Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu den Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2013 (2014/2008(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Bedeutung des in Artikel 24 und Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Petitionsrechts und darauf, wie wichtig es für die parlamentarischen Gremien ist, innerhalb kürzester Zeit von den konkreten Anliegen und Ansichten der Bürger und Einwohner Europas zu erfahren,
– unter Hinweis auf die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere auf deren Artikel 44 über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,
– unter Hinweis auf die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf die Artikel 258 und 260,
– gestützt auf Artikel 48 und Artikel 202 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A7-0131/2014),
A. in der Erwägung, dass im „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013“ 2 885 Petitionen eingingen, was einem Anstieg von fast 45 % im Vergleich zum Jahr 2012 entspricht, und dass in der aktuellen Wahlperiode bis zum jetzigen Zeitpunkt nahezu 10 000 Petitionen registriert wurden;
B. in der Erwägung, dass diese Zahl, wenngleich sie im Vergleich zur Bevölkerungszahl der Europäischen Union eher bescheiden anmutet, ein Zeichen dafür ist, dass das Bewusstsein für das Petitionsrecht und die legitimen Erwartungen hinsichtlich der Nützlichkeit des Petitionsverfahrens deutlich gestiegen sind, mit dem sich die Aufmerksamkeit der europäischen Organe und der Mitgliedstaaten auf die Belange von einzelnen Bürgern, örtlichen Gemeinschaften, NRO, Freiwilligenorganisationen und privaten Unternehmen lenken lässt;
C. in der Erwägung, dass die Unionsbürger durch das einzige von ihnen gewählte EU-Organ – das Europäische Parlament – direkt vertreten werden; in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ihnen Gelegenheit gibt, sich auf direkt an ihre Vertreter zu wenden;
D. in der Erwägung, dass das Petitionsrecht die Interaktion zwischen dem Europäischen Parlament und den Bürgern und Einwohnern der Union verbessert und den Menschen einen offenen, demokratischen und transparenten Mechanismus zur Verfügung stellen kann, mit dem sie bei legitimen und begründeten Beschwerden einen außergerichtlichen Rechtsbehelf in Anspruch nehmen können, insbesondere wenn diese Beschwerden Probleme bei der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften betreffen; in der Erwägung, dass Petitionen der Legislative und der Exekutive sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene wertvolle Rückmeldungen liefern;
E. in der Erwägung, dass weitere unwiderrufliche Verluste der Artenvielfalt, insbesondere in den durch Natura 2000 ausgewiesenen Gebieten, verhindert werden müssen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den Schutz von besonderen Schutzgebieten gemäß der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sicherzustellen; in der Erwägung, dass es insbesondere im Hinblick auf Umweltfragen wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, ob die lokalen, regionalen und einzelstaatlichen Behörden alle einschlägigen Verfahrenserfordernisse des EU-Rechts ordnungsgemäß anwenden, und auch das Vorsorgeprinzip anzuwenden, auch wenn die Kommission die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften erst dann umfassend prüfen kann, wenn die nationalen Behörden eine endgültige Entscheidung getroffen haben;
F. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Bürger in den Entscheidungsprozess der Europäischen Union mit Blick auf die Stärkung ihrer Legitimität und Verantwortung erhöht werden muss; in der Erwägung, dass das Petitionsverfahren zudem ein Mittel zur Einrichtung einer Realitätsprüfung hinsichtlich der Spannungen darstellt, die innerhalb der europäischen Gesellschaften herrschen, insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise und der sozialen Unruhen, wie beispielsweise jener, von denen die Menschen in Europa durch die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Weltfinanzmärkte und der Bankensysteme betroffen waren; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im September 2013 eine öffentliche Anhörung mit Petenten zu diesem Thema veranstaltet hat; in der Erwägung, dass zahlreiche Petitionen über unzulässige Finanzpraktiken und Verletzungen von Verbraucherrechten im Bankensektor , insbesondere die dramatischen Folgen von Ausweisungen ganzer Familien aus ihren Wohnungen infolge missbräuchlicher Hypothekenklauseln, die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf sich gezogen haben;
G. in der Erwägung, dass sich aus den an den Petitionsausschuss gerichteten Petitionen oftmals wertvolle Erkenntnisse für andere Ausschüsse des Europäischen Parlaments, die für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften als Basis für eine Zukunft aller europäischen Bürger und Einwohner in sozioökonomischer und ökologischer Sicherheit, Stabilität, Gerechtigkeit und Wohlstand verantwortlich sind, ergaben;
H. in der Erwägung, dass jede Petition – selbst wenn sie nur von einem einzigen Bürger oder Einwohner der EU eingereicht wurde – hinsichtlich ihres Nutzens geprüft und entsprechend behandelt wird und dass jeder Petent das Recht hat, eine Antwort in seiner eigenen Sprache zu erhalten;
I. in der Erwägung, dass die Zeit für die Bearbeitung und Beantwortung eingegangener Petitionen je nach deren Art und Komplexität unterschiedlich ist, dass man sich aber nach Kräften bemühen muss, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ordnungsgemäß und in einer geeigneten Weise - nicht nur hinsichtlich des Verfahrens, sondern auch in der Sache - auf die Bedenken von Petenten zu reagieren;
J. In Erwägung, dass Petenten, deren Petitionen daraufhin bei den regulären Sitzungen des Petitionsausschusses besprochen werden, in vollem Umfang teilnehmen dürfen und das Recht haben, ihre Petition mit detaillierteren Informationen vorzustellen und somit aktiv an der Ausschussarbeit mitwirken können, wobei sie den Mitgliedern des Ausschusses und der Kommission sowie den Vertretern der Mitgliedstaaten, die möglicherweise zugegen sind, weitere Informationen und Informationen aus erster Hand liefern, und in der Erwägung, dass im Jahr 2013 185 Petenten an den Beratungen des Ausschusses teilgenommen und sich aktiv in diese eingebracht haben;
K. in der Erwägung, dass die Tätigkeit des Petitionsausschusses – abgesehen von den Ergebnissen seiner eigenen, erforderlichenfalls um zusätzliches Fachwissen der Kommission, der Mitgliedstaaten oder anderer Gremien ergänzten, zu jedem Fall durchgeführten Untersuchungen – ausschließlich auf den Eingaben und Beiträgen der Petenten basiert; in der Erwägung, dass die Arbeitsorganisation und Prioritätensetzung des Ausschusses auf der Grundlage demokratisch getroffener Beschlüsse seiner Mitglieder erfolgen;
L. in der Erwägung, dass eine Petition laut den aus den Bestimmungen des Vertrags und der Geschäftsordnung des Parlaments abgeleiteten Zulässigkeitskriterien Angelegenheiten betreffen muss, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die den Petenten unmittelbar betreffen, und dass ein Teil der eingehenden Petitionen infolgedessen für unzulässig erklärt wird, da er die Kriterien nicht erfüllt;
M. in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ein zentrales Instrument für die Mitwirkung und die demokratische Aufsicht seitens der Bürger darstellt und dass seine ordnungsgemäße Umsetzung von Anfang bis Ende des Prozesses gewährleistet sein muss; in der Erwägung, dass dieses Recht umfassend garantiert bleiben muss, ungeachtet von Regierungsinteressen; in der Erwägung, dass dieser Grundsatz auf EU-Ebene bei der Bearbeitung von Petitionen innerhalb dieses Parlaments und durch die Kommission in beispielhafter Weise befolgt werden muss;
N. in der Erwägung, dass die zuvor erwähnten Kriterien gerichtlich überprüft worden sind und dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, beispielsweise das Urteil in der Rechtssache T-308/07, die für das Petitionsrecht geltenden Kriterien sowie die Tatsache, dass Erklärungen über die Unzulässigkeit von Petitionen fundiert sein und vom Ausschuss in seinem anschließenden Schriftverkehr mit dem Petenten gut begründet werden müssen, bestätigt haben; in der Erwägung, dass Petitionen, wie beispielsweise in den Rechtssachen T-280/09 und T-160/10, auch als inhaltlich zu ungenau erachtet werden können;
O. in der Erwägung, dass neben Petitionen, die sich auf die Folgen der Krise für die Bürger und Einwohner Europas beziehen, auch viele Petitionen eingehen, die das Umweltrecht (insbesondere Angelegenheiten in Verbindung mit der Abfall- und Wasserwirtschaft), die Grundrechte (insbesondere die Rechte von Kindern, die Rechte von Behinderten und Gesundheitsfragen), das Eigentumsrecht an beweglichem Vermögen und Immobilien, Freizügigkeits-, Visa-, Immigrations- und Beschäftigungsangelegenheiten, verschiedene Formen von Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Volkszugehörigkeit, Kultur oder Sprache, die Anwendung von Rechtsvorschriften, vermeintliche Korruption, Verzögerungen in Gerichtsverfahren und zahlreiche andere Tätigkeitsbereiche betreffen;
P. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss – da viele Petenten insbesondere aus jüngeren Bevölkerungsgruppen die sozialen Medien ausgiebig als Mittel der Kommunikation nutzen – unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments ein eigenes Netzwerk aufgebaut hat und immer mehr Menschen seine Meldungen regelmäßig in verbreiteten sozialen Medien verfolgen, wobei seine Seiten in der Zeit der Ausschusssitzungen besonders gut besucht und genutzt werden; in der Erwägung, dass er zudem eine beträchtliche Zahl von Abonnenten (gegenwärtig sind es 1 500) für das PETI-Journal, den Newsletter des Ausschusses, gewinnen konnte;
Q. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den zuständigen Dienststellen des Europäischen Parlaments ein neues mehrsprachiges Webportal entwickelt hat, das das alte, weniger ausgereifte System zur elektronischen Einreichung von Petitionen auf der Europarl-Website ersetzt; in der Erwägung, dass das neue Portal die Effizienz im Verwaltungsbereich erhöhen und das Petitionsverfahren für die Petenten, die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die breitere Öffentlichkeit transparenter und interaktiver machen soll;
R. unter Verweis auf den Standpunkt, den er auf der Grundlage des Jahresberichts 2012 einnahm und nach dem entschieden wurde, das Petitionsverfahren effizienter, transparenter, unparteiischer und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses so zu gestalten, dass die Behandlung von Petitionen auch auf der Ebene des Verfahrens gerichtlichen Überprüfungen standhalten kann;
S. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die Anwendung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) weiterhin mit Interesse verfolgt und dass er sich der vielen Schwächen und der Schwerfälligkeit des bestehenden Rechtsrahmens bewusst ist, der dem Geist der entsprechenden Bestimmung des Vertrags trotz der Bemühungen, die der Ausschuss für konstitutionelle Fragen und der Petitionsausschuss bei seiner Ausarbeitung unternommen haben, nicht vollständig gerecht wird; in der Erwägung, dass das Parlament gemäß den Bestimmungen der Überprüfungsklausel drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Diskussionen bezüglich ihrer Überarbeitung einleiten kann;
T. in der Erwägung, dass die Bestimmungen der EBI-Verordnung bezüglich der öffentlichen Anhörung der Organisatoren einer erfolgreichen Bürgerinitiative im Europäischen Parlament demnächst umgesetzt werden, wobei laut der Geschäftsordnung des Parlaments und den vom Präsidium festgelegten Durchführungsbestimmungen neben dem Petitionsausschuss der federführende Ausschuss, der die Rechtsetzungsbefugnis für den Gegenstand der Bürgerinitiative hat, an deren Veranstaltung beteiligt ist;
U. in der Erwägung, dass Informationsreisen, die vom Ausschuss regelmäßig durchgeführt werden, um Erkenntnisse in Bezug auf untersuchte Petitionen und vorrangige Themen zu gewinnen, sehr nützlich sind und dass die Berichte zu diesen Reisen hinsichtlich Qualität und Glaubwürdigkeit höchsten Ansprüchen genügen und in vertrauensvoller Zusammenarbeit erstellt werden müssen, damit der gewünschte Konsens zwischen den Teilnehmern erzielt wird; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Jahr 2013 zwei Reisen nach Spanien und jeweils eine Reise nach Polen, Dänemark und Griechenland unternahm; in der Erwägung, dass mehr Flexibilität bei der praktischen Vorbereitung der Reisen, insbesondere was die Auswahl geeigneter Wochen anbelangt, die Nützlichkeit dieser Besuche noch steigern würde, da mehr Mitglieder teilnehmen könnten und das Stornierungsrisiko geringer ausfiele;
V. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Verantwortlichkeiten des Ausschusses in Bezug auf das Amt des europäischen Bürgerbeauftragten, der für die Untersuchung von Beanstandungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger zu möglichen Fehladministrationen durch Gemeinschaftsorgane und Gremien zuständig ist, und für die er zudem einen Jahresbericht basierend auf dem eigenen Jahresbericht des europäischen Bürgerbeauftragter erstellt; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Jahr 2013 nach dem Ausscheiden des damaligen Amtsinhabers Nikiforos Diamandouros aktiv an der Organisation der Wahl eines neuen Europäischen Bürgerbeauftragten beteiligt war;
W. in der Erwägung, dass – wenngleich Emily O'Reilly von den Mitgliedern dieses Parlaments mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 zur neuen Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt wurde – laut Artikel 204 der Geschäftsordnung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Neuwahlen abgehalten werden müssen und dass es ratsam wäre, für die rechtzeitige Veröffentlichung eindeutiger und transparenter Verfahrensregeln zu sorgen, die die Aufgaben des Petitionsausschusses in diesem Verfahren präzisieren und bei der Wahl ein angemessenes Maß an Transparenz sicherstellen, wobei letzteres vornehmlich durch die Einrichtung eines verbesserten, speziellen Internetportals erreicht werden sollte;
X. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten angehört, das mehrere Petitionsausschüsse nationaler Parlamente, sofern vorhanden, umfasst, und in der Erwägung, dass es wichtig erscheint, die Zusammenarbeit zwischen den Petitionsausschüssen weiter hervorzuheben und, soweit möglich, zu intensivieren, und dass das Europäische Parlament im Interesse der Bürger Europas eine zentrale Rolle dabei spielen könnte;
Y. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss bestrebt ist, ein nützliches und transparentes Instrument im Dienste der Bürger und Einwohner Europas zu sein, das viele Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Europäischen Union einer demokratischen Kontrolle und Prüfung unterzieht, insbesondere was die Umsetzung des EU-Rechts durch die nationalen Behörden anbelangt, und in der Erwägung, dass der Ausschuss auf der Grundlage der eingereichten Petitionen einerseits zu einer kohärenteren und koordinierteren Anwendung der EU-Rechtsvorschriften und andererseits zur Verbesserung künftiger EU-Rechtsvorschriften beitragen kann, indem er die Aufmerksamkeit auf die eingegangenen Petitionen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse lenkt.
Z. in der Erwägung, dass dieser Bericht der letzte Jahresbericht des Petitionsausschusses in der 7. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments ist, weshalb er nicht nur die Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2013 zusammenfasst, sondern auch einen Überblick über die gesamte Wahlperiode gibt, einschließlich einer Einschätzung dessen, inwieweit es dem Petitionsausschuss nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gelungen ist, die Erwartungen der Bürger zu erfüllen;
1. erkennt die maßgebliche und grundlegende Rolle des Petitionsausschusses bei der Verteidigung und Förderung der Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie EU-Einwohnerinnen und -Einwohnern an, unter Gewährleistung, dass die Angelegenheiten der Petenten durch den Petitionsablauf besser anerkannt und ihre legitimen Belange wann immer möglich besser und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens geklärt werden;
2. ist entschlossen, das Petitionsverfahren effizienter, transparenter, unparteiischer und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses so zu gestalten, dass die Behandlung von Petitionen auch in den Verfahrensschritten gerichtlichen Überprüfungen standhalten kann;
3. betont, dass der Petitionsausschuss neben anderen Organen und Einrichtungen, wie den Untersuchungsausschüssen und dem Europäischen Bürgerbeauftragten, eine eigenständige und klar definierte Rolle als Anlaufstelle für jeden einzelnen Bürger innehat; unterstreicht, dass diese Organe, zusammen mit der Europäischen Bürgerinitiative, grundlegende Instrumente für eine demokratische EU und für die Schaffung eines europäischen Demos darstellen und dass deshalb ein ordnungsgemäßer Zugang zu ihnen sowie ein zuverlässiges Funktionieren sichergestellt sein müssen;
4. unterstreicht, dass sich der Petitionsausschuss während der gesamten, derzeit laufenden Wahlperiode seinen Herausforderungen gestellt hat, um den Erwartungen der Bürger der Europäischen Union gerecht zu werden; betont, wie wichtig es ist, dass die Bürger unmittelbar an der Tätigkeit des Parlaments beteiligt werden und dass sich die Ausschussmitglieder ihrer Sorgen, Vorschläge oder Beschwerden gezielt annehmen; weist auf die Anstrengungen hin, die zur Aufklärung möglicher Verletzungen von Bürgerrechten unternommen wurden und bei der Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften gemacht wurden; verweist zudem auf den maßgeblichen Beitrag des Ausschusses zur Gewährleistung der Bürgernähe der Europäischen Union und zur Stärkung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht des Entscheidungsprozesses der Europäischen Union;
5. erinnert an die maßgebliche Rolle der Kommission zur Unterstützung der Behandlung der Fälle, die durch Petitionen aufgeworfen werden; ist der Auffassung, dass die Kommission die Untersuchung von Petitionen vertiefen und die Umstände der Fälle in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften berücksichtigen sollte; betont die Bedeutung von Transparenz in diesen Prozessen sowie eines ordnungsgemäßen Zugangs der Öffentlichkeit zu relevanten Dokumenten und fallbezogenen Informationen;
6. betont die Bedeutung einer proaktiven Überwachung und zeitnaher Vorbeugemaßnahmen seitens der Kommission, wenn fundierte Belege vorliegen, dass bestimmte geplante und veröffentlichte Projekte möglicherweise gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen;
7. stellt fest, dass die Petitionen der Bürger thematisch breit gestreut sind und sich beispielsweise auf die Bereiche Grundrechte, Binnenmarkt, Umweltrecht, öffentliche Gesundheit, Kindeswohl, Verkehr und Bauvorhaben, das spanische Küstenschutzgesetz, die neue Verordnung über eine gute Verwaltung, Menschen mit Behinderungen, Diskriminierung aus Altersgründen, Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Europäische Schulen, die Fiskalunion, die Stahlindustrie, Tierrechte und viele weitere Themen beziehen;
8. ist der Ansicht, dass die Petitionen zu den genannten Themenbereichen belegen, dass die fehlerhafte oder unzureichende Umsetzung oder Anwendung der EU-Rechtsvorschriften noch immer ein weitverbreitetes Problem darstellt;
9. erachtet es als erforderlich, die auf Gegenseitigkeit beruhende Zusammenarbeit mit den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu stärken und gegebenenfalls die Behörden der Mitgliedstaaten zur vollständigen und transparenten Umsetzung und Anwendung der EU-Gesetzgebung anzuhalten; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten und bedauert die Nachlässigkeit einiger Mitgliedstaaten bei der vollständigen Umsetzung und Durchsetzung von europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere in Umweltangelegenheiten;
10. erinnert daran, dass der Petitionsausschuss Petitionen als zulässig erachtet, die die Grundsätze und Inhalte des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union betreffen, und sie als integralen Bestandteil seiner Tätigkeit ansieht, und dass er jeden Fall einzeln untersucht; erinnert daran, dass sich die Kommission aufgrund von Artikel 51 der Charta oftmals nicht imstande sah, auf Ersuchen des Ausschusses hin tätig zu werden; betont, dass die Bürger von der Charta viel mehr erwarten, als ihre Bestimmungen aus rein rechtlicher Sicht hergeben;
11. beglückwünscht den Ausschuss zu der Arbeit, die dieser in Bezug auf Petitionen zum Thema Behinderungen geleistet hat, und merkt an, dass die Zahl der Petitionen zu diesem Thema im Jahr 2013 deutlich gestiegen ist; nimmt die gemeinsamen Bemühungen des Petitionsausschusses, der Kommission, der Grundrechteagentur sowie des Europäischen Behindertenforums um die erfolgreiche Einführung einer EU-Struktur im Sinne der Bestimmungen von Artikel 33 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis und weist auf die Bereitschaft des Ausschusses hin, diesbezügliche Aktivitäten auch weiterhin zu unterstützen; bedauert, dass der Petitionsausschuss nicht länger ein Teil der Struktur zur Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist und dass er durch legislative Ausschüsse ersetzt wurde, die ebenfalls in diesem Bereich zuständig sind; ist der Ansicht, dass letztere Entscheidung auf einer Fehlinterpretation der im Rahmen der Struktur für die Durchführung des Übereinkommens zugewiesenen Aufgaben beruht;
12. nimmt die Aufmerksamkeit zur Kenntnis, die einige bedeutende Petitionen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bau eines Flughafens in Notre-Dame-des-Landes in der Nähe von Nantes auf sich zogen; erkennt an, dass maßgebliche Beiträge von Petenten eingingen, die die Pläne aus Gründen des Umweltschutzes ablehnten, und dass auch von den Befürwortern des Projekts eine umfangreiche Petition eingereicht wurde, was zu einer heftigen Debatte im Ausschuss führte, an der neben den wichtigsten Petenten auch die französischen Behörden und der Generaldirektor für Umwelt bei der Kommission teilnahmen; vertritt die Auffassung, dass solche ernsthaften Diskussionen die Bürger nicht nur sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv und legitim einzubringen, sondern dass sie zudem eine Gelegenheit bieten, mit dem Projekt, das mutmaßlich gegen EU-Rechtsvorschriften verstößt, verbundene strittige Fragen zu klären und Möglichkeiten der Abhilfe aufzuzeigen, mit denen sich eine angemessene Achtung der in dem betreffenden Fall geltenden EU-Rechtsvorschriften sicherstellen lässt;
13. erkennt an, dass im Jahr 2013 viele Petenten ihre Besorgnis über die auffallenden Ungerechtigkeiten zum Ausdruck brachten, die in Dänemark vorkommen, wenn es um Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem elterlichen Sorgerecht für Kinder nach Trennung oder Scheidung geht; stellt in diesem Zusammenhang bei binationalen Paaren eine Diskriminierung aus Gründen der Nationalität fest, wobei eindeutige Beispiele vorliegen, in denen der Ehepartner aus dem mit dem Verfahren befassten Mitgliedstaat gegenüber dem aus einem anderen Staat stammenden Ehepartner bevorzugt wurde, mit schwerwiegenden und oft sehr nachteiligen und dramatischen Auswirkungen auf die Rechte des Kindes; stellt in diesem Zusammenhang schwere Verstöße gegen die Grundrechte sowohl des Petenten als auch des Kindes fest; merkt an, dass der Petitionsausschuss eine Informationsreise nach Dänemark unternahm, um Behauptungen in dieser Richtung in einem Land zu untersuchen, in dem die Lage besonders akut zu sein scheint; merkt an, dass einige Fälle auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Deutschland (insbesondere Fälle, die die Tätigkeiten des Jugendamts betreffen), Frankreich und dem Vereinigten Königreich, bekannt sind;
14. erinnert an die Untersuchungen, die auf der Grundlage von Petitionen zu den Auswirkungen der fehlgeschlagenen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie während der gesamten Wahlperiode durchgeführt wurden, und an die Annahme des entsprechenden Berichts; erinnert an die Empfehlungen in Bezug auf das Fehlen einer angemessenen Entscheidungsfindung hinsichtlich der Nutzung von Mülldeponien und auf deren Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung; betont, dass die Lage angesichts der später geprüften Petitionen weit von einer Lösung entfernt ist, die sich insbesondere auf die nach wie vor bestehenden giftigen Brände aufgrund von schwer belasteten Industrieabfällen in einigen Teilen von Kampanien sowie auf die fehlende Transparenz bei Plänen und institutioneller Verwaltung in Latium während der letzten Monate nach der geplanten Schließung der Deponie Malagrotta beziehen, was mittlerweile Gegenstand von richterlichen Ermittlungen auf hoher Ebene ist; erinnert an die intensive diesbezügliche Informationsreise vom Herbst 2013 nach Griechenland, durch die auf die Mängel bei der Anwendung der relevanten Abfallrichtlinien, auf den mangelnden Fortschritt bei der Abfallentsorgung im Hinblick auf Pläne und Systeme, die weit oben in der Abfallhierarchie angesiedelt sind, sowie auf die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in bestimmten Regionen Griechenlands aufmerksam gemacht wurde; stellt fest, dass in jüngster Zeit mehrere weitere Petitionen über Mängel bei der Abfallentsorgung im Hinblick auf andere Mitgliedstaaten, insbesondere die Region Valencia in Spanien und das Vereinigte Königreich, eingereicht worden sind;
15. nimmt den Bericht über die Informationsreise nach Polen zur Kenntnis, bei der Untersuchungen hinsichtlich eines geplanten Tagebaus in Niederschlesien durchgeführt wurden; begrüßt zudem die intensiven Gespräche, die bei dieser Gelegenheit mit Petenten und nationalen Behörden zum Thema einer möglichen Exploration und Nutzung von Schiefergasvorkommen geführt wurden, zu dem der Ausschuss bereits im Jahr 2012 einen Workshop abgehalten hatte;
16. hebt die äußerst konstruktive Arbeit des gesamten Ausschusses im Zusammenhang mit den Petitionen zum spanischen Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) hervor, und zwar sowohl was die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Informationsreise als auch die Zusammenarbeit mit beiden Petenten und den zuständigen nationalen Behörden anbelangt; erinnert daran, dass der Ausschuss eine besondere Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die sich mit diesem komplizierten Thema näher befassen und Kontakt zu den zahlreichen betroffenen Petenten halten soll; weist darauf hin, dass das vom spanischen Parlament verabschiedete neue Gesetz dennoch gewisse Fortschritte für die Petenten mit sich bringt ; fordert die Kommission auf, das Thema weiterhin aktiv zu verfolgen;
17. begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen der im Februar 2013 durchgeführten Informationsreise nach Galicien ausführliche Gespräche mit Petenten und den regionalen Behörden zu Themen im Zusammenhang mit dem Fehlen ordnungsgemäßer Abwasserbehandlungsanlagen in der Region geführt werden konnten; schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im vom Petitionsausschuss am 17. Dezember 2013 gebilligten Bericht (der Informationsreise) insofern an, als die Bemühungen um den Abschluss der Säuberung und Regeneration der Rías, was Gegenstand des Besuchs war, fortgeführt werden sollten;
18. unterstreicht die Bedeutung der Berichterstattungspflicht des Ausschusses; macht auf mehrere Entschließungen aufmerksam, die im Jahr 2013 in Form von Berichten angenommen wurden, so etwa auf den Bericht über den Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend die Herangehensweise der Kommission an Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt zur Erweiterung des Flughafens Wien sowie auf den Bericht über den Jahresbericht über die gesamte Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten; betont, dass der Ausschuss dank seines über die Jahre durch die Bearbeitung zahlreicher konkreter Fälle gesammelten Fachwissens einen wichtigen Beitrag in Form von Stellungnahmen an die federführenden Ausschüsse geleistet hat und hebt insbesondere seine Stellungnahmen zur Überarbeitung der UVP-Richtlinie sowie zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union hervor; ist der Meinung, dass der Petitionsausschuss mit diesen Dokumenten Themen ins Plenum tragen kann, die den europäischen Bürgern wichtig sind;
19. erinnert daran, dass der Petitionsausschuss gemäß Artikel 202 Absatz 2 der Geschäftsordnung befugt ist, dem Plenum nicht nur nichtlegislative Initiativberichte zu Angelegenheiten, die Gegenstand mehrerer Petitionen sind, vorzulegen, sondern auch kurze Entschließungsanträge zur Abstimmung im Plenum einzubringen, die dringende Angelegenheiten betreffen;
20. ist der Ansicht, dass die Veranstaltung öffentlicher Anhörungen ein sehr wichtiges Instrument zur Prüfung der von den Petenten angesprochenen Probleme darstellt; macht auf die öffentliche Anhörung zu den Folgen der Krise für die Bürger Europas und zur stärkeren demokratischen Beteiligung an der Politikgestaltung in der Union sowie auf die öffentliche Anhörung zu Fragen der Unionsbürgerschaft aufmerksam, bei denen die in Petitionen von EU-Bürgern zu beiden Punkten geäußerten Bedenken analysiert wurden; ist der Ansicht, dass die in den Petitionen gemachten Angaben ein Beleg für die Auswirkungen des Sparkurses auf die persönlichen Rechte der Petenten sowie für die stärkere Rolle und das größere Engagement der Zivilgesellschaft sind; erkennt an, dass Europa eine glaubwürdige, sichtbare und verantwortungsbewusste wirtschaftspolitische Steuerung benötigt, um zukünftige finanzielle Herausforderungen bewältigen zu können; betont, wie wichtig es ist, die verbleibenden Hürden, die die EU-Bürger an der Ausübung ihrer aus dem EU-Recht erwachsenden Rechte hindern, zu überwinden und sich für eine stärkere Beteiligung der EU-Bürger am politischen Leben in der EU einzusetzen;
21. erachtet die Nutzung anderer Tätigkeitsformen, wie z. B. die auf den Plenarsitzungen behandelten parlamentarischen Anfragen zur mündlichen Beantwortung, als wesentlichen Bestandteil seiner Arbeit in bestimmten Themenbereichen; erinnert daran, dass diese Anfragen ein unmittelbares Instrument der parlamentarischen Kontrolle in Bezug auf andere Organe und Einrichtungen der EU darstellen; weist darauf hin, dass der Ausschuss im Jahr 2013 neun Mal von seinem Recht Gebrauch machte, indem er beispielsweise Anfragen zu den Themen Behinderungen, Tierschutz, Abfallbehandlung und Europäische Bürgerinitiative einreichte; bedauert zutiefst, dass einige der vom Ausschuss vorgeschlagenen Initiativen über mehrere Monate auf die lange Bank geschoben werden, bevor eine Debatte im Plenum erfolgt, wodurch verhindert wird, dass wiederkehrende Anliegen von EU-Bürgern Gehör finden und eine direkte Antwort von der Kommission erhalten;
22. nimmt den stetigen Strom von Briefen zur Kenntnis, mit denen sich Bürger in Fragen hilfesuchend an das Parlament wenden, die außerhalb des in Artikel 227 des Vertrags und Artikel 51 der Grundrechtecharta definierten Zuständigkeitsbereichs der EU liegen; fordert, dass bessere Lösungen für die Bearbeitung dieser Eingaben von Bürgern bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Pflichten des Parlaments in Bezug auf seinen Schriftverkehr mit den Bürgern gefunden werden; bedauert insofern, dass die entsprechenden Dienststellen des Parlaments die Empfehlungen hinsichtlich Eingaben von Bürgern zu Themen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, die in der Entschließung vom 21. November 2012 über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2011 ausgesprochen wurden, nicht befolgen;
23. nimmt zur Kenntnis, dass Umweltfragen nach wie vor ein Hauptthema für die Petenten sind, was ein Zeichen dafür ist, dass die Mitgliedstaaten noch immer hinter den Anforderungen in diesem Bereich zurückbleiben; beobachtet, dass bei vielen Petitionen Themen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, so z. B. Abfallbehandlung, Sicherheit des Trinkwassers und Kernkraft, aber auch geschützte Tierarten im Mittelpunkt stehen; weist darauf hin, dass viele Petitionen neue und anstehende Vorhaben betreffen, durch die sich die Gefahr einer Beeinträchtigung der vorgenannten Bereiche erhöht; erinnert daran, dass es den Mitgliedstaaten trotz ihrer Bemühungen offensichtlich noch nicht in ausreichendem Maße gelingt, eine nachhaltige Lösung für diese Probleme zu finden; weist auf den Fall des ILVA-Stahlwerks in Taranto hin, der wegen der starken Verschlechterung der Umweltbedingungen und des Gesundheitszustands der örtlichen Bevölkerung zu großer Sorge Anlass gibt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die ihr zur Verfügung stehenden Mechanismen zu nutzen, um so weit wie möglich eine unverzügliche Einhaltung des EU-Umweltrechts seitens der italienischen Behörden sicherzustellen;
24. fordert den Petitionsausschuss auf, weiterhin die Auswirkungen der Rechtsprechung in der Rechtssache Ellinikí Radiofonía Tileórasi (Griechische Funk- und Fernsehgesellschaft - ERT) auf die Auslegung von Artikel 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Folgen in Bezug auf Petitionen zu untersuchen; fordert den Ausschuss ferner auf, zu prüfen, mit welchen Hindernissen EU-Bürger konfrontiert sind, wenn sie vom Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidung beantragen, um bei Rechtssachen vor nationalen Gerichten zuverlässige Auslegungen der Schwerpunktthemen in der EU-Gesetzgebung zu erhalten;
25. begrüßt das Inkrafttreten der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) am 1. April 2012, die Registrierung der ersten EBI „Fraternité 2020“ mit dem Ziel der Verbesserung der europäischen Jugendpolitik sowie die kürzlich von der Kommission angenommene EBI „Wasser ist ein Menschenrecht!“; ist der Meinung, dass die EBI als erstes länderübergreifendes Instrument der partizipativen Demokratie den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich aktiv an der Gestaltung der europäischen Politik und Gesetzgebung zu beteiligen; bekräftigt erneut seine Bereitschaft, unter aktiver Einbeziehung aller betroffenen Ausschüssen des Parlaments an der Veranstaltung öffentlicher Anhörungen für erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen mitzuwirken; betont, dass es notwendig ist, den Stand der Europäischen Bürgerinitiativen regelmäßig zu überprüfen, um das Verfahren zu verbessern und den bürokratischen Aufwand und andere Hindernisse möglichst gering zu halten; ist sich bewusst, dass das Ergebnis der ersten parlamentarischen Anhörungen zu den ersten erfolgreichen EBI, die im Jahr 2014 stattfinden, von entscheidender Bedeutung sind, um hohe Verfahrensstandards zu setzen und die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der zukünftigen Ausübung dieses Rechts zu erfüllen, und sagt zu, der Sicherstellung der Wirksamkeit des Mitwirkungsprozesses institutionelle Priorität einzuräumen;
26. begrüßt die Entscheidung der Kommission, das Jahr 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ zu erklären und den EU-Bürgern dadurch wertvolle Informationen über ihre Rechte und die ihnen für die Geltendmachung dieser Rechte zur Verfügung stehenden demokratischen Instrumente zu vermitteln; ist der Ansicht, dass das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ genutzt werden sollte, um Informationen zur neuen Europäischen Bürgerinitiative umfassend zu verbreiten und eindeutige und verständliche Leitlinien für deren Einreichung zur Verfügung zu stellen, um so den im Vergleich zum Petitionsbereich hohen Anteil unzulässiger Initiativen zu reduzieren; ist überzeugt, dass das Petitionen-Webportal einen konkreten wertvollen Beitrag des Europäischen Parlaments zur Unionsbürgerschaft darstellt;
27. ruft die Kommission als Hüterin der Verträge auf sicherzustellen, dass der derzeitige Mangel bei der ausreichenden Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften, wie er sich in der Anzahl der beim Parlament eingereichten Petitionen zeigt, behoben wird, damit die Unionsbürger in den umfassenden Genuss ihrer Rechte kommen;
28. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, um die Probleme in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung der Familienstanddokumente durch die Mitgliedstaaten zu lösen, ohne in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen
29. bedauert zutiefst, dass europäische Bürger bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit immer noch häufig auf Schwierigkeiten stoßen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktrecht durch öffentliche Stellen bedingt sind;
30. bedauert die Tatsache, dass in jüngster Zeit Berichte über Informationsreisen und andere offizielle Dokumente nicht in die Amtssprachen der EU, insbesondere die nationalen Sprachen von Petenten, übersetzt worden sind;
31. erkennt die wichtige Rolle des SOLVIT-Netzes an, das regelmäßig Probleme in Verbindung mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt aufdeckt und löst; fordert nachdrücklich eine Stärkung dieses Instruments und eine aktivere Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem SOLVIT-Netz; erinnert daran, dass das Jahr 2013 das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ war und spricht angesichts der in den Verträgen verankerten Grundsätze und der in diesem Bericht beschriebenen Tatsachen all jenen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten seine Anerkennung aus, die ihre Dienste den Bürgern und Einwohnern Europas in diesem Jahr intensiver angeboten haben;
Perspektiven und Beziehungen zu anderen Organen
32. weist darauf hin, dass es von großer Bedeutung ist, dass das Ansehen des Ausschusses als Kontrollausschuss gestärkt und seiner Arbeit innerhalb des Parlaments mehr Gewicht verliehen wird; fordert den neu gewählten Petitionsausschuss auf, interne Berichterstatter zu benennen, die jährlich zu den Politikfeldern Bericht erstatten, die den europäischen Petenten am wichtigsten sind, und die Zusammenarbeit mit anderen parlamentarischen Ausschüssen zu verstärken, indem ihre Mitglieder systematisch zu den Debatten im Petitionsausschuss eingeladen werden, die die Bereiche ihrer jeweiligen legislativen Zuständigkeit betreffen; legt den übrigen parlamentarischen Ausschüsse nahe, den Petitionsausschuss als beratenden Ausschuss bei Durchführungsberichten und anderen Instrumenten stärker einzubeziehen, um die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung oder etwaige Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu überwachen; betont, wie wichtig es – auch im Hinblick auf die stetig wachsende Zahl der Petitionen und die mit ihnen verbundenen Unterfangen – ist, dass der Ausschuss unter den Ausschüssen des Parlaments nicht länger den Status eines „neutralisierten“ Ausschusses innehat; fordert das Plenum des Europäischen Parlaments auf, mehr Zeit für die Arbeit des Petitionsausschusses aufzuwenden;
33. betont die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit anderen Organen und Einrichtungen der EU und mit den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten; erachtet es als seine wichtige Aufgabe, den strukturierten Dialog und die systematische Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, insbesondere mit den Petitionsausschüssen der nationalen Parlamente, zu verbessern, z. B. indem regelmäßige Treffen mit den Vorsitzenden der Petitionsausschüsse der Mitgliedstaaten abgehalten werden; der Aufbau einer solchen Partnerschaft bietet die beste Gelegenheit für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie für eine systematischere und wirksamere Weiterleitung von Petitionen an die zuständigen Ebenen und Organe, und wird es dem Europäischen Parlament letztendlich ermöglichen, besser auf die Anliegen der europäischen Bürger einzugehen; begrüßt die Einrichtung des Joint Committee on Investigation, Oversight and Petitions (Gemeinsamer Untersuchungs-, Überwachungs- und Petitionsausschuss) im irischen Parlament und die Tatsache, dass dieser im Laufe dieses Jahres nützliche Verbindungen zum Europäischen Parlament aufgebaut hat, um den Bürgern noch bessere Dienste leisten zu können; merkt an, dass einige Parlamente in anderen Mitgliedstaaten gegenwärtig die Schaffung von Petitionsausschüssen oder ähnlichen Gremien in Betracht ziehen und dass einige Parlamente über andere Verfahren für den Umgang mit Petitionen verfügen;
34. fordert die Kommission auf, die Rolle von Petitionen bei der Kontrolle der wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts gebührend anzuerkennen, da sie die wichtigsten Indikatoren dafür sind, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der rechtlichen Maßnahmen im Verzug sind; fordert das Europäische Parlament auf, in seiner interinstitutionellen Vereinbarung mit der Kommission eine Verkürzung des Zeitraums für die Beantwortung der Ersuchen des Ausschusses sowie die regelmäßige Unterrichtung des Petitionsausschusses über den Fortgang von unmittelbar mit Petitionen verbundenen Vertragsverletzungsverfahren zu empfehlen; glaubt, dass die EU-Organe im Allgemeinen mehr Informationen bereitstellen und gegenüber den Unionsbürgern transparenter sein sollten, um gegen die zunehmende Wahrnehmung eines Demokratiedefizits anzugehen;
35. betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Tätigkeit des Petitionsausschusses von maßgeblicher Bedeutung ist; ermutigt die Mitgliedstaaten, eine aktive Rolle bei der Beantwortung von Petitionen im Zusammenhang mit der Anwendung und Durchsetzung europäischen Rechts zu übernehmen, und misst der Anwesenheit und aktiven Mitarbeit der Vertreter der Mitgliedstaaten bei den Sitzungen des Petitionsausschusses größte Bedeutung bei; ist entschlossen, die enge Zusammenarbeit und intensive Kommunikation zwischen den Organen der EU und den Bürgern weiterhin zu unterstützen;
36. betont die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten im Rahmen einer neuen interinstitutionellen Vereinbarung; unterstreicht, wie wichtig es ist, dass das Europäische Parlament dem Netzwerk der nationalen Bürgerbeauftragten angehört; lobt die hervorragenden Beziehungen zwischen dem Bürgerbeauftragten und diesem Ausschuss im institutionellen Gefüge; schätzt insbesondere die regelmäßigen Beiträge, die der Bürgerbeauftragte während der Legislaturperiode zur Arbeit des Petitionsausschusses geleistet hat; erinnert daran, dass noch immer nicht alle EU-Bürger einen nationalen Bürgerbeauftragten besitzen, weshalb es in der EU nicht für alle Bürger einen gleichberechtigten Zugang zu Rechtsmitteln gibt; ist der Meinung, dass die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten wesentlich unterstützt würde, wenn es in jedem Mitgliedstaat ein Büro des nationalen Bürgerbeauftragten im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten gäbe;
Arbeitsweise
37. fordert die MdEP im Petitionsausschuss auf, endgültige interne Regeln anzunehmen, die ein Höchstmaß an Effizienz und Offenheit bei der Arbeit des Ausschusses gewährleisten, und Vorschläge für eine entsprechende Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vorzulegen, um ihre die gesamte siebte Legislaturperiode andauernden Bemühungen um eine Verbesserung seiner Arbeitsweise zu konsolidieren; fordert den Petitionsausschuss auf, klare Fristen für das Petitionsverfahren festzulegen, um die Bearbeitungsdauer von Petitionen im Europäischen Parlament zu verkürzen und das gesamte Verfahren noch transparenter und demokratischer zu gestalten; unterstreicht, dass dadurch ein festgelegter Bearbeitungsablauf für Petitionen von ihrer Registrierung bis zu ihrer endgültigen Schließung im Europäischen Parlament ähnlich den bestehenden Fristen für den Arbeitsablauf bei legislativen und nichtlegislativen Vorgängen eingeführt werden könnte; ist der Ansicht, dass mit diesen Fristen ein Alarmmechanismus verknüpft werden sollte, durch den die Mitglieder automatisch auf Petitionen aufmerksam gemacht werden, bei denen über einen erheblichen Zeitraum keinerlei Maßnahme oder Schriftverkehr erfolgt ist, um zu verhindern, dass alte Petitionen über Jahre ohne wesentlichen Grund offen bleiben; erinnert daran, dass Informationsreisen eines der Kerninstrumente der Untersuchungstätigkeit des Petitionsausschusses darstellen und dass es daher dringend einer Überarbeitung der diesbezüglichen Regeln bedarf, damit die neu gewählten Mitglieder ihre Reisen effizient durchführen und den Petenten und dem Ausschuss umgehend über ihre Feststellungen und Empfehlungen Bericht erstatten können;
38. begrüßt die Anwesenheit der Behörden des betroffenen Mitgliedstaats sowie anderer interessierter Parteien bei den Sitzungen des Petitionsausschusses; hebt hervor, dass der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss ist, der den Bürgern systematisch die Möglichkeit bietet, ihre Anliegen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments direkt vorzutragen, und der es den EU-Organen, nationalen Behörden und Petenten ermöglicht, miteinander in Dialog zu treten; schlägt vor, dass der Petitionsausschuss gemeinsam mit der Verwaltung des Parlaments nach Möglichkeiten einer Teilnahme der Petenten oder Behörden per Videokonferenz oder auf ähnlichem Wege sucht, um die Organisation der Sitzungen künftig zu erleichtern und die Reisekosten zu reduzieren;
39. nimmt die Zunahme der Petitionen im Laufe der Legislaturperiode zur Kenntnis und ist nach wie vor sehr besorgt über die langen Verzögerungen und Reaktionszeiten während der Registrierungsphase und der Zulässigkeitsprüfung; fordert, dass das Referat Empfang und Überweisung offizieller Dokumente bzw. das Sekretariat des Petitionsausschusses von einem/einer zusätzlichen Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin mit juristischem Hintergrund unterstützt wird, um Empfehlungen in Bezug darauf abgeben zu können, ob Petitionen in den Geltungsbereich des EU-Rechts fallen; ist der Ansicht, dass diese Empfehlungen samt Zusammenfassungen der Petitionen den Mitgliedern zunächst lediglich auf Englisch vorgelegt und erst im Zuge der Veröffentlichung in alle Amtssprachen übersetzt werden müssen, um die Erstentscheidungen über die Zulässigkeit zu beschleunigen; geht davon aus, dass mit der Inbetriebnahme des neuen Internetportals für die Einreichung von Petitionen die Zahl der Eingaben, die fälschlicherweise als Petitionen registriert werden, zurückgehen wird;
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40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und nationalen Bürgerbeauftragten sowie vergleichbaren zuständigen Stellen zu übermitteln.