Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2014/2221(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0037/2015

Eingereichte Texte :

A8-0037/2015

Aussprachen :

PV 11/03/2015 - 7
CRE 11/03/2015 - 7

Abstimmungen :

PV 11/03/2015 - 9.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0067

Angenommene Texte
PDF 175kWORD 85k
Mittwoch, 11. März 2015 - Straßburg
Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015
P8_TA(2015)0067A8-0037/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015 (2014/2221(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 zu den länderspezifischen Empfehlungen 2014 (COM(2014)0400),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2014(9),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13.Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf die Aussprachen mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Durchführung der Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2015,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln(10),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0037/2015),

A.  in der Erwägung, dass sich die Konjunkturerholung in der EU im Jahr 2014 laut Angaben der Kommission deutlich verlangsamt hat, aber für 2015 wieder an Fahrt aufnehmen und sich 2016 sogar noch verbessern dürfte; in der Erwägung, dass sechs Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 der Euroraum immer noch mit Arbeitslosenquoten auf dem Rekordniveau von beinahe 12 % konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die Wachstumsschwäche deflationäre Trends verschlimmert hat; in der Erwägung, dass nach der Finanzkrise vor allem der Euroraum als Region mit enttäuschenden Wachstumszahlen hervorsticht, während sich in einer Reihe von Ländern die Konjunktur erholt; in der Erwägung, dass die Kommission trotz des deflationären Drucks damit rechnet, dass die Inflation bis zur Jahresmitte 2015 und im Laufe des Jahres 2016 zunehmen dürfte;

B.  in der Erwägung, dass die Investitionen seit dem Höhepunkt der Krise um 470 Mrd. EUR zurückgegangen sind und die Investitionslücke gemessen an den langfristigen Investitionstrends auf etwa 230-370 Mrd. EUR geschätzt wird; in der Erwägung, dass die Reaktionen auf die Staatsschuldenkrise im Euroraum und die dabei zum Vorschein gekommene Unzulänglichkeit des europäischen institutionellen Rahmens zwar beachtlich waren, aber nicht ausreichten, um der Wirtschaft im Euroraum genug Schwung zu verleihen, um wieder zu einem schnellem Wachstum zurückzukehren;

1.  ist der Auffassung, dass der Euroraum immer noch mit den Folgen des außergewöhnlich langen Wirtschaftsabschwungs nach 2008 zu kämpfen hat; hebt hervor, dass die Erholung noch fragil ist und gestärkt werden sollte, um mittelfristig für deutlich mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass sich das Wachstum 2014 auf eine breitere Basis stützte; weist darauf hin, dass die Herausforderung heute darin besteht, sowohl kurzfristige zyklische als auch langfristige strukturelle Probleme anzugehen; betont, dass kurzfristiger Druck zu Übergangsmaßnahmen führen kann, die das langfristige Wachstumspotenzial beeinträchtigen könnten; unterstreicht, dass gewährleistet sein muss, dass sich kurz- und langfristige Maßnahmen gegenseitig stärken;

2.  nimmt den Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission zur Kenntnis, der darauf abzielt, die Rückkehr zu höheren Wachstumsraten zu fördern und den Aufschwung zu stärken; unterstützt den auf drei tragenden Säulen (Ankurbelung der Investitionen, Beschleunigung der Strukturreformen und Verfolgung einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung) beruhenden Ansatz, da dies der richtige Weg zur Verwirklichung dieser Ziele ist; ist der Ansicht, dass dieser Ansatz in den anstehenden länderspezifischen Empfehlungen umfassend berücksichtigt werden sollte; unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung des Europäischen Semesters durch eine Vereinfachung der bestehenden Verfahren, einschließlich des Zeitplans, und eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente, um die nationale Verantwortung hervorzuheben, da im Jahr 2013 nur etwa 9 % der länderspezifischen Empfehlungen von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden sind; fordert die Kommission auf, rasch belastbare Daten zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Jahr 2014 vorzulegen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die derzeitigen Verfahren des Europäischen Semesters und dessen Zeitplan gestrafft werden müssen und es einer stärkeren Einbeziehung der nationalen Parlamente bedarf, um die nationale Verantwortung für die Strukturreformen zu stärken;

3.  unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert lieferten, indem sie zu den allgemeinen Prioritäten im Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für überaus bedauerlich, dass es im Jahr 2015 keinen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts geben wird;

4.  unterstreicht, dass mit dem im Jahr 2010 eingeführten Europäischen Semester ein jährlicher Zyklus für die wirtschaftspolitische Koordinierung und eine detaillierte Analyse der Pläne der Mitgliedstaaten für haushaltspolitische, makroökonomische und strukturelle Reformen geschaffen wurde;

5.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die meisten Mitgliedstaaten auf globaler Ebene weiterhin Marktanteile verlieren; ist der Überzeugung, dass die europäische Wirtschaft insgesamt ihre Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft weiter verbessern muss, indem insbesondere der Wettbewerb auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt erhöht wird, um die innovationsgetriebene Effizienz zu steigern; hebt hervor, dass die Arbeitskosten mit der Produktivität im Einklang bleiben sollten und die Löhne zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Steuerung ihrer Ausgaben gemäß den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) eher die laufenden Ausgaben verringern sollten als die Investitionszusagen, auch wenn die Bestimmungen nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass investive Ausgaben und laufende Ausgaben unterschiedliche Auswirkungen auf das Wachstum haben; verweist auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012), in der das Verfahren und der Zusammenhang zwischen Strukturreformen, Investitionen und fiskalischer Verantwortung erläutert werden und zugleich aufgezeigt wird, wie die im Rahmen der Bestimmungen des Pakts bestehende Flexibilität optimal genutzt werden kann; begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Europäische Semester zu straffen; weist darauf hin, dass bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen undifferenzierte Herangehensweisen vermieden werden sollten;

Investitionen

6.  ist der Auffassung, dass der Mangel an Investitionen auf geringes Vertrauen, verhaltene Nachfrageerwartungen, hohe Verschuldung, die Risikoscheu des Privatsektors, fehlende Maßnahmen zur Förderung produktiver öffentlicher Investitionen, die Fragmentierung der Finanzmärkte und den langsamen Schuldenabbau zurückzuführen ist und dass dies durch die auf eine Korrektur der zu hohen Ausgaben gerichteten Sparmaßnahmen, den Mangel einer geeigneten Finanzierungskapazität und den Umstand, dass die Mitgliedstaaten und die EU in vielen Fällen keine geeigneten Maßnahmen haben, um diese Faktoren anzugehen, verschlimmert wurde; hebt hervor, dass die Investitionslücke mit gezielten öffentlichen Investitionen und deutlich höheren Investitionen in private Gesellschaften und europäische Unternehmen geschlossen werden kann; fordert Reformen zur Schaffung neuer unternehmerischer Rahmenbedingungen, die Neugründungen, neue Investitionen und Innovationen stimulieren, wobei die mögliche Kapitalrendite einen entscheidenden Faktor darstellen muss, damit die europäische Wirtschaft für Finanzkapital attraktiv wird; hebt hervor, dass eine verstärkte Finanzierung von Investitionen ein reibungslos funktionierendes Finanzsystem voraussetzt, bei dem durch eine verbesserte Stabilität und bestehende grenzübergreifende Institute insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität bereitgestellt und Market-Making-Dienste angeboten werden können;

7.  begrüßt den Investitionsplan für Europa als wichtiges Instrument zur Steigerung von privaten und öffentlichen Investitionen; weist darauf hin, dass mit dem Plan das Ziel verfolgt wird, zusätzliche Investitionen auszulösen, neue Projekte zu entwickeln, Investoren anzulocken und das Vertrauen wiederherzustellen; vertritt jedoch die Auffassung, dass es viel zu früh ist, um eine aussagekräftige Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen des Plans vornehmen zu können; weist darauf hin, dass eine Ankurbelung der Investitionen nicht als Alternative zu Reformen verstanden werden darf, sondern als Ergänzung hierzu; besteht darauf, dass die im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereitgestellten Mittel für die Finanzierung von Projekten verwendet werden sollte, die eine Rendite abwerfen oder einen positiven sozialen Kosten-Nutzen-Effekt aufweisen; betont, dass der EFSI nicht lediglich dazu führen darf, dass national finanzierte Projekte durch kofinanzierte europäische Projekte ersetzt werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die von der EU bereitgestellten Mittel weitere Investitionen nach sich ziehen und nicht nur an die Stelle nationaler Investitionsmittel treten, die in den Konsum gehen würden; ist der Auffassung, dass sich der Investitionsplan für Europa in erster Linie auf Vorhaben mit einem europäischen Mehrwert konzentrieren sollte, die noch nicht für eine Finanzierung durch Banken in Frage kommen; betont dabei die Wichtigkeit der regulatorischen Komponenten des Investitionsplans für ein verbessertes Investitionsumfeld; weist darauf hin, dass es für die Schaffung des gewünschten Mehrwerts entscheidend darauf ankommt, dass der Investitionsplan der Kommission umgesetzt wird; hebt hervor, dass die Investitionsvorhaben sorgfältig ausgewählt werden müssen, um zu verhindern, dass der Plan nicht für nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in Europa sorgt; erinnert daran, dass die Ergebnisse des Investitionsplans der Kommission streng bewertet werden sollten, insbesondere im Hinblick darauf, wie Vorhaben ausgewählt und priorisiert werden, und dass verhindert werden muss, dass Gewinne privatisiert oder Verluste sozialisiert werden; unterstreicht die Wechselwirkung zwischen der Hebelwirkung des Investitionsplans und den Projekten, die gegenwärtig durchgeführt werden; hebt hervor, dass das Ziel der Erreichung einer größeren Hebelwirkung nicht zu Lasten einer sorgfältigen Projektauswahl gehen darf, bei der auch die geografische Verteilung der Projekte berücksichtigt werden sollte; unterstreicht, dass die Verwaltung und das Auswahlverfahren von hoher Qualität sein müssen; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten, die Anpassungsprogramme durchführen, erwarten, dass der Investitionsplan die Vergabe von Krediten und Darlehen an KMU, die am schwersten von der Krise betroffen waren Krise, erheblich fördert und erleichtert;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsplan aktiv zu unterstützen und zum EFSI beizutragen, indem sie die aus dem EU-Haushalt und von der EIB bereitgestellten Mittel ergänzen, um dem Privatsektor als Orientierung zu dienen und diesen zu Investitionen anzuregen;

9.  betont, dass im Rahmen des Investitionsplans eine Sonderregelung für KMU vorgesehen werden sollte, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, da KMU aufgrund ihrer Größe und Marktposition leicht ins Hintertreffen geraten;

10.  betont, dass der fehlende Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, eines der größten Wachstumshindernisse in der EU darstellt; ist darüber besorgt, dass KMU kontinuierlich Schwierigkeiten haben, Bankkredite zu erhalten; ist der Meinung, dass Alternativen zur Finanzierung durch Banken benötigt werden, insbesondere durch eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Wagniskapital und Peer-to-Peer-Fonds und die Förderung von Kreditgenossenschaften, aber auch im Allgemeineren durch die Schaffung der Voraussetzungen für eine effiziente Kapitalallokation über die Kapitalmärkte; ist der Auffassung, dass stärker integrierte Kapitalmärkte und eine verbesserte Beaufsichtigung von Finanzinstituten für die kurz- und mittelfristige Verwirklichung dieser Ziele von fundamentaler Bedeutung sind; betont, dass KMU einen privilegierten Zugang zum Investitionsplan haben sollten;

11.  erkennt an, dass Energie ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist; hebt hervor, dass Hürden für den Energiebinnenmarkt abgebaut werden müssen, unter anderem durch eine Förderung der Energie-Unabhängigkeit; fordert die Kommission auf, die Fortschritte in diesem Bereich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu bewerten und Maßnahmen zur Überwindung der Fragmentierung und der Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu fördern;

12.  ist weiterhin besorgt über die fehlenden Fortschritte beim Abbau der übermäßig hohen privaten Schuldenstände; hebt hervor, dass dieser Umstand nicht nur im Hinblick auf die Finanzstabilität bedenklich ist, sondern auch das Wachstumspotenzial der EU einschränkt und die Wirksamkeit der Geldpolitik der EZB beeinträchtigt; fordert die Kommission auf, weitere Vorschläge für die Ausarbeitung wirksamer Verfahren zum Abbau der privaten Verschuldung – auch mithilfe von Insolvenzverfahren – vorzulegen und gleichzeitig eine gerechte und transparente Lastenverteilung der Kosten zu fördern, da die enormen Schulden, die auf den Unternehmen und Haushalten lasten, einen der wesentlichen Faktoren für den beschränkten Umfang der privaten Investitionen darstellen;

Strukturreformen

13.  weist darauf hin, dass in einigen Ländern weiterhin strukturelle Reformen notwendig sind; stellt ferner fest, dass es denjenigen Mitgliedstaaten, die Anpassungsprogramme oder den Finanzsektor betreffende Programme erfolgreich umgesetzt haben, gelungen ist, an die Kapitalmärkte zurückzukehren, wo sie derzeit zu geringen Zinssätzen Kapital aufnehmen können; weist darauf hin, dass diese Rückkehr an die Kapitalmärkte unter anderem auf die von der Europäischen Zentralbank (EZB) unternommenen Schritte zurückzuführen war; fordert die Mitgliedstaaten im restlichen Euroraum auf, nicht weniger ambitioniert an die Modernisierung ihrer Volkswirtschaften heranzugehen; weist darauf hin, dass die sozialen und beschäftigungsspezifischen Folgen von Reformen hinreichend berücksichtigt werden sollten; betont, dass die gelockerte Geldpolitik der EZB durch ambitionierte und sozial nachhaltige Strukturreformen in den Mitgliedsstaaten ergänzt werden sollte;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte effizienter zu machen, eine aktivere Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln, die auf die Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze ausgerichtet ist, die Sozialversicherungssysteme – einschließlich der Rentensysteme – unter Wahrung des integrativen Charakters, der Nachhaltigkeit und der Fairness zu modernisieren und die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen von Unternehmen zu verbessern und zu straffen; hebt hervor, dass die Strukturreformen zu einem tatsächlichen und nachhaltigen Wachstum, zu mehr Beschäftigung, zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zu mehr Konvergenz führen müssen und durch gezielte, langfristige Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Infrastrukturen, Industrie, IKT, nachhaltige Energiegewinnung und Humanressourcen ergänzt werden sollten;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere für die bedürftigsten Menschen den integrativen Charakter, die Nachhaltigkeit und die Fairness der sozialen Absicherung sicherzustellen und die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen von Unternehmen zu verbessern und zu straffen; hebt hervor, dass Arbeitsplätze von hoher Qualität geschaffen werden müssen, um dem Problem der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu begegnen, und dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle angegangen werden sollte; hebt hervor, dass wirtschaftliche Reformen durch gezielte, langfristige Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Infrastrukturen, IKT und nachhaltige Energiegewinnung ergänzt werden müssen;

16.  hebt hervor, dass die Verringerung der Abhängigkeit der EU von externen Energiequellen ein Teil der EU-Wachstumsstrategie sein muss; bekräftigt daher die Notwendigkeit, als zentrale Prioritäten der EU-Strategie zur Energiesicherheit die externen Energielieferungen zu diversifizieren, die Energieinfrastruktur der EU zu modernisieren und den Energiebinnenmarkt der EU zu vollenden;

17.  betont, dass die EU nicht allein über die Kosten konkurrieren kann, sondern durch nachhaltige Investitionen in Forschung, Entwicklung, Bildung, Wissen und Ressourceneffizienz auf nationaler und europäischer Ebene die Produktion steigern muss; fordert die Kommission und die Regierungen daher auf, diesen Themen in ihren Haushaltsplänen Vorrang einzuräumen; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Reformen der Jugendarbeitslosigkeit besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, damit junge Menschen nicht von Anfang an ihrer Chancen beraubt werden; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die verfügbaren Finanzmittel – darunter auch die im Rahmen der Jugendgarantie bereitgestellten Mittel – schneller und effizienter in Anspruch zu nehmen;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, Finanzhilfe und das Ad-hoc-System der Troika in eine verbesserte Rechtsstruktur zu integrieren, die mit dem EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung und dem Unionsrecht im Einklang steht, und so die demokratische Rechenschaftspflicht sicherzustellen; betont, wie wichtig es ist, die im März 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Troika-Berichte weiterzuverfolgen; fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen dieser Berichte umzusetzen; hebt hervor, dass die finanzielle Unterstützung der EU für bestimmte Mitgliedstaaten, die auf einer Kombination von Solidarität und Konditionalität beruht, am erfolgreichsten ist, wenn es eine ausgeprägte nationale Eigenverantwortung und ein hohes Engagement für Reformen gibt; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass sie eine umfassende Folgenbewertung zu den Finanzhilfeprogrammen durchführen müssen;

19.  fordert die Kommission auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; fordert zudem ein Steuersystem, das einfach und transparent ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf den Vorschlag über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage eine Einigung zu erzielen, da diese ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerbetrug darstellt, und ist der Meinung, dass seine Entschließung vom 19. April 2012 zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage(11) als Grundlage für einen vernünftigen Kompromiss dienen sollte; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die Steuerlast von der Arbeit weg zu verlagern; weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten aushöhlen dürfen; begrüßt jedoch die wirksame Zusammenarbeit bei Steuervereinbarungen auf europäischer Ebene;

20.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Bildungssysteme zu reformieren, um künftige Generationen auf die Anforderungen der wachsenden Arbeitsmärkte der Zukunft vorzubereiten;

21.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ihrer Verpflichtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts noch nicht gerecht geworden sind, insbesondere was den Binnenmarkt für Dienstleistungen und die digitale Wirtschaft betrifft;

22.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Governance des Binnenmarkts zu verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ziele des Binnenmarkts mit denen des Europäischen Semesters in Einklang zu bringen und für Konsistenz zwischen den jeweiligen Aufsichtsmechanismen zu sorgen; ist der Auffassung, dass ein separates analytisches Instrument, das sich aus Indikatoren zur Messung der Umsetzung des Binnenmarkts zusammensetzt, als nützlicher Anhaltspunkt für die länderspezifischen Empfehlungen und den Jahreswachstumsbericht dienen kann; unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert lieferten, indem sie zu den allgemeinen Prioritäten im Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für bedauerlich, dass es im Jahr 2015 keinen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts geben wird; fordert die Kommission auf, alle im EU-Recht vorgesehenen bestehenden Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen, um die Umsetzung des Europäischen Semesters durchzusetzen;

23.  ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen in bestimmten Mitgliedstaaten; hebt hervor, dass der Vertrag keine Beschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs vorsieht, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Freiheiten schützen und durchsetzen muss;

24.  unterstreicht, dass das Fehlen eines gut funktionierenden internen Arbeitsmarktes sowie eines ausgewogenen Ansatzes für die Zuwanderung das Wachstum in der EU behindert; ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen in bestimmten Mitgliedstaaten; hebt hervor, dass der Vertrag keine Beschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- oder Kapitalverkehrs vorsieht, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Freiheiten schützen und durchsetzen muss;

25.  bekräftigt, wie wichtig es ist, für eine (grenzen- und branchenübergreifende) Mobilität der Arbeitnehmer, eine höhere Arbeitsproduktivität (im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fertigkeiten zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit), Jobqualität und flexiblere Arbeitsmärkte zu sorgen und gleichzeitig das erforderliche Ausmaß an Arbeitssicherheit zu bewahren, den Rückgriff auf prekäre Arbeitsverhältnisse zu beschränken und hinreichend Spielraum für Tarifverhandlungen zu gewährleisten; hebt hervor, dass eine bessere Abstimmung von Kompetenzen auf die Nachfrage und eine bessere Berufs- und Karriereberatung in Zukunft von großer Bedeutung sein werden; ist der Auffassung, dass eine höhere Mobilität dazu beitragen kann, den hohen Stand an freien Stellen abzubauen, der neben einer hohen Arbeitslosigkeit besteht; betont, wie wichtig Investitionen in die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und jungen Menschen sind, insbesondere im Hinblick auf neu entstehende Technologien und neue Sektoren, da diese Sektoren das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben;

26.  begrüßt Maßnahmen, die das Verfahren des Europäischen Semesters effektiver und demokratischer machen; weist darauf hin, dass der Umsetzungsstand im Bereich der öffentlichen Finanzen, in dem die Überwachungsinstrumente stärker sind, besser ist; fordert eine ausgewogene Integration von Beschäftigungsindikatoren und sozioökonomischen Indikatoren;

Verantwortungsvolle Fiskalpolitik

27.  begrüßt es, dass die Anzahl der Länder, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, stark zurückgegangen ist, nämlich von 24 im Jahr 2011 auf 11 im Jahr 2014; weist darauf hin, dass aufgrund dieser fiskalischen Verbesserung nun damit gerechnet wird, dass der haushaltspolitische Kurs in der EU im Jahr 2015 im Großen und Ganzen neutral bleiben wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der haushaltspolitische Kurs der EU mit der Notwendigkeit, die Investitionen zu erhöhen, vereinbar ist; bringt jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Ungleichheit zunimmt, die Kaufkraft zurückgeht, eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit besteht und eine Reihe von Mitgliedstaaten des Euroraums immer noch eine sehr hohe öffentliche und private Verschuldung aufweisen, was nicht nur das Wachstum bremst, sondern im Falle künftiger Schocks auch ein erhebliches Risiko darstellt; fordert die Kommission auf, eine vorsichtige und konservative Auslegung der Wachstumsindikatoren vorzunehmen und die Qualität der Wirtschaftsprognosen zu überprüfen, da frühere Prognosen der Kommission zu oft nach unten korrigiert werden mussten;

28.  stimmt der Kommission zu, dass die meisten Mitgliedstaaten weiterhin eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung anstreben müssen; legt den Mitgliedstaaten mit ausreichendem haushaltspolitischen Spielraum nahe, insbesondere eine Senkung der Steuern und Sozialabgaben in Betracht zu ziehen, um private Investitionen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stimulieren; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszuarbeiten, einschließlich derjenigen, die noch wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen unterliegen, damit diese das Wirtschaftswachstum durch nachhaltige und sozial ausgewogene Strukturreformen unterstützen, die zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, verstärkter Wettbewerbsfähigkeit und zunehmender Konvergenz führen;

29.  nimmt die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten zur Kenntnis; betont, dass die Prüfung der Übersichten über die Haushaltsplanung auf tragfähige Finanzen ausgerichtet sein sollte; betont wie wichtig es ist, haushaltspolitische Regeln anzuwenden und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten;

30.  nimmt zur Kenntnis, dass nur bei fünf Mitgliedstaaten eine vollständige Einhaltung der Bestimmungen des SWP festgestellt wurde; betont, dass der SWP im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten erarbeitet wurde; betont, dass bei einem hohen Ausgabenanteil für den Schuldendienst weniger Mittel zur Verfügung stehen, die für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen verwendet werden können; akzeptiert daher, dass der Abbau des Defizits in hoch verschuldeten Ländern eine Notwendigkeit bleibt, weist aber darauf hin, dass eine solche Haushaltskonsolidierung dergestalt durchgeführt werden sollte, dass verletzliche Nutzer öffentlicher Dienstleistungen und öffentliche Investitionen geschützt und die Einnahmen durch mehr Wachstum auf gerechte Weise angehoben werden;

Verstärkte Koordinierung der nationalen Politiken

31.  begrüßt den Bericht über den Warnmechanismus und den schrittweisen Abbau der internen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten; macht auf die externen Ungleichgewichte bei einigen Mitgliedstaaten aufmerksam, wie etwa die großen Handelsbilanzüberschüsse; weist darauf hin, dass der Anteil der EU an den Weltmärkten insgesamt zurückgegangen ist;

32.  hebt hervor, dass das Ziel des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht nicht nur darin liegt, negative Auswirkungen auf das Wachstum und die Beschäftigung innerhalb eines Landes zu verhindern, sondern auch darin, zu verhindern, dass sich eine schlecht konzipierte nationale Politik auf andere Mitgliedstaaten des Euroraums auswirken kann; weist darauf hin, dass der Europäische Rat im Dezember 2014 angekündigt hat, im Jahr 2015 die Debatte über eine engere Abstimmung der Wirtschaftspolitik in der WWU auf der Grundlage des Berichts der vier Präsidenten voranzubringen;

33.  bekräftigt seine Auffassung, dass der gegenwärtige Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Bezug auf die Anwendung seiner Bestimmungen und die beteiligten Institutionen und Einrichtungen nicht genügend demokratische Rechenschaftspflicht vorsieht; fordert die Kommission auf, die Vorschläge auszuarbeiten, um das Problem der ungenügenden demokratischen Rechenschaftspflicht im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU anzugehen;

34.  weist darauf hin, dass untersucht werden sollte, wie sich die fallenden Ölpreise auswirken und ob dieser unerwartete Vorteil uneingeschränkt an die Verbraucher von fossilen Brennstoffen weitergegeben werden sollte oder eher geteilt werden sollte, indem die Regierungen die Steuern auf fossile Brennstoffe erhöhen, um ihre Defizite zu reduzieren, Investitionen zu finanzieren, ein Unterlaufen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu vermeiden und deflationären Wirkungen entgegenzuwirken;

EU-Haushalt

35.  unterstreicht, dass der Grundsatz der Haushaltswahrheit in den öffentlichen Haushalten bei der Erstellung der einzelstaatlichen Haushaltspläne und des Haushaltsplans der EU stets an erster Stelle stehen muss, damit Konvergenz und Stabilität in der EU sichergestellt sind; ist der Überzeugung, dass diese Haushaltswahrheit zu der Überwindung der Vertrauenskrise unter den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den Bürgern der Europäischen Union und des damit einhergehenden Vertrauensverlusts, der seit Ausbruch der aktuellen Finanzkrise immer weiter zunimmt, beitragen kann;

36.  fordert folglich eine Harmonisierung der bei der Erstellung der einzelstaatlichen Haushaltspläne herangezogenen wirtschaftlichen Grundannahmen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Parameter in der internationalen wirtschaftlichen Lage Gegenstand einer gemeinsamen Bewertung sein sollten;

37.  fordert im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit und der Abwendung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte eine verstärkte Harmonisierung bei der Vorlage der öffentlichen Haushalte; fordert insbesondere eine Standardisierung der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten ihre Beiträge zum Haushaltsplan der EU verbuchen;

38.  fordert die Kommission auf, bei ihrem für 2015 angekündigten Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion jegliches demokratische Defizit des Semesters zu beheben;

39.  hält es für unabdingbar, dass das Europäische Parlament beim Europäischen Semester für die wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung verstärkt mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet; sagt zu, seine Beziehungen zu den Parlamenten der Mitgliedstaaten im Geiste einer konstruktiven Partnerschaft zu vertiefen;

40.  bedauert, dass der hohe Umfang unbezahlter Rechnungen im EU-Haushalt die Glaubwürdigkeit der EU untergräbt und den auf allerhöchster politischer Ebene festgelegten Zielen mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung – insbesondere der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – und mit Blick auf die Unterstützung von KMU zuwiderläuft, und befürchtet, dass hierdurch die Kluft zwischen der Union und ihren Bürgern vergrößert wird;

41.  fordert, dass bei der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nach der Wahl der zusätzliche Nutzen der EU-Finanzmittel, die für die Verwirklichung der von der Union festgelegten Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung und Energiewende bestimmt sind, analysiert und in der Folge gemehrt wird; fordert die Kommission auf, eine eindeutigere Methode für die bessere Verfolgbarkeit von Finanzmitteln und Ausgaben der EU für die Ziele der Strategie Europa 2020 anzunehmen, damit verbesserte Folgenabschätzungen erstellt werden können;

42.  fordert die Kommission außerdem auf, über die potenziellen negativen Auswirkungen der verspäteten Zahlungen auf die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu berichten;

43.  stellt fest, dass die öffentliche Verwaltung in vielen Mitgliedstaaten bislang nicht effizienter gemacht wurde, obwohl mit Verbesserungen in diesem Bereich Einsparungen erzielt werden könnten, indem die Strukturen rationalisiert und Verwaltungsauflagen für Unternehmen und Bürger abgebaut werden;

44.  begrüßt, dass die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2015 die große wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen) hervorgehoben hat; macht darauf aufmerksam, dass diese Fonds im EU-Durchschnitt zwar nur 10 % der gesamten öffentlichen Investitionen ausmachen, dieser Wert jedoch in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist und der Anteil der Fonds an den öffentlichen Investitionen in manchen Mitgliedstaaten bis zu 80 % betragen kann; unterstreicht, dass die Struktur- und Investitionsfonds ein gutes Beispiel für die Synergie zwischen dem europäischen Haushalt und den nationalen Haushalten darstellen, wobei im Einklang mit der Strategie Europa 2020 gemeinsam vereinbarte und in Partnerschaftsvereinbarungen über Wachstum und Investitionen verankerte Ziele als Grundlage hierfür dienen; unterstützt sämtliche Bemühungen, die auf eine intelligente Bündelung europäischer und einzelstaatlicher Haushaltsmittel abzielen, damit durch die positiven Auswirkungen geteilter Ressourcen Effizienzgewinne, wirtschaftliche Anreize und geringere einzelstaatliche Defizite erzielt werden können;

45.  unterstreicht, dass Steuerbetrug unbedingt wirksam bekämpft werden muss, da er den EU-Haushalt potenziell um erhebliche Ressourcen bringt;

46.  fordert die Kommission auf, eine Analyse der etwaigen Auswirkungen der Umschichtung von Finanzmitteln von EU-Programmen wie beispielsweise der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020 anzufertigen;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsfonds, mit dem die Wirkung öffentlicher Ausgaben maximiert werden soll und private Investitionen mobilisiert werden sollen, aufzustocken;

o
o   o

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(2) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(7) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(8) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0129.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.
(11) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 134.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen