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Verfahren : 2014/2145(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0190/2015

Eingereichte Texte :

A8-0190/2015

Aussprachen :

PV 24/06/2015 - 20
CRE 24/06/2015 - 20

Abstimmungen :

PV 24/06/2015 - 23.5
CRE 24/06/2015 - 23.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0238

Angenommene Texte
PDF 225kWORD 108k
Mittwoch, 24. Juni 2015 - Brüssel
Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen
P8_TA(2015)0238A8-0190/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen (2014/2145(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(2),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des damaligen Vizepräsidenten der Kommission, Olli Rehn, vom 3. Juli 2013 zur Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(5);

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu der Untersuchung über die Rolle und die Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euroraums(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu konstitutionellen Problemen ebenenübergreifender Verwaltungsmodalitäten in der Europäischen Union(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen und Initiativen(12),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung – Bericht über die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 1173/2011, 1174/2011, 1175/2011, 1176/2011, 1177/2011, 472/2013 und 473/2013“ (COM(2014)0905),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom 23. Juli 2014 (COM(2014)0473),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates vom Juni und Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Euro-Gipfels vom Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf die Rede des Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, vom 15. Juli 2014 vor dem Europäischen Parlament,

–  unter Hinweis auf die Rede des Präsidenten der EZB, Mario Draghi, vom 22. August 2014 auf der jährlichen Konferenz der Zentralbanken in Jackson Hole,

–  unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 157 der EZB vom November 2014 mit dem Titel „The identification of fiscal and macroeconomic imbalances – unexploited synergies under the strengthened EU governance framework“ (Die Ermittlung fiskalischer und makroökonomischer Ungleichgewichte – ungenutzte Synergien innerhalb des verstärkten Steuerungsrahmens der EU),

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier Nr. 163 der OECD zu sozialen Angelegenheiten, Beschäftigung und Migration vom 9. Dezember 2014 mit dem Titel „Trends in income inequality and its impact on economic growth“ (Trends bei der ungleichen Verteilung des Einkommens und ihre Folgen für das Wirtschaftswachstum),

–  unter Hinweis auf das interne Diskussionspapier des IWF vom September 2013 mit dem Titel „Towards a fiscal union for the euro area“ (Auf dem Weg zu einer Fiskalunion für das Euro-Währungsgebiet),

–  unter Hinweis auf das Vorschlagsdokument des EZB-Rates vom 10. Juni 2010 mit dem Titel „Reinforcing Economic Governance in the Euro Area“ (Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet),

–  unter Hinweis auf die vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion) am 19. November 2014 angenommenen Schlussfolgerungen zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8‑0190/2015),

A.  in der Erwägung, dass die wirtschaftspolitische Steuerung im Euro-Währungsgebiet, die konzipiert wurde, um nicht tragfähige öffentliche Haushalte zu verhindern und die fiskalpolitischen Maßnahmen zu koordinieren, mit dem SWP ihren Anfang nahm, der aus zwei einfachen Regelungen bestand, mit denen schädliche Auswirkungen auf die WWU als Ganze abgewendet werden sollten;

B.  in der Erwägung, dass unmittelbar nach der Einführung des Euro die Konsolidierungsbemühungen mit Blick auf die Umsetzung dieser Regelungen nachließen, was den Boden für einen Auslöser der derzeitigen Krise in der WWU bereitete;

C.  in der Erwägung, dass der ursprüngliche SWP 2005 überarbeitet wurde und dass bei dieser Überarbeitung eine Reihe von Verbesserungen und eine größere Flexibilität eingeführt wurden, das Problem der unzureichenden Durchführungsbestimmungen und der mangelhaften Abstimmung jedoch nicht ausreichend angegangen wurde;

D.  in der Erwägung, dass mehrere Länder einem Zahlungsausfall nahe waren, was zu einer weltweiten Ausbreitung der Krise und zu einer Depression geführt hätte, eine solche Situation jedoch mit der Einführung von Ad-hoc-Instrumenten wie der EFSF und dem EFSM verhindert werden konnte;

E.  in der Erwägung, dass eine Reihe von Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Wiederkehr dieser Art von Krise und ihre Ausbreitung über den Bankensektor auf andere Länder zu verhindern, zu denen die Schaffung der Bankenunion, des ESM, verbesserte Rechtsvorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung in Form des Sechser- und des Zweierpakets, der SKS-Vertrag und das Europäische Semester gehören, die zusammengenommen als ein Paket betrachtet werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euro-Währungsgebiet der aktuellen Frühjahrsprognose der Kommission zufolge nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren des Negativwachstums steigen soll, was bedeutet, dass die wirtschaftliche Erholung langsam Fuß fasst und nach wie vor gestärkt werden muss, da die Produktionslücke weiterhin groß ist;

G.  in der Erwägung, dass es bei den Verschuldungsquoten, den Defizitquoten, den Arbeitslosenquoten, den Leistungsbilanzen und dem Maß des sozialen Schutzes auch nach der Umsetzung der Programme immer noch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, die die Diskrepanzen beim Ausbruch der Krise und die unterschiedlichen Ausgangslagen widerspiegeln, und dass es bei der Umsetzung der von den Organen und den betroffenen Mitgliedstaaten vereinbarten Maßnahmen außerdem Unterschiede beim Engagement, den Auswirkungen und der Übernahme von Verantwortung durch die Einzelstaaten gibt;

H.  in der Erwägung, dass die Investitionen im Euro-Währungsgebiet gegenüber dem Stand vor der Krise um 17 % gesunken und nach wie vor auf niedrigem Stand sind; in der Erwägung, dass sowohl ein Mangel an zukunftsorientierten und wachstumsfördernden Investitionen als auch eine übermäßige öffentliche und private Verschuldung eine lähmende Belastung für künftige Generationen sind;

I.  in der Erwägung, dass gegenwärtig ein europäischer Investitionsplan als wichtiges Instrument für die Mobilisierung in erster Linie privater Investitionen eingerichtet wird, mit dem in den nächsten drei Jahren 315 Mrd. EUR für neue Investitionen bereitgestellt werden sollen; in der Erwägung, dass dieser Plan auch dann, wenn die gesetzten finanziellen Vorgaben erreicht werden, nur eine Komponente bei der Schließung der aufgelaufenen Investitionslücke ist, da zu dieser Schließung auch die Umsetzung von Strukturreformen für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds in den Mitgliedstaaten gehört;

Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung; ist der Auffassung, dass die Bewertung der Kommission deutlich macht, wie und inwieweit die einzelnen Instrumente und Verfahren ein- und umgesetzt wurden;

2.  betont, dass das System der wirtschaftspolitischen Steuerung in erster Linie konzipiert wurde, um übermäßige Defizite, zu hohe Schuldenstände und überzogene makroökonomische Ungleichgewichte abzuwenden und um die Wirtschaftspolitik zu koordinieren; unterstreicht aus diesem Grund, dass es bei der Überarbeitung in erster Linie um die Frage geht, ob die WWU durch den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung – insbesondere mit Blick auf ihre Möglichkeiten, den Zahlungsausfall eines Mitgliedstaats abzuwenden – widerstandsfähiger gemacht wurde und gleichzeitig zu einer engeren Koordinierung und Konvergenz der wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten beiträgt und ein hohes Maß an Transparenz, Glaubwürdigkeit und demokratischer Verantwortlichkeit gewährleistet;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass in einigen Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Bewältigung der Schulden oder dem Ausstieg aus dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit erzielt wurden;

4.  stimmt insofern mit der Analyse der Kommission überein, dass Teile des neuen Rahmens Ergebnisse gezeitigt haben, dass jedoch nur begrenzt Rückschlüsse darauf gezogen werden können, wie wirksam die Bestimmungen in Zeiten normaler wirtschaftlicher Bedingungen sind;

5.  weist darauf hin, dass die Anwendung des Sechserpakets und des Zweierpakets zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise bewertet und nicht vom Europäischen Semester, dem AEUV und dem Fiskalpakt getrennt betrachtet werden kann;

6.  begrüßt, dass das Sechser- und das Zweierpaket den Anwendungsbereich des Stabilitäts- und Wachstumspakts erweitert haben, indem mit ihnen Verfahren eingeführt wurden, die makroökonomische Ungleichgewichte innerhalb eines Mitgliedstaats und zwischen den Mitgliedstaaten verhindern und beheben und dafür sorgen sollen, dass man nicht mehr wie bislang ausschließlich auf das Defizitkriterium, sondern vermehrt auf das Defizit und die Gesamtverschuldung achtet, und somit versucht wird, etwaige Probleme in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen und zu beheben und so das Aufkommen von Krisen möglichst früh zu verhindern, wobei gleichzeitig Flexibilität in Form von Klauseln für Strukturreformen, Investitionen und ungünstige Konjunkturlagen ermöglicht werden muss; erinnert daran, dass Flexibilität den präventiven Charakter des Pakts nicht in Frage stellen darf;

7.  weist auf die große Bedeutung des Anzeigers für die Ermittlung makroökonomischer Ungleichgewichte in einem frühen Stadium und nachhaltiger Strukturreformen für den Versuch der Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte hin;

8.  betont, dass eine einheitliche und faire Umsetzung des Rahmens in den Ländern über einen gewissen Zeitraum zur Glaubwürdigkeit beiträgt; fordert die Kommission und den Rat auf, die im Rahmen des Sechser- und des Zweierpakets vorgenommenen Änderungen des SWP insbesondere mit Blick auf die Durchsetzungsbestimmungen anzuwenden und in ihrem Sinne vorzugehen;

9.  ist der Ansicht, dass die derzeitige wirtschaftliche Lage mit ihrem instabilen Wachstum und der hohen Arbeitslosigkeit umfassende und entschlossene Sofortmaßnahmen im Rahmen einer ganzheitlichen Vorgehensweise erfordert, die auf wachstumsfreundlicher Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen und der Förderung von Investitionen beruht, damit nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt werden, Innovation gefördert und die Arbeitslosigkeit bekämpft wird und gleichzeitig dem Risiko einer lang anhaltenden niedrigen Inflation oder der etwaigen Gefahr eines deflationären Drucks und anhaltenden makroökonomischen Ungleichgewichten begegnet wird; betont, dass diese Herausforderungen nur dann mit dem Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung angegangen werden können, wenn der Rahmen einen grundlegenden Bestandteil dieser ganzheitlichen Vorgehensweise darstellt;

10.  stimmt mit Kommissionsmitglied Thyssen darin überein, dass Länder, die hochwertige Beschäftigung und einen besseren Sozialschutz bieten und in Humankapital investieren, besser für Wirtschaftskrisen gerüstet sind; fordert die Kommission auf, diesen Standpunkt künftig in alle Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters und in alle länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen;

11.  unterstreicht, dass der derzeitige Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung umgesetzt und gegebenenfalls verbessert werden muss, damit er Finanzstabilität gewährleisten, eine angemessene Debatte über die umfassende Bewertung des gesamten Euro-Währungsgebiets mit einer wachstumsfreundlichen und verantwortungsvollen Fiskalpolitik begünstigen, die Aussicht auf eine wirtschaftliche Konvergenz des Euro-Währungsgebiets verbessern und die unterschiedlichen wirtschafts- und finanzpolitischen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten unter gleichen Ausgangsbedingungen angehen kann; weist darauf hin, dass bei dem Rahmen auf einzelstaatlicher Ebene nicht genug Verantwortung übernommen wird und zu wenig auf die internationale wirtschaftliche Perspektive und einen geeigneten Mechanismus für die demokratische Verantwortlichkeit geachtet wird;

12.  betont, dass die gegenwärtige Lage eine verstärkte und alle umfassende wirtschaftliche Abstimmung erfordert, bei der das Euro-Währungsgebiet als Ganzes betrachtet wird und die Übernahme der Verantwortung durch die Einzelstaaten und die demokratische Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Bestimmungen verbessert werden (mit dem Ziel, wieder Vertrauen herzustellen, die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, die Tragfähigkeit der Haushalte zu verbessern, nachhaltige Strukturreformen zu unterstützen und Investitionen zu fördern), und dass außerdem schnelle Reaktionen zur Korrektur der offensichtlichsten Fehlentwicklungen, zur Verbesserung der Wirksamkeit des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung und zur Gewährleistung einer kohärenten und fairen Umsetzung des Rahmens in den Ländern und über einen gewissen Zeitraum erforderlich sind;

13.  weist auf die große Bedeutung von einfachen und transparenten Verfahren für die wirtschaftspolitische Steuerung hin und warnt davor, dass die derzeitige Komplexität des Rahmens, die mangelnde Umsetzung und das Fehlen der Übernahme von Verantwortung seiner Wirksamkeit und seiner Akzeptanz in den nationalen Parlamenten, den lokalen Behörden sowie bei den Sozialpartnern und den Bürgern in den Mitgliedstaaten abträglich sind;

14.  weist darauf hin, dass mit der Debatte um ein mittelfristiges Haushaltsziel und bei der besseren Eigenverantwortung für die nationale Debatte in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Fortschritte erzielt wurden, was auch dem Beitrag der nationalen Räte für Finanzpolitik zu verdanken ist, die als unabhängige Stellen die Einhaltung der haushaltspolitischen Bestimmungen und der makroökonomischen Prognosen überwachen; fordert die Kommission auf, einen Überblick über die Struktur und die Arbeitsweise der nationalen Räte für Finanzpolitik in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie darüber zur Verfügung zu stellen, wie diese Räte die Eigenverantwortung auf der Ebene der Mitgliedstaaten verbessern können;

15.  hält den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung für eine grundlegende politische Initiative, die die Grundlagen der Ziele und der Leitinitiativen von Europa 2020 untermauert, die darauf abzielen, das unerschlossene Wachstumspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen; ist der Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten durch eine Freisetzung des Wachstumspotenzials des Binnenmarkts leichter fallen wird, die im Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung verankerten Ziele zu verwirklichen; ist ferner der Auffassung, dass Verbraucher und Unternehmen die wichtigsten Akteure im Binnenmarkt sind;

Wie kann Flexibilität im Rahmen der bestehenden Regeln am besten angewendet werden?

16.  weist darauf hin, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), der eingeführt wurde, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen, den Mitgliedstaaten ermöglicht, erforderlichenfalls eine antizyklische Politik zu betreiben und ihnen den für das ordnungsgemäße Funktionieren der automatischen Stabilisierungsmechanismen erforderlichen finanzpolitischen Spielraum bietet; betont, dass nicht alle Mitgliedstaaten in Zeiten einer boomenden Wirtschaft Überschüsse erwirtschaftet haben und dass manche in den Rechtsvorschriften vorgesehenen bestehenden Flexibilitätsklauseln in den vorherigen Jahren nicht vollständig eingesetzt wurden;

17.  begrüßt den Umstand, dass die Kommission in ihrer erläuternden Mitteilung zur Flexibilität einräumt, dass die Art und Weise, in der die gegenwärtigen Fiskalregeln ausgelegt werden, einen Gesichtspunkt bei der Schließung der Investitionslücke in der EU und der Erleichterung der Umsetzung wachstumsfördernder, nachhaltiger und sozial ausgewogener Strukturreformen darstellt; stellt fest, dass in der Mitteilung keine Änderungen bei der Berechnung des Defizits vorgenommen werden, dass jedoch bestimmte Investitionen eine temporäre Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel des betroffenen Mitgliedstaats oder vom Anpassungspfad zur Erreichung dieses Ziels rechtfertigen;

18.  unterstützt sämtliche von der Kommission vorgeschlagenen Anreize zur Finanzierung des neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die vorrangig darin bestehen, dass die nationalen Beiträge zum Fonds im Hinblick auf die Verwirklichung der mittelfristigen Haushaltsziele und die erforderlichen Bemühungen um die Haushaltskorrektur haushaltsneutral behandelt werden, ohne dass Änderungen an der präventiven oder der korrektiven Komponente des SWP vorgenommen werden; nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, kein VÜD einzuleiten, wenn ein Mitgliedstaat die Defizitgrenze von 3 % nur aufgrund eines zusätzlichen Beitrags zum EFSI geringfügig und vorübergehend überschreitet; weist auf den wichtigen Beitrag des SWP zur Vertrauensbildung bei der Mobilisierung von Investitionen aus dem Ausland hin; betont die große Bedeutung der Zusätzlichkeit der EFSI-Finanzierung, da aus dem EFSI finanzierte Projekte ohnehin geplante Investitionen keinesfalls einfach ersetzen dürfen, und unterstreicht, dass folglich stattdessen das Nettoinvestitionsniveau effektiv angehoben werden muss;

19.  begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung darauf abzielt, den Anwendungsbereich der Investitionsklausel zu verdeutlichen, indem in der präventiven Komponente des SWP ein gewisses Maß an zeitweiliger Flexibilität in Form einer vorübergehenden Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel eingeräumt wird, sofern die Abweichung nicht zu einer Überschreitung des Bezugswerts für das Defizit von 3 % und einer geeigneten Sicherheitsmarge führt, damit die Investitionsprogramme der Mitgliedstaaten – insbesondere in Bezug auf Ausgaben für Projekte im Rahmen der Struktur- und Kohäsionspolitik, einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der transeuropäischen Netze und der Fazilität „Connecting Europe“ sowie der Kofinanzierung im Rahmen des EFSI – berücksichtigt werden;

20.  ist der Ansicht, dass eine formelle Billigung einer Reform und ihrer tatsächlichen Umsetzung durch das nationale Parlament eine Voraussetzung für die Anwendung der Strukturreformklausel im Rahmen der präventiven Komponente und für die Erwägung von Strukturreformplänen im Rahmen der korrektiven Komponente ist, da hierdurch mehr Wirksamkeit und Eigenverantwortung erzielt werden; betont, dass die Sozialpartner in allen Phasen des Reformprozesses vollständig eingebunden sein sollten;

21.  fordert einen intensiveren Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die geeignetsten und wirksamsten Inhalte und Arten der von der Kommission in den länderspezifischen Empfehlungen vorzuschlagenden Strukturreformen, die mit dem Vertrag und dem Sekundärrecht in Einklang stehen, Kosten-Nutzen-Analysen, ergebnisorientierten Bewertungen und zeitlichen Auswirkungen Rechnung tragen und zur Verwirklichung der mittelfristigen Ziele beitragen müssen;

22.  fordert die Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente auf, vor der Annahme des jeweiligen Entwurfs des Haushaltsplans des betroffenen Mitgliedstaats die für die wirtschaftspolitische Steuerung zuständigen Kommissionsmitglieder systematisch zu einer öffentlichen Aussprache in ihren jeweiligen Parlamenten einzuladen;

23.  vertritt die Auffassung, dass die in den nationalen Reformprogrammen festgelegten Strukturreformen mittel- und langfristig wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen bringen und die Wirksamkeit und Effizienz der Verwaltungskapazitäten verbessern sollten;

24.  stellt fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung nicht auf die Art der „außergewöhnlichen Ereignisse“ eingeht, die sich der Kontrolle eines Mitgliedstaats entziehen und welche seine zeitweilige Abkehr vom Anpassungspfad zur Verwirklichung seines mittelfristigen Haushaltsziels rechtfertigen könnten, da bei der Aufzählung aller in Frage kommenden Hypothesen die Gefahr bestanden hätte, dass die Kommission genau das „außergewöhnliche Ereignis“, das letzten Endes eintritt, nicht aufführt; unterstreicht, dass ähnlich gelagerte Ereignisse ähnlich gehandhabt werden müssen;

25.  fordert mehr wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch die Stärkung des Europäischen Sozialfonds und des Kohäsionsfonds mit dem Ziel, mit Rechten ausgestattete Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, indem Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut unterstützt werden;

26.  betont, dass für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze – vor allem für junge Menschen – gesorgt werden muss, damit die Öffentlichkeit den Rahmen der Europäischen Union für die wirtschaftspolitische Steuerung akzeptiert;

27.  stellt mit großer Sorge fest, dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit im Laufe der Krise verdoppelt hat; stellt darüber hinaus fest, dass diese Zunahme bei niedrig qualifizierten Arbeitnehmern sogar noch größer war; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in ihren Maßnahmen und länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt wird;

28.  vertritt die Auffassung, dass in dem wirtschaftspolitischen Rahmen der Union der zunehmenden Ungleichheit in Europa die größtmögliche Bedeutung beigemessen werden sollte; vertritt die Auffassung, dass eine deutliche Verstärkung der Bestrebungen, in Europa mehr hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, eine der besten Möglichkeiten darstellt, um dieser zunehmenden Ungleichheit zu begegnen;

Engere Abstimmung, wirtschaftliche Konvergenz und Straffung des Europäischen Semesters

29.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den SWP vollständig anzuwenden und für seine faire Umsetzung im Einklang mit der aktuellen Überarbeitung des Sechser- und des Zweierpakets und der Mitteilung zur Flexibilität zu sorgen; ist der Ansicht, dass das Europäische Semester – sofern erforderlich und möglich – innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gestrafft und gestärkt werden sollte; betont, dass jede künftige Straffung und Stärkung in jedem Fall stabilitätsorientiert sein sollte;

30.  ist der Ansicht, dass die Kommission in ihrer Mitteilung deutlich macht, an welchen Stellen die bestehenden Rechtsvorschriften Spielraum für Flexibilität bieten; begrüßt den Versuch, mehr Klarheit in diesen komplizierten Sachverhalt zu bringen, und erwartet von der Kommission, dass sie im Einklang mit der Mitteilung von der in die bestehenden Rechtsvorschriften eingebauten Flexibilität Gebrauch macht und gleichzeitig für Berechenbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sorgt;

31.  fordert die Kommission und den Rat auf, den fiskalpolitischen und den makroökonomischen Rahmen besser miteinander zu verknüpfen, damit die Interessenträger zu einem früheren Zeitpunkt in konsistentere Debatten eintreten können, wobei die europäischen Interessen, die mit diesen Rahmen vertreten werden, das Erfordernis einer höheren Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Beratungen der nationalen Parlamente und die Rolle der Sozialpartner oder der Behörden vor Ort mit Blick auf die Eigenverantwortung für nachhaltige und sozial ausgewogene Strukturreformen zu berücksichtigen sind;

32.  weist darauf hin, dass der Jahreswachstumsbericht und die länderspezifischen Empfehlungen besser umgesetzt werden und der Bewertung der Haushaltslage und der Aussichten sowohl im Euro-Währungsgebiet als Ganzem als auch in dem jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung tragen müssen; schlägt vor, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet vorgesehene Gesamtbewertung noch vor der Frühjahrstagung des Rates einer Aussprache im Plenum des Europäischen Parlaments mit dem Rat, dem Präsidenten der Eurogruppe und der Kommission unterzogen und im Rahmen des Europäischen Semesters angemessen umgesetzt werden sollte;

33.  weist darauf hin, dass das Europäische Semester zu einem wichtigen Instrument für die Verwirklichung von Reformen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene geworden ist, da es dafür sorgt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik miteinander abstimmen; bedauert jedoch den Mangel an Eigenverantwortung, der dazu führt, dass die länderspezifischen Empfehlungen nur unzureichend umgesetzt werden;

34.  vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester – ohne dabei jedoch den derzeitigen Rechtsrahmen zu ändern – gestrafft und gestärkt werden sollte und dass die Dokumente im Zusammenhang mit dem Semester besser abgestimmt werden sollten, damit die Bemühungen, die Wirksamkeit und die Eigenverantwortung bei der Verwirklichung der europäischen Ziele der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung verstärkt werden;

35.  fordert, dass die länderspezifischen Empfehlungen – falls angezeigt – besser mit den aus dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) hervorgehenden Empfehlungen koordiniert werden, damit die Kohärenz zwischen der Überwachung der haushaltspolitischen Lage und der wirtschaftspolitischen Abstimmung gegeben ist;

36.  befürwortet einen gestärkten Prozess auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene mit Blick auf die Ausarbeitung, die Folgemaßnahmen, die Unterstützung und die Überwachung der länderspezifischen Empfehlungen, damit unter anderem das Maß ihrer tatsächlichen Umsetzung und die Qualität hierbei geprüft werden können;

37.  weist darauf hin, dass die Kommission aufgrund der Rechtsvorschriften verpflichtet ist, bei der Vorbereitung ihrer Empfehlungen unter anderem den Zielen von Europa 2020 Rechnung zu tragen, und dass in den Rechtsvorschriften der Grundsatz verankert ist, wonach „[v]om Rat […] grundsätzlich erwartet [wird], den Empfehlungen und Vorschlägen der Kommission zu folgen oder aber seine Haltung öffentlich zu erläutern“;

38.  ist besorgt über die Zunahme der Schulden in den Ländern, deren Schuldenstand bereits hoch ist, was der 1:20‑Regel für den Schuldenabbau eindeutig zuwiderläuft; fordert die Kommission auf, zu erläutern, wie sie diesen Widerspruch auflösen will, und sicherzustellen, dass die Verschuldungsquoten im Einklang mit dem SWP auf ein tragfähiges Niveau verringert werden;

39.  unterstützt die im Jahreswachstumsbericht 2015 vorgestellte Strategie der drei Säulen (wachstumsfördernde Investitionen, Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen) der Kommission und fordert, dass diese Strategie im Rahmen der Gesamtbewertung der Haushaltslage und der Aussichten im Euro-Währungsgebiet und in den länderspezifischen Empfehlungen konkretisiert wird;

40.  weist darauf hin, dass die wirtschaftlichen Aussichten der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene unabhängig und pluralistisch analysiert werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass das als „oberster Wirtschaftsanalytiker“ bekannte Referat der Kommission weiter ausgebaut wird, damit objektive, unabhängige und transparente Analysen der einschlägigen Daten vorgenommen werden, die veröffentlicht und als Grundlage für eine fundierte Debatte und Entscheidungsfindung in der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament dienen sollten; fordert, dass dem Obersten Wirtschaftsanalytiker alle relevanten Dokumente zeitnah vorgelegt werden, damit er seinen Aufgaben nachkommen kann; betont die sinnvolle Rolle der nationalen Räte für Finanzpolitik auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene und regt die Einrichtung eines europäischen Netzwerks an;

41.  erinnert daran, dass mit dem MIP Krisen abgewendet werden sollen, indem schädliche makroökonomische Ungleichgewichte auf der Grundlage einer objektiven Bewertung der Entwicklung der wichtigsten makroökonomischen Variablen frühzeitig ermittelt werden; vertritt die Auffassung, dass die MIP dafür verwendet werden müssen, die Entwicklung der wichtigsten makroökonomischen Variablen sowohl in Defizit- als auch in Überschussländern wirksam und effektiv zu bewerten, wobei besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und eine bessere Berücksichtigung des Euro-Währungsgebiets als Ganzem einschließlich der Ausstrahlungseffekte gerichtet werden muss; weist darauf hin, dass die makroökonomische Überwachung außerdem darauf abzielt, Länder zu ermitteln, in denen voraussichtlich ein Ungleichgewicht auftreten wird, und dieses Ungleichgewicht abzuwenden, indem rechtzeitig – solange noch Handlungsspielraum besteht – nachhaltige und sozial ausgewogene Strukturreformen ergriffen werden;

42.  betont die eindeutige Unterscheidung der Kommission zwischen der präventiven und der korrektiven Komponente des SWP mit Blick auf Investitionen, die innerhalb einer Sicherheitsmarge bei der präventiven Komponente eine vorübergehende Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. vom Anpassungspfad zu dessen Verwirklichung ermöglichen; fordert die Kommission und den Rat auf, sich in diesem Bereich dem endgültigen Standpunkt der Rechtsetzungsinstanzen zu der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen anzuschließen;

43.  fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage der Mitgliedstaaten in ihren Analysen alle wichtigen Faktoren einschließlich Realwachstum, Inflation, langfristiger öffentlicher Investitionen und Arbeitslosenquoten zu berücksichtigen und die Investitionslücke in der EU umgehend anzugehen, indem die Ausgaben zu den Investitionen umgeschichtet werden, die am produktivsten sind und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung am stärksten fördern;

44.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Art und Weise, in der wirksame Maßnahmen bei dem VÜD berücksichtigt werden, auf klaren, quantifizierbaren und qualitätsbezogenen Kriterien beruht;

45.  weist darauf hin, dass der seit der Reform des SWP im Jahr 2005 auf den strukturellen Defiziten liegende Schwerpunkt, die Einführung einer Ausgabenregel in der Reform von 2011 und das Konzept der Produktionslücke, die kaum quantifiziert werden kann, Unsicherheit, Komplexität und Spielräume für Flexibilität schaffen und somit der willkürlichen Umsetzung des SWP Vorschub leisten; befürchtet, dass die Berechnung des potenziellen Wachstums und der potenziellen Produktion, die der Bewertung der strukturellen Defizite zugrunde liegt, und die Berechnung der Ausgabenregel mehreren fragwürdigen Annahmen unterliegen, die zu erheblichen Korrekturen zwischen den Herbst- und Frühjahrsprognosen der Kommission führen, was wiederum unterschiedliche Berechnungen und abweichende Bewertungen bezüglich der Umsetzung des SWP zur Folge hat;

46.  fordert die Kommission auf, bei der Überwachung und Bewertung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten die praktischen Auswirkungen der vereinbarten fiskalpolitischen Maßnahmen und Reformen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, auf eine berechenbare und kohärente Politikgestaltung hinzuwirken, ihre Analysen auf eindeutige Fakten und verlässliche Daten zu stützen und mit größtmöglicher Vorsicht vorzugehen, wenn sie in ihren Ansätzen auf Annahmen wie das geschätzte Wachstumspotenzial des BIP und Produktionslücken zurückgreift;

47.  unterstreicht, wie wichtig Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen für die öffentliche Akzeptanz des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sind, und fordert daher die Kommission auf, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa unter besonderer Berücksichtigung von KMU, Bürokratieabbau und Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass KMU dabei unterstützt werden müssen, auch zu Märkten außerhalb der EU Zugang zu erhalten, etwa in den USA und in Kanada, China und Indien;

Demokratische Verantwortlichkeit und künftige Herausforderungen bei der Vertiefung der wirtschaftspolitischen Steuerung

48.  ist der Ansicht, dass eine vertiefte und widerstandsfähigere Wirtschafts- und Währungsunion dringend weniger Komplexität und mehr Eigenverantwortung und Transparenz anstatt eines bloßen Hinzufügens neuer Regeln zu dem bereits vorhandenen Regelwerk erfordert; betont, dass der Kohärenz und der Verantwortlichkeit der wirtschaftspolitischen Steuerung sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, da die Zuständigkeiten im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der nationalen und der europäischen Ebene aufgeteilt sind; ist außerdem der Überzeugung, dass die Institutionen, die der demokratischen Verantwortlichkeit unterliegen, eine wichtige Rolle spielen müssen, und betont, dass das Parlament dauerhaft beteiligt sein muss, wobei Zuständigkeiten auf der Ebene ausgeübt werden müssen, auf der die Beschlüsse gefasst oder umgesetzt werden;

49.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung unter Berücksichtigung der aktuellen Situation vereinfacht, besser durchgesetzt und gegebenenfalls korrigiert und vervollständigt werden muss, damit die EU und das Euro-Währungsgebiet den Herausforderungen in den Bereichen Konvergenz, nachhaltiges Wachstum, Vollbeschäftigung, Wohl der Bürger, Wettbewerbsfähigkeit, gesunde und nachhaltige öffentliche Finanzen, zukunftsorientierte dauerhafte Investitionen mit einer hohen sozial-ökonomischen Rendite und Vertrauen begegnen können;

50.  ist angesichts dessen, dass der Beitrag des Parlaments zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ein wichtiger Aspekt eines jeden demokratischen Systems ist, der Überzeugung, dass eine stärkere Legitimation auf europäischer Ebene durch den Beschluss von Konvergenzleitlinien sichergestellt werden kann, die gezielte Prioritäten für die kommenden Jahre enthalten und Gegenstand eines Mitentscheidungsverfahren sind, das mit der nächsten Vertragsänderung eingeführt werden sollte;

51.  verweist auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments, in denen ausgeführt wird, dass die Schaffung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Abschluss des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („Fiskalpakt“) außerhalb der Struktur der Organe der Union einen Rückschlag für die politische Integration der Union darstellt, und fordert daher, dass der ESM und der Fiskalpakt auf der Grundlage einer Bewertung der Erfahrungen mit der Umsetzung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU gemäß dessen Artikel 16 vollständig in den Gemeinschaftsrahmen integriert und folglich offiziell einer Kontrolle durch das Parlament unterstellt werden;

52.  weist erneut auf seine Forderung hin, Optionen für einen neuen Rechtsrahmen für künftige makroökonomische Anpassungsprogramme, der die Troika ersetzt, zu entwickeln, um die Transparenz und Eigenverantwortlichkeit im Rahmen dieser Programme zu stärken und sicherzustellen, dass alle Beschlüsse der EU nach Möglichkeit unter Anwendung der Gemeinschaftsmethode gefasst werden; ist der Überzeugung, dass das Wesen des eingesetzten Stabilitätsmechanismus und die für seine Mobilisierung zuständige Institution konsistent sein sollten; räumt jedoch ein, dass den dem Euro-Währungsgebiet angehörigen Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht eingeräumt werden muss, weil sie die Bereitstellung der Finanzhilfen gewährleisten;

53.  fordert eine Neubewertung des Entscheidungsprozesses der Euro-Gruppe, um für eine angemessene demokratische Verantwortlichkeit zu sorgen; begrüßt, dass der Präsident der Euro-Gruppe genauso wie der Präsident des Rates Wirtschaft und Finanzen regelmäßig an den Sitzungen des ECON-Ausschusses teilnimmt und damit zu einem vergleichbaren Maß an demokratischer Verantwortlichkeit beiträgt;

54.  weist darauf hin, dass das Sechser- und das Zweierpaket auf einer gestärkten Position eines unabhängigen Kommissionsmitglieds beruhen, das die gerechte und nichtdiskriminierende Anwendung der Bestimmungen sicherstellt; ist der Überzeugung, dass im Rahmen weiterer Schritte im Bereich des institutionellen Aufbaus der wirtschaftspolitischen Steuerung, wie der Stärkung der Rolle des für Wirtschaft und Währung zuständigen Kommissionsmitglieds oder der Schaffung eines europäischen Finanzministeriums, die Gewaltenteilung zwischen den verschiedenen Organen geachtet werden muss und diese Schritte mit entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung demokratischer Verantwortlichkeit und Legitimation unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments verknüpft werden müssen;

55.  weist darauf hin, dass die Bankenunion aus dem politischen Willen resultierte, eine neue Finanzkrise zu vermeiden, den Teufelskreislauf zwischen Staaten und Banken zu durchbrechen und die negativen Spill-over-Effekte infolge einer Staatsschuldenkrise zu minimieren, und dass auch zur Vertiefung der WWU ein solcher Wille erforderlich ist;

56.  fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Fahrplan für die Verwirklichung einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion, in dem die in dieser Entschließung enthaltenen Vorschläge berücksichtigt werden, vorzulegen, welcher auf dem auf dem Gipfeltreffen des Euro-Währungsgebiets erteilten und vom Europäischen Rat bestätigten Mandat zur Vorbereitung der nächsten Schritte für eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung im Euro-Währungsgebiet basiert sowie auf den Vorarbeiten aufbaut, wie etwa der Entschließung des Parlaments vom 20. November 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“(13) und der Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion. Auftakt für eine europäische Diskussion” (COM(2012)0777) sowie dem Bericht der vier Präsidenten vom 5. Dezember 2012;

57.  fordert die Akteure bei diesem notwendigen nächsten Schritt der Wirtschafts- und Währungsunion auf, die absehbare künftige Erweiterung des Euro-Währungsgebiets zu berücksichtigen und alle Optionen zu prüfen, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu vertiefen und zu stärken und sie widerstandsfähiger und förderlich für Wachstum, Arbeitsplätze und Stabilität zu machen, zum Beispiel:

   a) verstärkte Mechanismen der demokratischen Verantwortlichkeit sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene, wobei Zuständigkeiten auf der Ebene ausgeübt werden müssen, auf der die Beschlüsse gefasst werden, und auf der Annahme von Konvergenzleitlinien im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens beruhen müssen, während gleichzeitig die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments im Rahmen des Europäischen Semesters über eine interinstitutionelle Vereinbarung formalisiert werden und sichergestellt werden muss, dass alle nationalen Parlamente im Euro-Währungsgebiet jeden Schritt des Verfahrens des Europäischen Semesters befolgen;
   b) eine soziale Dimension, damit die soziale Marktwirtschaft in Europa bewahrt und das Recht auf Tarifverhandlungen geachtet wird und im Rahmen derer die Abstimmung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten gewährleistet würde, einschließlich eines von jedem Mitgliedstaat beschlossenen und für ihn angemessenen Mechanismus zur Festlegung eines Mindestlohns oder -einkommens, und mit der der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt sowie freiwillige Mobilität und Flexibilität zwischen Berufsbildern und Mitgliedstaaten gefördert wird;
   c) eine Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet, die auf bestimmten Eigenmitteln beruht, mit denen die Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Haushalts und kontrolliert durch das Europäische Parlament unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der wirksamen Umsetzung der nationalen Reformprogramme, bei der Umsetzung der vereinbarten Strukturreformen unterstützt werden sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Arbeit der EU-Gruppe „Eigenmittel“ unter dem Vorsitz von Mario Monti;
   d) Stärkung der Widerstandsfähigkeit der WWU gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen und unvorhergesehenen Ereignissen, die die Währungsunion direkt betreffen, ohne dass dauerhaft finanzielle Transferleistungen in welcher Form auch immer erbracht werden;
   e) im Bereich des Steuerwesens eine Verpflichtung zu europaweiten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie von Dumping bei der Unternehmensbesteuerung, Zusammenarbeit nationaler Steuerbehörden, um Informationen über Steuerumgehung und Steuerbetrug auszutauschen, Maßnahmen zur Angleichung der Steuerpolitik der Mitgliedstaten, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, einfachere und transparentere Steuersysteme und eine nach Ländern aufgegliederte Rechnungslegung durch Unternehmen, einschließlich KMU;
   f) die schrittweise Vollendung der Bankenunion;
   g) die Aufnahme des ESM und des SKS-Vertrags in das Unionsrecht, was mit einer verstärkten wirtschaftspolitischen Abstimmung, realer Konvergenz, der Durchsetzung gemeinsamer Regelungen sowie einem klaren Engagement für wirtschaftlich und sozial nachhaltige Reformen einhergeht;
   h) die Beseitigung von Schwächen des derzeitigen Rechtsrahmens, aufgrund derer bestimmte Teile des Vertrags vom Gericht überwacht werden können, während andere ausgeschlossen sind;
   i) eine aufgewertete externe Rolle des Euro-Währungsgebiets, einschließlich der Höherstufung seiner Vertretung;

58.  fordert, dass mögliche weitere Schritte im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion auf der Grundlage eines „4+1 Präsidenten“-Ansatzes ausgearbeitet werden, einschließlich des Präsidenten des Europäischen Parlaments, der zu allen Treffen eingeladen werden und sämtliche Informationen erhalten sollte und dem das Recht eingeräumt bekommen sollte, an den Debatten teilzunehmen; nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident der Kommission seine Absicht geäußert hat, den Beitrag des Präsidenten des Europäischen Parlaments bei seinen Überlegungen während der Vorbereitung der Berichte der vier Präsidenten zu berücksichtigen;

59.  fordert seinen Präsidenten auf, sich mit den Vorsitzenden der Fraktionen oder denjenigen Mitgliedern, die von ihren Fraktionen oder vom Parlament speziell ernannt wurden, im Vorfeld abzustimmen, das Parlament bei dieser bevorstehenden Aufgabe auf der Grundlage des Mandats, das ihm mit dieser Entschließung erteilt wird, zu vertreten, und dabei unter anderem die in dem analytischen Vermerk der vier Präsidenten mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung im Euro-Währungsgebiet“ enthaltenen Fragen zu erörtern;

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60.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Präsidenten des Rates, der Kommission, der Eurogruppe und der EZB sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(2) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(7) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(8) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0239.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0598.
(11) ABl. C 165 E vom 11.6.2013, S. 24.
(12) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 140.
(13) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0430.

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