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Verfahren : 2015/2684(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0460/2015

Eingereichte Texte :

B8-0460/2015

Aussprachen :

PV 19/05/2015 - 16
CRE 19/05/2015 - 16

Abstimmungen :

PV 20/05/2015 - 10.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0208

Angenommene Texte
PDF 186kWORD 78k
Mittwoch, 20. Mai 2015 - Straßburg
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
P8_TA(2015)0208B8-0460/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu der vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen angenommenen Fragenliste im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der Europäischen Union (2015/2684(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) der Vereinten Nationen, das gemäß dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft(1) am 21. Januar 2011 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf den Verhaltenskodex zwischen dem Rat, den Mitgliedstaaten und der Kommission zur Festlegung interner Regelungen für die Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Union und für die Vertretung der Europäischen Union in Bezug auf das Übereinkommen(2),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens der VN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) durch die Europäische Union“ (SWD(2014)0182),

–  unter Hinweis auf die vom VN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Fragenliste im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der Europäischen Union(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2010 mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (COM(2010)0636),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(4),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2013 des Europäischen Bürgerbeauftragten,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2, 9, 10, 19 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Artikel 3, 15, 21, 23 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(5),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen als vollwertige Bürger gleiche Rechte genießen und einen unveräußerlichen Anspruch auf Würde, Gleichbehandlung, selbstständige Lebensführung und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben;

B.  in der Erwägung, dass schätzungsweise 80 Millionen Menschen in der Europäischen Union eine Behinderung aufweisen;

C.  in der Erwägung, dass Erkenntnisse der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte übereinstimmend belegen, dass Menschen mit Behinderungen auf Diskriminierung und Barrieren stoßen, wenn sie ihre Rechte gleichberechtigt wahrnehmen wollen;

D.  in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen eine der schutzbedürftigsten Gruppen in unserer Gesellschaft sind und ihre Integration in den Arbeitsmarkt eine der größten Herausforderungen für die Sozial- und Beschäftigungspolitik darstellt;

E.  in der Erwägung, dass vollständige Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur erreichbar sind, indem auf allen Ebenen der EU-Politik, ihrer Umsetzung und Überwachung, auch innerinstitutionell, ein auf die Menschenrechte gestützter Ansatz zur Behinderung verfolgt wird und dass die Kommission dies in künftigen Vorschlägen gebührend berücksichtigen muss;

F.  in der Erwägung, dass nach Angaben der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in 21 der 28 Mitgliedstaaten immer noch Einschränkungen der Rechts- und Geschäftsfähigkeit bestehen;

G.  in der Erwägung, dass 2008 von der Kommission eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie vorgeschlagen wurde, die jedoch im Rat nach wie vor blockiert wird;

H.  in der Erwägung, dass die Grundsätze des CRPD weit über Diskriminierungsfragen hinausgehen, indem sie den Weg zu einer uneingeschränkten Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft weisen und darauf abzielen, den Schutz und die Unterstützung zu gewähren, die notwendig sind, um es den Familien zu ermöglichen, zur uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beizutragen;

I.  in der Erwägung, dass die EU das CRPD offiziell ratifiziert hat, das auch von allen 28 Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet und von 25 ratifiziert wurde;

J.  in der Erwägung, dass beim Petitionsausschuss des Parlaments Jahr für Jahr Petitionen eingereicht werden, in denen es um Diskriminierung aufgrund einer Behinderung beim Zugang zur Beschäftigung, zu selbständiger Berufstätigkeit, zu öffentlichen Versorgungsleistungen und zur Bildung geht;

K.  in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen keine homogene Gruppe darstellen und dass die für sie vorgesehenen Strategien und Maßnahmen dieser fehlenden Homogenität sowie dem Umstand Rechnung tragen sollten, dass einige Gruppen wie Frauen, Kinder und Einzelpersonen, die intensiverer Unterstützung bedürfen, mit zusätzlichen Schwierigkeiten und vielfältigen Diskriminierungen konfrontiert sind;

L.  in der Erwägung, dass das Parlament berücksichtigen muss, dass die Bestimmungen des CRPD Mindeststandards sind, über die die europäischen Organe hinausgehen dürfen, um Menschen mit Behinderungen zu schützen und Diskriminierung zu bekämpfen;

M.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Arbeit in Verbindung mit der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ein grundlegender Bestandteil eines selbstbestimmten und unabhängigen Lebens ist; in der Erwägung, dass trotz aller bestehenden Programme, Initiativen und Strategien auf EU-Ebene die Beschäftigungsquote bei Menschen zwischen 20 und 64 Jahren über 70 %, bei Menschen mit Behinderungen jedoch unter 50 % liegt; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Frauen ohne Behinderung 65 %, im Vergleich dazu die von Frauen mit Behinderungen 44 % beträgt;

N.  in der Erwägung, dass eine Erwerbstätigkeit eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben führen können, und dass die Mitgliedstaaten daher einen umfassenderen Zugang zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen anstreben sollten, damit sie zu der Gesellschaft, in der sie leben, beitragen können, und dass die Mitgliedstaaten als Voraussetzung dafür allen Kindern mit Behinderungen, auch solchen mit Lernschwierigkeiten, inklusives Lernen ermöglichen sollten, damit sie von der Primarschule an ein gutes Bildungsniveau erwerben und eine ihren Lernfähigkeiten entsprechende Laufbahn einschlagen können, wodurch sie sich einen soliden Wissensstand erarbeiten können, der ihnen die Chance bietet, Karriere zu machen oder sich einen guten Arbeitsplatz zu sichern, der ihnen später ein unabhängiges Leben ermöglicht;

O.  in der Erwägung, dass sich das Verständnis von Behinderung ständig weiterentwickelt und aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umfeldbedingten Barrieren entsteht, die die Betroffenen an der uneingeschränkten und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft mit gleichen Rechten und gleicher Würde hindern;

P.  in der Erwägung, dass insbesondere aufgrund von Artikel 7 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme, die von den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden, berücksichtigt werden muss und dass dieselben Fragen bei der Vorbereitung und Umsetzung anderer EU-Fonds Berücksichtigung finden sollten;

Q.  in Erwägung, dass die Nachfrage nach Sozialfürsorge in einigen Mitgliedstaaten aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Veränderungen steigt, was mit erhöhten Arbeitslosen- und Armutsquoten und verstärkter sozialer Ausgrenzung einschließlich mangelnder Verfügbarkeit hochwertiger Versorgungsleistungen für Menschen mit Behinderungen einhergeht, die sich nachteilig auf ihre Fähigkeit auswirkt, unabhängig, inklusiv und gleichberechtigt mit anderen zu leben;

R.  in der Erwägung, dass geltende Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser um- und durchgesetzt werden sollten, um EU-weit die Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderungen zu verbessern;

S.  in der Erwägung, dass das Parlament Teil der EU-Struktur für die Förderung, den Schutz und die Überwachung der Durchführung des CRPD gemäß Artikel 33 Absatz 2 des CRPD ist;

T.  in der Erwägung, dass mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft dem CRPD-Ausschuss in Bezug auf die Fragenliste Informationen unterbreitet haben;

U.  in der Erwägung, dass die Kommission als Anlaufstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 CRPD damit beauftragt worden ist, die vom CRPD-Ausschuss angenommene Fragenliste zu beantworten;

V.  in der Erwägung, dass das Parlament das einzige unmittelbar gewählte Organ der Europäischen Union ist, das die europäischen Bürger repräsentiert und daher vollkommen den Pariser Grundsätzen gemäß Artikel 33 CRPD entspricht;

1.  versichert dem CRPD-Ausschuss, dass das Europäische Parlament ihm unmittelbar gestellte Fragen beantworten und gleichzeitig die Kommission auffordern wird, bei der Formulierung ihrer eigenen Antworten an den Ausschuss den Auffassungen des Parlaments Rechnung zu tragen;

2.  erachtet es als bedauerlich, dass der Verhaltenskodes von der Kommission und vom Rat ohne Einbeziehung des Parlaments angenommen wurde, was dazu geführt hat, dass das Parlament in Bezug auf die Überwachung der Durchführung des CRPD nur eingeschränkte Befugnisse besitzt;

3.  fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen einschließlich des Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Bürgerbeauftragten und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte offiziell mit ihrer Antwort auf die Fragenliste zu befassen;

4.  ruft die Kommission dazu auf, die EU-Struktur offiziell zur Teilnahme am konstruktiven Dialog einzuladen;

5.  betont, dass im Vorschlag für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie angestrebt wird, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen beim Sozialschutz, im Gesundheitswesen und bei der (Wieder-)Erlangung von Fähigkeiten, im Bildungswesen und beim Zugang zu und der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen wie Wohnungen, Verkehrsleistungen und Versicherungen zu schützen; bedauert, dass im Rat zu diesem Vorschlag keine Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ohne weitere Verzögerung auf die Annahme eines gemeinsamen Standpunktes hinzuarbeiten;

6.  stellt fest, dass die Formulierung geeigneter Strategien durch das Fehlen aufgeschlüsselter Daten und Statistiken in Bezug auf spezifische Behinderungsgruppen erschwert wird; fordert daher die Kommission auf, nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselte statistische Daten über Behinderung zu erheben und zu verbreiten, um die Lage von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU in relevanten Bereichen des Alltagslebens und nicht nur im Bereich der Beschäftigung zu verfolgen;

7.  stellt fest, dass mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft dem CRPD-Ausschuss zu der Fragenliste Informationen unterbreitet haben; fordert daher die Kommission auf, im Rahmen des Überprüfungsprozesses einen strukturierten Dialog zu führen und Organisationen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren, zu konsultieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, auch bei der Formulierung einer Antwort an den CRPD-Ausschuss auf seine Fragenliste und bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von EU-Strategien in diesem Bereich;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das CRPD unverzüglich zu ratifizieren, sofern sie dies nicht bereits erledigt haben;

9.  fordert die Kommission auf, unter uneingeschränkter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen während des gesamten Rechtsetzungszyklus einen ambitionierten Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit zu unterbreiten, und betont, dass dieser Vorschlag das gesamte Spektrum der mit der Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen für alle EU-Bürger zusammenhängenden Politikbereiche umfassen muss, um ein unabhängiges Leben und die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ein ständiges, wirksames und unabhängiges Überwachungs- und Durchsetzungsinstrument zu schaffen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Pflichten, die sich aus Artikel 12 CRPD ergeben, in innerstaatliches Recht umzusetzen und vor allem jegliche für Menschen mit Behinderungen bestehenden Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts zu entschärfen;

11.  fordert den Rat auf, intensiver an dem Vorschlag für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen zu arbeiten, um zu einem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen und die Verabschiedung dieser Rechtsvorschrift zu beschleunigen und damit die Zugänglichkeit von Dokumenten, Videos und Websites zu verbessern und alternative Formate und Kommunikationsmittel bereitzustellen;

12.  empfiehlt, dass EU-Mittel dafür eingesetzt werden, die Barrierefreiheit – auch in Bezug auf elektronische Angebote – für Menschen mit Behinderungen zu fördern, einen Übergang von der institutionellen zur gemeindenahen Betreuung zu fördern, hochwertige Sozial- und Gesundheitsleistungen zu entwickeln und in den Kapazitätsaufbau bei Organisationen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren, zu investieren;

13.  stellt seine Antworten und Aktionen in Bezug auf die Fragenliste, die im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der Europäischen Union als Teil der CRPD-Überprüfung aufgestellt wurde, fest:

   a) das Parlament hat eine Arbeitsgruppe zur ausschussübergreifenden Koordinierung gebildet, die aus Mitgliedern aller betroffenen Ausschüsse besteht und Veranstaltungen zur Sensibilisierung für Bedienstete und Mitglieder organisiert, unter anderem Kurse in Gebärdensprache im Rahmen der beruflichen Fortbildung;
   b) das Parlament hat in seiner Entschließung vom 5. Juli 2011(6) und seiner Erklärung vom 17. November 2011(7), die ein Meilenstein bei der Entwicklung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen war, auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit beim Universaldienst und beim Notruf 112 hingewiesen;
   c) infolge der Wahl von 2014 hat das Europäische Parlament nun deutlich mehr Mitglieder mit Behinderungen;
   d) das Parlament verpflichtet sich dazu, mit den betroffenen Akteuren tatkräftig zusammenzuarbeiten, um für den Beitritt zum Vertrag von Marrakesch eine pragmatische Lösung zu finden;
   e) das Parlament betont, dass die Umsetzung des EU-Rechts verbessert werden muss, damit Menschen mit Behinderungen mit allen Verkehrsträgern einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel unabhängig reisen können;
   f) das Parlament fordert die Kommission auf, die geforderten Erläuterungen zu unterbreiten, wie sie in aktuellen und künftigen Rechtsvorschriften sicherstellen kann, dass Menschen mit Behinderungen gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit Chancengleichheit, Grundrechte, gleicher Zugang zu Dienstleistungen und zum Arbeitsmarkt und dieselben Rechte und Pflichten beim Zugang zu sozialer Sicherheit als Staatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem sie versichert sind, garantiert werden, sodass alle Menschen mit Behinderungen das Recht auf Freizügigkeit, das allen EU-Bürgern zusteht, wahrnehmen können;
   g) das Parlament fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Zugang zur Justiz in Bezug auf das EU-Recht gemäß dem CRPD zu gewährleisten, sodass die Grundrechte für alle durchsetzbar sind;

14.  betont die Notwendigkeit einer erweiterten politischen Zusammenarbeit innerhalb der EU-Struktur, einschließlich der erforderlichen finanziellen und personellen Mittel, damit sie ihre Aufgaben gemäß dem genannten Beschluss des Rates erfüllen kann, und fordert die Akteure innerhalb der EU-Struktur auf, die für diese Aufgabe beantragten Mittel bereitzustellen;

15.  begrüßt die auf eine Initiative von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zurückgehende Forderung, als Antwort auf die Empfehlungen des CRPD-Ausschusses regelmäßig einen gemeinsamen Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Petitionsausschusses auszuarbeiten;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 35.
(2) ABl. C 340 vom 15.12.2010, S. 11.
(3) CRPD/C/EU/Q/1.
(4) ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.
(5) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(6) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 1.
(7) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 165.

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