Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement (COM(2013)0133 – C7-0065/2013 – 2013/0074(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0133),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 194 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0065/2013),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der von einem Parlament des Königreichs Belgien, vom deutschen Bundesrat, vom irischen Repräsentantenhaus, vom irischen Senat, vom litauischen Parlament, von der niederländischen Ersten Kammer, von der niederländischen Zweiten Kammer, vom polnischen Senat, vom finnischen Parlament und vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2013(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 9. Oktober 2013(2),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 12. März 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Fischereiausschusses (A7‑0379/2013),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Dieser Standpunkt ersetzt die am 12. Dezember 2013 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P7_TA(2013)0588).
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung