Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2014/2082(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0114/2015

Eingereichte Texte :

A8-0114/2015

Aussprachen :

PV 28/04/2015 - 16
CRE 28/04/2015 - 16

Abstimmungen :

PV 29/04/2015 - 10.17
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0126

Angenommene Texte
PDF 275kWORD 74k
Mittwoch, 29. April 2015 - Straßburg
Entlastung 2013: Gesamthaushaltsplan der EU – Wirtschafts- und Sozialausschuss
P8_TA(2015)0126A8-0114/2015
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2014/2082(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)0510 – C8‑0151/2014)(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(6), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0114/2015),

1.  erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2013;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 66 vom 8.3.2013.
(2) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.
(3) ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.
(4) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.


2.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (2014/2082(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,

–  unter Hinweis auf den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2015 zum Abschluss seiner Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC über die Meldung von Missständen („Whistleblowing“),

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0114/2015),

1.  begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2013 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

2.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

3.  stellt fest, dass sich der Haushalt des EWSA im Jahr 2013 auf 130 104 400 EUR (2012: 128 816 588 EUR) belief und dass die Verwendungsrate 94,1 % betrug; bedauert, dass die Verwendungsrate für 2013 unter der des Jahres 2012 (96,8 %) liegt;

4.  betont jedoch, dass der Haushalt des EWSA ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal der Einrichtung und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfallen; nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA den Rückgang der Verwendungsrate mit Vorsichtsmaßnahmen erklärt hat;

5.  weit darauf hin, dass die Gründe, die zu dem unerwarteten Urteil über die Anpassung der Dienstbezüge geführt haben, nach der Einigung über das neue Beamtenstatut im Jahr 2014 nicht mehr bestehen;

6.  stellt fest, dass sich das Haushaltsvolumen 2013 gegenüber dem Vorjahreshaushalt um 1 % erhöht hat; unterstützt den EWSA bei seinen Bemühungen um eine Begrenzung der Haushalte für die kommenden Jahre in der Weise, dass eine pauschale Erhöhung ermöglicht wird;

7.  nimmt Kenntnis von den dem jährlichen Tätigkeitsbericht des EWSA beigefügten Bemerkungen zu den Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung des Parlaments für 2012; fordert erneut, über die detaillierte Ausgabenüberprüfung und die Ergebnisse dieses Unterfangens unterrichtet zu werden;

8.  begrüßt die Absicht des EWSA, seine Arbeiten im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses besser zu planen, wobei die Zahl der Stellungnahmen nicht notwendigerweise erhöht, aber mehr Gewicht auf ihre Qualität gelegt werden soll;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA die neuen Vorschriften für die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten wie vom Parlament empfohlen umgesetzt hat; weist darauf hin, dass das System im Herbst 2015, wenn das neue Mandat des EWSA beginnt, voll einsatzfähig sein sollte;

10.  nimmt Kenntnis von der Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, insbesondere im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren;

11.  nimmt zur Kenntnis, dass der Anteil der externen Übersetzungen, der 2012 noch 4,5 % betrug, 2013 auf 2,9 % zurückgegangen ist; stellt jedoch fest, dass die Produktivität des internen Übersetzungsdienstes ebenfalls rückläufig war;

12.  nimmt mit Besorgnis die enormen Unterschiede zur Kenntnis, die bezüglich der Übersetzungskosten zwischen den verschiedenen Unionsorganen bestehen; fordert daher die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Übersetzung“ auf, die Ursachen für diese Unterschiede zu ermitteln und Lösungen für eine Beendigung dieses Ungleichgewichts und eine Harmonisierung der Übersetzungskosten unter größtmöglicher Wahrung der Qualität und der sprachlichen Vielfalt vorzuschlagen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit zwischen den Organen ankurbeln sollte, damit bewährte Verfahren und Ergebnisse gemeinsam genutzt werden können und festgestellt werden kann, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen den Organen ausgebaut werden können; weist darauf hin, dass Ziel der Arbeitsgruppe auch sein sollte, eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten, die von allen Organen angewandt werden kann, zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können; weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppe diese Ergebnisse vor Ende des Jahres 2015 vorlegen sollte; fordert alle Organe auf, sich aktiv an den Arbeiten der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu beteiligen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Achtung der Mehrsprachigkeit in den Unionsorganen von grundlegender Bedeutung ist, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Bürger der Union zu garantieren;

13.  nimmt Kenntnis von der Kooperationsvereinbarung zwischen dem EWSA, dem Ausschuss der Regionen und dem Parlament, die schließlich am 5. Februar 2014 unterzeichnet wurde und mit der Übernahme zahlreicher Bediensteter der Ausschüsse durch den neuen Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments einherging; hofft, dass die Entwicklung dieser Vereinbarung ausgewogen sein wird, allen drei Organen in gleicher Weise zugute kommen und einen positiven Beitrag zu einer weiteren Rationalisierung der Ressourcen leisten wird; fordert jedes der genannten Organe auf, nach Ablauf eines Jahres nach Aufnahme der Zusammenarbeit eine individuelle Bewertung der Auswirkungen dieser Vereinbarung sowohl unter dem Aspekt der Humanressourcen als auch unter dem Gesichtspunkt der Ausgaben, der Synergien, des Mehrwerts und der Inhalte vorzunehmen;

14.  fordert den EWSA auf, in den jährlichen Tätigkeitsbericht eine nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Stellung aufgeschlüsselte Übersicht über Bedienstete in Führungspositionen aufzunehmen;

15.  zeigt sich besorgt über das Fehlen von Frauen in verantwortlichen Positionen des EWSA (61 % – 39 %); fordert, einen Plan für Chancengleichheit, insbesondere mit Blick auf Führungspositionen, auf den Weg zu bringen, um dieses Ungleichgewicht möglichst bald zu beheben;

16.  empfiehlt, dass der EWSA weiter an der Entwicklung einer regelmäßigen Überprüfung der Haushaltseinsparungen arbeiten sollte, die aus der Durchführung der neuen Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen resultieren; verlangt detaillierte Angaben zu den Ergebnissen dieser Zusammenarbeit;

17.  stellt fest, dass die nächste Halbzeitüberprüfung dieser neuen Kooperationsvereinbarung der geeignete Zeitpunkt für eine Bewertung der Vereinbarung und eine Korrektur der festgestellten Schwachstellen sein wird;

18.  fordert detaillierte Informationen über die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung und erwartet, dass diese Evaluierung auch eine gemeinsame Bewertung der aus der Zusammenarbeit resultierenden Haushaltseinsparungen umfassen wird;

19.  nimmt Kenntnis von der nach wie vor geringen Nutzung von Videokonferenzen; nimmt zur Kenntnis, dass derzeit Maßnahmen eingeführt werden, um ihre Nutzung auszuweiten; möchte über die Fortschritte in diesem Bereich informiert werden;

20.  hält es für positiv, dass die Quote der nach Anforderung nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen von 7,6 % im Jahr 2012 auf 5,1 % im Jahr 2013 zurückgegangen ist; betont jedoch, dass dieser Prozentsatz immer noch hoch ist, und fordert eine weitere Senkung der Dolmetschkosten;

21.  ist der Ansicht, dass in Zeiten der Krise und allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der „Away Days“ des Personals der Unionsorgane verringert werden müssen und dass diese Veranstaltungen so weit wie möglich am Sitz der Organe selbst durchgeführt werden sollten, da der damit verbundene Mehrwert keine so hohen Kosten rechtfertigt;

22.  ist besorgt darüber, dass mehrere Großveranstaltungen, die im Laufe des Jahres 2013 stattfinden sollten, abgesagt oder verschoben wurden; fordert den EWSA auf, interne Veranstaltungen besser zu planen und ihre Ausrichtung zu rationalisieren;

23.  nimmt Kenntnis von den erteilten Auskünften über den am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen neuen Versicherungsvertrag für die Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel;

24.  bedauert das am 22. Mai 2014 veröffentlichte Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst, in dem dem EWSA zur Last gelegt wurde, bei der Entlassung eines seiner Bediensteten im Jahr 2013 gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen zu haben; bedauert ferner das für den EWSA negative Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Oktober 2014 in der Rechtssache T-530/12 P, M. B. G. / EWSA betreffend die Meldung von dem ehemaligen Generalsekretär zur Last gelegten Missständen durch den Leiter des Juristischen Dienstes des EWSA; fordert den EWSA und seinen neuen Generalsekretär auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht erneut zu schweren Verstößen gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kommt, das Präsidium, die Mitglieder und das gesamte Personal des EWSA über den Inhalt der beiden Urteile zu informieren und darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht der Beamten und der anderen unter das Statut fallenden Bediensteten ist, Missstände zu melden, und dass das Präsidium des EWSA das zuständige Gremium für die Entgegennahme derartiger Meldungen ist; verlangt ferner, dass das Parlament über den Gesamtbetrag der Rechtskosten informiert wird, die dem EWSA in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dienstrechtlichen Streitigkeiten entstanden sind, die vor den Gerichten oder vor der Bürgerbeauftragten endeten;

25.  ist besorgt wegen der Verzögerung beim Erlass der internen Whistleblowing-Vorschriften; fordert den EWSA auf, diese unverzüglich umzusetzen;

26.  stellt fest, dass der interne Auditdienst aus drei Bediensteten besteht; weist darauf hin, dass die verfügbaren Arbeitskräfte 2013 durch längere Krankheitsurlaube stark eingeschränkt waren; fordert den EWSA auf, den internen Auditdienst zu verstärken und den Umfang der Prüfungen zu erweitern;

27.  fordert den EWSA auf, die Ergebnisse und Folgen abgeschlossener Fälle des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, bei denen das Organ oder ein Bediensteter des Organs Gegenstand der Ermittlungen war, im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz in seine jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen;

28.  fordert, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht des EWSA eine Anlage zu seiner Gebäudepolitik beigefügt wird, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;

29.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Sichtbarkeit des EWSA durch die Verbesserung der Informations- und Kommunikationspolitik erhöht werden muss.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen