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Verfahren : 2014/2625(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0279/2014

Eingereichte Texte :

B7-0279/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 03/04/2014 - 7.63
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0339

Angenommene Texte
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Donnerstag, 3. April 2014 - Brüssel
Lage im Iran
P7_TA(2014)0339B7-0279/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran (2014/2625(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere diejenigen vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran(1), vom 17. November 2011 zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Iran(2), vom 2. Februar 2012 zum Iran und zu seinem Nuklearprogramm(3) und vom 14. Juni 2012 zur Lage ethnischer Minderheiten in Iran(4),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung, die die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, und der iranische Außenminister, Mohammed Dschawad Sarif, am 24. November 2013 in Genf abgegeben haben, sowie auf die Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission vom 12. Januar 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2012 und 16. Dezember 2013 sowie auf die vom Rat auf seiner Tagung vom 20. Januar 2014 beschlossenen Änderungen der gegen den Iran bestehenden restriktiven Maßnahmen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. März 2011, in denen angekündigt wird, dass gegen diejenigen, die für schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran verantwortlich sind, restriktive Maßnahmen verhängt werden sollen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission vom 19. September 2013 zur Freilassung von Nasrin Sotudeh und anderen politischen Gefangenen im Iran,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran vom 4. Oktober 2013, auf seine jüngste Erklärung vom 22. Januar 2014, in der er auf den starken Anstieg der Anzahl der Hinrichtungen durch den Strang im Iran aufmerksam macht, und auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. September 2013 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU(6),

–  unter Hinweis auf die Erklärung über die Kriterien für freie und faire Wahlen, die am 26. März 1994 von der Interparlamentarischen Union, der auch das iranische Parlament angehört, einstimmig angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2013 zur Lage der Menschenrechte im Iran(7), in der eine tiefe Besorgnis über schwerwiegende anhaltende und wiederkehrende Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran zum Ausdruck gebracht wird, zu denen unter anderem die willkürliche, häufige und fortlaufende Anwendung der Todesstrafe zählt,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2013 zu dem Thema „Die Welt gegen Gewalt und gewalttätigen Extremismus“(8),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, gemeinsam mit den Außenministern der E3/EU+3 am 24. November 2013 in Genf mit der Islamischen Republik Iran (nachfolgend „der Iran“) eine vorläufige Einigung im Atomstreit erzielt hat (wie im gemeinsamen Aktionsplan dargelegt); in der Erwägung, dass die E3/EU+3 am 10. Januar 2014 eine Einigung über die Durchführungsmodalitäten für den gemeinsamen Aktionsplan erzielt haben; in der Erwägung, dass die für den gemeinsamen Aktionsplan geltende sechsmonatige Umsetzungsfrist von entscheidender Bedeutung ist und erfordert, dass beide Seiten gleichzeitig und wechselseitig tätig werden;

B.  in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahl nicht den demokratischen Standards entsprach, für die die EU eintritt; in der Erwägung, dass Präsident Hassan Rohani jedoch Bereitschaft signalisiert hat, die Beziehungen zwischen dem Iran und dem Westen offener und konstruktiver zu gestalten; in der Erwägung, dass neben dem Atomabkommen verschiedene Themen – wie etwa die Menschenrechte und die Sicherheit in der Region – von der EU und dem Iran erörtert werden müssen;

C.  in der Erwägung, dass die im gemeinsamen Aktionsplan eingegangenen Verpflichtungen lediglich ein erster Schritt in Richtung einer umfassenderen Beilegung des Atomstreits mit dem Iran sind, bei dem es darum geht, unmittelbare Spannungen abzubauen und so mehr Zeit und Raum für eine umfassende diplomatische Lösung zu schaffen; in der Erwägung, dass die Nuklearaktivitäten des Iran früheren Entschließungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zuwiderliefen;

D.  in der Erwägung, dass die innenpolitischen Entwicklungen im Iran und die vorläufige Einigung im Atomstreit eine günstige Gelegenheit sowohl für Reformen im Land selbst als auch für die Verbesserung seiner Außenbeziehungen mit der EU bieten;

E.  in der Erwägung, dass zwischen der EU und dem Iran im Jahr 2002 Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen und über ein Abkommen über den politischen Dialog aufgenommen wurden; in der Erwägung, dass der Prozess infolge der Aufdeckung der geheimen Nuklearaktivitäten des Iran und seiner Weigerung, uneingeschränkt mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zusammenzuarbeiten, im Jahr 2005 unterbrochen wurde;

F.  in der Erwägung, dass die Menschenrechtslage im Iran nach vor wie von kontinuierlichen und systematischen Grundrechtsverletzungen geprägt ist;

G.  in der Erwägung, dass die iranische Bevölkerung eine der jüngsten der Welt ist und dort mehr als sieben Millionen Kinder im Alter von unter sechs Jahren leben;

H.  in der Erwägung, dass sich der Iran nach wie vor weigert, mit verschiedenen Organen der Vereinten Nationen in der Frage der Menschenrechte zusammenzuarbeiten, und sich das Land etwa weigert, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran ein Visum auszustellen, und ihn daran hindert, seinen Auftrag auf unabhängige Weise zu erfüllen;

Atomstreit

1.  begrüßt die in Genf zwischen den E3/EU+3 und dem Iran erzielte vorläufige Einigung über das iranische Atomprogramm; hält es für unerlässlich, dass sich alle Parteien auch weiterhin konstruktiv am Verhandlungsprozess beteiligen, um den Abschluss des endgültigen, umfassenden Abkommens innerhalb der vereinbarten Frist zu ermöglichen;

2.  betont, dass es keine Alternative zu einer friedlich ausgehandelten Lösung geben kann, die den Anliegen der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms und den regionalen Interessen sowie den Sicherheitsinteressen des Iran Rechnung trägt;

3.  begrüßt die vom Rat auf seiner Tagung vom 20. Januar 2014 gefassten Beschlüsse zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans und insbesondere der Bestimmungen über eine Lockerung der Sanktionen; betont, dass die Umsetzung seiner Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Aktionsplan durch den Iran unbedingt auf verlässliche Weise überwacht werden muss; vertritt die Auffassung, dass die im Zusammenhang mit dem Atomprogramm gegen den Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufgehoben werden sollten, sobald eine umfassende Einigung erzielt wird, mit der der ausschließlich friedliche Charakter des iranischen Atomprogramms sichergestellt wird;

Perspektiven für die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran

4.  betont, dass konstruktivere Beziehungen zum Iran von den Fortschritten bei der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen des Iran aus dem gemeinsamen Aktionsplan abhängig sind; bekundet seine Hoffnung, dass die Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans und bei den Verhandlungen über das Genfer Abkommen den Weg für konstruktivere Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ebnen werden, in deren Rahmen auch Themen von regionalem Interesse wie etwa der Bürgerkrieg in Syrien und die Bekämpfung aller Formen des Terrorismus und seiner Ursachen, aber auch Bereiche wie die wirtschaftliche Entwicklung, Handelsabkommen, Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte behandelt werden;

5.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, alle Vorbereitungen zu treffen, damit bis Ende 2014 in Teheran eine Vertretung der Union eröffnet werden kann; ist der festen Überzeugung, dass dies ein wirksames Instrument sein könnte, um Einfluss auf die iranische Politik zu nehmen, und außerdem den Dialog über Themen wie Menschenrechte und Minderheitenrechte befördern würde;

6.  ersucht den Rat, unter der Voraussetzung, dass substantielle Fortschritte in den Verhandlungen über den Atomstreit erzielt werden, Gespräche über konkrete Schritte aufzunehmen, die zu einer Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Iran führen könnten, einschließlich eines möglichen künftigen vertraglichen Rahmens für diese Beziehungen und der Entwicklung einer sektoralen Zusammenarbeit, deren Schwerpunkt etwa auf der Entwicklung der Zivilgesellschaft und des Privatsektors im Iran sowie auf den Bereichen Bekämpfung von Suchtstoffen (wobei gleichzeitig gewährleistet werden muss, dass Verdächtige ein faires Verfahren erhalten und ihnen nicht die Todesstrafe droht), Umweltpolitik, Technologietransfer, Entwicklung und Planung von Infrastruktur, Bildung und Kultur, Kindesschutz und Gesundheit liegen könnte, und gemeinsamer Initiativen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte; ist besorgt darüber, dass es insbesondere unter Kindern zu einem möglichen Ausbruch von Infektionskrankheiten wie Polio und Masern kommen könnte, und fordert die EU nachdrücklich auf, den Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu erleichtern, die wegen der Sanktionen ansonsten schwierig zu beschaffen sind;

7.  nimmt mit besonderer Sorge die sich verschlechternde ökologische Lage im Iran zur Kenntnis, die insbesondere in Bezug auf Wasserknappheit, Wüstenbildung und Luftverschmutzung zu beobachten ist, und fordert die EU auf, die Zusammenarbeit zwischen europäischen und iranischen Forschungsinstituten, Umweltorganisationen und Städten zu erleichtern;

8.  stellt fest, dass der Handel mit dem Iran für viele mittelständische Unternehmen aus Europa wichtig ist, und betont, dass dieser Handel einen positiven Beitrag zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans leisten sollte;

9.  ersucht die Kommission und den EAD, unterdessen sämtliche verfügbaren Instrumente der EU für konzertierte Maßnahmen zu nutzen, mit denen die Zivilgesellschaft im Iran gestärkt und entwickelt, der Austausch von Studenten, Künstlern und anderen Besuchern sowie der kulturelle und wissenschaftliche Austausch intensiviert und die Beteiligung junger Menschen wie auch die aktive Bürgerschaft gefördert werden können; fordert zu diesem Zweck einen intensiveren Austausch und eine engere Zusammenarbeit zwischen dem EAD und den zuständigen Stellen der Kommission wie etwa der Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid;

10.  fordert die EU auf, eine unabhängigere Politik gegenüber dem Iran zu verfolgen, bei gleichzeitiger Abstimmung mit Verbündeten und Partnern;

Regionale Fragen

11.  vertritt die Auffassung, dass der Iran seinen großen Einfluss in Syrien nutzen sollte, um dem blutigen Bürgerkrieg ein Ende zu setzen, und fordert die iranische Führung auf, im Rahmen der internationalen Bemühungen um eine Lösung der Krise in Syrien eine konstruktive Rolle zu übernehmen; vertritt die Auffassung, dass der Iran in alle diesbezüglichen Gespräche einbezogen werden sollte, sofern er sich für eine diplomatische Lösung der Krisen in Syrien und in der Region einsetzt;

12.  vertritt die Auffassung, dass verbindlichere Beziehungen zwischen der EU und dem Iran, die auf einer glaubwürdigen Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans und in Zukunft des umfassenden Abkommens beruhen, für die Stabilisierung der Lage im Nahen Osten von Nutzen sein könnten; legt der EU nahe, insbesondere den Dialog zwischen dem Iran und den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu fördern;

13.  vertritt die Auffassung, dass die EU, die Vereinigten Staaten und der Iran ihre Zusammenarbeit in Afghanistan insbesondere beim Thema Drogenhandel und bei humanitären Fragen wie etwa dem Flüchtlingsschutz und zur Gewährleistung des Schutzes der bei den Menschenrechten erreichten Fortschritte ausbauen sollten, um zu einer dauerhaften und friedlichen Beilegung des Konflikts zu gelangen; weist darauf hin, dass der Iran derzeit etwa drei Millionen afghanische Flüchtlinge aufgenommen hat, und fordert den Iran, die Organisationen der Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft auf, für die Achtung ihrer Grundrechte zu sorgen;

Menschenrechte

14.  begrüßt die Freilassung mehrerer politischer Gefangener im Iran, unter denen sich auch die Menschenrechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh befand, und fordert die iranischen Behörden auf, alle inhaftierten Menschenrechtsverteidiger, politischen Gefangenen, Gewerkschafter und Gewerkschaftsaktivisten sowie die nach der Präsidentschaftswahl 2009 festgenommenen Personen aus der Haft zu entlassen; nimmt mit Interesse die Absichtsbekundung von Präsident Hassan Rohani zur Kenntnis, eine Charta der Bürgerrechte zu verfassen; äußert jedoch nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage im Iran und insbesondere angesichts der weit verbreiteten Vorwürfe von Folter, unfairen Gerichtsverfahren – auch gegen Anwälte und Menschenrechtsverteidiger – und Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen; ist alarmiert über die hohe Zahl der Hinrichtungen in den Jahren 2013 und 2014, von denen auch Minderjährige betroffen waren; stellt fest, dass die meisten der Hinrichtungen im Jahr 2013 in den letzten fünf Monaten des Jahres vollstreckt wurden; verurteilt die Beschränkungen der Informationsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, der Religionsfreiheit, der Freiheit der Lehre, der Bildungsfreiheit und der Freizügigkeit sowie die Unterdrückung und Diskriminierung aufgrund der Religion, des Glaubens, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, die nach wie vor unter anderem gegenüber der Bahai-Gemeinde, Christen, Renegaten und Konvertiten geübt werden;

15.  vertritt die Auffassung, dass die Charta der Bürgerrechte insbesondere in Bezug auf die Nichtdiskriminierung und das Recht auf Leben uneingeschränkt mit den internationalen Verpflichtungen des Iran in Einklang stehen sollte, wobei das Verbot der Folter gestärkt, die uneingeschränkte Religions- und Glaubensfreiheit sichergestellt und das Recht auf freie Meinungsäußerung, das derzeit durch die verschwommene Formulierung „Angriff mit Bezug auf die nationale Sicherheit“ abgeschwächt wird, gewährleistet werden sollte;

16.  fordert die EU daher auf, die Menschenrechte in allen Aspekten ihrer Beziehungen mit dem Iran zu berücksichtigen; vertritt die Auffassung, dass ein hochrangiger und umfassender Dialog mit dem Iran über die Menschenrechte Bestandteil des künftigen strategischen Rahmens für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Iran sein sollte; fordert die EU auf, einen Menschenrechtsdialog mit dem Iran aufzunehmen, bei dem es auch um das Justizwesen und die Sicherheitskräfte gehen sollte und klar definierte Maßstäbe festgelegt werden sollten, anhand deren die Fortschritte gemessen werden können; fordert die EU auf, die Tätigkeiten des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran uneingeschränkt zu unterstützen, und fordert den Iran auf, diesem unverzüglich ein uneingeschränktes Einreisevisum auszustellen; legt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen, Navi Pillay, nahe, die Einladung der iranischen Behörden zu einem Besuch im Iran anzunehmen; fordert den Iran auf, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verkünden;

17.  betont, dass sich alle Delegationen des Parlaments, die künftig in den Iran reisen, dafür einsetzen sollten, Mitglieder der politischen Opposition und Aktivisten der Zivilgesellschaft sowie politische Gefangene zu treffen;

18.  betont, dass Bedingungen geschaffen werden müssen, die ein ordnungsgemäßes Arbeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen ermöglichen, wobei zu diesen Bedingungen auch ein reformierter Rechtsrahmen zählen muss; fordert die EU auf, die Leitlinien der EU für Menschenrechte, einschließlich der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die neue Flexibilität, die das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) 2014–2020 bietet, und das Potenzial des von der EU und ihren Mitgliedstaaten neu eingerichteten Europäischen Demokratiefonds voll und ganz auszuschöpfen, um iranische Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen;

19.  schließt sich dem an den iranischen Präsidenten gerichteten dringenden Aufruf von 772 iranischen Journalisten an, sein Versprechen einzuhalten und die Wiedereröffnung des iranischen Journalistenverbands zu gestatten;

20.  legt der EU nahe, die Möglichkeit zu prüfen, zur Unterstützung der Reform der Strafprozessordnung, die das iranische Parlament derzeit plant, die technische Unterstützung für den Iran in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen auszuweiten; ist besonders besorgt über die Tatsache, dass Häftlinge bei Verhören keinen Anwalt hinzuziehen können, über die schwerwiegenden Vorwürfe von Missbrauch in vorläufigem Polizeigewahrsam und in der Untersuchungshaft und die vor Revolutionsgerichten gegen Zivilisten geführten Verfahren; betont, dass die Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme und die Gewährleistung eines freien Gerichtsverfahrens bei der Entwicklung einer modernen Strafprozessordnung und bei der Behandlung von Menschenrechtsfragen eine wesentliche Rolle spielen;

21.  fordert den Iran auf, mit internationalen Menschenrechtsorganisationen und seinen eigenen nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und dazu auf der Grundlage der Empfehlungen der Vereinten Nationen und der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) tätig zu werden und es internationalen Menschenrechtsorganisationen zu ermöglichen, ihre Tätigkeit auszuüben;

22.  vertritt die Auffassung, dass die Rechte von Frauen in allen Gesprächen zwischen der EU und dem Iran unbedingt ein Schwerpunktthema bleiben sollten; vertritt die Auffassung, dass die Frauen im Iran trotz der bereits erzielten Fortschritte nach wie vor unter nicht hinnehmbaren Diskriminierungen leiden, was insbesondere rechtliche Angelegenheiten sowie das Familienrecht und ihre Teilhabe am wirtschaftlichen und politischen Leben betrifft;

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23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

(1) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 163.
(2) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 157.
(3) ABl. C 239 E vom 20.8.2013, S. 43.
(4) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 102.
(5) A/68/377.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.
(7) A/RES/68/184.
(8) A/RES/68/127.

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