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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/0146(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0365/2013

Eingereichte Texte :

A7-0365/2013

Aussprachen :

PV 02/04/2014 - 16
CRE 02/04/2014 - 16

Abstimmungen :

PV 03/04/2014 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0282

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 75k
Donnerstag, 3. April 2014 - Brüssel
Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt ***I
P7_TA(2014)0282A7-0365/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (COM(2012)0238 – C7-0133/2012 – 2012/0146(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0238),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0133/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2012,(1)

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 28. Februar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0365/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 73.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 3. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
P7_TC1-COD(2012)0146

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 910/2014.)

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