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Verfahren : 2013/2983(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0557/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/12/2013 - 12.17
CRE 12/12/2013 - 12.17

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0595

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 49k
Donnerstag, 12. Dezember 2013 - Straßburg
Ergebnis des Gipfeltreffens von Vilnius und Zukunft der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in Bezug auf die Ukraine
P7_TA(2013)0595RC-B7-0557/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine (2013/2983(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zum Thema „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft“ – Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Berichten für 2012(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft im Zusammenhang mit dem anstehenden Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2005 in Bezug auf die Wahlergebnisse in der Ukraine(3),

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 in Vilnius abgegebene gemeinsame Erklärung,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 29. und 30. September 2011 in Warschau und auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,

–  unter Hinweis darauf, dass sich die Lage in der Ukraine verschlechtert hat, nachdem die Staatsorgane der Ukraine beschlossen hatten, das Assoziierungsabkommen auf dem Gipfeltreffen am 28. und 29. November 2013 in Vilnius nicht zu unterzeichnen, was zu Massendemonstrationen der Bevölkerung für die europäische Ausrichtung der Ukraine auf dem Majdan in Kiew und Städten in der gesamten Ukraine („Euromajdan“) geführt hat,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, und des für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds Štefan Füle, in denen der überzogene Einsatz von Gewalt durch die Polizei in Kiew beim Auseinandertreiben von Demonstranten am 30. November 2013 verurteilt wird,

–  gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Ukraine und alle anderen Teilnehmer auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und zu grundlegenden Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte bekräftigt haben;

B.  in der Erwägung, dass insbesondere durch die Entscheidung Armeniens, von den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen Abstand zu nehmen, und durch die im letzten Moment getroffene Entscheidung der Ukraine, die Vorbereitungen zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens auszusetzen, das Bemühen und die Arbeit der vergangenen Jahre im Hinblick auf die Vertiefung der bilateralen Beziehungen und die Stärkung der europäischen Integration untergraben bzw. zunichte gemacht wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Entscheidung der Regierung der Ukraine, die Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, das auch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone vorsieht, im Land Unzufriedenheit und Massenproteste ausgelöst hat; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte der Ukraine in diesem Zusammenhang brutal und rücksichtslos mit Gewalt gegen friedliche Demonstranten, die Oppositionsparteien und die Medien vorgegangen sind;

D.  in der Erwägung, dass Georgien und Moldau während des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius am 29. November 2013 Assoziierungsabkommen mit der EU paraphiert haben, die auch Klauseln über die Einrichtung vertiefter und umfassender Freihandelszonen enthalten;

E.  in der Erwägung, dass die Lösung nur eine mit allen Parteien ausgehandelte friedliche Lösung sein kann;

1.  begrüßt die Paraphierung der Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldau, die auch vertiefte und umfassende Freihandelszonen vorsehen und mit denen ein klarer europäischer Zeitplan für diese beiden Länder festgelegt wird; sieht der möglichst raschen Unterzeichnung und Umsetzung dieser Abkommen erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Umsetzung dieser Abkommen zu fördern und die Staatsorgane beider Länder zu unterstützen, damit ihre Bürger in Kürze von einigen spürbar positiven Auswirkungen und Vorteilen im Zuge dieser Abkommen profitieren können;

2.  bedauert, dass die Staatsorgane der Ukraine unter der Führung von Präsident Janukowytsch entschieden haben, von der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius Abstand zu nehmen, obwohl die EU ihren klaren Willen bekundet hat, das Assoziierungsverfahren fortzusetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; ist der Ansicht, dass mit dieser Entscheidung eine große Chance in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine sowie in Bezug auf die Bestrebungen der Ukraine verpasst wurde; würdigt die nach Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine, die in den fortwährenden Demonstrationen der Zivilgesellschaft der Ukraine auf dem Majdan in Kiew und anderen Städten in der gesamten Ukraine („Euromajdan“) zum Ausdruck kommen; stellt fest, dass die Zivilgesellschaft spontan auf die Straße gegangen ist, um dort gegen die Entscheidung von Präsident Janukowytsch zu protestieren; bekräftigt seine Auffassung, dass eine Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine und das an die Ukraine gerichtete Angebot einer europäischen Perspektive von großer Bedeutung und im beiderseitigen Interesse sind;

3.  bedauert die gewaltsamen Ereignisse in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2013, als die Sicherheitskräfte die Büros von Oppositionsparteien und unabhängigen Medien stürmten und Demonstranten schikanierten, ebenso wie jene in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 2013, als die Sicherheitskräfte friedliche Demonstranten angriffen und versuchten, sie vom Majdan und den umliegenden Straßen zu vertreiben und die Barrikaden niederzureißen; weist darauf hin, dass sich diese Ereignisse abspielten, als die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, noch in Kiew weilte und die Bemühungen um die Aufnahme von Gesprächen am Runden Tisch noch liefen; befürchtet, dass diese Ereignisse zu einer weiteren Eskalation der bereits angespannten Lage führen können;

4.  weist darauf hin, dass es für die Kommunikation zwischen der EU und der Ukraine mehrere Kanäle gibt, beispielsweise die Beobachtungsmission des Europäischen Parlaments unter der Leitung der ehemaligen Präsidenten Cox und Kwaśniewski, und bekräftigt daher, dass die Staatsorgane der Ukraine ihre Bedenken, mit denen sie ihre im letzten Moment getroffene Entscheidung, die Unterzeichnung auszusetzen, gerechtfertigt haben, früher hätten zum Ausdruck bringen sollen, damit man auf diese Bedenken hätte eingehen können;

5.  bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung dafür, dass das Assoziierungsabkommen möglichst bald unterzeichnet wird, sofern die einschlägigen Voraussetzungen, die vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 10. Dezember 2012 festgelegt und durch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2012 bekräftigt wurden, erfüllt sind; fordert deshalb den Europäischen Rat auf, auf seiner Tagung im Dezember 2013 ein klares politisches Signal auszusenden, dass die EU nach wie vor zu Verhandlungen mit der Ukraine bereit ist;

6.  fordert, dass unverzüglich eine neue, umfassende offizielle Vermittlungsmission der EU auf höchster politischer Ebene in die Wege geleitet wird, um Gespräche am Runden Tisch zwischen der Regierung, der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft zu erwirken, an diesen Gesprächen mitzuwirken und für eine friedliche Beilegung der gegenwärtigen Krise Sorge zu tragen;

7.  bringt seine uneingeschränkte Solidarität mit jenen zum Ausdruck, die für eine Zukunft mit Europa demonstrieren; fordert die Regierung der Ukraine auf, die Bürgerrechte sowie das grundlegende Recht auf Versammlungsfreiheit und die friedlichen Proteste der Bevölkerung uneingeschränkt zu achten; verurteilt mit Nachdruck die Anwendung roher Gewalt gegen friedliche Demonstranten und hält es für dringend notwendig, alsbald zielführende und unabhängige Untersuchungen durchzuführen und die Schuldigen strafrechtlich zu belangen; fordert, dass die friedlichen Demonstranten, die in den vergangenen Tagen festgenommen wurden, sofort und bedingungslos freigelassen werden; weist diesbezüglich deutlich auf die internationalen Verpflichtungen der Ukraine hin; betont, dass derartige Maßnahmen eindeutig im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Versammlungs- und Meinungsfreiheit stehen und daher einen Verstoß gegen universelle und europäische Werte darstellen; weist darauf hin, dass die Ukraine als das Land, das gegenwärtig den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa innehat, umso mehr auf dem Prüfstand steht, wenn es darum geht, für die Verteidigung und Förderung dieser Werte einzutreten;

8.  bekräftigt, dass es den inakzeptablen politischen und wirtschaftlichen Druck Russlands auf die Ukraine, der mit der Androhung von Handelssanktionen einhergeht, auf das Schärfste verurteilt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gegenüber Russland mit einer Stimme zu sprechen, und fordert die EU auf, gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten eine Politik auszuarbeiten und umzusetzen, mit der sie auf derartige Instrumente und Maßnahmen, die Russland gegen die Länder der Östlichen Partnerschaft einsetzt, angemessen reagieren kann, insbesondere, um der Ukraine zu Energieversorgungssicherheit zu verhelfen, zumal die Krise im Zusammenhang mit Erdgaseinfuhren aus Russland andauert; bekräftigt, dass das Assoziierungsabkommen eine rein bilaterale Angelegenheit der beiden Vertragsparteien ist, und lehnt mit allem Nachdruck jedweden Vorschlag ab, einen Dritten in dieses Verfahren einzubinden;

9.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Gegenmaßnahmen die EU ergreifen kann, falls Russland gegen die Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen sollte, um kurzfristig angelegte politische Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass die Union im Interesse ihrer politischen Glaubwürdigkeit in der Lage sein sollte, zu reagieren, wenn sie oder ihre Partnerländer politisch oder wirtschaftlich unter Druck geraten;

10.  fordert die Staatsorgane der Ukraine auf, Gespräche mit den Demonstranten aufzunehmen, damit die Gewalt nicht eskaliert und eine Destabilisierung des Landes abgewendet wird, und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass eine ordentliche, von Ruhe und Vernunft getragene parlamentarische Aussprache über die wirtschaftliche und politische Lage und die Aussicht auf eine künftige Integration in die EU stattfinden kann; weist darauf hin, dass in einer Demokratie Neuwahlen ausgerufen werden können, wenn eine erneute Legitimierung durch das Volk erforderlich ist;

11.  fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, sich zu einer weitgehenden Öffnung gegenüber der Gesellschaft der Ukraine zu bekennen, indem insbesondere rasch ein Abkommen über die Aufhebung der Visumpflicht geschlossen, die Forschungszusammenarbeit gestärkt und der Jugendaustausch ausgeweitet wird und mehr Stipendien zur Verfügung gestellt werden; vertritt die Auffassung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Ukraine vollständig in den EU‑Energiebinnenmarkt einzubeziehen;

12.  vertritt die Auffassung, dass die EU sich für die Einbindung internationaler Finanzinstitute wie etwa des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung einsetzen muss, damit die Ukraine finanzielle Unterstützung erhält, gegen die weitere Zuspitzung ihrer Finanzlage vorzugehen;

13.  weist darauf hin, dass die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens kein Selbstzweck ist, sondern vielmehr dazu dient, langfristige Stabilität, Fortschritt in Gesellschaft und Wirtschaft sowie einen dauerhaften Systemwandel zu verwirklichen, und dass deshalb eine wirklich ernst gemeinte Zusage erforderlich ist, was die angemessene und rasche Umsetzung des Assoziierungsabkommens anbelangt; fordert die EU auf, mit den Staatsorganen der Ukraine einen konkreten Fahrplan für die Umsetzung auszuhandeln;

14.  bedauert, dass die Staatsorgane Armeniens nach mehr als drei Jahren erfolgreich geführter Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, das auch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone vorsieht, stattdessen auf Druck Russlands hin beschlossen hat, der Zollunion beizutreten; weist die Staatsorgane Armeniens darauf hin, dass die Proteste und Demonstrationen gegen diesen Beschluss Ausdruck des freien Willens der Bürger des Landes sind, den es gemäß den internationalen Verpflichtungen, die Armenien eingegangen ist, zu achten gilt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verfolgung und Inhaftierungen Verstöße gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung darstellen und dass repressive Maßnahmen im Widerspruch zu dem unlängst verlautbarten Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten der EU stehen; fordert die Regierung Armeniens auf, in einen inklusiven Dialog mit der Zivilgesellschaft über die künftige Ausrichtung des Landes einzutreten;

15.  begrüßt die Unterzeichnung eines Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Aserbaidschan; äußert sich besorgt darüber, dass in Aserbaidschan nach der Präsidentschaftswahl vom Oktober 2013 scharf gegen jene im Land vorgegangen wurde, die abweichende Meinungen vertraten, was sich in der anhaltenden Inhaftierung und neuen Verhaftungen von Oppositionsaktivisten, der Einschüchterung unabhängiger nichtstaatlicher Organisationen und Medien und der Entlassung von Regierungskritikern ausschließlich aufgrund ihrer politischen Betätigung äußert; fordert das aserbaidschanische Parlament auf, die im Anschluss an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 getroffene Entscheidung, vorerst nicht mehr an der Parlamentarischen Versammlung Euronest teilzunehmen, zu überdenken;

16.  begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, um den Bürgern Moldaus mit biometrischem Reisepass die visumfreie Einreise in den Schengen‑Raum zu gestatten; ist der Ansicht, dass mit diesem wichtigen Schritt unmittelbare Kontakte erleichtert werden und die EU den Bürgern Moldaus nähergebracht wird;

17.  begrüßt die Paraphierung eines Rahmenabkommens mit Georgien über die Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU, das eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die Beteiligung Georgiens an laufenden und künftigen Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU weltweit darstellt;

18.  vertritt die Auffassung, dass an den Ergebnissen und dem allgemeinen Kontext des Gipfeltreffens von Vilnius deutlich wird, dass die EU eine strategischere und flexiblere Politik formulieren muss, um ihre östlichen Partner bei deren Ausrichtung nach Europa zu unterstützen, und ist der Ansicht, dass die EU dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen sollte, zum Beispiel makroökonomische Unterstützung, Vereinfachung der Handelsregelungen, Vorhaben zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und zur Modernisierung der Wirtschaft und eine rasche Umsetzung der Visaliberalisierung im Einklang mit den Werten und Interessen der EU;

19.  unterstützt die weitergehende Einbindung der Zivilgesellschaft in die Reformen des jeweiligen Landes; regt an, die interparlamentarische Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung Euronest auszuweiten; fordert, so rasch wie möglich eine Mission des Europäischen Parlaments in die Ukraine zu entsenden; begrüßt die Beteiligung der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Ukraine, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation sowie der Parlamentarischen Versammlung Euronest und den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0446.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0383.
(3) ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 155.

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