Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (COM(2014)0066 – C7-0030/2014 – 2014/0034(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0066),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0030/2014),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014(1),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 12. März 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0156/2014),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt seine diesem Dokument beigefügte Erklärung des Parlaments und des Rates, die in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union zusammen mit dem endgültigen Rechtsakt veröffentlicht wird;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. April 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 562/2014/EU.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates
Das Europäische Parlament und der Rat sind damit einverstanden, die Frage der Behandlung der Dividenden des Fonds im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union oder spätestens im Rahmen des in Artikel 4 vorgesehenen Zwischenberichts über die Ergebnisse zu behandeln.