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Verfahren : 2011/0389(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0171/2013

Eingereichte Texte :

A7-0171/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung
PV 03/04/2014 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0284

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 101k
Donnerstag, 3. April 2014 - Brüssel
Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen ***I
P7_TA(2014)0284A7-0171/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (COM(2011)0778 – C7–0461/2011 – 2011/0389(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0778),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie Artikel 50 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0461/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf des Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. April 2012(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0171/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 61.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 3. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
P7_TC1-COD(2011)0389

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/56/EU.)

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