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Verfahren : 2013/2033(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0038/2014

Eingereichte Texte :

A7-0038/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/02/2014 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0116

Angenommene Texte
PDF 273kWORD 39k
Dienstag, 25. Februar 2014 - Straßburg
Änderung von Artikel 136 der Geschäftsordnung des EP zur Teilnahme der Mitglieder an Sitzungen
P7_TA(2014)0116A7-0038/2014

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 über die Änderung von Artikel 136 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Teilnahme der Mitglieder an Sitzungen (2013/2033(REG))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags zur Änderung seiner Geschäftsordnung (B7-0051/2013),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss 2005/684/EG, Euratom vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments(1),

–  in Kenntnis der Beschlüsse des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 zu den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments(2),

–  gestützt auf die Artikel 211 und 212 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0038/2014),

1.  beschließt, an seiner Geschäftsordnung die nachstehende Änderung vorzunehmen;

2.  erinnert daran, dass diese Änderung am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft tritt;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Derzeitiger Wortlaut   Geänderter Text
Abänderung 1
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Artikel 136 – Absatz 2
2.   Die Namen der Mitglieder, deren Anwesenheit aus der Liste hervorgeht, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung aufgeführt.
2.   Die Namen der Mitglieder, deren Anwesenheit aus der Liste hervorgeht, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „anwesend“ aufgeführt. Die Namen der Mitglieder, deren Abwesenheit durch den Präsidenten entschuldigt ist, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „entschuldigt“ aufgeführt.

(1) ABl. L 262 vom 7.10.2005, S. 1.
(2) ABl. C 159 vom 13.7.2009, S. 1.

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