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Verfahren : 2014/0236(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0146/2015

Eingereichte Texte :

A8-0146/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 20/05/2015 - 10.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0200

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 59k
Mittwoch, 20. Mai 2015 - Straßburg
Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika (Protokoll anlässlich des Beitritts der Republik Kroatiens) ***
P8_TA(2015)0200A8-0146/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (07657/2015 – C8-0103/2015 – 2014/0236(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07657/2015),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13175/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0103/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Entwicklungsausschusses (A8-0146/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Südafrika zu übermitteln.

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