Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch (COM(2012)0172 – C7-0102/2012 – 2012/0085(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0172),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0102/2012),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Februar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0304/2013),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(1);
2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Dieser Standpunkt ersetzt die am 10. Dezember 2013 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P7_TA(2013)0542).
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 539/2014.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHIESSUNG
Erklärung der Kommission zu delegierten Rechtsakten
Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 539/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 weist die Kommission auf die von ihr unter Nummer 15 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingegangene Verpflichtung hin, dem Parlament umfassende Informationen und Unterlagen zu ihren Sitzungen mit nationalen Sachverständigen im Rahmen der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte durch die Kommission zur Verfügung zu stellen.