1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan I – Europäisches Parlament (2014/2078(DEC))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013(1),
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)0510 – C8‑0147/2014)(2),
– unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan I – Parlament(3),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2013,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe(4),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(5),
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(7), insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,
– gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 27. April 2005 über die Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments(8), insbesondere Artikel 13,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X(9),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2013(10),
– gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0082/2015),
A. in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2013 am 25. Juni 2014 angenommen hat;
B. in der Erwägung, dass der Generalsekretär als bevollmächtigter Hauptanweisungsbefugter am 6. November 2014 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden;
C. in der Erwägung, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergeben hat, dass alle Organe die nach der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 966/2012 erforderlichen Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2013 ordnungsgemäß angewandt haben;
D. gestützt auf Artikel 166 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, dem zufolge die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen;
1. erteilt seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2013;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan I – Europäisches Parlament sind (2014/2078(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan I – Europäisches Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2015 zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC zur Offenlegung im öffentlichen Interesse („Whistleblowing“),
– gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0082/2015),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Parlaments in seiner Bescheinigung der Rechnungsabschlüsse bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die Abschlüsse in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Europäischen Parlaments vermitteln, und dass der Rechnungsprüfer gegenüber dem Parlament keinerlei Vorbehalte geäußert hat;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof im Zuge seiner Prüfung zu dem Schluss gelangt ist, dass bezüglich der für das Parlament geprüften Themen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden und dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2013 als wirksam eingestuft wurden;
C. in der Erwägung, dass der Parlamentsverwaltung entsprechend dem üblichen Verfahren ein Fragebogen übersandt wurde, auf den Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss mehrheitlich in Anwesenheit der für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs und des Internen Prüfers erörtert wurden; in der Erwägung, dass erstmals eine Reihe von Fragen der Mitglieder weder schriftlich noch mündlich beantwortet wurden, wodurch das Parlament über keine sachdienlichen Informationen verfügte und nicht in der Lage war, eine fundierte Entscheidung über bestimmte wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Erteilung der Entlastung für das Parlament zu treffen;
D. in der Erwägung, dass Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Parlamentsverwaltung und die politische Führung ihrer Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern nachkommen; in der Erwägung, dass die Qualität und die Effizienz der Verwaltung der öffentlichen Mittel ständig verbessert werden können;
E. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht vom 11. Juli 2014 erklärt hat, im Haushalt der EU könnten rund 114 Mio. EUR jährlich eingespart werden, wenn das Europäische Parlament seine Tätigkeiten zentralisieren würde;
F. in der Erwägung, dass das Parlament das einzige Organ ist, das nicht dem Generalsekretär oder einem dafür zuständigen Vizepräsidenten, sondern seinem Präsidenten die Entlastung erteilt;
Jahresabschluss des Europäischen Parlaments
1. stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2013 auf insgesamt 1 750 463 939 EUR beliefen, was 19,07 % der Mittel von Rubrik V des Mehrjährigen Finanzrahmens entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2013 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 1,9 % gegenüber dem Haushaltsplan 2012 bedeutet (1 717 868 121 EUR);
2. stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2013 auf 158 117 371 EUR beliefen (2012: 175 541 860 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 25 991 783 EUR (2012: 22 274 843 EUR);
3. stellt fest, dass 70 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen: Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz);
4. verweist auf die Zahlen, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2013 erstellt wurde:
(a) Verfügbare Mittel (EUR)
Mittel 2013:
1 750 463 939
nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2012:
0
automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2012:
305 457 875
Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2013:
25 991 783
Übertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus 2012:
106 900 532
Gesamt:
2 188 814 129
(b) Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2013 (EUR)
Mittelbindungen:
2 162 476 429
getätigte Zahlungen:
1 769 756 705
automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mitteln aus zweckgebundenen Einnahmen:
384 709 057
nicht automatische Mittelübertragungen:
734 000
in Abgang gestellte Mittel:
33 114 755
(c) Einnahmen (EUR)
im Jahr 2013:
158 117 371
(d) Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2013 (EUR)
1 573 957 198
5. stellt fest, dass im Jahr 2013 99,02 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel gebunden wurden – wobei 0,8 % der Mittel in Abgang gestellt wurden – und dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Ausführungsrate der Haushaltsmittel erreicht wurde;
6. weist jedoch darauf hin, dass diese hohe Haushaltsausführungsrate nicht erkennen lässt, ob darin Mittelübertragungen zum Zweck der Übertragung von am Jahresende verfügbaren Mitteln auf die für die Gebäude vorgesehenen Haushaltslinien enthalten sind, insbesondere für Kapitalvorauszahlungen zur Verringerung künftiger Zinszahlungen; verlangt deswegen, dass ihm die Angaben über die Haushaltsausführung vor der Einleitung des Verfahrens der „Sammelmittelübertragungen“ vorgelegt werden;
7. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass 54 000 000 EUR von den vorläufig eingesetzten Mitteln und anderen Quellen übertragen wurden, um zur Finanzierung der Erweiterung und Renovierung des Konrad-Adenauer-Gebäudes (KAD), dem wichtigsten Bauvorhaben in Luxemburg, beizutragen;
8. geht davon aus, dass sich dadurch die finanzielle Belastung während der Tilgungsdauer für die Bau- und Darlehenskosten um schätzungsweise 18 100 000 EUR verringern wird; erinnert jedoch seine zuständigen Stellen daran, dass eine Vorfinanzierung oder Darlehensrückzahlungen für Gebäude als Teil der Haushaltsstrategie festgelegt werden sollten; fordert seine zuständigen Stellen deshalb auf, der Immobilienpolitik des Parlaments mit Blick auf den künftigen Erwerb von Gebäuden mit ausreichender Klarheit im Haushaltsplan Rechnung zu tragen;
9. erinnert seine Verwaltung daran, dass das Parlament mehrfach verlangt hat, dass die eigene Immobilienpolitik korrekt im Haushaltsplan erfasst wird; erwartet, dass das ab dem Haushaltsjahr 2016 der Fall sein wird;
10. bemängelt den immer größeren Umfang von Mittelübertragungen (2013: 305 457 875 EUR, 2012: 222 900 384 EUR);
Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für 2013 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge
11. begrüßt, dass bei der Prüfung bezüglich der für das Parlament geprüften Themen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden;
12. erinnert daran, dass der Rechnungshof eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungsausgaben und sonstiger Ausgaben für alle Unionsorgane zusammen durchführt;
13. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Überprüfung der Vorgänge darauf hindeutet, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote in dieser Zielgruppe 1 % beträgt und die Vorgänge daher nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind, und dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme als wirksam eingestuft wurden;
14. stellt fest, dass im Rahmen der Prüfung eine Stichprobe von 153 Zahlungsvorgängen untersucht wurde, 95 für Ausgaben für Personal, 17 für Ausgaben für Gebäude und 41 für sonstige Ausgaben; unterstreicht, dass Verwaltungsausgaben und sonstige Ausgaben als Bereich mit geringem Risiko gelten, und ersucht den Rechnungshof, seine Analyse stärker auf mehr fehleranfällige Bereiche zu konzentrieren, insbesondere auf die Nichteinhaltung der Auftragsvergabeverfahren, Ausgaben für Gebäude und die Erfüllung von Verträgen;
15. weist darauf hin, dass durch einen einzigen Sitz des Parlaments beträchtliche Einsparungen erzielt werden könnten;
Jahresbericht des Internen Prüfers
16. stellt fest, dass der Interne Prüfer in der Sitzung mit dem zuständigen Ausschuss am 26. Januar 2015 seinen am 23. Juli 2014 unterzeichneten Jahresbericht vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, dass er 2013 innerhalb der Verwaltung des Parlaments folgende Prüftätigkeiten durchgeführt hat:
—
einen Beratungsauftrag in Bezug auf Ausgaben der parlamentarischen Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen für Empfänge und Repräsentationszwecke;
—
eine bereichsübergreifende Folgeprüfung noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung – Phase I/2013 und II/2013;
—
eine Prüfung der für STOA (Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen) in Auftrag gegebenen Gutachten externer Sachverständiger;
—
eine periodische Überprüfung des Bauvorhabens Konrad Adenauer-Gebäude (KAD) – Phase 1: Leitungsstrukturen und Verwaltungsabläufe;
—
eine Überprüfung des Projekts für die neue Finanzverwaltung („FMS“) – Phase 1: Projektumfang, Leitung, Ressourcen und Risikomanagement;
—
eine Prüfung der für die Generaldirektion Externe Politikbereiche in Auftrag gegebenen Gutachten externer Sachverständiger;
—
eine Prüfung bei den Informationsbüros und eine Prüfung des Verfahrens der Abrechnung von Vorschusszahlungen;
17. hebt hervor, dass bei der Überprüfung des Bauvorhabens Konrad Adenauer-Gebäude (KAD)
—
der Fortbestand der effizienten und erfolgreichen Partnerschaft mit dem luxemburgischen Staat über die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt werden muss;
—
eine angemessene Personalausstattung des KAD-Projektteams über die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt werden muss;
—
die Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren, die auf den Pachtvertrag mit der Immobiliengesellschaft „SI KAD PE“ Anwendung finden, genauer definiert und klargestellt werden müssen;
18. fordert eine knappe Aufstellung (drei Seiten) der wichtigsten kritischen Ergebnisse des Jahresberichts der internen Prüfung bis zum 20. Mai 2015;
Prüfung des Internen Kontrollrahmens des Parlaments
19. stellt fest, dass Ende 2013 nach mehreren aufeinanderfolgenden Folgeprüfungen 13 der 452 ursprünglich vereinbarten Maßnahmen des Internen Kontrollrahmens immer noch nicht abgeschlossen waren; nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei vier dieser 13 Aktionen erzielt wurden und dazu geführt haben, dass das Restrisiko von „erheblich“ auf „gemäßigt“ herabgestuft wurde;
20. fordert die Verwaltung auf Dienststellenebene und auf zentraler Ebene nachdrücklich auf, die verbleibenden noch ausstehenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen; fordert sie auf, sich an strengere Zeitpläne für die durchzuführenden Maßnahmen zu halten; fordert den Internen Prüfer auf, den Haushaltskontrollausschuss über die bei diesen Maßnahmen erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten; fordert sie auf, auch die Kosten und die Einsparungen in Verbindung mit den in dieser Entschließung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen zu beziffern und sie bei der Überwachung der Entlastung für 2013 zu berücksichtigen;
Folgemaßnahmen zur Entschließung über die Entlastung 2012
21. nimmt die schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entlastungsentschließung 2012 zur Kenntnis, die dem Haushaltskontrollausschuss am 28. Oktober 2014 übermittelt wurden, sowie die Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung über die Entlastung des Parlaments für 2012 sowie in der daran anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen wurden; bedauert, dass einigen seiner Empfehlungen nicht in angemessener Form nachgekommen wurde;
22. stellt fest, dass fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Statuts für parlamentarische Assistenten eigentlich bis Ende 2014 ein Evaluierungsbericht hätte vorgelegt werden sollen, wie der Generalsekretär in seinen mündlichen und schriftlichen Antworten zur Weiterbehandlung der Empfehlungen des Parlaments für die Entlastung 2012 zugesagt hatte; verlangt, dass die Evaluierung gemeinsam mit den Vertretern der akkreditierten parlamentarischen Assistenten der letzten Wahlperiode erfolgt, die immer noch im Parlament tätig sind, dass sie vor dem 30. Juni 2015 vorgelegt wird und dass der Haushaltskontrollausschuss über deren Ergebnisse unterrichtet wird; weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2013 1763 akkreditierte parlamentarische Assistenten im Parlament beschäftigt waren;
23. stellt fest, dass im Restaurationsdienst Ende 2013 ein Defizit von 3 500 000 EUR verzeichnet wurde; ist erstaunt darüber, dass die Finanzlage selbst durch den Anstieg der Zahl der Kunden um etwa 150 % im Zeitraum 2002 bis 2011 nicht ausgeglichen wurde; fordert mit Blick auf die zweite Anhebung der Preise (die vom Präsidium am 10. Juni 2013 abgesegnet wurde), dass die Preispolitik im Parlament nicht von der Praxis in anderen Organen abweichen sollte; verweist etwa auf die Restaurationsbetriebe und Cafeterien der Kommission, in denen ein unterschiedliches Preisgefüge herrscht; weist ferner darauf hin, dass der beträchtliche Anstieg der Menüpreise nicht mit einer besseren Qualität oder einem abwechslungsreicheren Angebot einherging und dass diesbezüglich eher eine erhebliche Verschlechterung zu verzeichnen ist;
24. fragt sich, warum der am Eingang zu einigen Sitzungssälen angebotene Kaffee so überteuert ist, der 20 % mehr kostet als dasselbe Produkt an anderen gleichartigen Kaffeeautomaten oder in den Cafeterien des Parlaments; weist darauf hin, dass dasselbe Catering-Unternehmen, das die Kantinen betreibt, auch für die im Parlament aufgestellten Nespresso-Automaten zuständig ist; vertritt die Ansicht, dass es einer Erklärung für die zusätzlichen Kosten der Ausweitung des Vertrags zwischen dem Parlament und diesem Konzessionsnehmer bedarf;
25. vertritt die Ansicht, dass auf die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu sämtlichen Konzessionsmärkten der Union besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte; ist der Auffassung, dass die Konzession, die das Parlament an die derzeit für die Restaurationsbetriebe an seinem Sitz in Brüssel verantwortliche Firma vergeben hat, ein Hindernis für die Dienstleistungsfreiheit darstellt, da andere KMU ihrer gewerblichen Rechte und Geschäftsmöglichkeiten beraubt werden, die sie bisher kaum genießen konnten; fordert, dass die Einführung eines gewissen Maßes an Flexibilität bei der Konzessionsvergabe ins Auge gefasst wird, um sicherzustellen, dass andere Betreiber effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zu bestimmten Dienstleistungen erhalten; vertritt die Ansicht, dass dies darüber hinaus eine bessere Nutzung der Ressourcen begünstigt und die Erbringung besserer und kostengünstigerer Dienstleistungen ermöglicht;
Entlastung des Parlaments für 2013
26. nimmt zur Kenntnis, dass die für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, der Generalsekretär und der Haushaltskontrollausschuss am 26. Januar 2015 eine Aussprache geführt haben, bei der auch ein Mitglied des Rechnungshofs und der Interne Prüfer anwesend waren;
27. betont erneut, dass die Leitungsgremien des Parlaments und die Parlamentsverwaltung während des gesamten Entlastungsverfahrens für die dem Parlament zur Verfügung gestellten Ressourcen rechenschaftspflichtig sind und dass es daher wesentlich ist, dass der gesamte Entscheidungsprozess auf völlig transparente Art und Weise verläuft, damit die Unionsbürger ein klares und zutreffendes Bild davon bekommen, wie das Parlament seine Beschlüsse fasst und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln umgeht;
28. kritisiert, dass der Generalsekretär eine Reihe von Fragen der Mitglieder nicht beantwortet hat; betont erneut, dass die wirkungsvolle Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments stets eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung des Parlaments und dem Haushaltskontrollausschuss vorausgesetzt hat und auch weiter voraussetzt; fordert deshalb den Generalsekretär auf, den Fragebogen auszufüllen und schriftlich zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Strategischer Tätigkeitsrahmen des Europäischen Parlaments
a)
Bei seiner Vorstellung des Strategischen Tätigkeitsrahmens (SEF) für das Europäische Parlament hat der Generalsekretär am 3. Juni 2014 erklärt, der SEF beruhe auf einer wissenschaftlichen Theorie, die an der Stanford School of Engineering in Palo Alto (Kalifornien) entwickelt wurde. Der Generalsekretär wird gebeten darzulegen, nach welchem Plan oder Verfahren der SEF für das Parlamant mit dieser Theorie als Grundlage aufgestellt wurde. Wurden andere Theorien, die an anderen Hochschulen oder Facheinrichtungen, besonders europäischen, oder von anderen internationalen Institutionen entwickelt wurden, in Betracht gezogen, untersucht und verglichen, bevor man sich für die Theorie von Stanford entschieden hat? Wenn ja: Warum wurde die Stanford School of Engineering ausgewählt? Wie kam diese Entscheidung zustande, und wer hat sie getroffen?
b)
Ist die Nutzung der Theorie von Stanford kostenfrei, oder hat das Parlament Gebühren dafür zu entrichten? Wenn ja, in welcher Höhe?
c)
Mussten im Rahmen der Erstellung des SEF spezielle Fortbildungen für das Personal des Parlaments in Stanford oder in anderen wissenschaftlichen Einrichtungen organisiert werden? Wenn ja, welche Mitarbeiter (Besoldungsgruppen und Dienstposten) haben an Fortbildungen teilgenommen, und wie viel haben die einzelnen Fortbildungen gekostet? Sind künftig weitere Fortbildungen erforderlich? Wenn ja, welche Kosten sind damit verbunden?
d)
Ist vorgesehen, eine dienststellenübergreifende Debatte oder Gespräche mit dem Personalrat und den Gewerkschaften über den SEF einzuleiten? Wie und wann soll der SEF eingeführt werden, und mit welchen Kosten wird dafür gerechnet?
Strategische Dokumente
e)
In den letzten Monaten hat der Generalsekretär dem Präsidium eine Reihe strategischer Dokumente zur Arbeitsweise des Parlaments vorgelegt, die sich ganz erheblich nicht nur auf die Verwaltungsvorgänge auswirken, sondern auch auf die Strategie des Parlaments zur Rechtsetzungstätigkeit und zur Politik der Union. Weshalb ist angesichts der Bedeutung dieser Art von Dokumenten für die Organisation und die Weiterentwicklung unserer Arbeit nicht ein über das Parlamentspräsidium hinausreichendes Verfahren der Debatte und Entscheidungsfindung vorgesehen, in dem alle Beteiligten mitwirken können?
Strategie für Maßnahmen zur Ressourceneffizienz
f)
Wurde, bevor man neue Zeitpläne für Sitzungen entworfen und angewandt hat, eine Bewertung der Auswirkungen der Änderungen auf die Organisation der Arbeit der Abgeordneten vorgenommen (Beschränkung der für Sitzungen, Arbeitstreffen, Treffen mit Organisationen und Bürgern usw. außerhalb der offiziellen Sitzungen verfügbaren Zeit)? Weswegen wurden die Mitglieder nicht zu einer Entscheidung angehört, die sich derart unmittelbar auf die Organisation ihrer Arbeit auswirkt?
Mitglieder des Europäischen Parlaments
g)
Als wie wirksam hat sich die vor einigen Monaten eingerichtete zentrale Anlaufstelle hinsichtlich der den Mitgliedern angebotenen parlamentarischen Dienste erwiesen?
Generaldirektion KommunikationKommunikationsstrategie und Vorbereitung der Informationskampagne für die Wahl 2014
h)
Zum Europäischen Jugendtag, der zu dieser Kampagne gehörte, kamen im Mai 2014 5000 junge Menschen nach Straßburg. Wurden bei der Vorbereitung dieses Ereignisses die wirtschaftliche Lage in Europa und der mögliche Eindruck gebührend berücksichtigt, den Ausgaben für eine Veranstaltung dieser Größenordnung bei jungen Europäern vermitteln könnten?
i)
Gilt das Konzept „ACT, REACT, IMPACT“ allgemein als erfolgreich? Mit welchen Leistungsindikatoren wird dieser Erfolg gemessen? In welcher Weise wird das Konzept nach der Wahl verwendet, und wurde ein Bewertungsbericht nach dem Europawahlkampf und der Wertekampagne angefertigt? Es wird gebeten, dem Haushaltskontrollausschuss eine Kopie der Bewertung vorzulegen.
j)
In welcher Weise wurde das Programm für mehrjährige Finanzhilfen 2012–2014 bewertet, mit dem für die Rolle des Europäischen Parlaments sensibilisiert werden sollte, und können solche Bewertungen dem Haushaltskontrollausschuss zur Verfügung gestellt werden?
Akkreditierte parlamentarische Assistenten
(k)
Wurde die Wirksamkeit des anlässlich der neuen Wahlperiode eingeführten Instruments der Einstellung akkreditierter parlamentarischer Assistenten („APA-PEOPLE“) bereits bewertet?
(l)
Aus welchen Gründen hat sich die Aufnahme bestimmter akkreditierter parlamentarischer Assistenten in die einschlägigen Verteilerlisten beim EP (Assistenten der 8. Wahlperiode, Brüssel) um mehrere Monate verzögert, sodass sie Informationen über ihre Tätigkeit nicht erhielten? Wurden irgendwelche Maßnahmen ergriffen?
Generaldirektion Infrastrukturen und LogistikRestaurationsbetriebe
m)
Aus welchem Grund sind die Preise im SQM-Gebäude um 25 % höher als die in der ASP-Kantine? Steht das nicht der Absicht entgegen, Kunden von der überfüllten ASP-Kantine fernzuhalten?
Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange
n)
Was für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wurden nach den aktuellen Verstößen, besonders denen vom 7. Oktober 2014 durch kurdische Demonstranten, aufgezeigt? Wird das neue umfassende Sicherheitskonzept aktualisiert?
o)
Hat das Parlament ein System zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen angeschafft? Wie viel hat es gekostet? Wurde dieses System an den Garageneinfahrten eingebaut und verwendet, um zu prüfen, ob das Fahrzeugkennzeichen mit den Informationen auf dem Zugangsausweis übereinstimmt?
29. empfiehlt aus Gründen einer größeren Transparenz und Wirksamkeit der politischen Maßnahmen und des Verwaltungshandelns des Europäischen Parlaments, dass alle Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle sowie die Entscheidungen der Beschlussfassungsorgane des Parlaments unverzüglich und generell allen Mitgliedern, dem Personal des Parlaments und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden; erinnert daran, dass der ehemalige Geschäftsordnungsausschuss eine nützliche Rolle als Forum gespielt hat, in dem die Geschäftsordnungsverfahren und die internen Angelegenheiten des Parlaments transparent und öffentlich erörtert und verbessert wurden; empfiehlt diesbezüglich die Einrichtung eines neutralen Ausschusses für Geschäftsordnung und innere Angelegenheiten, damit all diese Angelegenheiten erörtert und anschließend vom Plenum des Parlaments abgesegnet werden können;
30. stellt mit großer Sorge fest, dass das Europäische Parlament für den Zeitraum 2013/2014 17 800 000 EUR für als institutionelle Wahlkampagne deklarierte Werbemaßnahmen veranschlagt hat, dass aber die Wahlbeteiligung an der Europawahl 2014 nochmals, und zwar auf 42,54 % zurückgegangen ist (2009: 43%); ruft dazu auf, eine neue Strategie zu verfolgen, durch die die Attraktivität der Europawahl in den Mitgliedstaaten erhöht werden soll;
31. hebt hervor, dass ein externer Ex-post-Bewertungsbericht über die Kommunikationsstrategie für die Wahl 2014 bis Juni 2015 vorliegen soll; verlangt, dass sein Haushaltskontrollausschuss über den Zeitpunkt der Veröffentlichung unterrichtet wird; erwartet, dass der Bericht eine genaue Analyse der Finanzmittel enthält;
32. stellt fest, dass die auf das Europäische Parlament bezogene Eurobarometer-Erhebung (EB/EP 82.5) ergeben hat, dass während der Wahlkampagne 2014 23 % der Befragten ein sehr negatives Bild und 43 % ein neutrales Bild vom Parlament hatten; weist auf Medienanalysen hin, wonach ein negatives Bild oft mit finanziellen Regelungen zugunsten der Mitglieder zusammenhängt, etwa mit Zulagen, Bezügen und dem Haushalt des Parlaments ganz allgemein; ist deshalb davon überzeugt, dass strukturelle Verbesserungen, beispielsweise in Form lückenloser Transparenz und Rechnungslegung bezüglich der allgemeinen Kostenvergütung, erforderlich sind, um das Vertrauen in das Parlament und die Zustimmung zu ihm zu verbessern;
33. verweist auf die Einrichtung der neuen Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, die unabhängige wissenschaftliche Beratung, hauptsächlich für einzelne Mitglieder, leistet und damit die Tätigkeit der politischen Abteilungen ergänzt, die für die Bedürfnisse der Parlamentsorgane da sind;
34. begrüßt die Einrichtung eines Dienstes für die Folgenabschätzung von europäischer Gesetzgebung; fordert, dass sich dieser Dienst auf die vom Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisse und die Änderungen des Parlaments an den Kommissionsvorschlägen konzentriert; fordert bis zum 30. Oktober 2015 ein Konzept zur zeitnahen Evaluierung und Folgenabschätzung der Gesetzgebung, eine Bewerbung dieses Dienstes bei Abgeordneten und eine Aufstellung der Gesamtkosten; fordert einen regelmäßigen Austausch dieses Dienstes mit entsprechenden Stellen der Kommission, des Rates und der nationalen Parlamente;
35. verweist auf die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Parlament, die am 5. Februar 2014 endgültig unterzeichnet wurde und mit der in erheblichem Umfang Personal von beiden Ausschüssen in den neuen Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) versetzt wurde; vertritt die Ansicht, dass die wirksame interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessert werden sollte, und ist der Auffassung, dass eine Bündelung von Fachwissen und Kaufkraft in Bereichen, in denen die Institutionen ähnlicher Unterstützung bedürfen, die Umsetzung verbessern sollte und die Gesamtkosten verringern könnte; hofft, dass die Entwicklung dieser Vereinbarung zwischen den drei Institutionen diesen Zielen dient, ausgewogen ist und den drei Institutionen gleichermaßen zugute kommt; fordert alle drei Institutionen auf, ein Jahr nach Aufnahme dieser Zusammenarbeit eine individuelle Bewertung der Auswirkungen dieser Vereinbarung hinsichtlich der Humanressourcen, der Ausgaben, der Synergien, des Mehrwerts und der Inhalte vorzunehmen;
36. nimmt die Einrichtung der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange zur Kenntnis; erinnert daran, dass die Internalisierung der Sicherheitsdienste des Parlaments 2013 zu Einsparungen im Umfang von 195 000 EUR geführt hat und dass für den Zeitraum 2013-2016 mit weiteren Einsparungen von über 11 Mio. EUR gerechnet wird; hält es für geboten, mit dem belgischen Staat einen höheren Beitrag Belgiens zur Sicherheit des Parlaments auszuhandeln, da Belgien einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zieht, dass die Unionsorgane auf seinem Staatsgebiet angesiedelt sind; verlangt, dass dem Haushaltskontrollausschuss bis zum 30. September 2015 eine Bewertung der Qualität der Sicherheitsdienste vor und nach der Einrichtung der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange vorgelegt wird; fordert die Anfertigung einer vergleichenden Studie über die Sicherheitssysteme anderer Institutionen;
37. fordert erneut, dass der Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Gebäuden des Parlaments und ihrer unmittelbaren Umgebung höchste Priorität eingeräumt wird; fordert, dass in diesem Rahmen die Sicherheit der Parkbereiche verbessert wird;
38. ist besorgt über die ungleiche Geschlechterverteilung in der Verwaltung, in der zum 31. Dezember 2013 nur 29 % der Referatsleiterstellen, 34 % der Direktorenstellen und 33 % der Generaldirektorenstellen mit Frauen besetzt waren; fordert die Ausarbeitung eines Gleichstellungsplans insbesondere bezüglich der Führungspositionen, damit dieses Ungleichgewicht so bald wie möglich behoben wird;
39. fordert eine nach Herkunftsländern ausgewogene Besetzung der Führungsebenen der Parlamentsverwaltung; erwartet bis Ende 2015 einen Bericht, inwieweit diese Zielvorgabe umgesetzt wurde;
40. fordert bis Ende 2015 eine Jahresaufstellung der Personalentwicklung und Personalausgaben, unterschieden nach Gehaltsklassen und Führungsebenen; bittet die Parlamentsverwaltung um Hinweise, ob vergleichbare Studien für Verwaltungen internationaler parlamentarischer Versammlungen wichtige Rückschlüsse für die Arbeit des Parlaments ergeben könnten; stellt fest, dass an externe Fachleute vergebene Arbeiten auch in die Berichte aufgenommen werden sollten, um Transparenz zu fördern und gleichzeitig den Interessen der Wähler zu dienen; weist mit Sorge darauf hin, dass die große Zahl der Mitarbeiter im Kabinett des Präsidenten des Europäischen Parlaments – nämlich 35 Bedienstete, einschließlich zweier Fahrer und eines persönlichen Amtsboten – höchst fragwürdig ist und ein schlechtes Beispiel für Kostensenkungen und verantwortungsvolle Haushaltspolitik innerhalb des Parlaments ist;
41. stellt fest, dass die Durchführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex für die Mitglieder am 15. April 2013 vom Präsidium angenommen wurden; erklärt jedoch seine Bedenken wegen der mangelnden Ausführung und der Auslegungsunterschiede, die von einer Gruppe nichtstaatlicher Organisationen gemeldet wurden(1), und verlangt die Stärkung der Position des Beratenden Ausschusses durch ein Initiativrecht, mit dem er Stichprobenkontrollen der von den Mitgliedern vorgelegten Interessenerklärungen einleiten kann;
42. begrüßt, dass die Mitglieder während ihrer Mandatszeit mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Nebentätigkeiten walten lassen müssen; erinnert jedoch daran, dass das Mandat der Mitglieder ähnlich wie das der Abgeordneten nationaler Parlamente andere berufliche Tätigkeiten nicht ausschließt und dass solche Tätigkeiten somit zulässig sind; vertritt die Ansicht, dass ein präziseres Erklärungsformular für die Mitglieder dazu beitragen würde, die Transparenz zu erhöhen und mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden; fordert den Generalsekretär auf, eine über die Webseite des Parlaments zugängliche öffentliche Datenbank einzurichten, die über alle Nebentätigkeiten einzelner Mitglieder Auskunft gibt;
43. unterstreicht, dass hinsichtlich der allgemeinen Kostenvergütung der Mitglieder mehr Transparenz erforderlich ist; fordert das Präsidium auf, genauere Regeln bezüglich der Rechenschaftspflicht für im Rahmen dieser Vergütung zulässige Ausgaben festzulegen, ohne dass dem Parlament zusätzliche Kosten entstehen;
44. erklärt seine Bedenken dagegen, dass die Nutzung von Dienstfahrzeugen durch die Mitglieder nicht im Nachhinein überprüft wird, und stellt infrage, dass dem Präsidenten des Parlaments zwei Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen müssen;
45. begrüßt, dass die Kürzung der Reisekosten der Mitglieder und der Dienstreisekosten des Personals um 5 % 2013 Einsparungen von 4 Mio. EUR bewirkt hat; hält es für geboten, mittels ausgehandelter Vereinbarungen mit den Fluggesellschaften eine strikte Politik der Verringerung der Reisekosten zu verfolgen; ersucht den Generalsekretär, diesbezügliche Vorschläge vorzulegen;
Handhabung der Zuschussregelung für Besuchergruppen
46. ist zutiefst besorgt darüber, dass der Rechnungshof in seiner Überblicksstudie über die Haushaltsführung der Union die Praxis der Barerstattung der Kosten an Besuchergruppen als „äußerst bedenklich“ bezeichnet hat; betont, dass 2013 73 % der Zuschüsse in bar und lediglich 27 % per Banküberweisung bezahlt wurden; ist besorgt über das hohe Reputationsrisiko für das Parlament und das erhebliche Sicherheitsrisiko, das mit Barzahlungen an Besuchergruppen verbunden ist;
47. betont, dass es notwendig und nützlich ist, dass Besuchergruppen vor ihrem Besuch über nachhaltige Verkehrsmittel informiert werden, mit denen sie das Europäische Parlament erreichen können; empfiehlt die Einführung von Erstattungsraten, die nach dem gewählten Verkehrsmittel und dessen Emissionsintensität gestaffelt sind;
48. betont, dass sich das Parlament und der Rat im Interesse von langfristigen Einsparungen im Unionshaushalt dem Thema zuwenden müssen, auf welchem Weg ein einziger Sitz zu verwirklichen ist, worauf das Parlament bereits in mehreren früheren Entschließungen hingewiesen hat;
Generaldirektion Interne Politikbereiche und Generaldirektion Externe Politikbereiche
49. verweist auf die Kosten von Delegationen, paritätischen parlamentarischen Versammlungen, Ad-hoc-Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen außerhalb der Union im Jahr 2013, die sich auf etwa 5 794 360 EUR beliefen; fordert bis Ende 2015 eine entsprechende Aufstellung der Kosten für diese Bereiche ab 2005 bis 2015;
50. hält es für bedenklich, dass die Kosten der Reise einer Delegation einer parlamentarischen Versammlung 493 193 EUR betrugen; ersucht das Präsidium, einfache, aber effiziente Grundsätze für eine wirtschaftlichere Kostenstruktur für Delegationsreisen zu entwickeln und dabei insbesondere deren politischer Bedeutung, Dauer und Ergebnissen Rechnung zu tragen;
Interparlamentarische Delegationen
51. hält es für dringend geboten und wichtig, die Webseiten der interparlamentarischen Delegationen weiterzuentwickeln und mit Inhalten zu füllen; hält es ebenso für wesentlich, dass die öffentlichen Sitzungen der Delegationen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel genauso wie die Ausschusssitzungen direkt per Webstreaming übertragen werden;
Generaldirektion Kommunikation
52. missbilligt, dass das mehrjährige Finanzhilfeprogramm 2012 bis 2014, durch das die Rolle des Parlaments stärker ins Bewusstsein gerückt werden soll, etwa 14 500 000 EUR gekostet hat; bezweifelt, dass dieses Finanzhilfeprogramm die Schlüsselkompetenzen des Parlaments sowie die Aufgaben widerspiegelt, die sich aus seinen Vorrechten im Legislativ-, Haushalts- und Entlastungsbereich ergeben; beauftragt seine Verwaltung, dem Haushaltskontrollausschuss rechtzeitig zum Entlastungsverfahren 2014 eine externe Evaluierung dieses Finanzhilfeprogramms vorzulegen;
53. fordert die Übermittlung einer vollständigen Aufstellung aller aus dem Parlamentshaushalt finanzierten Zuschüsse für Kommunikationsprojekte mit dem entsprechenden Budget und den dazugehörigen Empfängern;
54. fordert die Übermittlung einer Aufstellung über die Ausgaben für die Organisationen „MEP Ranking“ und „Vote Watch Europe“ aus dem Parlamentshaushalt, soweit solche getätigt wurden; kritisiert, dass die Arbeit der Mitglieder von diesen Einrichtungen nach quantitativen Kriterien beurteilt wird, was falsche Anreize setzen und überflüssige Arbeit erzeugen kann; sieht eine Bürokratisierung des Mandats sowie eine Einschränkung der Freiheit des Mandats;
EuroparlTV
55. erinnert daran, dass das Budget für EuroparlTV 2013 8 000 000 EUR sowie 2014 5 000 000 EUR betrug und dass sich seine Leistung mit einer Reihe neuer Aktivitäten und Projekte verbessert hat; stellt fest, dass die durchschnittliche Zahl der monatlich verfolgten Sendebeiträge von 53 000 im Jahr 2012 auf 400 000 im Jahr 2014 angestiegen ist;
56. erinnert daran, dass auf den Präsidiumsbeschluss vom 12. Dezember 2012 hin 2014 eine externe Studie in Auftrag gegeben wurde, um Informationen für künftige Entwicklungen des Internetvideodienstes des Parlaments (EuroparlTV) beizusteuern; stellt fest, dass die aus dieser Studie hervorgehenden Empfehlungen im ersten Halbjahr 2015 umgesetzt werden müssen;
LUX-Preis
57. stellt fest, dass sich die Ausgaben für den LUX-Preis 2013 auf 448 000 EUR beliefen, was mit den Ausgaben im Jahr 2012 in Einklang stand (434 421 EUR), wobei Folgendes finanziert wurde:
—
das Verfahren der offiziellen Filmauswahl und des Wettbewerbs;
—
Kommunikationsmaßnahmen in Brüssel und Straßburg;
—
gezielte Maßnahmen für Mitglieder und Fachmedienpartner sowie für die Öffentlichkeit;
—
Ausgaben für die Untertitelung in den 24 Amtssprachen;
—
Herstellung einer Fassung des prämierten Films für Seh- und Hörbehinderte;
—
Teilnahme des Parlaments an großen europäischen Filmfestspielen, um den LUX-Preis bekanntzumachen;
58. verlangt, dass Effizienzgewinne in seinem Budget ermittelt werden;
59. fordert eine repräsentative Befragung der Abgeordneten bis Jahresende 2015, um zu ermitteln, ob der LUX-Preis bekannt ist und wie er gegebenenfalls im eigenen Mitgliedsland bewertet wird;
Informationsbüros
60. erklärt seine Bedenken dagegen, dass sich die Dienstreisekosten der Informationsbüros 2013 auf 1 839 696 EUR beliefen, wobei 1 090 290 EUR auf Dienstreisen nach Straßburg entfielen; bedauert, dass die Kosten der Dienstreisen von den Informationsbüros nach Straßburg im Vergleich zu 2012 um etwa 7 % gestiegen sind, wobei ein weiterer Anstieg um 2 % auf die Einrichtung des neuen Informationsbüros in Kroatien zurückzuführen ist; bittet um die Angabe der wichtigsten Beweggründe für die Dienstreisen der Informationsbüros nach Straßburg und Brüssel; fordert eine Aufstellung der Dienstreisen der Mitarbeiter der jeweiligen Informationsbüros für die Vergleichsjahre 2005, 2010 und 2015; drängt darauf, dass vorrangig auf Videokonferenzen zurückgegriffen wird, die sowohl strukturelle Kostensenkungen im Haushaltsplan des Parlaments als auch Verbesserungen beim Umweltschutz ermöglichen, die der Arbeit des Parlaments nicht abträglich sind;
61. weist darauf hin, dass die Webseiten mehrerer Informationsbüros in den Mitgliedstaaten seit der Wahl nicht aktualisiert worden sind; verweist auf die möglichen Auswirkungen dessen auf die Glaubwürdigkeit des Parlaments in der Öffentlichkeit; fordert eine Untersuchung über den Einsatz von Mitteln für die Informationsbüros mit einer Erläuterung der erheblichen Unterschiede bei den Kosten der Internet-Anbindung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat;
Logo des Parlaments
62. nimmt das geänderte Logo des Europäischen Parlaments zur Kenntnis; missbilligt, dass es einmal mehr nicht rechtzeitig über eine Entscheidung unterrichtet wurde; fordert die zuständigen Dienste auf, zu erläutern, weshalb diese Änderung vorgenommen wurde, wie die Entscheidung zustande gekommen ist und welche Kosten damit verbunden waren;
63. fordert eine detaillierte Übersicht aller mit dem Parlament zusammenhängenden externen und internen Kosten des Hauses der Europäischen Geschichte, aufgeschlüsselt nach Planungskosten (Vorplanungen inbegriffen), Investitionskosten und laufenden Kosten (einschließlich Reserve für Baumaßnahmen und Instandhaltung, Personalausgaben, Kosten von Ausstellungen); stellt fest, dass die Kommission sich mit jährlich 800 000 EUR an der Finanzierung des Hauses der Europäischen Geschichte beteiligt; weist darauf hin, dass das Haus der Europäischen Geschichte nicht nur für die Unionsorgane positive Wirkungen erzielen wird, sondern auch für den belgischen Staat in Form einer neuen Touristenattraktion, die Einnahmen generiert; empfiehlt deswegen, den belgischen Staat um Unterstützung für die Einrichtung des Hauses der Europäischen Geschichte zu ersuchen;
Generaldirektion Personal
64. stellt fest, dass die Mitarbeiter des Parlaments (Beamte auf Dauerplanstellen) grundsätzlich nur durch öffentliche Auswahlverfahren eingestellt werden können, bei denen etwa 10 % der Bewerber bestehen, wobei das Durchschnittsalter der erfolgreichen Bewerber 34 Jahre beträgt; äußert sich besorgt darüber, dass die Unionsorgane, einschließlich des Parlaments, obwohl die Jugendbeschäftigung eine der wichtigsten Prioritäten der Union ist, keinerlei politische Maßnahmen anzubieten haben, um die Beschäftigung junger Menschen unter 30 Jahren zu stimulieren;
65. weist darauf hin, dass es besonders schwierig ist, Beamte oder Bedienstete aus bestimmten Mitgliedstaaten einzustellen; stellt fest, dass das Gehaltsniveau und die Eingangsbesoldungsgruppen, die von den Organen derzeit angeboten werden, für neue Mitarbeiter weniger attraktiv sind; unterstreicht, dass vielen Bürgern aus den EU-15-Mitgliedstaaten, insbesondere Bürgern, die sich dem Rentenalter nähern, damit weder interessante Gehälter noch attraktive Berufsaussichten geboten werden; hebt hervor, dass die unvermeidlichen Stellenkürzungen in der europäischen öffentlichen Verwaltung in unmittelbarer Zukunft zu einer Verschlechterung der Qualität der Dienstleistungen sowie dazu führen werden, dass ein zunehmendes geografisches Ungleichgewicht droht;
66. fordert eine Prüfung der vom Personalrat organisierten und finanzierten Tätigkeiten, wobei genau anzugeben ist, um welche Art von Tätigkeiten es sich handelte, welche Kosten dafür angefallen sind und ob sie unter Beachtung der wirtschaftlichen Haushaltsführung durchgeführt wurden;
67. beauftragt die GD Personal und die zuständigen Dienststellen, Frauen in hohen Positionen beim Parlament aktiv zu fördern oder für den Mangel an Parität „Gründe zu ermitteln“ und anschließend Maßnahmen vorzuschlagen, durch die die Integration von Frauen in hochrangige Positionen der Parlamentsverwaltung erleichtert wird;
68. nimmt die hohen Kosten der Klausurtagungen und ähnlicher Veranstaltungen für das Personal im Jahr 2013 zur Kenntnis (140 730 EUR für 8 Veranstaltungen); vertritt die Ansicht, dass in Krisenzeiten und Zeiten allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der Klausurtagungen des Personals der EU-Organe verhältnismäßig sein müssen und dass diese Veranstaltungen im Rahmen des Möglichen an den Sitzen der Organe stattfinden müssen, da deren Mehrwert derart hohe Kosten nicht rechtfertigt;
Parlamentarische Assistenten
69. bekundet seine Unterstützung für die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Beendigung der Verträge von etwa 1 700 akkreditierten parlamentarischen Assistenten angesichts des Übergangs von der VII. zur VIII. Wahlperiode organisatorisch abzuwickeln, insbesondere die Anwendung „APA-People“; vertritt jedoch die Ansicht, dass einigen Dienststellen, die für die Einstellung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten in bestimmten Bereichen zuständig sind, mehr Verwaltungspersonal hätte zugewiesen werden sollen, damit dies rascher und effizienter vonstatten geht; unterstreicht, dass nicht genügend Personal abgestellt wurde und nicht genügend technische Mittel bereitgestellt wurden, um die Verzögerungen bei der Unterzeichnung der Verträge einiger Assistenten, Vertragsunterbrechungen und Verzögerungen bei der Erstattung von Auslagen und der Zahlung von Zulagen und demzufolge bei der Auszahlung der Gehälter zu verhindern; erkennt gleichwohl an, dass sich die Abwicklung gegenüber 2009 spürbar verbessert hat, wobei das Parlament weiter daran arbeiten muss, dass seine Einstellungsverfahren rascher und reibungsloser vonstatten gehen; ist darüber besorgt, dass für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten, deren Ansprüche gemindert wurden, da ihre Arbeitsverträge wegen der vorgezogenen Wahl zum Europäischen Parlament um mindestens einen Monat verkürzt wurden, keine Lösung gefunden wurde; betont, dass die Bestimmungen über die für den Erwerb eines Ruhegehaltsanspruchs notwendigen Zeiten an die tatsächliche Dauer der Wahlperioden angepasst werden müssen;
70. bedauert, dass im Sozialbericht des Parlaments für 2013 wie in den Vorjahren kaum Informationen über die akkreditierten parlamentarischen Assistenten enthalten sind, obwohl sie 29,4 % des Personals des Parlaments ausmachen; fordert, dass dieser Mangel angesichts der wesentlichen Bedeutung dieses Dokuments für die Verbesserung der Personalverwaltung behoben wird;
71. bedauert das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. Dezember 2013 in der Rechtssache F-129/12 und bedauert zutiefst, dass das Parlament verurteilt wurde, weil es nicht in der Lage war, in Fällen von Mobbing und unrechtmäßigen Entlassungen akkreditierten parlamentarischen Assistenten Beistand zu leisten; nimmt zur Kenntnis, dass per Präsidiumsbeschluss vom 14. April 2014 ein Beratender Ausschuss zur Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz eingesetzt wurde, wodurch Situationen dieser Art für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten verhindert werden sollen; äußert sich dennoch besorgt über die unausgewogene Zusammensetzung dieses Ausschusses, dem drei Quästoren, ein Vertreter der Verwaltung und ein Vertreter der akkreditierten parlamentarischen Assistenten angehören; nimmt zur Kenntnis, dass die Quästoren bis November 2014 in mindestens drei Fällen, mit denen der Ausschuss befasst war, entschieden haben, es bestehe kein Grund für weitere Maßnahmen; fordert deshalb das Präsidium auf, seinen Beschluss über die Zusammensetzung des Ausschusses zu überdenken, damit eine ausgewogenere Besetzung gewährleistet ist und mindestens zwei Vertreter der akkreditierten parlamentarischen Assistenten darin vertreten sind;
72. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass 32 % der akkreditierten parlamentarischen Assistenten Sprachkurse vorzeitig abbrechen, während die Abbrecherquote beim übrigen Personal 8 % beträgt; fordert eine Änderung der Lehrpläne der Sprachkurse, damit sie besser auf die speziellen Arbeitsumstände der akkreditierten parlamentarischen Assistenten zugeschnitten sind;
73. fordert eine Untersuchung der möglichen Ursachen der großen Diskrepanz zwischen den krankheitsbedingten Fehlzeiten der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und des übrigen Personals;
74. weist darauf hin, dass die akkreditierten parlamentarischen Assistenten für Dienstreisen nach Straßburg Tagegelder erhalten, die 30 bis 45 % unter den Tagegeldern des übrigen Personals liegen; weist ferner darauf hin, dass es unter den akkreditierten parlamentarischen Assistenten drei Kategorien für die Erstattung dieser Ausgaben gibt, was bedeutet, dass die Kosten der Dienstreisen nach Straßburg eventuell gar nicht vergütet werden; fordert das Präsidium auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser Ungleichbehandlung ein Ende gesetzt wird und die Assistenten die gleichen Vergütungen erhalten wie das übrige Personal;
75. äußert sich besorgt darüber, dass die Zahl der pro Mitglied beschäftigten örtlichen Assistenten 2013 stark variierte (zwischen 0 und 43); fordert eine Untersuchung darüber, ob in Fällen einer hohen Zahl von örtlichen Assistenten die Einstellungsverfahren eingehalten wurden, und die Begutachtung der Gründe für die hohen Zahlen; fordert eine Bewertung der Einstellungsverfahren für örtliche Assistenten und Vorschläge zur Straffung der Verfahren mit dem Ziel, überhöhte Anzahlen örtlicher Assistenten pro Mitglied zu unterbinden; verlangt, dass das Parlament für mehr Transparenz bei der Beschäftigung von örtlichen Assistenten und Dienstleistern sorgt; fordert die Veröffentlichung der Namen aller von den Abgeordneten beschäftigten Dienstleister im Internet;
76. weist darauf hin, dass nach Artikel 43 Buchstabe d der im Juli 2008 angenommenen Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut ausgeschlossen ist, dass Mitglieder ihre Ehegatten oder festen Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beziehungsweise ihre Eltern, Kinder, Brüder oder Schwestern als Assistenten beschäftigen;
77. ist besorgt über die Verzögerungen bei der Annahme der internen Regeln über die Meldung von schwerwiegenden Missständen („Whistleblowing“); fordert die unverzügliche Umsetzung dieser Regeln;
Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik
Gebäudepolitik des Parlaments
78. stellt fest, dass das Parlament an seinen drei Arbeitsorten Räumlichkeiten auf einer Fläche von 1,1 Millionen m2 nutzt und Eigentümer von 81 % dieser Räumlichkeiten ist; hält es für äußerst wichtig, angemessene Maßnahmen festzulegen, um angesichts steigender Instandhaltungskosten die Fortbestandsfähigkeit der Gebäude des Parlaments sicherzustellen;
79. fordert eine Kooperationsvereinbarung zwischen Parlament und Kommission über die gemeinsame Verwaltung der Europahäuser, um einerseits einen Rahmen für eine mehrjährige Programmplanung für die Sondierung des Immobilienmarkts mit Blick auf den Erwerb oder die Anmietung von Immobilien zu schaffen und andererseits die Verwaltungs- und Finanzverfahren für die täglichen Verwaltungstätigkeiten zu vereinfachen;
80. stellt fest, dass das Europahaus in Sofia seit Juli 2013 voll in Betrieb ist; stellt fest, dass die Kosten der Behebung der Mängel und Unzulänglichkeiten der Gebäudestruktur dem Verkäufer vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags in Rechnung gestellt wurden;
Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen und Generaldirektion Übersetzung
81. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Präsidiumsbeschlusses über ressourceneffiziente Mehrsprachigkeit 2013 Einsparungen von 15 Mio. EUR beim Dolmetschen bzw. 10 Mio. EUR im Übersetzungsdienst bewirkt hat, ohne dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit gefährdet oder die Qualität der parlamentarischen Arbeit beeinträchtigt worden wäre; weist erneut darauf hin, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit eine Grundvoraussetzung für den Austausch bewährter Methoden zur Erhöhung der Effizienz und zur Erzielung von Einsparungen ist;
Generaldirektion Finanzen
Freiwilliger Pensionsfonds
82. stellt fest, dass sich das geschätzte versicherungsmathematische Defizit des Freiwilligen Pensionsfonds, das auf der Grundlage seiner Aktiva berechnet wird, Ende 2013 auf 197,5 Mio. EUR erhöht hat; hebt hervor, dass sich diese veranschlagten Passiva über mehrere Jahrzehnte verteilen;
83. stellt fest, dass letztlich nicht beurteilt werden kann, ob der Fonds effizient und ordnungsgemäß funktioniert, und empfiehlt die Durchführung einer externen Beurteilung;
84. stellt gleichwohl fest, dass dadurch Bedenken entstehen, dass die Fondsmittel möglicherweise erschöpft sein könnten und das Parlament für die Befriedigung der Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Fonds aufkommen müsste, wenn der Fonds seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann;
85. stellt fest, dass der Gerichtshof 2013 in einem Urteil entschieden hat, dass der Beschluss, das Ruhestandseintrittsalter der Fondsmitglieder von 60 auf 63 Jahre anzuheben, um eine frühzeitige Erschöpfung des Fondskapitals zu vermeiden und ihn mit dem neuen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments in Einklang zu bringen, gültig war;
Dienstleistungen für die Mitglieder
86. fordert, dass über die Daten der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und der örtlichen Assistenten hinaus auch die Namen von Dienstleistern und die Dienstleistungen für die Mitglieder auf der Webseite seiner Mitglieder veröffentlicht werden;
Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung
87. nimmt Kenntnis von dem Prozess der zunehmenden Beschäftigung interner Mitarbeiter in der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung und der versprochenen Verringerung der Kosten sowie der Verbesserung des Fachwissens der Mitarbeiter im IT-Bereich; erinnert daran, dass das zunehmende Fachwissen über ständige Innovationen auch der Grund für die Auslagerung dieses Sektors vor mehreren Jahren war; fordert den Generalsekretär auf, mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wie das Einstellungsverfahren beschleunigt werden kann und wie die besten Experten im Bereich Informationstechnologien und IT-Sicherheit angeworben werden können;
88. erinnert daran, dass persönliche und vertrauliche Mailboxen bestimmter Mitglieder, parlamentarischer Assistenten und Beamten gefährdet waren, nachdem das Parlament Zielscheibe eines Mittelsmannangriffs war, bei dem ein Hacker Kommunikationen zwischen privaten Smartphones und dem öffentlichen WLAN-Netz des Parlaments abgefangen hat;
89. stellt fest, dass eine unabhängige Sicherheitsprüfung für alle parlamentarischen IKT-und Telekommunikationssysteme durchgeführt wurde, mit dem Ziel, 2015 einen klaren Zeitplan für eine bessere IKT-Sicherheitspolitik aufzustellen; erinnert daran, dass die Prüfung der IKT-Sicherheit im Dezember 2014 fällig war; weist darauf hin, dass dies angesichts der erhöhten Sicherheitsbedrohungen der jüngsten Zeit Vorrang haben sollte, und fordert, dass sein Haushaltskontrollausschuss über die Ergebnisse unterrichtet wird, sobald der Bericht fertiggestellt ist;
90. nimmt die vom Präsidium am 9. Dezember 2013 beschlossenen sofortigen und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen des Parlaments betreffend die Benutzung mobiler Geräte zur Kenntnis;
91. fordert nachdrücklich, dass das Parlament weiter mit der Generaldirektion Informatik der Kommission zusammenarbeitet, um geeigneten Ersatz für alte IKT-Werkzeuge und -Infrastrukturen zu ermitteln, die in die Richtung offener, interoperabler und anbieterunabhängiger Lösungen mit Blick auf ein kostengünstiges, hochwertiges IT-Umfeld beim Parlament gehen;
92. begrüßt, dass die sehr nützliche und erfolgreiche Anwendung at4am für die Einreichung von Änderungsanträgen vor einigen Jahren eingeführt wurde; hält es für notwendig, diese Anwendung zu verbessern und zu aktualisieren, insbesondere hinsichtlich so nützlicher Aspekte wie der automatischen Korrekturfunktion und der Sicherungsdateien;
93. fordert, dass im Sinne von Transparenz und gleichberechtigtem Zugang zu Dokumenten alle Mitglieder des Parlaments und nicht nur die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Petitionsausschusses durch die Anwendung ePetition Zugriff auf sämtliche Petitionen haben sollten, die Unionsbürger an den Petitionsausschuss gerichtet haben;
Umweltfreundliches Parlament
94. ist sich des „New World of Work”-Konzepts, der EMAS-Akkreditierung und des EMAS-Prozesses sowie des Programms zur Verringerung des Papierverbrauchs bewusst, das auch die Anwendungen „eCommittee“ und „eMeeting“ umfasst; verlangt die Anreicherung dieses Programms durch verfügbare Anwendungen für Smartphones und Tablets;
95. verweist darauf, dass Telefonkonferenzen und Telearbeit zu einer effizienteren Nutzung der Zeit und zu einem umweltfreundlicheren Parlament beitragen und Verwaltungs- und Reisekosten reduzieren können;
96. stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen infolge von Reisen von Parlamentsmitarbeitern zwischen Brüssel, Luxemburg und Straßburg von 2006 bis 2012 um 34 % gesunken sind; fordert das Präsidium auf, für vollständige Transparenz zu sorgen und auch Emissionen zu berücksichtigen, die durch Reisen von Mitgliedern von ihren Heimatländern nach Brüssel und Straßburg verursacht wurden; begrüßt Maßnahmen zum Ausgleich der Emissionen, die nicht gesenkt werden können und unvermeidlich sind; empfiehlt zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen bei Projekten entsprechend dem von den VN anerkannten Goldstandard des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM);
97. fordert den Generalsekretär auf, einen Plan aufzustellen, um die Zahl der Transportkisten für Parlamentsreisen zu verringern; schlägt vor, kleinere Transportkisten zu verwenden oder ein System der gemeinsamen Nutzung einzuführen und so die finanziellen Kosten zu verringern und die CO2-Bilanz zu verbessern;
98. beauftragt die zuständigen Dienststellen, ein dauerhaftes und kohärentes Konzept aufzustellen, damit die Haushaltslinie 239 bis zum höchstmöglichen Betrag für CO2-Kompensation genutzt werden kann, um unvermeidliche CO2-Emissionen des Organs durch Projekte entsprechend dem von den VN anerkannten Goldstandard des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) zu kompensieren;
99. fordert, dass beim Betrieb der Klimaanlage die Energieeffizienz im Mittelpunkt steht, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten;
Jahresbericht über vergebene Aufträge
100. stellt fest, dass von insgesamt 264 im Jahr 2013 vergebenen Aufträgen 120 aufgrund offener oder nichtoffener Verfahren mit einem Auftragswert von 465 Mio. EUR vergeben wurden sowie 144 im Verhandlungsverfahren mit einem Auftragswert von insgesamt 152 Mio. EUR; stellt fest, dass 2013 zwar 37 % weniger Aufträge im Verhandlungsverfahren vergeben wurden (144, gegenüber 241 im Jahr 2012), dass sich der Auftragswert der im Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge jedoch nicht allzu wesentlich verändert hat;
101. betont in diesem Zusammenhang, dass das Konzept der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge bei allen Aufträgen und Ausschreibungen angewandt werden muss; fordert stetig zu erhöhende und ambitionierte verbindliche Zielvorgaben für umweltverträgliche Aufträge, gerade in den Bereichen Lebensmittel und Restauration, Fahrzeuge und Transport, sanitäre Anlagen und Wasserversorgung, Papier, Abfallbehandlung, IT und Bildgebungstechnik, Beleuchtung, Reinigung und Mobiliar;
102. stellt fest, dass die Mehrzahl der 2013 vergebenen Aufträge Dienstleistungsaufträge waren (61 %), mit einem Gesamtauftragswert von 374 Mio. EUR, und dass drei Generaldirektionen 14 Aufträge mit einem Auftragswert von über 10 Mio. EUR vergeben haben; unterstreicht, dass sichergestellt werden muss, dass insbesondere diese Verträge mit hohem Auftragswert angemessenen Kontrollen unterzogen werden, bei denen die Auftragsausführung ständig überwacht wird;
103. nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2013 und 2012 vergebenen Aufträge nach Auftragsart:
Art des Vertrags
2013
2012
Anzahl
Prozentualer Anteil
Anzahl
Prozentualer Anteil
Dienstleistungen
Lieferungen
Bauleistungen
Gebäude
189
48
19
8
72 %
18 %
7 %
3 %
242
62
36
4
70 %
18 %
12 %
1 %
Gesamt
264
100 %
344
100 %
Art des Vertrags
2013
2012
Auftragswert (in EUR)
Prozentualer Anteil
Auftragswert (in EUR)
Prozentualer Anteil
Dienstleistungen
Lieferungen
Bauleistungen
Gebäude
374 147 951
91 377 603
15 512 763
136 289 339
61 %
15 %
2 %
22 %
493 930 204
145 592 868
48 386 872
180 358 035
57 %
17 %
5 %
21 %
Gesamt
617 327 656
100 %
868 267 979
100 %
(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament 2013 vergebenen Aufträge, S. 7)
104. nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2013 und 2012 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens:
Verfahrensart
2013
2012
Anzahl
Prozentualer Anteil
Anzahl
Prozentualer Anteil
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerb
Ausnahmen
106
14
144
-
-
40 %
5 %
55 %
-
-
98
5
241
-
-
28 %
2 %
70 %
0 %
0 %
Gesamt
264
100 %
344
100 %
Verfahrensart
2013
2012
Auftragswert (in EUR)
Prozentualer Anteil
Auftragswert (in EUR)
Prozentualer Anteil
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerb
Ausnahmen
382 045 667
83 288 252
151 993 737
-
-
62 %
13 %
25 %
-
-
381 116 879
245 156 318
241 994 782
-
-
44 %
28 %
28 %
0 %
0 %
Gesamt
724 297 066
100 %
603 218 807
100 %
(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament 2013 vergebenen Aufträge, S. 9)
Für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren
105. stellt fest, dass für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren 39 % der im Jahr 2013 eingeleiteten Verhandlungsverfahren ausmachten; ist darüber besorgt, dass das Parlament 2013 56 Aufträge im Rahmen von für Ausnahmefälle vorgesehenen Verhandlungsverfahren vergeben hat, und verlangt, dass nicht nur die Gesamtzahl, sondern auch der Gesamtwert dieser Aufträge angegeben wird;
106. vertritt die Ansicht, dass die Anweisungsbefugten umfassende und transparente Begründungen für den Rückgriff auf ein für Ausnahmefälle vorgesehenes Verhandlungsverfahren liefern sollten; verlangt, dass der Zentrale Finanzdienst im Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die vergebenen Aufträge Informationen dazu liefert;
Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)
107. stellt fest, dass 2013 die unter der Haushaltslinie 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder wie folgt verwendet wurden:
Fraktion
2013
2012
Jährliche Mittel
Eigenmittel und übertragene Mittel
Ausgaben
Jährliche Verwen-dungsrate
Mittel-übertra-gungen auf den nächsten Zeitraum
Jährliche Mittel
Eigenmittel und übertragene Mittel
Ausgaben
Jährliche Verwen-dungsrate
Mittel-übertra-gungen auf den nächsten Zeitraum (2011)
EVP
21 680
4 399
18 437
85,04%
7 642
21 128
2 024
18 974
89,81 %
4 178
S&D
15 388
6 849
17 649
114,69%
4 588
14 908
6 313
14 520
97,40 %
6 702
ALDE
6 719
2 172
7 142
106,30%
1 749
6 673
2 281
6 855
102,72 %
2 100
Grüne/FEA
4 366
1 787
4 778
109,44%
1 375
4 319
1 460
4 002
92,65 %
1 778
VEL/NGL
2 658
1 076
3 317
124,79%
416
2 563
1 094
2 602
101,52 %
1 055
EKR
4 046
1 602
4 598
113,64%
1 050
3 765
1 219
3 407
90,51 %
1 577
EFD
2 614
939
2 422
92,65%
1 132
2 538
881
2 494
98,29 %
925
Fraktionslose Mitglieder
1 316
367
931
70,74%
441
1 362
413
963
70,73 %
367
Gesamt
58 786
19 193
59 274
100,83%
18 394
57 255
15 687
53 817
94,00 %
18 680
* Alle Beträge in Tausend EUR
Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen
108. stellt fest, dass 2013 die unter der Haushaltslinie 4 0 2 eingesetzten Mittel wie folgt verwendet wurden(2):
Partei
Abkürzung
Eigen-mittel*
EP-Finanz-hilfe
Gesamt-betrag der Ein-nahmen
EP- Finanzhilfe zu den zuschuss-fähigen Ausgaben in % (max. 85%)
Einnahmen-überschuss (Einstellung in die Reserve) oder Verlust
Europäische Volkspartei
EVP
1.439
6.464
9.729
85%
192
Sozialdemokratische Partei Europas
SPE
1.283
4.985
6.841
85%
118
Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
ALDE
518
2.232
3.009
85%
33
Europäische Grüne Partei
EGP
461
1.563
2.151
78%
-36
Allianz der Europä-ischen Konservativen und Reformisten
AECR
307
1.403
1.970
85%
45
Partei der Europäischen Linken
EL
233
948
1.180
68%
-258
Europäische Demokratische Partei
EDP/PDE
91
437
528
85%
0
EU-Demokraten
EUD
48
197
245
85%
12
Europäische Freie Allianz
EFA
93
439
592
85%
12
Europäische Christliche Politische Bewegung
ECPM
61
305
366
85%
8
Europäische Allianz für Freiheit
EAF
68
384
452
85%
1
Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen
AEMN
53
350
403
85%
-38
Bewegung für ein Europa der Freiheiten und der Demokratie
MELD
107
594
833
85%
0
Gesamt
4.762
20.301
28.299
83%
89
(*) Alle Beträge in Tausend EUR
109. stellt fest, dass 2013 die unter der Haushaltslinie 4 0 3 eingesetzten Mittel wie folgt verwendet wurden(3):
Stiftung
Abkürzung
Verbun-den mit der Partei
Eigen-mittel*
EP-Finanz-hilfe
Gesamt-betrag der Ein-nahmen
EP- Finanzhilfe zu den zuschuss-fähigen Ausgaben in % (max. 85%)
Zentrum für europäische Studien
CES
EVP
772
3.985
4.757
85%
Stiftung für Progressive Europäische Studien
FEPS
SPE
491
2.762
3.253
85%
Europäisches Liberales Forum
ELF
ALDE
214
1.108
1.322
85%
Grüne Europäische Stiftung
GEF
EGP
158
881
1.039
85%
Transform Europe
TE
EL
130
538
668
85%
Institut Europäischer Demokraten
IED
PDE
50
219
269
85%
Centre Maurits Coppieters
CMC
EFA
50
227
277
85%
New Direction - Foundation for European Reform
ND
AECR
183
645
828
85%
European Foundation for Freedom
EFF
EAF
39
210
249
85%
Organisation für Europäische Zwischenstaatliche Zusammenarbeit
OEIC
EUD
20
123
143
85%
Europäische Christliche Politische Bewegung
ECPF
ECPM
31
170
201
85%
Stiftung für das Europa der Freiheiten und der Demokratie