Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (05290/2014 – C7-0046/2014 – 2013/0267A(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (05290/2014),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (06151/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0046/2014),
– gestützt auf Artikel 81 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 81 Absatz 2 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0267/2014),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Korea zu übermitteln.