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Verfahren : 2013/2989(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0367/2014

Eingereichte Texte :

B7-0367/2014

Aussprachen :

PV 17/04/2014 - 7
CRE 17/04/2014 - 7

Abstimmungen :

PV 17/04/2014 - 9.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0458

Angenommene Texte
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Donnerstag, 17. April 2014 - Straßburg
Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU/Vietnam
P7_TA(2014)0458B7-0367/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2014 zum Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Vietnam (2013/2989(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,

–  in Kenntnis der am 14. November 2001 in Doha verabschiedeten Ministererklärung der 4. WTO-Ministerkonferenz, insbesondere des Absatzes 44 über die differenzierte Sonderbehandlung,

–  unter Hinweis auf das 1995 zwischen der EG und der Sozialistischen Republik Vietnam (in der Folge „Vietnam“) geschlossene Kooperationsabkommen und das neue, am 27. Juni 2012 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2006 mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2006)0567),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit(2),

–  in Kenntnis der Verhandlungsrichtlinien des Rates vom 23. April 2007 zur Ermächtigung der Kommission, mit den Ländern des Verbands Südostasiatischer Staaten (ASEAN) ein Freihandelsabkommen auszuhandeln,

–  unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier Vietnam (2007–2013)(3),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Vietnam, insbesondere die Entschließung vom 1. Dezember 2005 zur Menschenrechtslage in Kambodscha, Laos und Vietnam(4) und die Entschließung vom 18. April 2013 zu Vietnam und insbesondere zur Meinungsfreiheit(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen – Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen(9),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2012 mit dem Titel „Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2012“ (COM(2012)0070),

–  unter Hinweis auf die anlässlich der Plenartagung im April 2014 abgegebene Erklärung der Kommission zum Freihandelsabkommen EU-Vietnam,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das auf Regeln beruhende, in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerte multilaterale Handelssystem den am besten geeigneten Rahmen für die Regelung des Handels und die Förderung eines offenen und fairen Handels bietet, und in der Erwägung, dass multilaterale Verhandlungen bilaterale „WTO-plus“-Abkommen nicht ausschließen, die diese ergänzen können;

B.  in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien der Kommission für das Freihandelsabkommen EU-Vietnam mit der vom Rat am 23. April 2007 erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Ländern des Verbands südostasiatischer Staaten (ASEAN) verbunden sind und im Anschluss an die Zustimmung des Rates zum Rahmendokument ausgearbeitet wurden, in dem die gemeinsamen Ziele beider Verhandlungspartner dargelegt sind, die darin bestehen, die bestehenden bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren; weist darauf hin, dass das ursprüngliche Ziel darin bestand, ein Freihandelsabkommen mit der ASEAN-Region auszuhandeln; unterstützt daher die Möglichkeit, mit den Ländern der ASEAN-Region umfassende Abkommen zu schließen (als Bausteine für die Verwirklichung des Langzeitziels, ein interregionales Freihandelsabkommen auszuhandeln);

C.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Vietnam am 26. Juni 2012 offiziell in Brüssel aufgenommen wurden, und in der Erwägung, dass sich die beiden Verhandlungspartner am 8. November 2013 nach der fünften Verhandlungsrunde zu gemeinsamen Anstrengungen verpflichtet haben, die Verhandlungen bis Ende 2014 abzuschließen;

D.  in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Vietnam in den Rahmen des am 27. Juni 2012 unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens eingebettet sind, mit dem ein wirksamer Rahmen für die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen sichergestellt wird;

E.  in der Erwägung, dass die EU und Vietnam einen gut entwickelten bilateralen Menschenrechtsdialog führen; in der Erwägung, dass im Rahmen des Dialogs Anstrengungen unternommen werden sollten, um dazu beizutragen, eine Verschlechterung des Schutzes der Menschenrechte in Vietnam zu verhindern; in der Erwägung, dass die Menschenrechte als wesentliches Element der Handelspolitik der EU behandelt werden sollten; in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen des Strategischen Rahmens und Aktionsplans der EU für Menschenrechte und Demokratie verpflichtet hat, das Thema Menschenrechte in ihre Folgenabschätzungen einzubeziehen, wenn diese durchgeführt werden, wobei dies auch für Handelsabkommen gilt, die beträchtliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen haben;

F.  in der Erwägung, dass Vietnam ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahrzehnt durchlaufen hat, wobei das BIP jährlich ununterbrochen um etwa 8 % gestiegen ist, was schließlich dazu geführt hat, dass das Land am 11. Januar 2007 der WTO beigetreten ist; in der Erwägung, dass Vietnam seit diesem Zeitpunkt vom globalen Wirtschaftsabschwung betroffen ist, was einen drastischen Rückgang des Exportwachstums, einen Einbruch beim Zustrom ausländischer Direktinvestitionen und einen Rückgang der Heimatüberweisungen aus dem Ausland zur Folge hatte;

G.  in der Erwägung, dass sich die seit zehn Jahren bestehende negative Handelsbilanz der EU gegenüber Vietnam fortsetzt, was sich im zweiten Quartal 2013 erneut gezeigt hat, wobei das Gesamthandelsvolumen 13,4 Mrd. EUR betrug und sich die Einfuhren der EU aus Vietnam auf 10,5 Mrd. EUR und die Ausfuhren der EU nach Vietnam auf 2,8 Mrd. EUR beliefen; in der Erwägung, dass dies im Vergleich zu den Zahlen für das Jahr 2012, in dem das Gesamthandelsvolumen 23,871 Mrd. EUR betrug und sich aus 18,520 Mrd. EUR an Einfuhren aus Vietnam in die EU und 5,351 Mrd. EUR an Ausfuhren aus der EU nach Vietnam zusammensetzte, einen drastischen Rückgang bedeutet;

H.  in der Erwägung, dass die Bekleidungs- und Textilindustrie mit mehr als zwei Millionen direkt beschäftigten Arbeitnehmern nicht nur der wichtigste Arbeitgeber im formellen Sektor, sondern auch der größte Exportsektor des Landes ist; in der Erwägung, dass im Montagesektor im Elektronikbereich, der ein weiterer führender exportorientierter Produktionssektor ist, etwa 120 000 Arbeitnehmer beschäftigt sind;

I.  in der Erwägung, dass Vietnam bislang erst fünf der acht Kernübereinkommen der IAO ratifiziert hat; in der Erwägung, dass das Land die IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit nicht ratifiziert hat;

J.  in der Erwägung, dass Vietnam, das ein Begünstigter des Allgemeinen Präferenzsystems der EU ist, als EU-Handelspartner an 32. Stelle steht und innerhalb der ASEAN ihr fünftgrößter Partner ist, während die EU der zweitgrößte Handelspartner Vietnams nach China und vor den Vereinigten Staaten sowie größte Quelle von ausländischen Direktinvestitionen in Vietnam ist, wobei im Jahr 2012 6,5 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen in dem Land aus der EU kamen; in der Erwägung, dass das Potenzial ausländischer Direktinvestitionen aus Vietnam in der EU allerdings nach wie vor weitgehend ungenutzt ist;

K.  in der Erwägung, dass sich beide Verhandlungspartner durch die Abschaffung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen erhebliche Vorteile versprechen; in der Erwägung, dass beide Parteien bestrebt sein sollten, bei der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und des Niederlassungsrechts gute Ergebnisse zu erzielen und ein System zu entwickeln, um die Rechte des geistigen Eigentums, darunter Patente und Muster, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie geografische Angaben, einschließlich Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, angemessen zu schützen, umzusetzen und durchzusetzen;

L.  in der Erwägung, dass beide Verhandlungsparteien die Kräfte bündeln sollten, um den legalen Handel mit Arzneimitteln (sowohl mit patentierten Arzneimitteln als auch mit Generika) gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und dessen Spielräumen sicherzustellen und zu fördern;

M.  in der Erwägung, dass beide Verhandlungspartner handelspolitische Schutzinstrumente auch weiterhin in vollkommenem Einklang mit den WTO-Regeln nutzen sollten, um einen Rückgriff auf den Streitbeilegungsmechanismus der WTO zu vermeiden, und dass sie sich auf eine wirksame bilaterale Schutzklausel oder ein gleichwertiges Verfahren verständigen sollten, um ihre jeweilige Industrie und insbesondere ihre jeweiligen sensiblen Sektoren, die im Rahmen der Folgenabschätzung jeder Partei ermittelt wurden, ausreichend vor einem Schaden oder einem drohenden Schaden infolge einer plötzlichen Zunahme der Einfuhren zu bewahren;

1.  begrüßt die laufenden Fortschritte bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen, die insbesondere bei den Kapiteln über Zölle und Handelserleichterung, über technische Handelshemmnisse und über den Wettbewerb zu verzeichnen sind, sowie die regelmäßigen Berichte der Kommission an das Parlament über deren aktuellen Stand; weist darauf hin, dass die Zustimmung des Parlaments zum Freihandelsabkommen obligatorisch ist(10) und dass die Kommission und der Rat keine vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens vorschlagen sollten, bevor das Parlament seine Zustimmung erteilt hat;

2.  ist der festen Überzeugung, dass die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften ein Schlüsselelement in sämtlichen Handelsabkommen sein muss, die die EU mit Drittländern unterzeichnet; fordert die vietnamesische Regierung auf, all ihren Verpflichtungen im Rahmen der von dem Land ratifizierten Kernübereinkommen der IAO nachzukommen und die noch ausstehenden Kernübereinkommen unverzüglich zu ratifizieren und umzusetzen; bekräftigt, dass die Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften universell sein und für alle Arbeitnehmer gelten müssen, auch für diejenigen in den Sonderwirtschaftszonen;

3.  erwartet, dass der Rat und die Kommission vor dem Abschluss des Freihandelsabkommens, das im Einklang mit den Regeln und Verpflichtungen der WTO stehen muss, den in der vorliegenden Entschließung zum Ausdruck gebrachten Forderungen des Parlaments uneingeschränkt Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass ein erfolgreiches Freihandelsabkommen beiden Verhandlungspartnern ein ausgewogenes Paket von Vorteilen bieten und dazu beitragen würde, dass auf beiden Seiten Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden;

4.  fordert beide Verhandlungspartner auf, ihren WTO-Verpflichtungen im Sinne der Handelsliberalisierung vollständig nachzukommen; beton gleichzeitig, dass sie verpflichtet sind, Maßnahmen und Praktiken, die mit der WTO unvereinbar sind, abzuschaffen, um zu einem ehrgeizigen Abkommen zu gelangen;

5.  würdigt die positiven Aussichten, die in dem Rahmendokument hervorgehoben sind, in dem veranschaulicht wird, dass durch das Freihandelsabkommen das Gesamtvolumen der Ausfuhren und der Einfuhren sowohl für die EU als auch für Vietnam erhöht und Möglichkeiten für weitere ausländische Direktinvestitionen geschaffen werden; fordert daher, dass auf vietnamesischer Seite in erheblichem Umfang Zölle beseitigt werden, was sowohl den durchschnittlichen Zollsatz für den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse als auch die Agrarzölle betrifft;

6.  betont jedoch, dass das Ziel beim gewerblichen Handel darin bestehen sollte, die Zölle für beide Seiten vollständig abzuschaffen und dabei ein gewisses Maß an Asymmetrie zu wahren, wozu auch angemessene Übergangsfristen bei der Umsetzung gehören, und dass jede mögliche Abweichung von diesem Ziel begrenzt sein und überprüft werden sollte; vertritt die Auffassung, dass die Abschaffung der Zölle Sektoren umfassen sollte, die für beide Seiten von Bedeutung sind;

7.  fordert beide Verhandlungspartner mit Nachdruck auf, das wechselseitige Recht auf Regulierung – auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen – zu achten und sicherzustellen, dass der bilaterale Handel im Rahmen der jeweiligen Regulierungen nicht durch ungerechtfertigte nichttarifäre Handelshemmnisse beeinträchtigt wird; fordert daher sowohl die EU als auch Vietnam auf, wirksame Regeln für die Vermittlung auszuarbeiten, um die Entstehung ungerechtfertigter regulatorischer Handelshemmnisse zu unterbinden und gegen die bestehenden Hemmnisse vorzugehen, indem die Harmonisierung oder die Einhaltung internationaler Normen gefördert werden;

8.  ist der Ansicht, dass die Kommission insbesondere darauf achten sollte, dafür zu sorgen, dass die Vorteile des künftigen Abkommens strenge und durchsetzbare Verifikationsmaßnahmen umfassen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Vorteile des Abkommens auf der Grundlage der vollkommenen Einhaltung der auszuhandelnden Präferenzursprungsregeln lediglich Herstellern aus der EU und Vietnam zugutekommen; fordert außerdem eine Vereinfachung der Ursprungsregeln der EU – ohne dass dabei die Genauigkeit des derzeitigen Systems beeinträchtigt wird –, damit sie von Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltungen leichter angewandt werden können und es diesen ermöglicht wird, aus der Beseitigung der Zölle uneingeschränkt Nutzen zu ziehen;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass Vietnam offensive Interessen an der Liberalisierung von „Modus 4“ des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und an dem Abschluss von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung hat, wodurch die Berufsabschlüsse von Staatsangehörigen aus Vietnam und der EU anerkannt werden, und dass die EU bei den meisten Dienstleistungen offensive Interessen an der Liberalisierung des Marktzugangs und der Inländerbehandlung im Rahmen von Modus 1, 2 und 3 hat; ist der Ansicht, dass die offensiven Interessen der EU berücksichtigt werden müssen, damit im Rahmen von Modus 4 der zeitlich befristete Aufenthalt von ausreichend qualifizierten Fachkräften ermöglicht und solche Aufenthalte leichter von der einzelstaatlichen Politik in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer auf den Arbeitsmärkten des jeweiligen Vertragspartners unterschieden werden können;

10.  fordert die EU und Vietnam auf, im Rahmen des Freihandelsabkommens einer fairen und ausgewogenen Behandlung aller Investoren und Dienstleistungsanbieter zuzustimmen, was die Dienstleistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen, Rechtsberatung, Rechnungsführung, Verkehr und Vertrieb betrifft, wozu sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel zählen; weist darauf hin, dass es im Falle von Finanzdienstleistungen darüber hinaus wichtig ist, für einen angemessenen politischen Raum zu sorgen, um das systemische Risiko zu verringern, Geldwäsche zu bekämpfen und ein größtmögliches Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten sowie um faire Wettbewerbsregeln und -verfahren zwischen inländischen und ausländischen Investoren und Dienstleistern durchzusetzen, unter anderem indem die vorhandenen Obergrenzen für Eigenkapital gesenkt oder sogar vollständig beseitigt und die Beschränkungen bei der Niederlassung und beim Erwerb von Lizenzen abgeschafft werden; empfiehlt, dass die Kommission strenge und verbindliche Bestimmungen über Transparenz und fairen Wettbewerb aushandelt, damit dieselben Wettbewerbsbedingungen auch zwischen Privatunternehmen und staatlichen Unternehmen gelten;

11.  empfiehlt Vietnam eindringlich, angemessene Datenschutzvorschriften auszuarbeiten, damit es den Status eines Landes mit einem angemessenen Schutzniveau erreicht, ohne allerdings Hindernisse für die Nutzung der Spielräume des TRIPS-Übereinkommens zu schaffen, um dadurch auf der Grundlage der und im Einklang mit den EU-Vorschriften die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU zu ermöglichen, wodurch die bilateralen Datenströme und der Handel mit den damit verbundenen Dienstleistungen, wie etwa der elektronische Handel, gefördert werden;

12.  fordert die Kommission und die vietnamesischen Behörden auf, wirksame und transparente Beschaffungssysteme auszuhandeln, um bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für fairen Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Unternehmen zu sorgen und sicherzustellen, dass ein möglichst großer Bereich, darunter auch Unternehmen des öffentlichen Sektors, erfasst werden, wobei die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse beider Seiten gebührend zu berücksichtigen sind;

13.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der Einsatz von Subventionen und anderen Vorzugsrechten – wie etwa staatlichen und inländischen Unternehmen in Vietnam gewährte vorteilhafte Bedingungen –, durch die der Wettbewerb mit europäischen Unternehmen verzerrt wird, beschränkt und regelmäßig überwacht wird, wobei dies insbesondere für die Wirtschaftszweige gilt, die für die Ausfuhrpolitik Vietnams wichtig sind; fordert die Kommission außerdem nachdrücklich auf, Regeln auszuhandeln, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche und private Marktteilnehmer aus der EU und Vietnam sichergestellt werden sollen;

14.  ist der Ansicht, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Geschäftsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gerichtet werden sollte und dass Investitionen in und von KMU gefördert werden sollten, um die Finanzierung marktorientierter Projekte vor Ort und von Gemeinschaftsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energieträger sowie den Handel mit Umweltgütern und -technologien zu unterstützen; fordert, dass den europäischen Investoren in Vietnam ein transparenterer und vorhersehbarer Rechtsrahmen geboten wird und dass vietnamesischen und europäischen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert werden;

15.  fordert beide Verhandlungspartner mit Nachdruck auf, im Freihandelsabkommen bei der Liberalisierung des Handels mit gewerblichen Erzeugnissen gute Ergebnisse zu erzielen, indem sichergestellt wird, dass die Rechte des geistigen Eigentums, darunter Patente und Muster, Warenzeichen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, für eine Reihe verarbeiteter Güter wirksam um- und durchgesetzt werden;

16.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens sensible Bereiche im Zusammenhang mit dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Fischereierzeugnissen berücksichtigt werden sollten, dass dies jedoch nicht die wechselseitige Marktöffnung in einander ergänzenden Bereichen verhindern sollte, und betont, dass ein neuer Marktzugang im Interesse von Erzeugern und Verbrauchern die lückenlose Durchsetzung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, wozu auch geografische Angaben einschließlich Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel gehören, sowie gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen voraussetzt; besteht darauf, dass das Abkommen den Zugang zu erschwinglichen Generika nicht behindern darf;

17.  fordert, dass Regelungen für die transparente und wirksame Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten und erforderlichenfalls Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat in das Freihandelsabkommen aufgenommen werden, um für einen angemessenen Investitionsschutz zu sorgen und Investoren davon abzuhalten, unbegründete Forderungen anzumelden; ist der Ansicht, dass jeder Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staat so weit wie möglich auf den Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) oder des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) oder sonst auf bilateral vereinbarten Regeln, die sich auf internationale Normen und Übereinkünfte stützen, beruhen, über einen geeigneten Rechtsrahmen verfügen und strengen Transparenzkriterien unterliegen sollte;

18.  fordert, dass dafür Sorge getragen wird, dass ein Investitionsabkommen die Fortschritte bei der Ratifizierung und uneingeschränkten Durchsetzung von internationalen Menschenrechtsabkommen, Übereinkommen der IAO und multilateralen Umweltübereinkommen durch beide Vertragspartner nicht schmälert;

19.  bevorzugt die Aufnahme von Tierschutznormen in das im Freihandelsabkommen enthaltene Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen oder in ein separates Kapitel mit entsprechend durchsetzbaren Bestimmungen;

20.  erwartet, dass das Freihandelsabkommen ein verbindliches und durchsetzbares Kapitel über die nachhaltige Entwicklung enthält, das dem gemeinsamen Bestreben der EU und Vietnams Rechnung trägt, die Achtung, Einhaltung und Durchsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen, der acht Kernübereinkommen der IAO und wichtiger multilateraler Umweltübereinkommen wie des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) zu fördern, wobei im Falle von Verstößen Maßnahmen greifen müssen, die die Einbeziehung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen ermöglichen, die bei der Überwachung der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen sowie bei der Umsetzung und Überwachung des Kapitels über die nachhaltige Entwicklung Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt vertreten, und dass Unternehmen damit darin bestärkt werden, Verfahren im Bereich der sozialen Verantwortung anzuwenden, wobei international vereinbarten Grundsätzen und Instrumenten wie etwa den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Grundsätzen der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle Investitionen und verantwortungsvolle Berichterstattung Rechnung zu tragen ist, und dass darin außerdem noch offene Fragen wie etwa der Schutz von Nutz- und Wildtieren geklärt werden;

21.  fordert, dass ein solches Kapitel über die nachhaltige Entwicklung von der institutionellen und rechtlichen Verknüpfung erfasst wird, die zwischen dem Freihandelsabkommen und dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen herzustellen ist, damit die Möglichkeit besteht, das Freihandelsabkommen im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen auszusetzen;

22.  fordert die Kommission auf, einen an Auflagen gebundenen Ansatz anzuwenden, um die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens im Gegenzug für konkrete Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und anderer Grundrechte anzubieten;

23.  begrüßt die von Vietnam im Rahmen seiner Doi-Moi-Reform erzielten sozioökonomischen Fortschritte und unterstützt die kontinuierlichen Bemühungen des Landes um weitere gesellschaftliche Verbesserungen; begrüßt daher die vom ASEAN unterstützte Bewerbung des Landes um die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2014–2016 sowie den Beschluss der vietnamesischen Regierung vom 27. August 2013, ein Aide-mémoire vorzulegen, das freiwillige Zusagen und Verpflichtungen umfasst, um dazu beizutragen, dass die Menschenrechte gefördert und geschützt werden und somit eine nachhaltige Entwicklung auf seinem Hoheitsgebiet und in den Beziehungen zu seinen Partnern vorangetrieben wird; fordert die vietnamesische Regierung eindringlich auf, ihren Zusagen und Verpflichtungen konsequent nachzukommen, um etwaige Menschenrechtsverletzungen und Verschlechterungen bei den Grundfreiheiten wirksam zu verhindern und zu beseitigen;

24.  betont, dass Menschenrechte, Demokratie und Sicherheit wesentliche Bestandteile der Gesamtbeziehungen zwischen der EU und Vietnam sind; fordert daher beide Seiten auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Dialog über offene Fragen aktiv fortgesetzt wird, insbesondere mit Blick auf die freie Meinungsäußerung der einzelnen Bürger, die Medienfreiheit und die Religionsfreiheit;

25.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, so schnell wie möglich und wie vom Parlament in seiner Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(11) gefordert eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte durchzuführen, um „nachvollziehbare, auf die Menschenrechte und die Umwelt- und Sozialnormen gestützte, handelspolitische Indikatoren“ bereitzustellen, wobei dies auch im Einklang mit dem Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung steht;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Vietnams zu übermitteln.

(1) ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 591.
(2) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.
(3) http://eeas.europa.eu/sp/index_en.htm#V
(4) ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 129.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0189.
(6) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.
(7) ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 34.
(8) ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 87.
(9)ΑBl.C 168 E vom 14.6.2013, S. 1.
(10) Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v AEUV.
(11) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

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