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Verfahren : 2014/2533(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0150/2014

Aussprachen :

PV 05/02/2014 - 18
CRE 05/02/2014 - 18

Abstimmungen :

PV 06/02/2014 - 9.8

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0101

Angenommene Texte
PDF 139kWORD 28k
Donnerstag, 6. Februar 2014 - Straßburg
Gipfeltreffen EU-Russland
P7_TA(2014)0101RC-B7-0150/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2014 zum Gipfeltreffen EU-Russland (2014/2533(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorausgegangenen Entschließungen zu Russland,

–  unter Hinweis auf das derzeit geltende Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits sowie auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,

–  unter Hinweis auf die 2010 in Rostow am Don eingeleitete „Partnerschaft für Modernisierung“ sowie auf die Zusicherung der russischen Führung, dass die Modernisierung Russlands auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen werde,

–  unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung vom 31. Mai 2003 im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland in Sankt Petersburg dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte einschließt, (die vier „gemeinsamen Räume“) zu schaffen,

–  unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland am 28. November 2013,

–  unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November 2013,

–  unter Hinweis auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 28. Januar 2014,

–  unter Hinweis auf die im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-Russland am 28. Januar 2014 abgegebene Erklärung des Präsidenten der Kommission, José Manuel Durão Barroso, und die Anmerkungen des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus vom 28. Januar 2014,

–  gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die EU nach wie vor für eine weitere Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Russland einsetzt, was in ihrer Zusage zum Ausdruck kommt, in umfassende Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen für den weiteren Ausbau der Beziehungen einzutreten, und in der Erwägung, dass die EU und Russland insbesondere in den Bereichen Energie, Wirtschaft und Unternehmertum tiefgreifende und umfassende Beziehungen aufgebaut haben;

B.  in der Erwägung, dass das Gipfeltreffen EU-Russland vom 28. Januar 2014 auf eine dreistündige eingeschränkte Zusammenkunft reduziert wurde, bei der man sich auf nur wenige Themen konzentrierte, und die Probleme in den Beziehungen zwischen der EU und Russland angesprochen wurden – hauptsächlich wegen des von Russland ausgeübten Drucks auf die Staaten der Östlichen Partnerschaft;

C.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland von grundlegender Bedeutung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa und insbesondere in den gemeinsamen Nachbarstaaten sind; in der Erwägung, dass der Ausbau einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation nur auf der Grundlage gemeinsamer Werte möglich ist; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern auf internationaler Ebene in allen Institutionen, Organisationen und Foren unbedingt intensiviert werden muss, um die globale Ordnungspolitik zu verbessern und die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen;

D.  in der Erwägung, dass die Entwicklungen in der Russischen Föderation hinsichtlich der Achtung und des Schutzes der Menschenrechte sowie der Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit nach wie vor Anlass zu Besorgnis geben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation als Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet ist;

E.  in der Erwägung, dass alle Teilnehmer des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und zu den grundlegenden Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte bekräftigt haben;

F.  in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen, Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind; in der Erwägung, dass ein offener, ehrlicher und ergebnisorientierter Dialog über die Krisen und insbesondere die festgefahrenen Konflikte in diesen Ländern geführt werden sollte, dessen Ziel darin bestehen sollte, Sicherheit und Stabilität zu stärken, die territoriale Unversehrtheit der betreffenden Länder zu wahren und gemeinsame Mechanismen für das Krisenmanagement auszuarbeiten;

G.  in der Erwägung, dass die Staaten der Östlichen Partnerschaft gemäß der Schlussakte von Helsinki das umfassende souveräne Recht und die Freiheit haben, gleichberechtigte Beziehungen mit Partnern ihrer Wahl aufzubauen;

H.  in der Erwägung, dass mit Unterstützung russischer Streitkräfte und zulasten des Hoheitsgebiets Georgiens in Abchasien und im Gebiet Zchinwali (Südossetien) immer rascher Grenzanlagen errichtet werden und dabei Feindseligkeiten aufgekommen sind;

I.  in der Erwägung, dass Luftfahrtunternehmen den Staatsorganen Russlands seit dem 1. Dezember 2013 erweiterte Fluggastdaten übermitteln und dass die Staatsorgane Russlands ab dem 1. Juli 2014 für Überflüge die vollständigen Daten der Fluggäste und der Besatzung verlangen; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Russlands ein umfassendes System zur Erhebung der Namen von Fluggästen einführen wollen;

1.  erachtet das Gipfeltreffen EU-Russland vom 28. Januar 2014 als Chance, Überlegungen über die Art und die Richtung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland anzustellen und Meinungsverschiedenheiten zu klären; stellt fest, dass der reduzierte Umfang des Gipfeltreffens EU‑Russland die gegenwärtige Lage der Beziehungen zwischen der EU und Russland veranschaulicht, in der ein pragmatischer Austausch über inhaltliche Fragen möglich ist, die aber gleichzeitig auch die Herausforderungen zeigt, denen die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland zur Zeit ausgesetzt ist; erwartet, dass die Aussprachen zu einem größeren beiderseitigen Vertrauen führen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Partnerschaft mit neuem politischem Elan vorangebracht wird;

2.  bekräftigt seine Auffassung, dass Russland nach wie vor einer der wichtigsten Partner der EU beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, da es nicht nur wirtschaftliche und handelspolitische Interessen mit der EU teilt, sondern auch die Umsetzung gemeinsam vereinbarter demokratischer Werte anstrebt; betont, dass eine offen geführte Debatte zur Klärung gegenseitiger Meinungsverschiedenheiten eine Voraussetzung für Fortschritte in den bilateralen Beziehungen ist;

3.  betont, dass ein dauerhafter und konstruktiver Dialog auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen der Welthandelsorganisation (WTO) geführt werden muss, in dessen Rahmen die Entwicklungen in der gemeinsamen Nachbarschaft und die einzelnen regionalen Initiativen zur wirtschaftlichen Integration erörtert werden, wobei deren Auswirkungen auf den Handel im Vordergrund stehen sollten; fordert die EU und Russland auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die jeweiligen Prozesse der regionalen Integration besser miteinander in Einklang zu bringen sind, und gleichzeitig auch künftig auf die Vision einer künftigen gemeinsamen Handels- und Wirtschaftszone hinzuarbeiten;

4.  weist erneut darauf hin, dass der Dialog zwischen der EU und Russland über Themen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nachbarschaft auf dem Grundsatz der Souveränität und der Unabhängigkeit der benachbarten Länder bei der Wahl ihrer politischen und handelsspezifischen Bündnisse beruhen muss; ist überzeugt, dass es letztlich auch im eigenen Interesse Russlands liegen würde, wenn weitere politische und wirtschaftliche Reformen in den Staaten der Östlichen Partnerschaft wie der Ukraine auf der Grundlage der Werte und Normen der EU vollzogen würden, da damit das von Stabilität, Wohlstand und Zusammenarbeit geprägte Gebiet an seinen Grenzen ausgedehnt würde; bekräftigt die Aufforderung der EU an Russland, hierzu mit konstruktivem Engagement in Bezug auf die Staaten der Östlichen Partnerschaft beizutragen; spricht sich gegen die Absicht Russlands aus, die Region der Östlichen Partnerschaft als sein Einflussgebiet zu betrachten; ist der Auffassung, dass ausschließlich die Bürger der Ukraine berechtigt sein sollten, über die Zukunft des Landes zu entscheiden;

5.  bedauert, dass die russische Staatsführung in der Östlichen Partnerschaft der EU eine Bedrohung der politischen und wirtschaftlichen Interessen Russlands sieht; hebt hervor, dass Russland im Gegenteil von einer Ausweitung des Handels und der wirtschaftlichen Aktivitäten profitieren und dass sich seine Sicherheitslage verbessern würde, wenn seine Nachbarstaaten politisch stabil und berechenbar sind; hebt hervor, dass Synergien geschaffen werden müssen, damit die gemeinsamen Nachbarländer von ihren bilateralen Beziehungen sowohl zur EU als auch zur Russischen Föderation profitieren und den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen können;

6.  bekräftigt, dass die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft letztere im Gegensatz zu der von Russland propagierten Zollunion nicht daran hindern, mit Drittstaaten freien Handel zu treiben; weist daher darauf hin, dass die Staaten der Östlichen Partnerschaft auch nach der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens und eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens weiter nach den Bestimmungen der im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) unterzeichneten Freihandelsabkommen frei Handel mit Russland treiben können;

7.  erwartet, dass – wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind – die Verhandlungen über das neue Abkommen auf dem nächsten Gipfeltreffen in Sotschi im Juni 2014 aufgenommen werden können; bedauert, dass bei den Verhandlungen über das neue PKA, das das gegenwärtige ersetzen soll, keine Fortschritte erzielt wurden, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass sich die russische Seite nicht auf umfassende Verhandlungen über das Handelskapitel eingelassen hat; betont, dass das Engagement für die Partnerschaft für Modernisierung aufrechterhalten werden muss;

8.  fordert eine wirksame Abstimmung der politischen Verantwortung der EU gegenüber Russland in der nächsten Amtszeit der Kommission, wobei der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin eine eindeutige und zentrale Rolle zukommen muss und die Mitgliedstaaten zusagen müssen, geschlossen gegenüber Russland aufzutreten;

9.  fordert Russland auf, alle seine aus seinem Beitritt zur WTO erwachsenden multilateralen Verpflichtungen zu erfüllen und vollständig umzusetzen; fordert Russland auf, von willkürlichen Einfuhrverboten für Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten der EU Abstand zu nehmen, da solche Maßnahmen den bilateralen Beziehungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Russland sowie zwischen der EU und Russland schaden;

10.  verurteilt aufs Schärfste die kürzlich in Wolgograd verübten Terroranschläge; begrüßt die Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus vom 28. Januar 2014, in der die EU und Russland übereingekommen sind, als Reaktion auf von Terroristen begangene Straftaten und auf das organisierte Verbrechen die Möglichkeiten einer noch intensiveren Zusammenarbeit auszuloten, ihre Zusammenarbeit dahingehend auszuweiten, dass bewährte Verfahren und erfahrene Ausbilder im Bereich der Terrorismusabwehr ausgetauscht werden, sowie ihre Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen als auch in anderen multilateralen Foren zu intensivieren;

11.  nimmt die Fortschrittsberichte zu den gemeinsamen Räumen in den Beziehungen zwischen der EU und Russland zur Kenntnis, in denen die Fortschritte und Rückschritte dargelegt werden, die bei der Umsetzung der gemeinsamen Räume und der 2005 verabschiedeten Fahrpläne zu verzeichnen sind; unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung und betont, dass die vier gemeinsamen Räume auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen;

12.  erachtet die Energieversorgungssicherheit als sehr wichtig und hebt hervor, dass Rohstofflieferungen nicht als Instrument der Politik eingesetzt werden sollten; betont die große Bedeutung einer Zusammenarbeit im Energiebereich für beide Seiten, da sie eine Chance für eine intensivere Kooperation bei Handel und Wirtschaft in einem offenen und transparenten Markt darstellt, wobei völlig klar sein muss, dass diversifizierte Transportwege und Energieversorger für die EU unerlässlich sind; betont, dass eine solche Zusammenarbeit auf gegenseitiger Abhängigkeit und Transparenz sowie auf gleichberechtigtem Zugang zu Märkten, Infrastruktur und Investitionen beruhen sollte; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Bereich Energie – vor allem im Hinblick auf den Zugang Dritter – strikt auf den Grundsätzen des Binnenmarktes mit dem dritten Energiepaket sowie auf dem Vertrag über die Energiecharta (ECV) basiert; verleiht seiner Überzeugung Ausdruck, dass sich die vollständige Übernahme der Grundsätze des ECV durch Russland für beide Seiten positiv auf die bilateralen Beziehungen im Bereich Energie auswirken würde; fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in Bezug auf die Versorgung mit – insbesondere den als wichtig eingestuften – Rohstoffen und Seltenerdmetallen, und fordert die Einhaltung internationaler Regelungen und insbesondere der WTO-Regeln;

13.  fordert die Russische Föderation auf, ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels zu leisten; fordert Russland insbesondere auf, sich ein Ziel für den zweiten Verpflichtungszeitraum zu setzen, indem es die in Doha vereinbarte Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ratifiziert;

14.  bekräftigt seinen Einsatz für das langfristige Ziel des visumfreien Reiseverkehrs zwischen der EU und Russland, das mit einem auf den Inhalt und praktische Fortschritte ausgerichteten Ansatz Schritt für Schritt verwirklicht werden soll; stellt fest, dass derzeit Verhandlungen über eine verbesserte Fassung des Visaerleichterungsabkommens geführt und die gemeinsamen Maßnahmen für visumfreie Kurzaufenthalte umgesetzt werden; erklärt sich besorgt über die Pläne, eine große Zahl russischer Amtsträger mit einfachen „Dienstpässen“ bei dem Visaerleichterungsabkommen zu berücksichtigen;

15.  erklärt sich besorgt über die Entwicklungen in der Russischen Föderation hinsichtlich der Achtung und des Schutzes der Menschenrechte sowie der Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regelungen und Verfahren und insbesondere hinsichtlich des Gesetzes über „ausländische Agenten“, der gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Menschen (LGBTI) gerichteten Gesetze, des erneut eingeführten Straftatbestands der Verleumdung, des Gesetzes über Hochverrat und der Regelungen zu öffentlichen Protesten; fordert Russland auf, seinen internationalen Verpflichtungen als Mitglied des Europarats nachzukommen;

16.  begrüßt die vor kurzem erfolgte Amnestierung von Inhaftierten und betont, dass ein eindeutiges und zuverlässiges Verständnis der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu weiteren Fortschritten der strategischen Partnerschaft beitragen wird; betont, dass eine unabhängige, unparteiische und effiziente Justiz Grundvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit ist und in hohem Maße zum Aufbau eines verlässlichen und stabilen Unternehmensumfelds und Investitionsklimas beiträgt;

17.  bekräftigt erneut seine Besorgnis über die Menschenrechtslage insgesamt in Russland und über die fehlende Weiterentwicklung der Modalitäten für die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland; bedauert insbesondere, dass dieser Dialog nur noch prozeduralen Charakter hat und nicht mehr als Mittel dient, um messbare und konkrete Ergebnisse zu erzielen; weist erneut darauf hin, dass öffentlich zugängliche Maßstäbe für den Fortschritt in diese Menschenrechtskonsultationen einbezogen und die Modalitäten des Dialogs beispielsweise dadurch verbessert werden müssen, dass die Veranstaltungsorte wechseln und russische nichtstaatliche Organisationen sowie die russischen Staatsorgane im Rahmen dieses Verfahrens auch in Bezug auf die Zusammensetzung der russischen Delegation zusammenarbeiten, und dass zudem anlässlich der Gipfeltreffen EU-Russland und nach Sitzungen des Partnerschaftsrates Beurteilungsberichte über die erzielten Fortschritte veröffentlicht werden müssen;

18.  fordert Russland auf, das Fördergesetz über die Propaganda für nicht traditionelle sexuelle Beziehungen und ähnliche regionale Anti-Propaganda-Gesetze vollständig aufzuheben, da sie die Menschenrechte und insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität beschneiden; erklärt sich ernsthaft besorgt über die negativen Auswirkungen dieser Gesetze auf die Gesellschaft, in der es zunehmend zu Diskriminierung von und Gewalt gegen Angehörige der LGBTI-Gemeinschaft kommt; fordert die Delegation der EU auf, Aktivisten, die sich für die Menschenrechte von Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft einsetzen, im Einklang mit den einschlägigen Leitlinien stärker zu unterstützen;

19.  fordert die Kommission im Hinblick auf die laufende Programmplanung für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und das Finanzinstrument für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden erneut auf, ihre Bemühungen um die Unterstützung der unterdrückten Zivilgesellschaft durch eine Verdoppelung ihrer Mittelzuweisungen für das Land erheblich zu verstärken;

20.  hebt hervor, dass regelmäßige Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zu vielfältigen Themen der Außenpolitik ein wesentliches Element der Beziehungen zwischen der EU und Russland sind; stellt fest, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bei internationalen Krisensituationen seiner Verantwortung gerecht werden muss; fordert Russland auf, auf der Genf-II-Konferenz zu Syrien, auf der eine politische Lösung des Konflikts gefunden werden soll, einen in höchstem Maße konstruktiven Ansatz zu verfolgen; begrüßt die Bemühungen Russlands, zusammen mit den USA und der internationalen Gemeinschaft eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen und zum Beginn der Genf-II-Gespräche zu verabschieden;

21.  weist auf die große Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Russland zu globalen Fragen hin, in deren Rahmen Themengebiete wie Afghanistan, die Arbeit des Nahost-Quartetts und die Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika wirksam angegangen werden können; legt eine Vertiefung und Stärkung dieser Zusammenarbeit nahe, damit ein gemeinsames Handeln gegenüber dem Atomprogramm Irans ermöglicht wird;

22.  fordert Russland auf, seine Anerkennung der abgespaltenen georgischen Gebiete Abchasien und Zchinwali (Südossetien) zurückzunehmen; verurteilt die Errichtung von Grenzanlagen um Abchasien und das Gebiet Zchinwali (Südossetien) auf das Schärfste, da sie zu einer Ausdehnung der besetzten Gebiete zu Lasten Georgiens geführt hat; fordert Georgien und Russland auf, ohne Vorbedingungen direkte Gespräche über zahlreiche Themen – erforderlichenfalls mit Mediation durch einen für beide Seiten akzeptablen Dritten – aufzunehmen, die die Gespräche in Genf ergänzen, nicht aber ersetzen sollten;

23.  fordert die Russische Föderation auf, ihren Verpflichtungen hinsichtlich des Rückzugs russischer Truppen und Waffen aus dem Gebiet der Republik Moldau nachzukommen, die sie 1996 im Europarat eingegangen ist und die in die Beschlüsse des OSZE‑Gipfels in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrates in Porto von 2002 eingeflossen sind; erklärt sich besorgt darüber, dass diesbezüglich keinerlei Fortschritt erzielt wurde; hebt hervor, dass sich alle Teilnehmer der 5+2‑Gespräche verpflichtet haben, den Konflikt auf der Grundlage der territorialen Integrität der Republik Moldau zu lösen; fordert Russland auf, im Rahmen der Minsk-Gruppe eine konstruktive Rolle bei den Bemühungen um die Lösung des langwierigen Konflikts in Nagorny Karabach einzunehmen;

24.  ist der Auffassung, dass neue Bemühungen erforderlich sind, damit Fortschritte in der Zusammenarbeit und im Dialog zwischen der EU und Russland im Bereich der regionalen Sicherheit erzielt werden, was die Lösung langwieriger Konflikte in der Nachbarschaft einschließt;

25.  hält es für sehr wichtig, den interkulturellen Dialog zwischen der EU und Russland und die Kenntnisse der jeweiligen Geschichte und des kulturellen Erbes zu fördern sowie Mobilität und den Austausch von Studenten, Lehrern, Professoren und Forschern anzuregen, um so Kontakte von Mensch zu Mensch aufzubauen, die ein deutlich wahrnehm- und greifbares Zeugnis einer dauerhaften Partnerschaft ablegen, die langfristig zu einer Wertegemeinschaft führt;

26.  fordert die russische Staatsführung auf, bei der Öffnung russischer Archive mitzuwirken, Forschern einen Zugang zu gewähren und wichtige Dokumente auch über das Schicksal von Raoul Wallenberg freizugeben, der vor 70 Jahren Tausende von ungarischen Juden vor dem Tod im Rahmen des Völkermordes bewahrte;

27.  begrüßt die Arbeit des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Russland, der als Plattform für den Aufbau einer Zusammenarbeit und für einen anhaltenden Dialog zwischen den beiden Parlamenten dient;

28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Staaten der Östlichen Partnerschaft, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

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