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Verfahren : 2014/2950(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0214/2015

Eingereichte Texte :

B8-0214/2015

Aussprachen :

PV 10/03/2015 - 23
CRE 10/03/2015 - 23

Abstimmungen :

PV 11/03/2015 - 9.14
CRE 11/03/2015 - 9.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0066

Angenommene Texte
PDF 171kWORD 80k
Mittwoch, 11. März 2015 - Straßburg
Prozess der europäischen Integration des Kosovo
P8_TA(2015)0066B8-0214/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo (2014/2950(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die von den Ministerpräsidenten Hashim Thaçi und Ivica Dačić am 19. April 2013 unterzeichnete Erste Grundsatzvereinbarung über die Normalisierung der Beziehungen und den Aktionsplan zur Umsetzung vom 22. Mai 2013,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 mit der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2012, mit dem die Kommission befugt wurde, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen zu eröffnen,

–  unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufenden Tätigkeiten der Mission der Vereinten Nationen für die Übergangsverwaltung im Kosovo und die entsprechenden Entwicklungen, einschließlich des jüngsten, am 31. Oktober 2014 veröffentlichten Berichts,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/349/GASP des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. Dezember 2009, 14. Dezember 2010 und 5. Dezember 2011, in denen betont bzw. bekräftigt wurde, dass das Kosovo ungeachtet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zu seinem Status ebenfalls von der Aussicht auf eine mögliche Visumsliberalisierung profitieren sollte, sobald alle Bedingungen erfüllt wurden,

–  unter Hinweis auf den Beginn eines Visadialogs im Januar 2012, auf den Fahrplan für die Visaliberalisierung vom Juni 2012 und auf den zweiten Bericht der Kommission vom 24. Juli 2014 über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2014)0488),

–  unter Hinweis auf die dritte Sitzung des strukturierten Dialogs über die Rechtsstaatlichkeit vom 16. Januar 2014,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu unterstützen,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Ministerkomitees des Europarates vom 11. Juni 2014, dem Kosovo die Mitgliedschaft in der Venedig-Kommission des Europarates zu gewähren und unter Hinweis auf die Bestellung zweier Sachverständigen aus dem Kosovo in die Venedig-Kommission im September 2014,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Interparlamentarischen Treffen EP-Kosovo vom 28./29. Mai 2008, 6./7. April 2009, 22./23. Juni 2010, 20. Mai 2011, 14./15. März 2012 und 30./31. Oktober 2013,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2013 „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014“ (COM(2013)0700),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 16. Dezember 2014 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–  unter Hinweis auf die Arbeit von Ulrike Lunacek als ständige Berichterstatterin des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für das Kosovo,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass 110 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU, die Unabhängigkeit des Kosovo anerkennen;

B.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und dem Kosovo im Mai 2014 abgeschlossen wurden und dass das SAA im Juli 2014 paraphiert wurde;

C.  in der Erwägung, dass jedes (potenzielle) Bewerberland auf der Grundlage seiner eigenen Leistungen beurteilt wird und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

D.  in der Erwägung, dass die EU-Wahlbeobachtungsmission die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 25. Mai und 8. Juni 2014 als transparent und gut organisiert bewertet hat und dass im Zuge der Wahlen die bei der Kommunalwahl 2013 erzielten Fortschritte konsolidiert wurden; in der Erwägung, dass die konstituierende Sitzung der Versammlung des Kosovo erst am 8. Dezember 2014 abgeschlossen wurde und über die Regierung am 9. Dezember 2014 abgestimmt wurde;

E.  in der Erwägung, dass für die Erzielung von Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) unter anderem der Wille erforderlich ist, die Leistungen der Vergangenheit zu prüfen und aus den ermittelten Problemen angemessene Lehren zu ziehen, darunter bei der Verwaltung der Missionen vor Ort; in der Erwägung, dass EULEX die größte entsandte Mission ist und seit über sechs Jahren durchgeführt wird;

1.  begrüßt, dass der sechsmonatige politische Stillstand nach den Wahlen mit der Konstituierung der Versammlung und der Ernennung der neuen Regierung ein Ende hat; ist besorgt über die Ernennung umstrittener Personen, deren Hintergrund angezweifelt werden könnte; bedauert die unnötig hohe Anzahl von Ministern und stellvertretenden Ministern in der neuen Regierung mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt sowie die geringe Anzahl von Frauen unter den Ministern; stellt fest, dass eine erhöhte Anzahl von Frauen unter den Ministern als fortschrittlicher Anreiz für die Gesamtgesellschaft herangezogen werden könnte; betont, dass es für die neue Regierung von höchster Dringlichkeit ist, die notwendigen Reformen engagiert und entschlossen voranzutreiben; betont, dass die Leistung der politischen Führung des Kosovo am besten anhand der konkreten Ergebnisse gemessen werden kann, die für die kosovarischen Bürger sowie für die europäischen und internationalen Partner erzielt werden; empfiehlt den gewählten Vertretern der serbischen Minderheit im Kosovo, sich im Rahmen der neuen Koalitionsregierung in Pristina zu beteiligen und ihrer Verantwortung nachzukommen;

2.  legt der neuen Regierung nahe, ihren europäischen Kurs fortzuführen, und betont, dass sie sich dazu verpflichtet hat, eine Anzahl vorrangiger Themen – auch mittels Rechtsvorschriften – entschlossen vorantreiben, darunter Maßnahmen zur Stärkung und Untermauerung der Rechtsvorschriften, zur Festlegung eines Justizmodells, das auf den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Professionalität und Leistungsfähigkeit beruht, und zur systematischen und wirksamen Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens auf allen Ebenen; fordert die Behörden auf, die Arbeitslosigkeit systematisch und wirksam zu bekämpfen, strukturelle Wirtschaftsreformen und eine nachhaltige Entwicklung durch die Festlegung eines Rechtsrahmens und von Anreizen für kleine und mittlere Unternehmen zu fördern und die überfällige Reform des Sozialversicherungssystems weiterzuverfolgen, um kontinuierlich gegen die hohe Armut vorzugehen, einschließlich des nicht hinnehmbaren Ausmaßes an Kinderarmut; betont, dass die Umsetzung von Reformen von zentraler Bedeutung ist; betont, dass die Einrichtung und das Funktionieren eines Sondergerichtshofs und die Zusammenarbeit mit dem Sondergerichtshof eine Priorität darstellen sollten und dass das Kosovo auf diese Weise bei der Lösung und Bewältigung von Problemen, die in seiner Vergangenheit wurzeln, unterstützt wird; betont, dass bei der legislativen und politischen Planung die erforderlichen Ressourcen auf realistische Weise berücksichtigt werden müssen, und empfiehlt, dass bei der Umsetzung dieser Pläne mehr Transparenz waltet;

3.  betont, dass die Kontrollfunktion der Versammlung und insbesondere des EU-Integrationsausschusses im Rahmen des kosovarischen Integrationsprozesses gestärkt werden müssen; fordert die Versammlung mit Nachdruck auf, zügig eine neue Geschäftsordnung zu verabschieden, die im Einklang mit bewährten europäischen Verfahren steht und der Dimension der Geschlechtergleichstellung Rechnung trägt;

4.  betont, dass die Maßnahmen verstärkt werden müssen, mit denen gegen kriminelle Gruppen vorgegangen werden soll, die irreguläre Migration ermöglichen; betont darüber hinaus, dass soziökonomische Fortschritte und die Schaffung neuer Arbeitsplätze notwendig sind, um dem Trend der irregulären Migration ein Ende zu setzen und die Hoffnung und das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen, dass sie ihre Zukunft im eigenen Land aufbauen können; besteht auf der Notwendigkeit, die Ursachen der irregulären Migration in Angriff zu nehmen und dabei auf sämtliche politischen und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zurückzugreifen;

5.  begrüßt die schrittweise Stärkung der und die verbesserte Koordinierung zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere was diejenigen Organisationen betrifft, die sich mit Themen im Zusammenhang mit Frauen und lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen befassen; betont ferner, dass eine Lösung für die Bedrohungen von und die Übergriffe auf Aktivisten gefunden werden muss, die versuchen, die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen zu stärken; fordert die Behörden des Kosovo auf, ihre Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft zu stärken, was bislang auf einer Ad-hoc-Basis erfolgt ist, insbesondere indem das paritätische Beratergremium mit all den notwendigen Ressourcen ausgestattet wird; ist der Ansicht, dass mit Blick auf die Gewährleistung einer offenen und transparenten Regierung repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft in die legislativen Konsultationen miteinbezogen werden sollten; fordert ferner die Gebergemeinschaft und insbesondere die EU auf, die Zivilgesellschaft bei ihrer Programmplanung weiterhin einzubinden und zu konsultieren;

6.  stellt fest, dass innerhalb der Rechtsvorschriften zur Regelung der Justiz und ihrer Organisation Fortschritte zu verzeichnen sind, insbesondere was Maßnahmen zur Anpassung der Strukturen an das neue EULEX-Mandat und an die gemischten Kammern anbelangt; stellt allerdings fest, dass ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit und Effizienz der Richter und Staatsanwälte, die Funktionsfähigkeit des kosovarischen Justizrats, das Strafvollzugssystem und die Gesamtleistung im Bereich der Rechtsstaatlichkeit fortbestehen; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die vollständige Übertragung der Zuständigkeiten der EULEX auf das Kosovo vorzubereiten; fordert die politischen Gremien auf, ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte klar zu bekunden, die nach wie vor im Fokus von Versuchen stehen, laufende Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu beeinflussen;

7.  erklärt sich besorgt darüber, dass bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und organisiertem Verbrechen keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen sind, was ein erhebliches Hindernis auf dem Pfad der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kosovo darstellt; betont, dass von der Regierung ein klares Signal ausgehen muss, dass das Kosovo systematisch gegen die Korruption auf allen Ebenen vorgeht und das organisierte Verbrechen bekämpft; fordert, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit jeglicher etwaiger Zusammenhang zwischen dem organisierten Verbrechen und den in der öffentlichen Verwaltung tätigen Personen unterbunden wird; ist ferner besorgt über den weit verbreiteten illegalen Schusswaffenbesitz und fordert die Regierung des Kosovo auf, die bestehenden Programme wirksam umzusetzen, insbesondere die nationale Strategie und den nationalen Aktionsplan zur Überwachung und Einsammlung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) für den Zeitraum 2013–2016, um solche Schusswaffen einzusammeln; fordert das Kosovo auf, mit der EU-Expertengruppe für Waffenhandel und mit den Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten, um diesem Phänomen entgegenzuwirken, und fordert die EU auf, sämtliche für diesen Zweck erforderliche technische Hilfe bereitzustellen;

8.  begrüßt die Beteiligung des Kosovo an der Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus, die Änderungen am Strafrecht im Kosovo, mit denen dem Phänomen der ausländischen Kämpfer entgegengewirkt werden soll, und die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen, um diejenigen Personen vor Gericht zu stellen, die daran beteiligt sind, junge Menschen anzuwerben, damit sich diese extremistischen Gruppen anschließen; nimmt Berichte über eine zunehmende Radikalisierung junger Menschen im Kosovo, von denen sich einige den terroristischen Kämpfern in Syrien und im Irak anschließen, besorgt zur Kenntnis; fordert die EU auf, dazu beizutragen, die sozialen Probleme anzugehen, die mit ein Grund dafür sind, weshalb radikale Gruppen junge Menschen im Kosovo anwerben können;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass die Schaffung der kosovarischen Streitkräfte, die verfassungsgemäß und unter vollständiger ziviler Kontrolle eingesetzt werden, zu den Prioritäten der neuen Regierung gehört; hält den Grundsatz der territorialen Verteidigung zwar für einen Aspekt der Staatssouveränität, fordert allerdings, dass die Streitkräfte EU-kompatibel sind, und ist der Ansicht, dass größere Anstrengungen darauf verwendet werden sollten, die Polizei des Kosovo mit mehr Ressourcen auszustatten, um die Schlagkraft ihrer Leistung mit sofortiger Wirkung zu erhöhen;

10.  nimmt die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung des strategischen Rahmens für eine Reform der öffentlichen Verwaltung und des Aktionsplans zur Kenntnis; fordert das Kosovo auf, den Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst fertigzustellen und für die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes zu sorgen, wozu auch Leistungsbewertungen gehören;

11.  fordert die Behörden auf, zügig umfassende Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung zu erlassen und das Augenmerk darüber hinaus auf Maßnahmen zur Vorbeugung und Sensibilisierung zu legen; begrüßt, dass die erste Pride-Parade am 17. Mai 2014 stattgefunden hat und dass die Beratungs- und Koordinierungsgruppe für die Rechte der LGBT-Gemeinde eingerichtet wurde;

12.  begrüßt die Fortschritte, die im Bereich der Rechte von Frau und der Gleichstellung der Geschlechter erzielt wurden, etwa die Änderung der Rechtsvorschriften, um die Überlebenden von konfliktbezogener Gewalt, etwa von Vergewaltigung im Krieg, anzuerkennen; betont, dass weiterhin Herausforderungen bestehen, insbesondere im Bereich der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt sowie bei den Eigentumsrechten und dem Anteil von Frauen in Führungspositionen;

13.  fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um gegen die Herausforderungen und Probleme im Zusammenhang mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt entschlossen vorzugehen; betont, dass hinsichtlich des Ausmaßes an häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umfassend Daten gesammelt werden müssen;

14.  fordert das Kosovo auf, einen wirksamen und umfassenden rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Medien zu verabschieden und insbesondere die Vorschriften, die bereits in Kraft sind, wirksamer umzusetzen, um die Freiheit der Meinungsäußerung zu gewährleisten; ist nach wie vor besorgt über die Bedrohungen von und Übergriffe auf Journalisten und über eine mangelnde Transparenz in den Medien; weist erneut auf die Bedeutung der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien hin, die zu den zentralen Werten der EU gehören, ein Eckpfeiler jeder Demokratie sind und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit beitragen; fordert die Behörden auf, nach einem eingehenden und umfassenden Prozess der Öffentlichkeitsbefragung die systemischen Lücken in den Rechtsvorschriften zügig zu schließen und die Freiheit der Medien sicherzustellen, insbesondere was Transparenz bei Eigentumsverhältnissen im Medienbereich und die Frage der Verleumdung betrifft, sowie die Unabhängigkeit und Tragfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu gewährleisten und jegliche politische Einflussnahme zu unterbinden; legt den kosovarischen Behörden nahe, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Hassreden, Drohungen und Aufrufe zur Gewalt zu unterbinden und zu bekämpfen;

15.  weist erneut darauf hin, dass die Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der ethnischen Minderheiten und der kulturellen Rechte im Kosovo trotz der erzielten Fortschritte weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellt; betont, dass auch künftig ernsthafte Anstrengungen mit Blick auf die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften notwendig sind, die Bestimmungen über die Rechte von ethnischen Minderheiten enthalten, damit direkte und indirekte Diskriminierung verhindert wird; betont, dass insbesondere die Gemeinschaften der Roma, Ägypter und Aschkali weiterhin mit Herausforderungen in sozioökonomischer Hinsicht sowie in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung konfrontiert sind; sieht dem neuen Rechtsrahmen der neuen Regierung zur Verbesserung der Lage der Roma, Ägypter und Aschkali erwartungsvoll entgegen, insbesondere was die Schaffung gleicher Bedingungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz angeht; betont, wie wichtig es ist, die Rückkehr von Roma, Ägyptern und Aschkali zu erleichtern; empfiehlt, dass den Goranen in den Bezirken Zhupa und Gora verbindliche und wirkliche Rechte garantiert werden;

16.  fordert die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene auf, die angepassten Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen und somit einen Beitrag zur weiteren Entwicklung einer gereiften multiethnischen Gesellschaft zu leisten, insbesondere im Zusammenhang mit den Themen Bildung und Beschäftigung; empfiehlt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Vertreter der ethnischen Minderheiten verstärkt in nationale und lokale Regierungsgremien einzubinden;

17.  weist die kosovarischen Behörden auf ihre Verantwortung hin, die kulturellen und religiösen Denkmäler der Serben und anderer ethnischer Minderheiten, die Teil des gemeinsamen europäischen kulturellen und historischen Erbes sind, zu achten, zu wahren und zu schützen; begrüßt die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen;

18.  fordert das Kosovo mit Nachdruck auf, die Venedig-Kommission des Europarates zu konsultieren, der das Land im Juni beigetreten ist, um deren Gutachten und Unterstützung bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu erhalten;

19.  begrüßt die Paraphierung des SAA im Juli 2014, in dessen Rahmen ein verstärkter politischer Dialog, eine engere Handelsintegration und neue Formen der Zusammenarbeit zustande kommen; fordert den Rat auf, so zügig wie möglich und spätestens Mitte 2015 den Beschluss zu verabschieden, das SAA zu unterzeichnen und abzuschließen, da dadurch ein starker Anreiz geschaffen wird, Reformen umzusetzen und zu institutionalisieren, und neue Möglichkeiten für das Kosovo entstehen, die Beziehungen zu seinen Nachbarn zu stärken und zur Stabilisierung der Region beizutragen; fordert den Rat überdies auf, den Beschluss zu der Unterzeichnung und dem Abschluss des Rahmenabkommens über die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen anzunehmen, durch das die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und der EU in einer Reihe von Bereichen intensiviert wird, und ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt dieser Programme auf spezifischen Bereichen liegen sollte, die den vom Kosovo auf seinem Weg nach Europa eingegangenen Verpflichtungen entsprechen, und dass die Programme unverzüglich und transparent umgesetzt werden sollten;

20.  legt den fünf verbleibenden Mitgliedstaaten nahe, mit der Anerkennung des Kosovo fortzufahren; betont, dass dadurch die Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina weiter erleichtert würde; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Kontakte sowie die sozialen und politischen Beziehungen zwischen ihren Bürgern und den Bürgern des Kosovo nach Kräften zu fördern;

21.  lobt die Arbeit der Sonderermittlungseinheit („Special Investigative Task Force“ – SITF), die bei ihren im Juli 2014 veröffentlichten Untersuchungsergebnissen stichhaltige Beweise gegen ehemalige hohe Führungskräfte der UCK, nicht jedoch gegen die UCK insgesamt ermittelt hat; begrüßt die Tatsache, dass der Antrag auf Einrichtung eines Sondergerichtshofs, der im Rahmen des kosovarischen Justizsystems tätig sein, jedoch eine Kammer in den Niederlanden haben soll, der niederländischen Regierung vorgelegt und von ihr angenommen wurde; fordert die Versammlung des Kosovo auf, das erforderliche Legislativpaket zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verabschieden; fordert die kosovarischen Behörden auf, weiterhin mit der SITF zusammenzuarbeiten;

22.  begrüßt die vom Kosovo erzielten Fortschritte bei der Schaffung seiner eigenen Zeugenschutzabteilung, bei der Unterstützung rechtlicher und administrativer Rahmen und bei dem Abschluss von Abkommen über Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten; betont allerdings, dass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist, um den Umzug von künftigen Zeugen in Drittländer zu erleichtern;

23.  ist ernsthaft besorgt über die aktuellen Korruptionsvorwürfe innerhalb von EULEX; ist überzeugt, dass die EULEX im Kosovo eine wichtige Rolle gespielt hat und weiterhin spielen sollte und könnte, und begrüßt daher die zügige Reaktion der HV/VP Federica Mogherini bei der Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen, um den Umgang mit solchen Vorwürfen eingehend zu untersuchen; fordert, dass diese Untersuchung vollkommen transparent durchgeführt wird, und fordert alle Beteiligten eindringlich auf, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, damit die Untersuchung rasch abgeschlossen werden kann; betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass der Sachverständige eine umfassende Untersuchung durchführen kann, in deren Rahmen alle Aspekte des Falls erfasst werden; ist besorgt darüber, dass sensible Dokumente über die Korruptionsvorwürfe innerhalb von EULEX abhanden gekommen sind; fordert, dass eine eingehende und umfassende Untersuchung durchgeführt wird; betont, dass es von größter Bedeutung ist, die Glaubwürdigkeit der EU im Kosovo und im Ausland wiederherzustellen und die daraus gezogenen Lehren bei künftigen Missionen zu berücksichtigen; stellt fest, dass sowohl der Bürgerbeauftragte als auch OLAF beschlossen haben, unabhängige Untersuchungen zum mutmaßlichen Fehlverhalten von EULEX einzuleiten, und fordert alle Ermittler auf, ihr Vorgehen wirksam zu koordinieren und Informationen auszutauschen; ist allerdings der Ansicht, dass es einer umfassenden und eingehenden Analyse bedarf, um die Gesamtwirksamkeit von EULEX und die Angemessenheit ihrer Leistung zu bewerten, wobei der im Oktober 2012 vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichte Bericht zu aktualisieren ist;

24.  fordert die EULEX auf, ihr Mandat mit verstärkter Anstrengung wahrzunehmen; betont, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass die EULEX bei ihrer Arbeit vollständig transparent und rechenschaftspflichtig und mit erhöhter Effizienz vorgeht sowie konkretere und weitreichendere Ergebnisse vorweist und im regelmäßigen und umfassenden Austausch in Bezug auf ihre Aktivitäten und Entscheidungen steht; betont, wie wichtig die EULEX ist, wenn es darum geht, auf die lokalen Behörden zuzugehen und ihnen nahezulegen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, was Reformen bei der Rechtsstaatlichkeit, Eigentumsrechte und die Einführung legislativer Änderungen zur Durchsetzung verlagerter Gerichtsverfahren betrifft; fordert die Behörden des Kosovo auf, das Mandat von EULEX weiterhin zu achten und die Wahrnehmung ihres Exekutivmandats auch künftig zu unterstützen;

25.  nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die das Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung erzielt hat; fordert die Behörden auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und ihre Bereitschaft unter Beweis zu stellen, die Empfehlungen umzusetzen, wozu auch die Verabschiedung der vier noch ausstehenden Rechtsvorschriften gehört; fordert die Kommission eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um den Prozess der Visaliberalisierung für das Kosovo zu beschleunigen, das das letzte Land in der Region mit einer Visumpflicht ist; erklärt sich äußerst besorgt über den aktuellen Anstieg der Zahl der Bürger, die das Kosovo in Richtung EU-Staaten verlassen, darunter Roma, Aschkali und Albaner; fordert die Behörden in Pristina auf, wirksame Maßnahmen gegen die in den Menschenhandel verwickelten kriminellen Netze zu ergreifen und mit Hilfe des Büros der Europäischen Union in Pristina vor der Bevölkerung klarzustellen, dass die Chance auf Genehmigung von Asylanträgen gering ist; betont, dass gegen die Ursachen vorgegangen werden muss, derentwegen Bürger das Kosovo verlassen, wozu auch gehört, in eine hochwertige Bildung zu investieren, insbesondere für Minderheiten und ausgegrenzte Gemeinschaften;

26.  fordert die Behörden Serbiens und des Kosovo auf, Kooperationsvereinbarungen zu schaffen, um gegen die kriminellen Netze, die Kontrolle über irreguläre Migranten ausüben, sie ausbeuten und aus dem Kosovo durch Serbien in einige Mitgliedstaaten der EU schleusen, entschlossen vorzugehen und sie zu zerstören;

27.  fordert die Behörden des Kosovo auf, die neue Strategie und den neuen Aktionsplan zu Kinderrechten anzunehmen, und betont, wie wichtig Investitionen in Bildung, Gesundheit und Ernährung sind, insbesondere für Minderheiten und ausgegrenzte Gemeinschaften; betont, wie wichtig das Kinderschutzrecht ist, um ein funktionierendes System des Kinderschutzes einzurichten; betont, wie wichtig es ist, die Rechenschaftspflicht der Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene zu stärken, um die Umsetzung der Kinderrechte zu überwachen;

28.  nimmt die insbesondere unter jungen Menschen hohe Arbeitslosenquote und die geschlechtsspezifische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt mit Besorgnis zur Kenntnis; stellt fest, dass die Fortschritte bei den Vermögensrechten nach wie vor schleppend verlaufen und dass dies ein Hindernis für das langfristige Wirtschaftswachstum darstellt; nimmt den drastischen Rückgang bei den ausländischen Direktinvestitionen im dritten Quartal 2014 zur Kenntnis; fordert die Regierung des Kosovo auf, daran zu arbeiten, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und ein sicheres Umfeld zu schaffen, durch das mehr ausländische Direktinvestitionen zum Wohl aller Menschen im Kosovo an Land gezogen werden; fordert die Kommission auf, junge Unternehmer im Rahmen der IPA-Finanzierung zu unterstützen, darunter mithilfe von Maßnahmen zur Förderung von Verbindungen mit Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten;

29.  nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Arbeitsrechts genau wie die des Streikrechts nach wie vor nicht zufriedenstellend ist; stellt fest, dass die Erwerbslosenquote im Kosovo bei etwa 30 % liegt, was sich insbesondere auf die Erwerbsbeteiligung bei Frauen auswirkt;

30.  bedauert, dass sich das Tempo der Verhandlungen auf hoher Ebene zwischen dem Kosovo und Serbien aufgrund der Wahlen in beiden Ländern verlangsamt hat; begrüßt, dass die Treffen zwischen Belgrad und Pristina am 9. Februar 2015 in Brüssel wiederaufgenommen wurden; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass auf einer technischen Ebene Treffen stattgefunden haben und dass dabei Fortschritte erzielt wurden, darunter bei der Freizügigkeit; bedauert, dass die meisten, von beiden Seiten unterzeichneten Vereinbarungen nicht vollständig umgesetzt wurden, und fordert Serbien und das Kosovo auf, die vollständige Umsetzung der bereits getroffenen Vereinbarungen mit neuer Entschlossenheit fortzuführen; betont, wie wichtig es ist, der Bevölkerung die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Vereinbarungen zu erläutern; betont, dass durch die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen die Interessen beider Länder vorangebracht werden können;

31.  bekräftigt, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass das Kosovo so bald wie möglich eine eigene internationale Ländervorwahl erhält, da dies dazu beitragen wird, dass das Land international stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit rückt;

32.  begrüßt ausdrücklich die Ratifizierung des Beschlusses durch das Internationale Olympische Komitee, das Nationale Olympische Komitee des Kosovo uneingeschränkt anzuerkennen, und fordert weitere Sportverbände mit Nachdruck auf, entsprechend vorzugehen, da Sportlerinnen und Sportler aus dem Kosovo auf diese Weise die Möglichkeit haben, als Bürger ihres Landes an europäischen und internationalen Sportwettkämpfen teilzunehmen;

33.  betont, dass der Beitritt zu den internationalen und regionalen Organisationen und Mechanismen für das Kosovo eine Priorität bilden sollte; fordert, dass die Beziehungen und die Vertretung des Kosovo im Rahmen von regionalen Organisationen, internationalen Einrichtungen und Gremien wie dem Europarat und den Einrichtungen im Bereich der Kultur und des kulturellen Erbes zu einer Vollmitgliedschaft aufgewertet werden und dass die Vertretung des Landes im Rahmen von europäischen und internationalen Medienorganisationen ebenfalls aufgewertet wird, damit es kosovarischen Künstlern ermöglicht wird, an sämtlichen internationalen Kulturveranstaltungen teilzunehmen, darunter dem Eurovision Song Contest; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, das im Bereich der regionalen Zusammenarbeit erzielte Abkommen einzuhalten;

34.  fordert die Strafverfolgungsbehörden und die Polizeikräfte des Kosovo auf, aktiv tätig zu werden und mit den jeweiligen Dienststellen der EU zusammenzuarbeiten, um eine bessere Koordinierung beim Kampf gegen den Terrorismus und bei der Bekämpfung des Drogenhandels und Menschenhandels zu erreichen, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass das Kosovo die Vollmitgliedschaft bei Europol und Interpol erhält;

35.  stellt fest, dass in Bezug auf den Norden Fortschritte erzielt wurden, insbesondere mit der Wahl von Bürgermeistern durch in ganz Kosovo stattfindende Wahlen und der gestiegenen Anzahl EU-finanzierter Projekte im Norden; betont allerdings, dass die Schaffung des Verbands serbischer Gemeinden fortgeführt werden muss, durch den die Notwendigkeit der Einrichtung paralleler Strukturen weiter abnehmen dürfte; stellt gleichzeitig fest, dass weitere kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sein werden, damit sich die ethnischen Gemeinschaften der Albaner und der Serben einander annähern; fordert eine gemeinsame Lösung für das Problem der Brücke von Mitrovica, durch die der freie Personenverkehr derzeit beeinträchtigt wird;

36.  bekräftigt die Notwendigkeit vollständiger Transparenz bei der Vermittlung der Ergebnisse des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina und der Einbindung der betreffenden Parlamente und Zivilgesellschaften in den Prozess der Umsetzung;

37.  fordert die serbischen Behörden auf, die Rückführung der in Serbien gefundenen sterblichen Überreste vermisster kosovarischer Personen uneingeschränkt zu unterstützen und die Ausgrabungsarbeiten in den ausgewiesenen Gebieten und in Gebieten, in denen Massengräber vermutet werden und in denen vermisste Personen begraben sein sollen, fortzusetzen;

38.  tritt ein für eine anhaltende Strafverfolgung von Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene und weist darauf hin, wie wichtig die Strafverfolgung von Vergewaltigungen ist, die während des Krieges begangen wurden;

39.  fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten im Kosovo über den 28. Februar 2015 hinaus zu verlängern;

40.  stellt mit Besorgnis fest, dass die am 6. Juni 2014 verzeichnete Explosion im Kraftwerk Kosovo A ein Beleg für die Anfälligkeit des Systems ist, und fordert erneut eindringlich, dass das Kraftwerk spätestens 2017 stillgelegt werden soll; ist der Überzeugung, dass die kosovarische Regierung eine klare und tragfähige Energiepolitik entwerfen sollte, da dies für die Wirtschaftsentwicklung des Landes von zentraler Bedeutung sein wird; betont, dass Energieeffizienz gefördert werden muss und Studien zur Bewertung des Energiebedarfs durchgeführt werden müssen, bevor neue Kraftwerke in Auftrag gegeben werden;

41.  begrüßt die Anstrengungen zur Diversifizierung der Energiequellen und zur Entwicklung erneuerbarer Energieträger, insbesondere mit Blick auf den Beginn der Bauarbeiten zur Errichtung von drei neuen Wasserkraftwerken; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die EU-Umweltnormen anzunehmen und uneingeschränkt anzuwenden; weist die Behörden erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Umweltnormen bei der Ausarbeitung der Entwicklungsstrategie des Landes beständig einzuhalten;

42.  zeigt sich besorgt aufgrund der großen Menge an radioaktiven Überresten in fester und flüssiger Form, die noch immer in den Gemeinden in ganz Kosovo ohne zuverlässigen Schutz aufgefunden werden; fordert die Kommission auf, Unterstützung bereitzustellen und eng mit den Behörden des Kosovo zusammenzuarbeiten, damit für dieses Problem eine dauerhafte Lösung gefunden wird;

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.

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