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Verfahren : 2014/0052(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0129/2015

Eingereichte Texte :

A8-0129/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 28/04/2015 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0106

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 60k
Dienstag, 28. April 2015 - Straßburg
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Russland anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur EU ***
P8_TA(2015)0106A8-0129/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (11878/2014 – C8-0006/2015 – 2014/0052(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11878/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (11513/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, 207, Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0006/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0129/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation zu übermitteln.

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