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Verfahren : 2014/2086(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0109/2015

Eingereichte Texte :

A8-0109/2015

Aussprachen :

PV 28/04/2015 - 16
CRE 28/04/2015 - 16

Abstimmungen :

PV 29/04/2015 - 10.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0123

Angenommene Texte
PDF 286kWORD 84k
Mittwoch, 29. April 2015 - Straßburg
Entlastung 2013: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst
P8_TA(2015)0123A8-0109/2015
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst (2014/2086(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)0510 – C8‑0155/2014)(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(6), insbesondere auf die Artikel 55, 99 und 164 bis 167,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0109/2015),

1.  erteilt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2013;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 66 vom 8.3.2013.
(2) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.
(3) ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.
(4) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.


2.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, sind (2014/2086(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2015 zum Abschluss ihrer Untersuchung aus eigener Initiative OI/1/2014/PMC zur Offenlegung von Informationen im öffentlichen Interesse („Whistleblowing“),

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0109/2015),

1.  begrüßt, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) auch im dritten Haushaltsjahr seines Bestehens seinen Haushaltsplan ausgeführt hat, ohne dass der Rechnungshof wesentliche Fehler festgestellt hat; nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Behebung der in den Vorjahren festgestellten Fehler erzielt wurden, und unterstützt die vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht abgegebenen Empfehlungen für weitere Verbesserungen; begrüßt den vom Rechnungshof veröffentlichten Sonderbericht Nr. 11/2014 über die Errichtung des EAD und die zahlreichen nützlichen Verbesserungsvorschläge, die der Bericht enthält, und erwartet, dass diese so rasch wie möglich umgesetzt werden;

2.  weist darauf hin, dass die Jahresberichte 2011, 2012 und 2013 des Rechnungshofs wiederholt Bemerkungen zum EAD enthielten, was Gehaltszahlungen an Mitarbeiter, Mängel bei der Verwaltung von Familienzulagen durch das PMO im Namen des EAD, die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Delegationen und Aufträge für IT-Dienstleistungen betrifft;

3.  ist besorgt darüber, dass Vergütungen für Mitarbeiter bereits Anlass zur Sorge gaben und in früheren Jahren fehlerhaft waren; fordert, dass diesbezüglich strengere Kontrollen durchgeführt werden, insbesondere indem die Mitarbeiter regelmäßig aufgefordert werden, Vergütungen zu melden, die sie aus anderen Quellen erhalten;

4.  ist besorgt darüber, dass das PMO-System im Jahr 2013 noch nicht voll einsatzfähig war, was zur fehlerhaften Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete führte; fordert den EAD auf, das System auf die Beamten aller Mitgliedstaaten auszuweiten;

5.  weist darauf hin, dass die EAD-Zentrale jegliche Arten von Vergabeverfahren in allen Verfahrensphasen aufmerksam verfolgen muss, insbesondere was die Delegationen betrifft; ist der Ansicht, dass beteiligte Delegationsmitarbeiter kontinuierliche Unterstützung in Form klarer Anleitungen erhalten sollten, um insbesondere für heikle Ausschreibungen und Vergaben das inhärente Risiko zu verringern; begrüßt die Schaffung einer eigenen Task Force in der EAD-Zentrale, die für Aufträge über Sicherheitsdienstleistungen in den Delegationen zuständig ist;

6.  stellt fest, dass bei vom EAD vergebenen Rahmenverträgen die Nachverfolgbarkeit von Vorgängen durch die angemessene Dokumentierung jedes Vertrags – unabhängig von der Vertragsart – mit der gebotenen Sorgfalt sichergestellt werden muss; fordert die EAD-Zentrale auf, in den Delegationen die Weiterentwicklung der Fertigkeiten des Personals und seine Sensibilisierung sicherzustellen, was dieses Thema und die wirksame Anwendung der entsprechenden Normen für die interne Kontrolle im Allgemeinen betrifft; stellt fest, dass die Qualität von Informationen eine der größten Schwächen ist, die im Rahmen der im Jahr 2013 durchgeführten Ex-ante-Kontrollen ermittelt wurden, und fordert eine zügige Verbesserung dieser Situation, um für den Zugang zu korrekten und umfassenden Verwaltungsinformationen zu sorgen;

7.  fordert den EAD auf, seine neue Strategie zur Betrugsbekämpfung in Drittländern zu stärken, und begrüßt, dass seine verwaltungstechnische Vereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) am 23. Januar 2015 endlich unterzeichnet wurde;

8.  fordert den EAD auf, über die Fortschritte bei der neuen Strategie zur Betrugsbekämpfung Bericht zu erstatten, deren Fertigstellung für 2013 vorgesehen war;

9.  ist besorgt über die Verzögerung bei der Annahme der internen Regeln über die Meldung von schwerwiegenden Missständen („Whistleblowing“); fordert den EAD auf, diese Regeln unverzüglich umzusetzen;

10.  fordert den EAD auf, immer dann, wenn der EAD oder einer seiner Bediensteten Gegenstand einer abgeschlossenen Untersuchung des OLAF war, die Ergebnisse und die Konsequenzen dieser Untersuchungen im Einklang mit den bestehenden Vorschriften über Vertraulichkeit und Datenschutz in seine jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen;

11.  stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt der EAD-Zentrale für 2013 auf 508,8 Mio. EUR belief, was eine Erhöhung um 4,09 % bedeutet, wobei 195,81 EUR auf die EAD-Zentrale und 312,95 Mio. EUR auf die Delegationen der Union entfielen; stellt fest, dass zusätzlich zu den Eigenmitteln des EAD noch ein Beitrag der Kommission in Höhe von 272,4 Mio. EUR hinzukam;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass 69 % der Haushaltsmittel der EAD-Zentrale (d. h. 134,59 Mio. EUR) für die Zahlung von Gehältern und sonstigen Ansprüchen des Statutspersonals und des externen Personals sowie 10 % (bzw. 19,92 Mio. EUR) für Gebäude und Nebenkosten vorgesehen waren; stellt fest, dass von den Haushaltsmitteln der Delegationen der Union 106,6 Mio. EUR (34 %) für die Dienstbezüge des Statutspersonals, 62,2 Mio. EUR (19,9 %) für externes Personal und 99,6 Mio. EUR (31,8 %) für Gebäude und Nebenkosten vorgesehen waren;

13.  vertritt die Auffassung, dass der EAD angesichts der knappen Ressourcen noch kein vollwertiger diplomatischer Dienst der Union ist; ist der Ansicht, dass es an der Kommission und den Mitgliedstaaten ist, die Konsolidierung des EAD voranzutreiben;

14.  weist darauf hin, dass der Grundsatz der Haushaltsneutralität sehr begrüßt wird, dass dies jedoch nicht isoliert von den Einsparungen, die die Mitgliedstaaten bei der Errichtung des EAD erzielt haben, betrachtet werden sollte;

15.  ist der Ansicht, dass der EAD nach wie vor eine kopflastige Verwaltung hat, was geändert werden muss; vertritt die Auffassung, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Korrektur dieses Problems in die richtige Richtung zielen, und fordert die Kommission auf, sich stärker für die Verbesserung der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit einzusetzen; fordert den EAD auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht über den Abbau der Stellen in den Besoldungsgruppen AD 15 und AD 16 Bericht zu erstatten; stellt ferner fest, dass kein Kompetenzrahmen für Führungskräfte als Grundlage für die Bewertung der in die Vorauswahl gelangten Bewerber vorhanden ist; betont, dass die Kompetenz in außenpolitischen Fragen das wichtigste Kriterium für Einstellungsentscheidungen bleiben muss;

16.  verweist mit Nachdruck darauf, dass die oberste Leitungsebene des EAD und die Entscheidungsprozesse gestrafft werden müssen;

17.  begrüßt das ausgewogenere geografische Gleichgewicht, was den Anteil der EAD- Bediensteten aus den Mitgliedstaaten betrifft, die der EU seit 2004 beigetreten sind und bei einem Anteil von 21 % an der Gesamtbevölkerung der Union bereits 18 % des Verwaltungspersonals und 17,7 % der Delegationsleiter stellen; betont, dass es bei der Einstellung und Ernennung von Personal eines ausgewogenen geografischen Verhältnisses bedarf; ist der Ansicht, dass die geografische Ausgewogenheit innerhalb des EAD ein wichtiger Faktor ist, der zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Dienstes beiträgt, und fordert die Kommission auf, ihre Arbeit diesbezüglich fortzuführen;

18.  nimmt die Bemühungen um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern und die Beseitigung potenzieller Hindernisse bei der Laufbahnentwicklung zur Kenntnis; fordert den EAD nachdrücklich auf, weiter an der Verringerung der unausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern insbesondere in hochrangigen Besoldungsgruppen zu arbeiten;

19.  ist jedoch besorgt über den Mangel an Frauen in Führungspositionen beim EAD (204 Männer und 55 Frauen in den Delegationen, während das Verhältnis in der höheren Führungsebene 42:4 – d.h. mit einem Frauenanteil von nur 8,7 % – ist); fordert die Entwicklung eines Gleichstellungsplans, insbesondere was Führungspositionen betrifft, um dieses Ungleichgewicht so rasch wie möglich zu beseitigen;

20.  stellt fest, dass das im Statut vorgegebene Ziel, wonach mindestens ein Drittel des Personals auf Ebene der Funktionsgruppe Administration („AD-Ebene“) aus Diplomaten der Mitgliedstaaten bestehen sollte, im Jahr 2013 erreicht wurde; nimmt jedoch die relativ hohe Zahl von aus Mitgliedstaaten abgeordneten nationalen Sachverständigen (397 im Juni 2014) zur Kenntnis und fordert die Klärung ihres Status/ihrer Ansprüche und der Kosten für den EAD-Haushalt;

21.  wiederholt seine im vorangegangenen Jahr erhobene Forderung nach einer vollständigen Übersicht über sämtliche dem EAD zur Verfügung stehenden Personalressourcen, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die automatisch in den jährlichen Tätigkeitsbericht des EAD aufgenommen werden sollte;

22.  bedauert jedoch, dass noch kein ausgewogeneres geografisches Gleichgewicht erreicht worden ist, und fordert den EAD auf, insbesondere bei der Besetzung von Führungsstellen und Planstellen von Delegationsleitern die geografische Ausgewogenheit zu stärken; weist erneut darauf hin, dass auf allen Verwaltungsebenen auf eine größere geografische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten zu achten ist, und fordert den EAD nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer besseren und ausgewogeneren Vertretung aller Mitgliedstaaten beitragen;

23.  vertritt die Auffassung, dass die Aufgaben für die Sonderbeauftragten der Union sehr unklar sind und es dafür keine angemessene Kontrolle und Leistungsbewertung gibt; schlägt vor, sie in den EAD einzugliedern, um diese Lücke zu schließen;

24.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Haushaltsmittel der Sonderbeauftragten der Union von der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auf den EAD-Haushalt zu übertragen, um deren Eingliederung in den EAD besser zu unterstützen;

25.  nimmt die Entwicklungen zur Kenntnis, die im Bereich der Humanressourcen stattgefunden haben, obgleich es den Bemerkungen des Rechnungshofes dahingehend zustimmt, dass in den Delegationen thematisches Fachwissen benötigt wird; ist besorgt darüber, dass es den Delegationen der Union in ihren politischen Abteilungen und für die operative Planung und Umsetzung von Einsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) an Personal mangelt; stellt außerdem fest, dass die Delegationen der Union praktische Schwierigkeiten haben, Berichte über nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu erhalten und zu behandeln; ersucht die Kommission, gemeinsam mit dem EAD einen konzertierten Ansatz einzuführen, um das Profil der Delegationsbediensteten zu verbessern;

26.  stellt fest, dass der EAD für die außenpolitischen Aspekte der internen Politikbereiche nach wie vor nicht ausreichend Mittel bereitstellt und dass ihm das Personal fehlt, um sich bei der Planung der Finanzinstrumente in angemessener Weise einzubringen, wodurch die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union beeinträchtigt wird;

27.  ist der Ansicht, dass in Zeiten der Krise und der Haushaltskürzungen die durch die „Away-Days“ des Personals der EU-Organe und -Einrichtungen verursachten Kosten gesenkt und die „Away-Days“, sofern möglich, in den Räumlichkeiten der Organe und Einrichtungen organisiert werden sollten, da ihr Mehrwert keine derart hohen Ausgaben rechtfertigt;

28.  ersucht den EAD, sich einen besseren Überblick über die Kosten zu verschaffen, die durch Einstellungsverfahren verursacht werden; fordert den EAD auf, innovative Lösungen wie etwa Videokonferenzen für Einstellungsgespräche zu nutzen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ähnliche Vorschläge für die Fortbildung von Personal zu überlegen;

29.  bekräftigt, dass der EAD eine Anforderung festlegen muss, wonach neu eingestellte EAD-Mitarbeiter in einer ehrenwörtlichen Erklärung versichern müssen, dass sie zu keiner Zeit für Geheimdienste tätig gewesen sind;

30.  legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen ihren für Außenbeziehungen zuständigen Dienststellen und dem EAD zu ergreifen, ohne dabei die horizontalen Themen aus den Augen zu verlieren;

31.  unterstreicht, dass durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich ihrer Außen- und Sicherheitspolitik beträchtliche Kosteneinsparungen erzielt werden können und dass der EAD durch die vorausschauende Festlegung gemeinsamer Bemühungen schrittweise bestimmte Funktionen übernehmen kann, damit die Union zu einem stärkeren wie auch zu einem effizienteren globalen Akteur wird;

32.  betont, dass Arbeitsmethoden, die auf die Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEVCO) und auf die Unterstützung thematischer Abteilungen (wie etwa der Direktion für Konfliktprävention und Sicherheitspolitik) abstellen, weiterentwickelt werden sollten;

33.  betont, dass die thematischen Abteilungen in allen Phasen an der Programmplanung beteiligt werden sollten, um zu verhindern, dass Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung, Gleichstellungsfragen und Menschenrechte in letzter Minute eingebrachte Zugaben sind;

34.  ist der Ansicht, dass die derzeitige Außenpolitik der Union immer noch stark von der Außenpolitik bestimmter Mitgliedstaaten beeinflusst wird; betont, dass die Ergebnisse der Außenpolitik der Union von einer Politik des Übergehens von Ländern mit spezifischem Fachwissen über einige der aktuellen Konflikte, insbesondere den ukrainisch-russischen Konflikt, dominiert werden; ersucht den EAD, dies konsequent im Auge zu behalten und die möglichen Folgen der Außenpolitik bestimmter Mitgliedstaaten auf die Außenpolitik der Union zu berücksichtigen;

35.  unterstreicht, dass es wichtig ist, die unter großen Anstrengungen geleistete Arbeit des zivilen und militärischen Personals in den konfliktreichsten und gefährlichsten Regionen der Welt, an denen die Union auch vertreten sein und ihren Tätigkeiten nachkommen muss, zu würdigen; betont in diesem Zusammenhang, dass es unerlässlich ist, dass dieses Personal, das tagtäglich unter großem Druck arbeitet – sowohl, was seine Sicherheit, Mobilität und familiäre Situation als auch, was die kulturellen und sozialen Gegebenheiten betrifft – den größtmöglichen Schutz und die größtmögliche Sicherheit sowie ein angemessenes Maß an Flexibilität erhält; spricht sich für eine Anhebung der Haushaltsmittel für die Kosten der Delegationen für die Sicherheit aus; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, unter den gegebenen Umständen Zugang zu Vergleichsdaten zum Personal des EAD und zum externen Personal der Mitgliedgliedstaaten zu haben;

36.  fordert mit Nachdruck, dass das Haushaltssystem zur Unterstützung der Delegationen vereinfacht wird; verweist mit Nachdruck auf die schwierigen Bedingungen für die Delegationen, die über die wenigsten Bediensteten verfügen, da die Vorschriften für die Befugnisübertragung zur Bewilligung von Zahlungen zwischen dem Personal von EAD und Kommission komplex und starr sind; fordert den EAD und die Kommission auf, die Möglichkeiten für eine Erleichterung der Mittelbewilligungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Gebiet der Finanzkontrolle zu prüfen;

37.  betont, dass die für die Delegationen der Union derzeit geltenden Finanzregelungen nach wie vor großen Verwaltungsaufwand für den Delegationsleiter bedeuten, was die Delegationsleiter von ihrer vorrangigen Aufgabe – der politischen Arbeit – abhält; fordert den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, eine Lösung für dieses Problem zu finden, die eine Änderung der Finanzregelungen zur Folge haben könnte, sofern sich dies nicht nachteilig auf die Qualität und die Disziplin beim Haushaltsvollzug der Delegationen auswirkt; stellt ferner fest, dass für Verwaltungsausgaben weiterhin Haushaltslinien sowohl des EAD als auch der Kommission herangezogen werden, was die Finanzabläufe unnötig verkompliziert;

38.  weist auf die Ungleichbehandlung von EU-Bediensteten in Delegationen im Vergleich zu EU-Mitarbeitern auf GASP-Missionen an denselben Einsatzorten hin, was freie Tage, Flüge, Zulagen und sonstige Leistungen betrifft; verlangt einen detaillierten Vergleich dieser Leistungen für Bedienstete der EU-Delegationen und EU-Mitarbeiter auf GASP-Missionen am Beispiel von Mogadischu/Somalia und Bangui/Zentralafrika ab dem 1. Januar 2014 und fordert eine Begründung für die Ungleichbehandlung;

39.  betont, dass bei der Finanzierung von GSVP-Missionen für mehr Flexibilität gesorgt werden muss, um die innere und äußere Sicherheit der Union zu gewährleisten, die durch Konflikte in an die Union grenzenden Ländern sowie durch das erhöhte Risiko möglicher terroristischer Aktivitäten gefährdet ist;

40.  betont, wie wichtig die Einrichtung eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums ist, das insofern beträchtliche Einsparungen zur Folge hätte, als es den GSVP-Missionen sowie den Sonderbeauftragten der Union und ihren Dienststellen zentrale Unterstützung in den Bereichen Logistik, Beschaffung und Verwaltung bieten würde; bedauert die große Verzögerung bei der Einrichtung des Zentrums und fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, sich dringend um eine Einigung auf ein ehrgeiziges, gemeinsames Dienstleistungszentrum zu bemühen, das in der Lage ist, Missionen insbesondere in der Anfangsphase wirkungsvoll zu unterstützen, Arbeitsabläufe zu standardisieren und eine zügigere und wirtschaftlichere Beschaffung zu bieten;

41.  fordert den EAD auf, die Vorteile von größenbedingten Einsparungen zu maximieren und dazu im Sinne einer echten Außenpolitik und echter außenpolitischer Leistungen der Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und deren diplomatischen Diensten Synergien innerhalb der Zentrale und der Delegationen des EAD zu schaffen; stellt mit Genugtuung fest, dass die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten durch Delegationen der Union und diplomatische Vertretungen der Mitgliedstaaten zunimmt, obgleich sie immer noch selten ist; fordert den EAD auf, seine Suche nach Möglichkeiten zur Ausweitung der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten fortzusetzen;

42.  fordert, die Gebäudepolitik des EAD in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;

43.  fordert den EAD nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde die Liste der im Jahr 2013 abgeschlossenen Immobilienverträge zur Verfügung zu stellen – einschließlich der Einzelheiten des Vertrags, des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und der Länge des Vertrags –, wie dies beim jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 des EAD geschah, und fordert den EAD ferner auf, dieselben Einzelheiten zu Immobilienverträgen in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2014 zur Verfügung zu stellen;

44.  erkennt an, dass im Zusammenhang mit den konsularischen Vertretungen weitere Maßnahmen erforderlich sind; unterstreicht, dass durch die Bereitstellung konsularischer Dienste durch Delegationen der Union Kosten eingespart werden könnten; ersucht den EAD, eine detaillierte Analyse der entsprechenden finanziellen Auswirkungen zu erstellen, und ersucht die Mitgliedstaaten, sich diesbezüglich abzustimmen, damit einheitliche Regeln und Rechtsvorschriften erarbeitet werden können;

45.  fordert den Rechnungshof auf, in seinen nächsten Jahresbericht eine Überprüfung der Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments in der vorliegenden Entschließung durch den EAD aufzunehmen.

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