Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2014 zur Lage bestimmter schutzbedürftiger Gruppen in Syrien (2014/2695(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere jene vom 6. Februar 2014 zur Lage in Syrien(1),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. April 2014 und 20. Januar 2014 zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 15. März 2014 zum dritten Jahrestag des Aufstands in Syrien und vom 8. April 2014 zur Ermordung von Jesuitenpater van der Lugt im syrischen Homs,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,
– unter Hinweis auf die Resolution 2139 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. Februar 2014,
– unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien vom 12. Februar 2014,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 7. April 2014 zu Syrien,
– unter Hinweis auf die am 28. März 2014 von der Nothilfekoordinatorin der Vereinten Nationen und Untergeneralsekretärin für humanitäre Angelegenheiten, Valerie Amos, abgegebene Erklärung zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die anhaltende und von Gewalt geprägte Krise in Syrien zu einer humanitären Katastrophe von in der jüngeren Geschichte unbekanntem Ausmaß geführt hat, wobei bislang mehr als 150 000 Todesopfer, darunter hauptsächlich Zivilisten, mehr als 6,5 Millionen Binnenvertriebene und mehr als 2,6 Millionen syrische Flüchtlinge, von denen die meisten in den Libanon, die Türkei, nach Jordanien, in den Irak und nach Ägypten geflohen sind, gezählt wurden; in der Erwägung, dass sich ethnische und religiöse Minderheiten in dieser Krise in einer besonders schutzbedürftigen Lage befinden;
B. in der Erwägung, dass sich die syrische Bevölkerung traditionell aus einer großen Vielfalt ethnischer und religiöser Gemeinschaften zusammensetzt, darunter Araber, Armenier, Assyrer, Tscherkessen, Kurden und Turkmenen bzw. Muslime, Christen und Drusen sowie andere Gruppen; in der Erwägung, dass keine der religiösen oder ethnischen Gemeinschaften in Syrien von dem seit drei Jahren andauernden Konflikt verschont worden ist, der immer sektiererischere Züge annimmt;
C. in der Erwägung, dass diese Gemeinschaften seit jeher Teil der syrischen Gesellschaft sind und unter anderem durch ihr Engagement in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Kultur zu deren Entwicklung und Aufstieg beigetragen haben; in der Erwägung, dass sie daher eine wichtige Rolle bei der Demokratisierung Syriens spielen und bei jeder Konsultation über die Zukunft des Landes und in allen Aussöhnungsprozessen vertreten sein müssen;
D. in der Erwägung, dass die meisten dieser Gemeinschaften bis vor kurzem versuchten sich aus dem Konflikt herauszuhalten, da viele zwar erkennen, dass ein Regimewechsel in Syrien erforderlich ist, sie jedoch auch fürchten, dass sie – sollte die Regierung gestürzt werden – in das Visier der dschihadistischen Rebellen aus den Reihen der Sunniten, die die Errichtung eines islamischen Staates fordern, oder anderer geraten;
E. in der Erwägung, dass das Assad-Regime als Überlebensstrategie ganz bewusst eine Dynamik der sektiererischen Polarisierung in Gang gesetzt hat, die die latenten und bisher weitgehend unterdrückten Spannungen in örtlichen Gemeinschaften geschürt hat; in der Erwägung, dass die zunehmende Präsenz islamistischer Extremisten und Dschihadisten und die Unterwanderung aller Seiten des Konflikts durch diese Gruppen der Grund für die aufkommende Besorgnis unter den Minderheiten im Land ist; in der Erwägung, dass die immer tiefere Spaltung zwischen Sunniten und Schiiten in Syrien auch in den Nachbarländern die Beziehungen zwischen den Gemeinschaften beeinträchtigt;
F. in der Erwägung, dass der aus den Niederlanden stammende Jesuitenpater Frans van der Lugt, der seit Jahrzehnten in Syrien lebte und dafür bekannt war, dass er sich weigerte, die besetzte Stadt Homs zu verlassen, am 7. April 2014 von Bewaffneten zusammengeschlagen und dann erschossen wurde; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen diesen unmenschlichen Akt der Gewalt gegen einen Mann, der inmitten von Belagerungen und zunehmenden Schwierigkeiten dem syrischen Volk beistand, verurteilt hat; in der Erwägung, dass sich weitere Christen in dem Kloster befinden, in dem Pater van der Lugt ermordet wurde, und dass die internationale Gemeinschaft um ihre Sicherheit besorgt ist, ebenso wie um die Sicherheit der vielen Zivilisten, die noch immer in der weiterhin belagerten Stadt Homs eingeschlossen sind;
G. in der Erwägung, dass Pater Paolo Dall’Oglio seit Juli 2013 vermisst wird und Bischof Boulos Yazigi, der der griechisch-orthodoxen Kirche angehört, und Bischof John Ibrahim, der der assyrisch-orthodoxen Kirche angehört, im April 2013 von Bewaffneten in der Nähe der Stadt Aleppo im Norden des Landes aus ihrem Auto entführt wurden; in der Erwägung, dass ihr Schicksal noch immer ungewiss ist;
H. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen Regierungskräften und Rebellen, zu denen auch Elemente mit Verbindungen zu Al-Qaida gehören, Ende März 2014 dazu geführt haben, dass der Großteil der Bewohner von Kassab, einer armenischen Stadt an der syrisch-türkischen Grenze, ihre Heimat verlassen musste; in der Erwägung, dass es widersprüchliche Berichte über die Zahl der Opfer bei diesen Vorfällen gibt;
I. in der Erwägung, dass aktuellen Berichten aus Syrien zufolge Rebellen der der Al-Qaida nahestehenden Al-Nusra-Front etliche christliche und kurdische Dörfer an der türkischen Grenze eingenommen haben, wie etwa die kurdische Stadt Ain al-Arab/Kobane;
J. in der Erwägung, dass palästinensische Flüchtlinge in der Krise in Syrien eine besonders schutzbedürftige Gruppe sind und bleiben; in der Erwägung, dass viele von ihnen in belagerten Gebieten leben, insbesondere in dem Lager Jarmuk, das von Regierungskräften und verschiedenen bewaffneten Gruppierungen nach wie vor heftig angegriffen wird, was aufseiten der 18 000 Palästinenser, die sich in dem Gebiet aufhalten, zu unmenschlichem Leid führt; in der Erwägung, dass fast alle der 540 000 palästinensischen Flüchtlinge in Syrien heute Hilfe benötigen, wobei mehr als die Hälfte von ihnen Binnenvertriebene sind und sie auf große Hindernisse oder zunehmende Restriktionen stoßen, wenn sie versuchen, nach Ägypten, Jordanien oder in den Libanon zu fliehen;
K. in der Erwägung, dass Frauen und Kinder in der anhaltenden Krise in Syrien nach wie vor Opfer von Überfällen, sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt und Missbrauch werden und es ihnen an grundlegenden Gütern und Dienstleistungen mangelt; in der Erwägung, dass sich unter den syrischen Flüchtlingen unverhältnismäßig viele Frauen und Kinder befinden; in der Erwägung, dass seit 2011 fast 3 Millionen Kinder in Syrien die Schule abgebrochen haben, während es in den Nachbarländern mindestens 500 000 registrierte Flüchtlingskinder gibt, die nicht an einer Schule angemeldet sind;
L. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Intellektuelle, Religionsvertreter, Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft noch immer Opfer der von Gewalt geprägten Krise in Syrien werden; in der Erwägung, dass die Gewinnerin des Sacharow-Preises 2011, Razan Zaitouneh, die vor vier Monaten zusammen mit ihrem Mann und zwei weiteren Menschenrechtsaktivisten in Duma entführt wurde, immer noch an einem unbekannten Ort festgehalten wird;
M. in der Erwägung, dass es politischen und religiösen Führern auf allen Ebenen obliegt, Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen und sich für gegenseitigen Respekt unter Einzelpersonen und unter religiösen und ethnischen Gruppen einzusetzen;
N. in der Erwägung, dass es nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen verboten ist, Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit zum Ziel von Übergriffen zu machen und unbeteiligte Zivilisten anzugreifen; in der Erwägung, dass derartige Handlungen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können; in der Erwägung, dass in der Resolution 2139 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betont wird, der Straflosigkeit von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und von Menschenrechtsverletzungen müsse ein Ende gesetzt werden, und dass in der Resolution bekräftigt wird, dass diejenigen, die in Syrien derartige Verstöße und Verletzungen verübt haben oder anderweitig dafür verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden müssen;
1. bringt seine tiefe Bestürzung über das unsägliche Ausmaß menschlichen Leids und des Verlusts von Menschenleben zum Ausdruck und bekundet den Angehörigen aller unschuldigen Opfer des Konflikts in Syrien sein Beileid; verurteilt nachdrücklich die vom Assad-Regime und regierungstreuen Milizen begangenen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht; verurteilt alle Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch bewaffnete Gruppen, die Widerstand gegen das Regime leisten; verurteilt entschieden die zunehmende Zahl von Terroranschlägen, die in dem Land von extremistischen Organisationen und Einzeltätern verübt werden;
2. ist überzeugt davon, dass eine dauerhafte Beilegung der derzeitigen Krise in Syrien nur durch einen von Syrien angeführten politischen Prozess unter Beteiligung aller und mit Rückendeckung der internationalen Gemeinschaft erreicht werden kann; bedauert, dass die Friedensverhandlungen bislang nicht zu einem Erfolg geführt haben, weil das Regime die Gespräche behindert hat, und fordert alle beteiligten Parteien und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, alles daran zu setzen, erneute Verhandlungen aufzunehmen, in deren Folge den Massenmorden ein Ende gesetzt wird; erachtet es als sehr wichtig, dass alle Teile der syrischen Gesellschaft, einschließlich der ethnischen und religiösen Minderheiten, an dem Prozess beteiligt sind und einen Beitrag leisten, und betont, dass den Minderheiten bei der Bewahrung des einzigartigen kulturellen Erbes und der Tradition des Zusammenlebens verschiedener Kulturen, Ethnien und Religionen in Syrien eine wichtige Rolle zukommt, wobei das Ziel darin besteht, eine lebendige Gesellschaft für die künftigen Generationen von Syrern zu schaffen;
3. bekräftigt, dass die Minderheitenrechte untrennbar mit der Achtung anderer grundlegender Menschenrechte und Freiheiten wie etwa dem Recht auf Freiheit, Sicherheit, Gleichheit und freie Meinungsäußerung verbunden sind;
4. verurteilt nachdrücklich die unlängst durchgeführten Angriffe auf bestimmte religiöse und ethnische Gemeinschaften in Syrien, zu denen insbesondere Christen, Armenier und Kurden gehören, und fordert alle beteiligten Parteien auf, jegliche Handlungen zu unterlassen, die darauf abzielen, den Konflikt zwischen Ethnien und Konfessionen anzuheizen; betont, dass alle am Konflikt beteiligten Akteure die Pflicht haben, all die verschiedenen Minderheiten des Landes zu schützen; stellt jedoch fest, dass die Angriffe gegen bestimmte schutzbedürftige Gemeinschaften nur einer von mehreren Aspekten des syrischen Bürgerkriegs sind;
5. verurteilt die Ermordung von Pater Frans van der Lugt, die einen unmenschlichen Akt der Gewalt gegen einen Mann darstellt, der inmitten von Belagerungen und zunehmenden Schwierigkeiten dem syrischen Volk beistand, aufs Schärfste; würdigt sein Wirken, das sich auch über die Grenzen der belagerten Stadt Homs hinaus erstreckte und hunderten Zivilisten auch weiterhin bei ihren täglichen Bedürfnissen im Kampf um das Überleben hilft;
6. fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, sich an das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu halten, und fordert, dass alle schutzbedürftigen Gemeinschaften geschützt werden, unter anderem indem Zugang für humanitäre Hilfe gewährt wird und alle Belagerungen besiedelter Gebiete aufgehoben werden, was auch die Altstadt von Homs betrifft; bekräftigt seine Forderung an die internationale Gemeinschaft, Schutzgebiete entlang der türkisch-syrischen Grenze und nach Möglichkeit innerhalb Syriens einzurichten sowie Korridore für humanitäre Hilfe zu schaffen;
7. verurteilt den Angriff auf die armenische Stadt Kassab; unterstützt alle Anstrengungen vor Ort, sektiererische Gewalt in den von Rebellen besetzten Gebieten und Gebieten mit kurdischer Mehrheit zu unterbinden und zu bekämpfen; fordert die derzeitigen und künftigen syrischen Behörden auf, den schutzbedürftigen Gemeinschaften im Land verlässlichen und wirksamen Schutz zu bieten und ihnen die sichere Rückkehr in ihre Häuser zu ermöglichen sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Täter, die für die Angriffe auf diese Gemeinschaften verantwortlich sind, vor Gericht gestellt und in einem ordentlichen Verfahren verurteilt werden;
8. fordert erneut, dass der schutzbedürftigen Lage palästinensischer Flüchtlinge in Syrien und vor allem den unmenschlichen Lebensbedingungen der Palästinenser, die im Lager Jarmuk untergebracht sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; wiederholt seinen Appell an alle beteiligten Konfliktparteien, dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und anderen internationalen Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang zu dem Lager sowie zu allen anderen belagerten Gebieten im Land zu gewähren, damit das bittere Leid der örtlichen Bevölkerung gelindert werden kann; würdigt die Arbeit des UNRWA in Syrien und fordert mehr internationale Unterstützung für dessen Tätigkeit;
9. fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, dem Leid und den Bedürfnissen von Frauen und Kindern in der Syrienkrise besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert, dass die Ermordung, Entführung und Rekrutierung insbesondere von Kindern nicht geduldet werden und dass die Kapazitäten der humanitären Hilfe zur Unterstützung traumatisierter Opfer gestärkt werden;
10. weist darauf hin, dass alle politischen Häftlinge, Aktivisten der Zivilgesellschaft, Mitarbeiter humanitärer Organisationen, Religionsvertreter (darunter Pater Dall’Oglio, der griechisch-orthodoxe Bischof Boulos Yazigi und der assyrisch-orthodoxe Bischof John Ibrahim), Journalisten und Fotografen, die von der Regierung oder Rebellen festgehalten werden, dringend freigelassen werden müssen und unabhängigen Beobachtern Zugang zu allen Orten, an denen Menschen festgehalten werden, gewährt werden muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, alle nur möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Freilassung der Sacharow-Preisträgerin 2011, Razan Zaitouneh, und aller anderen Menschenrechtsaktivisten in Syrien, einschließlich des Internetaktivisten Bassel Safadi Chartabil, zu erreichen;
11. ist nach wie vor überzeugt, dass es in Syrien keinen dauerhaften Frieden geben kann, wenn diejenigen, die für die während des Konflikts begangenen Verbrechen, einschließlich der religiös oder ethnisch motivierten Verbrechen, verantwortlich sind, nicht zur Rechenschaft gezogen werden; bekräftigt seine Forderung nach einer Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Lage in Syrien und unterstützt alle Initiativen in diese Richtung; würdigt die Arbeit der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien und anderer internationaler Akteure, die in großem Umfang Belege für schwere Verbrechen, die von der Regierung und einigen Rebellengruppen in Syrien verübt wurden, sammeln und aufbewahren, und fordert, dass gehandelt wird, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;
12. erklärt sich sehr besorgt über die schwerwiegenden Folgen, die die Spaltung Syriens für die Stabilität und Sicherheit der Region und insbesondere im Libanon und im Irak hat, und über die hohe Zahl syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern und vor allem im Libanon; stellt fest, dass die Zahl dort laut Angaben des UNHCR mittlerweile die Marke von 1 Million überschritten hat, wobei die Zehntausenden, die sich nicht bei dem Hohen Flüchtlingskommissariat gemeldet haben, nicht mitgezählt sind und Woche für Woche 12 000 Menschen aus Syrien in den Libanon fliehen; ist zutiefst besorgt über die anhaltenden Flüchtlingsströme, die Jordanien, die Türkei, den Irak und Ägypten betreffen; hält die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten an, den vom Syrienkonflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen auch künftig umfangreiche humanitäre Hilfe zu leisten;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin der Kommission, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien, der Regierung und dem Parlament Ägyptens, der Regierung und dem Parlament des Irak, der Regierung und dem Parlament Jordaniens, der Regierung dem Parlament des Libanon, der Regierung dem Parlament der Türkei, dem Generalsekretär des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten und allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.