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Verfahren : 2014/2101(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0084/2015

Eingereichte Texte :

A8-0084/2015

Aussprachen :

PV 28/04/2015 - 16
CRE 28/04/2015 - 16

Abstimmungen :

PV 29/04/2015 - 10.24
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0133

Angenommene Texte
PDF 189kWORD 80k
Mittwoch, 29. April 2015 - Straßburg
Entlastung 2013: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)
P8_TA(2015)0133A8-0084/2015
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (2014/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 mit den Antworten des Zentrums(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2015 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilenden Entlastung (05304/2015 – C8‑0054/2015),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(4), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union(5), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6),

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(7), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0084/2015),

1.  erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2013;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 35.
(2) ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 35.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(4) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(5) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (2014/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 mit den Antworten des Zentrums(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2015 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilenden Entlastung (05304/2015 – C8‑0054/2015),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(4), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union(5), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6),

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(7), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0084/2015),

1.  stellt fest, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellen;

2.  billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 35.
(2) ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 35.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(4) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(5) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 sind (2014/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0084/2015),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2013 seinem Jahresabschluss zufolge auf 52 193 667 EUR belief, was gegenüber 2012 eine Aufstockung um 8,08 % bedeutet;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.  in der Erwägung, dass es Aufgabe des Zentrums ist, den Organen und Einrichtungen der Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2012

1.  entnimmt dem Berichts des Rechnungshofs, dass der Stand von zwei Korrekturmaßnahmen, die aufgrund der Bemerkungen aus dem Vorjahr getroffen wurden, mit „im Gange“ angegeben ist;

2.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es einen Aktionsplan erstellt hat, um seine Verwaltungskosten in den Bereichen Personal, Finanzabläufe, IT und Infrastruktur zu senken; entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es hinsichtlich der Senkung der Verwaltungskosten seine Grenzen erreicht hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2013 zu einer Vollzugsquote von 83,47 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 77,68 % betrug;

Rahmenverträge

4.  stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2008 472 Rahmenverträge mit Übersetzungsdienstleistern mit einer Laufzeit von höchstens vier Jahren abgeschlossen hat; stellt ferner fest, dass sich das Zentrum im Jahr 2012 am Vergabeverfahren der Kommission für Übersetzungsdienstleistungen beteiligte, dass bei den Vertragsbedingungen jedoch keine Einigung mit der Kommission erzielt werden konnte;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum die bestehenden Rahmenverträge infolgedessen um ein zusätzliches Jahr verlängerte; stellt mit Besorgnis fest, dass die Direktorin des Zentrums zwar eine Ausnahmegenehmigung erteilte, die Verlängerung jedoch nicht im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums steht, in denen für Rahmenverträge eine Laufzeit von höchstens vier Jahren vorgesehen ist;

6.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass die fehlgeschlagene Einigung mit der Kommission der Tatsache geschuldet war, dass die Kommission die Ausschreibungsbedingungen in einer späten Phase des Verfahrens änderte; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum beschloss, die bestehenden Verträge zu verlängern, weil andernfalls bis zur nächsten Ausschreibung keine Verträge in Kraft gewesen wären und dies mit negativen Konsequenzen verbunden gewesen wäre;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

7.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Bericht keine Anmerkungen zum Umfang der 2013 vorgenommenen Mittelübertragungen gemacht hat; stellt fest, dass 5,79 % der Haushaltsmittel auf 2014 übertragen wurden;

Interne Kontrollen

8.  nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission 2013 eine vollständige Risikobewertung durchgeführt hat, aus der der Strategieplan des IAS für interne Prüfungen für das Zentrum hervorging, in dem die vorgeschlagenen Prüfungsthemen für 2014–2016 aufgeführt sind;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass die bei der Umsetzung mehrerer Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für die interne Kontrolle erzielten Fortschritte aufgrund verschiedener Gegebenheiten – wie etwa des Umzugs in das Drosbach-Gebäude – nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprachen;

10.  stellt mit Besorgnis fest, dass der IAS im Zuge seiner Risikoanalyse bestimmte Vorgänge mit hohem inhärenten Risiko ermittelt hat, die nicht als im Rahmen des Prüfungsplans prüfbar betrachtet werden konnten, weil die Kontrollen als nicht vorhanden oder unzureichend eingeschätzt wurden; weist darauf hin, dass das Management des Zentrums dem IAS einen Aktionsplan vorgelegt hat, mit dessen Hilfe diese Mängel behoben werden sollen, und dass die vom Zentrum diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen vom IAS überprüft werden;

11.  nimmt zur Kenntnis, dass der IAS die Umsetzung seiner früheren Empfehlungen im Rahmen einer Aktenprüfung überprüft hat und dass zum 31. Dezember 2013 keine früheren kritischen Empfehlungen offenstanden; stellt fest, dass eine sehr wichtige Empfehlung derzeit umgesetzt wird und dass die Umsetzung einer weiteren sehr wichtigen Empfehlung aufgeschoben wurde; fordert das Zentrum auf, sich mit diesem Aspekt zu befassen und die Entlastungsbehörde nach Abschluss zu unterrichten;

12.  stellt mit Besorgnis fest, dass förmliche Befugnisübertragungen von Anweisungsbefugten nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im periodengerechten Rechnungsführungssystem ABAC im Einklang stehen; entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es die förmliche Befugnisübertragung aktualisiert hat, um sie mit den Anweisungsrechten im ABAC in Einklang zu bringen;

Übertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

13.  stellt fest, dass sich Umfang und Art der innerhalb des Haushaltsjahres 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums und dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

14.  stellt fest, dass für 2013 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren des Zentrums im Bericht des Rechnungshofs gaben;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

15.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es seine Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU bewertet hat; stellt fest, dass das Zentrum auf der Grundlage dieser Bewertung eine neue Strategie aufgestellt hat, wonach die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktors und des höheren Managements öffentlich zugänglich gemacht werden müssen;

16.  stellt fest, dass das Zentrum 2014 dem Verwaltungsrat diese neue Strategie vorgestellt hat und dass sie am 29. Oktober 2014 gebilligt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats auf seiner Website veröffentlicht hat; fordert das Zentrum auf, den Zugang zu diesen Dokumenten zu erleichtern;

Leistung

17.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel von 35 000 000 EUR Ende 2012 auf 40 000 000 EUR Ende 2013 gestiegen sind; stellt außerdem fest, dass der Haushaltsüberschuss und die Rücklagen im selben Zeitraum von 30 900 000 EUR auf 37 500 000 EUR gestiegen sind;

18.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass der Überschuss im Haushalt 2012 im Wesentlichen infolge externer Faktoren entstanden ist, die sich der Kontrolle des Zentrums entzogen, und dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat, um den Überschuss abzubauen; stellt fest, dass das Zentrum in Anbetracht seiner Kostenanalyse für 2012 sowie seiner Kostenanalyse für das erste Halbjahr 2013 für 2014 eine Preissenkung vorgenommen hat; entnimmt den Angaben des Zentrums, dass seine Haushaltspläne für 2014 und 2015 als Defizithaushalte aufgestellt wurden, um einen Teil des Überschusses aus den Vorjahren zu verbrauchen;

Sonstige Bemerkungen

19.  nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum seine Tätigkeit 1994 aufgenommen hat und seitdem auf der Grundlage von Schriftwechseln und gegenseitigem Austausch mit dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, zusammenarbeitet; nimmt zur Kenntnis, dass die den Sitz des Zentrums betreffenden Verhandlungen mit dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, die abschließende Phase erreicht haben und dass das Zentrum das Sitzabkommen mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg unterzeichnet hat; stellt fest, dass das Zentrum derzeit auf die endgültige Bestätigung in dieser Angelegenheit wartet;

o
o   o

20.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2015(1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2015)0130.

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