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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2011/0359(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0177/2013

Eingereichte Texte :

A7-0177/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 03/04/2014 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0283

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 87k
Donnerstag, 3. April 2014 - Brüssel
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ***I
P7_TA(2014)0283A7-0177/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (COM(2011)0779 – C7-0470/2011 – 2011/0359(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0779),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0470/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom slowakischen Parlament und vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. April 2012(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0177/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 61.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 3. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
P7_TC1-COD(2011)0359

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 537/2014.)

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