Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (2013/2135(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013)0169),
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 191, 192 und 194,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Europa 2020(1),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG(2),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009(5) und in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2013 mit dem Titel „Langfristige Vision für die Infrastruktur in Europa und darüber hinaus“ (COM(2013)0711), in der die erste unionsweite Liste der Energieinfrastrukturprojekte von gemeinsamem Interesse (PCI) festgelegt wird,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Zweite Überprüfung der Energiestrategie – EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und Solidarität“ (COM(2008)0781),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(6),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (COM(2011)0665),
– in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011)0144) und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu dem Thema „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“(7),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112) und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050(8),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571) und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2012 zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“(9),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885) und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft(10),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz(11),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Fortschrittsbericht ‚Erneuerbare Energien‘“ (COM(2013)0175),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2012 zu den Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl(12),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und -öl(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Klimakonferenz in Doha, Katar (COP 18)(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem und kleinstem Maßstab(15),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2012 mit dem Titel „Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (COM(2012)0271) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 über aktuelle Herausforderungen und Chancen für erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt(16),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. November 2012 mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt" (COM(2012)0663) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2013 zu dem Thema „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“(17),
– in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 14. November 2012 mit dem Titel „Die Lage des CO2-Marktes in der EU im Jahr 2012“ (COM(2012)0652),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013)0216),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2011, in denen das Ziel der EU bekräftigt wird, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu der Klimakonferenz in Warschau, Polen (COP 19)(18),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zur Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft(19),
– in Kenntnis des von der Kommission in Auftrag gegebenen Berichts des Zentrums für Europäische Politische Studien (CEPS – Centre for European Policy Studies) vom 10. Juni 2013 mit dem Titel „Assessment of cumulative cost impact for the steel industry“ (Bewertung der Auswirkungen kumulativer Kosten auf die Stahlindustrie)(20),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ (Nutzung des Beschäftigungspotenzials des grünen Wachstums) (SWD(2012)0092),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung(21),
– in Kenntnis des gemeinsamen Berichts der Kommission und der Internationalen Arbeitsorganisation mit dem Titel „Towards a greener economy: the social dimensions“ (Soziale Aspekte des Übergangs zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Juli 2013 mit dem Titel „Blaues Wachstum – Förderung des nachhaltigen Wachstums in der Schifffahrt, im Seeverkehr und im Fremdenverkehr in der EU“(22),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der einschlägigen Stellungnahmen des Ausschusses für Entwicklung und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0047/2014),
A. in der Erwägung, dass Klimaschutzziele, nachhaltiges Wachstum, Sicherheit der Energieversorgung, wirtschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit und die Vollendung des Energiebinnenmarktes von größter Bedeutung für die EU und untrennbar miteinander verflochten sind;
B. in der Erwägung, dass dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannt wird, in dem das Funktionieren des Energiemarktes, (Energie-) Versorgungssicherheit, Energieeffizienz, Energieeinsparungen, neue und erneuerbare Energiequellen und Verbindungsleitungen zu den Zielen der Energiepolitik der Union gezählt werden, und dass die EU-Umweltpolitik zu Folgendem beitragen muss: zu Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität, zum Schutz der menschlichen Gesundheit, zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen, zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zum Klimaschutz;
C. in der Erwägung, dass nur verbindliche Ziele den Mitgliedstaaten die erforderliche Flexibilität für einen möglichst effizienten und kostengünstigen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten bieten;
D. in der Erwägung, dass der Europäische Rat sich verpflichtet hat, THG-Emissionen als Teil der notwendigen Reduzierungen durch die als eine Gruppe betrachteten Industrieländer bis 2050 um 80 95 % zu reduzieren;
E. in der Erwägung, dass im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sowohl sorgfältig zwischen den (lang- und kurzfristigen) Klimaverpflichtungen abgewogen als auch der Notwendigkeit Rechnung getragen werden muss, dringliche wirtschaftliche und soziale Fragen wie Energiesicherheit, die hohen Energiekosten für Industrie und Haushalte, die erforderliche Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Erholung sowie den Übergang zu einem Modell für nachhaltiges Wachstum anzugehen;
F. in der Erwägung, dass die verschiedenen politischen Ziele, etwa die Minderung der Treibhausgasemissionen, die Sicherung der Energieversorgung und die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, auf einem auf Spitzentechnologie beruhenden, kostenwirksamen und ressourceneffizienten Ansatz basieren müssen;
G. in der Erwägung, dass der rechtliche Rahmen des derzeitigen Klima- und Energiepakets mit verbindlichen Zielen für den Anteil erneuerbarer Energieträger sowie die Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen 2020 ausläuft; in der Erwägung, dass das notwendige Wachstum in diesem Wirtschaftszweig einbrechen könnte, wenn es keine nationalen Verpflichtungen zum Ausbau erneuerbarer Energieträger mehr gibt;
H. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem bereits erwähnten „Energiefahrplan 2050“ feststellte, dass das Wohlergehen der Menschen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und das Funktionieren der Gesellschaft insgesamt von sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie abhängen;
I. in der Erwägung, dass unabhängig davon, ob die CO2-Emissionen reduziert werden oder nicht, beträchtlich in die Modernisierung des Energiesystems investiert werden muss, was sich im Zeitraum bis 2030 in den Energiepreisen niederschlagen wird;
J. in der Erwägung, dass Energieeinsparungen und Energieeffizienz der schnellste und kostengünstigste Weg sind, Fragen wie Energiesicherheit, Abhängigkeit von Drittstaaten, hohe Preise und Umweltbelange anzugehen;
K. in der Erwägung, dass das Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen in der Bauwirtschaft bis 2020 auf 65 Mio. Tonnen Rohöleinheiten (Mill. t RÖE) geschätzt wird;
L. in der Erwägung, dass das derzeitige Klima der Unsicherheit in Bezug auf die künftige Ausrichtung der Klima- und Energiepolitik von dringend erforderlichen Investitionen in saubere Technologien abhält;
M. in der Erwägung, dass dem „Energiefahrplan 2050“ der Kommission zufolge der Übergang zu einer weniger CO2-intensiven Energiewirtschaft und ein Szenario mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energieträger kostengünstiger als die Fortführung der aktuellen politischen Konzepte sind, und dass die Preise für Kernenergie und Energie aus fossilen Brennstoffen im Laufe der Zeit weiter steigen, während die Kosten der erneuerbaren Energieträger sinken werden;
N. in der Erwägung, dass dem Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 zufolge mit der Verbesserung der Luftqualität Einsparungen im Gesundheitswesen von schätzungsweise bis zu 17 Mrd. EUR jährlich bis 2030 verbunden wären, und dass Schätzungen der Internationalen Energie-Agentur (IEA) zufolge mittels einer konsequenten Strategie zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C die jährlichen Kosten für die Einfuhr fossiler Brennstoffe in die EU bis 2035 um 46 % bzw. 275 Mrd. EUR (1 % des BIP der EU) gesenkt werden könnten;
O. in der Erwägung, dass die Endenergiepreise im letzten Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen sind, was den EU-Bürgern immer mehr Sorgen bereitet und den Unternehmen und Branchen erhebliche Kosten verursacht;
P. in der Erwägung, dass darauf geachtet werden muss, inwieweit sich die Klima- und Energiepolitik nicht nur auf die sozial schwächsten Gruppen der Gesellschaft, sondern auch auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auswirkt, deren Lebensstandard in den letzten Jahren gesunken ist;
Q. in der Erwägung, dass das Verkehrswesen erheblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen und dem Energieverbrauch in der EU trägt; in der Erwägung, dass sich die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen von 1996 bis 2007 um 36 % erhöht haben;
R. in der Erwägung, dass der Klimawandel eine schwerwiegende und möglicherweise irreversible Bedrohung für die menschliche Entwicklung, die biologische Vielfalt und die nationale Sicherheit darstellt, der die internationale Gemeinschaft entgegenwirken muss;
S. in der Erwägung, dass im Sachstandsbericht 2013 der Arbeitsgruppe 1 des Weltklimarates (IPCC) aufgezeigt wird, dass die Gestaltung unserer Zukunft zwar in unserer Hand liegt, uns dafür jedoch nicht mehr viel Zeit bleibt, da wir bereits mehr als die Hälfte des CO2-Budgets aufgebraucht haben, bei dessen Einhaltung die Wahrscheinlichkeit bestünde, die Erderwärmung auf 2 °C zu begrenzen, und dass diesem Faktor bei Entscheidungen im Zusammenhang mit aktuellen Planungszyklen für große Unternehmens- und Infrastrukturinvestitionen dringend Rechnung getragen werden muss;
T. in der Erwägung, dass sich die internationale Gemeinschaft 2009 auf dem Gipfel in Kopenhagen verpflichtet hat, die Erderwärmung im 21. Jahrhundert auf 2 °C zu begrenzen, und in der Erwägung, dass sie derzeitig nicht auf Kurs ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
U. in der Erwägung, dass vor kurzem im 5. Sachstandsbericht des IPCC bestätigt wurde, dass wir im Hinblick auf diese Klimaverpflichtung nicht auf Kurs sind, da es zu einem Temperaturanstieg von mehr als 2 °C kommen wird, wenn die kumulierten CO2-Emissionen mehr als eine Billion Tonnen betragen, und in der Erwägung, dass etwa die Hälfte dieses Werts bereits erreicht ist; in der Erwägung, dass die Temperatur angesichts der gängigen Praxis demzufolge in weniger als 30 Jahren um mehr als 2 °C ansteigen wird; in der Erwägung, dass ehrgeizige Ziele gesetzt werden müssen, mit deren Verwirklichung jetzt begonnen werden muss;
V. in der Erwägung, dass die derzeitigen Emissionsverläufe dem Weltbank-Bericht „Turn Down the Heat“ zufolge innerhalb von 20 bis 30 Jahren zu einer Erderwärmung von 2 °C und bis 2100 von 4 °C führen werden;
W. in der Erwägung, dass der Rat im Interesse einer Begrenzung des Klimawandels auf 2 °C im Jahr 2011 das Ziel der EU bekräftigt hat, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 zu verringern;
X. in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs zu einem Klimagipfel im September 2014 eingeladen hat, um dort klare Zusagen für weitere Klimaschutzmaßnahmen verbindlich zu vereinbaren;
Y. in der Erwägung, dass dem „Emissions Gap Report 2013“ des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zufolge die derzeitigen Klimazusagen bis 2020 nicht ausreichen, um gefährliche Klimaveränderungen zu verhindern, und dass daher nach 2020 die Treibhausgasemissionen konsequenter verringert werden müssen;
Z. in der Erwägung, dass die EU Eurostat-Daten zufolge zwischen 1990 und 2011 ihre CO2-Emissionen um 16,97 % gesenkt hat und auf dem Weg ist, ihr entsprechendes Ziel für 2020 zu erreichen; in der Erwägung, dass eine konsequentere Verringerung der CO2-Emissionen erforderlich ist, damit die EU Kurs auf die Verwirklichung ihrer Klimaziele für 2050 hält;
AA. in der Erwägung, dass sich der weltweite CO2-Ausstoß Daten der Statistikabteilung der Vereinten Nationen zufolge von 1990 bis 2010 um mehr als 50 % erhöht hat;
AB. in der Erwägung, dass sich die geprüften EU-Emissionen von 2005 bis 2012 im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) um 16 % und in den nicht unter das EHS fallenden Branchen um 10 % verringert haben, was darauf hindeutet, dass die Minderungsziele für 2020 in Höhe von 21 % bzw. 10 % wahrscheinlich bereits einige Jahre vorher erreicht werden;
AC. in der Erwägung, dass der Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft belegt, dass eine Verringerung der Binnenemissionen um 40-44 % eine kostengünstige Möglichkeit wäre, eine Senkung im unteren Bereich der Spanne des für 2050 festgelegten Ziels von 80-95 % zu erreichen, sodass für eine kostengünstige Senkung im mittleren bis oberen Bereich dieser Spanne ein Ziel von mehr als 44 % für 2030 erforderlich sein wird;
AD. in der Erwägung, dass sich Schätzungen der Europäischen Umweltagentur zufolge die jährlichen Mindestkosten einer unterlassenen Anpassung an den Klimawandel für die gesamte EU im Jahr 2020 auf 100 Mrd. EUR und im Jahr 2050 auf 250 Mrd. EUR belaufen werden;
AE. in der Erwägung, dass die EU Schätzungen der IEA zufolge für 11 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, dass die CO2-Emissionen der EU in Tonnen pro Kopf nach wie vor über dem weltweiten Durchschnitt und dem Durchschnitt der Schwellen- und Entwicklungsländer liegen, dass der europäische Binnenmarkt das höchste BIP aller Volkswirtschaften der Welt erwirtschaftet und dass die EU über beträchtliche diplomatische Kapazitäten verfügt; in der Erwägung, dass der EU, auch wenn ihre Kapazitäten zur Senkung der weltweiten Emissionen durch einseitige Maßnahmen eingeschränkt sind, eine unumstrittene Führungsrolle zukommt, wenn es darum geht, andere Volkswirtschaften zu Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, und zwar vor allem vor dem Hintergrund, 2015 in Paris ein verbindliches Übereinkommen zu erzielen; in der Erwägung, dass die EU daher einen eindeutigen und ehrgeizigen Standpunkt einnehmen sollte und sicherstellen muss, dass das künftige Übereinkommen in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden kann;
AF. in der Erwägung, dass der weltweite Klimawandel nur durch ehrgeizige Maßnahmen der EU in Verbindung mit Verpflichtungen von Drittstaaten bekämpft werden kann;
AG. in der Erwägung, dass sowohl das Ziel der EU für die Minderung der Treibhausgasemissionen als auch weitere EU-Klimaschutzmaßnahmen Teil der weltweiten Anstrengungen sein sollten, um verwirklicht werden zu können; in der Erwägung, dass im Rahmen für 2030 die Verhandlungsposition der EU für ein globales Klimaschutzabkommen 2015 festgelegt werden sollte; in der Erwägung, dass geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft getroffen werden sollten, bis ein gerechtes globales Abkommen erzielt wird;
AH. in der Erwägung, dass die Minderung der Treibhausgasemissionen auch positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben wird, da die Luftverschmutzung insbesondere in und am Rande von Ballungsräumen verringert wird;
AI. in der Erwägung, dass Wind- und Solaranlagen in Deutschland am 16. Juni 2013 mit einem Anteil von 61 % an der Gesamtstromerzeugung einen Spitzenwert erreicht haben, was zeigt, dass die Klima- und Energiepolitik erfolgreich ist und als Vorbild für die Förderung der Koordinierung und Zusammenarbeit auf regionaler Ebene angesehen werden sollte;
AJ. in der Erwägung, dass die EU Eurostat zufolge im Jahr 2011 einen 13-prozentigen Anteil erneuerbarer Energieträger verzeichnete und auf dem Weg ist, ihr einschlägiges Ziel für 2020 zu erreichen;
AK. in der Erwägung, dass die EU somit auf dem Weg ist, ihre verbindlichen Ziele für 2020 (Verringerung der Treibhausgasemissionen und Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen) zu erreichen, während dies für den Richtwert von 20 % im Bereich Energieeffizienz nicht der Fall ist;
AL. in der Erwägung, dass der weltweite Energieverbrauch gemäß dem Weltenergieausblick 2013 von 2010 bis 2040 um 56 % zunehmen wird (wobei 60 % der Zunahme auf die nicht der OECD angehörenden asiatischen Staaten entfallen werden) und bis 2040 weiterhin fast 80 % des weltweiten Energieverbrauchs durch fossile Brennstoffe (mit einem bemerkenswert hohen Kohleanteil) gedeckt werden;
AM. in der Erwägung, dass Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und die Verringerung der Treibhausgasemissionen sich gegenseitig auf vielfältige Weise beeinflussen und dass zwischen diesen Zielen Konflikte bestehen, die unbedingt offen angesprochen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden müssen;
AN. in der Erwägung, dass Investoren und Unternehmen dringend einen eindeutigen und langfristigen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU mit mehr Sicherheit und entsprechend klaren Preissignalen benötigen, um mittel- und langfristige Investitionen zu fördern, das damit verbundene Risiko zu senken und die Chancen zu nutzen, die der Weltmarkt für nachhaltige Technologien bietet; in der Erwägung, dass eine eindeutige Klima- und Energiestrategie grundlegend für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU, die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist;
AO. in der Erwägung, dass im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 die Klimaschutzverpflichtungen (d. h. sowohl die langfristigen Ziele der EU als auch die kurzfristigen internationalen Verhandlungen) sorgfältig gegen die Notwendigkeit abgewogen werden müssen, sich dringlichen wirtschaftlichen und sozialen Belangen wie der Energiesicherheit, hohen Energiekosten für Industrie und Privathaushalte und der erforderlichen Schaffung von Arbeitsplätzen und der Belebung der Konjunktur zu widmen;
AP. in der Erwägung, dass ein zielstrebiger Übergang der EU zu erneuerbaren Energieträgern angesichts der begrenzten Verfügbarkeit heimischer Ressourcen die einzige Chance ist, in Zukunft eine sichere Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen;
AQ. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer vom Parlament gebilligten Mitteilung zum Energiefahrplan 2050 feststellt, dass Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastrukturen unbedenklich („No-regrets“-Optionen) sind und angemessene Strategien und Instrumente zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas angenommen werden sollten;
AR. in der Erwägung, dass die IEA in ihrem Marktbericht über Energieeffizienz 2013 die Energieeffizienz als den weltweit wichtigsten Brennstoff bezeichnet hat, und in der Erwägung, dass Energieeffizienz die kostengünstigste und schnellste Möglichkeit ist, die Energieabhängigkeit der EU zu verringern, die Energiesicherheit zu erhöhen, die Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen;
AS. in der Erwägung, dass das Potential erneuerbarer Energiequellen noch nicht ausgeschöpft ist, sie laut Energiefahrplan 2050 im Jahr 2050 den größten Anteil an der Energieversorgung haben werden und konkrete Meilensteine bis zum Jahr 2050 formuliert werden müssen, um eine glaubwürdige und stabile Zukunftsperspektive für erneuerbare Energiequellen in der EU und eine Diversifizierung der Energieversorgung auf dem europäischen Energiebinnenmarkt sicherzustellen, die der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit Europas dient und zur Entstehung neuer Wirtschaftszweige und Exportmöglichkeiten beiträgt;
AT. in der Erwägung, dass sich die Erschließung erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz positiv auf die Klima- und Energieziele auswirken, die Energieversorgungssicherheit der EU, ihre technologische Führungsrolle und industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärken sowie Anreize für Wachstum und Beschäftigung setzen und auch künftig einen hohen Mehrwert für die EU schaffen werden;
AU. in der Erwägung, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz die kostenwirksamste und schnellste Möglichkeit ist, die Energieabhängigkeit der EU zu verringern und gleichzeitig die hohen Energiekosten für Endverbraucher zu senken und Arbeitsplätze sowie Wachstum in der Wirtschaft vor Ort zu schaffen;
AV. in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2011 406 Mrd. EUR (mehr als 1000 EUR pro Einwohner) für den Import von fossilen Brennstoffen ausgegeben hat und ihre Abhängigkeit von Energieimporten wahrscheinlich weiter zunehmen wird; in der Erwägung, dass diese Abhängigkeit die Union sehr verwundbar für Energiepreisschwankungen auf dem Weltmarkt und politische Erschütterungen macht sowie die Außenpolitik der Union und der Mitgliedstaaten beeinträchtigt; in der Erwägung, dass es daher unerlässlich ist, die Energiepreise für die Endverbraucher möglichst transparent zu machen; in der Erwägung, dass die EU gezielt Schwerpunkte auf die unbedenklichen Optionen Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastrukturen setzen muss;
AW. in der Erwägung, dass die finanziellen Mittel, die für den Import fossiler Brennstoffe ausgegeben werden, nur wenig zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Wachstum in der Union beitragen, und in der Erwägung, dass die Umverteilung dieser Mittel auf inländische Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und eine intelligente Infrastruktur Anreize für die Bau-, Automobil- und High-Tech-Branche und die ihnen nachgeschalteten Zulieferer setzen würde, wodurch hochwertige Arbeitsplätze für hochqualifizierte Arbeitnehmer geschaffen würden, die nicht exportiert oder verlagert werden können;
AX. in der Erwägung, dass die IEA davon ausgeht, dass zwei Drittel des Energieeffizienzpotenzials bis 2035 ungenutzt bleiben werden, da diesem Bereich keine echte politische Priorität eingeräumt wird;
AY. in der Erwägung, dass die EU nach Untersuchungen der Fraunhofer-Gesellschaft bis 2030 40 % Energie kostenwirksam einsparen kann;
AZ. in der Erwägung, dass die EU Studien zufolge über das Potenzial verfügt, kostenwirksame Endenergieeinsparungen von mehr als 40 % in allen Wirtschaftszweigen zu erreichen (bei Wohngebäuden 61 %, im Transportwesen 41 %, im Dienstleistungssektor 38 % und in der Industrie 21 %); in der Erwägung, dass die Ausschöpfung dieses Potenzials eine jährliche Nettoeinsparung an Energiekosten von 239 Mrd. EUR bewirken würde;
BA. in der Erwägung, dass mehr als 40 % der Endenergie in der EU für Heiz- und Kühlzwecke verbraucht wird, wovon nach Angaben der europäischen Technologieplattform für Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energieträgern 43 % von den Haushalten, 44 % von der Industrie und der Rest (13 %) von der Dienstleistungsbranche in Anspruch genommen werden;
BB. in der Erwägung, dass das größte Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen erwiesenermaßen in der Bauwirtschaft liegt, die gegenwärtig für 40 % des Endenergieverbrauchs der EU und für 36 % der CO2-Emissionen verantwortlich ist;
BC. in der Erwägung, dass Studien zufolge eine verbesserte Energieeffizienz Kosten verringert, wovon die Wirtschaft ebenso profitiert wie die Bürger;
BD. in der Erwägung, dass aufgrund der gegenwärtigen Tendenzen davon auszugehen ist, dass bis 2050 mehr als 9 Milliarden Menschen auf der Welt leben und der weltweite Energiebedarf bis 2030 um mehr als 40 % steigt;
BE. in der Erwägung, dass die stetig steigenden Energiepreise die Brennstoffarmut in der EU vergrößert haben;
BF. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Mai 2012 darauf hingewiesen hat, dass die Energieeffizienz einen bedeutenden Beitrag zur Umkehrung des gegenwärtigen Anstiegs der Preise und Kosten für Energie leisten kann, was vor allem die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen trifft;
BG. in der Erwägung, dass durch ein ehrgeiziges Energieeinsparziel die Nettobeschäftigung bis 2020 jährlich um 400 000 Arbeitsplätze ansteigen wird, insbesondere durch die Schaffung dringend benötigter Arbeitsplätze im Baugewerbe, und die öffentlichen Haushalte durch die niedrigeren Arbeitslosenkosten entlastet werden;
BH. in der Erwägung, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes eine Voraussetzung für die allgemeine Energiesicherheit der EU, für wettbewerbsfähige Energiepreise und für die kostenwirksame Verwirklichung der EU-Klimaschutzziele ist;
BI. in der Erwägung, dass die verschiedenen Subventionen für verschiedene Energiequellen und Technologien – ohne Koordinierung und kostenwirksame Umsetzung – den Wettbewerb verzerren und die Vollendung des Energiebinnenmarktes behindern, ohne für mehr Investitionssicherheit zu sorgen;
BJ. in der Erwägung, dass 2011 die Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU allein im Strombereich 26 Mrd. EUR betrugen, wobei Gas- und Ölsubventionen nicht berücksichtigt sind;
BK. in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen der Sitzung des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 dazu aufgefordert wurde, der Abschaffung umweltschädlicher oder der Wirtschaft schadender Subventionen, einschließlich der Subventionen für fossile Brennstoffe, Vorrang einzuräumen;
BL. in der Erwägung, dass Netzaufrüstung und -ausbau Studien zufolge die besten Mittel sind, um den Binnenmarkt zu stärken, Energiekosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern, sofern Kosten-Nutzen-Analysen zur Ermittlung der einschlägigen Investitionsbereiche verwendet werden;
BM. in der Erwägung, dass Studien zufolge die Gesamtsystemkosten und die Auswirkungen je nach Erzeugungsquelle stark variieren; in der Erwägung, dass diesen Aspekten auch bei der Festlegung der Klima- und Energiepolitik der EU Rechnung getragen werden sollte;
BN. in der Erwägung, dass sich nach Schätzungen der IEA durch die zunehmende Dezentralisierung der Energieversorgung der Investitionsbedarf im Bereich der Energieinfrastruktur von der Übertragungs- auf die Verteilungsebene verlagern wird, wobei 2030 drei Viertel der Investitionen für die Verteilernetze erforderlich sein werden;
BO. in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat etwa 40 % der Einwohner der EU bereits in städtischen Gebieten leben, die Urbanisierung zunimmt und erneuerbare Energiequellen die Feinstaubbelastung in der Atmosphäre mindern; in der Erwägung, dass Effizienzanstrengungen dem Verkehrswesen zugutekommen, das für einen erheblichen Teil der Emissionen verantwortlich ist;
BP. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Energiefahrplan 2050 die Netzaufrüstung als unvermeidbar bezeichnete, und – wichtiger noch – feststellte, dass die Kosten unabhängig von dem künftigen Energieszenario gleich sein werden, und zwar auch dann, wenn beschlossen würde, das Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen beizubehalten; in der Erwägung, dass angesichts dessen unbedingt ein intelligentes Verbundnetz aufgebaut und ein auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz gründendes Szenario ausgewählt werden sollte, da sich nur so die Ziele Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Energieunabhängigkeit, Energiesicherheit und erschwingliche Energiepreise verwirklichen lassen;
BQ. in der Erwägung, dass laut dem europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2012 der Bereich der nachhaltigen Energie und Umwelttechnologien bedeutende Geschäftsmöglichkeiten und Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet;
BR. in der Erwägung, dass den Unternehmen in der EU im europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2012 empfohlen wird, den Schwerpunkt auf die Ausschöpfung der Geschäftsmöglichkeiten zu legen, die globale und gesellschaftliche Ziele und Herausforderungen bieten;
BS. in der Erwägung, dass in sämtlichen bewerteten Szenarien für die Reduzierung der CO2-Emissionen im Energiefahrplan 2050 der Kommission vorausgesetzt wird, dass der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2050 zwischen 55 und 75 % beträgt; in der Erwägung, dass darin ebenfalls davon ausgegangen wird, dass der Anteil der erneuerbaren Energien nach 2020 einbrechen wird, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden;
BT. in der Erwägung, dass die EU mit etwa einer halben Million bereits geschaffener Arbeitsplätze im Bereich der Technologien für erneuerbare Energiequellen derzeit weltweit führend ist; in der Erwägung, dass höhere Anteile erneuerbarer Energiequellen längerfristig zu nachhaltigem Wachstum und höherer Energiesicherheit führen werden;
BU. in der Erwägung, dass der Anteil der erneuerbaren Energieträger am BIP der EU 1 % beträgt und circa 1,2 Millionen Menschen direkt und indirekt in diesem Wirtschaftszweig beschäftigt sind, was eine Steigerung von 30 % gegenüber dem Jahr 2009 bedeutet; in der Erwägung, dass 2020 2,7 Millionen Menschen in der EU in dieser Branche beschäftigt sein werden;
BV. in der Erwägung, dass die Bereiche der erneuerbaren Energiequellen und der Energieeffizienz trotz der Krise gewachsen sind und Schätzungen zufolge das BIP der EU künftig noch weiter ansteigen lassen;
BW. in der Erwägung, dass Untersuchungen zufolge China das attraktivste Land für Investitionen in erneuerbare Energiequellen ist und die USA, Indien, Japan, Kanada und Australien ebenfalls zu den attraktivsten Ländern zählen;
BX. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt sichergestellt werden muss;
BY. in der Erwägung, dass verstärkte Forschung auf den Gebieten verschiedener neuer und nachhaltiger Energiearten und der Austausch bewährter Verfahren die größten Chancen auf eine langfristige Lösung des Problems bieten;
BZ. in der Erwägung, dass die Nachhaltigkeit auf einem ausgewogenen Verhältnis ihrer drei Säulen Umwelt, Wirtschaft und soziale Entwicklung gründet;
CA. in der Erwägung, dass die lokale und die regionale Ebene grundlegend für die Förderung und Umsetzung der für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft nötigen Maßnahmen sind;
Ziele
1. begrüßt das Grünbuch der Kommission „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“ und erwartet, dass der Europäische Rat ambitionierte, realistische, kostenwirksame und flexible Antworten auf diese Fragen findet, die den nachhaltigen Wettbewerbsvorteil der EU mit ihrem Wissen und ihrer Fachkenntnis im Energiebereich sichern und sowohl kurz- als auch langfristig funktionieren;
2. ist zutiefst besorgt über die Vorschläge für eine neue Verwaltungsstruktur für den Rahmen bis 2030 und weist darauf hin, dass der Rahmen bis 2020 auf der uneingeschränkten Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens von Parlament und Rat beruht; fordert nachdrücklich, dass sämtliche Legislativvorschläge der Kommission auf der uneingeschränkten Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens von Parlament und Rat beruhen;
3. bedauert, dass die Mitteilung der Kommission „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“ (COM(2014)0015), die am 22. Januar 2014 angenommen wurde, auf einer Reihe von Ebenen kurzsichtig und unambitioniert ist, vor allem da nationale Ziele für erneuerbare Energie und bedeutsame neue Maßnahmen, um Anreize für Energieeffizienz zu schaffen, fehlen; nimmt die jüngste Mitteilung der Kommission zu Energiepreisen und -kosten in Europa (COM(2014)0021) zur Kenntnis;
4. verweist auf den am 27. September 2013 angenommenen und unlängst veröffentlichten ersten Teil des 5. Sachstandsberichts des IPCC, in dem bestätigt wird, dass die Erderwärmung zu 95 % von Menschen verursacht wird (im 4. Sachstandsbericht von 2007 war noch ein Wert von 90 % genannt worden), und in dem vor den Folgen gewarnt wird, die Untätigkeit für die Stabilität unseres Ökosystems haben könnte;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, in dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 einen mehrschichtigen Ansatz anzunehmen und umzusetzen, der auf sich gegenseitig verstärkenden, koordinierten und einheitlichen Strategien sowie ehrgeizigen verbindlichen Zielen für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz gründet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Wechselwirkungen zwischen diesen drei Zielen besser zu nutzen, da sie am besten dafür geeignet sind, die Klima- und Energieziele der EU bis 2030 kostenwirksam zu verwirklichen, für Investitionssicherheit zu sorgen sowie Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit in der EU zu fördern und zu stärken;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 als verbindliches Ziel der EU festzulegen; vertritt die Auffassung, dass diese Vorgabe mit kostenwirksamen Zwischenzielen zur Verwirklichung des 2 °C-Ziels im Einklang stehen muss; betont, dass ein solches Ziel mithilfe einzelner nationaler Ziele verwirklicht werden sollte, bei denen die Situation und das Potenzial des jeweiligen Mitgliedstaates berücksichtigt werden;
7. schließt sich der Auffassung an, dass die EU die Einhaltung des Treibhausgas-Ziels als Teil der internationalen Klimaverhandlungen rechtzeitig vor dem auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im September 2014 stattfindenden Gipfeltreffen zusagen sollte, und fordert den Europäischen Rat auf, so rasch wie möglich dasselbe zu tun;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit Untersuchungen zum Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen ein verbindliches Ziel der EU für Energieeffizienz von 40 % bis 2030 festzulegen; betont, dass ein solches Ziel mithilfe einzelner nationaler Ziele verwirklicht werden sollte, bei denen die Situation und das Potenzial des jeweiligen Mitgliedstaates berücksichtigt werden;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als verbindliches Ziel für die EU festzulegen, dass bis 2030 mindestens 30 % des Gesamtendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen; betont, dass ein solches Ziel mithilfe einzelner nationaler Ziele verwirklicht werden sollte, bei denen die Situation und das Potenzial des jeweiligen Mitgliedstaates berücksichtigt werden;
10. weist darauf hin, dass alle Wirtschaftszweige zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen, damit die EU einen angemessenen Beitrag zu den globalen Bemühungen leisten kann; ist der Auffassung, dass eine rasche Einigung über den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 notwendig ist, damit die EU für internationale Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches Übereinkommen gerüstet ist, aber auch, um den Mitgliedstaaten, der Industrie und weiteren Branchen einen konkreten rechtsverbindlichen Rahmen sowie Ziele für die mittel- und langfristig erforderlichen Investitionen in Emissionsverringerung, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an die Hand zu geben;
11. weist darauf hin, dass die Verringerung der CO2-Emissionen von unterschiedlichen Anteilen nachhaltiger Technologien in den Mitgliedstaaten abhängt: erneuerbare Energiequellen, Kernenergie und CO2-Abscheidung und -Speicherung, sofern diese rechtzeitig verfügbar ist; weist darauf hin, dass die Einbeziehung eines höheren Anteils erneuerbarer Energiequellen erhebliche Erweiterungen des Übertragungs- und Verteilungsnetzes und zusätzliche abrufbare Reserve- bzw. Speicherkapazitäten erforderlich macht;
12. erinnert daran, dass zusätzliche Kosten direkt oder indirekt an die Endverbraucher weitergegeben werden und ist der Auffassung, dass eine Minderung der zusätzlichen Kosten für die Reduzierung der CO2-Emissionen des europäischen Energiesystems daher eine Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der EU ist;
13. weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten weiterhin ihren eigenen Energiemix wählen und sich so für den optimalen Energiemix entscheiden sollten, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen, insbesondere die Verringerung der CO2-Emissionen;
14. vertritt die Auffassung, dass ein streng verbindliches Ziel für Energieeffizienz überaus bedeutend ist, damit Energie in der EU möglichst effizient genutzt wird, und dass ein solches Ziel auch den Nebeneffekt hätte, dass sich die Ziele für Treibhausgasemissionen und erneuerbare Energiequellen mit weniger Aufwand erreichen lassen;
15. ist der Auffassung, dass verbindliche Gesamtziele, bei denen einzelne nationale Bemühungen kombiniert werden, die kostenwirksamsten und flexibelsten Mittel sind, um den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität zu bieten und das Subsidiaritätsprinzip zu wahren;
16. fordert den Europäischen Rat auf, ehrgeizige und realistische Ziele für den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 festzulegen, um die Kontinuität der auf EU-Ebene erzielten Fortschritte zu wahren und langfristig Sicherheit zu bieten, wobei der kostenwirksamste Weg in Betracht zu ziehen ist, der es der EU gestattet, die langfristige Verpflichtung des Parlaments und des Rates zu erfüllen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80–95 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, zu erfüllen;
17. fordert die Kommission auf, ihre Klimaschutz- und Energiepolitik zu vereinfachen, um für kohärentere, flexiblere und kostenwirksamere EU-Strategien zu sorgen;
18. betont, dass sich die Zielvorgabe der EU für die Verringerung der CO2-Emission bis 2050 nur durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen verwirklichen lässt, weshalb Strategien, die eventuell ein Festhalten an fossilen Brennstoffen bewirken, vermieden werden müssen; weist erneut darauf hin, dass ehrgeizige und langfristige Strategien für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen dazu beiträgt, dieses Festhalten zu vermeiden; betont in diesem Zusammenhang die jüngsten Erkenntnisse der IEA, denen zufolge es langfristig günstiger ist, erneuerbare Energiequellen zu fördern, als allein auf den CO2-Preis zu setzen, da sich so Anreize dafür setzen lassen, die breite Palette der Technologien für erneuerbare Energiequellen zügig zur Marktreife weiterzuentwickeln, was nötig ist, damit die Energiewirtschaft auf lange Sicht keinerlei CO2-Emissionen mehr verursacht;
19. ist überzeugt, dass ein ausgewogener und differenzierter Energiemix, mit dem die Abhängigkeit von einzelnen Energiequellen verringert wird, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission eine Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen empfiehlt, am besten geeignet ist, Europas gegenwärtigen und künftigen Energiebedarf zu decken; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesen Faktoren Rechnung zu tragen;
20. fordert die Kommission auf, zusammen mit den betroffenen Wirtschaftszweigen und im Rahmen der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 branchenbezogene Fahrpläne zu entwickeln, die den Wirtschaftsakteuren hinreichende Flexibilität gewähren;
21. vertritt die Ansicht, dass sich viele Ziele der Energiepolitik zwar durch die Erhöhung der Energiepreise erreichen lassen, dass die Aufgabe jedoch darin besteht, diese Ziele zu erreichen und zugleich die Wirtschaftstätigkeit zu steigern;
22. fordert, die für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und energiesparenden Technologien notwendigen Mittel bereitzustellen;
23. erkennt breite Zustimmung für die Einführung einer neuen verbindlichen Zielvorgabe zur Reduktion von CO2-Emissionen auf Grundlage eines überarbeiteten und funktionsfähigen Emissionshandelssystems (EHS);
24. ist der Auffassung, dass 1990 sowohl für die langfristigen politischen Ziele der EU als auch für spezifische Politikinstrumente zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen stets als Bezugsjahr dienen muss;
25. ist der Auffassung, dass die EU die Zielvorgabe für die Verringerung der CO2-Emissionen erhöhen kann, wenn andere große Verursacherländer unter den Industrie- und Entwicklungsländern sich verpflichten, ihren gerechten Beitrag zur weltweiten Anstrengung zur Emissionsverringerung zu leisten;
26. weist darauf hin, dass die verbindlichen Ziele für erneuerbare Energiequellen bis 2020 der EU eine Spitzenposition bei Innovationen im Bereich der Technologien für erneuerbare Energiequellen beschert haben; betont, dass die Fortführung dieser Politik mit verbindlichen Zielen für den erneuerbare Energiequellen die Stellung der EU in diesem Bereich weiter stärken wird; ist der Auffassung, dass die Erschließung erneuerbarer Energiequellen dazu beiträgt, die angestrebte Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, den Bedarf an importierten fossilen Brennstoffen zu verringern und die Diversifizierung unserer Energiequellen zu erhöhen; ist daher der Auffassung, dass die EU in ihrem Rahmen für 2030 ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energiequellen setzen muss; vertritt die Ansicht, dass eine vorausschauende Energie- und Klimaschutzpolitik umgesetzt werden muss, die mit der EU-Agenda zur Industriepolitik für Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht;
27. stellt fest, dass bei den Zielen im Rahmen bis 2030 der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Optimierung des gesamten Versorgungsystems liegen sollte, damit sich die Kapazitäten erneuerbarer Energieträger im größtmöglichen Umfang nutzen lassen;
28. ist der Auffassung, dass die EU auf einem guten Weg ist, das Ziel, erneuerbare Energiequellen bis 2020 um 20 % auszubauen, zu erreichen; betont, dass der teils unkoordinierte und extrem schnelle nationale Ausbau gravierende Auswirkungen auf den EU-Energiebinnenmarkt hat (u. a. durch Ringflüsse); ist der Auffassung, dass Energieversorgungssysteme in Zukunft stärker auf erneuerbaren Energien beruhen müssen; fordert, bei Entscheidungen über den weiteren Ausbau erneuerbarer Energiequellen unbedingt alle relevanten Aspekte der Energieversorgungssysteme zu berücksichtigen;
29. ist der Auffassung, dass durchdachte, flexible und berechenbare Förderprogramme geeignet sind, um Anreize für die kostenwirksame Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen und für die Energieeffizienz zu setzen; betont, dass nationale Förderprogramme für erneuerbare Energiequellen allmählich in ein einheitlicheres Fördersystem auf Ebene der EU oder darunter übergehen sollten, wobei sowohl die technologische Ausgereiftheit als auch regionale und geografische Unterschiede zu berücksichtigen sind, wodurch für einen stärker am Markt orientierten Rahmen, Investitionssicherheit und gleiche Ausgangsbedingungen gesorgt werden könnte; weist der Kommission diesbezüglich eine wichtige Rolle als Ratgeber zu, was etwa die Übereinstimmung der Förderprogramme mit den Vorschriften über den Binnenmarkt und über staatliche Beihilfen betrifft, wobei die Bedeutung des Programms „Horizon 2020“ für Forschung und Innovation nicht außer Acht gelassen werden darf;
30. ist der Auffassung, dass der politische Rahmen bis 2030 in eine längerfristige Perspektive und insbesondere in einen Zeithorizont bis 2050 eingebettet sein sowie im Einklang mit den verschiedenen von der Kommission angenommenen Fahrplänen stehen muss; betont, dass die bis 2030 ausgelegten Strategien der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zu erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz vor diesem Hintergrund als Etappenziele auf dem Weg zur Verwirklichung längerfristiger Ziele und als Bestandteile eines ganzheitlichen Ansatzes anzusehen sind, der ihre Kosteneffizienz, Vorhersehbarkeit und Stabilität garantiert;
31. misst der Regionalpolitik der EU europaweit eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz bei; stellt fest, dass es aufgrund unterschiedlicher geografischer Gegebenheiten unmöglich ist, eine pauschal formulierte Energiepolitik in allen Regionen umzusetzen;
32. erkennt an, dass sich Beihilfen für alle Energiequellen, auch für fossile Brennstoffe und Kernenergie, erheblich auf die Energiepreise auswirken können; stellt fest, dass einige erneuerbare Energiequellen, z. B. Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen, bei den Kosten schon fast mit herkömmlichen Energiequellen konkurrieren können, und ist daher der Ansicht, dass die einschlägigen Förderprogramme angepasst werden und die Beihilfen nach und nach eingestellt werden sollten, damit die Fördermittel in Programme zur Forschung und Entwicklung im Bereich Energietechnologie, z. B. für die nächste Generation erneuerbarer Energiequellen und Speichertechnologien, fließen können; betont jedoch, dass dies weit im Voraus angekündigt werden sollte, um eine Schädigung der Branche abzuwenden, und eine Neugestaltung des Energiemarkts, einheitliche Verwaltungs- und Netzanschlussverfahren und mehr Transparenz auf den Energiemärkten erforderlich macht; bedauert, dass einzelne Mitgliedstaaten rückwirkende Änderungen an Förderprogrammen vorgenommen haben, die das Vertrauen der Anleger in erneuerbare Energiequellen und das einschlägige Investitionsvolumen beeinträchtigt haben; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie reine Energiemärkte sich so umgestalten lassen, dass Kapitalerträge für Investitionen in schwankungsanfällige erneuerbare Energiequellen garantiert werden können, die zwar den Vorteil haben, die Großhandelspreise zu senken, sich aber zugleich nachteilig auf die Kapitalerträge auswirken; hebt hervor, dass eine eindeutige Strategie für erneuerbare Energiequellen im Verbund mit Programmen für Forschung und Entwicklung erforderlich ist, um die Kosten sämtlicher Technologien für erneuerbare Energiequellen zu senken und sowohl Innovationen als auch die Entwicklung und Umsetzung neuer und noch nicht ausgereifter Technologien zu fördern; fordert die Kommission auf, die Gesamtwirkung der vorrangigen Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen, etwa auf die allgemeinen Energiekosten, zu untersuchen;
33. betont zugleich, dass die EU ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern muss; stellt fest, dass einige Beihilfen für fossile Brennstoffe, Kernenergie und manche ausgereiften Technologien im Bereich der erneuerbaren Energieträger strukturelle Marktverzerrungen in einer Reihe von Mitgliedstaaten hervorrufen; fordert die Mitgliedstaaten auf, derartige Subventionen so bald wie möglich stufenweise einzustellen, insbesondere umweltschädliche direkte oder indirekte Beihilfen für fossile Brennstoffe;
34. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Fahrpläne für jedes Land auszuarbeiten, die eindeutige Verpflichtungen zur stufenweisen Einstellung solcher Subventionen enthalten;
35. ersucht die Kommission, eine Bestandsaufnahme sämtlicher einzelstaatlichen und EU-weiten Subventionen und Förderprogrammen für erneuerbare Energiequellen vorzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission für Kohärenz und Transparenz auf EU-Ebene zu sorgen;
36. räumt ein, dass Investitionen in erneuerbare Energiequellen insbesondere infolge der von manchen Mitgliedstaaten vollzogenen rückwirkenden Änderungen deutlich schwieriger geworden sind; fordert einen stabilen und berechenbaren rechtspolitischen und maßnahmenbezogenen Rahmen bis 2030, der auf ehrgeizigen und verbindlichen Zielen für erneuerbare Energiequellen beruht und erheblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verminderung von Unsicherheiten sowie zur Senkung des Investitionsrisikos, der Kapitalkosten und damit auch des Ausmaßes an benötigter Unterstützung beitragen wird;
37. stellt fest, dass langfristige Ziele für politische Stabilität sorgen, das Vertrauen der Anleger stärken und so die Risikoprämien für Anleger minimieren, was kritisch für die Erschließung erneuerbarer Energiequellen ist, die kapitalintensive Technologien sind; stellt fest, dass die Kosten für erneuerbare Energiequellen deutlich anstiegen, wenn derlei Ziele nicht gesetzt würden, während Investitionen, die durch langfristige Ziele möglich werden, die Technologiekosten senken würden und gezielte Fördermaßnahmen seltener erforderlich wären;
38. hebt hervor, dass der Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 gezeigt hat, dass erneuerbare Energiequellen und eine gesteigerte Energieeffizienz in der EU für jährliche Einsparungen zwischen 175 und 320 Mrd. EUR sorgen könnten;
39. betont das erhebliche Beschäftigungspotenzial in den Bereichen erneuerbare Energieträger (3 Millionen Arbeitsplätze bis 2020) und Energieeffizienz (2 Millionen Arbeitsplätze bis 2020)(23);.
40. ist der Ansicht, dass die effiziente Herstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine höhere Netzflexibilität, bessere Infrastruktur und größere Energietransportkapazität erfordert;
41. fordert die Kommission mit Blick auf die schnelle Integration erneuerbarer Energiequellen auf, auch Vorschläge für einen Kern-Binnenmarkt mit integrationswilligen Mitgliedsstaaten vorzulegen, die bei der gemeinsamen Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Strom rasch kooperieren wollen;
42. hält es für erforderlich, den Einfluss der verschiedenen Energiequellen auf die Umwelt und das Klima umfassend zu überwachen;
43. weist darauf hin, dass die Energie, die nicht verbraucht wird, immer noch die günstigste Energie ist; betont in diesem Zusammenhang, dass eine größere Energieeffizienz als einer der Eckpfeiler der Klima- und Energiepolitik der EU angesehen werden sollte; ist überzeugt, dass Energieeffizienz nicht nur dazu beiträgt, dass Ressourcen erhalten bleiben, die Energiekosten, die Abhängigkeit von importierten Brennstoffen, Handelsdefizite und die Folgen für die Gesundheit verringert werden und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft langfristig zunimmt, sondern auch dazu, dass die Treibhausgasemissionen der EU reduziert werden; weist darauf hin, dass die Erschließung des Potenzials der EU für kostenwirksame Energieeinsparungen von 40 % zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 50 % bis 2030 und zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbaren Energiequellen am Energiemix auf 35 % führen würde; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über die Energieeffizienz und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden rasch und uneingeschränkt umzusetzen; betont, dass das Potenzial jedes einzelnen Wirtschaftszweigs und die jeweilige wirtschaftliche Lage bei der Gestaltung neuer Energieeffizienzstrategien berücksichtigt werden müssen und dass beim Übergang zu mehr Energieeffizienz der Schwerpunkt auf der gesamten Energieversorgungs- und -nachfragekette, einschließlich Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Versorgung, sowie auf dem Energieverbrauch in der Wirtschaft und von Gebäuden und Privathaushalten liegen sollte; erkennt die Vorteile von Kampagnen zur Sensibilisierung für Energieeffizienzfragen an;
44. räumt ein, dass die Verwirklichung des Energieeffizienzziels für 2020 mit den derzeitigen Strategien zum Scheitern verurteilt ist; erinnert die Kommission an ihr Versprechen, verbindliche Energieeffizienzziele für 2020 festzulegen sowie zusätzliche Maßnahmen für Mitgliedstaaten zu vereinbaren, wenn die Summe ihrer Einzelziele das 20 %-Ziel der EU verfehlt; erinnert daran, dass die Ziele für 2030 vor dem Hintergrund der längeren Perspektive bis 2050 als Etappenziele ausgestaltet werden müssen, damit langfristigen Investitionszyklen Rechnung getragen werden kann; fordert den Europäischen Rat auf, als Eckpfeiler einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik verbindliche Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 festzulegen;
45. betont, dass das hohe Energieeffizienzpotenzial in den Branchen, die nicht unter das EHS fallen, mit nur einem einzigen, hauptsächlich durch das EHS realisierten Ziel für Treibhausgasemissionen ungenutzt bleibt, während ein großer Teil der Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030 in den Branchen, die unter das EHS fallen, zu höheren Kosten als notwendig erbracht wird; stellt fest, dass viele Hindernisse für eine bessere Energieeffizienz weder finanzieller Natur sind, noch durch das EHS im Rahmen eines Ansatzes mit einem einzigen Ziel für Treibhausgasemissionen abgebaut werden können;
46. betont, dass bei der langfristigen Energieeffizienzstrategie der EU die Verringerung des Energieverbrauchs von Gebäuden im Mittelpunkt stehen sollte, da die Renovierung des Gebäudebestands ein enormes Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen birgt; betont, dass die derzeitige Gebäuderenovierungsquote wesentlich erhöht und die Renovierungen erheblich verbessert werden müssen, damit die EU bis 2050 den Energieverbrauch des Gebäudebestands um 80 % gegenüber dem Stand von 2010 senken kann;
47. stellt fest, dass ein branchenspezifisches Energieeffizienzziel für Gebäude den erforderlichen Umbau des Gebäudebestands ankurbeln und so letztendlich dafür sorgen würde, dass das gewaltige Energiepotenzial, die hier schlummert, ausgeschöpft wird; erkennt an, dass die meisten Hemmnisse auf diesem Gebiet rechtlicher, administrativer sowie finanzieller und nicht etwa technischer Natur sind und dass die Umstellung des Markts Zeit in Anspruch nehmen sowie in hohem Maße von den langfristigen Zielen – flankiert von Zwischenzielen für 2020, 2030 und 2040 – abhängen wird, damit der gesamte Gebäudebestand bis 2050 in Niedrigstenergiegebäude umgewandelt werden kann;
48. fordert die Kommission auf, bessere Methoden und Werkzeuge zur Berechnung und Überwachung der erzielten Fortschritte zu entwickeln, die zur Gestaltung eines einheitlicheren EU-Ansatzes für Energieeffizienz beitragen könnten, und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um politische Hindernisse aus dem Weg zu räumen; stellt fest, dass der Energieverbrauch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung seit Jahrzehnten vor allem aus wirtschaftlichen Gründen stetig sinkt; ist der Ansicht, dass die Energieeffizienz auch die Werkstoffwissenschaften beflügeln kann und dass mehr getan werden sollte, um EU-Unternehmen dabei zu unterstützen, (insbesondere durch Eigenerzeugung von Wärme und Energie) ihre Energieintensität weiter zu vermindern und ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, wodurch sich die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen verringern lässt; fordert die Kommission auf, die Fortschritte und Entwicklungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz in der EU im Vergleich zu den Hauptkonkurrenten der EU auf dem Weltmarkt zu bewerten, angesichts der spezifischen und nichtwirtschaftlichen Faktoren für Energieeffizienzverbesserungen und der Vorteile von Energieeinsparungen die Energievorausschätzungen nachzubessern sowie vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen günstige Bedingungen für Energieeffizienzinvestitionen zu schaffen; fordert die Kommission auf, auch weiterhin die Fortschritte bei den Energieeinsparungen in der EU in Bezug auf die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU und die bevorstehende Überarbeitung der Richtlinie zeitnah zu bewerten;
49. weist darauf hin, dass das EHS derzeit das wesentliche Instrument für die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Industrie und Energiewirtschaft und zugleich für die kostenwirksame und wirtschaftlich effiziente Förderung von Investitionen in nachhaltige Technologien ist; betont daher, dass das EHS strukturell verbessert werden muss, damit seine Fähigkeit steigt, effizient und automatisch auf Konjunkturschwankungen zu reagieren, zugleich keine spontanen Marktinterventionen mehr erforderlich sind und die Anleger mittels eines berechenbaren und verlässlichen Systems langfristig wieder Sicherheit erhalten; tritt für eine umgehende Strukturreform des EHS ein, die im Jahr 2014 vorgeschlagen werden soll, um dem derzeitigen Überangebot an Zertifikaten und der mangelnden Flexibilität des Systems zu Leibe zu rücken; betont, dass bei der Reform des EHS dafür gesorgt werden sollte, dass es auch künftig vollkommen marktorientiert ist;
50. weist die Kommission erneut darauf hin, dass das Parlament bereits die frühestmögliche Vorlage von Rechtsvorschriften gefordert hat, um die jährlichen linearen Reduktionsanforderungen von 1,74 % an die Anforderungen des für das Jahr 2050 festgelegten CO2-Reduktionsziels anzupassen;
51. vertritt die Auffassung, dass die Kommission überdies eine obligatorische Zweckbindung von Einnahmen aus Versteigerungen für innovative umweltfreundliche Technologien vorschlagen sollte; ist der Ansicht, dass die Bestimmungen hinsichtlich der Branchen und Teilbranchen, in denen die Verlagerung von CO2-Emissionen droht, beibehalten werden sollten und vor dem Hintergrund eines verbindlichen internationalen Klimaschutzabkommens überprüft werden können, um größtmögliche Sicherheit für die Industrie zu gewährleisten;
52. stellt fest, dass die EU einen umfassenden Politikrahmen für 2030 benötigt, in dem Investitionen und eine langfristige Verringerung der CO2-Emissionen in den Branchen gefördert werden, die nicht unter das EHS fallen und für 60 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind; hebt das beträchtliche ungenutzte Energieeffizienzpotenzial in bestimmten Branchen wie der Bauwirtschaft und dem Verkehrswesen (mit einem geschätzten Energieeffizienzpotenzial von 61 bzw. 41 %) hervor; betont, dass die nicht unter das EHS fallenden Branchen der EU bei ihren Anstrengungen zur Verringerung von CO2-Emisssionen erhebliche Lasten abnehmen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, weiter an einem ehrgeizigen Rahmen bis 2030 für die nicht unter das EHS fallenden Branchen zu arbeiten, wobei die Mitgliedstaaten ihre Flexibilität behalten sollten, die Mittel zur Verwirklichung ihrer Lastenverteilungsziele selbst zu bestimmen; erkennt an, dass die Ziele für die nicht unter das EHS fallenden Branchen auf einer von unten nach oben gerichteten Bewertung des Potenzials der einzelnen Branchen beruhen sollten;
53. betont, dass die Zielvorgaben für nicht unter das EHS fallende Branchen (Lastenverteilung) im Vergleich zu denjenigen, die unter das EHS fallen, eher bescheiden sind und dass bei der Lastenverteilung überaus strittige Gutschriften (beispielsweise für Industriegase) noch zulässig sind, während sie im EHS unzulässig sind;
54. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, durch den die im EHS nicht mehr zulässigen Gutschriften auch von der Lastenverteilung ausgenommen werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich unverzüglich selbst zur Einhaltung der Linie zu verpflichten, die der Industrie auferlegt wurde;
55. fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigeren Rahmen für nicht unter das EHS fallende Branchen vorzuschlagen (Lastenverteilung);
56. betont, dass die erderwärmende Wirkung von Methan (CH4) nicht hinreichend berücksichtigt wird, zumal das Erderwärmungspotenzial (global warming potential, GWP) von Methan über einen Zeitraum von 15 Jahren 80 Mal höher und über einen Zeitraum von 40 Jahren 49 Mal höher ist als das GWP von CO2; fordert die Kommission auf, die Wirkung von Methan bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen umfassender zu analysieren, die Möglichkeiten zu bewerten und einen Plan zur Verringerung der CH4-Emissionen vorzuschlagen, der den Besonderheiten bestimmter Branchen und Mitgliedstaaten Rechnung trägt;
57. fordert die Kommission auf, einen speziellen Rahmen für das Verkehrswesen vorzulegen, da etwa ein Viertel der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs in der EU auf das Verkehrswesen entfällt, wodurch dieser zum zweitgrößten Treibhausgasverursacher nach der Energieerzeugung wird;
58. ist der Ansicht, dass fortschrittliche Biokraftstoffe bei der Senkung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen und dass sie gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit verbessern und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen;
59. weist darauf hin, dass die vollständige Erfassung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie über Kraftstoffqualität wichtig für die Senkung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen aus Verkehrskraftstoffen ist; betont, dass der Richtlinie über Kraftstoffqualität in einem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 eine wichtige Rolle bei der Förderung nachhaltiger Biokraftstoffe zukommt; bedauert daher, dass die Kommission nicht bereit ist, die Fortsetzung der Richtlinie über Kraftstoffqualität nach 2020 zu gewährleisten;
60. fordert die Kommission auf, eine Reihe von Indikatoren festzulegen, um die Fortschritte in bestimmten Branchen zu bewerten, die nicht unter das EHS fallen, und zwar vor allem hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Gebäuden;
61. hält Kraft-Wärme-Kopplung sowie effiziente Fernheizung und -kühlung für wesentlich, um sowohl gegenwärtig als auch zukünftig die Energieeffizienz zu steigern, die Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Wärme- und Stromerzeugung zu optimieren und die Luftqualität vor Ort zu verbessern; fordert die EU auf, die uneingeschränkte Einbeziehung der Heiz- und Kühlbranche in die Pfade zu einem nachhaltigen Energiesystem zu erwägen; stellt fest, dass auf diesen Wirtschaftszweig derzeit etwa 45 % des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen; fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Daten zu den Quellen und zur Nutzung der Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Wärmeversorgung verschiedener Gruppen von Endverbrauchern (z. B. Wohngebäude, Wirtschaft, tertiärer Sektor) zusammenzutragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem auf, bereits verfügbare effiziente Lösungen für das Heizen und Kühlen zu fördern;
62. verweist auf das erhebliche Potenzial der Fernwärme- und -kälteversorgung zur Erhöhung der Energieeffizienz, indem bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen und bei mit Energieverbrauch verbundenen industriellen Prozessen Wärme recycelt wird, die andernfalls vergeudet würde; stellt überdies fest, dass dies eine integrierte Lösung in städtischen Gebieten bietet, durch die es der EU möglich wird, ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und die Kosten für Heizen und Kühlen auf einem für die Bürger erschwinglichen Niveau zu halten;
63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das verbleibende Potenzial der erneuerbaren Energiequellen für die Erzeugung von Wärme und Kälte zu analysieren und die Synergien zwischen einem erhöhten Verbrauch erneuerbarer Energieträger und der Umsetzung der Richtlinie über die Energieeffizienz und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu untersuchen;
64. stellt fest, dass die IKT-Branche als ein bedeutender Stromverbraucher über großes Energieeinsparpotenzial verfügt und eine Vorbildfunktion bei der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energieträger einnehmen könnte, zumal bis zu 1,5 % des gesamten Stromverbrauchs der EU auf die Datenzentren entfallen und die Verbraucher sich zunehmend der CO2-Bilanz der von ihnen genutzten IT- und Cloudcomputing-Dienste bewusst werden;
Kohärenz der politischen Instrumente
65. weist erneut darauf hin, dass die Ziele des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 möglichst kosteneffizient verwirklicht werden müssen; ist der Ansicht, dass dies erreicht werden kann, indem eindeutige Investitionssignale ausgesandt werden und Überkompensation ebenso verhindert wird wie ein Übermaß an Komplexität und Regelungsaufwand für die Wirtschaft; vertritt daher die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten innerhalb der durch den Rahmen gesetzten Grenzen Flexibilität und Freiheiten zugestanden werden sollten und dass der Rahmen für Stabilität und Klarheit bei Investitionsentscheidungen sorgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Rahmen in vollem Umfang einzuhalten;
66. betont, dass für die Bewältigung der zahlreichen Probleme im Klima- und Energiebereich, die Schaffung eines transparenten Energiemarktes und den Austausch bewährter Verfahren in Energiefragen auf EU-Ebene die Koordinierung verbessert werden muss, damit die einzelstaatlichen Maßnahmen effizienter und einheitlicher werden; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 auch verpflichtet werden sollten, geplante erhebliche Veränderungen ihrer Energieversorgung mit den Nachbarstaaten zu erörtern;
67. weist erneut darauf hin, dass eindeutige, kohärente und einheitliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen, die auf einem ganzheitlichen Ansatz beruhen, der Schlüssel dafür sind, Wirtschaft und Wachstum anzukurbeln, stabile und bezahlbare Energiepreise zu sichern und Anreize für die erforderlichen Investitionen in die im Energiefahrplan 2050 der Kommission genannten unbedenklichen Technologien („No-regrets options“), nämlich erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz und intelligente Infrastrukturen, zu setzen, und zwar auf kostenwirksame und nachhaltige Weise; stellt fest, dass die Uneinheitlichkeit unserer Ziele für 2020 zu dem niedrigen derzeitigen CO2-Preis beigetragen hat;
68. betont, dass der Industrie mit Blick auf langfristige umweltfreundliche Investitionen eine mittel- bis langfristige Rechtssicherheit gewährt werden muss, und fordert diesbezüglich ehrgeizige und verbindliche Ziele für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz;
69. betont, dass es für die Zeit nach 2020 am schlüssigsten ist, ein EU-weites Ziel für Treibhausgasemissionen bis 2030 zu setzen und dabei der Emissionsverringerung Rechnung zu tragen, die sich aus den für 2030 vorgesehenen Zielen der EU in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen ergibt; weist darauf hin, dass die EU durch die Zusammenfassung ihrer Ziele für Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Treibhausgasemissionen in einem Paket und im Einklang mit dem vorhandenem Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen ihre Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit und Verringerung der CO2-Emissionen zu einem geringeren CO2-Preis und mit geringerer Belastung der Industrie erreichen könnte, als wenn sie nur ein Ziel für Treibhausgasemissionen vorgibt;
70. weist darauf hin, dass die Union ein internationales Überprüfungsverfahren zur Beurteilung vorläufiger Zusicherungen vor dem Abschluss des Klimaschutzübereinkommens im Jahr 2015 vorgeschlagen hat; fordert den Rat daher auf, sich auf ein Überprüfungsverfahren mit einem klaren Zeitplan zu einigen, um sicherzustellen, dass das Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel der Union und weitere verwandte Ziele überprüft und, wenn nötig, verbessert werden;
71. betont die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse der Instrumente und Ziele sowie ihrer Kohärenz, um das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen; betont, dass das Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel so ehrgeizig sein muss, dass über die Anreize im Rahmen der Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen hinaus weitere Anreize geschaffen werden, und dass es mit dem Ausmaß der Verringerung übereinstimmen muss, das aus wissenschaftlicher Sicht zur Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels notwendig ist;
72. fordert die Kommission auf, die Wechselwirkungen zwischen Klima- und Energiezielen zu untersuchen, um auf EU-Ebene die effizientesten Strategien zu entwickeln und so die Probleme zu beseitigen, die sich daraus ergeben, dass keine einheitlichen Ziele und Maßnahmen festgelegt worden sind, wobei nicht nur das BIP eines jeden Mitgliedstaates berücksichtigt wird, sondern auch die Kapazitäten und das Potenzial jedes Mitgliedstaates, Emissionen kostenwirksam zu verringern; weist erneut darauf hin, dass die Verbesserungen der Energieeffizienz in nicht unter das EHS fallenden Wirtschaftszweigen wie der Bauwirtschaft und dem Verkehrswesen zu einer beträchtlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen wird, wodurch es möglich wird, die Lasten, die andere Wirtschaftszweige bei der Verringerung der CO2-Emissionen tragen, zu reduzieren;
73. fordert die Kommission auf, die Effizienz und Kostenwirksamkeit des Drei-Ziele-Ansatzes durch koordinierte und kohärente Strategien zu erhöhen, die sich die Wechselwirkungen zwischen diesen Zielen wirklich zunutze machen;
74. stellt fest, dass die Diskussion der für 2030 vorgesehenen Ziele auf einer soliden wirtschaftlichen Analyse ihrer möglichen Auswirkungen, aufgeschlüsselt nach Land und Branche, beruhen sollte; fordert die Kommission auf, alle zu diesem Thema verfügbaren Daten und Untersuchungen zu veröffentlichen, damit festgestellt werden kann, ob die Mitgliedstaaten ungleich belastet würden;
75. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und Regionen zu einer engeren Zusammenarbeit angehalten werden sollten, damit der Ausbau der erneuerbaren Energieträger, etwa hinsichtlich der Offshore-Windenergie, noch effizienter gestaltet werden kann; bedauert, dass die mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009 eingeführten Kooperationsmechanismen bislang kaum genutzt worden sind, und fordert dazu auf, diese Mechanismen vermehrt zu nutzen; nimmt die Erkenntnisse der Kommission zur Kenntnis, denen zufolge die bessere Nutzung der bestehenden Kooperationsmöglichkeiten beträchtliche Vorteile mit sich brächte, z. B. eine Ausweitung des Handels; betont, dass die regionale Integration immens wichtig für die kostenwirksame Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist; ist der Ansicht, dass der Kommission in diesem Zusammenhang einerseits bei der Koordinierung, finanziellen Förderung und Erstellung entsprechender Untersuchungen zu erneuerbaren Energiequellen sowie zum Potential der einzelnen Mitgliedstaaten und andererseits als Motor für die allmähliche Annäherung der einzelstaatlichen Strategien für erneuerbare Energiequellen eine wesentliche Rolle zukommt;
76. stellt fest, dass die EU ihren Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Strategien nachkommen muss, durch die die Erschließung von hochgradig treibhausgasintensiven unkonventionellen fossilen Brennstoffen wie Ölsand unterbunden wird;
77. fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie sich verschiedene und insbesondere erneuerbare Energiequellen unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit, der Gesamtsystemkosten, der Frage der Rohstoffabhängigkeit (was vor allem die in Europa knappen Seltenerdmetalle betrifft), der Ressourceneffizienz und des Lebenszyklus nachhaltiger erschließen lassen;
78. fordert die Kommission auf, zu untersuchen, inwieweit schwankungsanfällige erneuerbare Energiequellen durch sichere erneuerbare Energiequellen wie Wasserkraft (insbesondere Pumpspeicheranlagen), nachhaltige Biomasse und Erdwärme sowie fossile Brennstoffe ergänzt werden können; fordert die Kommission auf, Kriterien für die Nachhaltigkeit fester oder gasförmiger Biomasse vorzuschlagen und dabei die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, um der ineffizienten Nutzung von Biomasse Grenzen zu setzen;
79. hebt die wichtige Rolle der Ressourceneffizienz für das Erreichen der Klima- und Energieziele der EU hervor; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Ressourceneffizienzziele in anderen wichtigen Politikbereichen zu berücksichtigen, bewährte Verfahren auszutauschen und Subventionen, die die ineffiziente Nutzung von Ressourcen bewirken, auslaufen zu lassen;
80. fordert die Kommission auf, eine leicht zugängliche Online-Datenbank zu bewährten Vorgehensweisen im Bereich Ressourceneffizienz einzurichten;
81. weist erneut darauf hin, dass eine Verpflichtung und Notwendigkeit zur fristgerechten Umsetzung und Durchführung von EU-Rechtsakten insbesondere in den Bereichen Umwelt und Energie besteht, damit die Zersplitterung des Marktes verhindert wird;
82. fordert die Kommission auf, die bisherige Entwicklung der Energieeinsparungen in der EU zu bewerten;
83. stellt fest, dass die im Jahr 2013 veröffentlichten nationalen Energieeffizienzrichtziele im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2012 die vereinbarten Zielvorstellungen der EU von 20 % deutlich verfehlen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, möglichst umgehend neue Strategien und Maßnahmen, darunter ein verbindliches Energieeffizienzziel für das Jahr 2020, vorzuschlagen und ein verbindliches Energieeffizienzziel in ihre bevorstehende Mitteilung zu dem Rahmen bis 2030 aufzunehmen, damit dafür gesorgt ist, dass die Ziele aufeinander abgestimmt sind;
84. hebt den Stellenwert lokaler und regionaler Klima- und Energieinitiativen hervor, die wesentlich zu nationalen Klimaschutzbemühungen und zum Ausbau der dezentralen Energieversorgung beitragen können; legt der Kommission nahe, solche Initiativen insbesondere im Rahmen der angestrebten Weiterentwicklung der bestehenden Förderprogramme im Klima- und Energiebereich zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, etwaige Hindernisse zu beseitigen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften davon abhalten, zu den Klima- und Energiezielen der EU beizutragen;
85. stellt fest, dass der derzeitige Energie- und Klimarahmen der EU nicht die Unterschiede zwischen Städten und netzfernen ländlichen Gebieten bei der Energienutzung widerspiegelt; stellt fest, dass bestimmte Probleme im Energiebereich in ländlichen Gebieten dringlicher sind (geringe Energieeffizienz, Erschwinglichkeit von Energie, hoher CO2-Fußabdruck fester und flüssiger Heizstoffe);
86. fordert die Kommission auf, als Teil des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 eine Energiestrategie für den ländlichen Raum auszuarbeiten, um einige der besonderen Probleme zu untersuchen, mit denen Energieverbraucher in netzfernen Gebieten konfrontiert sind, und den Mitgliedstaaten eine Reihe politischer Empfehlungen an die Hand zu geben;
87. vertritt die Auffassung, dass die vorhandenen regionalpolitischen Instrumente der EU im Interesse der Verwirklichung der Ziele für 2030 in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 aufgenommen werden sollten, wozu gehören sollte, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds effizienter für die Entwicklung dezentraler Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und Vorhaben in den Bereichen saubere Brennstoffe in städtischen und ländlichen Räumen sowie Energieeffizienz genutzt werden sollten;
Energieversorgungssicherheit
88. betont, dass die Sicherheit der Energieversorgung für europäische Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entscheidende Bedeutung hat; betont, dass mit dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 durch Maßnahmen wie die Diversifizierung von Energieversorgungswegen, Lieferanten und Quellen darauf eingegangen werden muss, unbedingt die Energieversorgungssicherheit, die ökologische Nachhaltigkeit, die wirtschaftliche und industrielle Wettbewerbsfähigkeit in der EU, bezahlbare Energiepreise für alle Europäer, erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Energiekrisen und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie soziale Aspekte sicherzustellen;
89. betont, dass Energieversorgungssicherheit und spätere Selbstversorgung der EU sichergestellt werden müssen, vor allem durch die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbaren Energiequellen, was zusammen mit anderen alternativen Energiequellen die Abhängigkeit von Einfuhren verringern wird; stellt fest, dass das Interesse an der Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern im Mittelmeer und im Schwarzen Meer zunimmt; vertritt die Auffassung, dass im Kontext der EU-Politik für Erdöl- und Erdgasbohrungen auf See der Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, potenzielle Gefahren zu vermeiden und die ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der betroffenen Mitgliedstaaten und der maßgeblichen Drittstaaten in Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst unterzeichnet wurde, abzugrenzen;
90. betont, dass die Mitgliedstaaten ihren nationalen Energiemix selbst festlegen und eigene Energieressourcen in vollem Umfang nutzen können, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, sofern sie den langfristigen Energie- und Klimazielen der Union entsprechen, sichere, ökologisch nachhaltige und sozial akzeptable Vorgehensweisen sicherstellen – auch im Rahmen von Explorations- und Fördertätigkeiten – und dabei auch mögliche schädliche grenzüberschreitende Auswirkungen berücksichtigen;
91. hebt hervor, dass bei der Verfolgung des EU-Ziels der Energiesicherheit einer der Schwerpunkte darin besteht, ein Modell für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu entwickeln, indem eine zügige Vollendung des Energiebinnenmarkts in der EU sichergestellt wird, insbesondere durch den Bau von Verbindungsleitungen und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse; ist weiterhin der Ansicht, dass die Vollendung und Modernisierung der europäischen Infrastruktur, die Norden, Süden, Osten und Westen verbindet, die EU dazu befähigen wird, die komparativen Vorteile der einzelnen Mitgliedstaaten bestmöglich zu nutzen, und fordert eine weitere wirksame und nachhaltige Unterstützung der dezentralen, kommunalen Energieerzeugung in kleinem Maßstab und intelligenter Energieinfrastrukturen auf der Verteilungsebene sowie Programme für die Speicherung und Laststeuerung für einen lokalen Ausgleich von Angebot und Nachfrage in allen Mitgliedstaaten; betont, dass makroregionale Strommärkte in der EU wie Nord Pool oder Central West weiterentwickelt werden müssen; betont daher, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden müssen und gemeinsames Handeln, Solidarität und Transparenz erforderlich sind, da einzelstaatliche Entscheidungen zur Energiepolitik Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben können; regt an, zu prüfen, ob und wie das Fachwissen und die Einrichtungen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Erfüllung dieser Aufgaben genutzt werden könnten und wie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Übertragungsnetze sichergestellt werden könnte;
92. fordert die Kommission auf, in Legislativvorschlägen zum Hydrofracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl für die Exploration als auch für die Gewinnung von Schiefergas vorzusehen; betont ferner, dass keine ausreichenden Daten zu den beim Hydrofracking eingesetzten Chemikalien vorliegen; fordert die Kommission daher auf, in derartigen Legislativvorschlägen Transparenz in Bezug auf alle Daten zu diesen Chemikalien und somit ein Höchstmaß an Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen;
93. ist der Ansicht, dass CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS) bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen (wie im Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 und dem Energiefahrplan 2050 der Kommission anerkannt wird) zumindest für einen Übergangszeitraum eine wichtige Rolle spielen könnte, besonders für energieintensive Branchen; stellt jedoch fest, dass es in diesem Bereich nicht genug öffentliche und private Investitionen gibt; fordert die Kommission auf, den besten einzuschlagenden Weg in Bezug auf die Entwicklung von CCS-Technologien in der EU zu untersuchen und angemessene Maßnahmen innerhalb des Rahmens bis 2030 vorzuschlagen, um Interessenträger und die notwendigen Mittel zu mobilisieren; betont, dass im zukünftigen Energiemix sowohl erneuerbare Energiequellen als auch CCS eine Rolle zu spielen haben, und dass sie nicht als konkurrierende Technologien angesehen werden sollten; fordert die Kommission darüber hinaus auf, den Austausch bewährter Verfahren und Informationen über die CCS-Technologie mit den USA und Kanada zu verstärken;
94. weist darauf hin, dass Gas bei der Transformation des EU-Energiesystems eine wichtige Rolle spielen wird, und erkennt an, dass Erdgas des Potenzial hat, kurz- bis mittelfristig für Flexibilität im Energieversorgungssystem zu sorgen; ist der Ansicht, dass ein kohärenter Politik- und Regulierungsrahmen nicht davon abhalten sollte, von der CO2-intensiven Stromerzeugung zu Erdgas zu wechseln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Gasbinnenmarkts auf, alle Gasverträge zu überprüfen, die auf veralteten Preisgestaltungsmechanismen – darunter dem Rohölindex – beruhen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Prüfung einer möglichen Neuverhandlung dieser Verträge zu unterstützen und die Kapazitäten für den kurzfristigen Handel mit Gas zu stärken; macht auf aktuelle Entwicklungen auf dem weltweiten Energiemarkt aufmerksam und verweist auf den bedeutenden Beitrag, den LNG angesichts seiner Auswirkungen auf den EU-Energiebinnenmarkt, der Energiegeopolitik in der Nachbarschaft der EU und der Beziehungen zu traditionellen Zulieferländern auf die Energieversorgung der EU haben kann;
95. unterstreicht das große Potenzial der Nordsee für Offshore-Windenergie; betont, wie wichtig das Nordsee-Offshore-Netz für die Förderung eines kostenwirksamen Einsatzes erneuerbarer Energiequellen in der Nordsee ist; erkennt in diesem Zusammenhang an, wie wichtig die Offshore-Netz-Initiative der Nordseeländer ist, und fordert die betreffenden Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihr mehr Vorrang einzuräumen und Unterstützung zu gewähren;
96. betont, dass eine aktive Forstwirtschaft mit mehr Zuwachs und damit einer erhöhten Aufnahme von Kohlendioxid eine wichtige und kosteneffiziente Art und Weise ist, zum Erreichen der Klimaziele beizutragen; merkt an, dass der Wald mit jedem zusätzlichen Kubikmeter Waldfläche, der durch eine aktive Bewirtschaftung erzeugt wird, ungefähr 1,3 Tonnen Kohlendioxid aufnimmt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für Waldbesitzer zu entwickeln, um aktiv zu einem stärkeren Nutzen für das Klima beizutragen, beispielsweise durch eine Konzentration auf regionale Maßnahmen, durch die eine nachhaltige Forstwirtschaft und die Aufnahme von Kohlendioxid gefördert werden;
97. stimmt der Kommission zu, dass die europäische Ebene dazu beitragen kann, staatliche Interventionen auf allen Ebenen zu reduzieren und somit das Risiko einer Marktzersplitterung zu verringern; fordert die Kommission daher auf, den Prozess der Entflechtung und die Schaffung eines optimalen Energieversorgungssystems fortzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das dritte Legislativpaket zum Energiebinnenmarkt vollständig und rechtzeitig umzusetzen, um alle verbleibenden Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarkts zu beseitigen; betont, dass es wichtig ist, die verbleibenden Engpässe in der Infrastruktur und Fälle von Marktversagen, –verzerrung oder Ausnutzung der marktbeherrschenden Position zu beseitigen, gegen mangelnde Transparenz vorzugehen und sicherzustellen, dass keine neuen Hindernisse für die Integration des Strom- und Gasmarktes geschaffen werden, beispielsweise mangelhaft angelegte Kapazitätsmärkte, auf denen es zur Ungleichbehandlung bestimmter Arten des Ressourcenausgleichs kommt; fordert die Kommission auf, bei ihren Vorschlägen für 2030 die Marktgestaltung zu berücksichtigen, um den Stromhandel zu verbessern und transparente Märkte für Ausgleichs- und Netzstützungsdienste zu schaffen; betont, dass beim schrittweisen Auslaufen von regulierten Endkundenpreisen, die unter den entstandenen Kosten liegen, in der gesamten EU die legitimen Interessen schutzbedürftiger Verbraucher berücksichtigt werden sollten, die von echtem Wettbewerb auf den Energiemärkten nicht immer profitieren können;
98. hebt hervor, dass Energieendnutzer – Privatpersonen, KMU und Industrie gleichermaßen – im Zentrum des Energiebinnenmarkts stehen und von möglichst niedrigen Energiekosten und –preisen, die transparent sein sollten, profitieren können sollten, dass sie durch leichten Zugang zu Informationen genau informiert und beraten werden sollten, um einen verantwortungsbewussten Energieverbrauch zu fördern, und dass darauf eingegangen werden sollte, dass sie dem Anstieg und den immer stärkeren Schwankungen von Energiepreisen ausgesetzt sind; stellt fest, dass es wichtig ist, die Gründung und Verwaltung von Bürgerinitiativen zu erleichtern, einschließlich Genossenschaften;
99. betont, dass in diesem neuen Rahmen im Hinblick auf die Erschwinglichkeit von Energie und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten für Endnutzer (Haushalte und Unternehmen) den Auswirkungen steigender Energiepreise und der Wirtschaftskrise Rechnung getragen werden muss; fordert insbesondere Maßnahmen, um Arbeitsplatzabbau in benachteiligten EU-Branchen mit hohem Energieverbrauch, die in ihrem jeweiligen Bereich zu den weltweit saubersten gehören, zu verhindern; stellt fest, dass durch kosteneffiziente Energieeinsparungen die Stromrechnungen sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen gesenkt werden können; hebt außerdem hervor, dass durch die Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden neue Arbeitsplätze im Bereich der Sanierung bestehender Gebäude geschaffen werden könnten, um dauerhafte Vorteile sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren EU-Fördermittel für solche Zwecke zu verwenden;
100. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Bezahlbarkeit von Energie und Kraftstoff-/Energiearmut besondere Aufmerksamkeit zu widmen; ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung dieser Probleme ein kohärenter Politikrahmen einschließlich angemessener sozialpolitischer Maßnahmen benötigt wird, und fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Verfahren in diesem Bereich zu fördern und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um Indikatoren und Richtwerte zum Ermitteln und Vergleichen derzeitiger und potenzieller Energiearmut zu entwickeln; erkennt an, dass mit Maßnahmen zur Energieeffizienz strukturell gegen Energiearmut vorgegangen wird; weist darauf hin, dass die Energieversorgung eine grundlegende Leistung der Daseinsvorsorge ist, die unter das Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse im Anhang des Vertrags von Lissabon fällt; hebt hervor, dass die Kosten der Energiepolitik auf möglichst faire Weise gedeckt werden sollten, wobei sozial schwache Haushalte mit niedrigem Einkommen, die von höheren Energiepreisen am stärksten betroffen sind, besonders berücksichtigt werden müssen; ist der Auffassung, dass das Engagement der Verbraucher gefördert werden sollte; betont, dass der Ausbau der Märkte und der Infrastruktur den Bedürfnissen der Bürger entsprechen muss und dass die getätigten Investitionen der Transparenz und Rechenschaftspflicht bedürfen;
101. stellt fest, dass zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit ausreichend flexible und zuverlässige Ressourcen zur Verfügung stehen müssen, damit die Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs in Spitzenzeiten und Zeiten politischer, wirtschaftlicher oder technischer Schwierigkeiten ausreichen, und dass solche Kapazitäten durch flexible Reserven, Nachfragemanagement, grenzüberschreitenden Stromhandel und –verbund und eine effizientere Nutzung der bestehenden Überkapazität geschaffen werden können; weist darauf hin, dass wegen des steigenden Angebots an schwankungsanfälligen erneuerbaren Energiequellen Speicherkapazitäten und flexiblere und dynamischere Netze benötigt werden; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Nutzung und den Einsatz aller flexiblen Ressourcen auszuarbeiten;
102. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten (sowie bestimmte Inseln und Regionen in äußerster Randlage) Energieinseln oder nur relativ schwach in den europäischen Energiebinnenmarkt integriert sind, wodurch sie immer noch im Wesentlichen von den europäischen Gas- und Stromnetzen abgeschnitten sind, oft von einem einzigen Lieferanten außerhalb der EU abhängig sind (was besonders problematisch ist, wenn es sich um ein politisch instabiles oder undemokratisches Regime handelt) und höhere Preise für Energie zahlen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeinträchtigt und sie für politischen und wirtschaftlichen Druck von außen anfällig macht; weist darauf hin, dass ohne erhebliche Investitionen in die Infrastruktur die Verpflichtung des Europäischen Rates, bis zum Jahr 2015 dafür zu sorgen, dass kein Mitgliedstaat mehr von den europäischen Netzen abgeschnitten ist, im Fall dieser Mitgliedstaaten kaum erfüllt werden kann; befürwortet in diesem Zusammenhang die zügige Umsetzung der im Oktober 2013 vorgestellten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse;
103. stellt fest, dass die physische Integration der Energieinfrastrukturen der EU-Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren der Energiemärkte und die grenzüberschreitende gemeinsame Nutzung von Energie ist; verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona 2002, auf der als nicht verbindlicher Zielwert festgelegt wurde, dass bis zum Jahr 2005 10 % der installierten Produktionskapazität der Mitgliedstaaten in Verbünde integriert sein sollten; weist darauf hin, dass die meisten Mitgliedstaaten dieses Ziel nicht erreicht haben; fordert die Kommission daher auf, verbindliche Ziele für eine Mindestkapazität grenzüberschreitender Übertragungen festzulegen und ein mögliches neues Model und neue Verpflichtungen für die physische Integration der Elektrizitätsinfrastrukturen der Mitgliedstaaten sowie einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung vorzuschlagen; ist der Ansicht, dass dies den grenzüberschreitenden Handel fördern würde;
104. verweist darauf, dass die Ausweitung der Vorschriften des Energiebinnenmarkts auf Südost- und Osteuropa für die Energiesicherheit der EU unabdingbar ist, und ersucht daher die Mitgliedstaaten und die Kommission, die politische und finanzielle Unterstützung für die Energiegemeinschaft beizubehalten;
105. fordert die Kommission auf, das Potenzial und die diversen potenziellen Technologien für die Speicherung von Energie in der EU, insbesondere in Bezug auf Wärme und Strom, zu untersuchen, um einen stärker integrierten Ansatz für Energieangebot und -nachfrage zu unterstützen; stellt fest, dass Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der Speichertechnologien und Anwendungen wie Elektrofahrzeugen bei der Speicherung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energiequellen und beim Ausgleich der Energienetze eine wichtige Rolle spielen können; fordert die Kommission daher auf, die bestehenden Fördermöglichkeiten für solche Forschung in vollem Umfang zu nutzen;
106. stellt fest, dass das Tempo der Investitionen in die Energieinfrastruktur an dem von Investitionen in Energiequellen ausgerichtet werden muss; betont, dass die Modernisierung der bestehenden Energieinfrastruktur und der Aufbau einer neuen intelligenten und flexiblen Infrastruktur auf allen Netzebenen für die Erzeugung, Übertragung (insbesondere grenzüberschreitende Gas- und Stromverbindungsleitungen), Verteilung und Speicherung von Energie sowohl für Wärme als auch für Strom für einen stabilen, gut integrierten und gut vernetzten Energiemarkt mit diversifizierten Versorgungsquellen, in dem negative Effekte wie ungeplante Energieflüsse vermieden werden, unerlässlich ist; hebt hervor, dass Investitionen in großem Maßstab neben Investitionen in regionale oder sogar lokale Netze getätigt werden sollten; betont, dass Infrastrukturinvestitionen zum Erreichen dieser Ziele im Einklang mit den neuen Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur in jedem Stadium der Umsetzung von der EU gefördert werden sollten und von der Fazilität „Connecting Europe“, die die Investitionen im Bereich der transeuropäischen Netze mit transeuropäischer Bedeutung beschleunigen und verstärkt Finanzmittel sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor mobilisieren soll, unterstützt werden sollten; betont, dass kohärente, effiziente und besser abgestimmte Regelungen zur Genehmigung von Infrastrukturinvestitionen in der ganzen EU gefördert werden müssen; weist darauf hin, dass im Rahmen der Nutzung intelligenter Technologien auch datenschutzrechtliche Fragen berücksichtigt werden müssen;
107. betont, dass die Schaffung von Anreizen zur Errichtung von Kleinkraftwerken von entscheidender Bedeutung für eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen sein wird; betont die Bedeutung von kommunalen Initiativen, einschließlich Genossenschaften, in jedem Stadium der Energiekette: Erzeugung, Verbrauch und Einzelhandel; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine dezentrale Versorgung durch erneuerbare Energiequellen dazu beitragen kann, die Probleme von Stromnetzen und die Notwendigkeit des Baus neuer Übertragungsleitungen – und somit die damit verbundenen Kosten – zu verringern, da dezentrale Technologien viel näher am Endverbraucher angesiedelt sind; stellt daher fest, dass verstärkt in die Verteilungsebene investiert werden muss;
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft
108. ist der Ansicht, dass ein vollendeter, offener und transparenter Binnenmarkt, in dem alle Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Energie und Umwelt, beachten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Energielieferanten aus der EU gegenüber Energieerzeugern aus Drittstaaten sicherstellen und ihre Verhandlungsposition stärken kann; hebt die Notwendigkeit einer besser abgestimmten externen Energiepolitik hervor;
109. stellt fest, dass eine marktbasierte Preisbildung in der Energiewirtschaft, einschließlich der Internalisierung externer Kosten, aber ohne Verknüpfung mit der Preisbildung auf Drittmärkten, die beste Möglichkeit darstellt, wettbewerbsfähige Preise sicherzustellen;
110. verweist auf die Notwendigkeit des Dialogs mit Drittländern über die Anwendung der von der EU angenommenen Grundsätze bezüglich des Umweltschutzes, des Einsatzes von umweltfreundlichen Technologien und der Wahrung eines guten Erhaltungszustandes;
111. ist davon überzeugt, dass ein klarer Rahmen für 2030, mit dem verbindliche Ziele für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz festgelegt werden, Investitionen in innovative Technologien anregen, Anreize für Forschung und Entwicklung schaffen und private Investitionen mobilisieren wird, was gemeinsam mit öffentlicher Unterstützung für einen dringend benötigten wirtschaftlichen Impuls sorgen wird, um die Wirtschaft insgesamt anzukurbeln, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert sowie Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, die nicht in Drittstaaten verlagert werden können; ist der Ansicht, dass solche verstärkten Investitionen durch die effizientere Nutzung von Energie und Ressourcen zu geringeren Produktionskosten für die europäische Industrie führen und die Anfälligkeit gegenüber den weltweiten Energiepreisschwankungen senken werden, wodurch ein stabileres Investitionsklima geschaffen wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters das Beschäftigungspotenzial im Bereich der nachhaltigen Energieträger in jedem Mitgliedstaat und in der Union insgesamt stärker hervorzuheben;
112. betont, dass durch verbindliche Zielvorgaben in Bezug auf Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz Investitionen in nachhaltige Technologien bereits in einer frühen Phase mobilisiert werden und so Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen werden und die europäische Industrie gleichzeitig einen internationalen Wettbewerbsvorteil erhält;
113. fordert die Kommission auf, ihr Paket mit zentralen Beschäftigungsmaßnahmen für eine CO2-arme Wirtschaft umzusetzen und eine verstärkte Nutzung der für die Mitgliedstaaten, für die regionalen und lokalen Ebenen sowie für die Privatwirtschaft bereitgestellten EU-Finanzinstrumente für Investitionen in intelligente nachhaltige Technologien zu fördern, beispielsweise durch Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), um deren Kapazitäten zur Kreditvergabe in den Bereichen Ressourceneffizienz und erneuerbare Energiequellen weiter zu steigern;
114. unterstreicht, dass im nächsten Jahrzehnt aufgrund der erwarteten Ersetzung bestehender Kraftwerke und der Modernisierung ein beträchtlicher Investitionsbedarf im Energiebereich besteht; betont nachdrücklich, dass Energieeinsparungen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eine Schlüsselrolle spielen müssen, um die Kosten zu senken und möglichst niedrige Strompreise für Verbraucher sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Baubranche für 40 % des Bruttoenergieverbrauchs in der EU verantwortlich ist, und dass laut der IEA 80 % des Energieeffizienzpotenzials in der Baubranche und über 50 % in der Industrie nicht ausgeschöpft werden; sieht hier ein beträchtliches Potenzial zur Senkung der Energierechnungen;
115. fordert die Kommission und insbesondere die GD Wettbewerb nachdrücklich auf, im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien für die staatlichen Beihilfen für Umweltschutz günstige Bedingungen für Investitionen in die Energieeffizienz, auch in der Industrie, zu schaffen;
116. fordert die Kommission auf, eine Studie durchführen zu lassen, in der neue und kostenwirksame Energiemarktentwürfe mit dem Ziel, möglichst niedrige Energiepreise für Industrie und Verbraucher und möglichst hohe Renditen sicherzustellen, mehr schwankungsanfällige erneuerbare Energiequellen zu integrieren und eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, analysiert werden; fordert die Kommission daher auf, so schnell wie möglich eine zusätzliche Beurteilung und Empfehlungen für weitere Maßnahmen vorzulegen, um Klima-, Umwelt- und Industriepolitik besser abzustimmen und insbesondere in energieintensiven Branchen eine Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund der Verlagerung von Produktionsstätten und aufgrund von Investitionen außerhalb der EU zu verhindern und dabei den internationalen Kontext zu berücksichtigen;
117. betont, dass die Energiepreise für Verbraucher und Industrie ein sehr wichtiges Element des Haushaltsbudgets bzw. der Produktionskosten sind; ist der Ansicht, dass die Klimaziele der EU zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit ihrer Energieversorgung beitragen sollten; fordert daher, jedes neue Politikinstrument in Bezug auf diese Klimaziele einer obligatorischen, eingehenden Folgenabschätzung in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten zu unterziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU so umfassend wie möglich in alle anderen Politikbereiche zu integrieren, und unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Anteil der Industrie am BIP der EU auf 20 % zu erhöhen;
118. erkennt an, dass die Branche der erneuerbaren Energiequellen in Europa wichtig für Wirtschaftswachstum und die Erhaltung hochwertiger und hochqualifizierter Arbeitsplätze ist und auch Branchen wie beispielsweise die Bereiche Metall, Elektro- und Elektronikgeräte, IT, Bau, Verkehr und Finanzdienstleistungen unterstützt; fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie für Technologien erneuerbarer Energiequellen zu entwickeln, die den gesamten Ablauf von Forschung und Entwicklung bis zur Finanzierung abdeckt;
119. hebt hervor, dass das Risiko besteht, dass Investitionen in nachhaltige Technologien lieber außerhalb Europas getätigt werden, unter anderem aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der EU-Ambitionen bezüglich einer weiteren Senkung der CO2-Emissionen; verweist darauf, dass neuere Daten zeigen, dass die EU zwar den globalen Wettlauf im Bereich sauberer Technologien knapp anführt, die USA und China aber dabei sind, schnell aufzuschließen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der derzeitige Anteil der EU an weltweit hinterlegten Patenten im Bereich der nachhaltigen Technologien auf ein Drittel gefallen ist, nachdem er 1999 noch bei fast der Hälfte lag; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Unterstützung für nachhaltige Technologien und Dienstleistungen zu erhöhen; ist der Ansicht, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von EHS-Zertifikaten in Zukunft zweckgebunden werden sollten, um Investitionen in Innovationen im Bereich nachhaltiger Technologien zu ermöglichen;
120. stellt fest, dass die größten Wettbewerber der EU auf dem Weltmarkt einen großen Schwerpunkt bei technologischen Entwicklungen, Innovationen und der Verbesserung von industriellen Prozessen setzen; stellt auch fest, dass einige ihrer Volkswirtschaften viel schneller wachsen als die der EU; kommt zu dem Schluss, dass die EU Forschung und Entwicklung (einschließlich der Entwicklung wissenschaftlicher und technologischer Partnerschaften mit ihren internationalen Partnern), Innovation (besonders der Schaffung von europäischem Mehrwert bei der Entwicklung und innergemeinschaftlichen Produktion nachhaltiger Technologien) und der Verbesserung der Produktivität von Industrieprozessen Vorrang geben muss;
121. weist darauf hin, dass kostenfreie Zuteilung nicht der wirtschaftlichen Erwägung entspricht, CO2-Emissionen in den Produktpreis einfließen zu lassen; stellt fest, dass in einer kürzlich für die Kommission erstellten Studie keine Anzeichen für eine Verlagerung von CO2-Emissionen in den letzten beiden EHS-Handelszeiträumen gefunden wurden; betont, dass ein Teil der Einkünfte aus EHS-Versteigerungen für kapitalintensive Investitionen in bahnbrechende Technologien in energieintensiven Branchen oder für die Förderung weiterer Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, beispielsweise die Senkung der Besteuerung von Arbeit, vorgesehen werden sollte, um das potenzielle Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern;
122. fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den an neuen Arbeitsplätzen erforderlichen Kompetenzen Rechnung zu tragen und entsprechende Anpassungen zu vollziehen, die notwendigen Anpassungen der Bildungs- und Ausbildungssysteme vorzunehmen und neue Herausforderungen an den bestehenden Arbeitsplätzen zu bewältigen, deren Profil sich dem umweltverträglicherer Arbeitsplätze annähert; betont, dass aktive Arbeitsmarktpolitik darauf ausgerichtet sein muss, die Anforderungen von Arbeitnehmern und Arbeitsplätzen zu erfüllen, und entsprechend konzipiert sein muss, damit es nicht zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Bereich der neuen nachhaltigen Technologien kommt und damit junge Menschen, Frauen und andere benachteiligte Gruppen Zugang zu nachhaltigen und hochwertigen Arbeitsplätzen in der umweltverträglichen Wirtschaft bekommen;
123. fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, die wissenschaftlichen, technischen, ingenieurtechnischen und mathematischen Fächer (STEM) für den Energiesektor zu fördern und für Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu sorgen, die in der Lage sind, qualifizierte Arbeitskräfte sowie die nächste Generation von Wissenschaftlern und Innovatoren hervorzubringen, mit deren Unterstützung das Ziel eines im Energiebereich unabhängigen und nachhaltigen Europa erreicht werden soll; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle des Programms Horizont 2020 und des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) bei der Überwindung der Kluft zwischen Forschung, Bildung und angewandter Innovation in der Energiewirtschaft;
124. unterstreicht die Schlüsselrolle von KMU als Motor des Wirtschaftswachstums in der EU und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, günstige Bedingungen für Investitionen von KMU in energiesparende Technologien zu schaffen und diese aktiv zu fördern;
125. legt der Kommission nahe, die Entwicklung fortschrittlicher Biokraftstoffe für den Verkehrssektor zu unterstützen, die die Qualität von Kraftstoffen verbessern und somit die Gesamtwettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU steigern, ohne zusätzliche Investitionen in neue Infrastruktur erforderlich zu machen;
126. ersucht die Kommission, eine Methode zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer wichtigsten Wettbewerber auszuarbeiten, die sich zum Beispiel auf Steuerpolitik, Forschung und Entwicklung, Technologieexporte, die Anzahl der Forscher und der hochqualifizierten Arbeitnehmer, Innovation, Energiepreise in der Industrie, Umwelt- und Energiepolitik, Lohn- und Produktivitätsniveaus, Infrastruktur, unnötigen Bürokratieaufwand und weitere relevante Faktoren stützen könnte; betont die Notwendigkeit, die externen Kosten des Klimawandels bei dieser neuen Methodik zu berücksichtigen, einschließlich möglicher Kostensteigerungen für Versicherungen gegen Risiken aufgrund des Klimawandels;
127. hebt nachdrücklich hervor, dass in jeder zukünftigen EU-Politik die komparativen Stärken und Schwächen ihrer Wirtschaft berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Freihandelsabkommen, die die EU abschließt, auch unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen und der entsprechenden wirtschaftlichen Vorteile;
128. hebt hervor, dass Energiepreise in verschiedenen Regionen aufgrund geologischer, politischer und steuerlicher Unterschiede variieren, und dass niedrige Energiepreise am besten dadurch sichergestellt werden können, dass die nachhaltigen Binnenenergiequellen der EU in vollem Umfang genutzt werden; fordert die Kommission auf, eine umfassende Analyse zu den Gesamtsystemkosten und ‑auswirkungen unterschiedlicher Energiequellen und zu deren langfristigen Auswirkungen auf die Angemessenheit der Erzeugung zu erstellen;
129. weist darauf hin, dass Europa ein Kontinent mit begrenzten Ressourcen ist und dass die EU ungefähr 60 % ihres Gasverbrauchs, mehr als 80 % ihres Ölverbrauchs und fast 50 % der Kohle, die zur Energieerzeugung verwendet wird, importiert; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich einen Rahmen bis 2030 mit einer deutlichen Ausrichtung auf nachhaltige und erneuerbare Energieressourcen in der EU;
130. hebt hervor, dass der soziale Dialog und die Beteiligung der Arbeitnehmer grundlegende Werte und Instrumente sind, die die Förderung von sozialem Zusammenhalt, hochwertiger Beschäftigung und Arbeitsplatzschaffung einerseits und verstärkter Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in den europäischen Volkswirtschaften andererseits begünstigen und beides in Einklang bringen;
131. fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit die Arbeitsplätze in den besonders betroffenen emissionsintensiven Branchen, beispielsweise Stromerzeugung, Verkehr und Bauwesen und in energieintensiven Branchen, die allgemein die umweltfreundlichsten und energieeffizientesten der Welt sind, erhalten bleiben; verlangt, den Wechsel von durch Arbeitsplatzabbau bedrohten Arbeitnehmern der betroffenen emissionsintensiven Branchen in andere Branchen zu erleichtern;
132. betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Einkommensstützung zu ergreifen, die von weiteren Maßnahmen, z. B. im Ausbildungsbereich, flankiert werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und aufrechtzuerhalten, die Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu halten und dem Verfall von Kompetenzen in Zeiten der Krise und der Umstrukturierung vorzubeugen;
Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
133. begrüßt die Äußerungen der Kommission, dass die Klima- und Energieziele der EU unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger haben können, wodurch es gerechtfertigt ist, weiterhin auf der Grundlage einer ausgewogenen Lastenverteilung zu arbeiten, wobei die individuellen Umstände jedes Landes (beispielsweise sein BIP), besonders die von Ländern in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten, ebenso berücksichtigt werden wie die seit 1990 bei der Senkung der Emissionen erzielten Ergebnisse, die Emissionen pro Kopf, das Wirtschaftspotenzial und das Potenzial für die Senkung der Emissionen, die erneuerbaren Energiequellen des Landes sowie sein Zugang zu Technologien und sein Potenzial zur Energieeinsparung;
134. weist darauf hin, dass die Annahme einer Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen, bei der die Situation einiger Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt wird, zu einem massiven Anstieg der Energiearmut in diesem Ländern führen kann;
135. betont, dass die EU gemäß Artikel 194 AEUV dafür zuständig ist, den Energiebinnenmarkt zu vollenden und erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu fördern, während die Mitgliedstaaten über den Energiemix entscheiden und verschiedene Ansätze entwickeln und nutzen können, die auf Technologien und Energiequellen basieren, die umweltverträglich und sozial und ökologisch akzeptabel sind und mit den Zielen der Klima- und Energiepolitik der Union im Einklang stehen, die darauf abzielt, die Umwelt zu erhalten und zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten bei jedem zukünftigen Rahmen geachtet werden sollte;
136. erkennt an, dass Technologien für erneuerbare Energiequellen eine große Anzahl verschiedener technischer Optionen umfassen, die in den Bereichen Elektrizität, Heizung und Kühlung sowie im Verkehr eingesetzt werden können; betont, dass ein übergreifendes, verbindliches Ziel für erneuerbare Energiequellen für das Jahr 2030 den Mitgliedstaaten breite und flexible Wahlmöglichkeiten für die Entscheidung darüber belässt, wo und wann sie in welche Energiebranche und in welche Technologien in jeder dieser Branchen investieren wollen;
137. erinnert die Kommission an die Forderung des Parlaments zur Einführung von Rechtsvorschriften, mit denen jeder Mitgliedstaat zur Ausarbeitung einer Strategie für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 verpflichtet wird; ist der Ansicht, dass solche national festgelegten Fahrpläne zwar nicht rechtlich bindend sein sollten, ihnen aber trotzdem wesentliche Bedeutung zukommt, um Investoren und Beamten Klarheit in Bezug auf die langfristige Richtung der Politik und der Maßnahmen zu geben, die erforderlich sein werden, wenn die Ziele erreicht werden sollen; erwartet, dass die Kommission vorschlägt, wie die Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten erfolgen soll, und ein Datum für die Einreichung solcher Fahrpläne zum Zweck der Überprüfung festsetzt; fordert die Kommission auf, für den Fall, dass ein Fahrplan für unrealistisch erachtet wird und der entsprechende Mitgliedstaat nicht bereit ist, für eine angemessene Klarstellung zu sorgen, die zusätzlichen Maßnahmen vorzuschlagen, die erforderlich sind, um die Glaubwürdigkeit der CO2-Reduktionsziele der Union sicherzustellen;
138. weist darauf hin, dass der Schwerpunkt von geplanten Maßnahmen hauptsächlich auf der Umsetzung von Szenarien liegen sollte, bei denen das vorhandene Potenzial in den Mitgliedstaaten, die Aussichten für die Entwicklung kosteneffektiver und nachhaltiger neuer Technologien und die globalen Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Strategie berücksichtigt werden, damit Senkungsziele für die nächsten Jahre vorgeschlagen werden können;
139. fordert die Kommission dazu auf, die Förderung und die Effizienz der vorhandenen Finanzinstrumente für Investitionen in nachhaltige Technologien (z. B. NER300) zu verbessern, indem alle erforderlichen Informationen über finanzielle Möglichkeiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in einer einzigen, übersichtlichen und einfach verfügbaren Datenbank gesammelt werden;
140. stellt fest, dass der Zugang zu und die Kosten von Kapital, besonders für KMU und sogar die Schwerindustrie, oft ein Hindernis für Investitionen in kapitalintensive sauberere Technologien darstellen; fordert die Kommission daher auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen Fonds zur Förderung der Entwicklung innovativer nachhaltiger Technologien und von Initiativen zur Verbesserung der Effizienz energieintensiver Branchen einzurichten, in dem vorhandene und neue Finanzierungsströme zusammengeführt und Investitionen besser genutzt werden könnten und der unter anderem aus einem Teil der EHS-Einnahmen oder aus dem Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds finanziert werden könnte; fordert die Kommission auf, innovative Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, der EIB und nationalen öffentlichen Finanzierungsinstitutionen eine bedeutendere Rolle zu geben und Finanzierung von Rentenfonds und Versicherungsunternehmen anzuziehen;
141. fordert den Rat angesichts der Tatsache, dass einige Industriezweige bahnbrechende Technologien benötigen, um ihre Emissionen noch mehr zu verringern und ihre Energieeffizienz über den derzeitigen Stand der Technik hinaus zu verbessern, dazu auf, klare Finanzierungsverpflichtungen für Forschung, Entwicklung, Pilotfabriken und die Entwicklung neuer Technologien in politische Maßnahmen zu integrieren, die dem Umfang der Anstrengungen angemessen sind, die zum Erreichen der Ziele für das Jahr 2030 erforderlich sind;
142. fordert die EU auf, gegenüber neuen Markt‑, Regulierungs‑ und Finanzierungsmodellen für nachhaltige Energielösungen einen pragmatischen Ansatz zu wählen;
Die EU auf internationaler Ebene
143. stellt fest, dass mehrere Schwellen- und Industrieländer unterschiedliche Klimastrategien entwickeln und Investitionen tätigen, darunter die Umsetzung eigener Emissionshandelssysteme nach dem Vorbild des EHS der EU; begrüßt die Aussicht, dass in Zukunft das EHS in der EU mit anderen CO2-Handelsmechanismen weltweit verbunden werden kann, um einen weltweiten CO2-Markt zu schaffen; hebt hervor, dass ein solcher weltweiter Ansatz zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie führen wird, indem ein umfassender und kosteneffizienter Ansatz zur Bewältigung der weltweiten industriellen Treibhausgasemissionen bereitgestellt wird; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass ein internationales Handelssystem mit festen Emissionsobergrenzen wesentlich dazu beitragen könnte, neue, rechtlich verbindliche Vereinbarungen zum weltweiten Klimawandel umzusetzen;
144. betont, dass sich das Ziel einer verstärkten energiepolitischen Zusammenarbeit auch in der Energieaußenpolitik wiederfinden muss, und fordert deshalb, dass Energieabkommen mit Drittstaaten auf EU-Ebene abgeschlossen werden und dass die Ziele der europäischen Energiepolitik verbindlich festgelegt werden;
145. weist darauf hin, dass die führende Stellung der EU bei erneuerbaren Technologien auf Innovationen sowohl im Bereich der Fertigung als auch in Bereichen wie Systemintegration beruht; erkennt an, dass die EU als Ergebnis der Annahme verbindlicher Ziele für das Jahr 2030 ihre Rolle als Kompetenzcluster spielen wird, was die Entwicklung qualitativ hochwertiger kostengünstiger Produkte zulässt; ist der Ansicht, dass dies dem Binnenmarkt zugutekommt, es aber auch europäischen Unternehmen erlauben wird, dank des Wettbewerbsvorsprungs der EU in die wachsenden Märkte von Drittstaaten einzudringen; stellt fest, dass die EU durch das Fehlen eines ehrgeizigen Pakets für das Jahr 2030 riskiert, ihre führende Stellung auf dem Markt und in der Technologie zu verlieren;
146. erkennt die Bedeutung an, die den verbindlichen Zielen für das Jahr 2020 und den Strategien für erneuerbare Energiequellen dabei zukommt, die technologische Führungsrolle der EU auf den weltweiten Märkten zu etablieren und sie zu einem Pionier der Innovation im Bereich der Technologie erneuerbarer Energiequellen zu machen; betont, dass die Weiterführung dieser Strategie durch die Annahme eines verbindlichen Ziels für erneuerbare Energiequellen für das Jahr 2030 es der EU ermöglichen würde, mit China, den USA, Südkorea, Japan und Indien in Bezug auf die technologische Führerschaft auf den Märkten von morgen selbst in Zeiten wirtschaftlicher Einschränkungen in Wettbewerb zu treten;
147. weist darauf hin, dass 138 Länder weltweit Ziele und Strategien für erneuerbare Energiequellen ausgearbeitet haben; erkennt an, dass Investitionen in umweltfreundliche Technologien in Indien, China und den USA sehr viel schneller zunehmen als in der EU; betont in diesem Zusammenhang, dass Europa weit davon entfernt ist, „Alleinläufer“ zu sein, sondern im Gegenteil Gefahr läuft, sich die wirtschaftlichen Chancen entgehen zu lassen, die die sich derzeit vollziehende Energiewende bietet;
148. hält es für dringend notwendig, dass die Industrieländer als wichtigste Maßnahme ihre eigenen Emissionen unverzüglich verringern und dass den Entwicklungsländern die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Anpassung an den Klimawandel und für entsprechende vorbeugende Maßnahmen notwendig sind; warnt davor, statt dieser Maßnahmen Mechanismen für Gutschriften wie beispielsweise den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) einzusetzen, da mit derartigen Mechanismen die Treibhausgasemissionen erwiesenermaßen nicht verringert werden und sich der erforderliche strukturelle Wandel in den Volkswirtschaften der Industrieländer dadurch nur verzögert;
149. betont jedoch, dass die Ziele Entwicklung und Klimaschutz aufeinander abgestimmt werden müssen; betont, dass der Klimawandel eine Gefahr für die Fähigkeit ganzer Regionen, sich selbst zu ernähren, darstellt, wodurch die Verbindung zu dem Ziel, die Armut weltweit zu beseitigen, deutlich wird, das den Millenniums-Entwicklungszielen und dem Prozess der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, der im Rahmen der Rio+20-Konferenz in die Wege geleitet wurde, zugrunde liegt; fordert die Zusammenführung dieser beiden Prozesse in einen geordneten Gesamtrahmen für den Zeitraum nach dem Jahr 2015;
150. stellt fest, dass die EU ihre Führungs- und Vorreiterrolle aufrechterhalten muss und dass die Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen müssen, um bei den Klimaverhandlungen eine starke und gemeinsame Position zu vertreten und im Jahr 2015 in Paris ein neues globales und verbindliches Klimaabkommen sicherzustellen; unterstreicht, dass die EU mit gutem Beispiel vorangehen und rechtzeitig vor dem von Ban Ki‑moon anberaumten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs einen ehrgeizigen verbindlichen Politikrahmen verabschieden muss, da dies positive Auswirkungen auf die Verhandlungen haben wird; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen Teil der Auktionen von Emissionszertifikaten dazu zu verwenden, die internationalen Verpflichtungen der EU zur Klimafinanzierung gegenüber den Entwicklungsländern gemäß ihren Anpassungs- und Übergangsbedürfnissen zu erfüllen;
151. betont, dass die Finanzierung ein kritischer Faktor ist, wenn die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden sollen, ehrgeizige klimapolitische Maßnahmen zu ergreifen; fordert daher nachdrücklich, dass mit Blick auf den Klimawandel eine kohärente Finanzierungsstruktur aufgebaut wird; fordert, dass die Mitgliedstaaten stärker dazu beitragen, die durch die Industrieländer eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, neben der Verpflichtung, 0,7 % des BNE für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen, ab 2020 jährlich weitere 100 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz bereitzustellen;
152. begrüßt die Initiative Ban Ki‑moons „Sustainable Energy 4 All“, mit der Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen als die relevantesten Klimaschutzlösungen gefördert werden; fordert die EU auf, dieses Programm zu unterstützen;
153. fordert die Mitgliedstaaten und andere Parteien bei den bevorstehenden internationalen Verhandlungen auf, unter Vorwegnahme eines möglichen verbindlichen Abkommens das Problem der CO2-Emissionen auf globaler Ebene anzugehen;
154. verlangt deshalb eine bessere Koordination zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, damit die EU in internationalen Organisationen mit einer Stimme sprechen und eine aktivere Rolle mit einem stärkeren Einfluss bei der Förderung von nachhaltigen Strategien spielen kann;
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155. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ („Nutzung des Beschäftigungspotenzials des ‚grünen‘ Wachstums“, SWD(2012)0092).