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Verfahren : 2012/0127(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0060/2014

Eingereichte Texte :

A7-0060/2014

Aussprachen :

PV 04/02/2014 - 20
CRE 04/02/2014 - 20

Abstimmungen :

PV 05/02/2014 - 9.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0078

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 34k
Mittwoch, 5. Februar 2014 - Straßburg
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts ***
P7_TA(2014)0078A7-0060/2014

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (12418/2012 – C7-0146/2013 – 2012/0127(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (12418/2012),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (12513/2012),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß den Artikeln 103 und 352 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0146/2013),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0060/2014),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  erinnert den Rat daran, dass er, falls er seinen Entwurf eines Beschlusses ändert, die Zustimmung des Parlaments erneut einholen muss;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

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