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Verfahren : 2014/0086(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0041/2014

Eingereichte Texte :

A8-0041/2014

Aussprachen :

PV 17/12/2014 - 17
CRE 17/12/2014 - 17

Abstimmungen :

PV 18/12/2014 - 10.2
CRE 18/12/2014 - 10.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2014)0111

Angenommene Texte
PDF 215kWORD 48k
Donnerstag, 18. Dezember 2014 - Straßburg
Assoziierungsabkommen mit Georgien ***
P8_TA(2014)0111A8-0041/2014

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union (09827/2014 – C8-0129/2014 – 2014/0086(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09827/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (17901/2013),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 218 Absatz 7 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0129/2014),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien(1),

–  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 18. Dezember 2014(2) zu dem Entwurf eines Beschlusses;

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0041/2014),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.

(1) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 137.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0110.

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