Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2013/2175(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0065/2014

Eingereichte Texte :

A7-0065/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 26/02/2014 - 9.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0161

Angenommene Texte
PDF 158kWORD 67k
Mittwoch, 26. Februar 2014 - Straßburg
Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft
P7_TA(2014)0161A7-0065/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Februar 2014 zu der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft (2013/2175(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ (COM(2013)0150),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds (COM(2013)0462),

–  unter Hinweis auf die Hohen Grundsätze der OECD bezüglich der Finanzierung langfristiger Investitionen durch institutionelle Anleger,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ (COM(2008)0394), in dem die zentrale Rolle der KMU für die Wirtschaft der EU anerkannt wird und der darauf abzielt, die Rolle der KMU zu stärken und ihr Wachstums- und Beschäftigungsförderungspotenzial zu begünstigen, indem eine Reihe von Problemen abgebaut wird, die als hinderlich für die Entwicklung der KMU betrachtet werden,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ (COM(2011)0870),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission „für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen“ (2014-2020) (COM (2011)0834),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“ (COM(2011)0078) und unter Hinweis auf die diesbezügliche Entschließung des Parlaments vom 12. Mai 2011(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 345/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds(2),

–  in Kenntnis der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010(3),

–  unter Hinweis auf die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0065/2014),

A.  in der Erwägung, dass Angaben der Kommission zufolge Geschäftsbanken eine primäre Finanzierungsquelle in der EU darstellen, indem sie mehr als 75 % der Finanzvermittlung anbieten;

B.  in der Erwägung, dass der Finanzvermittlungsprozess und die Fähigkeit des europäischen Finanzsektors, Einlagen in den langfristigen Investitionsbedarf zu lenken, durch die weltweite Finanzkrise sowie die Staatsschuldenkrise in der EU wegen der schlechten makroökonomischen Rahmenbedingungen erheblich behindert worden sind;

C.  in der Erwägung, dass öffentliche Investitionen eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Förderung langfristiger Investitionen spielen; in der Erwägung, dass sich Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, wie die neuesten Studien(4) der Kommission gezeigt haben, aufgrund von Übertragungseffekten und der Existenz eines positiven fiskalischen Multiplikators äußerst gravierend auf langfristige Investitionen ausgewirkt haben, besonders wenn sie auf EU-Ebene koordiniert werden;

D.  in der Erwägung, dass internationale Wettbewerber der EU, wie die Vereinigten Staaten oder Japan, ein hohes öffentliches Investitionsniveau beibehalten haben, während die EU-Politik zu sehr niedrigen Investitionsniveaus geführt hat;

E.  in der Erwägung, dass aufseiten sowohl der privaten als auch der institutionellen Anleger ein anhaltender Mangel an Vertrauen sowie eine hohe Risikoaversion bestehen;

F.  in der Erwägung, dass das Niedrigzinsumfeld, niedrige Wachstumsprognosen, zumindest für die absehbare Zukunft, und die wirtschaftliche Unsicherheit das Angebot an langfristigen Finanzierungen sowie die Risikobereitschaft in Bezug auf langfristige Vorhaben deutlich verringert haben;

G.  in der Erwägung, dass die begrenzten öffentlichen Mittel in den Mitgliedstaaten die Fähigkeit des öffentlichen Sektors, in Infrastrukturen zu investieren, behindert haben;

H.  in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt Rechtsvorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen (wie bereits im Januar 2013) gefordert hat, um eine langfristige Planung für Unternehmen zu ermöglichen;

I.  in der Erwägung, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit allgemein und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor die wirtschaftliche und soziale Konvergenz auf EU-Ebene in ganz erheblichem Maße bedroht;

Begründung

1.  begrüßt die Initiative der Kommission, eine breit angelegte Debatte darüber anzustoßen, wie das Angebot an langfristigen Finanzierungen verbessert und das System der Finanzvermittlung für langfristige Investitionen in der EU gestärkt und diversifiziert werden kann; betont jedoch, dass unverzüglich konkrete Fortschritte erzielt werden müssen, um langfristige Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU wiederzubeleben; unterstreicht, dass die Definition der langfristigen Finanzierung ausgewogen sein und das Bestehen stabiler Verbindlichkeiten einschließen sollte, um langfristige Vermögenswerte ohne jedes Risiko einer übermäßigen Liquidität zu behandeln;

2.  betont, dass langfristige Investitionen im Einklang mit den Bedürfnissen der Realwirtschaft sein müssen, um eine notwendige Grundlage für anhaltendes und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und soziales Wohlergehen bilden, die für die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen sozial inklusiven und innovativen EU notwendig sind;

3.  weist auf die Besonderheit der Umstände auf lokaler und regionaler Ebene hin und fordert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Behörden im Hinblick auf die Schaffung einer auf lange Sicht ausgerichteten Anlagekultur in der gesamten Europäischen Union;

4.  betont, dass langfristige Investitionen den Zielen der Europa 2020-Wachstumsstrategie, der Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik aus dem Jahr 2012, der Leitinitiative „Innovationsunion“ sowie der Fazilität „Connecting Europe“ entsprechen müssen;

5.  betont, dass Kosten der Aus- und Fortbildung wie langfristige Investitionen behandelt werden sollten;

6.  weist darauf hin, dass die Fähigkeit der Wirtschaft zur Finanzierung langfristiger Investitionen von der öffentlichen und der privaten Nachfrage, die in der EU beide sehr gering sind, ihrer Investitionskultur sowie von ihrer Fähigkeit abhängt, Finanzierungskapazitäten zu schaffen und Kapital aus in- und ausländischen Direktinvestitionen anzuziehen und zu halten;

7.  betont, dass langfristige Investitionen eine entscheidende Rolle für die Stabilisierung der Finanzmärkte spielen, indem antizyklisch investiert und somit ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gefördert wird;

8.  weist darauf hin, dass Banken in der EU mehr als 75 % der langfristigen Finanzierungen bereitstellen, wodurch eine erhebliche Abhängigkeit von dieser Finanzierungsquelle entsteht, wohingegen in den USA weniger als 20 % aller langfristigen Finanzierungen von Banken angeboten werden und ein Großteil über gut entwickelte Kapitalmärkte bereitgestellt wird;

9.  stellt fest, dass das EU-Finanzsystem durch ein breiteres Angebot an Nichtbankenfinanzierungsquellen und –instrumenten im Dienste der Sparer und der langfristigen Finanzierungsbedürfnisse der Unternehmen widerstandsfähiger werden wird;

10.  stellt fest, dass die Vermögensallokation in Richtung langfristige grüne Investitionen orientiert werden muss, damit die EU-Ziele im Klima- und Energiebereich erreicht werden können;

11.  betont, dass die Haushaltskonsolidierung für die öffentlichen Haushalte absolute Priorität hat, um die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Zweierpakets sicherzustellen und wiederherzustellen; unterstützt daher die Initiative, private Investitionen in langfristige Finanzierungen zu steigern;

Hindernisse für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

12.  weist darauf hin, dass öffentliche Finanzierungen begrenzt sind, was auf ein langsames Wirtschaftswachstum, eine schlechte Verwaltung öffentlicher Haushalte und die Gewährung staatlicher Beihilfen zur Rettung von Finanzinstituten zurückzuführen ist;

13.  weist darauf hin, dass der Zugang zu den Kapitalmärkten für einige Länder, aufgrund exzessiver Schuldenpolitik in den vergangenen Jahren, mit erheblichen Hindernissen verbunden oder ihnen sogar gänzlich verschlossen ist, wobei die Kapitalmärkte für die jüngste Krise die Hauptverantwortung tragen; weist ferner darauf hin, dass der Zugang zu Kapital für KMU in vielen Mitgliedstaaten erheblich erschwert ist, da Geschäftsbanken Kredite nur unter unzulänglichen Bedingungen bereitstellen;

14.  weist darauf hin, dass einige Anleger aus dem Banken- und Versicherungssektor ihr Geschäftsmodell an sich weiterentwickelnde und verschärfte regulatorische Anforderungen anpassen müssen; erinnert daran, dass diese Anforderungen die Finanzierung der Realwirtschaft stärken und zu den übergeordneten EU-Zielen einer nachhaltigen, integrativen und intelligenten Wirtschaft beitragen sollten;

15.  weist darauf hin, dass Anleger möglicherweise auch angesichts des Risikos regulatorischer Änderungen, die die Wirtschaftlichkeit eines Projekts erheblich verändern können, davon abgehalten werden, in bestimmten Sektoren zu investieren;

16.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken die systemischen Risiken, die für die Kapitalmärkte und die Gesellschaft im Allgemeinen aufgrund des Überhangs an unverbrennbaren Carbon Assets gegeben sind, zu bewerten; fordert die Kommission auf, über diese Bewertung als Folgemaßnahme zu ihrem Grünbuch Bericht zu erstatten;

17.  stellt fest, dass die aktuellen Konkursgesetze in der EU fragmentiert sind und dass einige von grenzüberschreitenden Investitionen abschrecken und die Fähigkeit der Anleger, ihr Kapital im Falle eines Scheiterns eines Vorhabens zurückzuerlangen, einschränken können; weist warnend darauf hin, dass ein Wettrennen nach unten, was den Anlegerschutz anbelangt, vermieden werden muss; erkennt an, dass Insolvenzvorschriften in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen;

Alternative Finanzierungsmechanismen

18.  weist darauf hin, dass die Geschäftsbanken voraussichtlich auch weiterhin eine wichtige Finanzierungsquelle für die Mitgliedstaaten bleiben werden und es für die EU von entscheidender Bedeutung ist, neue Quellen zu erschließen, um etablierte Mechanismen zu ergänzen und die Finanzierungslücke zu schließen und gleichzeitig einen geeigneten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen zu bieten, der sich nach den Bedürfnissen der Realwirtschaft richtet; hält es für bedauerlich, dass Börsengänge in den vergangenen 20 Jahren in der EU zurückgegangen sind und Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovation und Stabilität behindert haben; nimmt den beträchtlichen Anteil der in der EU durch börsennotierte KMU geschaffenen Arbeitsplätze zur Kenntnis und bedauert die negativen Folgen, die sich daraus ergeben, dass solche Unternehmen während ihres Wachstums nur über eine begrenzte Menge an Kapital verfügen;

19.  schlägt vor, dass die Schaffung eines Einzelplans für Investitionen innerhalb des Haushalts der EU untersucht wird;

20.  begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission zu langfristigen Investmentfonds; weist darauf hin, dass sie angesichts ihrer geplanten Merkmale vor allem institutionellen Anlegern dienen werden; hebt hervor, dass die Regelung der EU in den Bereichen alternative Investmentfonds, Risikokapital und soziale Investitionen ebenfalls geeignete Modelle für Investitionsinstrumente bietet;

21.  unterstreicht die gestärkte Rolle neuer innovativer Finanzinstrumente in allen Handlungsfeldern und bei allen Finanzierungen durch die Europäischen Struktur- und Investmentfonds; betont, dass die Rolle von Finanzinstrumenten in der Kohäsionspolitik angesichts der geringen Verfügbarkeit von Kreditmitteln für Investitionen in die Realwirtschaft an Bedeutung gewinnt; fordert die Kommission auf, die Rechtssicherheit und Transparenz der neuen Standardfinanzinstrumente sicherzustellen und engere Verbindungen mit den Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB) herzustellen;

22.  fordert die Kommission auf, einen verbesserten europäischen Rahmen für weniger liquide Investmentfonds vorzuschlagen, um die kurzfristige Liquidität privater Haushalte in langfristige Investitionen zu leiten und eine zusätzliche Möglichkeit zur Altersvorsorge zu bieten;

23.  ermuntert die Interessenträger der Projektanleiheninitiative der EU und der Europäischen Investitionsbank diese Initiative weiterzuentwickeln, um die Finanzierung von großen europäischen Infrastrukturprojekten in den Sektoren Verkehr, Energie und Informationstechnologien zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale, durch Garantieregelungen gestützte Projektanleiheninitiativen zu entwickeln; erinnert daran, dass öffentliche Garantien nur unter strengen Bedingungen gewährt werden sollten, die darauf ausgerichtet sind, die angemessene Bereitstellung öffentlicher Güter sicherzustellen;

24.  vertritt die Auffassung, dass öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) ein wirksames und kostengünstiges Mittel darstellen können, um bei bestimmten Investitionen – insbesondere Infrastrukturvorhaben – die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu erleichtern; stellt fest, dass es dafür unbedingt hoher Fachkompetenz bedarf, um eine sorgfältige Auswahl, Bewertung, Konzeption und langfristige Planung und Bewerkstelligung einer Finanzierung derartiger Projekte zu ermöglichen;

25.  vertritt die Auffassung, dass langfristige öffentliche Investoren (nationale, regionale oder multilaterale Entwicklungsbanken und öffentliche Finanzinstitute) wirksame Werkzeuge sind, um private Investitionen anzuregen, damit sich KMU Mittel beschaffen und für mehr langfristige Finanzierungen für Vorhaben von allgemeinem öffentlichen Interesse und strategischer Bedeutung sorgen können, insbesondere solcher, die zu den Zielen staatlicher Politik im Zusammenhang mit Wirtschaftswachstum, sozialer Kohäsion und Umweltschutz beitragen würden; unterstreicht die Bedeutung der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der demokratischen Eigenverantwortung erstrebenswerter langfristiger Investitionsziele und von Fördermechanismen;

26.  fordert die Kommission auf, in einem Folgedokument ein harmonisiertes Vorgehen für die langfristige Bewertung von Vorhaben von allgemeinem Interesse, die mit öffentlichen Mitteln auf EU- und auf nationaler Ebene gefördert werden, zu sondieren und zu entwickeln;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Netze für Zusammenarbeit und Informationsaustausch zu schaffen und nationale oder regionale langfristige öffentliche Investoren einzurichten, die aus den bewährten Verfahren bereits bestehender Institute lernen können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche nationalen oder regionalen Entwicklungsbanken, die häufig genossenschaftlich geprägt sind, während der aktuellen Krise die regionale und lokale Wirtschaft weiterhin verlässlich finanziert haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für Finanzinstitute dieser Art zu verstärken;

28.  fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, die finanzielle und technische Hilfe zur Einrichtung ihrer langfristigen nationalen und regionalen öffentlichen Investoren benötigen, zu finden und die Möglichkeit eines EU-Garantiemechanismus für langfristige nationale öffentliche Investoren zu prüfen;

29.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für Aggregations- und Poolingtechniken auszuloten, um Anreize für die notwendige Investitionen zu bieten und dadurch die Aussichten für kleinere soziale und andere Infrastrukturprojekte zu verbessern;

30.  nimmt die rapide Zunahme der Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, dass es neue Möglichkeiten eröffnen könnte; betont jedoch, dass Anlegerschutz und Transparenz bewahrt werden müssen;

31.  vertritt die Auffassung, dass sich institutionelle Anleger – Versicherer, Pensionsfonds, Familienunternehmen, Investmentfonds und Stiftungen – aufgrund des längeren Zeithorizonts ihrer Geschäftsmodelle gut als solider Anbieter langfristiger Finanzierungen eignen; unterstreicht, dass angemessene Aufsichtsanforderungen im Zusammenhang mit diesen institutionellen Anlegern verfeinert und justiert werden müssen, um langfristige Investitionen in eine intelligente, nachhaltige und integrative Realwirtschaft zu fördern;

32.  betont die Notwendigkeit, durch neue Finanzierungsquellen wie Börsengänge, Schwarmfinanzierung, Peer-to-Peer-Kredite und (gedeckte) Schuldverschreibungen oder durch neue Marktsegmente den Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern; fordert die EU auf, eine Bestandsaufnahme bezüglich der erfolgreichen nationalen Initiativen vorzunehmen und darauf aufzubauen, damit Hürden für Börsengänge erkannt und beseitigt werden; unterstützt die Einführung der Klassifikation der KMU-Wachstumsmärkte gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente; fordert die Kommission auf, ihre Entwicklung durch eine Überarbeitung der Prospektrichtlinie zu fördern; fordert die Kommission außerdem auf, mehrere Direktionen in die Erkundung von Möglichkeiten zur Verbesserung öffentlicher Märkte für KMU einzubeziehen und zu ermitteln, wie mittels der Richtlinien zum Aktionsplan für Finanzdienstleistungen eine Diversifizierung des Anlegerstamms bewirkt werden kann;

33.  schlägt Regulierungsmaßnahmen, mit denen man eine Verbriefung von hochwertigen Vermögenswerten gewährleistet und gleichzeitig übermäßig komplexe Strukturen und mehr als drei Tranchen verhindert; stellt fest, dass Spielraum für mehr Standardisierung und Transparenz in Bezug auf die versicherten Risiken besteht; fordert die Kommission und die Europäische Zentralbank die Arbeit der Arbeitsgruppe „Verbriefung“ aus Vertretern der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden aufmerksam zu beobachten und aktiv daran mitzuwirken; weist auf das Fehlen einer stimmigen Herangehensweise hin und fordert daher die Ausarbeitung eines Gesamtregelwerks und einer Definition von „hochwertiger Verbriefung“; vertritt die Auffassung, dass die hochwertige Verbriefung eine nützliche Rolle bei der Finanzvermittlung in Bezug auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte spielen und kleinen und mittleren Kreditnehmern zugutekommen kann;

34.  stellt fest, dass die Verbriefung einer der ursächlichen Faktoren der Krise war, da die langfristige Risikoverantwortung über die Verbriefungskette verteilt wurde; fordert daher die Kommission auf, sowohl das Bankensystem, einschließlich genossenschaftlicher und privater Sparkassen, als auch die Fähigkeit von Banken, auf langfristige Refinanzierung zur Deckung ihrer langfristigen Investitionen zuzugreifen, weiter zu stärken;

35.  begrüßt die Maßnahmen des Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Kreditverbesserung sowie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, durch die zusätzliche Finanzierungen für KMU bereitgestellt werden sollen;

36.  fordert die Kommission auf, unnötige administrative und regulatorische Hindernisse abzubauen und vor allem die Besonderheiten von KMU und Unternehmern zu berücksichtigen, begrüßt die Annahme des europäische Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmen (Small Business Act for Europe) sowie der Programme COSME (für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen) und Horizont 2020; stellt fest, dass die Finanzierung des KMU-Sektors durch die Fragmentierung der Finanzmärkte schwieriger und aufwändiger geworden ist;

37.  empfiehlt die Einrichtung einer Sonderabteilung der EIB zur Finanzierung von KMU mit maßgeschneiderten Kreditkonditionen;

38.  begrüßt die Forderung der Kommission, Private-Equity- oder Risikokapital, das durch die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und die Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds geregelt wird, als alternative Finanzierungsquelle – insbesondere bei Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase – zu verwenden; stellt fest, dass bei der Besteuerung derzeit eine starke Tendenz zugunsten von Fremdfinanzierung besteht; vertritt die Auffassung, dass Risikokapital- und Private-Equity-Gesellschaften wertvolle nichtfinanzielle Unterstützung bieten können, unter anderem durch Consulting-Dienste, finanzielle Beratung, Beratung über Marketingstrategien und Ausbildungsmaßnahmen; fordert die Kommission auf, die Rolle solcher Firmen bei der Finanzierung der EU-Wirtschaft weiter zu untersuchen; fordert die Kommission auf, auf die Beseitigung aller Vorurteile gegenüber Aktien in den verschiedenen nationalen Volkswirtschaften sowie der europäischen und der Weltwirtschaft hinzuarbeiten;

Regulierungsumfeld

39.  betont, dass ein anlegerfreundliches Geschäftsklima mit starken Impulsen für technologischen Fortschritt eine Grundvoraussetzung dafür ist, die EU zu einem attraktiven Ziel für ausländische Direktinvestitionen zu machen; betont die Notwendigkeit, die freie Kapitalbewegung innerhalb der EU und zwischen der EU und Drittländern zu fördern, damit die EU auf globale Kapitalfonds zugreifen kann; weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, wie wichtig es ist, die AIFM-Richtlinie so umzusetzen, dass Auslandsinvestitionen in Europa angeregt werden;

40.  ist der Ansicht, dass es für Anleger wichtig ist, eine Auswahl vieler attraktiver Anlageprodukte zu haben, damit sie ihre Investitionen diversifizieren können;

41.  betont die Notwendigkeit, übermäßig kurzfristig ausgerichtetes Anlageverhalten zu beseitigen und auf eine verantwortungsvolle Anlagekultur hinzuarbeiten, die langfristige Investitionen in der EU begünstigt;

42.  betont die Notwendigkeit, die gemeinsame Einsicht zu fördern, dass sich Finanzstabilität und Wachstum nicht gegenseitig ausschließen, sondern miteinander verflochten sind und eine wichtige Grundlage bilden, um das Vertrauen von Anlegern auf lange Sicht aufzubauen und zu fördern;

43.  unterstreicht die Bedeutung der Vermittlung von Finanzwissen und des Verständnisses der Anleger für die Schaffung einer auf lange Sicht ausgerichteten Anlagekultur in der EU und hebt die Rolle hervor, die die EU-Regulierung in dieser Hinsicht spielen kann;

44.  betont, dass ein in sich schlüssiger Regulierungsrahmen und Rechtssicherheit für einen funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen unverzichtbar sind; vertritt die Auffassung, dass die aktuelle und die künftige Reform des Aufsichtssystems sorgfältig bewertet und ihre Konsequenzen sorgfältig verfolgt werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung der Bankenunion zu beschleunigen, damit die Fragmentierung der Finanzmärkte reduziert wird; fordert die Kommission auf, den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu vollenden, um sein volles Potenzial zu erschließen;

45.  fordert die Umsetzung von Anreizen für die Förderung von langfristigem Aktienbesitz, etwa in Form von zusätzlichen Stimmrechten in Verwaltungsräten, zusätzlichen Aktien und höheren Dividenden;

46.  fordert die Kommission auf, die kumulativen Auswirkungen bereits abgeschlossener sowie laufender Maßnahmen zur finanziellen Regulierung von langfristigen Investitionen sorgfältig zu bewerten;

47.  begrüßt Entwicklungen in den laufenden Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft; weist auf die Bedeutung dieser Verhandlungen für die Stärkung von Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Investitionen zwischen den USA und der EU hin, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;

48.  vertritt die Auffassung, dass jeder Legislativvorschlag über die Regulierung maßgeblicher Finanzdienstleistungen auch eine spezifische Folgenabschätzung in Bezug auf langfristige Finanzierungen umfassen sollte;

49.  unterstützt, dass die Kommission die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung um die Prüfung einer möglichen Feinabstimmung bestimmter Vorschriften in Bezug auf Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Solvabilität-II-Regelung ersucht hat, um potenzielle Hindernisse für langfristige Finanzierungen zu vermeiden; fordert die Kommission auf, über die vorgeschlagenen Anpassungen umfassend zu beraten sowie die geltenden Rechtsvorschriften abzuändern;

50.  wiederholt seine in dem Vorschlag für eine Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ausgesprochene Forderung, durch Hypotheken auf kritische Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie und Kommunikation besicherten Forderungen ein angemessenes Risikogewicht zuzuweisen; ist der Auffassung, dass man bei weiteren Rechtsvorschriften die Anforderungen langfristiger Anleger berücksichtigen, das Risiko der finanziellen Vermögenswerte durch Einbeziehung der Art und Dauer der Verbindlichkeiten bewerten und die positive Wirkung stabiler Verbindlichkeiten anerkennen sollte;

51.  ruft die Kommission auf, sich um eine verbesserte internationale Zusammenarbeit und Konvergenz im Bereich langfristiger Anlagen durch einen globalen Dialog auf Ebene der G20 sowie des Rats für Finanzstabilität (FSB) zu bemühen;

52.  vertritt die Auffassung, dass Investitionen in langfristige Vermögenswerte eine gründliche Kenntnis und eine sorgfältige Bewertung der damit verbundenen langfristigen Risiken erfordern; unterstreicht daher, dass Anleger ein umfangreiches Know-how und ein gutes Risikomanagement entwickeln müssen, um langfristige Verpflichtungen abzusichern;

53.  vertritt die Auffassung, dass solide Grundsätze der Rechnungslegung, die langfristigen Zielen entsprechen, welche für institutionelle Anleger gelten, wie der Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft, die Transparenz und Kohärenz der Finanzinformationen verbessern können und sich in ihnen das langfristige Wirtschaftsmodell des Anlegers systematisch widerspiegeln sollte; betont jedoch, dass durch die Umsetzung dieser Rechnungslegungsgrundsätze keine Anreize für prozyklische Strategien geschaffen werden dürfen; fordert das International Accounting Standards Board (Gremium für internationale Rechnungslegungsvorschriften) auf, das Risiko der Prozyklizität bei der Prüfung der Mark-to-Market- und Mark-to-Model-Praktiken zu berücksichtigen und die zentrale Bedeutung von Vorsicht bei der Prüfung ihres Konzeptrahmens anzuerkennen; vertritt die Auffassung, dass die Offenlegung klarer, standardisierter nicht-finanzieller Informationen über Großunternehmen mehr Transparenz bewirken und für ein anlegerfreundlicheres Klima sorgen kann;

54.  fordert die Kommission auf, die Arbeit der G20 an Vorschlägen zur Schaffung eines multilateralen Rahmens für Investitionen zu verfolgen, durch den Mindeststandards festgelegt und bestimmte Vorschriften für langfristige Investitionen und die Rechnungslegung nach dem beizulegenden Zeitwert geändert werden, um kurzfristigen Fluktuationen und Volatilität entgegenzuwirken und entsprechend grenzüberschreitende Investitionen zu fördern;

55.  vertritt die Auffassung, dass verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zur Vermeidung von Hindernissen für langfristige Investitionen dringend notwendig sind; weist darauf hin, dass bestimmte steuerliche Anreize und Vergünstigungen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Investitionen spielen können; regt den Austausch bewährter Verfahrensweisen an und betont, dass der Binnenmarkt Transparenz und eine stärkere Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken erfordert, um grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern und Doppelbesteuerung sowie doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden; ruft die die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Möglichkeit der Gewährung steuerfreier lukrativer Gewinne bei Infrastrukturvorhaben sowie andere steuerliche Anreize und Vergünstigungen zur Förderung langfristiger Investitionen zu prüfen;

56.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden ihre Haushaltsplanungsinstrumente zu überarbeiten sowie ihre eigenen nationalen Infrastrukturpläne zu erarbeiten und zu veröffentlichen, um Anlegern und anderen Interessenträgern ausführliche Informationen bereitzustellen und für mehr Sicherheit bei der Vorausplanung zukünftiger Projekte zu sorgen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, eine Standardisierung von Daten über Infrastrukturvorhaben zu erreichen und diese über eine zentrale Datenbank zur Verfügung zu stellen;

57.  ist der Auffassung, dass für die Konzessionäre großer, ohne öffentliche Mittel finanzierter Verkehrsinfrastrukturprojekte ein dauerhaft stabiler sektorspezifischer Regelungsrahmen unerlässlich ist, um mithilfe angemessener Regeln über die Preisbildung den Zugang zu den notwendigen Finanzmitteln, langfristige Kostendeckung sowie eine ausreichende Rendite zu ermöglichen;

58.  fordert die Kommission auf, die Wirkung der Steueranreize von Mitgliedstaaten auf langfristige Finanzierungen und die Energiewende zu bewerten und die besten Verfahren zur Differenzierung zwischen niedrigeren Kapitalkosten für grüne Investitionen und höheren Kapitalkosten für Investitionen in Vorhaben, die mit der Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung inkompatibel sind, zu ermitteln;

59.  fordert, dass KMU prioritär Zugang zu Mitteln der europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIFs) erhalten, da sie das Rückgrat der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in der EU bilden; vertritt die Auffassung, dass mit diesem Zugang auch eine Vereinfachung der Beantragungsverfahren einhergehen sollte; hält es für wichtig, den Zugang zu Finanzierung während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens unkompliziert zu halten, um auf Dauer hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Rentenfonds nahezulegen, Investitionsentscheidungen zu treffen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und den Menschenrechtsnormen sowie den sozialen und ökologischen Normen der EU und der internationalen Ebene, darunter auch den Leitlinien und -prinzipien der OECD sowie der Vereinten Nationen, entsprechen; weist erneut darauf hin, dass die Pläne der Kommission, die Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP-Richtlinie) zu überprüfen, eine nachhaltige langfristige Finanzierung nicht behindern dürfen;

61.  betont, dass es besserer Finanzmarktvorschriften und einer besseren Finanzaufsicht bedarf, um die Arbeitnehmer, Steuerzahler und die Realwirtschaft vor Marktversagen in künftigen Fällen des zu schützen;

62.  fordert die Kommission auf, die Kommunikation mit und seine Beziehung zur EIB in Bezug auf die Gestaltung maßgeschneiderter Darlehen und Bürgschaftsregelungen zu intensivieren; fordert die EIB auf, bei der Umsetzung der neuen innovativen Finanzinstrumente über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds durch die Mitgliedstaaten und Regionen eng mit den Mitgliedstaaten und Regionen zusammenzuarbeiten und deren auf den Sektor der Sozialwirtschaft ausgerichtete Investitionsstrategie weiter zu unterstützen; fordert die EIB außerdem auf, auch die Option von mehr Flexibilität bei der Festlegung des Umfangs und der Regeln für solche maßgeschneiderten Darlehen und andere Systeme, die damit im Zusammenhang stehen, zu berücksichtigen, um diese so kompatibel wie möglich mit den durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds angebotenen Finanzinstrumenten zu machen, insbesondere wenn es um eine angemessene Finanzierung für Jungunternehmer und soziale Unternehmen geht;

o
o   o

63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)ABL.C 377 E vom 7.12.2012, S. 102.
(2) ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 1.
(3) ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1.
(4) http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2013/pdf/ecp506_en.pdf

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen