Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2013/2095(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0007/2014

Eingereichte Texte :

A7-0007/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/01/2014 - 5.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0015

Angenommene Texte
PDF 157kWORD 67k
Dienstag, 14. Januar 2014 - Straßburg
Neuer Programmplanungszeitraum für die Kohäsionspolitik
P7_TA(2014)0015A7-0007/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2014 zur Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten für einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik (2013/2095(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 174 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(1),

–  unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (COM(2013)0246),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Fünften Kohäsionsbericht der Kommission und zur Strategie für die Kohäsionspolitik nach 2013(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem derzeitigen Stand und den künftigen Synergien für mehr Effektivität zwischen dem EFRE und den übrigen Strukturfonds(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2010 zu einem effizienten Regelungssystem („Good Governance“) für die Regionalpolitik der EU: Verfahren der Unterstützung und Überwachung durch die Kommission(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zur Abrufung von Struktur- und Kohäsionsfondsmitteln: Lehren für die künftige Kohäsionspolitik der EU(7),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0017) und des entsprechenden Arbeitsdokuments der Dienststellen (SWD(2011)0092),

–  in Kenntnis des Achten Zwischenberichts der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom 26. Juni 2013 (COM(2013)0463),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 18. April 2013 mit dem Titel „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013“ (COM(2013)0210) und des entsprechenden Arbeitsdokuments der Dienststellen (SWD(2013)0129),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 24. April 2012 mit dem Titel „Das Partnerschaftsprinzip bei der Umsetzung der Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt – Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft“ (SWD (2012)0106),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. März 2012 mit dem Titel „Wesentliche Aspekte eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) 2014 bis 2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds“ (SWD(2012)0061), Teile I und II),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juni 2011 zum Thema „Rolle und Prioritäten der Kohäsionspolitik im Rahmen der Europa-2020-Strategie“ (CESE 994/2011 – ECO/291),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2012 zum Thema „Das Partnerschaftsprinzip bei der Umsetzung der Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt – Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft“ (CESE 1396/2012 – ECO/330),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Mai 2013 zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020, (CESE 1557/2013 – SOC/481),

–  in Kenntnis der Entschließung des Ausschusses der Regionen vom 31. Januar - 1. Februar 2013 zum Thema „Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013“ (2013/C 62/01),

–  in Kenntnis des Entwurfs einer Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. - 9. Oktober 2013 zum Thema „Empfehlung für eine bessere Mittelverwendung“ (COTER-V-040),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7–0007/2014),

A.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Begriff sind, ihre Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme für den neuen Programmplanungszeitraum 2014-2020 auszuarbeiten;

B.  in der Erwägung, dass die endgültige Einigung über den Rechtsrahmen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds voraussichtlich vor Ende 2013 erzielt wird;

C.  in der Erwägung, dass in der Dachverordnung gemeinsame Bestimmungen für fünf Fonds der Europäischen Union festgelegt werden: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds;

D.  in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik das Ziel verfolgt wird, die Unterschiede zwischen den Regionen der EU durch die Ausrichtung der Finanzierung auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu verringern;

E.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beiträgt;

F.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik, die die wichtigste Politik für die Entwicklung der EU darstellt, einen Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise in den meisten Mitgliedstaaten leistet;

G.  in der Erwägung, dass alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden müssen, um dafür zu sorgen, dass die Durchführung und Umsetzung der Programme für die Kohäsionspolitik für 2014-2020 soweit wie möglich für alle Behörden und Begünstigten vereinfacht werden;

Sicherstellung eines effektiven und rechtzeitigen Beginns des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik

1.  stellt fest, dass in den vergangenen Jahren durch die Fördermittel der Kohäsionspolitik Milliarden Euro in die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Unterstützung innovativer Unternehmen und die Entwicklung von Verkehrsverbindungen in der EU investiert worden sind;

2.  weist jedoch auf die Tatsache hin, dass es nach wie vor Unterschiede zwischen den Regionen der EU gibt, die sich in einigen Fällen noch vergrößern, und dass fortdauernde Investitionen von Fördermitteln der EU auf lokaler und regionaler Ebene von entscheidender Bedeutung sind, um dafür zu sorgen, dass die Unterstützung weiterhin Gebiete erreicht, die einer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bedürfen;

3.  unterstreicht die Tatsache, dass mit der Kohäsionspolitik u.a. die steigende Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union bekämpft werden muss;

4.   betont, dass in der derzeitigen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise die Finanzierung der Kohäsionspolitik in einer Reihe von Mitgliedstaaten eine wichtige Quelle für öffentliche Investitionen darstellt und dass dies eine Situation ist, die gegebenenfalls Flexibilität vonseiten der betroffenen Mitgliedstaaten erfordert, um ihre Volkswirtschaften wieder anzukurbeln; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen in der Lage sind, mit der Umsetzung der neuen Finanzierungsrunde der Kohäsionspolitik so schnell wie möglich Anfang 2014 zu beginnen;

5.  begrüßt sowohl den MFR für 2014-2020 als auch den Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik; betont, dass ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde, um einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn der neuen Kohäsionspolitik zu garantieren;

6.   weist darauf hin, dass die bis zum Ende des MFR 2007-2013 akkumulierten, noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) zu zwei Dritteln der Kohäsionspolitik zuzuordnen sind; bekräftigt die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung, mithilfe derer eventuelle Probleme bei der Umsetzung der Programme der Europäischen Union aufgrund eines Zahlungsmangels gemildert werden können; weist darauf hin, dass die N+3-Regel zwar unabdingbar für die gesicherte Durchführung der durch die Kohäsionspolitik geförderten Projekte ist, jedoch Auswirkungen auf die Akkumulation der noch abzuwickelnden Mittelbindungen RAL haben wird, insbesondere im Falle von Verzögerungen bei der Einleitung neuer Programme;

7.  stellt ebenfalls fest, dass, neben einem effektiven und rechtzeitigen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik, die Sicherstellung der Qualität der Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme von höchster Bedeutung sein muss, um dafür zu sorgen, dass das Potenzial der Fördermittel langfristig voll ausgeschöpft wird;

8.  verweist auf seinen Standpunkt zur Bedeutung einer obligatorischen Überprüfung und anschließenden Revision des nächsten MFR 2016, damit die nächste Kommission und das nächste Parlament die politischen Prioritäten der EU neu bewerten, ihn an die neuen Herausforderungen bei Bedarf anpassen und die jüngsten makroökonomischen Prognosen umfassend berücksichtigen können;

Dachverordnung

9.  begrüßt die an der Verordnung vorgenommenen Verbesserungen, mit denen ein soliderer und integrierterer Ansatz für die Fördermittel der Kohäsionspolitik durch den Gemeinsamen Strategischen Rahmen eingeführt wird; vertritt die Auffassung, dass dies von entscheidender Bedeutung ist, um dafür zu sorgen, dass die Projekte einen größeren Einfluss haben und konkrete Ergebnisse erzielt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, noch mehr Maßnahmen einzuführen, mit denen die bürokratischen Verfahren und die Verwaltung der Programme vereinfacht werden; ist der Ansicht, dass dies zu einer reibungsloseren Umsetzung dieser Programme und einem einfacheren Rückgriff auf die Mittel führen dürfte;

10.  begrüßt die Vorschläge zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen in der Dachverordnung, mit denen der Verwaltungsaufwand abgebaut werden soll; vertritt die Auffassung, dass eine Vereinfachung des Verfahrens für die Antragsteller, die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden einen Mehrwert für die EU-Finanzierung bedeuten wird;

11.  ist sich bewusst, dass die Kohäsionspolitik einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der „Europa 2020“-Ziele leisten kann, und weist daher darauf hin, wie wichtig es ist, die Kohäsionspolitik mit den „Europa 2020“-Zielen durch eine thematische Konzentration auf eine begrenzte Zahl von Zielen zu koordinieren; betont, dass dieser Ansatz genug Flexibilität bietet, um auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse einzugehen;

12.  unterstreicht die Bedeutung der Strategie für eine intelligente Spezialisierung als Mittel zur Ergänzung der Ziele der Wachstumsstrategie „Europa 2020“, indem ein Schwerpunkt auf die Identifizierung und Optimierung wettbewerbsstarker Gebiete, den Austausch empfehlenswerter Verfahren und die Integration von Forschung, Innovation und Bildung durch EU-weite Partnerschaften gelegt wird;

13.  weist auf die Tatsache hin, dass, wenngleich bereits Auflagen in der Kohäsionspolitik angewendet werden, im nächsten Programmplanungszeitraum angestrebt wird, die Wirksamkeit der Finanzierung zu erhöhen, indem die Finanzierung von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig gemacht wird; ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik eine Politik zur Unterstützung des Zusammenhalts zwischen den Regionen darstellt, die nicht als Garantie für andere EU-Strategien dienen sollte, die auf makroökonomische Reformen in den EU-Staaten abzielen;

14.  weist darauf hin, dass die Anpassung an die mit der Dachverordnung eingeführten Änderungen zu Verzögerungen bei der Ausarbeitung der Partnerschaftsabkommen und der Operationellen Programme führen könnte;

Fortschritte in den Mitgliedstaaten

15.  weist darauf hin, dass es offensichtlich ist, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen in sehr unterschiedlichen Phasen befinden; stellt fest, dass, während einige Mitgliedstaaten solide Fortschritte erzielen und der Kommission ihre Entwürfe für Partnerschaftsvereinbarungen zur Zustimmung vorgelegt haben, andere im Verfahren noch weiter zurückliegen;

16.  weist darauf hin, dass die neueren Mitgliedstaaten (EU12), die teilweise an den Programmen für 2000 - 2006 und den gesamten Programmen für 2007 - 2013 teilgenommen haben, insgesamt im Vergleich zu einigen Mitgliedstaaten der EU15 bei der Vorbereitung schon weiter vorangeschritten sind;

17.  weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten eine erhebliche Kürzung ihrer Haushaltspläne für den nächsten Programmplanungszeitraum erleben, während in anderen eine anhaltende Debatte über die Verteilung der Etats in den Mitgliedstaaten stattfindet; ist sich bewusst, dass diese beiden Fragen zu einer Verzögerung bei den Vorbereitungen führen könnten;

18.  unterstreicht die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten, die solide Fortschritte bei den Vorbereitungen für die nächste Finanzierungsrunde der Kohäsionspolitik machen, ihre Entwürfe für Partnerschaftsvereinbarungen und Operationelle Programme zwecks informeller Beobachtungen im Juni oder Juli 2013 vorgelegt haben;

19.  stellt fest, dass viele Mitgliedstaaten, die gute Leistungen erzielen, mit dem Vorbereitungsverfahren bereits 2010 begonnen haben, indem sie die jeweiligen Interessenträger aufgefordert haben, sich an den Diskussionen zur Formulierung von Bedürfnissen und Prioritäten zu beteiligen; begrüßt daher die unternommenen Anstrengungen für einen frühestmöglichen Beginn des Vorbereitungsverfahrens und ist der Auffassung, dass dies eine größere Bereitschaft eindeutig fördert;

20.  betont, dass die Fortschritte bei den Vorbereitungen davon abhängen, ob die zuständigen Behörden und Organisationen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um frühzeitig Zeit und Geld in die Vorbereitungen zu investieren und frühzeitig genügend Personal verfügbar zu machen;

21.  stellt fest, dass diese fortgeschrittenen Vorbereitungen dazu geführt haben, dass die Ex-ante-Bewertung und die strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen (SUVP) in einigen Fällen zügig durchgeführt wurden, wodurch die Entwürfe im September und Oktober 2013 auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertungen geändert werden konnten;

22.  ist sich bewusst, dass es in einigen Mitgliedstaaten Regierungswechsel gegeben hat, die die Vorbereitungen für den nächsten Programmplanungszeitraum behindern könnten; weist auf die Tatsache hin, dass in solchen Fällen ein System, bei dem die gesamte administrative Arbeit unabhängig von Regierungswechseln fortgesetzt wird, für die weiteren Vorbereitungen von entscheidender Bedeutung ist;

23.  weist außerdem darauf hin, dass die Vorbereitungen für die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik auf politischer Ebene durchgesetzt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass der Abschluss der Partnerschaftsvereinbarungen für die Regierungen von Vorrang ist;

Fortschritte bei Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programmen

24.  weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten beabsichtigen, den Inhalt ihrer Operationellen Programme zu ändern; begrüßt, dass bestimmte Mitgliedstaaten beschlossen haben, zu Multifondsprogrammen zu wechseln oder die Zahl der Operationellen Programme auf regionaler Ebene zu reduzieren;

25.  stellt fest, dass sich der Umfang der den Regionalregierungen von der Zentralregierung übertragenen Kontroll- und Koordinierungsbefugnisse entsprechend dem organisatorischen Aufbau in den verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich unterscheidet, wobei einige Regionen äußerst aktiv sind und fast über die gesamte Kontrolle über die meisten Aspekte der Fördermittel der Kohäsionspolitik und die Vertretung in den Partnerschaftsvereinbarungen verfügen; weist in diesem Zusammenhang auf den europäischen Verhaltenskodex hin, in dem die zentrale Rolle von lokalen und regionalen Interessenträgern sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft für die erfolgreiche Umsetzung auf diesem Gebiet anerkannt wird und in dem das Partnerschaftsprinzip in Bezug auf die Kohäsionspolitik für 2014-2020 beibehalten wird;

26.  hebt die Tatsache hervor, dass die lokale und regionale Dimension umfassend beachtet werden sollte; betont die wichtige Rolle der Regionen, wenn es um die Wahl der Gebiete mit Wettbewerbsstärke geht;

27.  weist auf die Tatsache hin, dass eine Möglichkeit, um dafür zu sorgen, dass der Ansatz für Partnerschaftsvereinbarungen in Mitgliedstaaten mit dezentralen Verwaltungen funktioniert, darin besteht, eigene Kapitel in die Partnerschaftsvereinbarungen aufzunehmen, die von den regionalen Verwaltungen verfasst werden; betont, dass durch diesen Ansatz sichergestellt wird, dass Verwaltungen mit dezentralen Befugnissen für die europäischen Förderprogramme direkter an der Entwicklung der Partnerschaftsvereinbarungen beteiligt werden und über die Möglichkeit verfügen, ihre eigenen Programmvorstellungen und Durchführungsmechanismen zu entwickeln;

28.  ist sich jedoch bewusst, dass dies Auswirkungen auf die Bereitschaft der Mitgliedstaaten insgesamt haben könnte;

29.  weist darauf hin, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine wirksame Koordinierung vonnöten ist, um die Fristen für die Vorbereitung der Operationellen Programme einzuhalten, die den lokalen und regionalen Entwicklungsbedarf widerspiegeln, da die Verantwortung für den Inhalt und die Verwaltung der Operationellen Programme nach Möglichkeit auf Ebene der lokalen und regionalen Verwaltung liegen sollte, in Übereinstimmung mit der internen Organisation in jedem Mitgliedstaat, wenn die Operationellen Programme rechtzeitig abgeschlossen werden sollen;

30.  räumt jedoch ein, dass eine Kürzung bei den Operationellen Programmen auf regionaler Ebene zunächst zu erheblichen verwaltungstechnischen und organisatorischen Veränderungen führen würde und anfangs ein größeres Verzögerungsrisiko aufgrund der Änderungen mit sich bringen könnte, die durch die Komplexität der Umsetzung der Operationellen Programme neben den Programmen auf verschiedenen nationalen und regionalen Ebenen entstehen;

31.  stellt fest, dass sich die Kommission des beträchtlichen Interesses an Multifondsprogrammen, wie sie in der Dachverordnung enthalten sind, bewusst ist, wobei viele Mitgliedstaaten planen, in dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 mindestens ein oder zwei Multifondsprogramme zu haben; betont in diesem Zusammenhang, dass dieses Konzept so wirksam wie möglich verfolgt werden sollte und nicht zu Engpässen oder Verzögerungen führen darf; ist sich bewusst, dass die unterschiedlichen institutionellen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten in der Dachverordnung anerkannt sind und dass Maßnahmen vorgesehen sind, um bestimmte Fälle anzupassen; unterstreicht, dass regionale und lokale Ebenen sich am besten eignen, um Entwicklungsbedürfnisse zu erkennen und Programme umzusetzen, die nah an den betroffenen Bürgern, Organisationen, Unternehmen und Behörden sind;

32.  weist darauf hin, dass die Fähigkeit zur Ausarbeitung von Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programmen in fortgeschrittenem Stadium davon abhängt, ob die Mitgliedstaaten in ausreichendem Maß vorbereitende Analysen der aktuellen Lage und den künftigen Entwicklungen des Landes durchführen; betont, dass dadurch sichergestellt wird, dass die EU-Fonds einen effektiveren Beitrag zur Erreichung der für das Land festgelegten Ziele leisten;

33.  fordert die Kommission auf, die Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen der Mitgliedstaaten öffentlich zu machen, z. B. durch eine Zusammenfassung pro Mitgliedstaat, die Informationen zum Stand seiner Vorbereitungen, den vorgeschlagenen Inhalt und Konsultationen mit den wichtigen Interessenträgern enthält, um den anderen Mitgliedstaaten und Behörden die Möglichkeit zu geben, von bewährten Verfahren und Ansätzen zu lernen;

Lehren aus 2007 - 2013

34.  weist darauf hin, dass die Übertragung von Methoden und Mechanismen aus dem Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 in den Zeitraum nach 2013 für viele Mitgliedstaaten ein wichtiges Thema sein wird; betont, dass es ebenfalls eine Herausforderung darstellt, dafür zu sorgen, dass fortlaufende Projekte weiterhin effektiv sind, während neue Projekte entwickelt werden;

35.  stellt fest, dass die Vorbereitungen zu Beginn des Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 bei vielen Mitgliedstaaten länger als erwartet gedauert haben; betont, dass viele Verwaltungen dem entgegengewirkt haben, indem sie dafür gesorgt haben, dass die neuen Partnerschaftsabkommen und Operationellen Programme zeitnaher durchgeführt werden;

36.  ist der Ansicht, dass die Beispiele der Mitgliedstaaten eindeutig belegen, dass die Koordinierung zwischen den verschiedenen Maßnahmen, Operationellen Programmen und Fonds verbessert werden muss und dass die Beteiligung der lokalen Behörden, regionalen Organisationen und gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partner gestärkt werden muss;

37.  weist darauf hin, dass eines der im vorherigen Programmplanungszeitraum identifizierten gemeinsamen Probleme lautete, dass die Prioritäten zu allgemein definiert waren; fordert daher für die Zukunft einen strategischeren und gezielteren Ansatz für die Prioritäten, bei dem weniger Prioritäten auf spezifische Ziele ausgerichtet sind;

38.  begrüßt die Tatsache, dass Mitgliedstaaten auf der Grundlage der erfolgreichen Erfahrungen aus der vorherigen Finanzierungsrunde bemüht sind, Mittel aus dem privaten Sektor besser zu mobilisieren, um alternative Finanzierungsquellen zu erschließen und die traditionellen Finanzierungsmethoden zu ergänzen; unterstreicht, dass der verstärkte Einsatz von Finanzinstrumenten in Zeiten schwerwiegender haushaltspolitischer Sachzwänge und einer eingeschränkten Darlehenskapazität seitens des Privatsektors öffentlich-private Partnerschaften fördern, einen Multiplikatoreffekt im Zusammenwirken mit dem EU-Haushaltsplan herbeiführen, alternative Finanzierungsquellen erschließen und einen wichtigen Finanzierungsstrom für strategische regionale Investitionen gewährleisten kann; weist daher darauf hin, wie wichtig es ist, eindeutige Regeln für die Verwendung innovativer Finanzinstrumente wie etwa Darlehen, Garantien und Eigenkapitalinvestitionen als Ergänzungen zu Fördergeldern festzulegen, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen des öffentlichen Sektors und Bildungseinrichtungen zu fördern;

Effektivität der Fonds

39.  weist darauf hin, dass aus den Erfahrungen der vorherigen Finanzierungsprogramme klar hervorgeht, dass die Sicherstellung eines positiven, langfristigen Einflusses für die Fonds von entscheidender Bedeutung ist; betont ferner die Bedeutung der Qualität der Programme und der Objektivität der Ausgaben;

40.  weist darauf hin, dass der Fokus auf einen ergebnisorientierten Ansatz von vielen Mitgliedstaaten als ein Ziel bei der Vorbereitung der nächsten Finanzierungsrunde benannt wurde; begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten ein positives Beispiel gegeben haben, indem sie einen effizienteren Ansatz gewählt und die erwarteten Ergebnisse im Voraus festgelegt haben, um Finanzmittel direkt auf die Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele auszurichten;

41.  betont, dass die Koordinierung zwischen den Politikbereichen und die Anerkennung der nationalen und regionalen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prioritäten von vielen Mitgliedstaaten als äußerst wichtig angesehen werden; ist der Ansicht, dass nationale Operationelle Programme wenn möglich Entwicklungsziele auf lokaler und regionaler Ebene berücksichtigen sollten; weist darauf hin, dass die Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen verfügbaren EU-Finanzierungsquellen und den Haushalten der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und örtlichen Behörden vorangetrieben werden sollte, um eine Effizienzsteigerung öffentlicher EU-Investitionen zu bewirken;

Synergien mit anderen Politikbereichen und Instrumenten

42.  ist der Ansicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten das Potenzial für eine Koordinierung zwischen allen Fonds, auf die sich die Dachverordnung bezieht, erkennen;

43.  begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten beabsichtigen, den Einsatz neuer Instrumente wie etwa die Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung (CLLD), Integrierte Territoriale Investitionen (ITI) und Gemeinsame Aktionspläne (JAP) weiterzuentwickeln; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass es eine gemischte Reaktion auf die neuen Instrumente gegeben hat und dass eine Analyse der aktuellen Pläne der Mitgliedstaaten zeigt, dass die CLLD insbesondere im Rahmen des ELER verglichen mit dem EFRE in größerem Umfang umgesetzt werden wird als die ITI aufgrund ihres längeren Bestehens im ELER-Programm und aufgrund der Tatsache, dass die ITI ein neues Instrument darstellen, das einige Zeit benötigen wird, um ordnungsgemäß umgesetzt zu werden; weist darauf hin, dass es noch offen ist, wie sich die ersten Vorbereitungen bei der vollständigen Umsetzung dieser Instrumente niederschlagen werden;

44.  ist der Ansicht, dass die CLLD eine hervorragende Möglichkeit darstellt, eine Beteiligung sektorübergreifender Gemeinschaftsakteure „von unten nach oben“ auf der Grundlage des Erfolgs der LEADER-Programms in der ländlichen Entwicklung in der Vergangenheit zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die im Rahmen der CLLD gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen;

45.  sieht JAP als positiven Schritt hin zu ergebnisorientiertem Management im Einklang mit einem der übergeordneten Ziele der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013;

Vereinfachung

46.  betont, wie wichtig es ist, einfachere Methoden zur Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten anzuwenden, und begrüßt die Anzeichen, die darauf hindeuten, dass dies von den Mitgliedstaaten verwirklicht wird;

47.  begrüßt den Fokus auf Vereinfachung in der Dachverordnung; stellt jedoch fest, dass die Vereinfachung aufgrund der Unterschiede, die wegen der fondsspezifischen Regulierungen zwischen den eingeführten Fonds bestehen bleiben, in Wirklichkeit schwer zu erreichen sein dürfte;

48.  begrüßt die positiven Maßnahmen in Richtung einer Vereinfachung und verbesserten Transparenz bei der Verwaltung von Mitteln des ESI-Fonds; weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten ein vereinfachtes Antragsverfahren mit klaren und zugänglichen Informationen über das Verfahren und Finanzierungsmöglichkeiten für die Begünstigten als einen wichtigen Aspekt für die Vorbereitungen für den nächsten Programmplanungszeitraum identifiziert haben; begrüßt dies als Möglichkeit, um dafür zu sorgen, dass die Ausarbeitung und die Umsetzung von Projekten reibungslos verlaufen und die Antragsteller mit weniger Bürokratie belastet werden; fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, bewährte Vorgehensweisen, die eine Vereinfachung der Verfahren bezwecken, auszutauschen und, indem sie anerkennen, dass strenge Bestimmungen für Kontrollen und Überprüfungen erforderlich sind, zu gewährleisten, dass diese verhältnismäßig sind, damit sie nicht zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung führen;

49.  vertritt die Auffassung, dass die „e-Kohäsion“ eine entscheidende Rolle dabei spielen kann, Engpässe zu reduzieren und für Vereinfachung zu sorgen, und begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten erklärt haben, von ihr Gebrauch zu machen; ist der Auffassung, dass damit auch ein erheblicher Beitrag zur Vorbereitung für künftige Finanzierungsprogramme geleistet werden könnte;

Partnerschaft

50.  betont, dass die Entscheidungsfindung und die Formulierung der Partnerschaftsvereinbarungen eine Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung der EU-Finanzierungsprogramme der Kohäsionspolitik umfassen müssen; ist der Auffassung, dass für die effiziente Steuerung der Kohäsionspolitik der Grundsatz der Governance auf mehreren Ebenen unerlässlich ist; betont in diesem Zusammenhang, dass regionale und lokale Behörden und Interessenträger umfassend in die Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Programme eingebunden werden müssen; unterstreicht, wie wichtig es ist, diesen Gebietskörperschaften angemessene Informationen, Maßnahmen für den Aufbau von Kapazitäten und technische Unterstützung bereitzustellen, um ihren Beitrag in allen Phasen dieses Prozesses zu erleichtern und zu optimieren;

51.  begrüßt die größere Beteiligung aller betroffenen Interessenträger, lokalen und regionalen Vertreter, NRO, Wirtschafts- und Sozialpartner, Privatunternehmen und Universitäten, wie es die Beispiele der Mitgliedstaaten zeigen; ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Interessenträgern, die verschiedene wirtschaftliche, soziale und ökologische Ansichten vertreten, wichtig ist;

52.  betont, dass zur Sicherstellung einer erfolgreichen Partnerschaft sowohl ein Ansatz „von unten nach oben“ als auch ein Ansatz „von oben nach unten“ verfolgt werden kann; weist darauf hin, dass der Ansatz „von unten nach oben“, der umfassende Gespräche mit Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors sowie von Drittsektoren umfasst, von einem Mitgliedstaat als Beispiel angeführt wurde, der bei seinen Vorbereitungen gute Fortschritte macht;

53.  unterstreicht die Tatsache, dass diese Ansätze „von unten nach oben“ und „von oben nach unten“ dafür sorgen, dass nationale Strategien, die sich mit der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Lage befassen, neben einer umfassenden Beteiligung auf regionaler und lokaler Ebene eingearbeitet werden; begrüßt diese wirksame Methode, mit der sichergestellt wird, dass strategische Anforderungen erfüllt werden und gleichzeitig die betroffenen Interessenträger an den Vorbereitungen so weit wie möglich beteiligt werden;

Schlussfolgerungen

54.  begrüßt die erzielte Vereinbarung über den Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik sowie den Abschluss der Verhandlungen über die Dachverordnung und den MFR;

55.  ist sich der Bedeutung einer Mehrebenen-Governance in der Vorbereitungsphase bewusst und weist darauf hin, dass einige der am weitesten vorangeschrittenen Vorbereitungen auf einem lebhaften Dialog mit den Interessenträgern auf regionaler und lokaler Ebene beruhen;

56.  unterstreicht die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten und Regionen, darauf hinzuwirken, dass die Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme, die vorbereitet werden, von höchster Qualität sind; stellt fest, dass dies dazu beitragen wird, qualitative Projektvorschläge zu generieren, die spezifische Ziele verfolgen, um dafür zu sorgen, dass die Förderung durch die EU den größtmöglichen Nutzen bringt;

57.  stellt fest, dass aktive und gut informierte nationale und regionale Verwaltungen, die mit der Kommission zusammenarbeiten, einen positiven Einfluss auf den Fortschritt der Vorbereitungen haben können; empfiehlt daher nachdrücklich, dass die Kommission und die nationalen und regionalen Behörden regelmäßig Informationen wie z.B. Einzelheiten zu bevorstehenden Durchführungsrechtsakten austauschen;

58.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten, die unter gravierenden Verzögerungen leiden, rigoros den von der Kommission veröffentlichten Empfehlungen folgen; betont die Tatsache, dass die Kommission ihre Unterstützung verstärken sollte, um dafür zu sorgen, dass die Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme dieser Mitgliedstaaten so bald wie möglich vereinbart werden; weist deshalb darauf hin, dass die Überprüfung der Fortschritte der Mitgliedstaaten während der Vorbereitungsphasen dazu beitragen würde, die Verzögerungen zu verringern; stellt ferner fest, dass die Kommission während der Umsetzungsphase den Mitgliedstaaten, die in Verzug geraten sind, zu Hilfe kommen könnte;

o
o   o

59.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
(2) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 21.
(3) ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 39.
(4) ABl. C 390 E vom 18.12.2012, S. 27.
(5) ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 41.
(6) ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 23.
(7) ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 22.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen