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Verfahren : 2013/0152(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0392/2013

Eingereichte Texte :

A7-0392/2013

Aussprachen :

PV 11/03/2014 - 7
CRE 11/03/2014 - 7

Abstimmungen :

PV 11/03/2014 - 9.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0192

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 64k
Dienstag, 11. März 2014 - Straßburg
Garantieleistung der EU für etwaige Verluste der EIB aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union ***I
P7_TA(2014)0192A7-0392/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (COM(2013)0293 – C7-0145/2013 – 2013/0152(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0293),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 209 und 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0145/2013),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, und der dazugehörigen Erklärung, die dem AStV-Protokolls beigefügt ist, welche dem Parlament in einem Schreiben gleichen Datums bekanntgegeben wurde,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0392/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
P7_TC1-COD(2013)0152

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 466/2014.)

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