Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0236/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/03/2015 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0080

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 64k
Donnerstag, 12. März 2015 - Straßburg
Lage in Venezuela
P8_TA(2015)0080RC-B8-0236/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela (2015/2582(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela(1) und vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zur Rechtssicherheit für europäische Investitionen außerhalb der Europäischen Union(3),

–  unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 23. Februar 2015 zur Festnahme des Bürgermeisters von Caracas, Antonio Ledezma, und zur Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2015 zur Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Generalsekretärs der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) und früheren Präsidenten Kolumbiens, Ernesto Samper, vom 25. Februar 2015 zur Lage in Venezuela und zum Tod des 14-jährigen Schülers Kluivert Roa,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) vom 24. Februar 2015,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 26. August 2014,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 20. Oktober 2014 zur Festnahme von Demonstranten und Politikern in Venezuela,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Venezuela als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2014/2015 von Amnesty International vom 25. Februar 2015 über die weltweite Lage der Menschenrechte und auf den Bericht der Organisation Human Rights Watch vom 12. Februar 2015 über Venezuela und die neuen Befugnisse des venezolanischen Militärs zur Niederschlagung von Aufständen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 19. Februar 2015 der zweimal demokratisch gewählte Bürgermeister der Hauptstadtregion Caracas und einer der führenden Oppositionellen, Antonio Ledezma, willkürlich von schwer bewaffneten Agenten des venezolanischen Geheimdienstes (Sebin) festgenommen wurde, ohne dass ein Haftbefehl oder ein Beweis für eine Straftat vorgelegen hätte; in der Erwägung, dass Antonio Ledezma nach seiner Festnahme der Verschwörung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung beschuldigt wurde, und somit Straftaten, die in Venezuela mit langen Haftstrafen geahndet werden, und in das Militärgefängnis Ramo Verde verbracht wurde;

B.  in der Erwägung, dass die Inhaftierung von Zivilisten in einem Militärgefängnis gegen internationale Normen verstößt; in der Erwägung, dass Venezuela verpflichtet ist, allen Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, das Leben, eine menschenwürdige Behandlung und Sicherheit sowie Haftbedingungen zu garantieren, die im Einklang mit den geltenden internationalen Normen stehen;

C.  in der Erwägung, dass Präsident Nicolás Maduro in den staatlichen Radio- und Fernsehsendern erklärt hat, einen mutmaßlichen Plan zur Destabilisierung seiner Regierung durch einen Staatsstreich vereitelt zu haben, in den die Vorsitzenden des Oppositionsbündnisses Mesa de la Unidad Democrática, die Abgeordneten der Nationalversammlung María Corina Machado und Julio Borges sowie der Bürgermeister von Caracas, Antonio Ledezma, verwickelt gewesen seien; in der Erwägung, dass diese führenden Mitglieder der Opposition angeblich mit einem Plan zur Ermordung des führenden Oppositionellen Leopoldo López, der seit über einem Jahr in einem Militärgefängnis inhaftiert ist, in Verbindung gebracht wurden; in der Erwägung, dass Leopoldo López seit seiner Festnahme physisch und psychisch gefoltert sowie in Einzelhaft gehalten wurde;

D.  in der Erwägung, dass sich Präsident Maduro ferner mehrfach zu bizarren, mutmaßlichen ausländischen Verschwörungen, Destabilisierungsplänen und Mordversuchen geäußert hat, die zu verschiedenen Anlässen durch die nationalen Behörden gemeldet wurden;

E.  in der Erwägung, dass bereits in der Vergangenheit führenden Mitgliedern der demokratischen Opposition wiederholt und zu Unrecht vorgeworfen wurde, an angeblichen Destabilisierungsplänen und geplanten Staatsstreichen beteiligt gewesen zu sein; in der Erwägung, dass inhaftierte führende Oppositionelle und Studenten, die an den Protesten im Jahr 2014 teilnahmen, zunehmend eingeschüchtert und misshandelt werden; in der Erwägung, dass Leopoldo López, Daniel Ceballos und weitere Politiker der Opposition nach wie vor grundlos inhaftiert sind, María Corina Machado unrechtmäßig und willkürlich ihres Amtes enthoben und aus dem Parlament Venezuelas ausgeschlossen wurde und dass die Regierung Venezuelas dem Abgeordneten Julio Borges mit der Aufhebung der Immunität droht;

F.  in der Erwägung, dass von einer Missachtung der Unschuldsvermutung ausgegangen werden kann, wenn eine Person, der eine Straftat zur Last gelegt wird, ohne hinreichende Begründung in Untersuchungshaft festgehalten wird, da in diesem Fall die Inhaftierung keine vorbeugende, sondern eine bestrafende Maßnahme ist;

G.  in der Erwägung, dass Angaben örtlicher und internationaler Organisationen zufolge ein Jahr nach den friedlichen Protesten mehr als 1 700 Demonstranten der Prozess gemacht werden soll, über 69 Demonstranten nach wie vor inhaftiert sind und mindestens 40 Personen bei den Demonstrationen ums Leben kamen, ohne dass ihre Mörder zur Rechenschaft gezogen worden wären; in der Erwägung, dass den Demonstranten vonseiten der Polizei, Mitgliedern der Nationalgarde sowie gewalttätigen, bewaffneten und unter keinem offiziellen Kommando stehenden regierungstreuen Gruppen mit unverhältnismäßiger Gewalt begegnet wurde;

H.  in der Erwägung, dass, einer Erklärung von Human Rights Watch vom 24. Februar 2015 zufolge, führende Politiker der Opposition in einem demokratischen Staat nicht kriminalisiert werden dürfen und die Teilhabe aller Sektoren am politischen Leben des Landes und die Menschenrechte der Personen, die sich der Opposition zugehörig fühlen, gewährleistet werden müssen;

I.  in der Erwägung, dass Mitglieder des Obersten Gerichtshof den Grundsatz der Gewaltenteilung klar und deutlich ablehnten, öffentlich zusagten, die politische Agenda der Regierung zu unterstützen, und wiederholt zugunsten der Regierung entschieden, wodurch sie die Missachtung der Menschenrechte durch die Regierung für rechtsgültig erklärten; in der Erwägung, dass die regierungsfreundliche Mehrheit der Nationalversammlung im Dezember 2014 zwölf neue Mitglieder des Obersten Gerichtshofs mit einfacher Mehrheit ernannte, nachdem es ihr nicht gelungen war, eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, für die eine Einigung mit der Opposition erforderlich gewesen wäre;

J.  in der Erwägung, dass mit der neuen Resolution 8610 des Verteidigungsministeriums das Militär ermächtigt wird, Schusswaffen zur Überwachung öffentlicher Zusammenkünfte und friedlicher Demonstrationen einzusetzen; in der Erwägung, dass der Einsatz von Schusswaffen und Giftstoffen für die Überwachung friedlicher Demonstrationen gemäß Artikel 68 der venezolanischen Verfassung untersagt ist; in der Erwägung, dass die Streitkräfte internationalen Standards zufolge bei Einsätzen im Dienste der öffentlichen Sicherheit nur begrenzt eingreifen sollten;

K.  in der Erwägung, dass der 14-jährige Schüler Kluivert Roa am 24. Februar 2015 bei einer Demonstration gegen die Lebens- und Arzneimittelknappheit in San Cristóbal im Bundesstaat Táchira erschossen wurde und somit das erste Todesopfer ist, seit der Einsatz von Schusswaffen als Mittel zur Unterdrückung von Protesten gestattet worden ist; in der Erwägung, dass die Generalstaatsanwaltschaft am 25. Februar 2015 erklärte, ein Polizeibeamter sei unter anderem der vorsätzlichen Tötung beschuldigt worden;

L.  in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit und das Recht, an friedlichen Demonstrationen teilzunehmen, die tragenden Säulen der Demokratie darstellen; in der Erwägung, dass Gleichheit und Gerechtigkeit für alle ohne die Achtung der Grundfreiheiten und Grundrechte aller Bürger nicht möglich sind; in der Erwägung, dass in zahlreichen Berichten bestätigt wird, dass die Medien in zunehmendem Maße der Zensur unterliegen und eingeschüchtert werden;

M.  in der Erwägung, dass Venezuela das Land mit den größten Energiereserven in Lateinamerika ist; in der Erwägung, dass es den Menschen in Venezuela derzeit an grundlegenden Bedarfsgütern fehlt, dass sich die Nahrungsmittelpreise verdoppelt haben und dass Nahrungsmittel verstärkt rationiert werden; in der Erwägung, dass Venezuela aufgrund des Versagens des Staates, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, und aufgrund der zunehmenden politischen Polarisierung zu einem der Länder weltweit geworden ist, in denen Gewalt am häufigsten zum Einsatz kommt;

N.  in der Erwägung, dass allein die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten sowie ein in einem Klima der Toleranz geführter konstruktiver und respektvoller Dialog dazu beitragen können, dass das Land diese schwere Krise überwindet und künftige Schwierigkeiten meistert;

O.  in der Erwägung, dass die als „Mesa de Diálogo“ (Tisch des Dialogs) bezeichneten Verhandlungen zwischen der Regierung und der Opposition bedauerlicherweise ohne Ergebnis unterbrochen wurden;

P.  in der Erwägung, dass europäische Investitionen in Drittländern gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein grundlegender Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der EU und folglich ein wesentliches Element ihres auswärtigen Handelns sind und dass nach dem Vertrag von Lissabon (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 206 und 207 AEUV) ausländische Direktinvestitionen (ADI) in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen;

Q.  betont, dass die Regierung Venezuelas in besonderem Maße dafür verantwortlich ist, die Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht einzuhalten, da das Land am 16. Oktober 2014 zum nichtständigen Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt worden ist;

1.  bekräftigt seine tiefe Besorgnis angesichts der Verschlechterung der Lage in Venezuela und verurteilt den Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten; fordert, im Einklang mit den Forderungen von mehreren Gremien der Vereinten Nationen und internationalen Organisationen, die venezolanischen Behörden zur unverzüglichen Freilassung von Antonio Ledezma, Leopoldo López, Daniel Ceballos und aller friedlichen Demonstranten, Studenten und führenden Oppositionellen auf, die willkürlich festgenommen wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit und ihre Grundrechte wahrgenommen hatten; fordert die venezolanischen Behörden auf, die unbegründeten Anschuldigungen gegen diese Personen zurückzunehmen;

2.  fordert die venezolanischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Antonio Ledezma, Leopoldo López, Daniel Ceballos und alle weiteren politischen Gefangenen die jeweils erforderliche ärztliche Behandlung zuteil wird und sie unmittelbaren, vertraulichen und regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und zu Rechtsanwälten ihrer Wahl erhalten; ist zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Haftbedingungen der Gefangenen;

3.  fordert die Regierung Venezuelas auf, die politische Verfolgung und Unterdrückung der demokratischen Opposition, die Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht sowie die Zensur der Medien zu beenden; weist die Behörden darauf hin, dass Äußerungen der Opposition zwingend zu einer demokratischen Gesellschaft gehören;

4.  verurteilt die Erschießung des Schülers Kluivert Roa und von sechs weiteren Studenten und spricht ihren Familien sein Beileid aus; fordert die Regierung auf, die unlängst veröffentlichte Resolution 8610 zu widerrufen, durch die Sicherheitskräfte die Befugnis erhalten, potenziell todbringende Gewalt unter Einsatz von Schusswaffen oder sonstigen potenziell todbringenden Waffen anzuwenden, um Proteste der Zivilbevölkerung zu ersticken, wobei Artikel 68 der venezolanischen Verfassung außer Kraft gesetzt wird;

5.  fordert die Regierung Venezuelas auf, ihre eigene Verfassung und die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Vereinigung und friedliche Versammlung und der politischen Vielfalt einzuhalten, die die tragenden Säulen der Demokratie sind; fordert die Regierung Venezuelas auf, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschenrechtsverteidiger und unabhängige nichtstaatliche Organisationen ihre in der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie bestehende legitime Arbeit vollbringen können; betont, dass die Regierung Venezuelas in besonderem Maße dafür verantwortlich ist, die Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht einzuhalten, da das Land derzeit nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist;

6.  fordert die Regierung Venezuelas auf, dafür zu sorgen, dass Anschuldigungen zügig und unparteiisch, ohne Raum für Straffreiheit und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts auf ein angemessenes Verfahren nachgegangen wird; weist darauf hin, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung von grundlegender Bedeutung in einer Demokratie ist und dass die Justiz nicht als politische Waffe eingesetzt werden darf; fordert die venezolanischen Behörden auf, für die Sicherheit aller Bürger des Landes unabhängig von ihren politischen Ansichten und ihrer politischen Zugehörigkeit zu sorgen;

7.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es im Falle neuerlicher Proteste zu weiteren Gewalttaten kommen könnte, durch die die Kluft zwischen den Standpunkte der Regierung und der Opposition nur noch vertieft würde und es angesichts der sensiblen politischen Entwicklungen in Venezuela zu einer noch größeren Polarisierung kommen könnte; fordert die Vertreter aller Parteien und Gesellschaftsgruppen Venezuelas auf, in Wort und Tat die Ruhe zu bewahren; warnt in diesem Zusammenhang vor sämtlichen Aktionen, die zu einem Klima der Spannung führen und Auflösungserscheinungen hervorrufen können, die wiederum in eine Entziehung der Legimitation und Illegalisierung der demokratischen Opposition bzw. in eine Absage der Wahl münden können;

8.  ist besorgt darüber, dass die Opposition in einem Wahljahr Opfer willkürlicher Inhaftierungen und Übergriffe geworden ist, wodurch sowohl die Rechtmäßigkeit als auch das Ergebnis der Wahl infrage gestellt werden könnten;

9.  fordert die venezolanischen Behörden auf, den Zeitraum im Vorfeld der Parlamentswahl zu nutzen und einen inklusiven, auf Konsens und gemeinsamer Verantwortung beruhenden politischen Prozess ins Leben zu rufen, indem sie einen echten nationalen Dialog unter der aktiven Beteiligung aller demokratischen politischen Kräfte im Rahmen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte einleiten; fordert beide Seiten außerdem auf, die größten Probleme des Landes zu erörtern, damit die erforderlichen wirtschafts- und steuerungspolitischen Reformen ergriffen werden können; fordert die Behörden Venezuelas auf, für die Durchführung einer freien und fairen Parlamentswahl im Rahmen eines vollständig inklusiven Prozesses unter Beteiligung aller demokratischen Akteure zu sorgen; fordert sämtliche politischen Akteure auf, beim politischen Kampf die Grenzen der verfassungsmäßigen Ordnung nicht zu überschreiten und sich jeglichem Druck, zu radikaleren Mitteln zu greifen, zu widersetzen;

10.  fordert die regionalen Partner Venezuelas, etwa die UNASUR und die Organisation Amerikanischer Staaten, auf, Wege für den Dialog und die Verständigung zwischen den Konfliktparteien zu finden, die Sicherheit und den Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten und für die Rückkehr zu Frieden und Normalität in Venezuela zu sorgen;

11.  fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft mit Nachdruck auf, Erklärungen abzugeben und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sie in dieser schwierigen Zeit ihre Solidarität mit dem venezolanischen Volk zum Ausdruck bringen;

12.  fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, sämtliche Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, die für den Schutz der europäischen Interessen und die Achtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in Venezuela erforderlich sind;

13.  ersucht den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Delegation der EU in Venezuela und die Botschaften der Mitgliedstaaten, die Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Oppositionsführer weiterhin aufmerksam zu verfolgen; wiederholt seine Forderung, so rasch wie möglich eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments zu entsenden, um die Lage in Venezuela zu beurteilen und mit allen in den Konflikt involvierten Parteien einen Dialog zu führen;

14.  weist erneut auf seine Forderung an die HV/VP hin, auf die unverzügliche Freilassung der seit Beginn der Demonstrationen willkürlich festgenommenen Protestierenden zu drängen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0176.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0106.
(3) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 84.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen