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Verfahren : 2011/0185(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0268/2014

Eingereichte Texte :

A7-0268/2014

Aussprachen :

PV 16/04/2014 - 11
CRE 16/04/2014 - 11

Abstimmungen :

PV 16/04/2014 - 14.3
CRE 16/04/2014 - 14.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0433

Angenommene Texte
PDF 220kWORD 38k
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg
Traditionelle, MwSt- und BNE-Eigenmittel sowie Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel *
P7_TA(2014)0433A7-0268/2014

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung) (05603/2014 – C7-0037/2014 – 2011/0185(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs des Rates (05603/2014),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2011)0742),

–  gestützt auf Artikel 322 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C7-0037/2014),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Thema Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Rahmen seiner Tagung vom 7./8. Februar 2013 betreffend den mehrjährigen Finanzrahmen(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020(6),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(7),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 6. März 2012 an den Haushaltsausschuss gemäß Artikel 87 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

—  gestützt auf Artikel 87 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0268/2014),

A.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  billigt den Vorschlag des Rates mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
(2) ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 89.
(3) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 42.
(4) ABl. C 68 E vom 7.3.2014, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0078.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0304.
(7) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.

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