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Verfahren : 2015/2592(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0239/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/03/2015 - 8.4
CRE 12/03/2015 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0074

Angenommene Texte
PDF 151kWORD 66k
Donnerstag, 12. März 2015 - Straßburg
Ermordung des russischen Oppositionsführers Boris Nemzow und Zustand der Demokratie in Russland
P8_TA(2015)0074RC-B8-0239/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2015 zu der Ermordung des russischen Oppositionsführers Boris Nemzow und dem Zustand der Demokratie in Russland (2015/2592(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Berichte über und Entschließungen zu Russland, insbesondere seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die für den Tod von Sergei Magnitski mitverantwortlich sind(1), vom 13. Juni 2013 zur Rechtsstaatlichkeit in Russland(2), vom 13. März 2014 zu Russland und zur Verurteilung von Demonstranten, die an den Vorfällen auf dem Bolotnaja-Platz beteiligt waren(3), vom 23. Oktober 2014 zur Schließung der nichtstaatlichen Organisation „Memorial“ (Träger des Sacharow-Preises 2009) in Russland(4) und vom 15. Januar 2015 zu Russland und insbesondere dem Fall Alexei Nawalny(5),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP), Federica Mogherini, vom 28. Februar 2015 zu der Ermordung von Boris Nemzow,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der HR/VP vom 4. März 2015 zur andauernden Inhaftierung von Nadija Sawtschenko,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der HR/VP vom 3. März 2015 zu dem Umstand, dass dem Mitglied des Europäischen Parlaments Sandra Kalniete die Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation verweigert wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Beauftragten für Menschenrechtsfragen der Russischen Föderation, Wladimir Lukin, vom 4. März 2014 zu öffentlichen Demonstrationen in Moskau und den Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden,

–  unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen vom 28. November 2013,

–  unter Hinweis auf das derzeit geltende Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits sowie auf die ausgesetzten Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Boris Nemzow, ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation, ehemaliger Gouverneur von Nischni Nowgorod, herausragender Reformer der postsowjetischen Gesellschaft und einer der führenden Vertreter der liberalen und demokratischen Opposition Russlands, zwei Tage vor einer für den 1. März 2015 angesetzten Demonstration gegen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise und den Konflikt in der Ukraine, die er organisierte, ermordet wurde;

B.  in der Erwägung, dass Boris Nemzow in den Wochen vor seiner Ermordung die Beteiligung Russlands am Konflikt im Donezbecken untersuchte und beabsichtigte, einen Bericht über seine Ergebnisse zu veröffentlichen; in der Erwägung, dass fünf Männer im Zusammenhang mit der Ermordung von Boris Nemzow verhaftet wurden, wobei unklar ist, ob einer von ihnen die tödlichen Schüsse abgab; in der Erwägung, dass die russischen Regierungsstellen einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und einer Reihe nationaler Delegationen die Einreise in die Russische Föderation verweigerten, sodass sie der Beerdigung von Boris Nemzow nicht beiwohnen konnten;

C.  in der Erwägung, dass sich Boris Nemzow entschlossen für eine moderne, wohlhabende, demokratische und weltoffene Russische Föderation einsetzte;

D.  in der Erwägung, dass die Russische Föderation als Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und als Unterzeichnerstaat der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an die universellen Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte gebunden ist;

E.  in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Russland in den vergangenen Jahren verschlechtert hat und die russische Staatsführung eine Reihe von Gesetzen mit mehrdeutigen Bestimmungen erlassen hat, die aktuell dafür eingesetzt werden, die Opposition und die Akteure der Zivilgesellschaft weiter einzuschränken und die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit zu behindern; in der Erwägung, dass das Justizministerium die ihm unlängst übertragenen Befugnisse genutzt hat, um 42 Gruppen, darunter die erfahrensten und maßgeblichen Menschenrechtsorganisationen als „ausländische Agenten“ abzustempeln, und unter bürokratischen Vorwänden versucht hat, mehreren anderen Gruppen die Betätigung zu untersagen; in der Erwägung, dass die Duma im Januar 2015 den ersten Schritt zur Annahme eines neuen Gesetzes unternahm, durch dass die Tätigkeit „unerwünschter“ ausländischer Organisationen untersagt würde;

F.  in der Erwägung, dass das Parlament bei zahlreichen Gelegenheiten seine Besorgnis über den Zustand der Demokratie in Russland sowie über systematische Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und Missachtung der Grundrechte zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Standards für ein faires Verfahren, der Grundsatz eines ordnungsgemäßen Verfahrens und die Unabhängigkeit der Justiz in Russland nicht geachtet werden; in der Erwägung, dass die OSZE-Standards bei den letzten Präsidentschafts- und Staatsdumawahlen nicht eingehalten wurden;

G.  in der Erwägung, dass mehrere Strafprozesse und Gerichtsverfahren in den vergangenen Jahren, beispielsweise in den Fällen Nawalny, Magnitski, Chodorkowski und Politkowskaja, Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justizorgane der Russischen Föderation haben aufkommen lassen; in der Erwägung, dass es sich bei diesen aufsehenerregenden Fällen lediglich um jene handelt, die außerhalb Russlands am bekanntesten sind, alle Fälle zusammengenommen jedoch ein systematisches Versagen des russischen Staates bei der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Schaffung eines Raums des Rechts für die Bürger Russlands darstellen;

H.  in der Erwägung, dass es immer wichtiger wird, gegenüber Russland eine vereinte, entschlossene, kohärente und umfassende EU-Politik zu verfolgen, die von allen Mitgliedstaaten mitgetragen wird und in deren Rahmen Hilfe und Unterstützung angeboten werden, gleichzeitig aber auch entschiedene und faire Kritik auf der Grundlage der universellen Werte, zu deren Einhaltung sich sowohl die EU als auch Russland verpflichtet haben, geübt wird;

I.  in der Erwägung, dass die EU Russland mehrfach Unterstützung und Sachkompetenz angeboten hat, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und damit das Land seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen und sein wirtschaftliches Potenzial voll entfalten kann;

J.  in der Erwägung, dass der russische Oppositionsführer Alexei Nawalny am 19. Februar 2015 wegen der Verteilung von Flugblättern zur Ankündigung einer bevorstehenden Demonstration zu einer 15-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde; in der Erwägung, dass am 30. Dezember 2014 ein Gericht eine dreieinhalbjährige Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt und seinen Bruder, Oleg Nawalny, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt hat;

K.  in der Erwägung, dass am 4. März 2015 ein Moskauer Gericht eine weitere Beschwerde, die Nadija Sawtschenko aufgrund ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung durch die Russische Föderation unter Bezugnahme auf ihre Immunität als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) eingereicht hatte, abgelehnt hat; in der Erwägung, dass sich Nadija Sawtschenko am 4. März 2015 bereits seit 82 Tagen im Hungerstreik befand, und in der Erwägung, dass sie sich nach einem derart langen Zeitraum mit der Gefahr bleibender gesundheitlicher Schäden und sogar des Todes konfrontiert sieht;

L.  in der Erwägung, dass seit der Verschleppung des estnischen Polizeibeamten Eston Kohver vom Hoheitsgebiet Estlands nach Russland durch die russischen Sicherheitskräfte, was eine Verletzung des Völkerrechts darstellt, bereits sechs Monate vergangen sind; in der Erwägung, dass er weiterhin illegal im Lefortowo-Gefängnis in Moskau inhaftiert ist; in der Erwägung, dass er nicht in den Genuss eines angemessenen Rechtsbeistands kommt, ihm das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt wird und er sich einer ungerechtfertigten psychiatrischen Untersuchung unterziehen musste, deren nähere Umstände unbekannt sind;

M.  in der Erwägung, dass der Europäische Fonds für Demokratie auf die Förderung der Vielfalt der russischen Medien ausgerichtet ist, und in der Erwägung, dass der Fonds zusammen mit seinen Partnern neue Initiativen im Bereich der Medien entwickeln soll;

N.  in der Erwägung, dass sich das Wrack und die Flugdatenschreiber des polnischen Regierungsflugzeugs vom Typ Tu-154, das im April 2010 in der Nähe von Smolensk abstürzte, wobei der Präsident Polens, hochrangige Politiker, Angehörige des Militärs und prominente Kulturschaffende zu Tode kamen, immer noch im Besitz Russlands befinden; in der Erwägung, dass sich die staatlichen Stellen Russlands trotz zahlreicher diesbezüglicher Appelle weigern, sie an Polen zurückzugeben;

1.  verurteilt die Ermordung von Boris Nemzow, der in der Nähe des Kremls in einem mit Überwachungskameras und von Polizei- und Sicherheitskräften gesicherten Bereich erschossen wurde – wobei es sich um bedeutendsten politischen Mord in der jüngeren Geschichte Russlands handelt –, aufs Schärfste;

2.  spricht Boris Nemzow, dem bekannten Oppositionsführer, dem Gründer und Leiter der politischen Bewegung Solidarnost, einem führenden Kritiker von Präsident Wladimir Putin und des Krieges in der Ukraine, der sein Leben einem demokratischeren, wohlhabenderen und offeneren Russland sowie einer starken Partnerschaft zwischen Russland und seinen Nachbarstaaten und Partnern verschrieb, seine Anerkennung aus; spricht der Familie und den Freunden von Boris Nemzow sowie den Mitgliedern der Opposition und der russischen Bevölkerung sein tiefstes Mitgefühl aus; verurteilt den Beschluss der russischen Staatsführung, eine Reihe von Diplomaten der EU und nationaler Delegationen davon abzuhalten, an seiner Beerdigung teilzunehmen, wodurch die Bemühungen der EU, den mutigen russischen Bürgern, die sich für universelle Werte einsetzen, Anerkennung zu zollen, behindert wurden;

3.  weist darauf hin, dass sich der Mord an dem Politiker Boris Nemzow in eine zunehmende Zahl ungelöster politisch motivierter Ermordungen und verdächtiger Todesfälle in Russland seit 1998 einreiht, z. B. der Enthüllungsjournalistin Anna Politkowskaja, des mutmaßlich im Vereinigten Königreich ermordeten Aleksander Litwinenko, des Anwalts Stanislaw Markelow, der Journalistin Anastassija Baburowa, der Menschenrechtsaktivistin Natalja Estemirowa und des Anwalts Sergei Magnitski;

4.  stellt fest, dass die Staatsorgane Russlands die Verhaftung von fünf Verdächtigen tschetschenischer Herkunft bekannt gegeben haben;

5.  fordert die Durchführung einer unabhängigen internationalen Untersuchung des Mordes; vertritt die Auffassung, dass die im Rahmen der OSZE, des Europarates und der Vereinten Nationen zur Verfügung stehenden Instrumente zu einer unparteiischen und gerechten Untersuchung beitragen würden;

6.  fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer künftigen Politik gegenüber Russland der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das politische Klima, für das die russischen Behörden verantwortlich sind, einen idealen Nährboden für derartige Morde, Gewaltverbrechen und repressive Maßnahmen darstellt; ist beunruhigt über das Klima des Hasses in Russland gegenüber Oppositions- und Menschenrechtsaktivisten, Minderheiten und Nachbarstaaten, das in den vergangen Jahren zugenommen hat, angestachelt durch die staatliche Propaganda und die staatlichen Medien, die Teil einer politischen Kultur sind, die sich von demokratischen Grundsätzen distanziert;

7.  fordert die Staatsorgane der Russischen Föderation auf, dem beschämenden Propaganda- und Informationskrieg gegen die Nachbarstaaten Russlands, die westliche Welt und die Bevölkerung des Landes ein Ende zu setzen, durch den Russland zu einem Land von Unterdrückung, Hassreden und Angst wird, in dem sich die nationalistische Euphorie aus der Annexion der Krim und einem eskalierenden Krieg in der Ukraine nährt, die Rechte der Krimtataren verletzt werden und der Kreml Hass und Gewalt schürt und damit gegen das Völkerrecht verstößt; verurteilt den neuen Propagandakrieg, der gegen demokratische und grundlegende Werte geführt wird, die der russischen Zivilgesellschaft als Fremdkörper vorgestellt werden; bekräftigt, dass sich die Europäische Union und die Russische Föderation in zahlreichen internationalen Erklärungen und Verträgen zum Schutz der universellen demokratischen Werte und der Grundrechte verpflichtet haben; betont, wie wichtig es ist, dass es oppositionelle politische Kräfte gibt, um in Russland eine kontinuierliche Debatte und einen kontinuierlichen Meinungs- und Gedankenaustausch in der Politik und im Prozess der Rechtsetzung sicherzustellen;

8.  fordert die russischen Staatsorgane auf, führende Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien sowohl in politischer als auch in rechtlicher Hinsicht keinerlei Druck, keinerlei repressiven Maßnahmen und keinerlei Einschüchterung mehr auszusetzen, sodass sie in Einklang mit den Grundprinzipien der russischen Verfassung frei handeln können;

9.  bekundet seine tiefe Besorgnis über die Missachtung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen durch Russland, die ihm als Mitglied der Vereinten Nationen, des Europarates und der OSZE erwachsen, und die Nichteinhaltung der grundlegenden Menschenrechte und des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit; vertritt die Auffassung, dass die Russische Föderation den Verpflichtungen, die sie eingegangen ist, nachkommen sollte; bedauert die Tatsache, dass die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass sich Russland in eine Richtung bewegt, die einer funktionierenden Demokratie, die sich durch die Achtung der Opposition, den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz auszeichnet, zuwiderläuft;

10.  bedauert zutiefst das Versäumnis der russischen Stellen, auf die Kritik zu reagieren, die sowohl innerhalb der Russischen Föderation als auch auf internationaler Ebene in Bezug auf das Gesetz über „ausländische Agenten“ vorgebracht wurde, und dass sie stattdessen Änderungen angenommen haben, durch die die Handlungsmöglichkeiten für Organisationen ohne Erwerbszweck noch weiter eingeschränkt werden und die einen diskriminierenden Charakter haben; fordert Russland eindringlich auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten einzuhalten;

11.  begrüßt, dass das Oberste Gericht mit Urteil vom 28. Januar 2015 die Klage des Justizministeriums zurückwies, in der dieses die Schließung der russischen Gesellschaft „Memorial“ beantragt und geltend gemacht hatte, sie verstoße mit ihrer Organisationsstruktur gegen das Recht; fordert, die übrigen als „ausländische Agenten“ eingestuften nichtstaatlichen Organisationen von der entsprechenden Liste zu streichen;

12.  fordert die russischen Behörden auf, sämtliche anerkannten politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen;

13.  fordert die russischen Regierungsstellen auf, Nadija Sawtschenko, die auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine entführt wurde und unrechtmäßig in einem russischen Gefängnis inhaftiert ist, unverzüglich freizulassen und ihre Immunität als Mitglied der Werchowna Rada der Ukraine und der PACE anzuerkennen; betont, dass Russland die Verantwortung für ihren ausgesprochen schlechten Gesundheitszustand trägt; ist tief besorgt über ihren Gesundheitszustand und fordert die russischen Justizbehörden nachdrücklich auf, humanitäres Recht anzuwenden;

14.  verurteilt die Verschleppung des estnischen Polizeibeamten Eston Kohver von estnischem Hoheitsgebiet nach Russland; fordert seine unverzügliche Freilassung und seine sichere Rückkehr nach Estland;

15.  ist der Ansicht, dass Russland nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur ist und dass eine Deeskalation und die Wiederherstellung der Beziehungen durch Diplomatie und Vermittlung unter Achtung des Völkerrechts und der OSZE-Verpflichtungen im strategischen Interesse der EU und Russlands liegen;

16.  bekundet seine Unterstützung für die demokratischen Kräfte in Russland, die sich zu einer offenen Gesellschaft und einer Reformagenda bekennen;

17.  fordert den Rat nachdrücklich auf, eine einheitliche Politik gegenüber Russland auszuarbeiten, auf deren Grundlage die 28 EU-Mitgliedstaaten und die Organe der EU dazu verpflichtet sind, eine deutliche gemeinsame Position dazu zu vertreten, welche Rolle die Menschenrechte in den Beziehungen zwischen der EU und Russland spielen und dass das scharfe Vorgehen gegen die freie Meinungsäußerung, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit in Russland beendet werden muss; ist der Ansicht, dass diese EU-Strategie darauf abzielen sollte, Russland dazu zu bewegen, die OSZE-Grundsätze uneingeschränkt zu achten, und die russische Führung davon zu überzeugen, ihre politische und wirtschaftliche Selbstisolation aufzugeben;

18.  fordert die HR/VP auf, mit der Unterstützung des EAD und der Kommission ein stärkeres Programm zur Unterstützung der russischen Zivilgesellschaft in Russland und der besetzten Krim zu entwickeln und neue Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit ihr zu ermitteln und herauszuarbeiten, um die demokratischen Werte, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern; fordert die EU mit Blick auf die laufende Programmplanungsphase der EU-Finanzinstrumente auf, ihre finanzielle Unterstützung für die russische Zivilgesellschaft über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und die Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Gebietskörperschaften aufzustocken und das Forum der EU und Russlands zur Zivilgesellschaft in das Partnerschaftsinstrument einzubinden, damit eine nachhaltige und glaubwürdige langfristige Unterstützung gewährt werden kann;

19.  bekräftigt seine in früheren Entschließungen zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über das Versäumnis der russischen Staatsorgane, sich an den internationalen und unabhängigen Untersuchungen des Abschusses des Flugs MH17 zu beteiligen; unterstreicht nachdrücklich, dass die im Rahmen der Vereinbarung von Minsk beschlossenen Amnestieregelungen nicht für die an diesem Verbrechen beteiligten Täter gelten dürfen, damit diese keinen Anspruch auf Amnestie haben;

20.  fordert die staatlichen Stellen Russlands auf, das Wrack des polnischen Regierungsflugzeugs vom Typ Tu‑154 und alle Flugdatenschreiber dieses Flugzeugs unverzüglich an Polen zurückzugeben; betont, dass jegliche unparteiischen und aufrichtigen Ermittlungen durch das Ausmaß der Abhängigkeit der russischen Justiz von der Staatsführung untergraben werden;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.

(1) OJ C 68 E, 7.3.2014, p. 13.
(2) Texts adopted, P7_TA(2013)0284.
(3) Texts adopted, P7_TA(2014)0253.
(4) Texts adopted, P8_TA(2014)0039.
(5) Texts adopted, P8_TA(2015)0006.

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