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Verfahren : 2014/2553(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0100/2014

Aussprachen :

PV 06/02/2014 - 15.3
CRE 06/02/2014 - 15.3

Abstimmungen :

PV 06/02/2014 - 16.3
CRE 06/02/2014 - 16.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0109

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 24k
Donnerstag, 6. Februar 2014 - Straßburg
Bahrein, insbesondere die Fälle Nabil Radschab, Abdulhadi al-Khawaja und Ibrahim Scharif
P7_TA(2014)0109RC-B7-0100/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2014 zu Bahrain, insbesondere den Fällen von Nabil Radschab, Abdulhadi al-Chawadscha und Ibrahim Scharif (2014/2553(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Bahrain, insbesondere diejenigen vom 17. Januar 2013(1) und 12. September 2013(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat(3),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Bahrain, insbesondere ihre Erklärungen vom 7. Januar, 11. Februar, 1. Juli und 25. November 2013 sowie vom 16. Januar 2014,

–  unter Hinweis auf die örtliche EU-Erklärung vom 19. September 2013 zu den jüngsten Entwicklungen in Bahrain,

–  unter Hinweis auf den Besuch einer Delegation seines Unterausschusses Menschenrechte in Bahrain vom 19. und 20. Dezember 2012 und zu der Presseerklärung, die diese Delegation abgegeben hat, sowie auf den Besuch der Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel vom 27. bis 30. April 2013 und ihre Presseerklärung,

–  in Kenntnis der Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und insbesondere der Erklärung vom 8. Januar 2013 sowie der Erklärungen des Sprechers der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 6. August 2013,

–  in Kenntnis der Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der gemeinsamen Erklärung vom 9. September 2013 zu dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) und der Menschenrechtslage in Bahrain,

–  in Kenntnis des Treffens des Gemeinsamen Rates und Ministertreffens EU-Golf-Kooperationsrat vom 30. Juni 2013 in Manama, Bahrain,

–  in Kenntnis des Beschlusses, den der Ministerrat der Arabischen Liga in seiner Sitzung vom 1. September 2013 in Kairo gefasst hat, einen panarabischen Menschenrechtsgerichtshofs in Manama, der Hauptstadt Bahrains, einzurichten,

–  unter Hinweis auf den von der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) im November 2011 veröffentlichten Bericht und ihren Folgebericht vom 21. November 2012,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen vom 25. Juli 2013 (A/HRC/WGAD/2013/12),

–  unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen und den Aktionsplan der EU vom 25. Juni 2012 für Menschenrechte und Demokratie,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 zur Presse- und Medienfreiheit in der Welt(5),

–  in Kenntnis der EU-Leitlinien von 2004 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die 2008 aktualisiert wurden,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen in Bahrain weiterhin Anlass zu großer Sorge geben; in der Erwägung, dass die Rechte und Freiheiten von Teilen der Bevölkerung – vor allem das Recht von Einzelpersonen auf friedliche Demonstration, Meinungsfreiheit und digitale Freiheit – durch viele der jüngsten Maßnahmen der Behörden von Bahrain weiterhin schwer verletzt und beschränkt werden; in der Erwägung, dass Menschenrechtsaktivisten ständig systematischen Kontrollen, Schikanen und Verhaftungen ausgesetzt sind;

B.  in der Erwägung, dass Nabil Radschab, der Präsident des Zentrums für Menschenrechte in Bahrain (Bahrain Centre for Human Rights (BCHR)) und stellvertretender Generalsekretär der Internationalen Föderation für Menschenrechte, im August 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, weil man ihn für schuldig befunden hatte, zwischen Februar und März 2011 zu „illegalen Versammlungen“ aufgerufen und an ihnen teilgenommen sowie die „öffentliche Ordnung gestört“ zu haben; unter Hinweis darauf, dass diese Strafe im Berufungsverfahren auf zwei Jahre Haft verkürzt wurde; in der Erwägung, dass Nabil Radschab vor seiner Inhaftierung mehrmals festgenommen wurde, weil er während der Proteste für Demokratie, die 2011 in Bahrain ausbrachen, friedlich Kritik an der Regierung geübt hatte;

C.  in der Erwägung, dass Nabil Radschab am Freitag, 29. November 2013, drei Viertel seiner zweijährigen Haftstrafe verbüßt hatte und rechtlich für eine Freilassung infrage kam; in der Erwägung, dass die Rechtsanwälte von Nabil Radschab am 21. Januar 2014 bei Gericht einen dritten Antrag auf vorzeitige Freilassung eingereicht haben, der allerdings abgelehnt wurde;

D.  in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen die Inhaftierung von Nabil Radschab als willkürlich bezeichnet hat;

E.  in der Erwägung, dass Abdulhadi al-Chawadscha, der Gründer des BCHR und regionaler Koordinator von „Front Line Defenders“, der die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, und Ibrahim Scharif, Generalsekretär der nationalen Gesellschaft für demokratische Aktion, am 22. Juni 2011 von einem Militärgericht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass das Strafverfahren nach drei Jahren Rechtsmittelverfahren abgeschlossen wurde und die Urteile bestätigt wurden;

F.  in der Erwägung, dass Seinab al-Chawadscha, die Tochter von Abdulhadi al-Chawadscha, am 27. Januar 2014 zu weiteren vier Monaten Haft verurteilt wurde, weil man sie für schuldig befunden hatte, „Regierungseigentum zerstört“ zu haben;

G.  in der Erwägung, dass die Behörden von Bahrain gemäß dem Bericht der BICI zugesagt haben, Reformen durchzuführen; in der Erwägung, dass die Regierung die wichtigsten Empfehlungen der Kommission nicht vollständig umgesetzt hat, insbesondere die Freilassung von Demonstrantenführern, die verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung ausgeübt hatten;

H.  in der Erwägung, dass Bahrain am 2. September 2013 verkündet hat, dass es Sitz der ständigen Hauptverwaltung des arabischen Menschenrechtsgerichtshofs sein werde, nachdem dieser in der Sitzung der Arabischen Liga in Kairo gebilligt worden war;

I.  in der Erwägung, dass seine Königliche Hoheit Kronprinz Salman bin Hamad bin Issa al‑Chalifa am 15. Januar 2014 auf Ersuchen seiner Königlichen Majestät König Hamad bin Issa al‑Chalifa erstmals seit den Ereignissen vom Februar 2011 weit reichende Gespräche mit Teilnehmern am Nationalen Dialog für Konsens, einschließlich insbesondere Scheich Ali Salman, den Generalsekretär von Alwefaq, führte;

1.  verurteilt alle Menschenrechtsverletzungen in Bahrain und fordert die Regierung von Bahrain nachdrücklich auf, den Empfehlungen im Bericht der BICI und der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Folge zu leisten, allen Menschenrechtsmissbräuchen ein Ende zu setzen und im Einklang mit den völkerrechtlichen Menschenrechtsverpflichtungen von Bahrain die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, einschließlich der Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline und der Versammlungsfreiheit, ;

2.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von allen Häftlingen aus Gewissensgründen, politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und friedlichen Demonstranten, einschließlich Nabil Radschab, Abdulhadi al-Chawadscha, Ibrahim Scharif, Nadschi Fatil und Seinab al-Chawadscha;

3.  ist äußerst besorgt über die Behandlung von Nabil Radschab und anderen Menschenrechtsaktivisten durch die Behörden von Bahrain über ihre Weigerung hinaus, ihm eine vorzeitige Freilassung zu gewähren, für die er nach den Gesetzen infrage kommt;

4.  fordert die Ratifizierung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen;

5.  betont die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschenrechtsverteidiger geschützt werden und ihnen erlaubt wird, ihre Arbeit ohne Behinderung, Einschüchterung oder Schikane zu verrichten;

6.  wendet sich gegen die Einrichtung oder Benutzung von Sondergerichten oder die Benutzung von Militärgerichten für Verfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit;

7.  fordert die Behörden von Bahrain nachdrücklich auf, die Rechte Jugendlicher im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu achten, dessen Vertragspartei Bahrain ist;

8.  begrüßt die Entscheidung von Prinz Salman bin Hamad bin Issa al‑Chalifa, am 15. Januar 2014 Gespräche mit den führenden Vertretern der fünf größten Oppositionsgruppierungen zu führen, um nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Probleme zu lösen, die beim nationalen Dialog aufgetreten sind, der von der Regierung einige Tage zuvor ausgesetzt worden war; begrüßt die positive Reaktion der Opposition und sieht der Wiederaufnahme des Nationalen Dialogs für Konsens erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass es keine andere als eine bahrainische Lösung auf der Grundlage von Kompromissen und gegenseitigem Vertrauen gibt; hofft, dass dieser Schritt einen ernsthaften nationalen Dialog unter Beteiligung aller fördern und die Grundlage für tief greifende und nachhaltige Reformen in Richtung auf eine nationale Aussöhnung der Gesellschaft von Bahrain legen wird;

9.  ist ermutigt durch die Aufnahme der Arbeit des im Innenministerium angesiedelten Amtes eines Bürgerbeauftragten und einer Dienststelle für Sonderermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und fordert diese Institutionen auf, unabhängig und wirksam tätig zu werden; begrüßt die zunehmend aktive Rolle, die das Nationale Institut für Menschenrechte seit seiner Reform spielt, und die Einsetzung der „Kommission für Gefangene und Häftlinge“, die Haftanstalten überwachen wird, um Folter und Misshandlung zu verhindern; fordert die Behörden von Bahrain auf, die Bedingungen und die Behandlung von Gefangenen zu verbessern und den einschlägigen örtlichen und internationalen Organisationen Zugang zu den Haftanstalten zu gewähren;

10.  stellt fest, dass sich die Regierung von Bahrain weiterhin darum bemüht, das Strafgesetzbuch und die rechtlichen Verfahren zu reformieren, und ermuntert dazu, diesen Prozess fortzuführen; fordert die Regierung von Bahrain auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um faire Prozesse sowie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in Bahrain zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in vollkommener Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen handelt;

11.  empfiehlt den Vereinten Nationen, einen spontanen Besuch durch die drei Sonderberichterstatter für das Recht auf friedliches Versammeln und Vereinigung, für Folter und für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten zu organisieren;

12.  fordert die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf zusammenzuarbeiten, um eine klare Strategie zu entwickeln, nach der bestimmt wird, wie sich die EU sowohl öffentlich als auch privat aktiv für die Freilassung der inhaftierten Aktivisten und Gefangenen aus Gewissensgründen engagieren wird; fordert die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Annahme der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur Menschenrechtslage in Bahrain zu gewährleisten, die eine konkrete Forderung nach einer unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung der inhaftierten Aktivisten umfassen sollten;

13.  begrüßt die Entscheidung der Arabischen Liga, einen Arabischen Menschenrechtsgerichtshof in Manama einzurichten, und äußert seine Hoffnung, dass dies als Katalysator für Menschenrechte in der gesamten Region fungieren könnte; fordert die Regierung von Bahrain und ihre Partner in der Arabischen Liga nachdrücklich auf, die Integrität, Unparteilichkeit, Effizienz und Glaubwürdigkeit dieses Gerichtshofs sicherzustellen;

14.  fordert vom Rat, dass er angemessene Maßnahmen ergreift, falls der Reformprozess nicht fortgeführt wird oder sich die Menschenrechtslage verschlechtert;

15.  empfiehlt ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen mit Blick auf die Abschaffung der Todesstrafe;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte P7_TA(2013)0032.
(2) Angenommene Texte P7_TA(2013)0390.
(3) ABl. C 247 E vom 17.8.2012, S. 1.
(4) Angenommene Texte P7_TA(2012)0470.
(5) Angenommene Texte P7_TA(2013)0274.

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