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Verfahren : 2013/2148(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0441/2013

Eingereichte Texte :

A7-0441/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/01/2014 - 10.6
CRE 15/01/2014 - 10.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0022

Angenommene Texte
PDF 282kWORD 69k
Mittwoch, 15. Januar 2014 - Straßburg
Die Zukunft der Beziehungen EU-ASEAN
P7_TA(2014)0022A7-0441/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zur Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN (2013/2148(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den wichtigsten Rechtsrahmen für die Beziehungen zum ASEAN, und zwar das im März 1980 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der EWG und dem ASEAN(1),

–  unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen und/oder den Abschluss von sieben Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und den ASEAN-Mitgliedstaaten Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam,

–  unter Hinweis auf die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Malaysia, Thailand und Vietnam sowie den Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Singapur,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie „Eine neue Partnerschaft mit Südostasien“ vom Juli 2003 (COM(2003)0399), in der die Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen mit dem ASEAN und der Dialog in spezifischen Politikbereichen als zentrale Prioritäten ermittelt werden,

–  unter Hinweis auf das siebte Treffen der Parlamentarischen Partnerschaft Asien-Europa (ASEP) und das 22. ASEAN-Gipfeltreffen,

–  unter Hinweis auf die Nürnberger Erklärung über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und dem ASEAN vom März 2007 und seinen Aktionsplan vom November 2007,

–  unter Hinweis auf den am 27. April 2012 in Brunei Darussalam angenommenen Aktionsplan von Bandar Seri Begawan zur Stärkung der vertieften Partnerschaft ASEAN-EU (2013-2017),

–  unter Hinweis auf den am 12. Juli 2012 in Phnom Penh erfolgten Beitritt der Europäischen Union zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien (TAC)(2),

–  unter Hinweis auf das neunte Gipfeltreffen des Asien-Europa-Treffens (ASEM), das im November 2012 in Vientiane, Laos stattfand,

–  unter Hinweis auf die Asien-Europa-Stiftung (ASEF) , die im Februar 1997 gegründet wurde, um ein Forum für nichtstaatlichen Dialog zu schaffen,

–  unter Hinweis auf das ASEAN-EU-Programm zur Unterstützung der regionalen Integration (ASEAN-EU Programme for Regional Integration Support – APRIS), das Programm zur Unterstützung der regionalen Integration im ASEAN-Raum (ASEAN Regional Integration Support Programme – ARISE) und das Instrument für den regionalen Dialog EU-ASEAN (Regional EU-ASEAN Dialogue Instrument – READI) zur Unterstützung der Harmonisierung der Politik und der Vorschriften in nicht handelsbezogenen Sektoren,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und der Vereinigten Staaten vom 12. Juli 2012 zum asiatisch-pazifischen Raum,

–  unter Hinweis auf die Gründung des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) am 8. August 1967,

–  unter Hinweis auf den im Jahr 2007 vereinbarten Plan für die Wirtschaftsgemeinschaft der ASEAN und die im Jahr 2008 angenommene ASEAN-Charta,

–  unter Hinweis auf die erste Menschenrechtserklärung des Verbands der Südostasiatischen Nationen vom 18. November 2012, die zwischenstaatliche ASEAN-Menschenrechtskommission (AICHR) und den ersten Dialog der AICHR mit dem neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, am 8. Mai 2013,

–  unter Hinweis auf das 14. ASEAN-Gipfeltreffen im Jahr 2009 und die Festlegung eines Fahrplans für eine ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft mit gemeinsamem Binnenmarkt, eine Politik-/Sicherheitsgemeinschaft der ASEAN und eine soziokulturelle Gemeinschaft der ASEAN,

–  unter Hinweis auf das 22. ASEAN-Gipfeltreffen in Brunei vom 24.-25. April 2013,

–  unter Hinweis auf das siebte Ostasien-Gipfeltreffen, das am 20. November 2012 unter Beteiligung der Staats- und Regierungschefs von 17 Ländern des ASEAN, China, Japan und Südkorea (ASEAN+3), Indien, Australien und Neuseeland (ASEAN+6) sowie der Vereinigten Staaten abgehalten wurde,

–  unter Hinweis auf das ASEAN-Übereinkommen über Katastrophenmanagement und Soforthilfe (ASEAN Agreement on Disaster Management and Emergency Response – AADMER),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des 8. Treffens der ASEAN Minister für Soziale Wohlfahrt und Entwicklung, die am 6. September 2013 in Phnom Penh in Vorbereitung auf den für Oktober 2013 geplanten ASEAN Gipfel beschlossen wurde und den in ihr enthaltenen Bezug, dass der Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit ein grundlegendes Menschenrecht darstellt,

–  unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zum ASEAN, insbesondere seine Entschließungen vom 11. September 2013 zu den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Malaysia(3), vom 13. Juni 2013 zur Lage der Rohingya Muslime(4), vom 11. Juni 2013 über organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche(5), vom 18. April 2013 zu Vietnam und insbesondere zur Meinungsfreiheit(6) und vom 7. Februar 2013 zu Laos: der Fall Sombath Somphone(7),

–  unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zu ASEAN-Mitgliedstaaten, insbesondere seine Entschließungen vom 17. Februar 2011 zu den Grenzkonflikten zwischen Thailand und Kambodscha(8), vom 7. Juli 2011 zu Indonesien, einschließlich Übergriffe auf Minderheiten(9), vom 25. November 2010 zu Birma – Durchführung der Wahlen und Freilassung der Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi(10), vom 20. Mai 2010 zur Lage in Birma/Myanmar(11), vom 20. Mai 2010 zu Thailand(12), vom 26. November 2009 zur Lage in Laos und Vietnam(13) und vom 5. Februar 2009 zur Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand(14),

–  unter Hinweis auf die „Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte: Umsetzung des Handlungsrahmens der Vereinten Nationen ‚Schutz, Wahrung und Abhilfemaßnahmen‘“, die am16. Juni 2011 vom UN-Menschenrechtsrat angenommen wurden,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0441/2013),

A.  in der Erwägung, dass es sich beim ASEAN derzeit um einen der wichtigsten aufstrebenden regionalen Verbände der Welt in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und die geopolitische Dynamik handelt;

B.  in der Erwägung, dass in der im November 2007 unterzeichneten ASEAN-Charta die Rechtspersönlichkeit und der institutionelle Rahmen des ASEAN einschließlich der Schaffung des Ausschusses der Ständigen Vertreter zur Unterstützung und Koordinierung der Arbeit des ASEAN festgelegt sind;

C.  in der Erwägung, dass die ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft bis 2016 die Schaffung eines Binnenmarktes für 600 Mio. Menschen anstrebt, um den ASEAN mit seinen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsteilnehmen und seiner rasant zunehmenden Binnennachfrage vergleichbar mit anderen großen Märkten in der Welt, darunter die EU, die Vereinigten Staaten, China, Japan und Indien, zu machen und so zu einem starken Wirtschaftspartner auf dem regionalen und dem internationalen Markt aufzubauen; in der Erwägung, dass sich einige ASEAN-Mitgliedstaaten während dieses Prozesses mit Herausforderungen konfrontiert sehen werden, was die Wettbewerbsfähigkeit, die soziale Stabilität sowie die Stärkung und Weiterentwicklung der sozialen Komponenten des Integrationsprozesses betrifft;

D.  in der Erwägung, dass die Bemühungen der ASEAN-Mitgliedstaaten um wirtschaftliche Umstrukturierung infolge der asiatischen Wirtschaftskrise von 1997 dazu beigetragen haben, dass sie der gegenwärtigen weltweiten Wirtschaftskrise insgesamt gut standhalten;

E.  in der Erwägung, dass im Jahr 1993 das ASEAN-Regionalforum (ARF) eingerichtet wurde, um den Dialog und die Abstimmung in politischen und sicherheitsrelevanten Fragen zu fördern und zur Vertrauensbildung und Präventivdiplomatie im asiatisch-pazifischen Raum beizutragen;

F.  in der Erwägung, dass im Rahmen des letzten ASEAN-Gipfeltreffens die atomare Abrüstung auf der koreanischen Halbinsel gefordert und die Atommächte aufgerufen wurden, dem Protokoll des Vertrags über eine kernwaffenfreie Zone in Südostasien beizutreten; in der Erwägung dass zudem die Möglichkeit einer künftigen Mitwirkung von Timor-Leste im ASEAN erörtert wurde;

G.  in der Erwägung, dass China seine wirtschaftlichen Beziehungen zu den südostasiatischen Ländern vertieft hat; in der Erwägung, dass einige ASEAN-Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr verstärkt haben; in der Erwägung, dass Russland Asien als wichtigen Teil seiner internationalen Strategie sieht; in der Erwägung, dass die ASEAN-Länder nach wie vor eine wichtige Rolle für die Wahrung des Frieden und der Stabilität in der Region spielen; in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch der der ASEAN über die ungelösten territorialen Streitigkeiten im Südchinesischen Meer besorgt sind und ein starkes Interesse daran haben, dass der Frieden und die Stabilität aufrechterhalten bleiben und das Völkerrecht und insbesondere die Charta der Vereinten Nationen und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 weiterhin eingehalten werden; in der Erwägung, dass die Sechs-Punkte-Prinzipien vom Juli 2012 zum Südchinesischen Meer und die Leitlinien für die Umsetzung der Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea) von 2011 begrüßenswert sind und der Konflikt mit friedlichen Mitteln beigelegt werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass es den ASEAN-Mitgliedstaaten im Rahmen der Menschenrechtserklärung des ASEAN weiterhin offensteht, ihre eigenen Rechtsvorschriften für den Schutz der Menschenrechte festzulegen, während die Erklärung für die gesamte Region einen allgemeinen Rahmen für den Schutz der Menschenrechte vorsieht;

I.  in der Erwägung, dass der Taifun Haiyan die Philippinen am 8. November 2013 verwüstet und ganze Städte zerstört hat und dass dabei eine noch unbekannte Zahl an Menschen ums Leben kam (möglicherweise gab es tausende Opfer) und Millionen Menschen obdachlos wurden; in der Erwägung, dass dieser Sturm, bei dem es sich um den stärksten jemals aufgezeichneten Sturm handelt, der das Festland erreicht hat, ein Beleg für die große Gefahr ist, die von immer häufiger auftretenden extremen Wetterbedingungen ausgeht;

J.  in der Erwägung, dass die starke Verschmutzung durch großflächige Waldbrände in der Region mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt einhergeht und eine Gefährdung der nicht traditionellen Sicherheit darstellt;

K.  in der Erwägung, dass das gemeinsame politische Ziel der EU und des ASEAN darin besteht, das Wohlbefinden, die Zusammenarbeit und den Frieden in ihren jeweiligen Regionen und weltweit zu fördern;

L.  in der Erwägung, dass mit dem von Bandar Seri Begawan ausgearbeiteten Aktionsplan von 2012 zwischen der EU und dem ASEAN der Zusammenarbeit in Bezug auf die drei Säulen des ASEAN, der kulturellen Zusammenarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit mehr Gewicht verliehen werden soll, und dass in diesem Zusammenhang regelmäßige Tagungen auf Ministerebene und auf der Ebene hochrangiger Beamter stattfinden;

M.  in der Erwägung, dass es angesichts der laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Malaysia, Thailand und Vietnam sowie des Abschlusses des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur und des langfristigen Ziels eines interregionalen Freihandelsabkommens immer dringlicher wird, gemeinsam mit den ASEAN-Partnern einen umfassenderen politischen Rahmen auszuarbeiten;

1.  vertritt die Auffassung, dass der ASEAN als bedeutender regionaler und globaler Wirtschaftsteilnehmer eine wichtige Rolle bei der Förderung einer friedlichen multilateralen Weltordnung spielen kann; erachtet einen Ausbau der institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Kapazitäten des ASEAN als wünschenswert;

2.  fordert den ASEAN mit Nachdruck auf, seinen Weg der politischen und wirtschaftlichen Integration – insbesondere seinen ehrgeizigen Plan zur Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft bis 2015 einschließlich der Liberalisierung seines Binnenarbeitsmarktes – fortzusetzen, wovon alle beteiligten Länder in hohem Maße profitieren würden;

3.  beglückwünscht die Staats- und Regierungschefs der ASEAN-Länder für die beachtlichen Fortschritte bei der regionalen Integration, die sich am deutlichsten an der bevorstehenden Einführung der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft zeigen; ist der Auffassung, dass diese positiven Entwicklungen mit einer entsprechenden Ausweitung der parlamentarischen Dimension in der Region einhergehen sollten, und fordert die Staats- und Regierungschefs des ASEAN-Raums auf, eine formale Anerkennung der Rolle der Interparlamentarischen Versammlung des ASEAN (AIPA) als integralen Bestandteil des ASEAN in einer Charta in Erwägung zu ziehen;

4.  unterstreicht das große wirtschaftliche Potenzial des ASEAN-Raums und fordert nationale und ausländische Unternehmen, die sich in den ASEAN-Staaten engagieren, auf, die Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen einzuhalten, die von der IAO niedergelegten zentralen Arbeitsnormen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte zu achten, einen angemessenen Beschäftigungsschutz und Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zu fördern und Bedingungen zu schaffen, durch die der Ausbau von Gewerkschaften und ihre Tätigkeiten begünstigt wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, dazu beizutragen, Maßnahmen zur Erhöhung internationaler und lokaler Strafverfolgungskapazitäten zu entwickeln;

5.  ist der Auffassung, dass die ASEAN-Staaten in eine neue Phase der wirtschaftlichen und integrativen sozialen Entwicklung eintreten müssen, wobei insbesondere die Menschenrechte, die Arbeitsrechte sowie die sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Völker gefördert werden müssen, damit mehr Gleichberechtigung und Gerechtigkeit in den Gesellschaften gewährleistet werden; hält es zu diesem Zweck für notwendig, dass die Vermehrung des wirtschaftlichen Wohlstands für die Verstärkung der Netze des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherung eingesetzt wird; fordert die EU gleichzeitig nachdrücklich auf, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte auszuweiten und dadurch dazu beizutragen, dass die zwischenstaatliche ASEAN-Menschenrechtskommission (ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights – AICHR) die Menschenrechte wirksam fördern und schützen kann;

6.  hebt hervor, dass die EU und der ASEAN gemeinsame Werte sowie gemeinsame politische und wirtschaftliche Interessen haben, deren Weiterverfolgung hohe Priorität eingeräumt werden sollte und die zur strategischen Partnerschaft ausgebaut werden sollten; begrüßt, dass der EAD eingehend die Benennung eines EU-Delegationsleiters beim ASEAN prüft, um der Bedeutung dieser Beziehung Rechnung zu tragen; geht davon aus, dass dies zu einer besseren Koordinierung zwischen den EU-Delegationsleitern in den ASEAN-Mitgliedstaaten und den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten führen und die politische Glaubwürdigkeit und Außenwirkung der Union stärken wird; fordert die HP/HV und die Kommission auf, eine erneuerte umfassendere Strategie für Südostasien vorzulegen;

7.  ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen gemeinsamen und kohärenten Ansatz für den ASEAN-Raum ausarbeiten und sich dabei gegenseitig unterstützen und ergänzen sollten, damit die EU in der Lage ist, ihre wirtschaftliche und politische Präsenz in der Region zu erhöhen; erachtet es als wichtig, die Präsenz der Vertreter aller Ebenen der EU und der Mitgliedstaaten in den regionalen und nationalen Foren des ASEAN zu erhöhen;

8.  empfiehlt der Union, die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder dafür zu sensibilisieren, dass sie außenpolitisch als Regulierungsmacht auftritt, die sich in Form von politischem Dialog, Präferenzhandelsabkommen und Assoziierungsabkommen für die regionale Integration einsetzt;

9.  begrüßt die Verhandlungen über sieben Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und sieben einzelnen ASEAN-Mitgliedstaaten, bei denen es sich um die Eckpfeiler für die Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen handeln wird, und unterstreicht, dass die Verhandlungen mit den übrigen ASEAN-Mitgliedstaaten beschleunigt werden müssen; fordert die zügige Ratifizierung der bestehenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen; ist jedoch der Ansicht, dass die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit einzelnen Staaten nicht zu einem Stolperstein für die Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN insgesamt werden sollten;

10.  unterstützt die Stärkung der parlamentarischen Dimension der Beziehungen; ist der Ansicht, dass durch die Einrichtung einer formalen Interparlamentarischen Versammlung Europa-ASEAN die Beziehungen der EU zu den ASEAN-Mitgliedstaaten weiter aufgewertet würden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, und zudem ein Forum für multilateralen Austausch geschaffen würde, um Fragen mit globaler Tragweite eingehender zu behandeln; schlägt daneben die Herstellung von Verbindungen zwischen dem Unterausschuss Menschenrechte des Parlaments und der zwischenstaatlichen ASEAN-Menschenrechtskommission (AICHR) vor; vertritt die Auffassung, dass das Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie die Interparlamentarische Versammlung des ASEAN (AIPA) beim Aufbau von Kapazitäten unterstützen könnte, wodurch die Rolle der nationalen Parlamente und der AIPA im ASEAN gestärkt würde;

11.  hebt die Vorteile einer Erhöhung der Anzahl gemeinsamer Sitzungen auf hoher Ebene, einer Verstärkung der Zusammenarbeit und einer Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen und ihren Agenturen, dem IWF und der WTO hervor;

12.  betont, dass die Asien Europa Treffen (ASEM) und die Parlamentarische Partnerschaft Asien-Europa (ASEP) als bestehenden Dialogforen zwischen der EU und dem ASEAN auf staatlicher und parlamentarischer Ebene aufgewertet und weiter ausgebaut werden sollten;

13.  unterstützt den ASEAN mit Blick auf die gegensätzlichen wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Interessen Chinas, Japans und der Vereinigten Staaten bei der Schaffung seines eigenen Raums; möchte erreichen, dass die EU zu einem aktiven politischen Partner des ASEAN bei der nichtmilitärischen Bewältigung wichtiger sicherheitsbezogener und geostrategischer Herausforderungen wird, indem sie ihre Erfahrungen in der Konfliktprävention und -lösung, der Beilegung von Streitigkeiten sowie der Bewältigung von Grenz- und Gebietsstreitigkeiten weitergibt, um Frieden und regionale Stabilität zu fördern;

14.  ist besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Südchinesischen Meer und begrüßt die von der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea) geleistete Arbeit, deren Ziel darin besteht, zu einer friedlichen und für beide Seiten vorteilhaften Lösung der Streitigkeiten über die Seegrenzen in dem Gebiet zu gelangen;

15.  fordert die Union nachdrücklich auf, dazu beizutragen, die geopolitischen Spannungen in der Region zu entschärfen, indem sie eine enge Beziehung zum ASEAN pflegt, da dadurch die Streitbeilegungsmechanismen gestärkt werden;

16.  nimmt die Anstrengungen der ASEAN-Staaten zur Kenntnis, Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie zu entwickeln, und begrüßt die bisher positiven Berichte; hebt hervor, dass die Seeschifffahrtsrouten in diesem Raum für die Weltwirtschaft von entscheidender Bedeutung und komplex sowie schlecht gesichert sind, und ist der Ansicht, dass die EU diesem Sachverhalt bei ihrem Engagement in diesem Raum stets Rechnung tragen sollte;

17.  fordert die Kommission und den EAD auf, den ASEAN beim Kapazitätenaufbau seines Sekretariats und seiner Institutionen zu unterstützen und dabei auf Erfahrungen in der EU zurückzugreifen; schlägt vor, dass diese Unterstützung im Rahmen des EU-Programms zur Unterstützung der regionalen Integration im ASEAN-Raum (ASEAN Regional Integration Support Programme – ARISE) fortgeführt wird;

18.  spricht sich für die Förderung regionenübergreifender kultureller Darbietungen aus und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für eine breitere Abdeckung des ASEAN-Raums in den staatlichen und privaten Medien und im Rahmen der schulischen Ausbildung einzusetzen und ihre Präsenz in der Region durch die Einrichtung von Kulturinstituten oder andere Maßnahmen zu erhöhen, wodurch die kulturellen Beziehungen zu den ASEAN-Ländern ausgeweitet und vertieft und das wechselseitige kulturelle Wissen und den kulturellen Dialog verbessert und gefördert würden;

19.  ist der Auffassung, dass die Organisation eines „kulturellen“ Jahres mit jährlich wechselnden Themen in Erwägung gezogen werden sollte, in dessen Rahmen ein EU-Land in den ASEAN-Mitgliedstaaten und ein ASEAN-Land in Europa vorgestellt werden könnte;

20.  begrüßt, dass die EU inzwischen der größte Partner der meisten ASEAN-Mitgliedstaaten in Bezug auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit ist; schlägt vor, dass das Forschungs- und Innovationsprogramm der Kommission, Horizont 2020, in den wissenschaftlichen Einrichtungen der Region aktiver beworben wird;

21.  hebt die wichtige Rolle von Austauschprogrammen zur Erleichterung der Mobilität junger Menschen – z. B. Erasmus, das dem interkulturellen Austausch von Studenten dient – und der Forschungszusammenarbeit zwischen den Hochschulen der EU und des ASEAN hervor; schlägt die Einrichtung von ASEAN-Studienzentren an europäischen Universitäten und EU-Studienzentren an ASEAN-Universitäten sowie die Vergrößerung des Angebots an gemeinsamen Abschlüssen vor; vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Hochschulprogramme in englischer Sprache ausweiten muss, um asiatischen Studenten den Zugang zu europäischen Universitäten zu erleichtern, und dass EU-Forscher – auch in Zusammenarbeit mit dem ASEAN-Hochschulnetz (ASEAN University Network – AUN) – dabei unterstützt werden sollten, an Forschungsprogrammen in Asien teilzunehmen;

22.  schlägt vor, dass Schritte unternommen werden – insbesondere durch den Einsatz des neuen Partnerschaftsinstruments –, um den regelmäßigen Austausch und Prozesse des gegenseitigen Lernens zu verstärken, beispielsweise im Hinblick auf multikulturelle Gesellschaften und demokratische staatliche Strukturen für das 21. Jahrhundert; unterstreicht, dass Minderheitenrechte aufgenommen, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Stärkung der Rolle der Frau gefördert und die Lebensqualität von Mädchen und Frauen sowie die Sozial- und Arbeitsstandards verbessert werden müssen, unter anderem durch die Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, die Förderung eines angemessenen Beschäftigungsschutzes und des Zugangs zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und die Entwicklung nachhaltiger und umfassender Sozialfürsorgesysteme, Rechtssysteme, Sicherheitssysteme, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und anderer angemessener Maßnahmen;

23.  unterstreicht, wie wichtig das Knüpfen persönlicher Kontakte zwischen den Völkern ist, und weist auf die Arbeit der Asien-Europa-Stiftung (ASEF) hin, deren zentrale Funktion darin besteht, Verbindungen zwischen den Zivilgesellschaften beider Regionen herzustellen; fordert die EU auf, eine aktivere institutionelle Rolle zu übernehmen, die über die eines einfachen Mitglieds hinausgeht;

24.  fordert eine Städtepartnerschaftsinitiative, um Kontakte zwischen europäischen Regionen und asiatischen Regionen – zwischen denen es bislang kaum Austausch gab – aufzubauen;

25.  schlägt vor, dass die EU ihre interregionale Zusammenarbeit mit dem ASEAN in Bezug auf die Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Krisen sowie große Herausforderungen wie die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Ernährungssicherheit, Ressourcenverwaltung (einschließlich der Nutzung der Wasser- und Meeresressourcen, unter anderem in der Mekong-Subregion) und Agrarinvestitionen, Unterstützung kleiner Landwirte, Urbanisierung, Konnektivität und Verkehr, Klimawandel, erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Energiewende, Tourismus sowie Forschung und Innovation verstärkt;

26.  stellt fest, dass Armut in den ASEAN-Ländern nach wie vor ein Problem darstellt und dass hauptsächlich Frauen, Menschen mit geringem Bildungsniveau, Bewohner ländlicher Gebiete und ethnische oder religiöse Minderheiten von ihr betroffen sind; stellt aus diesem Grund fest, dass der Reichtum besser verteilt und die soziale Gerechtigkeit auf allen Ebenen gefördert werden muss, und hält es nach wie vor für notwendig, dass die EU eine neue Strategie zur Förderung der Entwicklung und zur Bekämpfung der Ungleichheit in diesen Ländern ergreift, unter anderem, indem über Mikrokredite für Zugang zu Finanzmitteln gesorgt wird; ist der Auffassung, dass diese Strategie im Besonderen auf folgenden Grundsätzen aufgebaut sein muss: der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, einer langfristigen Wirksamkeit der Hilfe, dem Vorrang für grundlegende soziale Erfordernisse sowie der Beteiligung nationaler Akteure einschließlich der nationalen Parlamente, der lokalen Behörden, der NGO für Entwicklung und der Zivilgesellschaft;

27.  hebt hervor, dass die EU den Kapazitätenaufbau der zwischenstaatlichen ASEAN-Menschenrechtskommission unterstützen und der ASEAN-Kommission für Frauen und Kinder technische Unterstützung zukommen lassen sollte;

28.  sieht einer verstärkten Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Annäherung an Menschenrechtsbelange wie die freie Meinungsäußerung, die Medienfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit – auch in Bezug auf Gewerkschaften – erwartungsvoll entgegen, und ist der Auffassung dass es in der EU und im ASEAN Bereiche mit Verbesserungspotenzial gibt, etwa in Bezug auf den Umgang mit Migranten und Minderheiten;

29.  erwartet, dass die Überprüfung des Mandats der zwischenstaatlichen ASEAN-Menschenrechtskommission die Möglichkeit bietet, ihre Rolle zu stärken; fordert den ASEAN auf, Normen und Vorschriften zur Erleichterung der Umsetzung seiner Menschenrechtserklärung festzulegen; betont, dass etwaige widersprüchliche Bestimmungen in dieser Erklärung durch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der ASEAN-Mitgliedstaaten aufgehoben werden; schlägt vor, regionale Mechanismen für die Beilegung von Streitigkeiten und Sanktionen im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu entwickeln wie es sie in anderen Regionen bereits gibt – beispielsweise den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; unterstützt eine verstärkte Zusammenarbeit in Bezug auf gemeinsame Menschenrechtsbelange;

30.  fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Unterstützung und ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Korruption u. a. durch die Förderung der Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption zu verstärken;

31.  fordert die Kommission auf, den ASEAN-Staaten weiterhin bei der Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Staaten zu helfen und sie auf regionaler Ebene auf dem Weg der politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Integration zu begleiten, wobei besonderes Augenmerk auf die am wenigsten entwickelten Länder (Kambodscha, Laos, Myanmar) zu legen ist;

32.  fordert nachdrücklich zur Umsetzung der EU-Leitlinien von 2004 zur Bodenpolitik auf, um so der Landnahme entgegenzuwirken; betont insbesondere, dass sich Geber für eine Bodenpolitik einsetzen sollten, die auf den Schutz und die Stärkung kleinbäuerlicher familiärer Strukturen in der Landwirtschaft ausgerichtet ist;

33.  würdigt die Entscheidung der ASEAN-Mitgliedstaaten, den ASEAN zur atomwaffenfreien Zone zu erklären, und vertritt die Auffassung, dass andere Staaten diesem Beispiel folgen sollten;

34.  äußert seine Besorgnis über die Umweltpolitik, insbesondere über das Ausmaß an illegalem Holzeinschlag und illegaler Verbrennung sowie den daraus resultierenden Smog, der sich auch über die ASEAN-Grenzen hinweg sehr nachteilig auswirkt; bedauert, dass mit der Biokraftstoff-Politik der EU zur raschen Ausweitung der Produktion von Palmöl beigetragen wird, was zur Folge hat, dass die arme Landbevölkerung enteignet und/oder unter widrigen Umständen in die Erzeugung von Palmöl eingebunden wird; hält es daher für unerlässlich, in den Entwicklungsländern im Rahmen der Entwicklungshilfe die Rechte der Armen auf Bodenressourcen zu unterstützen; fordert ein stärkeres Engagement für den Umweltschutz und die biologische Vielfalt, würdigt die Arbeit des ASEAN-Zentrums für biologische Vielfalt und sieht einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und dem ASEAN in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung seiner Folgen erwartungsvoll entgegen;

35.  fordert die Mitgliedstaaten des ASEAN nachdrücklich auf, sich auf koordinierte Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der großflächigen Waldbrände – die verheerende Folgen für die Umwelt haben – zu einigen; fordert Indonesien auf, das Übereinkommen von 2002 über Waldbrände und Umweltverschmutzung in der Region zu ratifizieren;

36.  betont, dass die EU zudem den politischen Dialog und die Zusammenarbeit bei Themen wie den Grundrechten – einschließlich der Grundrechte ethnischer und religiöser Minderheiten – intensivieren und bei Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die die Rechtsstaatlichkeit und Sicherheitsfragen betreffen – darunter der Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Menschen- und Drogenhandel, Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung, Sicherheit auf See und Internetsicherheit –, die freie Meinungsäußerung und den freien Informationsfluss schützen sollte;

37.  ist besorgt angesichts der städtebaulichen Herausforderungen, denen sich die ASEAN-Staaten infolge des Wirtschaftswachstums stellen müssen und die beispielsweise die Steuerung der Wanderungsbewegungen von ländlichen Gebieten in die Städte, die Stadtplanung mit dem dazugehörigen Aufbau von Infrastrukturen und grundlegenden Dienstleistungen, den Kampf gegen die Ausweitung von Slums und den angemessenen Einsatz sauberer und erneuerbarer Energien als Maßnahme gegen die Verschmutzung umfassen; fordert die Kommission auf, bei den Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen mit den ASEAN-Staaten zusammenzuarbeiten.

38.  schlägt vor, die regionale wirtschaftliche Integration insbesondere im Hinblick auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, den freien Fluss von Investitionen und die Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte zu fördern und die Zusammenarbeit in Bezug auf Katastrophen- und Krisenbewältigung, Sicherheit, Armutsbekämpfung und Migrationsangelegenheiten weiter auszubauen;

39.  weist darauf hin, dass es ebenfalls wichtig ist, den boomenden Privatsektor durch Stärkung des Dialogs der Unternehmen aus der EU und Asien und Zusammenarbeit des öffentlichen und privaten Sektors im Hinblick auf finanzielle, investitionsbezogene, wirtschaftliche und handelsbezogene Belange – einschließlich der Internationalisierung europäischer KMU und ihres Zugangs zum Markt – und die anhaltende globale Finanzkrise zu unterstützen; fordert diesbezüglich den Austausch bewährter Verfahren zwischen der EU und dem ASEAN;

40.  stellt fest, dass für mehrere ASEAN-Mitgliedstaaten Textilausfuhren in die EU von großer Bedeutung sind; weist darauf hin, dass die Gewährung des ASP bzw. des ASP+ an die Erfüllung grundlegender Arbeitsnormen und des IAO-Übereinkommens sowie weiterer wesentlicher internationaler Übereinkommen geknüpft ist, die für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind;

41.  fordert die Staats- und Regierungschefs der ASEAN-Mitgliedstaaten auf, das Ziel der Europäischen Union zu unterstützen, nach ihrem Beitritt zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien an Ostasien-Gipfeltreffen teilzunehmen;

42.  begrüßt den Friedensprozess und die demokratischen Reformen in Birma/Myanmar, die die historische Chance bieten, die Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN deutlich zu verbessern; ist jedoch nach wie vor sehr über die Lage der ethnischen Minderheiten besorgt; fordert die birmanische Regierung und die Regierungen ihrer Nachbarländer im ASEAN insbesondere mit Blick auf die Rohingya auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Lebensbedingungen und Bürgerrechte dieser Bevölkerungsgruppen zu verbessern;

43.  begrüßt die Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch Kambodscha und die Philippinen und fordert die übrigen ASEAN-Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen; fordert die ASEAN-Mitgliedstaaten zudem auf, sich dem weltweiten Trend anzuschließen, die Todesstrafe abzuschaffen; ersucht die ASEAN-Mitgliedstaaten ferner, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu ratifizieren und umzusetzen;

44.  würdigt das aktive Engagement Indonesiens und der Philippinen im Rahmen der Initiative „Open Government Partnership“ (OPG) und ihre Bemühungen um eine größere Regierungstransparenz und öffentliche Integrität; schlägt vor, dass sich die übrigen ASEAN-Länder um eine Mitgliedschaft in der OPG bemühen und in enger und ernsthafter Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Basisorganisationen eigene Aktionspläne ausarbeiten;

45.  äußert jedoch seine Besorgnis darüber, dass in vielen ASEAN-Ländern Landaneignungen, Straffreiheit für Personen mit Verbindungen zu den herrschenden Eliten und Korruption die gewaltigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte gefährden, die in der Region erreicht wurden;

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem EAD, dem Rat, der Kommission, der Interparlamentarischen Versammlung des ASEAN (AIPA), dem ASEAN-Sekretariat sowie den Regierungen und Parlamenten der ASEAN-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 85 vom 8.4.1980, S. 83.
(2) ABl. L 154 vom 15.6.2012, S. 1.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0367.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0286.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0245.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0189.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0058.
(8) ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 57.
(9) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 201.
(10) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 120.
(11) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 154.
(12) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 152.
(13)ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 76.
(14) ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 144.

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