Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (COM(2011)0608 – C7-0319/2011 – 2011/0269(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0608),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 175, 42 und 43 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0319/2011),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der vom dänischen Parlament, von der niederländischen Ersten und Zweiten Kammer sowie vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist;
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Februar 2012(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Mai 2012(2),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Oktober 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0005/2013),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Dezember 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006