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Verfahren : 2015/0802(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0066/2015

Eingereichte Texte :

A8-0066/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/04/2015 - 16.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0091

Angenommene Texte
PDF 224kWORD 54k
Mittwoch, 15. April 2015 - Brüssel
Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses für Sozialschutz *
P8_TA(2015)0091A8-0066/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Einsetzung des Ausschusses für Sozialschutz und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/689/EG (05126/2015 – C8-0025/2015 – 2015/0802(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (05126/2015),

–  gestützt auf Artikel 160 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0025/2015),

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0066/2015),

1.  billigt den Entwurf des Rates in der geänderten Fassung;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, seinen Entwurf entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Entwurf des Rates   Geänderter Text
Änderungsantrag 1
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 3
(3)  Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 1999 über den Ausbau der Zusammenarbeit zur Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes2 den Vorschlag der Kommission befürwortet, einen Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit einzurichten, der zur Umsetzung dieser Maßnahme durch die Arbeiten einer Gruppe hochrangiger Beamter eingerichtet wird. Der Rat hat betont, dass diese Art der Zusammenarbeit alle Formen des Sozialschutzes erfassen und den Mitgliedstaaten dabei helfen sollte, ihre Sozialschutzsysteme entsprechend ihren nationalen Prioritäten gegebenenfalls zu verbessern und auszubauen. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten für Organisation und Finanzierung des Sozialschutzes zuständig sind, und er hat die vier von der Kommission herausgestellten allgemeinen Ziele im Rahmen der grundlegenden Aufgabe, die Systeme des Sozialschutzes zu modernisieren, bestätigt, nämlich dafür zu sorgen, dass Arbeit sich lohnt und dass das Einkommen gesichert ist, dass die Renten sicher sind und die Rentensysteme langfristig finanzierbar gemacht werden, die soziale Eingliederung zu fördern sowie eine hohen Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung zu sichern; er hat zudem hervorgehoben, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei allen Tätigkeiten zur Erreichung dieser vier Ziele gewahrt werden muss. Schließlich hat der Rat festgehalten, dass die finanziellen Aspekte allen aufgeführten Zielen gemeinsam sind.
(3)  Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 1999 über den Ausbau der Zusammenarbeit zur Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes2 den Vorschlag der Kommission befürwortet, einen Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit einzurichten, der zur Umsetzung dieser Maßnahme durch die Arbeiten einer Gruppe hochrangiger Beamter eingerichtet wird. Der Rat hat betont, dass diese Art der Zusammenarbeit alle Formen des Sozialschutzes erfassen und den Mitgliedstaaten dabei helfen sollte, ihre Sozialschutzsysteme entsprechend ihren nationalen Prioritäten gegebenenfalls zu verbessern und auszubauen. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten für Organisation und Finanzierung des Sozialschutzes zuständig sind, und er hat die vier von der Kommission herausgestellten allgemeinen Ziele im Rahmen der grundlegenden Aufgabe, die Systeme des Sozialschutzes zu modernisieren, bestätigt, nämlich dafür zu sorgen, dass Arbeit sich lohnt und dass das Einkommen gesichert ist, dass die Renten sicher sind und die Rentensysteme langfristig finanzierbar gemacht werden, die soziale Eingliederung zu fördern sowie eine hohen Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung für alle zu sichern; er hat zudem hervorgehoben, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei allen Tätigkeiten zur Erreichung dieser vier Ziele gewahrt werden muss. Schließlich hat der Rat festgehalten, dass die finanziellen Aspekte allen aufgeführten Zielen gemeinsam sind.
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2 ABl. C 8 vom 12.1.2000, S. 7.
2 ABl. C 8 vom 12.1.2000, S. 7.
Änderungsantrag 2
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 7
(7)   Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2013 festgestellt, dass die soziale Dimension der WWU verstärkt werden sollte. Als erster Schritt dazu müssen die soziale Lage und die Lage an den Arbeitsmärkten in der WWU besser überwacht und berücksichtigt werden, wobei insbesondere die entsprechenden sozial- und beschäftigungspolitischen Indikatoren im Rahmen des Europäischen Semesters herangezogen werden sollten. Ferner muss für eine bessere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitiken gesorgt werden; dabei sind die einzelstaatlichen Zuständigkeiten umfassend zu beachten.
(7)   Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2013 festgestellt, dass die soziale Dimension der WWU verstärkt werden sollte. Als erster Schritt dazu müssen die soziale Lage und die Lage an den Arbeitsmärkten in der WWU besser überwacht und berücksichtigt werden, wobei insbesondere die entsprechenden sozial- und beschäftigungspolitischen Indikatoren im Rahmen des Europäischen Semesters herangezogen werden sollten. Ferner muss für eine bessere Koordinierung der Politik in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Sozioökonomie gesorgt werden; dabei sind die einzelstaatlichen Zuständigkeiten umfassend zu beachten.
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