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Verfahren : 2014/0039(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0189/2015

Eingereichte Texte :

A8-0189/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0254

Angenommene Texte
PDF 247kWORD 60k
Mittwoch, 8. Juli 2015 - Straßburg
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien (Protokoll anlässlich des Beitritts Kroatiens) ***
P8_TA(2015)0254A8-0189/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (06682/2014 – C8-0098/2014 – 2014/0039(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06682/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (06681/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer i und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8–0098/2014),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0189/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Serbien zu übermitteln.

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