Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Fortschrittsbericht über Serbien 2014 (2014/2949(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der Staaten des westlichen Balkans auf einen Beitritt zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2008/213/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 12. Oktober 2011 zum Antrag Serbiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (SEC(2011)1208),
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution A/RES/64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens anerkannt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Priština zu unterstützen,
– unter Hinweis auf die in der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses Europäische Union – Serbien vom 26./27. November 2014 angenommene Erklärung sowie die dort angenommenen Empfehlungen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013,
– unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission über Serbien 2014 (SWD(2014)0302) vom 8. Oktober 2014,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. Dezember 2014,
– unter Hinweis auf seine Entschließung zum Fortschrittsbericht über Serbien 2013 vom 16. Januar 2014(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu Serbien und dem Fall von Vojislav Šešelj, der Kriegsverbrechen bezichtigt wird(3),
– unter Hinweis auf die Arbeit von David McAllister als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für Serbien,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 28. Juni 2013 beschlossen hat, Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufzunehmen; in der Erwägung, dass die erste Regierungskonferenz am 21. Januar 2014 stattfand;
B. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht über Serbien 2014 über die Fortschritte Serbiens bei der europäischen Integration berichtet und dabei die Anstrengungen, die Kopenhagener Kriterien und die Konditionalität des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, bewertet;
C. in der Erwägung, dass Serbien genau wie jedes andere Land, das die Mitgliedschaft in der EU anstrebt, auf der Grundlage seiner Leistungen bei der Erfüllung, Umsetzung und Einhaltung einheitlicher Kriterien bewertet werden muss, und in der Erwägung, dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;
D. in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit zum Schwerpunkt ihrer Erweiterungspolitik gemacht hat;
E. in der Erwägung, dass die Kommission hervorgehoben hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung, die Rechtsstaatlichkeit und die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung in allen Ländern des westlichen Balkans gestärkt werden müssen;
F. in der Erwägung, dass Serbien wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo eingeleitet hat, was zu dem Ersten Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen vom 19. April 2013 führte; in der Erwägung, dass weitere Schritte dringend notwendig sind, damit alle offenen Fragen zwischen beiden Ländern geregelt werden können;
G. in der Erwägung, dass gutnachbarliche Beziehungen ein Schlüsselelement der erfolgreichen europäischen Integration eines jeden Landes darstellen, und in der Erwägung, dass sich im Beitrittsprozess im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen konstruktiv und im Geiste gutnachbarlicher Beziehungen mit bilateralen Fragen befasst werden sollte und dabei die Gesamtinteressen und Werte der EU berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass wichtige Schritte im historischen Aussöhnungsprozess zwischen Serbien und seinen Nachbarn unternommen wurden;
H. in der Erwägung, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz von Minderheiten in jeder Hinsicht gewährleistet werden muss, insbesondere in den Bereichen Bildung, Sprachengebrauch, Zugang zu Medien und Gottesdiensten in den Minderheitensprachen;
I. in der Erwägung, dass der OSZE-Vorsitz Serbiens im Jahr 2015 in eine Zeit fällt, in welcher der Konflikt in der Ostukraine andauert und die OSZE den 40. Jahrestag der Annahme der Schlussakte von Helsinki feiert;
1. begrüßt den förmlichen Beginn der Beitrittsgespräche auf der ersten Regierungskonferenz zwischen der EU und Serbien am 21. Januar 2014 und begrüßt, dass die Regierung Serbiens während des Screening-Prozesses des EU-Besitzstands sehr gut vorbereitet war und großes Engagement an den Tag gelegt hat;
2. begrüßt die Durchführung vorgezogener Parlamentswahlen, die von internationalen Beobachtern positiv bewertet wurden; fordert die staatlichen Behörden auf, die Empfehlungen der letzten und vorhergehenden Wahlbeobachtungsmissionen von OSZE/BDIMR umfassend zu beachten;
3. betont, die Fortschritte und die Bedeutung der Verbesserungen bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) EU-Serbien; betont, dass das SAA für Serbien und die EU den allgemeinen Rahmen bietet, um ihre Zusammenarbeit zu intensivieren;
4. begrüßt das Engagement, das die neue serbische Regierung mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess zeigt, und fordert Serbien auf, die systemischen und sozioökonomischen Reformen mit Entschlossenheit voranzutreiben; unterstreicht, dass die umfassende Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten ein wichtiger Indikator für einen erfolgreichen Integrationsprozess bleibt; fordert Serbien auf, Planung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung von neuen Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zu verbessern; betont, dass der inklusive Charakter und die Transparenz des Beitrittsprozesses verbessert werden müssen; betont, dass Serbien in seiner Reformpriorität, der Rechtsstaatlichkeit, weitere Fortschritte erzielen muss;
5. fordert dazu auf, bei der Öffnung der Verhandlungskapitel Entwicklungen auf technischer Ebene, aber auch der politische Kontext der Beziehungen zwischen Serbien und der EU berücksichtigt werden sollten; betont, dass die Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) in einem frühen Stadium der Verhandlungen behandelt werden sollten; vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass Kapitel 35 des Besitzstands der Union im Hinblick auf die Beziehungen zum Kosovo klar definiert werden sollte; betont, dass der Verhandlungsrahmen Aufschluss darüber gibt, ob die Fortschritte in einem Kapitel im Vergleich zu den Fortschritten in den allgemeinen Verhandlungen wesentliche Verzögerungen aufweisen, sodass die Kommission empfehlen kann, die Eröffnung oder Schließung weiterer Verhandlungskapitel aufzuschieben;
6. stellt fest, dass aus dem jüngst veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, dass die Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) – zusammen mit anderen Formen der Unterstützung – Serbien dabei geholfen haben, soziale und wirtschaftliche Reformen umzusetzen und die Verwaltung seiner öffentlichen Finanzen zu verbessern; stellt jedoch fest, dass die Reform der Justiz wesentliche Verzögerungen aufweist; fordert Serbien auf, im Bereich der staatlichen Beihilfen die Angleichung an den Besitzstand der Union vorzunehmen; begrüßt den – gemäß Feststellung des Europäischen Rechnungshofs – insgesamt wirkungsvollen Einsatz der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung vonseiten der EU, und fordert die staatlichen Stellen auf, sich an guten Verwaltungsverfahren zu orientieren und die noch bestehenden Schwächen bei der Gestaltung, Umsetzung und Nachhaltigkeit von Projekten anzugehen; fordert die Kommission auf, ihre Hilfe für Serbien im Rahmen des IPA auf wirksame und transparente Weise fortzusetzen;
7. ist besorgt, dass die Mehrheit der Gesetze nach dem Dringlichkeitsverfahren erlassen werden, was nicht immer eine ausreichende Konsultation von Interessenträgern und breiterer Öffentlichkeit ermöglicht;
8. stellt fest, dass das Hochwasser vom Mai 2014 in Serbien die Bevölkerung schwer getroffen und negative Auswirkungen auf die Wirtschaft hatte; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; begrüßt, dass die EU sowie einzelne Mitgliedstaaten auf Anfrage Serbiens sofortige und substanzielle Rettungs‑ und Hilfsbemühungen unternahmen und im Juli 2014 eine Geberkonferenz organisierten; betont, dass die Kommission Serbien einlud, dem EU-Verfahren zum Katastrophenschutz beizutreten, und begrüßt, dass Serbien am 16. Oktober 2014 sein Interesse an einem Beitritt bekundet hat;
9. begrüßt das Erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen, das am 19. April 2013 in einem hochrangigen Dialog zwischen den Ministerpräsidenten Serbiens und des Kosovo erzielt wurde; begrüßt Serbiens Einsatz bei der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens nachdrücklich auf, in diesem Prozess wie auch bei der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, die den Interessen Serbiens und des Kosovo dienen können, eine konstruktive Rolle zu spielen; stellt fest, dass sich das Tempo der allgemeinen Verhandlungen verlangsamt hat, unter anderem wegen der Durchführung vorgezogener Wahlen in Serbien und Kosovo; begrüßt die Bildung einer neuen Regierung im Kosovo als einen wichtigen Schritt für die Wiederaufnahme des hochrangigen Dialogs vom 9. Februar 2015, der zu dem Justizabkommen von Mitrovica geführt hat, und begrüßt in diesem Zusammenhang die konstruktive Rolle der serbischen Regierung, die den gewählten Vertretern der serbischen Minderheit nahegelegt hat, sich in die neue Koalitionsregierung in Priština einzubringen und dort ihrer Verantwortung gerecht zu werden; legt Serbien und Kosovo nahe, die umfassende Umsetzung der bereits erreichten Abkommen in gutem Glauben und zeitnah fortzusetzen; und legt der EU nahe, eine Bewertung der Leistung der Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durchzuführen; legt den staatlichen Stellen Serbiens und des Kosovo nahe, ihre Beziehungen weiter zu normalisieren; fordert beide Seiten auf, sich weiterhin um eine Annäherung der ethnischen Gemeinschaften der Albaner und Serben zu bemühen; betont, dass im Verhandlungsrahmen in Kapitel 35 Fortschritte im Prozess der Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo verlangt werden, die parallel zu den Fortschritten in den allgemeinen Verhandlungen zu erreichen sind; betont, dass Kapitel 35 in einem frühen Stadium der Verhandlungen geöffnet werden sollte; ist der Ansicht, dass die volle Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo den Beitritt Serbiens zur EU erleichtern würde;
10. fordert die staatlichen Stellen Serbiens und des Kosovo auf, die Zusammenarbeit zu intensivieren, um gegen die kriminellen Netzwerke, die Kontrolle über irreguläre Migranten ausüben, sie ausbeuten und aus dem Kosovo durch Serbien in einige Mitgliedstaaten der EU schleusen, hart durchzugreifen und die kriminellen Netzwerke zu zerstören;
11. fordert Serbien auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um seine Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Politik gegenüber Russland, an die der EU anzugleichen; bedauert, dass Serbien trotz der entsprechenden Aufforderung sich nicht den Beschlüssen des Rates zur Einführung restriktiver Maßnahmen gegen Russland anschloss, wobei jedoch die traditionell engen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bindungen zwischen beiden Ländern berücksichtigt werden müssen; ist der Auffassung, dass Serbien eine äußerst wichtige Rolle spielen könnte, was die Beziehungen zwischen der EU und Russland anbelangt; begrüßt die aktive Beteiligung Serbiens an internationalen Friedenssicherungseinsätzen; stellt fest, dass Serbien mehrere Personen, gegen welche die EU eine Visumsperre verhängt hat, mit allen Ehren als Gäste empfangen hat und dass das Land Militärübungen mit der russischen Armee organisiert;
12. begrüßt den amtierenden OSZE-Vorsitz Serbiens im Jahr 2015 und seine Prioritäten; stellt fest, dass Serbien als amtierender OSZE-Vorsitz gewillt ist, alle Maßnahmen zur Verstärkung der Bemühungen zur friedlichen Beilegung bestehender Konflikte im Gebiet der OSZE zu unterstützen; legt Serbien nahe, den gegenwärtigen Vorsitz zu nutzen, um einen Beitrag zur Stabilisierung der Lage in der Ostukraine zu leisten, indem es als Vermittler tätig wird; würdigt ferner die Bereitschaft Serbiens, die regionale Zusammenarbeit weiter zu fördern; fordert Serbien als amtierenden OSZE-Vorsitz auf, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die OSZE wieder zu einer umfassenden Plattform für die Behandlung von Sicherheitsfragen in Europa wird;
13. fordert Serbien auf, weiter mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenzuarbeiten, Kriegsverbrecherprozesse im eigenen Land zu fördern und weiter seine Anstrengungen in Bezug auf die regionale Kooperation zu verstärken, um den Opfern von Kriegsverbrechen und ihren Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; betont die Dringlichkeit, umfassende Rechtsvorschriften und politische Konzepte für den Schutz von Zeugen anzunehmen und den Opfern und deren Familien ein Recht auf Wiedergutmachung zu verleihen; bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative für Wahrheitsfindung und Aussöhnung (REKOM);
14. fordert Serbien auf, das Gesetz über Organisation und Zuständigkeiten staatlicher Behörden in Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Zeichen der Versöhnung und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen in Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und der Kommission zu überprüfen;
15. fordert Serbien auf, seine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und seine Bemühungen um die Suche nach Vermissten zu verstärken sowie uneingeschränkten Zugang zu allen einschlägigen Daten zu gewähren; fordert in diesem Zusammenhang die Staatsorgane Serbiens auf, die Archive der jugoslawischen Volksarmee zu öffnen, um die Wahrheit über die tragischen Ereignisse der Vergangenheit ans Licht zu bringen und Informationen zusammenzutragen; drängt die Staatsorgane darüber hinaus, die Archive, die die früheren jugoslawischen Republiken betreffen, und die Akten des früheren Nachrichtendienstes UDBA zu öffnen und für einen transparenten Zugang zu ihnen zu sorgen, auch dadurch, dass sie den betroffenen Regierungen vorgelegt werden;
16. begrüßt die unter Federführung der Internationalen Kommission für vermisste Personen (ICMP) erfolgte Unterzeichnung der Erklärung zur Rolle des Staates im Zusammenhang mit der Problematik von Personen, die infolge eines bewaffneten Konflikts und von Menschenrechtsverletzungen vermisst werden; betont, dass die Bemühungen um das Auffinden und die Identifizierung von Vermissten und um die Lokalisierung von Massengräbern aus der Zeit der Kriege in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo verstärkt werden müssen, und dass das Recht der Angehörigen der Opfer, über das Schicksal ihrer vermissten Familienmitglieder informiert zu werden, gewährleistet sein muss;
17. würdigt die konstruktive Herangehensweise der serbischen Regierung, was die Beziehungen mit den Nachbarländern betrifft, da dies substanzielle Fortschritte sowohl in der regionalen Zusammenarbeit als auch bei der Annäherung an die EU ermöglicht hat; legt Serbien nahe, noch enger mit den Nachbarländern zusammenzuarbeiten und weitere Schritte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit anzuregen, um unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung von Grenzregionen und von Gebieten, in denen Minderheiten leben, zu verbessern; betont, wie wichtig die Förderung von Maßnahmen des Austauschs und Kontakts junger Menschen im Rahmen der Aussöhnung ist; begrüßt im Allgemeinen, dass Serbien seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt und die bilateralen Beziehungen zu seinem Nachbarn weiterentwickelt hat; weist erneut darauf hin, wie wichtig die Aussöhnung ist; fordert Serbien auf, bilaterale Abkommen mit Nachbarländern vollständig umzusetzen und sich pragmatisch um die Klärung offener Fragen in den Beziehungen zu seinen Nachbarn zu bemühen; begrüßt das Treffen der Ministerpräsidenten Serbiens und Albaniens vom 10. November 2014 in Belgrad; fordert Serbien auf, einen aktiven und konstruktiven Beitrag zu den Fortschritten Bosnien und Herzegowinas auf dem Weg zur europäischen Integration zu leisten; begrüßt gleichermaßen, dass Serbien weiterhin aktiv an regionalen Initiativen wie dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP) beteiligt ist;
18. betont die wesentliche Rolle des serbischen Parlaments und der Zivilgesellschaft während der Beitrittsverhandlungen; begrüßt den Beschluss des Parlaments vom 4. Juni 2014 zur Regelung des Verfahrens der Prüfung von Vorschlägen zur Verhandlungsposition während der Beitrittsverhandlungen; begrüßt die Annahme der Leitlinien zur Teilhabe der Organisationen der Zivilgesellschaft am Erlass von Rechtsvorschriften vom 26. August 2014 und fordert eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Integrationsprozess; fordert die Regierung auf, EU-feindliche Rhetorik zu unterlassen sowie regelmäßige Dialoge und öffentliche Konsultationen mit allen maßgeblichen Interessenträgern zu führen, um die vollständige Transparenz der Verhandlungen zu gewährleisten und alle Informationen für eine konstruktive Debatte über die Arbeitsweise der EU und die EU-Mitgliedschaft zur Verfügung zu stellen sowie eine breite Beteiligung an diesem Prozess zu begünstigen;
19. würdigt die Arbeit unabhängiger Regulierungsstellen und ihren Beitrag zur Verbesserung des Rechtsrahmens und der Rechenschaftspflicht staatlicher Einrichtungen; betont, dass staatliche Einrichtungen transparent und verantwortungsvoll handeln müssen; unterstützt die Arbeit unabhängiger staatlicher Einrichtungen wie etwa des Bürgerbeauftragten, des Kommissars für Informationen von öffentlicher Bedeutung und anderer Stellen; fordert die Staatsorgane auf, die Unabhängigkeit dieser Einrichtungen zu schützen und umfassend mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn sie ihre Befugnisse ausüben; ist der Ansicht, dass die staatlichen Stellen diesen alle finanziellen und verwaltungstechnischen Mittel, die für ihre Arbeit erforderlich sind, zur Verfügung stellen sollten; betont, dass ihre Empfehlungen ordnungsgemäß weiterverfolgt werden müssen und ihre Unabhängigkeit umfassend respektiert werden muss;
20. verurteilt die unbegründete öffentliche Denunzierung des Bürgerbeauftragten durch Minister der Regierung, betont, dass die Rolle des Bürgerbeauftragten wesentlich für das System der Kontrolle und Gegenkontrolle der Regierung ist, und fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Integrität des Bürgerbeauftragten erhalten bleiben, fordert die staatlichen Stellen auf, die Arbeit des Bürgerbeauftragten umfassend politisch und administrativ zu unterstützen und sein Recht zu bewahren, Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Maßgabe des Gesetzes über öffentliche Information zu beantragen;
21. unterstreicht, dass Serbien die wesentlichen Übereinkommen der IAO über Arbeitnehmerrechte sowie die überarbeitete Europäische Sozialcharta ratifiziert hat; weist darauf hin, dass die Arbeitnehmer‑ und Gewerkschaftsrechte trotz der verfassungsrechtlichen Garantien nach wie vor beschränkt sind, und fordert Serbien auf, diese Rechte weiter zu stärken; stellt fest, dass aus Gründen der Klarheit zusätzliche Verfahren im Hinblick auf die Gewerkschaften und das Streikrecht erforderlich sind; stellt fest, dass nur wenige branchenspezifische Tarifverträge existieren und mehrere solcher Verträge ausgelaufen sind, die verlängert werden müssen; ist besorgt darüber, dass der soziale Dialog weiterhin schwach ausgeprägt ist und die Konsultation der Sozialpartner nur unregelmäßig erfolgt; fordert weitere Schritte zur Stärkung des sozialen Dialogs und der beratenden Funktion dieser Akteure im Hinblick auf die Gesetzgebung;
22. betont, wie wichtig es ist, Menschenrechte und Grundfreiheiten auf allen Ebenen der serbischen Gesellschaft zu fördern, zu schützen und durchzusetzen, und zwar ohne jedwede Form von Diskriminierung und im Einklang mit europäischen und internationalen Standards; stellt fest, dass am 2. Oktober 2014 ein Aktionsplan zur Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie angenommen wurde in dem gefordert wird, dass Frauen, Menschen mit Behinderungen, LGBT-Personen sowie alle nationalen, ethnischen und sexuellen Minderheiten geachtet und ihre Rechte gewährleistet werden; fordert von den staatlichen Stellen Serbiens weitere Anstrengungen im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung der Frauen im politischen und öffentlichen Leben zu unternehmen; stellt fest, dass die Verwaltungskapazität im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor schwach ist, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken; begrüßt die Entscheidung der serbischen Regierung, die Organisation der Pride-Parade, die in Belgrad am 28. September 2014 ohne größere Vorfälle stattfand, zu erlauben, und würdigt, dass Regierung und die Polizei diese unterstützt und erleichtert haben;
23. würdigt die Einrichtung des Nationalen Rates für die Rechte des Kindes und fordert dieses Gremium auf, sein Mandat uneingeschränkt zu nutzen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Prioritäten im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes vollumfänglich in die Aktionspläne einfließen, welche die Regierung Serbiens im Rahmen des Beitrittsprozesses ausarbeitet;
24. stellt fest, dass Schritte zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Justizreform für den Zeitraum 2013-2018 unternommen wurden; begrüßt die Annahme der Regeln zur Bewertung der Arbeit der Richter und Staatsanwälte; betont, dass eine unabhängige Justiz von größter Bedeutung ist und dass die Justizreform vollendet werden muss, um volle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter und Staatsanwälte zu gewährleisten; fordert die staatlichen Stellen auf, die Annahme des Entwurfs des Gesetzes über Prozesskostenhilfe nicht zu verzögern und dafür zu sorgen, dass die schutzbedürftigsten Bürger nicht davon ausgeschlossen werden, kostenlose Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können; betont, wie wichtig eine Aufarbeitung der Fälle von Amtsmissbrauch ist, und äußert sich besorgt darüber, dass diese Fälle in beträchtlicher Anzahl neu eingestuft werden; betont, dass Verfassungsreformen notwendig sind, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten;
25. würdigt die von der Politik ausgehenden starken Impulse für die Korruptionsbekämpfung und die weitere Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO); begrüßt, dass das serbische Parlament am 25. November 2014 das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern angenommen hat; begrüßt, dass verschiedene Untersuchungen von Fällen auf hoher Ebene durchgeführt und Anstrengungen unternommen wurden, die Koordinierung zu verbessern; betont, dass bedeutende Anstrengungen unternommen worden sind, um den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu verbessern und vollständig umzusetzen sowie die Reformen mit angemessenen Ressourcen zu unterstützen; betont, dass das Durchsickern von Informationen über laufende Untersuchungen an Medien unter Verletzung der Unschuldsvermutung ernsthafte Besorgnis hervorruft und nach rechtlichen Gesichtspunkten untersucht, verhandelt und abgestellt werden sollte; verurteilt ferner den Druck von Medien oder politischen Parteien auf unabhängige Korruptionsbekämpfungsgremien und vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Befugnisse der Behörde für Korruptionsbekämpfung erweitert und deren Mittel erhöht werden sollten; stellt fest, dass solche Vorgehensweisen das Vorankommen der Beitrittsverhandlungen deutlich verzögern können; fordert weitere Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit und Integrität des Justizsystems und des Zugangs zur Justiz;
26. stellt fest, dass Korruption und organisierte Kriminalität in der Region weit verbreitet sind und auch der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Serbien im Wege stehen; ist der Ansicht, dass eine regionale Strategie und eine verstärkte Zusammenarbeit aller Länder in der Region von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, diese Probleme wirksamer anzugehen;
27. stellt mit Besorgnis fest, dass es bei der Finanzierung politischer Parteien und der Wahlkampffinanzierung an Transparenz mangelt und daher hohe Korruptionsgefahr besteht; betont, dass die Finanzierung politischer Parteien transparent und im Einklang mit den höchsten internationalen Standards sein muss;
28. begrüßt die Annahme des Gesetzes über öffentliche Information und Medien, des Gesetzes über elektronische Medien sowie des Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und fordert ihre unverzügliche Umsetzung; betont, dass bei der Umsetzung des neuen Medienpakets auch das langfristige Fortbestehen des öffentlichen Rundfunks in Minderheitensprachen sowie die Nachhaltigkeit und die finanzielle Stabilität der öffentlichen Dienstleistungen sowie regionaler und lokaler Medien gewährleistet werden sollte; ist besorgt über die sich verschlechternden Bedingungen für die umfassende Ausübung der Meinungsfreiheit in Serbien, und betont die Notwendigkeit der vollen Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Medien; ist besorgt über Druck auf und Drohungen gegen Journalisten, die unter anderem eine verstärkte Selbstzensur zur Folge haben, und fordert die Staatsorgane Serbiens auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden; stellt mit Besorgnis fest, dass politischer Druck die Unabhängigkeit der Medien untergräbt; weist erneut darauf hin, wie wichtig freie Medien sind und dass sie zu den zentralen Werten der EU gehören; fordert die Staatsorgane Serbiens auf, ein medienfreundliches Umfeld zu schaffen, das der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit zuträglich ist;
29. fordert die serbische Regierung auf, das Gesetz über die Rehabilitierung umfassend und ohne Diskriminierung anzuwenden; schlägt ferner vor, dass sie weitere Abänderungen am Restitutionsgesetz vornimmt, um alle Verfahrenshürden und rechtlichen Hindernisse für Rückgaben zu beseitigen;
30. begrüßt die Wahlen zu den Räten der nationalen Minderheiten vom 26. Oktober 2014; betont, wie wichtig die Räte der nationalen Minderheiten sind, wenn es darum geht, individuelle und kollektive Rechte nationaler Minderheiten umzusetzen, und fordert Serbien auf zu gewährleisten, dass bei der Anpassung der erworbenen Rechte und Zuständigkeiten an die Entscheidung des serbischen Verfassungsgerichtshofs am Umfang dieser Rechte und Zuständigkeiten festgehalten wird, und für angemessene und nachweisbare Finanzierung zu sorgen; fordert Serbien auf, eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für den Minderheitenschutz – insbesondere in den Bereichen Bildung, Gebrauch von Sprachen, Zugang zu Medien und Gottesdiensten in den Minderheitensprachen sowie angemessene Vertretung der nationalen Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung, in lokalen und regionalen Gremien und im nationalen Parlament – in allen Landesteilen zu gewährleisten; fordert Serbien auf, sich im Rahmen des Aktionsplans für Kapitel 23 der Ausarbeitung eines speziellen Aktionsplans zur Lage der nationalen Minderheiten zu widmen; legt den staatlichen Stellen Serbiens nahe, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma zu ergreifen, vor allem in den Bereichen Bildung, Wohnraum und Beschäftigung; fordert die Regierung auf, die Bevölkerungsgruppe der Roma stärker auf ihre Bürgerrechte aufmerksam zu machen und ihr gleichberechtigten Schutz zu gewähren; betont, dass es wichtig ist, die Roma zu politischer Teilhabe zu ermuntern; fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, die Planung, Koordinierung und Überwachung der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Integration der Roma auf nationaler und lokaler Ebene zu verbessern;
31. unterstreicht, wie wichtig die Rückgabe des Eigentums von Minderheitenkirchen und religiösen Gemeinschaften ist, das unter der kommunistischen Herrschaft beschlagnahmt worden war; betont die Rolle des Staates bei der Schaffung einer unparteiischen Strategie im Hinblick auf die historischen Kirchen des Landes, einschließlich solcher, die Minderheiten gehören; betont, dass ohne eine solche Rückgabe die Religionsfreiheit nicht gewährleistet werden kann;
32. weist darauf hin, dass auch die kulturelle Vielfalt der Wojwodina zur Identität Serbiens beiträgt und es daher ein Anliegen von grundlegender Bedeutung ist, die dort lebenden Minderheiten zu schützen und zu unterstützen und die jahrhundertelang traditionell gut funktionierende Vielfalt der Völker zu erhalten und zu fördern; fordert, dass die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt gewahrt werden; fordert ferner, dass die Autonomie der Wojwodina nicht geschwächt werden sollten und fordert die Regierung erneut auf, das Gesetz über Zuständigkeiten und Finanzierung der autonomen Provinz Wojwodina ohne weitere Verzögerung zu unterbreiten;
33. fordert die serbische Regierung angesichts der Bedeutung der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) für die weitere Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und deren Nachbarländern auf, die notwendige rechtliche Grundlage für eine Beteiligung Serbiens an EVTZ zu schaffen;
34. begrüßt die neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung, die Einrichtung eines Fachministeriums für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung sowie die verstärkte Konzentration auf Politikplanung und -koordinierung nach der Einrichtung des Sekretariats für öffentliche Maßnahmen als positive Schritte auf dem Weg zu einer effektiveren öffentlichen Verwaltung; ist besorgt über den Mangel an Transparenz bei der Einstellung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung sowie hinsichtlich der Verwaltungs- und Managementkapazitäten auf lokaler Ebene; fordert die staatlichen Stellen auf, für ein transparentes und auf Verdiensten beruhendes Verfahren der Ernennung und Beförderung von Beamten und öffentlichen Bediensteten zu sorgen;
35. legt den serbischen Behörden nahe, strukturelle Wirtschaftsreformen umzusetzen, um das Wachstum zu fördern, das Geschäfts‑ und Investitionsklima in ganz Serbien zu verbessern, ausgewogene soziale und wirtschaftliche Entwicklung in allen Regionen zu sichern, gegen die hohe Arbeitslosenquote und Armut vorzugehen, den Haushalt zu konsolidieren und die Korruption zu bekämpfen, die nach wie vor die größte Bedrohung für das Geschäftsumfeld darstellt; nimmt mit Besorgnis die hohe Jugendarbeitslosigkeit zur Kenntnis und fordert die Regierung auf, dieses Problem durch die Schaffung ausreichender Chancen für junge Menschen und die Ausrichtung des Bildungssystems an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu bekämpfen; betont, dass für ein zugängliches Bildungssystem mit Arbeits‑ und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen und Zugang zu europäischen Studienprogrammen, wie etwa das ERASMUS-Programm, Sorge getragen werden muss; begrüßt die Annahme der Gesetze zum Arbeitsrecht, zum Insolvenzrecht und zur Privatisierung sowie das Gesetz über Planung und Bau, die den legislativen Rahmen für Strukturreformen und für die Verbesserung des Geschäftsklimas bilden;
36. fordert die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Umsetzung der geplanten Strukturreformen auf diesem Gebiet, die Stärkung des Rechtssystems und die Sicherung der gleichmäßigen Rechtsumsetzung; betont die dringende Notwendigkeit, die administrativen Hürden für Geschäftstätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen, zu beseitigen, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, öffentliche Unternehmen zügig umzustrukturieren, wobei jedoch die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren sind und die Bedeutung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor für die Bürger Serbiens und deren Wohlergehen sowie die Tatsache, dass die Bürger Serbiens auf wesentliche öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind, anerkannt werden müssen;
37. nimmt die Arbeit zur Änderung des Strafgesetzbuchs zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass die Rechtsunsicherheit im Privatsektor nach den angenommenen Änderungen fortbesteht; bekräftigt seine Besorgnis über die Bestimmungen des neuen Artikels 234 über den Missbrauch einer verantwortlichen Position, die noch immer Raum für eine willkürliche Auslegung lassen; stellt fest, dass die meisten früheren Fälle von Amtsmissbrauch offenbar in beträchtlicher Anzahl neu eingestuft wurden, nämlich als Missbrauch einer verantwortlichen Position, ohne dass jedoch eine ordnungsgemäße Überprüfung stattgefunden hätte, und fordert daher eine unabhängige und gründliche Überprüfung der neu eingestuften Fälle, sodass langanhaltende ungerechtfertigte Strafverfolgung sofort eingestellt werden kann;
38. würdigt, dass Serbien das Gipfeltreffen zwischen China und den mittel- und osteuropäischen Staaten in Belgrad organisiert hat; begrüßt die Pläne für verstärkte Zusammenarbeit und hofft, dass diese sich im Einklang mit europäischen Standards befinden; stellt fest, dass auf dem Gipfeltreffen erste Vereinbarungen über Projekte im Energie- und Infrastrukturbereich getroffen wurden, und erinnert Serbien und die anderen Länder der Region daran, dass bei diesen Projekten die langfristigen Ziele der Politik der EU berücksichtigt werden sollten;
39. stellt fest, dass die Vorbereitungen im Bereich Energie nur mäßig vorankommen; betont, dass Serbien seine Bemühungen um die Anpassungen an den Besitzstand im Energiebereich – insbesondere wenn es darum geht, die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger zu erreichen und staatliche Beihilfen für den Braunkohlesektor zu verhindern – stärken und die Entbündelung im Gassektor sowie die Neustrukturierung der staatlichen Gasgesellschaft als vorrangige Angelegenheiten erreichen muss; fordert die Kommission auf, die serbische Regierung bei deren Bemühungen zu unterstützen, durch eine Diversifizierung der Energieträger die Abhängigkeit des Landes von Energieimporten zu verringern; legt Serbien nahe, eine Überarbeitung seiner vorgeschlagenen Energiestrategie in die Wege zu leiten; fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen im Bereich erneuerbarer Energieträger zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinie über erneuerbare Energieträger, da dies einen notwendigen Schritt hin zur Energieversorgungssicherheit und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Bereich erneuerbarer Energieträger darstellt;
40. bedauert, dass zu wenige Fortschritte in den Bereichen Umwelt und Klimawandel erzielt wurden, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, zügig eine umfassende landesweite Klimapolitik und -strategie im Einklang mit den Zielen der EU anzunehmen;
41. ist besorgt darüber, dass die akademischen Einrichtungen – zusammen mit Behörden und Beamten – es nicht geschafft haben, Vorwürfe im Hinblick auf Plagiate an Universitäten zu entkräften;
42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens zu übermitteln.