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Verfahren : 2012/0245(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0158/2013

Eingereichte Texte :

A7-0158/2013

Aussprachen :

PV 24/02/2014 - 22
CRE 24/02/2014 - 22

Abstimmungen :

PV 25/02/2014 - 5.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0123

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 63k
Dienstag, 25. Februar 2014 - Straßburg
Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ***I
P7_TA(2014)0123A7-0158/2013
BERICHTIGUNGEN
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ (COM(2012)0514 – C7-0303/2012 – 2012/0245(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat (COM(2012)0514),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 214 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0303/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses sowie des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0158/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  ist der Ansicht, dass für diese Initiative eine gesonderte Finanzierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln gewährleistet werden sollte, die die übrigen Instrumente für Maßnahmen der Union im Außenbereich ergänzt;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. Februar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“)
P7_TC1-COD(2012)0245

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 375/2014.)

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