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Verfahren : 2013/2883(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0073/2014

Eingereichte Texte :

B7-0073/2014

Aussprachen :

PV 05/02/2014 - 20
CRE 05/02/2014 - 20

Abstimmungen :

PV 06/02/2014 - 9.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0103

Angenommene Texte
PDF 163kWORD 38k
Donnerstag, 6. Februar 2014 - Straßburg
Fortschrittsbericht 2013 über die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
P7_TA(2014)0103B7-0073/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2014 zu dem Fortschrittsbericht 2013 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2013/2883(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, dem Land den Kandidatenstatus für die EU-Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf seine Schlussfolgerungen vom 13. Dezember 2012, vom 27. bis 28. Juni 2013 und vom 17. Dezember 2013,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 845 (1993) und 817 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Resolution 47/225 (1993) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und das Interimsabkommen vom 13. September 1995,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Anwendung des Interimsabkommens,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Durchführung von Reformen im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene und Förderung gutnachbarlicher Beziehungen“ (COM(2013)0205), ihren Fortschrittsbericht 2013(SWD(2013)0413) und die Mitteilung vom 16. Oktober 2013 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014“ (COM(2013)0700),

–  unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen den politischen Parteien vom 1. März 2013, den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom 26. August 2013 und die Absichtserklärung vom 16. September 2013,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu dem Land und seine Entschließung vom 22. November 2012 mit dem Titel „Erweiterung: Politiken, Kriterien und die strategischen Interessen der EU“(1),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat im fünften Jahr in Folge beschlossen hat, die Beitrittsverhandlungen mit dem Land trotz einer entsprechenden positiven Empfehlung von Seiten der Kommission nicht aufzunehmen; in der Erwägung, dass diese weitere Verschiebung zu wachsenden Frustrationen der Öffentlichkeit im Land in Bezug auf den stagnierenden EU-Integrationsprozess führt und das Risiko einer Verschärfung der innenpolitischen Probleme und Spannungen birgt; in der Erwägung, dass Probleme auf bilateraler Ebene kein Hindernis für die offizielle Aufnahme der Beitrittsverhandlungen darstellen sollten, wenngleich sie vor Beendigung des Beitrittsprozesses gelöst werden sollten;

B.  in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des EU-Erweiterungsprozesses sind;

C.  in der Erwägung, dass bilaterale Fragen in konstruktiver Weise möglichst frühzeitig und unter Berücksichtigung der Grundsätze und Werte der Vereinten Nationen und der EU behandelt werden sollten;

1.  fordert den Rat erneut auf, unverzüglich ein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen festzulegen;

2.  lädt Griechenland ein, seinen Ratsvorsitz dafür zu nutzen, dem europäischen Integrationsprozess des Landes neuen Antrieb zu verleihen und damit seine in der Agenda von Thessaloniki 2003 zum Ausdruck kommende Verpflichtung zu untermauern und ein positives Umfeld für den Abbau der bilateralen Divergenzen im Sinne der europäischen Werte und Grundsätze zu schaffen; fordert den griechischen Ratsvorsitz auf, die positive Dynamik seiner Führung zur Entwicklung neuer Initiativen zu nutzen, mit denen der derzeitige Stillstand in den Verhandlungen überwunden und auf eine Lösung hingearbeitet wird;

3.  fordert das Land auf, seine Reformen zu konsolidieren und von Maßnahmen und Praktiken Abstand zu nehmen, die seiner europäischen Zukunft im Wege stehen könnten, und tatsächliche Fortschritte in den entscheidenden Bereichen sicherzustellen, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, insbesondere in den Aussagen zum Prozess der Erweiterung, Stabilisierung und Assoziierung, festgehalten ist; ist der Ansicht, dass durch den Beginn der Verhandlungen mit der EU ein positiver Schritt zur Beilegung der aktuellen Konflikte mit den Nachbarländern getan werden kann und gleichzeitig weitere Reformen zur Verbesserung der Lage im Land angestoßen würden;

4.  bedauert angesichts der positiven Empfehlung der Kommission und ihrer positiven Bewertung der Ergebnisse des Beitrittsdialogs auf hoher Ebene und ihrer gleichzeitigen Warnung vor Rückschritten die Tatsache, dass der Europäische Rat beschlossen hat, seine Entscheidung vom Dezember 201nicht zu wiederholen, in der er sich in seiner Schlussfolgerung dem Standpunkt der Kommission zum größten Teil anschloss, von einer möglichen Entscheidung, Beitrittsverhandlungen während des nächsten Ratsvorsitzes zu eröffnen, ausging und feststellte, dass die Kommission alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen werde, um dies zu ermöglichen;

5.  betont, dass weitere Verzögerungen bei der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zunehmende und unvorhersehbare Risiken für das Land sowie für die regionale Stabilität mit sich bringen; fordert sowohl die Regierung als auch die Kommission auf, eine quantitative Analyse der möglichen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kosten sowie der inländischen und regionalen politischen Auswirkungen und Risiken vorzunehmen, die entstehen, weil der Rat kein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen festgelegt hat;

6.  bekräftigt, dass sich der Umgang mit den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern nach deren jeweiligen Leistungen richten sollte;

7.  schließt sich trotz der ausgesprochen großen Herausforderungen, denen das Land gegenübersteht, der Schlussfolgerung der Kommission an, wonach das Land angesichts seiner Stellung im Beitrittsprozess ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand der EU erreicht hat und die Kopenhagener Kriterien in einem so weitgehenden Maße erfüllt, dass mit Beitrittsgesprächen begonnen werden kann; stellt fest, dass im Rahmen der EU‑Verfahrens neue Mitglieder nur dann aufgenommen werden, wenn sie allen Anforderungen genügen; teilt die Auffassung der Kommission, dass die Eröffnung der Kapitel 23 und 24 über Justiz, Demokratie und Menschenrechte die Fortschritte in diesen Bereichen beschleunigen wird, die für einige Mitgliedstaaten ein besonderes wichtiges Anliegen darstellen;

8.  fordert den Europäischen Rat auf, sich für die Einleitung des Screening-Verfahrens, insbesondere in den Kapiteln 23 und 24, auszusprechen; ist der Ansicht, dass das Screening dazu beitragen wird, das Land aufbauend auf der Reformdynamik dabei zu unterstützen, die für jedes Kandidatenland bestehenden Herausforderungen, darunter weitere Verbesserungen bei der Funktionsweise des Rechtsstaats sowie Reformen von Justiz und öffentlicher Verwaltung, besser zu bewältigen, und zudem den Zusammenhalt zwischen den Volksgruppen stärken wird;

9.  begrüßt, dass das Land seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllt und die Rechtsangleichung an den Besitzstand schon weit vorangeschritten ist; fordert den Rat auf, die Empfehlungen der Kommission zum Übergang in die zweite Phase der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) gemäß den einschlägigen Vorschlägen des Abkommens anzunehmen;

10.  betont, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit eine wesentliche Säule des Beitrittsprozesses des Landes zur EU darstellen, einschließlich einer ausverhandelten und für beide Seiten annehmbare Lösung für das Namensproblem unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen; wiederholt seine Aussage – ohne dabei die Lage der albanischen Minderheit im Lande sowie die schwierigen beiderseitigen Probleme mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere mit Griechenland und Bulgarien, aus dem Blick zu verlieren – dass die Lösung bilateraler Probleme so früh wie möglich während des Beitrittsprozesses und in einem konstruktiven und gutnachbarschaftlichen Geiste durch einen intensiven offenen Dialog im Geiste der gemeinsamen europäischen Zukunft und möglichst vor der Eröffnung von Beitrittsverhandlungen angegangen werden sollte, wie auch die Kommission diesbezüglich erklärte; erklärt erneute, dass Handlungen, kontroverse Maßnahmen und Aussagen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, vermieden werden sollten; fordert konkretere Ergebnisse bei der Zusammenarbeit zum Zweck des Aufbaus gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen den drei Beteiligten Athen, Sofia und Skopje;

11.  schließt sich dem Standpunkt der Kommission an, dass die Glaubwürdigkeit des EU‑Erweiterungsprozesses bedroht ist, wenn es weiterhin keine Fortschritte in Bezug auf den EU-Beitritt des Landes vonseiten des Europäischen Rates gibt; fügt hinzu, dass dies auch dem Klima nicht förderlich sein wird, das notwendig ist, um Anreize für Reformmaßnahmen im Zusammenhang mit der EU zu schaffen; weist darauf hin, dass der Beitrittsprozess selbst den Impuls zur Vollendung der Reformen schafft;

12.  vertritt die Auffassung, dass die Tatsache, dass es den beiden Seiten im Verlauf von beinahe 20 Jahren nicht gelungen ist, eine für beide annehmbare, gerechte und angemessene Lösung des Namensproblems zu finden, auch die Glaubwürdigkeit des zur Erreichung dieses Ziels dienenden Rahmens in Frage stellt, wobei für die Erreichung dieses Ziels Anstrengungen unternommen werden müssen; stellt fest, dass sich dies trotz der großen Bemühungen des Vermittlers der Vereinten Nationen und des wirklich vorhandenen politischen Willens beider Seiten, eine Lösung zu finden, so verhält; bekräftigt jedoch seinen Standpunkt, wonach bilaterale Probleme nicht dazu genutzt werden sollten, den EU-Beitrittsprozess zu behindern;

13.  begrüßt in diesem Zusammenhang den vom VN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz vorgebrachten Vorschlag eines zusammengesetzten Landesnamens, der eine geografische Bezeichnung enthält, und ist der Ansicht, dass dieser Vorschlag eine gute Ausgangsbasis für einen Kompromiss darstellt, sofern die mazedonische Nationalität, Identität, Kultur und Sprache nicht in Frage gestellt werden;

14.  fordert Griechenland dazu auf, seinen Ratsvorsitz zusammen mit allen in der Kommission, dem Rat und dem Parlament und dem Land selbst vorhandenen Interessen dafür zu nutzen, den ehrlichen Bemühungen, ohne weitere Verzögerungen eine von allen Seiten akzeptierte Lösung des Namensproblems zu finden, neuen Antrieb zu verleihen; verweist auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 5. Dezember 2011 zur Anwendung des Interimsabkommens vom 13. September 1995; ist der Ansicht, dass die Führung des Landes und die EU der Öffentlichkeit vor einem diesbezüglichen Referendum die Vorteile der Lösung schlüssig erklären sollten, sobald diese vereinbart worden ist; begrüßt das Treffen und die Gespräche in Bezug auf das Land zwischen dem griechischen Außenminister Evangelos Venizelos und dem französischen Außenminister Laurent Fabius und hofft, dass diese Entwicklung einen Vorboten für umfassendere positive Entwicklungen im Hinblick auf eine mögliche Lösung des Namensproblems darstellt;

15.  begrüßt die Tatsache, dass in neun Monaten fünf Treffen zwischen Arbeitsgruppen des Landes und aus Bulgarien stattgefunden haben, die in einer guten Atmosphäre verlaufen sind; ist der Auffassung, dass die tief verwurzelten Probleme auf historischer und gemeinschaftlicher Ebene und andere gemeinsame Anliegen der beiden Länder am besten in einem Dialog in diesem Geiste gelöst werden können, wobei eine Zusammenarbeit mit den Medien, mit der Justiz und mit anderen Stellen erforderlich ist; fordert deutliche Schritte hin zu dem Abschluss eines bilateralen Abkommens zu gegebener Zeit, das eine diesbezüglichen Rahmen darstellen würde;

16.  wiederholt seine Besorgnis über die Verwendung historischer Argumente in der gegenwärtigen Diskussion mit dem jeweiligen Nachbarn und klagt erneut Fortschritte hinsichtlich des gemeinsamen Begehens von gemeinsamen historischen Ereignissen und Jahrestagen mit benachbarten EU‑Mitgliedstaaten ein, da dies ein besseres Verständnis der Geschichte und gutnachbarschaftliche Beziehungen fördern würde; fordert Bemühungen zur Bildung gemeinsamer Expertenkommissionen für Geschichte und Bildung, um eine objektive Interpretation der Geschichte, eine intensivere wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie eine positivere Einstellung junger Menschen gegenüber ihren Nachbarn zu fördern; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, Unterrichtsmaterialien bereitzustellen, die frei sind von ideologischen Geschichtsinterpretationen und auf ein verbessertes wechselseitiges Verständnis abzielen;

17.  lobt das Land für die Beibehaltung seiner konstruktiven Rolle und seinen positiven Beitrag zu der regionalen Zusammenarbeit und begrüßt seine aktive Teilnahme an regionalen Initiativen wie der Mitteleuropäischen Initiative (MEI) und der regionalen Initiative für Migration, Asyl und Flüchtlinge (Regional Initiative for Migration, Asylum and Refugees – MARRI); beglückwünscht das Land zu dem erfolgreichen Abschluss seiner Amtszeit als Vorsitz des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) (Juni 2012 – Juni 2013) und begrüßt in diesem Zusammenhang die Förderung des Gedanken einer allumfassenden Integration als wertvollen Beitrag für eine weitere Stärkung der regionalen Zusammenarbeit;

18.  fordert die Kommission und den Rat auf, das Land in das neue Konzept für eine makroregionale Zusammenarbeit in Südosteuropa, d.h. die makroregionale Strategie für die Adria und das Ionische Meer und das transnationale Programm „Südosteuropa“, aufzunehmen;

19.  betont, dass die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Ereignissen vom 24. Dezember 2012 und die Einhaltung der Absichtserklärung durch alle Parteien unverzichtbar dafür sind, das Land zu einer euro-atlantischen Perspektive zurückzuführen; verweist mit Stolz auf die Rolle, die das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied und das Parlament bei der Vermittlung der Einigung vom 1. März 2013 gespielt haben, räumt aber ein, dass es die Aufgabe der politischen Parteien selbst ist, zur Ermöglichung einer umfassenden und unabhängigen Kontrolle der Regierung durch den Gesetzgeber und zur Aufrechterhaltung der europäischen demokratischen Normen für einen wechselseitigen konstruktiven Dialog und Zusammenarbeit zu sorgen und den Rückgriff auf Boykotte abzulehnen; betont, wie wichtig es für die Wahrung der politischen Stabilität ist, dass Regierung und politische Parteien auf eine Verbesserung der Beziehungen hinarbeiten;

20.  begrüßt die Schlussfolgerungen der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission, wonach die Kommunalwahlen im Frühling effizient durchgeführt wurden; teilt die dort ausgedrückte Besorgnis hinsichtlich der Ausgewogenheit der Medienberichterstattung, des Verschwimmens der Grenzen zwischen staatlicher und parteipolitischer Tätigkeit hinsichtlich der Verwendung von Verwaltungsressourcen und der gemeldeten Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung von Wählerinnen und Wählern aus der Gemeinde Pustec, Albanien; begrüßt voll und ganz, dass sich die Regierung verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE/BDIMR für eine Wahlreform umzusetzen; betont die Notwendigkeit weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz der Finanzierung und der Rechenschaftspflicht der politischen Parteien; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um ein Verschwimmen der Grenzen zwischen staatlicher und parteipolitischer Tätigkeit in Wahlkämpfen zu verhindern, und fordert außerdem eine parteiübergreifende Einigung auf eine Überprüfung des Wahlregisters;

21.  betont die Notwendigkeit, die Professionalität und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung durch Verbesserungen auf allen Ebenen der Politik sicherzustellen; stellt fest, dass das Gesetz über die Angestellten des öffentlichen Dienstes und das Gesetz über die Verwaltungsbediensteten am 8. Januar 2014 im Parlament in erster Lesung verabschiedet wurden; erachtet es als wichtig, dass die Grundsätze der Transparenz, der Leistung und der ausgewogenen Vertretung in einem neuen Rechtsrahmen verankert werden; fordert die Regierung auf, die erforderlichen Reformen in diesem Bereich sowie auch hinsichtlich der öffentlichen Ausgaben und der öffentliche Auftragsvergabe fortzusetzen, da sich dies positiv auf die Regierungsführung auswirken wird;

22.  fordert nachdrücklich eine tiefergehende Demokratisierung mittels weiterer entschiedener Maßnahmen zur Dezentralisierung des Staatshaushalts, wobei es die im vergangenen Jahr vollzogenen Kürzungen des Haushalts für bedauerlich hält, aber dem Gutachten zum Stand der Dezentralisierung mit Interesse entgegensieht sowie den gestiegenen Anteil der Einnahmen in den Kernhaushalten der Gemeinden aufgrund von weiteren Maßnahmen zur stärkeren Respektierung der lokalen Selbstverwaltung, insbesondere in den Fällen, in denen die auf lokaler Ebene dominierenden Parteien auf nationaler Ebene zur Opposition gehören, begrüßt;

23.  begrüßt den durch andere Länder in der Region im EU‑Integrationsprozess bereits erreichten Fortschritt, verleiht jedoch seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass weitere Verzögerungen bei der Eröffnung der Beitrittsgespräche ein störendes Ungleichgewicht in der Region schaffen könnte, so dass die guten Beziehungen zwischen den Volksgruppen noch weiter gefährdet werden und bei allen Bürger Mazedoniens der Eindruck entsteht, den Anschluss zu verlieren; verurteilt alle Arten des extremen Nationalismus in allen Ländern; fordert Maßnahmen gegen Diskriminierung und zur Förderung von Toleranz in der Gesellschaft im Hinblick auf Religion, ethnische Zugehörigkeit und Sprache;

24.  schließt sich der Forderung der Kommission an, die Überprüfung des Rahmenabkommens von Ohrid abzuschließen und mit der Umsetzung seiner Empfehlungen zu beginnen;

25.  stellt fest, dass die weitere Stärkung des politischen Dialogs mit der albanischen Bevölkerungsgruppe im Land einen wichtigen Beitrag zur regionalen Stabilität und Zusammenarbeit darstellt;

26.  fordert die Regierung, die Medien, die akademische Gemeinschaft, die Zivilgesellschaft und alle relevanten Interessenträger auf, der Öffentlichkeit das deutliche Signal zu senden, dass Diskriminierung aus Gründen der nationalen Identität im Land nicht geduldet wird, was auch für das Justizsystem, die Medien, Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Chancen gilt; hebt hervor, wie wichtig dies für die Integration der unterschiedlichen ethnischen Gemeinschaften und für die Stabilität und die europäische Integration des Landes sind;

27.  bedauert es, dass bei der Schaffung eines integrierten Bildungssystems nicht mehr Fortschritte erzielt wurden und dass keine Gelder für die Umsetzung der Strategie für eine integrierte Bildung zur Verfügung gestellt wurden; zeigt sich besorgt darüber, dass offenbar immer weniger Jugendliche die Sprache der jeweils anderen Gruppe beherrschen; fordert nachdrücklich, in dieser Sache tätig zu werden, um Aufteilungen und potenzielle Konflikte zwischen Schulkindern unterschiedlicher ethnischer Herkunft zu verhindern; hebt gleichzeitig hervor, dass die Förderung verpflichtender inklusiver zweisprachiger Bildungsmöglichkeiten von großer Bedeutung ist; ist weiterhin besorgt über die in den Schulen stattfindende Trennung von Roma-Schülern von den anderen Schülern;

28.  ist der Ansicht, dass Hürden, die einer Volkszählung im Einklang mit den besten demokratischen Standards im Wege stehen, zum Teil durch die Einrichtung eines Personenstandsregisters als vorläufige Lösung beseitigt werden könnten;

29.  bedauert die Verschlechterung des Rufs des Landes im Hinblick auf die Medienfreiheit; teilt die Besorgnis der Kommission, dass die Wahrung der Meinungsfreiheit und die Existenz von unterschiedlichen und pluralistischen Medien, die frei von politischer Einflussnahme sind, für das Land weiterhin eine wesentliche Herausforderung darstellt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der mangelnde Medienpluralismus teilweise das Ergebnis staatlicher Werbemaßnahmen ist; betont, dass die Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden muss, und ruft die staatlichen Stellen auf, diesbezüglich Sicherheitsvorkehrungen im Mediengesetz vorzusehen; fordert nachdrücklich, dass das derzeitige Mediengesetz Gegenstand weiterer Konsultierungen und eines Dialogs wird, da eine derart wichtige Reform nur mit breiter Zustimmung der Pressevertreter des Landes durchgeführt werden kann; weist darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Vertrauen zwischen der Regierung und den Medienschaffenden wiederherzustellen und aufzubauen; unterstützt die Initiative des Medieninstituts des Landes, mit EU-Unterstützung ein Weißbuch über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Zivilgesellschaft und den Medien zu veröffentlichen; unterstreicht, dass weitere Anstrengungen zum Schutz der Rechte der bei den Medien Beschäftigten und für ihre Unabhängigkeit notwendig sind; betont, dass Transparenz in Bezug auf die Besitzverhältnisse von Medien erforderlich ist;

30.  weist auf die Fortschritte hin, die bei den Gesprächen am runden Tisch zwischen der Regierung und dem Journalistenverband aufbauend auf den Erfahrungen des OSZE‑Beauftragten für die Freiheit der Medien bereits erzielt worden sind; ist der Ansicht, dass die Wiederaufnahme dieser Gespräche, die Umsetzung des in ihrem Rahmen vereinbarten Fahrplans in Richtung Meinungsfreiheit und die Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für Journalisten nach wie vor der Hauptmechanismus sind, mit dem die erforderlichen Fortschritte erzielt werden können; erkennt an, dass umfassende Meinungsfreiheit nur in einer Gesellschaft erreicht werden kann, in der für die Öffentlichkeit ein Recht auf Zugang zu Informationen besteht und in der es einen öffentlichen Raum für eine offen geführte öffentliche Debatte gibt;

31.  vertritt jedoch die Auffassung, dass der jüngste Fall des inhaftierten Tomislav Kezarovski und andere Fälle – die nur von einem unabhängigen Gericht beurteilt werden sollten, das seine Tätigkeit nach Maßgabe der europäischen Menschenrechtskonvention ausübt – Anlass zur Besorgnis über die mögliche Ausübung selektiver Justiz im Land geben, zu deren Vermeidung alle Behörden wirksame Maßnahmen ergreifen sollten;

32.  nimmt das neue Gesetzes über die Überprüfung auf Mitarbeit in der ehemaligen Staatssicherheit zur Kenntnis, weist aber auch auf die Bedenken der Venedig‑Kommission und des Helsinki‑Komitees in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und sein Missbrauchspotenzial hin;

33.  spricht sich dafür aus, das Mandat des Ausschusses für Datenüberprüfung zu stärken, indem alle erforderlichen Dokumente der Geheimdienst- und Spionageabwehrbehörden auf Dauer in seine Räumlichkeiten überstellt werden;

34.  bekräftigt die Empfehlungen aus seiner vorherigen Entschließung im Hinblick auf die Stärkung der Zivilgesellschaft; fordert die Regierung auf, die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft und ihren Nutzen in der politischen Debatte anzuerkennen, und fordert sie auf, Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv am Dialog über Politikgestaltung zu beteiligen; betont, was für eine wesentliche Rolle zivilgesellschaftliche Organisationen dabei spielen können, den EU-Integrationsprozess in höherem Maße transparent, rechenschaftspflichtig und integrativ zu gestalten; schlägt vor, dass den Organisationen der Zivilgesellschaft Unterstützung für ihre Initiativen angeboten werden sollte; begrüßt die Einbindung der Zivilgesellschaft in die vom Justizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe über Kapitel 23 und fordert alle Ministerien auf, diesem Beispiel zu folgen; fordert eine wohlwollende Prüfung des Vorschlags zur Auswahl von Organisationen der Zivilgesellschaft für die Teilnahme an Arbeitsgruppen im Rahmen des nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands;

35.  äußert sein Bedauern und seine Besorgnis über die große Verzögerung bei der Umsetzung der zweiten Strategie der Regierung für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und ihres Aktionsplans; ist besorgt über das fehlende Engagement bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und über die fehlende Transparenz hinsichtlich der Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Haushaltsmittel; vertritt die Auffassung, dass die offene Regierungspartnerschaft, für die sich das Land ausgesprochen hat, einen angemessenen Rahmen für die Verbesserung der Situation bieten kann; begrüßt und unterstützt die Verwendung von Indikatoren zur Bewertung der Beteiligung der Zivilgesellschaft wie in der Mitteilung der Kommission vom 12. September 2012 „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung“ (COM(2012)0492) dargestellt;

36.  fordert die Kommission und die Regierung erneut auf, einer Mindestquote bei dem kommenden Programmplanungszeitraum der Heranführungshilfe zuzustimmen, gemäß derer 15 % der Zahlungen an nichtstaatliche Akteure gehen und wonach die technische Hilfe an zivilgesellschaftliche Organisationen von der Zivilgesellschaft selbst verwaltet wird; fordert ferner, dass die Heranführungshilfe II dazu verwendet wird, das Ziel zu erreichen, 9 % der Haushaltsmittel des Landes durch dezentrale regionale und lokale Gebietskörperschaften zuzuteilen;

37.  lobt das Land für die kürzlich durchgeführten Reformen, durch die der nationale Rechtsrahmen mit den internationalen Standards in Einklang gebracht wurde; fordert das Land nachdrücklich auf, die Transparenz des Justizrats zu steigern, um den Eindruck weitgehend auszuräumen, dass er unter Einfluss und Druck arbeitet; fordert die Kommission auf, die Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf das Land in ihren künftigen Fortschrittsberichten zu berücksichtigen und einer Analyse zu unterziehen;

38.  begrüßt die Aktivitäten zur Verbesserung der Professionalität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz, insbesondere die Einstellung von Absolventen der Akademie für Richter und Staatsanwälte als Richter und Staatsanwälte, die Beibehaltung der positiven Abschlussquote der Gerichte im ersten Halbjahr 2013 sowie den weiteren Abbau des Rückstaus; fordert die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, um ein berechenbares Justizsystem zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken;

39.  fordert insbesondere eine Unterstützung der staatlichen Kommission für Korruptionsverhütung, der Antikorruptionseinheit des Innenministeriums, der Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption und des staatlichen Rechnungshofs im Hinblick auf die Haushaltsmittel und materielle und Humanressourcen; betont außerdem, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene in den Fokus gerückt werden müssen und stärkerer Gebrauch von Beschlagnahmungs- und Einziehungsanordnungen gemacht werden muss, und fordert nachdrücklich kontinuierliche Anstrengungen zur Einrichtung eines Registers zur Aufzeichnung von Verurteilungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene; fordert die unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft und die Medien auf, Korruption aufzudecken und sich für unabhängige und unparteiische Ermittlungen und Verfahren einzusetzen; begrüßt die fortgesetzten Anstrengungen der staatlichen Kommission zur Korruptionsverhütung, unterstützt vom UNDP, den präventiven Aspekt im Kampf gegen die Korruption durch die Einführung umfassender Integritätssysteme in neun Pilotgemeinden zu intensivieren; unterstützt die Absicht der nationalen Behörden, die Änderung des Gesetzes über Korruptionsverhütung abzuschließen, das Konzept des Integritätssystems landesweit zu erweitern und den Hinweisgebern systematischen und institutionellen Schutz zu bieten;

40.  stellt fest, dass die Aktivitäten zur Betriebsaufnahme der National Intelligence Database (NID) noch in Gang sind, und ruft die Behörden des Landes auf, ihre Anstrengungen diesbezüglich zu verstärken und das nationale Koordinierungszentrum für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität so schnell wie möglich einzurichten, um den Kampf gegen organisierte Kriminalität, Korruption, Betrug, Geldwäsche und andere schwere Straftaten, darunter auch solchen grenzüberschreitender Natur, umfassend zu unterstützen;

41.  verweist mit Sorge auf die häufige Verhängung von Untersuchungshaft und deren oft sehr lange Dauer sowie auf die Haftbedingungen der Untersuchungshäftlinge; weist auf Fälle unverhältnismäßiger Polizeieinsätze bei Demonstrationen hin; fordert, dass die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind und das Recht auf Versammlungsfreiheit dabei geachtet wird;

42.  begrüßt das neue Gesetz über Gerechtigkeit für Kinder und fordert ausreichende finanzielle Mittel für seine Umsetzung; bedauert weiterhin das Fehlen einer Gesundheitsversorgung sowie von Bildungsmöglichkeiten in den Jugendhaftanstalten;

43.  begrüßt die Abnahme der Anzahl von Kindern in Pflegeinrichtungen, ist jedoch weiterhin besorgt über die hohe Anzahl von Kindern mit Behinderungen, die sich weiterhin in Einrichtungen befinden; fordert weitere Reformen der Strukturen zum Schutz von Kindern und einen Ausbau der Kapazitäten der Zentren für Sozialarbeit zur Unterstützung benachteiligter Familien;

44.  begrüßt die Bildung des Nationalen Jugendrats und die Anstrengungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass er breit angelegt, politisch unparteiisch und ein vollständiges Mitglied des Europäischen Jugendforums ist; ruft die Agentur für Jugend und Sport des Landes dazu auf, seine Aktivitäten umfassend zu unterstützen und sich an ihnen zu beteiligen;

45.  ruft die Regierung dazu auf, der Kommission für den Schutz vor Diskriminierung und der Antidiskriminierungseinheit im Ressort Chancengleichheit ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zuzuweisen; fordert Maßnahmen zur verstärkten Sensibilisierung im Hinblick auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung;

46.  begrüßt die Wiedereröffnung des LSBTI-Zentrums in Skopje, nachdem es in den vergangenen zwölf Monaten Ziel von fünf Anschlägen gewesen war; begrüßt die Erkenntnisse der Antidiskriminierungskommission des Landes, die Homophobie in Schulbüchern verurteilt hat, und fordert entsprechende weitere Maßnahmen; fordert insbesondere das Verbot von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung im Bereich Beschäftigung; äußert sein Bedauern darüber, dass das Gesetz gegen Diskriminierung immer noch nicht dem europäischen Besitzstand entspricht; fordert erneut eine Änderung des Gesetzes, um dieses mit dem Besitzstand umfassend anzupassen; verurteilt jegliche Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans, und Intersexuelle (LSBTI) und fordert alle führenden Vertreter von Politik und Gesellschaft auf, diese Gewalt ebenfalls zu verurteilen; fordert, dass die für derartige Gewaltakte Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; erinnert die Regierung und die politischen Parteien an ihre Verantwortung bei der Schaffung einer Kultur der Integration und Toleranz;

47.  fordert die Behörden nachdrücklich auf, systematisch Daten über ausgegrenzte und marginalisierte Gruppen zu sammeln, einschließlich Straßenkinder, Roma‑Kinder und Menschen mit Behinderungen; bedauert, dass keine Daten über Hassverbrechen gesammelt werden; ist weiterhin besorgt über die Anzahl der Roma-Kinder in Sonderschulen, begrüßt jedoch das Stipendiensystem der Regierung für Roma-Kinder, damit diese die Sekundarstufe abschließen können;

48.  ist weiterhin besorgt über die andauernde Diskriminierung von Roma; betont in diesem Zusammenhang, dass Roma-Frauen einer doppelten Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft ausgesetzt sind, die in den meisten Fällen mit Armut einhergeht; zeigt sich besorgt darüber, dass diese seit Langem anerkannte doppelte Diskriminierung weitverbreitet ist, alltäglich vorkommt und weiter zunimmt; fordert die Behörden auf, dieses Muster zu durchbrechen, und fordert mit Nachdruck die energische Umsetzung der Strategie zu Inklusion der Roma sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs der Roma zu Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Sozialhilfeleistungen;

49.  fordert die Regierung mit großem Nachdruck auf, das Problem der Roma zu lösen, die keine Personaldokumente haben;

50.  fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Lage der Roma und der Aschkali-Flüchtlinge aus dem Kosovo zu verstärken;

51.  begrüßt, dass die Zahl der 81 Bürgermeisterposten im Lande, die von Frauen bekleidet werden, von null auf vier gestiegen ist, und dass die Anzahl der Frauen im Parlament gemäß der Geschlechterquote ebenfalls gestiegen ist; äußert sich jedoch besorgt darüber, dass sich Frauen weiterhin häufig freiwillig von der politischen Entscheidungsfindung zurückziehen; begrüßt die Änderungen des Arbeitsgesetzes, durch die der rechtliche Schutz für Frauen in der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt verbessert wird, zeigt sich jedoch besorgt über die hohe Arbeitslosenquote bei Frauen; begrüßt die Annahme der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter, weist aber darauf hin, dass die staatlichen Mechanismen für die Gleichstellung der Geschlechter noch immer nicht ordnungsgemäß funktionieren, und fordert die Regierung auf, die Funktionsweise dieser Mechanismen zu verbessern und ihre Personal- und Mittelausstattung aufzustocken; fordert die staatlichen Stellen auf, einen geschlechterbezogenen Ansatz in allen Politikbereichen sicherzustellen und die Förderung der Sensibilisierung zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter sowie von Initiativen in diesem Bereich zu verstärken; bedauert, dass wichtige Änderungen des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch vom Parlament in einem verkürzten Verfahren ohne eine breitere öffentliche Debatte verabschiedet wurden;

52.  hebt lobend hervor, dass die Regierung die makroökonomische Stabilität bewahrt hat, und begrüßt, dass die Volkswirtschaft wieder wächst; weist jedoch auf die nur langsam stattfindende Annäherung der Einkommen hin und ist ebenfalls hinsichtlich der Frage in Sorge, ob die Zielsetzung eines Defizits der öffentlichen Haushalte von 2,6 Prozent bis 2016 erreicht werden kann und wie die Haushaltskonsolidierung erfolgen soll; empfiehlt der Kommission, dem Land den Status einer funktionierenden Marktwirtschaft zuzuerkennen;

53.  begrüßt das reale BIP-Wachstum von 2,9 % im ersten Quartal 2013 im Vergleich zu demselben Quartal 2012; nimmt die positiven Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt mit einem Anstieg der Beschäftigungszahlen im ersten Quartal 2013 um 3,9 % im Vergleich zu demselben Quartal des Jahres 2012 zusammen mit einer Abnahme der Arbeitslosenzahlen um 4,2 % im Jahresverlauf zur Kenntnis; begrüßt die Platzierung des Landes im Weltbank-Bericht „Doing Business“ unter den zehn Ländern der Welt mit dem größten Fortschritt bei den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen;

54.  begrüßt die Absicht der Kommission, einen gesonderten Dialog über Beschäftigungs- und Sozialpolitik mit diesem und anderen Ländern der Region zu führen; fordert Maßnahmen zur Modernisierung des Arbeitsrechts, damit es in vollem Maße den IAO‑Übereinkommen entspricht; betont, dass das Land die acht wesentlichen Konventionen zu Arbeitnehmerrechten der IAO ratifiziert hat; fordert einen Ausbau der Befugnisse der Sozialpartner und die Sicherstellung der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte; teilt die Besorgnis, dass eine hohe Arbeitslosenrate insbesondere unter gefährdeten Gruppen wie Jugendlichen und Frauen eine der dringendsten Herausforderungen für die Regierung darstellt, und fordert verstärkte Maßnahmen zum Kampf gegen Armut, hohe Jugendarbeitslosigkeit und Diskriminierung;

55.  stellt fest, dass die Regierung des Landes Maßnahmen in Bezug auf die jüngsten Fälle der in EU Länder exportierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit hohen Pestizidwerten ergriffen hat; fordert die zuständigen Behörden insbesondere auf, die Kontrollen der Umsetzung der Pflanzenschutznormen der EU in dem Land zu verschärfen und besser zu überprüfen;

56.  bedauert, dass das Land noch nicht über eine umfassende Klimapolitik verfügt, obwohl es sich den EU-Standpunkten im internationalen Kontext anschließt; erwartet, dass die Regierung die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Kapazitäten der Verwaltung zur Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Klimawandel zu stärken;

57.  betont, dass es erheblicher Anstrengungen im Bereich des Umweltschutzes bedarf, insbesondere, was die Wasserqualität, den Naturschutz, den Schutz wild lebender Pflanzen und Tiere, die Kontrolle der industriellen Umweltverschmutzung und das Risikomanagement betrifft; fordert Anstrengungen zur Umsetzung der Gesetze in diesen Bereichen; betont, dass ohne eine angemessene Stärkung der Kapazitäten der Verwaltung kein wesentlicher Fortschritt erzielt werden kann; fordert die Regierung auf, die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

58.  fordert die Regierung auf, die Zusammenarbeit mit der EU im Energiesektor im Rahmen der Energiegemeinschaft fortzusetzen;

59.  weist darauf hin, dass das Potenzial des Landes im Hinblick auf erneuerbare Energien auch aufgrund aufwendiger Verwaltungsverfahren und hoher Strompreise unterentwickelt ist; fordert in diesem Zusammenhang die Behörden auf, die Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken, um die im Rahmen der Energiegemeinschaft bestehende Verpflichtung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien bis Anfang 2014 zu erfüllen;

60.  bekräftigt seine Unterstützung der Visaliberalisierung für die westlichen Balkanstaaten, die als wichtige Säule in ihrem europäischen Integrationsprozess fungiert; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Asylverfahren für Bürger der westlichen Balkanstaaten, die visumfreien Reiseverkehr mit dem Schengen-Raum als wirksames Mittel zur Verringerung der Zahl unbegründeter Asylanträge genießen, zu verkürzen und den Bewerbern jedoch nach wie vor das Recht zu gewähren, ihren Fall in einer ausführlichen Befragung darzulegen;

61.  bekräftigt die Notwendigkeit eines angemessenen Gleichgewichts zwischen legitimen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der Verhinderung der Erstellung von ethnischen Profilen oder anderen Maßnahmen, die sich möglicherweise diskriminierend auf die Wahrung des Rechts der Freizügigkeit auswirken können; lobt die regionale Zusammenarbeit im Hinblick auf Einwanderung und Flüchtlinge; fordert mit Nachdruck, dass die derzeitige Liberalisierung der Visumbestimmungen der EU für das Land beibehalten wird; vertritt die Auffassung, dass das Land zu einem “sicheren Herkunftsland” erklärt werden sollte, um die Bearbeitungsverfahren für Anträge zu beschleunigen; fordert die Regierung auf, das bestehende liberale Verfahren der Visaerteilung hinsichtlich der Nachbarländer beizubehalten und die Anstrengungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Minderheiten zu verstärken und Diskriminierungen oder negative Maßnahmen wie Reisebeschränkungen gegenüber Menschen zu verhindern, deren Asylantrag in der EU abgelehnt wurde;

62.  nimmt die Bemühungen der Regierung zur Kenntnis, die lokale Straßeninfrastruktur des Landes wieder aufzubauen, um Verbesserungen beim alternativen Fremdenverkehr und bei den Lebensbedingungen der Bürger zu erreichen; ermutigt das Land diesbezüglich, ein dynamischeres Konzept für Regionalentwicklungsvorhaben im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zu erstellen, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Verbindungen zwischen den Ländern in der Region verstärkt, und sich an der Entwicklung eines modernen und ökoeffizienten Schienensystems zur Anbindung von Südosteuropa an den restlichen Kontinent zu beteiligen; fordert weitere Fortschritte in der Verkehrspolitik und ihre weitere Angleichung an den Besitzstand;

63.  nimmt das Treffen der Verkehrsminister des Landes mit ihren Amtskollegen aus Bulgarien zu Kenntnis, das am 28. November 2013 in Sofia stattfand, und hofft, dass die bei dem Treffen bekräftigten Zusagen zur Fertigstellung der Schienenverbindung zwischen den beiden Ländern in nächster Zeit umgesetzt werden, da dies neue wirtschaftliche Perspektiven für die Region eröffnen wird;

64.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Landes zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0453.

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