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Verfahren : 2013/2196(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0246/2014

Eingereichte Texte :

A7-0246/2014

Aussprachen :

PV 02/04/2014 - 24
CRE 02/04/2014 - 24

Abstimmungen :

PV 03/04/2014 - 7.13
CRE 03/04/2014 - 7.13
PV 16/04/2014 - 7.33
CRE 16/04/2014 - 7.33
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0289
P7_TA(2014)0428

Angenommene Texte
PDF 450kWORD 81k
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg
Entlastung 2012: Europäisches Parlament
P7_TA(2014)0428A7-0246/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses(1) betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan I – Europäisches Parlament, sind (COM(2013)0570 – C7-0274/2013 – 2013/2196(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012(2),

–  in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0274/2013)(3),

–  in Kenntnis des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan I – Parlament(4),

–  in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2012,

–  in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe(5),

–  in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(6),

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(7), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(8), insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–  gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments(9),

–  gestützt auf Artikel 166 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, dem zufolge die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament(11),

–  gestützt auf Artikel 77, Artikel 80 Absatz 3 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0246/2014),

A.  in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 am 4. Juli 2013 angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Parlaments in seiner Bescheinigung der Rechnungsabschlüsse bestätigt hat, dass die vorliegenden Abschlüsse in allen wesentlichen Gesichtspunkten ein der Wahrheit entsprechendes und solides Abbild der Finanzlage des Europäischen Parlaments enthalten und dass der Rechnungsprüfer gegenüber dem Parlament keinerlei Vorbehalte geäußert hat;

C.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 6. September 2013 bescheinigt hat, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet;

D.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär ferner bescheinigt hat, dass ihm kein Sachverhalt bewusst ist, der nicht angezeigt wurde und der den Interessen der Institution abträglich sein könnte;

E.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung hinsichtlich der Verwaltungsausgaben im Jahr 2012 zu dem Schluss gekommen ist, dass die von jedem Organ angewandten Überwachungs- und Kontrollsysteme den Anforderungen der Haushaltsordnung entsprechen und dass von den 151 vom Hof geprüften Vorgängen nur einer mit Fehlern behaftet war, wobei der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 0% schätzt;

F.  in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren ein Fragebogen übersandt wurde, auf den Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss in Anwesenheit des Generalsekretärs und des Internen Prüfers erörtert wurden;

G.  unter Hinweis auf den Mehrwert des jährlichen Verfahrens der Entlastung des Parlaments, das eine umfassende Prüfung der Rechnungsabschlüsse beinhaltet, womit das Parlament in die Lage versetzt werden soll, seiner Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern gerecht zu werden und dabei in völliger Transparenz zu handeln, indem sie detailliert über die Haushaltsführung des Organs in Kenntnis gesetzt werden; in der Erwägung, dass es außerdem eine Gelegenheit zu Selbstkritik und zur Besserung in jenen Bereichen bietet, in denen die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und somit der Umgang mit dem Geld der Steuerzahler noch weiter verbessert werden können;

Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments 2012

Mehrwert durch das Entlastungsverfahren des Parlaments

1.  betont den Mehrwert des parlamentarischen Verfahrens, das zur jährlichen Entlastung des Parlaments führt;

2.  weist darauf hin, dass sich diese Entschließung vorrangig auf die Ausführung des Haushalts und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 konzentriert und ihr wichtigstes Ziel darin besteht, sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder der Steuerzahler bestmöglich genutzt und gleichzeitig Möglichkeiten für Verbesserungen aufgezeigt werden; fordert die verantwortlichen Gremien des Parlaments auf, die Effizienz der täglichen Arbeit des Parlaments auf allen möglichen Ebenen weiter zu verbessern;

3.  wiederholt seine Forderung an das Präsidium, an alle Mitglieder mehr „Weißbücher” über politische Themen zu verteilen, damit diese Themen vor der endgültigen Beschlussfassung in den Fraktionen erörtert werden können;

4.  stellt fest, dass der Haushaltsplan der Union für 2012 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 148 200 Millionen EUR vorsah, von denen auf den Haushalt des Parlaments 1 718 Millionen EUR entfielen; stellt ferner fest, dass dieser Betrag nur etwas mehr als 1 % des Gesamthaushaltsplans der Union und 20 % der für die Verwaltungsausgaben aller Organe der Union für 2012 bereitgestellten 8 278 Millionen EUR ausmacht; stellt fest, dass dies mit der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung in Einklang steht und die Ausgaben für Gebäude und Infrastruktur, Dienstbezüge und Ruhegehälter, Informationstechnologie und Sicherheit abdeckt;

5.  stellt fest, dass die wichtigsten vier Kapitel im Haushaltsplan des Parlaments Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz) waren, worauf 70 % der gesamten Mittelbindungen entfielen;

6.  stellt fest, dass im endgültigen Haushaltsplan des Parlaments für 2012 Mittel in Höhe von insgesamt 1 717 868 121 EUR bewilligt wurden, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 (1 685 829 393 EUR) eine Erhöhung um 1,9 % bedeutet, und dass wie 2011 kein Berichtigungshaushaltsplan vorgelegt wurde; vertritt die Ansicht, dass das Parlament Haushaltsverantwortung gezeigt und Zurückhaltung bewiesen hat, indem es 2012 unter der Inflationsrate von 2,6 % blieb; erwartet, dass für das Haushaltsverfahren 2015 dieselbe Zurückhaltung bewiesen wird, indem die Haushaltsmittel unter 20 % der Mittel von Kapitel 5 gehalten werden;

7.  weist darauf hin, dass 2012 99 % der endgültigen laufenden Mittel gebunden wurden (2011: 93 %) und die Annullierungsrate 1 % betrug (2011: 6 %), und dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Ausführungsrate der Haushaltsmittel erreicht wurde, wenngleich diese Zahlen durch eine auf Antrag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Präsidium und Haushaltsausschuss vorgenommene Übertragung nicht verwendeter Mittel zum Jahresende und eine positive Stellungnahme des Haushaltsausschusses beeinflusst wurde;

Bericht des Parlaments über Haushaltsführung und Finanzmanagement

8.  stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss des Parlaments zum 31. Dezember 2012 enthaltenen Gesamteinnahmen 2012 auf 175 541 860 EUR beliefen (173 293 432 EUR 2011), wovon 22 274 843 EUR auf zweckgebundene Einnahmen (23 815 077 EUR 2011) entfielen;

9.  stellt fest, dass das Parlament beschlossen hat, zum Ende des Jahres eine Sammelmittelübertragung aus verschiedenen Haushaltslinien im Umfang von 45 000 000 EUR an nicht ausgegebenen Mitteln vorzunehmen, die für die zweite Tranche für den Erwerb des Trebel-Gebäudes in Brüssel (35 000 000 EUR) und den Bau des neuen KAD-Gebäudes in Luxemburg vorgesehen sind; ist der Ansicht, dass infolgedessen schätzungsweise 10,4 Millionen EUR an Finanzierungskosten während der Tilgungsdauer für die Bau- und Darlehenskosten eingespart werden; bedauert jedoch, dass das Parlament in verschiedenen früheren Entschließungen zur Entlastung mehrfach gefordert hat, dass im Sinne der Haushaltsklarheit die Ausgaben für Gebäude im Haushaltsplan veranschlagt werden, anstatt sie im Rahmen einer Sammelmittelübertragung aufzubringen;

Rechnungsabschluss des Parlaments 2012

10.  verweist auf die Zahlen, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 erstellt wurde:

(a)  Verfügbare Mittel (EUR)

Mittel 2012:

1 717 868 121

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2011:

21 700 000

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2011:

222 900 384

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2012:

22 274 843

Übertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus 2011:

107 592 247

Gesamt:

2 092 335 595

(b)  Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2012 (EUR)

Mittelbindungen:

2 061 149 089

getätigte Zahlungen:

1 623 172 878

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mitteln aus zweckgebundenen Einnahmen:

412 253 714

nicht automatische Mittelübertragungen:

0

in Abgang gestellte Mittel:

55 790 384

(c)  Einnahmen (EUR)

im Jahr 2012:

175 541 860

(d)  Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2012 (EUR)

1 539 591 147

11.  verweist auf den großen Umfang an Mittelübertragungen auf 2012 (244 600 384 EUR) und fordert eine bessere Ausgabenplanung;

12.  stellt fest, dass der Rechnungsführer des Parlaments in seiner Bestätigung der Rechnungsabschlüsse erklärt hat, er könne mit angemessener Sicherheit feststellen, dass die Abschlüsse in allen wesentlichen Gesichtspunkten ein der Wahrheit entsprechendes und solides Abbild der Finanzlage des Europäischen Parlaments enthalten; stellt ferner fest, dass der Rechnungsprüfer gegenüber dem Parlament keinerlei Vorbehalte geäußert hat;

13.  erinnert an den Beschluss seines Präsidenten vom 4. Juli 2013 zur Annahme der Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2012;

Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für 2012 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

14.  begrüßt, dass der Rechnungshof in seiner spezifischen Bewertung der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben insgesamt festgestellt hat, dass die Prüfung der Vorgänge ergab, dass sich die wahrscheinlichste Fehlerquote in der Grundgesamtheit auf 0 % beläuft, und dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für die Verwaltungsausgaben als wirksam eingestuft wurden; begrüßt darüber hinaus, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergab, dass bei den Zahlungen 2012 die akzeptierten Ausgaben nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren; stellt fest, dass bei der Prüfung eine Stichprobe von 151 Zahlungsvorgängen – 91 Zahlungen von Gehältern, Versorgungsbezügen und zugehörigen Zulagen sowie 60 Zahlungen für Aufträge im Zusammenhang mit Gebäuden und anderen Ausgaben – untersucht wurde, während im Jahre 2011 56 Zahlungen geprüft wurden;

15.  stellt fest, dass die Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben, die Ausgaben für Personal (Gehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge) – welche 60 % der Gesamtausgaben in diesem Bereich ausmachen – sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen, als risikoarmer Bereich gelten; verweist darauf, dass die größten Risiken bei den Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben nach Ansicht des Rechnungshofs Verstöße gegen Vergabeverfahren sowie gegen Verfahren für die Ausführung von Verträgen, die Einstellung von Personal und die Berechnung von Dienstbezügen und Zulagen betreffen;

Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten

16.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich bei der Prüfung von 15 Einstellungsverfahren im Parlament im Jahr 2012 keine Fehler oder Mängel ergeben haben; fordert jedoch den Generalsekretär auf, die Bestimmungen für die Ernennung und Beförderung von Mitarbeitern im Allgemeinen und des Personals in Führungspositionen im Besonderen strikt anzuwenden;

Auftragsvergabe

17.  stellt fest, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs 18 Vergabeverfahren des Parlaments untersucht wurden; hebt hervor, dass der Rechnungshof in einem Fall Mängel bei der Anwendung eines Zuschlagskriteriums und in einem weiteren Fall im Zusammenhang mit der Durchführung und Dokumentation des Vergabeverfahrens festgestellt hat;

18.  empfiehlt, dass die Anweisungsbefugten durch geeignete Kontrollen und eine klarere Anleitung die Konzeption, Koordinierung und Durchführung des Rahmens und der Verfahren für die Auftragsvergabe des Parlaments verbessern; stellt fest, dass die Umsetzung der neuen Haushaltsordnung und ihrer Anwendungsbestimmungen mit der Gestaltung neuer Muster für Verträge und Ausschreibungen sowie der Entwicklung spezifischer Schulungskurse für die Festlegung und Anwendung der Auswahl- und Zuschlagskriterien einhergehen sollte;

19.  befürwortet die Antworten des Parlaments im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof;

Analyse der Fortschritte, die bei der Umsetzung der vom Rechnungshof in früheren Jahresberichten ausgesprochenen Empfehlungen erzielt wurden

Durchführung der Ex-ante-Überprüfung von Einstellungsverfahren

20.  erinnert an die Feststellung des Rechnungshofs, wonach es in den Verfahrensunterlagen für die Einstellung akkreditierter parlamentarischer Assistenten keine Dokumente gab, aus denen hervorgeht, dass Ex-ante-Kontrollen der Einstellungsunterlagen durchgeführt wurden; stellt fest, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, das Parlament habe seiner Empfehlung, für eine geeignete Dokumentierung zu sorgen und die entsprechenden Unterlagen für die Berechtigung der Beschlüsse über die Einstellung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten für diese Überprüfungen aufzubewahren, umfassend Folge geleistet; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss bis September 2014 darüber zu informieren, wie wirksam die Maßnahmen waren, einschließlich der Maßnahmen, die auf der Grundlage der Feststellungen des Internen Prüfers, auch mit Blick auf die Einstellung zahlreicher neuer parlamentarischer Assistenten nach den Wahlen, ergriffen wurden;

Auftragsvergabe

21.  bedauert, dass die Prüfung einer Stichprobe von Vergabeverfahren durch den Rechnungshof ergeben hat, dass weiter Fehler bei der Konzeption, Koordinierung und Durchführung von Vergabeverfahren bestehen, und dass der Rechnungshof bei seiner Analyse der Fortschritte daher festgestellt hat, dass seine früheren Empfehlungen weitestgehend noch nicht umgesetzt wurden; wiederholt seine Forderung, ohne weitere Verzögerungen hinsichtlich aller Kontrollmechanismen für das öffentliche Beschaffungswesen für wirkliche Fortschritte zu sorgen, um die vom Rechnungshof festgestellten Mängel zu beheben und möglichst konkurrenzfähige Preise für die erworbenen Waren und Dienstleistungen sicherzustellen;

Zahlung von Sozialleistungen und Zulagen an Bedienstete

22.  erinnert an die spezifische Feststellung des Rechnungshofs betreffend die Informationen, über die die Dienststellen des Parlaments hinsichtlich der Situation seiner Mitarbeiter verfügen; ist zufrieden darüber, dass sich bei der Prüfung des Rechnungshofs keine neuen Mängel ergeben haben, wobei die Gefahr fehlerhafter oder rechtsgrundloser Zahlungen jedoch weiterhin besteht; stellt außerdem fest, dass das Parlament 2012 Maßnahmen ergriffen hat, durch die sich die Antwortquote bei dem jährlichen Verfahren der elektronischen Überprüfung und Aktualisierung der persönlichen Daten der Mitarbeiter weiter verbessert hat, und dass den Erklärungen der Mitarbeiter, wo dies erforderlich war, auch die geeigneten Belege beigefügt wurden;

Jahresbericht des Internen Prüfers

23.  stellt fest, dass der Interne Prüfer in der Sitzung mit dem zuständigen Ausschusses am 21. Januar 2014 seinen am 12. Juli 2013 unterzeichneten Jahresbericht vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, dass er 2012 innerhalb der Verwaltung des Parlaments folgende Prüftätigkeiten durchgeführt hat:

   eine Konsultation der Dienststelle Interne Prüfung (DIP) zum Verfahren der Auswahl von IP-Telefonen (ToIP)(12);
   eine bereichsübergreifende Folgeprüfung noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung – Phase I/2012;
   eine bereichsübergreifende Folgeprüfung noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung – Phase II/2012;
   eine Prüfung der als sonstigen Bedienstete der Union beschäftigten akkreditierten parlamentarischen Assistenten;
   eine Prüfung des Verfahrens der periodengerechten Rechnungsführung;
   eine Folgeprüfung zur Prüfung der Gebäudepolitik: Planung, Bewertung und Verwaltung des Raumbedarfs;

24.  weist darauf hin, dass die wichtigsten Schlussfolgerungen aus dem Jahresbericht des Internen Prüfers Folgendes betrafen:

   bei der haushaltstechnischen Abwicklung der Ausgaben kommt es in bestimmten ständigen Zahlstellen (Informationsbüros und Reisekosten der Mitglieder) nach wie vor zu erheblichen Verzögerungen;
   im Bereich der Zuschüsse an politische Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene wurden Fortschritte erzielt;
   bei der Konsultation der Internen Rechnungsprüfung zum Verfahren der Auswahl von IP-Telefonen hat sich ergeben, dass Schwachstellen im aktuellen förmlichen Entscheidungsverfahren im Fall des Projekts IP-Telefone bestehen, und die GD ITEC hat erklärt, sie treffe bereits die notwendigen Maßnahmen, um damit zusammenhängende Risiken einzudämmen;
   in den Bereichen IT-Ordnungsrahmen und Entwicklung von IT-Anwendungen wurden wichtige Schritte vollzogen, was speziell für die methodischen Fortschritte der GD ITEC bei der Entwicklung von Anwendungen gilt;
   die erste Folgeprüfung zur Prüfung in Bezug auf Besuchergruppen hat gezeigt, dass alle Maßnahmen nach wie vor noch ausstehen, die damit verbundenen Restrisiken sich allerdings teilweise verringert haben;
   bei fünf noch ausstehenden Maßnahmen reicht die Entscheidungsbefugnis der betroffenen Generaldirektionen nicht aus, sodass Entscheidungen einer höheren Ebene erforderlich werden;

25.  nimmt folgende Ansichten des Internen Prüfers hinsichtlich der „Folgeprüfung zur Prüfung der Gebäudepolitik: Planung, Bewertung und Verwaltung des Raumbedarfs“ zur Kenntnis und unterstützt sie:

   Festlegung einer geeigneten Planung zur Deckung des mittel- und langfristigen Raumbedarfs in Verbindung mit der erwarteten Zunahme der Zahl der Nutzer von Büroraum;
   Zuteilung von Büroraum nach auf der Ebene des Organs vereinbarten Kriterien sowie nach dem Vorliegen von Vorschriften und Verfahren zur Durchsetzung dieser Kriterien und
   Umsetzung der effizienten und effektiven Nutzung von Büroraum;

26.  nimmt die Ansichten des Internen Prüfers hinsichtlich der „Prüfung der als sonstige Bedienstete der Gemeinschaften beschäftigten akkreditierten parlamentarischen Assistenten“ zur Kenntnis, wonach das Kontrollumfeld und die Kontrollmaßnahmen in den Generaldirektionen Personal und Finanzen hinreichend Gewähr dafür bieten, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten in Einklang mit den Bestimmungen des Statuts eingestellt werden und ihre finanziellen Ansprüche ordnungsgemäß zu Lasten der Zulage für parlamentarische Assistenz verbucht werden; fordert beide Generaldirektionen auf, mit allen erforderlichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dies feste und unmissverständliche Garantien werden;

27.  nimmt zur Kenntnis, dass 2012 eine Mittelübertragung von dem Unterposten für örtliche Assistenten (4220-01) auf den Unterposten 4220-02 (akkreditierte Assistenten) im Umfang von 7,3 Mio. EUR notwendig war und dass die Mittel des Unterpostens 4220-01 um insgesamt 14,1 Mio. EUR (14,3 %) gekürzt wurden, was auf eine falsche Vorausschätzung des Mittelbedarfs sowohl für örtliche als auch für akkreditierte Assistenten zurückzuführen ist, obwohl die Zahl der akkreditierten Assistenten 2012 gegenüber 2011 nur geringfügig gestiegen ist; vertritt die Ansicht, dass künftig eine bessere Bedarfsermittlung für diese Unterposten notwendig ist, die den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung gerecht wird und dem tatsächlichen Bedarf besser entspricht;

28.  stellt gleichwohl fest, dass bestimmte Verwaltungs- und Kontrollverfahren, die ein gemäßigtes Restrisiko darstellen und folgende Bereiche betreffen, noch gestärkt werden können, damit sie den internen Kontrollzielen umfassender und konsequenter entsprechen und damit die ordnungsgemäße Anwendung der Geschäftsordnung des Parlaments und der daraus abgeleiteten einschlägigen Regelungen, die von den zuständigen Instanzen des Parlaments erlassen wurden, sowie der Haushaltsordnung sichergestellt ist:

   es muss dafür Sorge getragen werden, dass die akkreditierten Assistenten rechtzeitig regelmäßige Informationen über etwaige Aktualisierungen oder Änderungen der für sie geltenden Regelungen und der sinngemäß auf sie anwendbaren Vorschriften erhalten, und ihren Vertretern muss ein mit Gründen versehener Bericht über diese Änderungen oder Aktualisierungen vorgelegt werden, um die Transparenz und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit zu gewährleisten;
   die Mitglieder und die akkreditierten parlamentarischen Assistenten müssen rechtzeitig und in angemessener Form über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitsverträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten (Urlaub, Arbeitslosengeld, Ruhegehaltsansprüche usw.) informiert werden;
   die internen Kontrollen zur Überwachung der Beschäftigung akkreditierter parlamentarischer Assistenten müssen verstärkt werden;
   damit die Einstellung neuer akkreditierter Assistenten nach der Wahl 2014 bei der Verwaltung reibungsloser und effizienter abläuft, müssen eine frühzeitige Planung und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen – insbesondere Personal –sichergestellt sein, und es muss eine fortlaufende Unterstützung der gewählten Mitglieder für die neue Wahlperiode gewährleistet sein, indem dafür gesorgt wird, dass keine Unterbrechungen in den Verträgen der akkreditierten parlamentarischen Assistenten bestehen und diese weiterhin die Mitglieder unterstützen können;

29.  erinnert erneut daran, dass fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Statuts der Assistenten eine umfassende Evaluierung dieses Statuts vorgenommen werden muss und die Bestimmungen gegebenenfalls so bald wie möglich angepasst werden müssen;

Prüfung des internen Kontrollrahmens

30.  verweist darauf, dass die ursprüngliche Überprüfung des internen Kontrollrahmens 2003 und 2004 14 Prüfberichte nach sich zog, die sich auf alle Abteilungen sowie die zentralen Dienststellen erstreckten und 452 vereinbarte Maßnahmen beinhalteten, die auf eine allgemeine Verbesserung in folgenden Bereichen abzielen:

   Einhaltung der Mindestvorschriften des Organs für die interne Kontrolle,
   Umsetzung der zentralen Kontrollvorgaben des Organs (Einhaltung von anzuwendenden Gesetzen, Verordnungen und Politiken, Verlässlichkeit von Managementinformationen und –aufzeichnungen, sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Vorgängen);

Noch ausstehende Maßnahmen

31.  stellt fest, dass Ende 2012 nach mehreren aufeinanderfolgenden Folgeprüfungen 15 der 452 ursprünglich vereinbarten Maßnahmen des Internen Kontrollrahmens immer noch nicht abgeschlossen waren; nimmt die Schlussfolgerung des Internen Prüfers zur Kenntnis, dass in zwei Generaldirektionen (Finanzen sowie Infrastruktur und Logistik) die Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge eindeutig verbessert wurden;

32.  nimmt den neuen bereichsübergreifenden Überwachungsprozess des Internen Prüfers zur Verfolgung von infolge seiner Berichte vereinbarten Maßnahmen zur Kenntnis, wonach jeder Auftrag für eine Folgeprüfung bereichsübergreifend ausgeführt wird und sich gleichzeitig auf alle noch ausstehenden Maßnahmen erstreckt, deren Durchführung fällig ist; stellt ferner fest, dass die Aufträge in Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zu seiner Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 nunmehr alle zwei Jahre durchgeführt werden;

33.  stellt fest, dass der Interne Prüfer die Ansicht vertreten hat, dass bis Ende 2012 73 Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen, darunter zwei kritische Maßnahmen, 35 Maßnahmen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, und 36 Maßnahmen, bei denen ein mäßiges Risiko besteht; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass 2012 80 Maßnahmen, darunter zwei kritische Maßnahmen, vollständig durchgeführt wurden und somit abgeschlossen sind; ersucht alle betroffenen Generaldirektionen, ihre Bemühungen um eine Verbesserung ihrer jeweiligen Management- und Kontrollverfahren fortzuführen; fordert den Internen Prüfer auf, strengere Zeitpläne für die durchzuführenden Maßnahmen festzulegen; fordert den Internen Prüfer auf, den Haushaltskontrollausschuss über alle noch ausstehenden Maßnahmen aus der ursprünglichen Überprüfung des internen Kontrollrahmens auf dem Laufenden zu halten; wiederholt seine Aufforderung an die Verwaltung auf Dienststellenebene und auf zentraler Ebene, die verbleibenden ausstehenden Maßnahmen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen;

34.  nimmt die Schlussfolgerungen der Dienststelle Interne Prüfung zur Kenntnis, wonach im Weiterverfolgungsprozess 2012 generell Anzeichen für Verbesserungen festgestellt wurden, wobei 80 der 153 ausstehenden validierten Maßnahmen abgeschlossen wurden und sich die Zahl der kritischen Maßnahmen mit einem hohen Risiko verringert hat (von acht auf drei); ist jedoch besorgt über die verhältnismäßig hohe Zahl von 73 überfälligen Maßnahmen, die auf 2013 übertragen wurden; räumt ein, dass das Risikoprofil des Parlaments für die zum Jahresende noch ausstehenden Maßnahmen einen höheren Anteil von Maßnahmen ausweist, bei denen ein mäßiges Risiko besteht, als dies Anfang 2012 der Fall war, was darauf hindeutet, dass die Dienststellen selbst in Bereichen, in denen die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, Fortschritte erzielt haben;

Maßnahmen des Generalsekretärs im Anschluss an die Entschließung zur Entlastung 2011

35.  nimmt die schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entschließung zur Entlastung für 2011 zur Kenntnis, die dem Haushaltskontrollausschuss am 25. Oktober 2013 und damit vor Beginn des Entlastungsverfahrens für 2012 zugingen; begrüßt die darauf folgenden Ausführungen des Generalsekretärs vom 25. November 2013 zu den Antworten und zu den Folgemaßnahmen der Verwaltung des Parlaments als Reaktion auf die verschiedenen Fragen und Forderungen im Zusammenhang mit der Entschließung des Parlaments zur Entlastung für 2011 sowie den anschließenden Meinungsaustausch mit den Mitgliedern;

36.  begrüßt, dass die Übersetzungs- und Dolmetschdienste des Parlaments seit 2011 einem erheblichen Wandel unterworfen sind; stellt fest, dass durch diesen gesamten Prozess die Effizienz beträchtlich erhöht werden könnte und dadurch Einsparungen erzielt werden könnten, bei gleichbleibender Qualität und gleichbleibendem Angebot für die Mitglieder; stellt fest, dass im Rahmen der Politik der ressourceneffizienten umfassenden Mehrsprachigkeit durch die Übersetzung des ausführlichen Sitzungsberichts und von schriftlichen Anfragen auf Antrag dauerhafte Einsparungen bei der externen Übersetzung im Umfang von 11 Millionen EUR erzielt werden konnten;

37.  verweist auf den zweiten Beschluss des Präsidiums vom 12. März 2012 über die ressourceneffiziente umfassende Mehrsprachigkeit, wonach Delegationen, die eine Ausnahmeregelung für Reisen in Ausschusswochen beantragen, nur begrenzte Sprachendienste (Verdolmetschung in eine Sprache) in Anspruch nehmen können; stellt fest, dass infolge dieser Maßnahme die Zahl der Reisen während der für externe parlamentarische Tätigkeiten vorgesehenen Wochen von 36 % aller Reisen im Jahr 2011 auf 46 % 2012 angestiegen ist, während sich die Zahl der Dolmetschertage auf Reisen 2012 gegenüber 2011 um 23 % verringert hat;

38.  nimmt den darauffolgenden Beschluss des Generalsekretärs vom 23. März 2013 zur Kenntnis, demzufolge Dienstag- und Mittwochnachmittage einer Ausschusssitzungswoche ausschließlich Ausschuss- und Trilogsitzungen vorbehalten sind; stellt als positives Ergebnis der bereits umgesetzten Maßnahmen fest, dass sich der Anteil der Kosten für externe Dolmetschleistungen von 3,5 % 2011 auf 2,6 % im Jahr 2012 verringert hat; ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auch auf die Dolmetschdienste angewandt werden muss und dass im Interesse der europäischen Steuerzahler, die den größtmöglichen Gegenwert für ihr Geld erwarten, kritisch und fortlaufend analysiert werden sollte, wo und wie die Wirksamkeit verbessert werden kann und Kosten eingedämmt oder begrenzt werden können; fordert den Generalsekretär auf, den jährlichen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses zur Verfügung zu stellen;

39.  nimmt die Antwort des Generalsekretärs zur Kenntnis, aus der hervorgeht, dass die Kosten für den Filmpreis LUX verringert wurden, was vom Haushaltskontrollausschuss vorgeschlagen und vom Plenum im Rahmen der Abstimmung über den Entlastungsbericht 2010 beschlossen wurde; stellt fest, dass eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen wurde, um die Ausgaben für den Filmpreis LUX möglichst gering zu halten und dabei insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen auf internationalen Filmfestivals und in den Gebäuden des Parlaments zu reduzieren; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Ausgaben für den Filmpreis LUX 2012 auf 434 421 EUR beliefen, was gegenüber 2011 (573 722 EUR) eine Verringerung um 24 % bedeutet; fordert, dass noch weitere Effizienzsteigerungen ermittelt werden;

40.  vertritt die Ansicht, dass Preise nicht zur Kerntätigkeit des Parlaments gehören und verlangt die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse, bevor neue Preise ins Leben gerufen werden;

41.  stellt fest, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 10. Juni 2013 angesichts der ständig zunehmenden Kundenzahl und der Entwicklung des Organs eine umfassende Strategie beschlossen hat, in der die wichtigsten Leitlinien für die Restaurationspolitik des Parlaments bis 2019 dargelegt werden; verweist darauf, dass die Gesamttätigkeit der Restaurationseinrichtungen von 2002 bis 2011 um etwa 150 % zugenommen hat und die Zahl der Kunden von 1,472 Millionen im Jahr 2002 auf 3,711 Millionen im Jahr 2011 angestiegen ist; stellt fest, dass die Restaurationseinrichtungen des Parlaments weiterhin ein betriebsbedingtes Defizit aufweisen, das nicht allein durch Preiserhöhungen ausgeglichen werden sollte; stellt fest, dass die Preispolitik im Parlament weiter in Einklang mit den anderen Organen bleiben sollte und dass das Parlament unter Berücksichtigung der Zahl der bewirteten Kunden eher in der Lage ist, bessere Bedingungen von den Betreibern und Skaleneinsparungen beim Betrieb dieser Einrichtungen zu erreichen;

42.  stellt fest, dass einige der in den jährlichen Entlastungsberichten vom Plenum des Parlaments unterstützten Forderungen nicht erfüllt wurden; stellt fest, dass diese Forderungen nach Auffassung des Generalsekretärs vom Präsidium des Parlaments bzw. von der Konferenz der Präsidenten behandelt werden müssen; drängt darauf, dass die in den in den jährlichen Entlastungsberichten erhobenen Forderungen des Plenums vollständig umgesetzt werden;

Entlastung des Parlaments 2012

43.  stellt fest, dass sich das Entlastungsverfahren nicht nur auf den Haushaltsvollzug und die Verwaltungstätigkeit des Generalsekretärs und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2012 erstrecken sollte, sondern auch auf die Beschlüsse seiner Leitungsgremien, d. h. von Präsident, Präsidium und Konferenz der Präsidenten; betont, dass das Parlament im Rahmen einer kritischen Prüfung der Haushaltsführung des Organs seinem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär die Entlastung erteilt;

44.  begrüßt diesbezüglich die Qualität des Meinungsaustausches zwischen dem Generalsekretär und dem Haushaltskontrollausschuss am 21. Januar 2014 im Rahmen der Entlastung des Parlaments für 2012, dem auch der Interne Prüfer beiwohnte; betont erneut, dass die Leitungsgremien des Parlaments und die Parlamentsverwaltung in diesem gesamten Prozess rechenschaftspflichtig sind und dass es daher wesentlich ist, dass der gesamte Entscheidungsprozess auf völlig transparente Art und Weise verläuft, damit die Unionsbürger ein klares und zutreffendes Bild davon bekommen, wie das Parlament seine Beschlüsse fasst und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln umgeht; fordert demgemäß, dass die Tagesordnungen der Sitzungen und die von den Entscheidungsorganen des Parlaments gefassten Beschlüsse unverzüglich allen Abgeordneten und sämtlichen Mitarbeitern des Parlaments sowie der breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden;

45.  weist darauf hin, dass ungeachtet aller politischen Erwägungen die wichtigsten Bezugspunkte für die Bewertung der Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments in allererster Linie die Stellungnahme seines unabhängigen externen Prüfers und in zweiter Linie die Stellungnahme des Internen Prüfers des Parlaments sowie dessen Bewertung des internen Kontrollsystems des Parlaments sein sollten; bekräftigt seine Zufriedenheit mit der positiven Stellungnahme des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Parlaments und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge;

46.  erinnert daran, dass die Mitglieder gemäß dem vom Plenum am 1. Dezember 2011 angenommenen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Interessen und Interessenkonflikten sämtliche Einkünfte aus Tätigkeiten neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit sowie deren Höhe anzugeben und auf sonstige Funktionen hinzuweisen haben, die zu Interessenskonflikten führen könnten, und weist darauf hin, dass es dieser Kodex den Mitgliedern ausdrücklich untersagt, Geld oder Sachmittel im Austausch für Beeinflussungen der Entscheidungen des Parlaments anzunehmen; stellt fest, dass dort auch klare Bestimmungen zur Annahme von Geschenken und zu ehemaligen Mitgliedern enthalten sind, die als Lobbyisten tätig sind; fordert, dass die Verwaltung mindestens 15 % dieser Erklärungen regelmäßig jährlich überprüft;

47.  stellt fest, dass die Durchführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex für die Mitglieder am 15. April 2013 vom Präsidium angenommen wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass in den seit 1. Juli 2013 geltenden Durchführungsbestimmungen hinsichtlich Artikel 5 Absatz 3 zur Gewährleistung der Transparenz im Hinblick auf durch Dritte finanzierte Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltskosten der Mitglieder geregelt ist, dass jegliche durch Dritte erfolgte Erstattung von Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme von Mitgliedern an von Dritten organisierten Veranstaltungen anzugeben ist; stellt ferner fest, dass keine Erklärung erforderlich ist, wenn nur die Kosten einer Mahlzeit, einer Eintrittskarte oder Ähnlichem bis zum Wert von 150 EUR erstattet werden;

48.  fordert die Veröffentlichung aller Anhänge von Anfragen zur schriftlichen Beantwortung (Artikel 117 Geschäftsordnung des Parlaments) auf der Homepage des Europäischen Parlaments zusammen mit den Anfragen;

49.  vertritt die Ansicht, dass das Parlament das einzige öffentliche Organ in Europa ist, das eine Vergütung zur Deckung von Büroverwaltungskosten auf private und persönliche Bankkonten überweist, ohne dass hierfür Belege aufbewahrt werden müssen oder eine Prüfung der Ausgaben vorgeschrieben ist; vermutet, dass die Mitglieder jede andere Einrichtung, die bei der Kontrolle der Verwendung von öffentlichen Mitteln in ähnlicher Weise versagt, aufs Schärfste kritisieren würden; fordert den Generalsekretär auf, einfach gestaltete Maßnahmen vorzuschlagen, die bewirken, dass die allgemeine Kostenvergütung für den vorgesehenen Zweck verwendet wird und kein zusätzliches Privateinkommen für die Mitglieder darstellen kann;

50.  fordert eine Bewertung der Höhe und der Verwendung der Tagegelder der Mitglieder; fordert, dass das Präsidium diese Durchführungsmaßnahme entsprechend überprüft, um sicherzustellen, dass diese Vergütung so kosteneffizient wie möglich verwendet wird;

Politische Aktivitäten des Präsidenten

51.  verlangt detaillierte Auskunft darüber, wie die Amtsführung des Präsidenten als parteipolitisch neutraler Figur von der Vorbereitung seiner sozialdemokratischen Spitzenkandidatur für die Europawahlen getrennt wurde, vor allem was die Mitarbeiter seines Kabinetts und in den Informationsbüros des Parlaments und die Reisekosten betrifft; vertritt die Ansicht, dass bei zahlreichen Aktivitäten beide Rollen vermischt wurden; verlangt eine klare Trennung der Funktionen von Amtsträgern nach dem Vorbild der Kommission, damit der europäische Steuerzahler nicht für den Wahlkampf europäischer Spitzenkandidaten zu bezahlen hat;

Arbeitsorte des Parlaments

52.  stellt fest, dass in dem von den Regierungen der Mitgliedstaaten einvernehmlich beschlossenen Protokoll Nr. 6 über die Festlegung der Sitze der Organe im Anhang zu den Verträgen geregelt ist, dass das Parlament drei Arbeitsorte hat; verweist auf die in seiner Entschließung vom 17. April 2013 zur Entlastung für 2011(13) enthaltene Aufforderung an den Generalsekretär und das Präsidium, „den Mitgliedern aktuelle Informationen über die finanziellen und ökologischen Auswirkungen der Mehrfachstandort-Regelung zur Verfügung [zu] stellen“, die im Anschluss an seine Entschließung vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2014(14) und an der am 20. November 2013 angenommenen Entschließung über die Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union(15) formuliert worden war;

53.  verweist darauf, dass der Sitz des Parlaments aus bedeutenden historischen Gründen festgelegt wurde und dass die Festlegung des Sitzes eines EU-Organs ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten ist; stellt diesbezüglich fest, dass ein Beschluss zur Änderung der Sitzregelung eine Vertragsänderung erfordern würde und dass ein solcher Beschluss von den Mitgliedstaaten einstimmig gefasst werden müsste;

54.  stellt fest, dass hinsichtlich der Ausgaben, die dadurch bedingt sind, dass die Sitzungen des Parlaments an verschiedenen Standorten stattfinden, bedeutende Einsparungen möglich wären; begrüßt den Bericht des Generalsekretärs(16) vom August 2013 über die finanziellen Auswirkungen der geografischen Streuung der Standorte des Europäischen Parlaments; hebt hervor, dass in dem Bericht bei den Berechnungen folgende Parameter berücksichtigt wurden:

   als Ausgangspunkt wurde der Haushaltsentwurf 2014 herangezogen;
   die zugrundeliegenden Berechnungen wurden aktualisiert, sobald neue Daten vorlagen (beispielweise Statistiken über Dienstreisen);
   die Methode zur Bewertung der Abschreibungskosten wurde angepasst, um dem Vorschlag Rechnung zu tragen, dass Brüssel einziger Arbeitsort wird, wodurch sich diese Kosten verringern würden;
   die sich aus den Arbeitsorten Straßburg und Luxemburg ergebenden Kosten wurden getrennt ausgewiesen;
   es wurden neue Schätzungen vorgenommen, um alle zusätzlichen laufenden Ausgaben infolge eines einzigen Arbeitsortes sowie einmalige Investitionen und Kosten in Verbindung mit der Zusammenlegung der Arbeitsorte auszuweisen;

55.  weist darauf hin, dass laut dem Bericht durch die Zusammenlegung der drei Arbeitsorte am Standort Brüssel theoretische Nettoeinsparungen von schätzungsweise 88,9 Millionen EUR pro Jahr erzielt werden, was etwa 5 % des Parlamentshaushalts 2014, 1,03 % des gesamten Verwaltungshaushalts der Union und 0,06 % des Gesamthaushaltsplans der Union ausmacht; nimmt zur Kenntnis, dass Schätzungen zufolge die Zusammenlegung der drei Arbeitsorte des Parlaments netto mit 0,18 EUR pro Unionsbürger pro Jahr zu Buche schlagen würde;

56.  weist darauf hin, dass laut dem Bericht eine mögliche Verlagerung der in Luxemburg ansässigen Dienststellen nach Brüssel zusätzliche Ausgaben von 14 Millionen EUR pro Jahr mit sich bringen würde; hebt hervor, dass das Parlament in den Staaten, in denen seine Arbeitsorte angesiedelt sind, dem Bericht zufolge eine durchaus unterschiedliche qualitative und quantitative Unterstützung erfährt; stellt fest, dass diese potenziellen Kosten nicht in die Berechnungen der potenziellen Einsparungen bei der Festlegung von Brüssel als möglichem einzigem Sitz eingeflossen sind;

57.  unterstreicht, dass sich die CO2-Emissionen um jährlich 10 703 Tonnen verringern ließen, wenn Straßburg (10 235) und Luxemburg (468) als Arbeitsorte aufgegeben würden; bedauert, dass diese Umweltauswirkungen der geografischen Streuung des Europäischen Parlaments hinsichtlich des CO2-Ausstoßes 2011 11,16 % der Gesamt-CO2-Bilanz des Parlaments ausmachten;

58.  sieht erwartungsvoll der Veröffentlichung der in der Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union geforderten Untersuchung des Rechnungshofs entgegen, in der umfassend analysiert wird, welche Einsparungen im Unionshaushalt möglich wären, wenn das Parlament nur einen einzigen Arbeitsort hätte, und fordert, dass bei dieser Analyse auch budgetäre Aspekte und Nebenkosten wie Einsparungen durch den geringeren Verlust von Arbeitszeit und größere Effizienz berücksichtigt werden; fordert, dass nicht nur die durch die Vielzahl der Standorte bedingten Reisekosten der Mitarbeiter des Parlaments (einschließlich Zeitarbeitskräfte, externe Sachverständige und Bedienstete auf Zeit), sondern auch die gestiegenen Reisekosten der Mitarbeiter von Kommission und Rat untersucht werden;

Management der Verwaltung des Parlaments: Stärkung der operativen Effizienz

59.  weist erneut darauf hin, dass sich diese Entschließung vorrangig auf die Ausführung des Haushaltsplans und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 konzentriert und ihr wichtigstes Ziel darin besteht, sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder der Steuerzahler bestmöglich genutzt und gleichzeitig Möglichkeiten für Verbesserungen aufgezeigt werden; fordert die zuständigen Stellen des Parlaments auf, die Effizienz der täglichen Arbeit des Parlaments auf sämtlichen Ebenen, wo dies möglich ist, weiter zu verbessern in dem steten Bestreben, den Bürgern der Union bessere Dienste anzubieten; erwartet, dass der Generalsekretär in seinem nächsten Jahresbericht an den Haushaltskontrollausschuss den Schwerpunkt stärker auf die Effizienz und Wirksamkeit der Ausgaben legen wird;

60.  vertritt die Ansicht, dass in der Wahlperiode 2009-2014 in einem schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld häufig zufällige und vorübergehende, wenn auch erhebliche, Einsparungen erzielt wurden; ist der Auffassung, dass die Verwaltung des Parlaments zusätzliche Effizienzmaßnahmen ermitteln sollte, die systematische und definitive strukturelle Einsparungen bringen, welche zum einen eine Verringerung des Parlamentshaushalts bewirken und zum anderen eine Umschichtung von Ressourcen auf neue Interventionsbereiche des Parlaments ermöglichen, insbesondere zur Stärkung der Kontrolle über die Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union durch die Kommission;

61.  fordert die Verwaltung des Parlaments auf, zu prüfen, ob nicht stärker auf verfügbare Technologien wie Telefonkonferenzen und Telearbeit zurückgegriffen werden könnte, um die Verwaltungs- und Reisekosten zu verringern; fordert, dass ein konkreter Vorschlag für den stärkeren Einsatz beider Technologien vorgelegt wird; vertritt die Auffassung, dass wohl erhebliche zusätzliche Einsparungen erzielt werden können, ohne dass die Qualität der Maßnahmen Schaden nimmt, und dass abgesehen von finanziellen Einsparungen durch Telefonkonferenzen und Telearbeit auch ein Beitrag zu einer effizienteren Nutzung der Zeit und zu einem umweltfreundlicheren Parlament geleistet werden kann;

62.  fordert die Verwaltung auf, weiterhin intelligente Sparmaßnahmen zu ergreifen, die Einsparungen ermöglichen, ohne dass dadurch weder die Wirksamkeit noch die Qualität der parlamentarischen Arbeit leidet;

Generaldirektion Präsidentschaft

63.  nimmt zur Kenntnis, dass die GD PRES neu organisiert und dabei eine neue GD EPRS (Wissenschaftlicher Dienst) geschaffen wurde, und dass die Sicherheitsdienste des Parlaments internalisiert wurden, was zur Schaffung der GD Sicherheit geführt hat; ist zufrieden darüber, dass die Internalisierung der Sicherheitsdienste im Zeitraum 2013-2016 voraussichtlich Einsparungen von über 11 Millionen EUR bringen wird; stellt jedoch fest, dass fünf Mitarbeiter aus dem Kabinett des Präsidenten für Stellen als Generaldirektoren oder Direktoren in der Verwaltung des Europäischen Parlaments vorgesehen sind; kritisiert diesen politischen Zugriff auf Leitungspositionen und die Aushöhlung des Beamtenstatuts; erinnert daran, dass die Union weltweit politische Patronage kritisiert, und verlangt die Einhaltung dieser Kriterien auch in der Verwaltung des Europäischen Parlaments; möchte durch den Generalsekretär jährlich über die genaue Höhe der Einsparungen unterrichtet werden, was auch als gutes Beispiel dafür dienen könnte, wie andere Dienste internalisiert werden können, die derzeit von Dritten erbracht werden;

64.  stellt fest, dass eine Generaldirektorenstelle zwar besetzt, der ausgewählte Mitarbeiter diese Stelle sechs Monate nach seiner Ernennung aber immer noch nicht angetreten hat; verlangt die Streichung dieser Generaldirektorenstelle;

Generaldirektion Externe Politikbereiche

65.  stellt angesichts der generellen Forderungen nach Einsparungen mit Sorge fest, dass die Fähigkeit der interparlamentarischen Delegationen zur Außendarstellung des Parlaments mit der Außendarstellung der anderen EU-Organe, insbesondere Kommission und Rat, möglicherweise nicht mehr Schritt halten kann, und dass die parlamentarische Strategie der Außenpolitik und die Konsolidierung der parlamentarischen Diplomatie als Ergänzung zu den Tätigkeiten der Kommission und des EAD dadurch möglicherweise geschwächt werden; hält es daher für wesentlich, dafür zu sorgen, dass das Know-how und die Erfahrungen, die bei der Verfolgung und Außendarstellung der europäischen Projekte durch das Parlament gewonnen wurden, nicht verloren gehen, und dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen die Fähigkeit und die Wirksamkeit des interparlamentarischen Dialogs des Parlaments mit anderen Ländern, insbesondere in Fällen instabiler politischer Verhältnisse und von Gefahren für die Demokratie (Arabischer Frühling, Nahostkonflikt, Konflikt in der Ukraine, Vorbereitung konfliktbeladener Wahlen usw.) keinen Schaden nehmen; empfiehlt nachdrücklich, für ein geeignetes Maß an Koordinierung mit den für die Vorbereitung und eine wirksame Reaktionsfähigkeit zuständigen Dienststellen des EAD zu sorgen, um den sicherheitsrelevanten Aspekten der Delegationen und Missionen des Parlaments Rechnung zu tragen;

Generaldirektion Kommunikation

66.  stellt fest, dass die GD COMM über umfangreiche Mittel in Haushaltsposten 3242 „Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen“ verfügt; beobachtet ein zunehmendes Outsourcing, das zusätzliche Kosten für die Steuerzahler mit sich bringt; fordert die Vorlage einer detaillierten Übersicht der Outsourcing-Maßnahmen der GD COMM und der damit verbundenen Kosten;

67.  ist besorgt über mögliche nicht entdeckte Interessenkonflikte bei der Vergabe von Zuschüssen aus dem Haushaltsplan des Parlaments; erinnert an Artikel 58 der Haushaltsordnung und die Prüfpflicht der Verwaltung für abgegebene Erklärungen von Zuschuss- und Auftragnehmern; verlangt Auskunft darüber, welche Risikoanalysen die Verwaltung des Parlaments für diese Erklärungen durchführt, um den Wahrheitsgehalt der Erklärungen zu prüfen;

Informationsbüros

68.  stellt fest, dass sich die Dienstreisekosten für das Personal der Informationsbüros 2012 auf 1,8 Millionen EUR beliefen, wobei allein etwas über 1 Million EUR auf Dienstreisen nach Straßburg entfallen; drängt darauf, dass vorrangig auf Videokonferenzen zurückgegriffen wird, die sowohl strukturelle Kostensenkungen im Haushaltsplan des Parlaments als auch Verbesserungen beim Umweltschutz ermöglichen, die der Arbeit des Parlaments nicht abträglich sind;

Besuchergruppen

69.  stellt fest, dass seit Januar 2012 eine neue Regelung für den Empfang von Besuchergruppen gilt, in der auch die Methode der Zahlung von Zuschüssen festgelegt ist; stellt fest, dass das Präsidium beschlossen hat, an der Möglichkeit von Barzahlungen an Besuchergruppen festzuhalten; ist besorgt angesichts des erheblichen Reputations- und Sicherheitsrisikos, das mit Barzahlungen an Besuchergruppen verbunden ist; fordert einen neuen Beschluss des Präsidiums zur Abschaffung von Barzahlungen, die einen Verstoß gegen die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(17) bedeuten; stellt fest, dass von den jährlich ungefähr 2 000 Besuchergruppen im Jahr 2012 nur 365 Gruppen mehr als 15 000 EUR erhalten haben, dass die Mehrzahl dieser Besuchergruppen sich jedoch für die Methode der Barzahlung entschieden hat, obwohl die Parlamentsverwaltung ausdrücklich die Zahlung per Banküberweisung oder eine Mischung aus beiden Zahlungsarten empfiehlt;

Haus der Europäischen Geschichte

70.  stellt fest, dass die Kofinanzierung der Betriebskosten des Hauses der Europäischen Geschichte durch die Kommission gesichert wurde, die in ihrem Haushaltsplan 2014 800 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen in Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens dafür veranschlagt hat; stellt weiter fest, dass dieser Betrag 30 % der veranschlagten Betriebskosten für dieses Jahr ausmacht und dass damit auch die Ausgaben für einen siebten Öffnungstag in der Woche gedeckt werden können;

71.  stellt fest, dass das Präsidium am 22. Oktober 2012 die Grundzüge des Konzepts der Dauerausstellung des Hauses der europäischen Geschichte beschlossen hat;

EuroparlTV

72.  stellt fest, dass in dem vom Plenum angenommenen Haushaltsplan für 2012 8,5 Millionen EUR in der Haushaltslinie 3246 für EuroparlTV veranschlagt wurden; räumt ein, dass die Haushaltsmittel für EuroparlTV zwar von 9 Millionen EUR im Jahr 2008 auf 5 Millionen EUR im Jahr 2014 erheblich gekürzt wurden, dass sich dieser Dienst jedoch durch eine Reihe neuer Tätigkeiten und Projekte verbessert hat, unter anderem durch einen größeren Anteil sofort verwendungsbereiter audiovisueller Produkte mit längerer Lebensdauer und eine Reihe exklusiver Koproduktionen mit nationalen Fernsehkanälen in mehreren Mitgliedstaaten, was zu einer Erhöhung der Zuschauerzahlen beitrug; begrüßt die ständig zunehmende Zahl der Fans des Parlaments in den sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook mit seinen über 1,2 Millionen „Freunden“, für die exklusive EuroparlTV-Produktionen entwickelt werden; sieht erwartungsvoll der per Beschluss des Präsidiums vom 3. Dezember 2012 in Auftrag gegebenen unabhängigen Studie zur Bewertung der für die Veröffentlichung im Internet bestimmten Multimedia-Produktionen des Parlaments entgegen;

73.  vertritt die Ansicht, dass EuroparlTV nicht zur Kerntätigkeit des Parlaments gehört, und verlangt die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse, bevor neue Aktivitäten von EuroparlTV entwickelt werden;

Generaldirektion Personal

74.  verweist auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einstellung von Beamten oder Bediensteten aus einigen Mitgliedstaaten wie Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Österreich oder den Niederlanden, deren Anteil am Personal des Generalsekretariats des Parlaments erheblich niedriger ist, als es dem „demografischen Gewicht“ des jeweiligen Landes innerhalb der Union entspräche, und verweist auf die relativ hohe Zahl von Bediensteten aus Belgien (13,6 %) oder Luxemburg (2,2 %) infolge der Arbeitsorte des Parlaments; fordert das Präsidium auf, die Einstellungsverfahren und -anforderungen zu überprüfen, um festzustellen, welche Rolle sie gegebenenfalls im Hinblick auf die Schwierigkeiten, Personal aus diesen Mitgliedstaaten einzustellen, spielen;

75.  verlangt Aufklärung über das Beschäftigungsmodell der lokalen Amtsboten und Saaldiener in Straßburg und Auskunft über die Beschäftigung der Brüsseler Amtsboten während der Straßburg-Wochen; verlangt einen Bericht der Verwaltung des Parlaments darüber, ob bei der Beschäftigung der lokalen Amtsboten und Saaldiener in Straßburg die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Union eingehalten und Vorkehrungen gegen Scheinselbstständigkeit getroffen werden; verlangt einen Kostenvergleich über die für den Steuerzahler günstigste Lösung;

76.  nimmt das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. Dezember 2013 in der Rechtssache F-129/12 gebührend zur Kenntnis und bedauert zutiefst, dass das Parlament verurteilt wurde, weil es nicht in der Lage war, in Fällen von Mobbing und unrechtmäßigen Entlassungen Beistand zu leisten; beauftragt daher die zuständigen Dienste, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden;

77.  ersucht um einen Bericht über die Zunahme der AD- und AST-Stellen in der Verwaltung des Parlaments von 2005 bis zum derzeitigen Haushaltsjahr; ersucht um eine Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen und Nationalitäten;

78.  ersucht um einen Bericht über die Zunahme der Direktoren- und Generaldirektorenstellen in der Verwaltung des Parlaments seit 2005; ersucht um eine Aufschlüsselung nach Nationalitäten;

79.  ersucht um die Vorlage eines Berichts darüber, wie viele Fraktionsmitarbeiter seit 2009 über a) ein herkömmliches Auswahlverfahren b) die sog. „Passerelle“ verbeamtet wurden;

80.  verweist darauf, dass mehr als 1 500 Bedienstete des Parlaments ihre Kinder an den Europäischen Schulen eingeschrieben haben; hält an seiner Forderung fest, dass das Parlament in der Organisationsstruktur der Europäischen Schulen eine leitende Funktion erhält;

Generaldirektion Infrastruktur und Logistik (GD INLO)

Gebäudepolitik des Parlaments

81.  hebt hervor, dass das Parlament in den vergangenen Jahren Eigentümer mehrerer Gebäude geworden ist, dass diese Strategie gewisse Risiken birgt und dass die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der technischen Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Alterung der Gebäude anfallen, in den nächsten Jahren zwangsläufig zunehmen werden; betont insbesondere, dass bei jeder Immobilien- und Gebäudestrategie auch diesen steigenden Kosten sowie der mittelfristigen Notwendigkeit der Renovierung von Gebäuden Rechnung getragen werden muss; weist darauf hin, dass im Rahmen der Immobilien- und Gebäudestrategie die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans des Parlaments sichergestellt und ein gewisses Maß an Flexibilität gewahrt werden muss, mit einer Kombination aus Erwerb, Anmietung und Nießbrauch, um das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Parlament sicherzustellen; betont, dass der Erwerb eines Gebäudes möglicherweise nicht immer die beste Lösung ist;

82.  stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2012 mit einer Reihe einzelner Vertragsüberarbeitungen begonnen wurde, die die Finanzierungsbedingungen, insbesondere angesichts der Entwicklungen auf dem Mietmarkt für Immobilien, betrafen; begrüßt, dass diese Neuaushandlungen der Verträge in den nächsten Jahren zu folgenden strukturellen Einsparungen führen werden:

   der Nießbrauch des Wiertz-Gebäudes wird sich in einer Verringerung der jährlichen Kosten für die Immobiliensteuer und Gebühren um 0,45 Millionen EUR niederschlagen;
   der Umzug in das Geos-Gebäude im Jahr 2014 wird sich in einer Verringerung der Kosten um 5 Millionen EUR über 45 Monate niederschlagen;
   die Überarbeitung des Mietvertrags für das Goldbell-Gebäude wird sich in einer Verringerung der Kosten um 2,5 Millionen EUR bis Ende 2017 niederschlagen;
   die Überarbeitung des Mietvertrags für das Informationsbüro in Madrid wird sich in einer Verringerung der Kosten um 0,27 Millionen EUR niederschlagen;

Konrad-Adenauer-Gebäude (KAD)

83.  erinnert daran, dass der erste Versuch, Kandidaten im Rahmen der Ausschreibung für das Projekt des Konrad-Adenauer-Gebäudes auszuwählen, fehlgeschlagen ist, weil die bei der Ausschreibung eingereichten Kostenvoranschläge erheblich höher waren als erwartet; verweist auf den anschließenden Beschluss des Präsidiums von 2012, die Ausschreibungen für das KAD-Gebäude neuzugestalten, was dann erheblich niedrigere Angebote zur Folge hatte, wodurch das ursprünglich vereinbarte Budget für dieses Gebäudeprojekt eingehalten werden kann; stellt fest, dass im September 2013 mit den Arbeiten begonnen wurde, mit einem neuen Projektleiter und einer verstärkten Partnerschaft mit der Luxemburger Regierung; erwartet, dass das ursprünglich vereinbarte Gesamtbudget für die Realisierung des Projekts trotz der unvermeidbaren Verzögerungen eingehalten wird;

Plenarsaal des Parlaments in Brüssel

84.  nimmt zur Kenntnis, dass die Reparatur der Deckenbalken im Plenarsaal des Parlaments in Brüssel etwas über 2 Millionen EUR – also weniger als die veranschlagten 3 Millionen EUR – kosten wird und dass angesichts des Alters des Gebäudes keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden konnten; stellt fest, dass im Rahmen der 2012 eingeführten regelmäßigen Inspektionen und vorbeugenden Wartungsarbeiten in den Parlamentsgebäuden die strukturellen Defekte an den Deckenstützbalken aus Holz entdeckt wurden, wodurch eine größere Katastrophe – möglicherweise auch der Verlust von Menschenleben und schwere Schäden an dem betroffenen Gebäude – verhindert werden konnte; stellt fest, dass die in Mitleidenschaft gezogenen Dienststellen in andere Gebäude des Parlaments ausgelagert werden konnten, wobei Bereich A des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes (PHS) vorübergehend geschlossen wurde, und dass der Plenarsaal Anfang April 2014 wieder verfügbar sein wird;

Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen und Generaldirektion Übersetzung

85.  nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums über ressourceneffiziente Mehrsprachigkeit 2012 Einsparungen von 10,9 Millionen EUR beim Dolmetschen bzw. 10 Millionen EUR im Übersetzungsdienst erbracht hat, ohne dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit gefährdet gewesen wäre oder die Qualität der parlamentarischen Arbeit beeinträchtigt worden wäre; weist erneut darauf hin, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit eine Grundvoraussetzung für den Austausch bewährter Methoden zur Erhöhung der Effizienz und zur Erzielung von Einsparungen ist;

Generaldirektion Finanzen

Freiwilliger Pensionsfonds

86.  stellt fest, dass der Wert der Aktiva des Freiwilligen Pensionsfonds(18) im Jahr 2012 bei Anlagerenditen von 9,4 % gestiegen ist, da sich die Anlagemärkte weiter von der weltweiten Finanzkrise erholten;

87.  stellt jedoch fest, dass sich das geschätzte versicherungsmathematische Defizit des Freiwilligen Pensionsfonds, das auf der Grundlage seiner Aktiva berechnet wird, Ende 2012 auf 207,9 Millionen EUR erhöht hat; hebt hervor, dass sich diese veranschlagten Passiva über mehrere Jahrzehnte erstrecken;

88.  stellt dennoch fest, dass dadurch Bedenken entstehen, die Fondsmittel könnten möglicherweise erschöpft sein, und dass das Parlament für die Befriedigung der Ruhegehaltsansprüche aller ehemaligen und einiger derzeitiger Mitglieder dieses Fonds aufkommen müsste, wenn der Fonds seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann; erinnert daran, dass der Freiwillige Pensionsfonds als Übergangslösung vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments konzipiert war, das seit dem 14. Juli 2009 in Kraft ist;

89.  nimmt zur Kenntnis, dass der Gerichtshof der Europäischen Union 2013 entschied, dass die Beschlüsse des Präsidiums aus dem Jahr 2009, insbesondere betreffend die Anhebung des Ruhestandseintrittsalters der Fondsmitglieder von 60 auf 63 Jahre, um eine frühzeitige Erschöpfung der Fondsmittel zu vermeiden und ihn mit dem neuen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments in Einklang zu bringen, gültig waren; weist darauf hin, dass zwei Drittel der Zahlungen in den Fonds direkt vom Parlament statt von einzelnen Mitgliedern geleistet wurden;

Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung

90.  ist zutiefst besorgt darüber, dass persönliche und vertrauliche Mailboxen bestimmter Mitglieder, parlamentarischer Assistenten und Beamten gefährdet waren, nachdem das Parlament Zielscheibe eines Mittelsmannangriffs war, bei dem ein Hacker Kommunikationen zwischen privaten Smartphones und dem öffentlichen WLAN-Netz des Europäischen Parlaments abgefangen hat; drängt darauf, dass eine unabhängige Sicherheitsprüfung für alle parlamentarischen IKT-und Telekommunikationssysteme in Einklang mit den in Ziffer 99 genannten Spezifikationen durchgeführt wird, wobei als Ziel die Fertigstellung eines klaren Zeitplans für eine bessere IKT-Sicherheitspolitik 2015 anzustreben ist;

91.  vertritt die Ansicht, dass Gastnutzer Zugang zu einem WLAN-Netz haben sollten, das keinen Zugriff auf das Intranet und die internen IT-Dienste des Parlaments wie etwa Webmail ermöglicht, wodurch die Funktionen des privaten WLAN-Netzes und des WLAN-Netzes für Gastnutzer voneinander getrennt würden; vertritt die Auffassung, dass eine unabhängige Sicherheitsprüfung der gesamten IT- und Telekommunikationsinfrastruktur des Parlaments durchgeführt werden sollte, die die Gewähr bietet, dass im Parlament die besten verfügbaren Sicherheitsstandards gegen Hacker-Angriffe und das Abhören von Telefonen angewandt werden;

92.  vertritt die Ansicht, dass die bedeutenden Fortschritte durch geeignete Investitionen für Maßnahmen zur Unterstützung und Betreuung dieser Projekte sowie die angemessene Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und dem Personal unterstützt werden müssen; verweist insbesondere auf die erfolgreiche Einführung des AT4AM-Systems; bedauert, dass die Verbreitung und Konfiguration von Linux im Parlament aufgegeben wurde, für das bei Mitgliedern und Personal, die an einem solchen Projekt interessiert gewesen wären, nie geworben wurde und das nie auf sie ausgerichtet wurde; stellt fest, dass die Einführung neuer Arbeitsinstrumente für Mitglieder und Personal voraussetzt, dass diese in einer Pilotphase nur zusammen mit denjenigen Mitgliedern und Mitarbeitern getestet werden, die bereit sind, die damit verbundene Mehrarbeit auf sich zu nehmen;

93.  fordert im gleichen Sinne nachdrücklich, dass das Parlament weiter mit der Generaldirektion Informatik der Kommission zusammenarbeitet, um nicht nur neue, störende IKT-Tools von nicht etablierten Anbietern, sondern auch geeigneten Ersatz für alte IKT-Tools und -Infrastrukturen zu ermitteln, die in die Richtung offener, interoperabler und anbieterunabhängiger Lösungen mit Blick auf soziale, ethische und wirtschaftliche Verantwortung gehen;

94.  nimmt Kenntnis von dem Prozess der zunehmenden Beschäftigung interner Mitarbeiter in der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung und der versprochenen Verringerung der Kosten sowie der Verbesserung des Fachwissens der Mitarbeiter im IT-Bereich und der Stärkung ihrer Unternehmensidentität; erinnert daran, dass das zunehmende Fachwissen über ständige Innovationen auch der Grund für die Auslagerung dieses Sektors vor mehreren Jahren war; zweifelt das Argument der geringeren Kosten an; ist sich der Zwänge und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einstellung der besten auf dem Markt verfügbaren Fachkräfte bewusst; fordert den Generalsekretär auf, mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wie das Einstellungsverfahren beschleunigt werden kann und wie die besten Experten im Bereich Informationstechnologien und IT-Sicherheit angeworben werden können;

95.  hält an seiner Forderung fest, dass das Parlament selbst das letzte Wort in allen IKT-relevanten Angelegenheiten hat;

96.  stellt fest, dass die bestehende IKT-Infrastruktur des Parlaments nur teilweise auf frei zugänglicher Software beruht und dass dadurch die Verwendung von Hardware- und Software-Lösungen durch das Parlament eingeschränkt ist; fordert einen schrittweisen Übergang zu einer auf frei zugänglicher Software beruhenden IKT-Infrastruktur, was mehr Kosteneffizienz und Interoperabilität bewirkt und gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit ermöglicht; fordert in diesem Zusammenhang auch eine ausreichende technische und administrative Unterstützung, wodurch eine angemessene Instandhaltung sichergestellt ist;

97.  schlägt vor, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Übersetzungs- und Dolmetschdienst stärker zum Einsatz kommen;

98.  legt dem Generalsekretär nahe, zusätzlich sicherzustellen, dass das unterstützende IKT-Personal den Mitgliedern und den Mitarbeitern an deren Arbeitsplatz zur Verfügung steht, damit sowohl das unterstützende IKT-Personal als auch die Mitarbeiter des Parlaments und die Mitglieder bequem und sicher direkt miteinander zusammenarbeiten können; erinnert den Generalsekretär daran, dass IKT-Unterstützung per Fernzugriff unbequem und für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den für die Wartung der IT-Systeme zuständigen Mitarbeitern und den Personen, die deren Hilfe benötigen, weniger geeignet ist; verweist ferner darauf, dass man sich nicht vollständig auf Remote-Lösungen verlassen sollte, bevor die oben erwähnte Sicherheitsprüfung nicht in angemessener Weise durchgeführt wurde;

99.  fordert, dass der Generalsekretär bis 1. Dezember 2014 mindestens folgende Prüfungen durchführen lässt:

   Blackbox-Penetrationstest
   Whitebox-Penetrationstest
   Analyse von Verschlüsselungsprotokollen
   Überprüfung von Anwendungen
   Überprüfung der Zugriffskontrolllisten zu den Anwendungen
   Überprüfung der Zugriffskontrolllisten zu den physischen Infrastrukturen
   Überprüfung der Verkettung der Anwendungen
   Überprüfung der Quellcodes für die Anwendungen;

erwartet, dass die Ergebnisse der Prüfung dem Haushaltskontrollausschuss und dem Haushaltsausschuss zusammen mit einer Vorausschätzung der notwendigen Ausgaben und personellen Ressourcen sowie des erforderlichen Zeitaufwands zur Behebung etwaiger bei der Prüfung entdeckter Sicherheitsmängel vorgelegt werden;

100.  ist der Ansicht, dass die Daten nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur begrenzt sein dürfen und das Datenformat auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren und durch herstellunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden muss; betont, dass eine vollständige Dokumentation des Formats und aller Erweiterungen frei zur Verfügung gestellt werden muss;

Reisebüro

101.  begrüßt, dass in dem am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Vertrag mit dem Reisebüro – wie vom Haushaltskontrollausschuss gefordert – auch vorgesehen ist, dass Rechnungsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt werden können; nimmt zur Kenntnis, dass das einzige Reisebüro, das an der Ausschreibung teilgenommen hat, BCD Travel N.V. war, welches bereits den vorherigen Vertrag unterhielt, und dass die Laufzeit des derzeitigen Vertrags zwei Jahre beträgt;

102.  schlägt vor, dass die Mitglieder für die innereuropäischen Flüge gegebenenfalls zu Reisen in der Economy-Class angehalten werden sollten;

Jahresbericht über vergebene Aufträge

103.  verweist darauf, dass in der Haushaltsordnung und ihren Anwendungsbestimmungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft traten, festgelegt ist, welche Informationen der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen durch das Organ geliefert werden müssen; stellt fest, dass nach der neuen Haushaltsordnung vergebene Aufträge mit einem Auftragswert von über 15 000 EUR (gegenüber früher 25 000 EUR) veröffentlicht werden müssen, wobei dieser Wert dem neuen Schwellenwert entspricht, über dem eine Ausschreibung verbindlich vorgeschrieben ist;

104.  stellt fest, dass 2012 alle Generaldirektionen des Parlaments Aufträge mit einem Auftragswert von über 25 000 EUR vergeben haben und dass der Wert all dieser Aufträge zusammen 724 Millionen EUR betrug (gegenüber 603 Millionen 2011); stellt ferner fest, dass die zentralen Dienststellen auf der Grundlage der Informationen, die von den anweisungsbefugten Dienststellen in das Register der vergebenen Aufträge eingegeben wurden, den Jahresbericht über die im Jahr 2012 vergebenen Aufträge für die Haushaltsbehörde erstellt haben;

105.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2012 und 2011 vergebenen Aufträge nach Auftragsart:

Auftragsart

(zwischen 15 000 EUR und 25 000 EUR)

2012

Anzahl

Auftragswert (in EUR)

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauleistungen

Gebäude

66

13

15

0

1 363 733

246 663

289 561

0

Gesamt

94

1 899 957

Auftragsart

(Wert 25 000 EUR oder mehr)

2012

2011

Anzahl

Prozentualer Anteil

Anzahl

Prozentualer Anteil

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauleistungen

Gebäude

167

39

21

3

73 %

17 %

9 %

1 %

168

43

29

5

68 %

18 %

12 %

2 %

Gesamt

230

100 %

245

100 %

Auftragsart

(Wert 25 000 EUR oder mehr)

2012

2011

Auftragswert (in EUR)

Prozentualer Anteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentualer Anteil

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauleistungen

Gebäude

478 867 118

20 050 555

48 097 311

177 282 082

66 %

3 %

7 %

24 %

372 679 542

181 515 814

33 142 238

15 881 213

61 %

30 %

6 %

3 %

Gesamt

724 297 066

100 %

603 218 807

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament 2012 vergebenen Aufträge, S. 6)

106.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2012 und 2011 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens:

Verfahrensart

(zwischen 15 000 EUR und 25 000 EUR)

2012

Anzahl

Auftragswert (in EUR)

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsverfahren

Ausnahmen

0

0

94

-

-

0

0

1 899 958

-

-

Gesamt

94

1 899 958

Verfahrensart

(Wert 25 000 EUR oder mehr)

2012

2011

Anzahl

Prozentualer Anteil

Anzahl

Prozentualer Anteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsverfahren

Ausnahmen

93

4

133

-

-

40 %

2 %

58 %

-

-

90

12

138

2

3

37 %

5 %

56 %

1 %

1 %

Gesamt

230

100 %

245

100 %

Verfahrensart

(Wert 25 000 EUR oder mehr)

2012

2011

Auftragswert (in EUR)

Prozentualer Anteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentualer Anteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsverfahren

Ausnahmen

268 775 678

245 111 639

210 409 749

-

-

37 %

34 %

29 %

-

-

436 253 061

126 420 563

31 283 089

4 668 600

4 593 494

72 %

21 %

5 %

1 %

1 %

Gesamt

724 297 066

100 %

603 218 807

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament 2012 vergebenen Aufträge, S. 8)

107.  stellt fest, dass 2012 insgesamt 230 Aufträge vergeben wurden, darunter 97 im Wert von 514 Millionen EUR auf der Grundlage von offenen oder nicht offenen Verfahren und 133 im Wert von 210 Millionen EUR auf der Grundlage von Verhandlungsverfahren; stellt fest, dass der beträchtliche Anstieg der Zahl der Verhandlungsverfahren von 2011 auf 2012 – was den Auftragswert betrifft – von den drei Bauauftragsverfahren mit einem Gesamtwert von 177,28 Millionen EUR herrührte, wodurch sich der Gesamtbetrag erheblich erhöhte;

108.  bedauert, dass die Verwaltung wegen des geringeren Verwaltungsaufwands bei Aufträgen von geringem Wert, durch die die Beteiligung von KMU an Ausschreibungen für diese Aufträge erhöht werden sollte, nicht weiß, wie viele KMU bei Aufträgen von geringem Wert den Zuschlag erhalten haben; daher ist das Generalsekretariat nicht in der Lage, darzulegen, ob der geringere Verwaltungsaufwand tatsächlich zu einer stärkeren Teilnahme der KMU und somit zur Steigerung der Effizienz der ergriffenen Maßnahmen geführt hat; fordert, dass beobachtet wird, an wie viele KMU ein Auftrag mit geringem Wert vergeben wurde;

109.  vertritt die Ansicht, dass bei Aufträgen mit einem Auftragswert von weniger als 60 000 EUR für umfassende Transparenz hinsichtlich der Zuschlagskriterien gesorgt werden sollte und dass eine Überprüfung etwaiger Interessenkonflikte stattfinden sollte;

Für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren

110.  verweist darauf, dass der Rückgriff auf für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren durch das Parlament 2012 zahlenmäßig zurückgegangen ist (von 59 im Jahr 2011 auf 43 im Jahr 2012), was für das Organ einen Rückgang um 27 % bedeutet, und dass fünf Generaldirektionen diese Art von Verfahren 2012 überhaupt nicht in Anspruch genommen haben, während eine Generaldirektion dieselbe Zahl von Aufträgen im Rahmen dieses Verfahrens vergeben hat wie 2011 und zwei Generaldirektionen häufiger darauf zurückgegriffen haben; weist ferner darauf hin, dass der zuständige Anweisungsbefugte seit 2012 systematisch in einem Anhang zum jährlichen Tätigkeitsbericht die Gründe angeben muss, weshalb er auf ein für Ausnahmefälle vorgesehenes Verhandlungsverfahren zurückgegriffen hat;

Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

111.  vertritt die Ansicht, dass die Fraktionen wichtige Akteure für das Parlament und die Union insgesamt sind, da ihr transnationaler Charakter weltweit einzigartig ist und sie eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung einer starken demokratischen Rechenschaftspflicht aller Organe der Union spielen;

112.  stellt fest, dass 2012 die unter der Haushaltslinie 4 0 0 eingesetzten Mittel wie folgt verwendet wurden:

Fraktion

2012

2011

Jährliche Mittel

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwen-dungsrate

Mittel-übertra-gungen auf den nächsten Zeitraum

Jährliche Mittel

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwen-dungsrate

Mittel-übertra-gungen auf den nächsten Zeitraum (2011)

PPE

21 128

2 024

18 974

89,81 %

4 178

20 336

1 918

20 442

100,42 %

1 832

S&D

14 908

6 313

14 520

97,40 %

6 702

14 302

5 499

13 696

95,76 %

6 105

ALDE

6 673

2 281

6 855

102,72 %

2 100

6 477

2 416

6 676

103,07 %

2 217

Verts/ALE

4 319

1 460

4 002

92,65 %

1 778

4 025

1 242

3 820

94,91 %

1 447

GUE/ NGL

2 563

1 094

2 602

101,52 %

1 055

2 535

1 088

2 553

100,71 %

1 070

ECR

3 765

1 219

3 407

90,51 %

1 577

3 831

720

3 375

88,09 %

1 176

EFD

2 538

881

2 494

98,29 %

925

2 088

835

2 046

98,03 %

876

Fraktionslose Mitglieder

1 362

413

963

70,73 %

367

1 270

409

924

72,72 %

413

Gesamt

57 255

15 687

53 817

94,00 %

18 680

54 866

14 126

53 514

97,53 %

15 137

* Alle Beträge in Tausend Euro

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

113.  stellt fest, dass 2012 die unter der Haushaltslinie 4 0 2 eingesetzten Mittel wie folgt verwendet wurden(19):

Partei

Abkürzung

Eigen-mittel*

EP-Finanz-hilfe

Gesamt-betrag der Ein-nahmen

EP- Finanzhilfe zu den zuschuss-fähigen Ausgaben in % (max. 85%)

Einnahmen-überschuss (Einstellung in die Reserve)

Europäische Volkspartei

EPP

1 471

6 483

8 863

85 %

242

Sozialdemokratische Partei Europas

PES

977

4 323

5 514

85 %

91

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

ALDE

440

1 950

2 784

85 %

60

Europäische Grüne Partei

EGP

397

1 333

1 908

84 %

127

Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten

AECR

216

1 139

1 701

85 %

13

Partei der Europäischen Linken

EL

269

835

1 263

79 %

47

Europäische Demokratische Partei

EDP/PDE

79

363

630

84 %

0

Europäische Freie Allianz

EFA

91

382

530

85 %

23

EUDemokraten

EUD

29

195

271

85 %

-6

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

44

242

285

85 %

0,6

Europäische Allianz für Freiheit

EAF

65

357

428

85 %

2

Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen

AEMN

44

186

333

85 %

-2

Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie

MELD

81

458

702

85 %

0

Gesamt

 

4 203

18 247

25 214

84 %

598

(*) Alle Beträge in Tausend EUR

114.  stellt fest, dass 2012 die unter der Haushaltslinie 4 0 3 eingesetzten Mittel wie folgt verwendet wurden(20):

Stiftung

Abkürzung

Verbunden mit der Partei

Eigen-mittel*

EP-Finanz-hilfe

Gesamt-betrag der Ein-nahmen

EP- Finanzhilfe zu den zuschuss-fähigen Ausgaben in % (max. 85%)

Zentrum für europäische Studien

CES

EPP

786

3 719

4 505

83 %

Stiftung für Progressive Europäische Studien

FEPS

PES

517

2 795

3 312

85 %

Europäisches Liberales Forum

ELF

ALDE

183

996

1 179

85 %

Grünes Europäisches Institut

GEF

EGP

156

865

1 020

85 %

Europa Umwandeln

TE

EL

120

550

671

83 %

Institut Europäischer Demokraten

IED

PDE

48

238

286

85 %

Organisation für Europäische Zwischenstaatliche Zusammenarbeit

OEIC

EUD

20

132

152

85 %

Zentrum Maurits Coppieters

CMC

EFA

36

200

235

85 %

Neue Richtung

ND

AECR

141

679

820

85 %

Europäische Christliche Politische Stiftung

ECPF

ECPM

30

167

197

82 %

Europäische Stiftung der Freiheit

EFF

EAF

44

234

279

84 %

Stiftung für das Europa der Freiheiten und der Demokratie

FELD

MELD

56

194

250

78 %

Gesamt

 

 

2 136

10 768

12 905

84 %

(*) Alle Beträge in Tausend EUR

(1) Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014)0289.
(2) ABl. L 56 vom 29.2.2012.
(3) ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
(4) ABl. C 188 vom 29.6.2013, S. 1.
(5) ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
(6) ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
(7) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(8) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(9) PE 349.540/Bur/Anl./endg.
(10) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 90.
(11) ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 226.
(12) Telephone over Internet Protocol.
(13) ABl.: L 308 vom 16.11.2013, S. 3.
(14) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0048.
(15) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0498.
(16) „Die drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments – Finanzielle, ökologische und regionale Auswirkungen der geografischen Streuung“, Vermerk des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 30. August 2013.
(17) Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
(18) Der Freiwillige Pensionsfonds wurde am 14. Juli 1993 nach luxemburgischem Recht als Verein ohne Erwerbszweck (ASBL) gegründet.
(19) Quelle: Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 9.9.2013 (PE 512.496/BUR), Ziffer 14 und Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 7.10.2013 (PE 516.110/BUR), Ziffer 12
(20) Quelle: Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 9.9.2013 (PE 512.496/BUR), Ziffer 14, Vermerk des Generalsekretärs an das Präsidium D(2013)33164

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