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Verfahren : 2014/0901(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0070/2014

Eingereichte Texte :

A8-0070/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/12/2014 - 5.12

Angenommene Texte :

P8_TA(2014)0084

Angenommene Texte
PDF 222kWORD 50k
Dienstag, 16. Dezember 2014 - Straßburg
Benennung von Mitgliedern des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung *
P8_TA(2014)0084A8-0070/2014

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2014 zu dem Vorschlag der Kommission für die Ernennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und von Mitgliedern des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (C(2014)9456 – C8-0284/2014 – 2014/0901(NLE))

(Billigung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. Dezember 2014 für die Ernennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und von Mitgliedern des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (C(2014)9456),

–  unter Hinweis auf Artikel 56 Absatz 6 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010(1),

–  gestützt auf seine Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0070/2014),

A.  in der Erwägung, dass mit Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 festgelegt wird, dass der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung genannten Mitglieder des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (im Folgenden „Ausschuss“) auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten, Kenntnisse in Banken- und Finanzfragen sowie ihrer Erfahrung im Bereich der Finanzaufsicht und -regulierung und der Bankenabwicklung ernannt werden;

B.  in der Erwägung, dass in Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 überdies vorgesehen ist, dass bei der Bildung des Ausschusses die Grundsätze der Ausgewogenheit der Geschlechter, der Erfahrung und der Qualifikation geachtet werden;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 19. November 2014 eine Auswahlliste der Kandidaten für die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses aufgestellt hat;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 1. Dezember 2014 eine Auswahlliste der Kandidaten für die in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung genannten Mitglieder des Ausschusses aufgestellt hat;

E.  in der Erwägung, dass die beiden Auswahllisten dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 unterbreitet wurden;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission am 5. Dezember 2014 einen Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung angenommen und dem Parlament übermittelt hat;

G.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments daraufhin die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidaten für die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie für die Mitglieder des Ausschusses bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014;

H.  in der Erwägung, dass der Ausschuss am 8. Dezember 2014 eine Anhörung mit Elke König, vorgeschlagene Kandidatin für die Position der Vorsitzenden des Ausschusses, durchgeführt hat, bei der sie eine einführende Erklärung abgab und anschließend Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

I.  in der Erwägung, dass der Ausschuss am 9. Dezember 2014 eine Anhörung mit Timo Löyttyniemi, vorgeschlagener Kandidat für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, sowie mit Mauro Grande, Antonio Carrascosa, Joanne Kellermann und Dominique Laboureix, den vier vorgeschlagenen Kandidaten für die weiteren Mitglieder des Ausschusses, durchgeführt hat; in der Erwägung, dass alle fünf vorgeschlagenen Kandidaten bei der Anhörung eine einführende Erklärung abgaben und anschließend Fragen der Ausschussmitglieder beantworteten;

1.  billigt den Vorschlag der Kommission für die Ernennung der folgenden Kandidaten:

   a) Elke König für die Position der Vorsitzenden des Ausschusses,
   b) Timo Löyttyniemi für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses,
   c) Mauro Grande für die Position eines Mitglieds des Ausschusses,
   d) Antonio Carrascosa für die Position eines Mitglieds des Ausschusses,
   e) Joanne Kellermann für die Position eines Mitglieds des Ausschusses,
   f) Dominique Laboureix für die Position eines Mitglieds des Ausschusses;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.

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