Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2013/2154(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0059/2014

Eingereichte Texte :

A7-0059/2014

Aussprachen :

PV 27/02/2014 - 7
CRE 27/02/2014 - 7

Abstimmungen :

PV 27/02/2014 - 10.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0164

Angenommene Texte
PDF 227kWORD 57k
Donnerstag, 27. Februar 2014 - Straßburg
SOLVIT
P7_TA(2014)0164A7-0059/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu SOLVIT (2013/2154(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Empfehlung 2013/461/EU der Kommission vom 17. September 2013 zu den Grundsätzen für SOLVIT(1),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. September 2013 mit dem Titel „Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten: Aktionsplan zur Verbesserung und Weiterentwicklung von ‚Ihr Europa‘ in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten“ (COM(2013)0636),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2012 mit dem Titel „Reinforcing effective problem-solving in the Single Market - unlocking SOLVIT's potential at the occasion of its 10th anniversary“ (Verstärkung wirksamer Problemlösungen im Binnenmarkt – Freisetzung des Potentials von SOLVIT aus Anlass seines 10-jährigen Bestehens) (SWD(2012)0033),

–  in Kenntnis des ersten Berichts der Kommission vom 28. November 2012 über das Thema „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0752),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2012 mit dem Titel „Die Leistung des Binnenmarkts steigern – Governance-Test 2011“ (SWD(2012)0025),

–  in Kenntnis des am 4. Juli 2013 veröffentlichten Binnenmarktanzeigers,

–  unter Hinweis auf seine im Juli 2013 erschienene Studie „A European Single Point of Contact“ (Eine zentrale europäische Anlaufstelle), die von seinem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 zur Governance des Binnenmarktes(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 mit dem Titel „Die Binnenmarktakte und die nächsten Schritte für das Wachstum“(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu Wirtschaftslenkung und Partnerschaft im Binnenmarkt(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2010 zu SOLVIT(5),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7‑0059/2014),

A.  in der Erwägung, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen im Binnenmarkt effektiv wahrgenommen und die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz dieser Rechte effektiv durchgesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen einen Nutzen aus dem Potenzial des Binnenmarktes ziehen;

B.  in der Erwägung, dass die Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte sowie eine Hilfestellung bei der Wahrnehmung dieser Rechte zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts beitragen;

C.  unter Hinweis darauf, dass SOLVIT derzeit ca. 1300 Fälle pro Jahr bearbeitet und für ca. 90 % seiner Kunden innerhalb einer Frist von 70 Tagen Lösungen findet;

D.  in der Erwägung, dass das Interesse und die Nutzung von „Ihr Europa“ rapide zunimmt und das Portal dem Binnenmarktanzeiger zufolge im Jahr 2012 mehr als 11 000 Besucher täglich zählte, verglichen mit 6500 im Jahr davor;

E.  in der Erwägung, dass es wiederholt eine weitere Verstärkung des SOLVIT-Netzes und die Verfügbarkeit von mehr und besseren Informationen über EU-Rechte gefordert hat;

F.  in der Erwägung, dass SOLVIT eine wichtige Rolle als zentrales Problemlösungsinstrument und damit als Instrument zur Sicherstellung einer besseren Einhaltung der EU-Binnenmarktvorschriften zukommt; in der Erwägung, dass SOLVIT trotzdem noch immer zu wenig genutzt wird und seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden;

G.  in der Erwägung, dass SOLVIT, wenn es in vollem Umfang genutzt wird, in vielen Fällen ein nützliches Instrument sein kann, durch das die übermäßige Nutzung des Rechtssystems eingeschränkt werden kann, das oft sehr kompliziert ist, was die Lösung der Probleme von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen erschwert;

H.  in der Erwägung, dass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen gemäß seiner in Auftrag gegebenen Studie „A European Single Point of Contact“ (Eine zentrale europäische Anlaufstelle) zwar ein breites Spektrum an Online-Informationen, Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht, die Bekanntheit dieser Dienste aber sehr gering ist und 91,6 % der Befragten keine Kenntnis von einem Online-Dienst haben, an den sie sich bei Problemen in Bezug auf den Binnenmarkt wenden können;

I.  in der Erwägung, dass eine wirksame Hilfeleistung durch die SOLVIT-Stellen in großem Umfang von der guten Schulung des Personals abhängt;

J.  in der Erwägung, dass größere Bemühungen unternommen werden sollten, um SOLVIT besser in die auf nationaler und Unionsebene zur Verfügung stehenden Unterstützungsdienste und Durchsetzungsinstrumente einzubinden;

K.  in der Erwägung, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sich ihrer Rechte im Binnenmarkt bewusst sein müssen und dass es immer noch notwendig ist, den Kenntnisstand in Bezug auf dieses Thema zu erweitern, damit sie auftretende Probleme richtig erkennen und lösen können;

Einleitung: effektive Wahrnehmung von Rechten und Möglichkeiten im Binnenmarkt

1.  bekräftigt, dass das Potenzial des Binnenmarkts nur freigesetzt werden kann, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ihrer Rechte und Möglichkeiten bewusst und in der Lage sind, diese effektiv wahrzunehmen; erinnert daran, dass diese Ziele nur erreicht werden können, wenn die Mitgliedstaaten die wirksame Durchsetzung der den Binnenmarkt betreffenden Rechtsvorschriften sicherstellen und wenn hochwertige Informationen und effiziente Problemlösungsmechanismen bereitgestellt werden;

2.  betont, dass viele Probleme des Binnenmarkts durch Überregulierung, späte oder fehlerhafte Durchführung durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder nationale Vorschriften, die den Rechtsvorschriften der Union zuwiderlaufen, entstehen; fordert die Kommission diesbezüglich nachdrücklich auf, Druck auf diejenigen Mitgliedstaaten auszuüben, die die Binnenmarktvorschriften nicht einhalten;

3.  weist darauf hin, dass viele mit der Durchführung der Binnenmarktvorschriften verbundenen Probleme über das SOLVIT-Netz erkannt werden, und lobt den Beitrag von SOLVIT zu Änderungen in den Bereichen Verwaltung und Regulierung, um diese Probleme zu beheben; fordert den Rat nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltungen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Kommission zu verbessern;

4.  betont, dass es notwendig ist, dass SOLVIT über einen wirksamen Mechanismus verfügt, mit dem es die Kommission über Probleme auf dem Binnenmarkt informieren kann, die mit der mangelnden Umsetzung von EU-Recht zusammenhängen, über die es Kenntnis erlangt hat;

5.  betont, dass die ordnungsgemäße Durchführung und Durchsetzung sowie die Einhaltung der den Binnenmarkt betreffenden Rechtsvorschriften von größter Bedeutung für europäische Verbraucher und Unternehmen und daher auch für die Wirtschaft als Ganzes sowie für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsweise des Binnenmarktes sind; betont auch die diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten;

6.  bekräftigt seine Forderungen nach einer Weiterentwicklung der geltenden Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem durch die Sicherstellung einer strengeren Anwendung solcher Verfahren bei Verletzungen der Unionsvorschriften für den Binnenmarkt und durch die Anwendung schnellerer Verfahren;

7.  unterstreicht außerdem, wie wichtig es ist, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Probleme der Durchsetzung verhindert, erkannt oder behoben werden, bevor eine Einleitung formeller Vertragsverletzungsverfahren notwendig wird;

8.  hebt die Anwendung von Null-Toleranz bei Nichteinhaltung und von Peer Review bei der Durchführung und Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie als Methoden hervor, um eine wirksame Anwendung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen;

SOLVIT: Einzelpersonen und Unternehmen bei der Problemlösung helfen

9.  begrüßt die neue Empfehlung der Kommission zu den Grundsätzen für SOLVIT, die den Weg für SOLVIT 2.0 bereitet;

10.  stellt fest, dass das SOLVIT-Netz konkrete Ergebnisse erzielt und sich als nützlich erwiesen hat; stellt jedoch fest, dass großer Verbesserungsbedarf besteht, insbesondere im Hinblick auf die Beilegung unternehmensbezogener Streitigkeiten und den Zeitrahmen für die Klärung von Anfragen;

11.  begrüßt den Ansatz der Kommission, die erfolgreiche Arbeit des SOLVIT-Netzes zur informellen, schnellen und bürgernahen Problemlösung bei grenzübergreifenden Streitfällen zu Fragen des Binnenmarkts – ein Werkzeug, um bei einer fehlerhaften Anwendung nach der Umsetzung eingreifen zu können – weiter zu optimieren, und schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um das SOLVIT-System als kostenlose, benutzerfreundliche Dienstleistung zu verbessern;

12.  ist der Auffassung, dass die Leistung der SOLVIT-Stellen fortlaufend verbessert werden sollte, vor allem in Bezug auf Sozialversicherungsfälle, und ermutigt zu einer besseren Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme;

13.  fordert, dass insbesondere alle grenzübergreifenden Fragen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, soziale Rechte und Gleichbehandlung in den Mittelpunkt gestellt werden, wobei auf die Fragen im Zusammenhang mit Renten und Pensionen, EU-Arbeitnehmern und entsendeten Arbeitnehmern besonderes Augenmerk zu richten ist;

14.  hebt insbesondere die Bedeutung von SOLVIT für mobile Arbeitnehmer im Hinblick auf Fragen der Gleichbehandlung und auf die Lösung grenzübergreifender Probleme hervor;

15.  stellt fest, dass die große Mehrheit der SOLVIT-Kunden Bürgerinnen und Bürger sind; betont, dass das große Potenzial von SOLVIT als Problemlösungsinstrument für Unternehmen freigesetzt werden muss; betont, dass mehr getan werden muss, um Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, stärker auf SOLVIT aufmerksam zu machen, ihnen seine Möglichkeiten nahezubringen und sie zu befähigen, besser davon Gebrauch zu machen; begrüßt die jüngste Aktualisierung des Portals „Ihr Europa – Unternehmen“ als positiven Schritt in diese Richtung;

16.  fordert eine Intensivierung der SOLVIT-Öffentlichkeitsarbeit, um den Bekanntheitsgrad des Netzes deutlich zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Mitglieder des Europäischen Parlaments (in ihren Wahlkreisen) auf, mittels Aufklärungskampagnen die Rolle von „Ihr Europa“ und SOLVIT zu fördern; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, SOLVIT auf regionaler Ebene weitergehend zu fördern, wobei jedoch die Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu erfolgen hat;

17.  stellt fest, dass das Netz immer noch die Anlaufstelle für viele Fälle ist, für die es nicht vorgesehen ist, wodurch der Bearbeitungsprozess von Beschwerden, die mit SOLVIT zusammenhängen, verlangsamt wird; betont gleichzeitig die Notwendigkeit der Stärkung des Bewusstseins von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Kompetenzen von SOLVIT;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass unter Bezugnahme auf die in der Empfehlung der Kommission vom 17. September 2013 aufgeführten Bedingungen für die Organisation der SOLVIT-Stellen ausreichende Mittel zur Aufrechterhaltung des SOLVIT-Netzes bereitgestellt werden;

19.  betont, wie wichtig es ist, die Qualität der von SOLVIT angebotenen Dienstleistung trotz Haushaltsbeschränkungen und begrenzter personeller Mittel aufrechtzuerhalten; betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass SOLVIT-Stellen über ausreichend gut geschultes Personal mit geeignetem juristischem Fachwissen und Kenntnis der relevanten EU-Sprachen verfügt, und dass das Personal entsprechend geschult wird, um seine Qualifikationen ständig zu erweitern;

20.  betont, wie wichtig es ist, eine vergleichbare Qualität der Dienstleistungen durch die SOLVIT-Stellen sicherzustellen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind, was für eine wirksame Problemlösung von entscheidender Bedeutung ist;

21.  betont die Bedeutung von schnellen Lösungen bei Problemen, bei denen nur eine Klarstellung des Unionsrechtes erforderlich ist, sowie einer angemessenen Kommunikation mit den Antragstellern in komplizierten Fällen;

22.  fordert eine bessere Abstimmung mit anderen Beschwerdebehandlungsverfahren, insbesondere mit EU-Pilot;

23.  betont, wie wichtig es ist, SOLVIT auf eine verstärkte Bearbeitung unternehmensbezogener Fälle auszurichten; stellt fest, dass hierzu eine größere Bekanntheit von SOLVIT in der Geschäftswelt, eine engere Zusammenarbeit zwischen SOLVIT und Unternehmensverbänden auf europäischer und nationaler Ebene (zum Beispiel in Form einer Arbeitsgruppe, der SOLVIT-Stellen und Unternehmensverbände angehören) sowie die Bereitschaft in einigen SOLVIT-Stellen erforderlich sind, komplexere Fälle zu übernehmen;

24.  bedauert, dass viele unternehmensbezogene Fälle, die von SOLVIT bearbeitet werden könnten, mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie zu komplex seien; vertritt die Auffassung, dass, wenn einige SOLVIT-Stellen solche unternehmensbezogenen Fälle zu komplex finden, um sie zu bearbeiten, dies ein Problem darstellt, das vor Ort in den betreffenden SOLVIT-Stellen angegangen werden muss;

25.  hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Kommission bei der Fallbearbeitung informelle Unterstützung bereitstellt, darunter auch eine informelle Rechtsberatung in komplexen Fällen; fordert die SOLVIT-Stellen auf, von dieser Unterstützung Gebrauch zu machen;

26.  betont, wie wichtig der Informationsaustausch zwischen den SOLVIT-Stellen ist, und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten in die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen investieren; tritt dafür ein, dass die SOLVIT-Stellen in der gesamten Europäischen Union einen intensiveren und umfassenderen Austausch bewährter Verfahren initiieren, und betont die Bedeutung des Austauschs zwischen den SOLVIT-Stellen in Bezug auf die Durchführung und Förderung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen;

27.  begrüßt die in der Empfehlung 2013/461/EU der Kommission erfolgte Klärung in Bezug auf das Mandat von SOLVIT für Fälle, in denen nationale Vorschriften den Rechtsvorschriften der Union zuwiderlaufen (auch bekannt als Strukturfälle); begrüßt die Aufnahme solcher Fälle durch einige SOLVIT-Stellen; fordert alle SOLVIT-Stellen auf, wann immer solche Strukturprobleme auftreten, wirksame Unterstützung zu leisten, indem sie unter anderem helfen, mögliche durch geplante nationale Rechtsvorschriften auftretende Probleme zu erkennen;

28.  fordert die SOLVIT-Stellen zu mehr Entschlossenheit und Effizienz bei der Beantwortung von Beschwerden und insbesondere bei der Bearbeitung komplexerer Fälle auf;

29.  hebt hervor, dass es wichtig ist, dass der Antragsteller, die beteiligten SOLVIT-Stellen und die Kommission während des gesamten Verfahrens miteinander in Kontakt stehen und eng zusammenarbeiten; stellt fest, dass der Antragsteller in vielen Fällen während des Verfahrens nicht konsultiert wird und nur mit der SOLVIT-Stelle in Kontakt steht, wenn er den Antrag einreicht und wenn der Fall abgeschlossen wird;

30.  ist der Auffassung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen SOLVIT und den nationalen Verwaltungen auf allen Ebenen notwendig ist;

31.  begrüßt ausdrücklich den Schutz personenbezogener Daten durch die SOLVIT-Beratungsstellen und fordert, diesen Schutz fortlaufend zu überwachen und erforderlichenfalls weiter auszubauen, um den Anforderungen der Nutzer an den Datenschutz zu entsprechen;

32.  betont, wie wichtig es ist, die Bekanntheit und Öffentlichkeitswirksamkeit des SOLVIT-Netzes zu erhöhen und es all denen näherzubringen, die es nicht kennen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gleichberechtigten Zugang zum Beispiel für Menschen mit einer Behinderung und ältere Menschen zu SOLVIT-Beratungsstellen und Online-Portalen sicherzustellen und sämtliche Optionen für die Kontaktaufnahme zwischen Nutzern und SOLVIT-Beratungsstellen in diesem Zusammenhang weiter zu entwickeln; berücksichtigt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen (COM(2012)0721);

33.  unterstreicht die Notwendigkeit, die SOLVIT-Portale mit anderen zugehörigen Akteuren und Plattformen zu verbinden und zu integrieren, um die Zugänglichkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit für alle Nutzer zu erhöhen; schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um das SOLVIT-System zu verbessern, indem unionsweit ein kohärenter Ansatz gewährleistet und seine Sichtbarkeit verbessert wird; ist der Auffassung, dass auf den Webseiten aller maßgeblichen europäischen Institutionen ein Link zur Website von „Ihr Europa“ enthalten sein sollte;

34.  hebt hervor, wie wichtig es ist, das Wissen über die Datenbank für SOLVIT-Fälle weiterzugeben, und begrüßt die Empfehlung der Kommission betreffend die Notwendigkeit, in Fällen, die nicht im Rahmen von SOLVIT behandelt werden können, Informationen über alternative Netze zur Beilegung von Problemen oder alternative Informationsquellen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU zur Verfügung zu stellen, darunter auch Möglichkeiten für Rechtsbehelfe;

35.  ermutigt die SOLVIT-Stellen, sich vorausschauend zu engagieren, indem sie Eigeninitiative ergreifen, um Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und nationalen Parlamenten herzustellen;

36.  begrüßt den Binnenmarktanzeiger, der Daten zur Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf SOLVIT und „Ihr Europa“ sowie zu ihrer Leistung in Bezug auf die für das Funktionieren des Binnenmarkts relevanten EU-Rechtsvorschriften präsentiert;

37.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Schritte zu unternehmen, um Informationen über die Verfügbarkeit dieser Instrumente unter Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Unternehmern mithilfe von sämtlichen Massenmedien einschließlich des Internets zu verbreiten, damit diese Informationen eine möglichst große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmern erreichen; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Informationskampagnen zu organisieren, die auf konkrete Zielgruppen wie z. B. Unternehmen, und insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, ausgerichtet sind;

38.  fordert die Kommission auf, die Leistung der Problemlösungsmechanismen der Union – insbesondere von SOLVIT – im Rahmen des Jahresberichts zur Binnenmarktintegration und als Teil des Jahreswachstumsberichts weiter zu überwachen; bekräftigt zudem seine Forderung an die Kommission, die Steuerung des Binnenmarkts durch die Errichtung einer spezifischen Säule des Europäischen Semesters einschließlich geeigneter länderspezifischer Empfehlungen zu verstärken;

39.  setzt sich nach wie vor für eine genaue Überwachung der Fortschritte von SOLVIT ein; fordert die Kommission nachdrücklich auf, messbare Etappenziele für die gewünschte Entwicklung von SOLVIT zu setzen; legt den Mitgliedstaaten nahe, außerdem ihre eigenen messbaren Ziele und Fristen für die Entwicklung der Fallbearbeitung in den lokalen SOLVIT-Stellen festzulegen; ist der Ansicht, das seine Trennung von bürger- und unternehmensbezogenen Fällen für den Zweck der Überwachung der Fortschritte ein erfolgversprechender Ansatz sein könnte; ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Ersetzung des informellen Verfahrens durch einen Gesetzgebungsakt in Erwägung gezogen werden sollte, wenn diese Ziele nicht erreicht werden, und zwar unter Berücksichtigung der bestehenden Mechanismen wie beispielsweise gemäß der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Streitigkeiten und der Verordnung (EU) Nr. 524/201 zur Online-Beilegung von Streitigkeiten; fordert den Rat nachdrücklich auf, sich der diesbezüglichen Zielsetzung des Parlaments anzuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fortschritte bei diesen SOLVIT-Zielen der EU und auf nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters genau zu überwachen;

„Ihr Europa“: besser auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eingehen

40.  stellt fest, dass die Nutzung des Portals „Ihr Europa“ stetig zunimmt;

41.  hält die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, bei der Koordinierung ihrer jeweiligen Kampagnen im Bereich der Öffentlichkeitswirksamkeit eine klare Abgrenzung zwischen „Ihr Europa“ und SOLVIT vorzunehmen;

42.  begrüßt die im Aktionsplan Ihr Europa aufgeführten Ziele, d. h. die Bereitstellung praktischer und hochwertiger Informationen über die EU-Rechte im Binnenmarkt zu vervollständigen und eine enge Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu konkretisieren;

43.  ermutigt die Kommission, wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um „Ihr Europa“ als ein Instrument für Unternehmen zu positionieren und seine Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen, einschließlich durch die bessere Nutzung der sozialen Medien; ist der Auffassung, dass das Portal „Ihr Europa“ durch Markenführung und die Aufnahme von SOLVIT zur zentralen Anlaufstelle für die europäischen Verbraucher und Unternehmen bei auftretenden Problemen oder bei der Suche nach Informationen werden sollte; geht davon aus, dass eine derartige zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen als Bezugspunkt dienen könnte und ihren Zugang zu verschiedenen Informationswerkzeugen und spezialisierten Problemlösungsmechanismen, einschließlich von SOLVIT, besser ermöglichen könnte;

44.  fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich von „Ihr Europa“ zu vergrößern, damit die Rechte, Pflichten und Chancen im Binnenmarkt vollständig erfasst werden und es so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet wird;

45.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Informationen über nationale Vorschriften und Verfahren in Bezug auf EU-Rechte bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass diese Informationen praktisch, nicht mit Fachausdrücken überlastet, für alle gleichermaßen zugänglich, aktualisiert und in den relevanten Sprachen verfügbar sind, und ihre nationalen Portale (E-Government) mit „Ihr Europa“ zu verknüpfen;

o
o   o

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 249 vom 19.9.2013, S. 10.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0054.
(3) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 72.
(4) ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 51.
(5) ABl. C 349 E vom 22.12.10, S. 10.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen