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Verfahren : 2014/2690(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0365/2014

Eingereichte Texte :

B7-0365/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/04/2014 - 9.12
CRE 17/04/2014 - 9.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0456

Angenommene Texte
PDF 139kWORD 53k
Donnerstag, 17. April 2014 - Straßburg
Religionsfreiheit und kulturelle Vielfalt
P7_TA(2014)0456B7-0365/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2014 zu der Außenpolitik der EU in einer von kulturellen und religiösen Unterschieden geprägten Welt (2014/2690(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 10 und 22,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–  in Kenntnis des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen der Vereinten Nationen zur Freiheit der Religion oder der Weltanschauung und zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, insbesondere auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/67/179 vom 20. Dezember 2012, und auf die Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen A/HRC/22/20/L.22 vom 22. März 2013,

–  in Kenntnis des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie und des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie (11855/2012), die der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 25. Juni 2012 angenommen hat,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten,

–  unter Hinweis auf die europäische Kulturagenda (COM(2007)0242), die darauf abzielt, das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt und die Werte der EU, den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 2. Februar 2012 zu einer kohärenten Politik gegenüber Regimen, gegen die die EU restriktive Maßnahmen anwendet(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU(2),

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2013 zu dem Entwurf von Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit(3) und zu den Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit, die der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 24. Juni 2013 angenommen hat,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU(4),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union auf den Grundsätzen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beruht, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, und den Willen sowie die rechtliche und moralische Pflicht hat, diese Werte in ihren Außenbeziehungen zu allen anderen Ländern zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 21 EUV bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, den Grundsätzen der Gleichheit und Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts leiten lässt;

C.  in der Erwägung, dass das Konzept der kulturellen und religiösen Unterschiede häufig zu Konflikten zwischen verschiedenen Personengruppen geführt hat und von politischen Anführern und Regimen dazu missbraucht wurde, ihre eigenen Ziele voranzubringen, wodurch weitere Konflikte geschürt wurden;

D.  in der Erwägung, dass Verständnis für die religiöse und kulturelle Vielfalt, das auf Inklusion, gegenseitige Achtung und Verständnis für die unterschiedlichen Mentalitäten setzt, maßgeblich zur Förderung von Toleranz und Aussöhnung in der Phase nach einem Konflikt beiträgt sowie der Förderung von Menschenrechten und Demokratie dienlich ist;

E.  in der Erwägung, dass Nationen, Staaten und Kulturen in diesem Zeitalter der Globalisierung aktiv interagieren, und dass die Regeln und Vorschriften, nach denen die wirtschaftlichen und politischen Systeme funktionieren, immer enger ineinander greifen und alle Systeme vor gemeinsamen Herausforderungen stehen, wie zum Beispiel Klimawandel, Terrorismus und Armut, während sie gleichzeitig ein Spiegelbild nationaler Identitäten und kultureller Unterschiede sind, die man unbedingt angemessen verstehen muss, damit ein internationaler Dialog auf der Grundlage von Toleranz stattfinden kann;

F.  in der Erwägung, dass in allen Kulturen großer Wert auf das nationale kulturelle Erbe gelegt wird, das die Grundlage für die kulturelle Identität der Bürger bildet;

Außenpolitische Grundsätze der EU

1.  bekräftigt, dass die Achtung kultureller Vielfalt und die Toleranz gegenüber unterschiedlichen Einstellungen und Überzeugungen gemeinsam mit Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form von Extremismus und Ungleichheit auch künftig unverzichtbare Bestandteile für den erfolgreichen Aufbau einer friedlichen Weltordnung bilden, die sich auf gemeinsame universelle Werte stützt;

2.  bekräftigt seine Überzeugung, dass die Union sich, wenn sie ihre Interessen in der Welt verteidigt, bei ihrem Maßnahmen stets auf ihre Grundwerte berufen muss (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und Bekämpfung der Armut) und natürlich auch auf die Achtung vor anderen Ländern;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Schutz von Menschen, die schutzbedürftigen Gruppen wie zum Beispiel ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören, die Förderung der Rechte der Frau und die Stärkung ihrer Rolle sowie ihrer Vertretung in und Teilhabe an Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zu den Zielen der außenpolitischen Beziehungen der EU gehören müssen;

4.  ist der Ansicht, dass der Zugang zu Bildung in all ihren Formen – insbesondere durch das Erinnern an vergangene Ereignisse, Geschichte und die Förderung des kulturellen Austauschs – unentbehrlich ist, wenn es darum geht, die Religion und das kulturelle Erbe zu verstehen und zu achten;

5.  fordert die EU auf, sich für die Ratifizierung und Umsetzung der maßgeblichen internationalen Verträge auf dem Gebiet der Menschenrechte, einschließlich der Verträge über die Rechte der Frau und sämtlicher Übereinkünfte zum Diskriminierungsverbot und der wichtigsten Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte, sowie der regionalen Menschenrechtsinstrumente stark zu machen; geht zudem davon aus, dass die Europäische Menschenrechtskonvention im Anschluss an das endgültige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zügig ratifiziert wird;

6.  fordert die EU auf, die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen voranzutreiben;

7.  bekräftigt, dass die EU, die beim Kampf gegen die Todesstrafe in der Vergangenheit bereits konkrete Ergebnisse erzielt hat, ihre Haltung entschlossener vertreten sollte, und fordert die Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, ihren politischen Willen in dieser Frage unerschrocken zu vertreten und sogar noch stärker durchzusetzen, damit die Todesstrafe in der ganzen Welt endgültig abgeschafft wird;

8.  hält stabile und moderne Demokratien mit einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit für Instrumente des Friedens, der internationalen Zusammenarbeit und der Bereitschaft, sich mit globalen Fragen konstruktiv zu befassen; ist ferner der Ansicht, dass es im Interesse der EU liegt, aktiv eine politische Kultur der Freiheit, der Toleranz, der Offenheit, der Trennung von Kirche und Staat und den Ausbau demokratischer Institutionen weltweit zu propagieren;

9.  stellt insbesondere fest, dass der Übergang zur Demokratie in vielen Staaten in den vergangenen beiden Jahrzehnten weltweit, und jüngst vor allem die Ereignisse bei den Aufständen in der arabischen Welt, gezeigt haben, dass die Bestrebungen nach Demokratie, sozialer Gerechtigkeit, Menschenwürde und gleichberechtigter Teilhabe innerhalb von und über unterschiedliche kulturelle Systeme und religiöse Kontexte hinaus überall auf der Welt eine treibende Kraft darstellen und nicht nur als westliches Anliegen betrachtet werden sollten;

10.  ist der Ansicht, dass kulturelle und religiöse Unterschiede von autoritären und radikalen Regimen sowie von nichtstaatlichen Akteuren immer wieder als Vorwand für eklatante Verletzungen der Menschenrechte instrumentalisiert werden;

11.  lehnt essenzialistische Anschauungen von Kulturen als festgefügte Einheiten ab; ist der Überzeugung, dass die Globalisierung und die zunehmende Interaktion von Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund dazu führen kann, dass ein gemeinsamer Kern universeller Werte entwickelt und gestärkt wird;

12.  weist darauf hin, dass es mit Respekt vor und Verteidigung von kleinen Kulturen und Minderheitenkulturen und der Förderung ihrer Fähigkeit, zur Selbstverwirklichung auf friedfertige Weise im Einklang mit den Menschenrechten möglich ist, die Vorstellung, der zufolge kulturelle Unterschiede eine Konfrontation zwischen unversöhnlichen Blöcken darstellen, zu überwinden, und Frieden und Stabilität zu fördern;

13.  betont, dass die integrative Bildung im Rahmen der Entwicklungspolitik, der Krisenbewältigung und der Stabilisierung nach Konflikten eine maßgebliche Rolle spielen sollte;

14.  betont, dass die Achtung der Religionsfreiheit ein wichtiges Prinzip der Außenpolitik ist, das dazu beiträgt, die internationalen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern nachhaltig zu gestalten und auf Humanität, Toleranz und gegenseitiger Achtung basiert;

15.  lehnt die Verfechtung und Verbreitung fundamentaler religiöser Lehren ab, die auf eine Störung oder Zerstörung der Rechte der einzelnen Gemeinschaften abzielen;

16.  zeigt sich besorgt über die starke Zunahme von Intoleranz und verurteilt entschieden die Gewalttaten und Übergriffe, die in verschiedenen Ländern gegen religiöse Gemeinschaften, unter anderem gegen Christen, Muslims, Juden und Baha'is verübt werden, denen allein aufgrund ihres Glaubens in mehreren Ländern die grundlegenden Menschenrechte verwehrt werden; verurteilt insbesondere entschieden die zahlreichen Versuche, Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und andere religiöse Stätten weltweit zu schließen oder zu zerstören;

17.  betont, dass die kulturelle Diplomatie, die kulturelle Zusammenarbeit sowie der bildungspolitische und kulturelle Austausch wichtig sind, wenn es darum geht, die Werte zu vermitteln, die die europäische Kultur ausmachen, und die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu propagieren; hebt hervor, dass die EU als kohärentes Gebilde auf internationaler Bühne mit einer globalen Perspektive und einer globalen Verantwortung agieren muss;

Rolle der EU im System der Vereinten Nationen und in multilateralen Gremien

18.  hält dafür, dass die Vielfalt der Akteure auf internationaler Bühne in der gegenwärtigen Struktur des Systems der Vereinten Nationen und insbesondere in der des Sicherheitsrates besser zum Ausdruck kommen sollte;

19.  stellt allerdings fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten durchaus in der Lage gewesen sind, festzustellen, wie sich eine gemeinsame Grundlage für den Dialog und die Zusammenarbeit herstellen lässt, sowie gemeinsame Lösungen mit Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erzielt werden können, die über die kulturellen und religiösen Unterschiede hinausgehen; stellt darüber hinaus fest, dass die Spannungen und festgefahrenen Situationen, durch die die Ausarbeitung solcher Lösungen beeinträchtigt wird, daraus resultieren, dass sich Staaten und Konfliktparteien solchen Abkommen eher aus strategischen Gründen denn aufgrund von kollidierenden moralischen Werten widersetzen;

20.  hält es für wichtig, die Gremien zu koordinieren, in denen der Dialog und das gegenseitige Verständnis zwischen Kulturen und Religionen gefördert werden sollten; ist allerdings der Ansicht, dass nicht nur die Wirksamkeit dieser Gremien einer Bewertung unterzogen werden sollten, sondern überdies überlegt werden sollte, mit welchen Mitteln deren Reichweite erhöht werden kann;

21.  misst der parlamentarischen Diplomatie großen Wert bei und hebt die Arbeit der Parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs hervor; begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen wie die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (März 2012, Rabat), eine „Charta der Werte des Mittelmeerraums“ zu entwerfen;

Durch religiöse Einflussnahme auf der internationalen politischen Bühne bedingte Herausforderungen

22.  stellt besorgt fest, dass, neben der Bedrohung, die terroristische Netze für die Union und den Rest der Welt darstellen, extremistische religiöse Gruppen, die Gewalt als Mittel zur Anstachelung zu Hass und Intoleranz und zur Beeinflussung von Gesellschaften und Gesetzen mit Blick auf die Einschränkung von Menschenrechten und Grundfreiheiten der Menschen einsetzen, genau die Grundsätze untergraben, die die Union in ihrer Außen- und Entwicklungspolitik fördert, und dabei sogar mit der offenen oder verdeckten Unterstützung bestimmter Staaten tätig sind;

23.  ist der Auffassung, dass die EU entschlossener vorgehen sollte, wenn es darum geht, dass die Zivilgesellschaft die Menschenrechte und die sozialen und politischen Rechte fördert und schützt, und dass die religiösen Dogmen in Ländern, deren Regierungen intolerante Sichtweisen der Religion fördern oder billigen, offener und inklusiver ausgelegt werden;

24.  stellt fest, dass in vielen nichteuropäischen Ländern, auch dort, wo unterschiedliche religiöse Überzeugungen toleriert werden, Laizismus und atheistische oder agnostische Ansichten dennoch oft Gegenstand rechtlicher oder gesellschaftlicher Diskriminierung sind, und dass Atheisten, die Drohungen, Druck und Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen von Programmen und Maßnahmen der EU den gleichen Schutz wie religiöse oder andere Minderheiten erhalten sollten; weist darauf hin, dass Religions- und Gewissensfreiheit sowohl das Recht auf Glaubensfreiheit und als auch auf freie Religionsausübung bzw. den Verzicht darauf impliziert, das Recht, sich für religiöse Überzeugungen als integraler Bestandteil der freien Meinungsäußerung zu entscheiden oder diese zu fördern, und das Recht, seinen Glauben zu ändern oder aufzugeben; geht davon aus, dass all diese Aspekte in den EU-Initiativen für interkulturellen Dialog berücksichtigt werden;

25.  schlägt vor, dass die religiösen Führer der drei abrahamitischen Religionen (Judentum, Christentum und Islam) in einen interreligiösen Dialog eintreten – im Geiste der Einigkeit und der Toleranz gegenüber den jeweils anderen organisierten Formen des Glaubens;

Glaubwürdigkeit, Kohärenz und Konsequenz der EU-Politik

26.  ist der Ansicht, dass die Wirksamkeit des Vorgehens der EU von ihrer Vorbildfunktion und der Stimmigkeit zwischen den internen Verfahrensweisen und dem auswärtigem Handeln abhängig ist;

27.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, geltende Rechtsvorschriften aufzuheben, die im Widerspruch zur Grundfreiheit der Religion und des Gewissens sowie zur Freiheit der Meinungsäußerung stehen;

28.  hält es für wichtig, dass die EU in ihrem außenpolitischen Handeln die Achtung der freien Meinungsäußerung, die Religions- oder Glaubensfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheit des Zugangs zu den Medien und den neuen Informationstechnologien fördert und die digitalen Freiheiten der Menschen aktiv schützt und fördert;

29.  fordert eine kohärente Politik der EU im Bereich der Menschenrechte, die sich auf gemeinsame grundlegende Standards und einen konstruktiven und ergebnisorientierten Ansatz stützt; betont, dass die EU bei Verstößen gegen die Menschenrechte die gesamte Palette der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen sollte, wozu auch Sanktionen gehören;

30.  bekräftigt seine Unterstützung für sämtliche Abkommen der EU mit Drittstaaten, damit Klauseln zur gegenseitigen Konditionalität sowie politische Klauseln zu den Menschenrechten und zur Demokratie einbezogen werden, und zwar als gemeinsame Bekräftigung des gegenseitigen Bekenntnisses zu diesen Werten und unabhängig davon, wie sich die Situation beim Schutz der Menschenrechte in dem jeweiligen Land gestaltet, wobei angemessene Sicherheitsvorkehrungen enthalten sein müssen, damit der Aussetzungsmechanismus von keiner der beiden Parteien missbraucht werden kann;

Empfehlungen an den Europäischen Auswärtigen Dienst und an die Kommission

31.  fordert den EAD und die EU-Delegationen auf, weltweit weiterhin mit Drittländern und regionalen Organisationen bei der Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zusammenzuarbeiten;

32.  erwartet, dass die Vertreter der EU in ihren politischen Erklärungen deutlich machen, dass intolerante Auslegungen jeder Religion oder jedes Glaubens, die Gewalt und Unterdrückung gegen die Anhänger anderer Glaubensrichtungen zulassen, mit den Werten der EU und den universalen Menschenrechten nicht vereinbar sind und genau so entschieden bekämpft werden müssen wie jedes repressive politische Regime;

33.  fordert die EU auf, die Kultur noch stärker in den politischen Dialog mit den Partnerländern und -regionen in der ganzen Welt einzubinden, den kulturellen Austausch zu fördern und die Kultur systematisch in Entwicklungsprogramme und -projekte einzubeziehen; betont in diesem Zusammenhang, dass die internen Abläufe in der Kommission in den verschiedenen Generaldirektionen, die sich hauptsächlich mit Außenbeziehungen (Außenpolitik, Erweiterung, Handel und Entwicklung), Bildung, Kultur sowie der digitalen Agenda befassen, gestrafft werden müssen;

34.  hält es für wichtig, für EU-Bedienstete zu diesem Zweck geeignete Schulungen bereitzustellen, und hebt die bedeutende Arbeit zahlreicher Organisationen hervor, etwa der Anna-Lindh-Stiftung und des König-Abdullah-Bin-Abdulaziz-Zentrums für Dialog in Wien;

35.  betrachtet das Internet und die Kommunikationstechnologien als entscheidende Voraussetzungen dafür, Meinungsfreiheit, Pluralismus, Informationsaustausch, Bildung, Menschenrechte, Entwicklung, Versammlungsfreiheit, Demokratie sowie die interkulturelle und interreligiöse Interaktion und Integration zu ermöglichen, um auf diese Weise Toleranz und gegenseitiges Verständnis zu fördern; fordert die Kommission daher mit Nachdruck auf, die in dem Bericht über eine digitale Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU enthaltenen Empfehlungen umzusetzen;

36.  weist auf die vielfältigen Möglichkeiten hin, die die neuen Technologien zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und den Religionen und der Grundsätze und Werte der EU bieten; empfiehlt allen Leitern von EU-Delegationen, die Instrumente der digitalen Diplomatie in vollem Umfang auszuschöpfen, indem sie in den sozialen Medien aktiv und ständig präsent sind; fordert den EAD auf, die Möglichkeiten neuer virtueller Programme zu prüfen;

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37.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 239 E vom 20.8.2013, S. 11..
(2) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S.135.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0279.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.

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