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Angenommene Texte
Mittwoch, 16. Juli 2014 - Straßburg
Ernennung vier neuer Mitglieder der Kommission
 Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 *
 Mitgliederzahl der interparlamentarischen Delegationen

Ernennung vier neuer Mitglieder der Kommission
PDF 199kWORD 34k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2014 zur Billigung der Ernennung von Jyrki Katainen, Jacek Dominik, Ferdinando Nelli Feroci und Martine Reicherts zu Mitgliedern der Kommission (C8-0030/2014 - 2014/0803(NLE), C8-0083/2014 - 2014/0804(NLE), C8-0084/2014 – 2014/0805(NLE), C8-0085/2014 - 2014/0806(NLE))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf Nummer 6 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission(1),

–  in Kenntnis des Rücktritts von Olli Rehn, Janusz Lewandowski, Antonio Tajani und Viviane Reding als Mitglieder der Kommission mit Wirkung vom 30. Juni 2014,

–  in Kenntnis der Schreibens des Rates vom 20. Juni und 2. Juli 2014, mit denen der Rat das Europäische Parlament hinsichtlich eines im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission zu fassenden Beschlusses des Rates zur Ernennung von vier Mitgliedern der Kommission angehört hat (C8-0030/2014, C8-0083/2014, C8-0084/2014, C8-0085/2014),

–  in Kenntnis der Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder am 14. Juli 2014, die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung, vom Haushaltsausschuss zusammen mit dem assoziierten Haushaltskontrollausschuss, vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zusammen mit dem assoziierten Rechtsausschuss und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter durchgeführt wurde, sowie auf die Erklärungen über die Bewertung im Anschluss an diese Anhörungen,

–  gestützt auf Artikel 118 und Anlage XVI seiner Geschäftsordnung,

1.  billigt die Ernennung von Jyrki Katainen, Jacek Dominik, Ferdinando Nelli Feroci und Martine Reicherts als Mitglieder der Kommission für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis zum 31. Oktober 2014;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.


Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 *
PDF 221kWORD 39k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 (COM(2014)0324 – C8-0026/2014 – 2014/0170(NLE))
P8_TA(2014)0004A8-0001/2014

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0324),

–  gestützt auf Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8‑0026/2014),

–  in Kenntnis des Konvergenzberichts 2014 der Kommission (COM(2014)0326) und des Konvergenzberichts der Europäischen Zentralbank vom Juni 2014,

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone(2),

–  gestützt auf Artikel 100 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0001/2014),

A.  in der Erwägung, dass Litauen erstmals 2006 versucht hat, den Euro einzuführen, dass die litauische Regierung am 25. Februar 2013 beschlossen hat, die Einführung des Euro zum 1. Januar 2015 anzustreben und dass das litauische Parlament (Seimas) am 17. April 2014 das Gesetz zur Einführung des Euro in Litauen mit großer Mehrheit angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro in Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien festgelegt sind und die folgenden vier Konvergenzkriterien erfüllt werden müssen: Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems und Dauerhaftigkeit der vom Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des 7. Europäischen Parlaments den Bericht zur Einführung des Euro in Litauen in seiner Sitzung am 7. April 2014 mit großer Mehrheit angenommen hat und somit die Einführung des Euro in Litauen befürwortet hat;

D.  in der Erwägung, dass Litauen laut dem am 4. Juni 2014 veröffentlichten Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank alle Konvergenzkriterien erfüllt;

E.  in der Erwägung, dass der Euro die Währung der Union ist und dass grundsätzlich alle Mitgliedstaaten, die die Konvergenzkriterien erfüllen, dem Euro beitreten müssen und nur Dänemark und das Vereinigte Königreich von dieser Verpflichtung freigestellt sind;

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  befürwortet die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht der Kommission während des einjährigen Zeitraums bis April 2014 eine durchschnittliche Inflationsrate von 0,6 % aufwies und damit das Konvergenzkriterium der Preisstabilität erfüllt;

5.  begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht der Kommission im Referenzjahr 2013 ein Haushaltsdefizit von 2,1 % und einen Schuldenstand von 39,4 % des Bruttoinlandsprodukts verzeichnete und damit das Konvergenzkriterium einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand erfüllt;

6.  begrüßt, dass laut dem Konvergenzbericht der Kommission beim Wechselkurs zwischen Litas und Euro während des zweijährigen Bewertungszeitraums keine Spannungen festzustellen waren und Litauen damit das Konvergenzkriterium der Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems erfüllt;

7.  begrüßt, dass die langfristigen Zinsen in Litauen laut Konvergenzbericht der Kommission im Referenzzeitraum Mai 2013 bis April 2014 bei durchschnittlich 3,6 % lagen und Litauen damit das Konvergenzkriterium der Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz erfüllt;

8.  begrüßt, dass die litauischen Rechtsvorschriften laut dem Konvergenzbericht vollständig mit den Anforderungen von Artikel 131 AEUV vereinbar sind;

9.  begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes über die Zentralbank Lietuvos bankas mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Zentralbank gemäß Artikel 130 AEUV und Artikel 7 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank;

10.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Eurogruppe und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.
(2) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 251.


Mitgliederzahl der interparlamentarischen Delegationen
PDF 116kWORD 37k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2014 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (2014/2704(RSO))
P8_TA(2014)0005B8-0003/2014

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss der Konferenz der Präsidenten,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 12. März 2014 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den gemischten parlamentarischen Ausschüssen, der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen(1),

–  gestützt auf Artikel 212 seiner Geschäftsordnung,

1.  beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt festzulegen:

   a) Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei
     Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien: 13 Mitglieder
     Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder
     Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum: 17 Mitglieder
     Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Serbien: 15 Mitglieder
     Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien: 14 Mitglieder
     Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Montenegro: 14 Mitglieder
     Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo: 13 Mitglieder
   b) Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft
     Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland: 31 Mitglieder
     Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine: 16 Mitglieder
     Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Moldau: 14 Mitglieder
     Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder
     Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien: 18 Mitglieder
   c) Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina
     Delegationen für die Beziehungen zu:
   Israel: 18 Mitglieder
   dem Palästinensischen Legislativrat: 18 Mitglieder
   den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb: 18 Mitglieder
   den Maschrik-Ländern: 18 Mitglieder
   d) Arabische Halbinsel, Irak und Iran
     Delegationen für die Beziehungen zu:
   der Arabischen Halbinsel: 15 Mitglieder
   Irak: 8 Mitglieder
   Iran: 12 Mitglieder
   e) Nord-, Mittel- und Südamerika
     Delegationen für die Beziehungen zu:
   den Vereinigten Staaten: 58 Mitglieder
   Kanada: 16 Mitglieder
   der Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder
   den Ländern Mittelamerikas: 15 Mitglieder
   den Ländern der Andengemeinschaft: 12 Mitglieder
   dem Mercosur: 19 Mitglieder
     Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder
     Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder
     Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder
   f) Asien/Pazifischer Raum
     Delegationen für die Beziehungen zu:
   Japan: 24 Mitglieder
   der Volksrepublik China: 37 Mitglieder
   Indien: 24 Mitglieder
   Afghanistan: 8 Mitglieder
   den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder
   den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN) 26 Mitglieder
   der koreanischen Halbinsel: 12 Mitglieder
   Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder
     Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei: 19 Mitglieder
   g) Afrika
     Delegationen für die Beziehungen zu:
   Südafrika: 16 Mitglieder
   dem Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder
   h) Multilaterale Versammlungen
     Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: 78 Mitglieder
     Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder
     Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat): 75 Mitglieder
     Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest: 60 Mitglieder
     Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0217.

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