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Verfahren : 2014/0170(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0001/2014

Eingereichte Texte :

A8-0001/2014

Aussprachen :

PV 15/07/2014 - 13

Abstimmungen :

PV 16/07/2014 - 10.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2014)0004

Angenommene Texte
PDF 221kWORD 39k
Mittwoch, 16. Juli 2014 - Straßburg
Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 *
P8_TA(2014)0004A8-0001/2014

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 (COM(2014)0324 – C8-0026/2014 – 2014/0170(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0324),

–  gestützt auf Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8‑0026/2014),

–  in Kenntnis des Konvergenzberichts 2014 der Kommission (COM(2014)0326) und des Konvergenzberichts der Europäischen Zentralbank vom Juni 2014,

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone(2),

–  gestützt auf Artikel 100 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0001/2014),

A.  in der Erwägung, dass Litauen erstmals 2006 versucht hat, den Euro einzuführen, dass die litauische Regierung am 25. Februar 2013 beschlossen hat, die Einführung des Euro zum 1. Januar 2015 anzustreben und dass das litauische Parlament (Seimas) am 17. April 2014 das Gesetz zur Einführung des Euro in Litauen mit großer Mehrheit angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro in Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien festgelegt sind und die folgenden vier Konvergenzkriterien erfüllt werden müssen: Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems und Dauerhaftigkeit der vom Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des 7. Europäischen Parlaments den Bericht zur Einführung des Euro in Litauen in seiner Sitzung am 7. April 2014 mit großer Mehrheit angenommen hat und somit die Einführung des Euro in Litauen befürwortet hat;

D.  in der Erwägung, dass Litauen laut dem am 4. Juni 2014 veröffentlichten Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank alle Konvergenzkriterien erfüllt;

E.  in der Erwägung, dass der Euro die Währung der Union ist und dass grundsätzlich alle Mitgliedstaaten, die die Konvergenzkriterien erfüllen, dem Euro beitreten müssen und nur Dänemark und das Vereinigte Königreich von dieser Verpflichtung freigestellt sind;

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  befürwortet die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht der Kommission während des einjährigen Zeitraums bis April 2014 eine durchschnittliche Inflationsrate von 0,6 % aufwies und damit das Konvergenzkriterium der Preisstabilität erfüllt;

5.  begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht der Kommission im Referenzjahr 2013 ein Haushaltsdefizit von 2,1 % und einen Schuldenstand von 39,4 % des Bruttoinlandsprodukts verzeichnete und damit das Konvergenzkriterium einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand erfüllt;

6.  begrüßt, dass laut dem Konvergenzbericht der Kommission beim Wechselkurs zwischen Litas und Euro während des zweijährigen Bewertungszeitraums keine Spannungen festzustellen waren und Litauen damit das Konvergenzkriterium der Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems erfüllt;

7.  begrüßt, dass die langfristigen Zinsen in Litauen laut Konvergenzbericht der Kommission im Referenzzeitraum Mai 2013 bis April 2014 bei durchschnittlich 3,6 % lagen und Litauen damit das Konvergenzkriterium der Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz erfüllt;

8.  begrüßt, dass die litauischen Rechtsvorschriften laut dem Konvergenzbericht vollständig mit den Anforderungen von Artikel 131 AEUV vereinbar sind;

9.  begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes über die Zentralbank Lietuvos bankas mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Zentralbank gemäß Artikel 130 AEUV und Artikel 7 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank;

10.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Eurogruppe und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.
(2) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 251.

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