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Verfahren : 2015/2711(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0469/2015

Aussprachen :

PV 21/05/2015 - 5.2
CRE 21/05/2015 - 5.2

Abstimmungen :

PV 21/05/2015 - 7.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0211

Angenommene Texte
PDF 175kWORD 72k
Donnerstag, 21. Mai 2015 - Straßburg
Die Notlage der Rohingya-Flüchtlinge - Massengräber in Thailand
P8_TA(2015)0211RC-B8-0469/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2015 zu der Notlage der Rohingya-Flüchtlinge und den Massengräbern in Thailand (2015/2711(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Myanmar/Birma und zu den Rohingya, insbesondere vom 20. April 2012(1), 13. September 2012(2), 22. November 2012(3) und 13. Juni 2013(4), und seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zur Wiedereinführung der Allgemeinen Zollpräferenzen für Waren aus Myanmar/Birma(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zur Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand(6),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 6. Mai 2015 zu den Rohingya-Massengräbern in Thailand,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Protokoll von 1967 zu diesem Übereinkommen,

–  unter Hinweis auf die Menschenrechtserklärung des Verbands Südostasiatischer Staaten, insbesondere die Artikel 13, 15, 16 und 18,

–  unter Hinweis auf den Appell des UNHCR vom 15. Mai 2015 an die Regierungen in der Region, Such- und Rettungseinsätze zu veranlassen, und die darin formulierte Warnung vor einer möglichen humanitären Katastrophe,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich vermutlich immer noch Tausende Rohingya und andere Flüchtlinge infolge einer Krise, die sich ausweitet und von der die gesamte Region erfasst ist, auf Booten in der Andamanensee und in der Straße von Malakka befinden und dass sie mitunter von ihren Schleusern mit minimalen Lebensmittel- oder Wasservorräten im Stich gelassen werden und auf das offene Meer zurückgeschickt werden, wenn ihre Boote in Hoheitsgewässer einlaufen;

B.  in der Erwägung, dass die Militärpolizei am 1. und 4. Mai 2015 die Leichen von mindestens 30 Menschen aus der muslimischen Volksgruppe der Rohingya in einem mutmaßlichen Schleuserlager im Bezirk Sadao der Provinz Songkhla nahe der thailändisch-malaysischen Grenze entdeckt hat und wenige Tage später ein anderes Lager mit mindestens fünf weiteren Gräbern ausfindig gemacht wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Rohingya nach wie vor unter Verfolgung und Diskriminierung leiden und ihnen willkürlich die Staatsangehörigkeit in Myanmar/Birma vorenthalten wird, weshalb sie immer noch staatenlos sind; in der Erwägung, dass ihre vorläufigen Personalausweise am 1. April 2015 von der Regierung von Myanmar/Birma für ungültig erklärt wurden und sie damit ihres Wahlrechts beraubt wurden; in der Erwägung, dass Verbrechen und Gräueltaten, die an ihnen begangen werden, nach wie vor meist ungestraft bleiben;

D.  in der Erwägung, dass die Rohingya Myanmar/Birma seit einem Gewaltausbruch 2012, bei dem ganze Wohnviertel dem Erdboden gleichgemacht wurden und Hunderte Menschen starben, in großer Zahl verlassen; in der Erwägung, dass viele der Menschen, die entkommen konnten, in die Hände von Schleuserbanden fielen, die im Golf von Bengalen aktiv sind;

E.  in der Erwägung, dass dem regelmäßigen Bericht des UNHCR vom 8. Mai 2015 zufolge von Januar bis März 2015 etwa 25 000 Rohingya und Personen aus Bangladesch Schleuserboote bestiegen, also fast doppelt so viele wie in demselben Zeitraum 2014;

F.  in der Erwägung, dass mehrere tausend Rohingya auf dem Seeweg vor Verfolgung geflohen, dabei aber Hunderte ums Leben gekommen sind, weil ihr Boot gesunken ist oder sie auf das offene Meer zurückgeschickt wurden;

G.  in der Erwägung, dass die Menschenhändler auf die Seewege ausweichen, seit gegen sie vorgegangen wird, und immer mehr Migranten auf hoher See von ihren Schleusern im Stich gelassen werden;

H.  in der Erwägung, dass die Angehörigen der Volksgruppe der Rohingya und andere Migranten weiterhin zu Tausenden von Menschenhändlern – zu denen mitunter korrupte lokale thailändische Staatsbedienstete zählen – durch Thailand und aus anderen Ländern in die Region gebracht und unter unmenschlichen Bedingungen in Dschungellagern in Südthailand gefangen gehalten werden, wo ihre Entführer sie foltern, aushungern und totschlagen, um Lösegeld von ihren Familien und Angehörigen zu erpressen, oder als Sklaven verkaufen;

I.  in der Erwägung, dass das UNHCR nach der Entdeckung der Rohingya-Massengräber in Thailand eine gemeinsame Reaktion gefordert und die Länder in der Region aufgefordert hat, dringend ihre Zusammenarbeit bei Maßnahmen gegen die Schleusung und den Menschenhandel zu verstärken und zugleich den Opfern Schutz zu bieten;

J.  in der Erwägung, dass auf dem 26. ASEAN-Gipfeltreffen, das unlängst vom 26. bis 28. April 2015 in Malaysia stattgefunden hat, nicht über die Rohingya gesprochen wurde;

K.  in der Erwägung, dass die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Kommission (ECHO) zwischen 2010 und 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von etwa 57,3 Mio. EUR für schutzbedürftige Menschen im Rakhaing-Staat bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass die ECHO 2015 im Rakhaing-Staat Projekte finanziert, mit denen einige der dringendsten Bedürfnisse der Rohingya in den nördlichen Gemeinden gedeckt werden sollen, indem sie mit Nahrungsmitteln, grundlegenden Gesundheitsleistungen und elementaren Haushaltsgegenständen versorgt werden, und mit denen die Rohingya unterstützt werden, die seit 2012 Vertriebene sind;

L.  in der Erwägung, dass die ECHO seit 2013 der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 325 000 EUR zur Verfügung gestellt hat, damit sie etwa 3 000 in Thailand festgehaltene Rohingya – Männer, Frauen und Kinder – mit Lebensmitteln und elementaren Haushaltsgegenständen versorgt und ihnen Gesundheitsversorgung und Schutz bietet;

1.  ist zutiefst besorgt über die Notlage der Rohingya-Flüchtlinge und die humanitäre Krise, die sich derzeit auf hoher See und in den Hoheitsgewässern zwischen Myanmar/Birma, Bangladesch, Thailand und Indonesien abspielt, und ist entsetzt über die Untersuchungsergebnisse im Anschluss an die unlängst erfolgte Exhumierung Dutzender Leichen aus Massengräbern in der Nähe von Menschenhändlerlagern in Südthailand; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus;

2.  fordert die Staatsorgane Thailands auf, umgehend eine umfassende und glaubhafte strafrechtliche Untersuchung in Bezug auf die Massengräber der Rohingya-Muslime – notfalls mit Unterstützung der Vereinten Nationen – durchzuführen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

3.  begrüßt, dass die thailändische Regierung einräumt, dass es Menschenhandel in Thailand und in der Region gibt und dass einige korrupte Staatsbedienstete in die Schleuserkriminalität verwickelt sind; fordert die thailändische Regierung und die thailändischen Beamten auf, mit den Verbrecherbanden, die Menschenhandel mit Angehörigen der Rohingya und anderen Migranten in Thailand treiben, keine gemeinsame Sache mehr zu machen;

4.  fordert alle Länder der Region auf, ihre Zusammenarbeit bei Maßnahmen gegen die Schleusung und den Menschenhandel zu verstärken und zugleich den Opfern Schutz zu bieten; hebt hervor, dass der ASEAN in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufgabe übernehmen kann; legt den Regierungen der Staaten in der Region nahe, an dem bevorstehenden Regionaltreffen zur Lage der Migranten teilzunehmen, das Thailand am 29. Mai 2015 in Bangkok ausrichtet; begrüßt den Entwurf einer ASEAN-Konvention gegen Menschenhandel, insbesondere Frauen- und Kinderhandel, die von den Staatschefs der ASEAN-Länder im Laufe dieses Jahres gebilligt werden sollte;

5.  fordert alle Länder in der Region auf, das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zu unterzeichnen und zu ratifizieren, Asylsuchende der Rohingya-Volksgruppe zumindest vorübergehenden Schutz zu bieten und derweil die Regierung von Myanmar/Birma dabei zu unterstützen, die Ursachen auf Dauer zu beseitigen und dabei Gerechtigkeit walten zu lassen;

6.  fordert die Regierung von Myanmar/Birma außerdem auf, ihre Politik zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um der Verfolgung und Diskriminierung der Rohingya-Minderheit ein Ende zu setzen; bekräftigt seine früheren Forderungen nach einer Novellierung oder Aufhebung des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982, damit die Rohingya gleichberechtigte Staatsbürger von Myanmar/Birma werden können;

7.  begrüßt die längst überfällige Stellungnahme eines Sprechers der Oppositionspartei Aung San Suu Kyis, der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), vom 18. Mai 2015, der zufolge die Regierung von Myanmar/Birma der Rohingya-Minderheit das Recht auf Staatsbürgerschaft einräumen sollte;

8.  fordert die führenden Politiker von Indonesien, Malaysia und Thailand nachdrücklich auf, die Rettung der Migranten und Flüchtlinge, die auf Schiffen im Golf von Bengalen und in der Andamanensee ausharren, zu einer Angelegenheit höchster Dringlichkeit zu machen, und begrüßt die Erklärung von Malaysia und Indonesien vom 20. Mai 2015, in der diese Länder zusagen, dass sie aus Seenot geretteten Migranten vorübergehend Zuflucht gewähren;

9.  begrüßt die Hilfe der Europäischen Union und internationaler Organisationen wie des UNHCR für die Rohingya in Myanmar/Birma und Thailand sowie die humanitäre Hilfe der EU für Binnenvertriebene im Rakhaing-Staat (ehemals Arakan), für Rohingya ohne Papiere und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in Bangladesch, die diese Rohingya bei sich aufgenommen haben, und für Migranten der Rohingya-Volksgruppe und aus Bangladesch, die derzeit in Flüchtlingsinternierungszentren (Männer) oder Sozialfürsorgezentren (Frauen und Kinder) in Thailand festgehalten werden;

10.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, dieses Thema auf möglichst hoher politischer Ebene mit ihren Ansprechpartnern in Thailand und Myanmar/Birma und mit anderen ASEAN-Mitgliedstaaten zu erörtern;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Myanmar/Birma, der Regierung und dem Parlament von Thailand, dem Generalsekretär des Verbands Südostasiatischer Staaten (ASEAN), der zwischenstaatlichen ASEAN-Menschenrechtskommission, dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Myanmar, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den Regierungen und Parlamenten anderer Staaten in der Region zu übermitteln.

(1) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 79.
(2) ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 145.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0464.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0286.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0228.
(6) ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 144.

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