Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu der vorgeschlagenen Ernennung von Henri Grethen zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0309/2013 –2013/0807(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0309/2013),
– gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0439/2013),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 7. November 2013 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;
B. in der Erwägung, dass Henri Grethen die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt,
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Henri Grethen zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.