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Verfahren : 2014/0293(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0179/2015

Eingereichte Texte :

A8-0179/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0255

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 60k
Mittwoch, 8. Juli 2015 - Straßburg
Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Indien ***
P8_TA(2015)0255A8-0179/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (05872/2015 – C8-0074/2015 – 2014/0293(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (05872/2015),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2002/648/EG des Rates vom 25. Juni 2002 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien(1),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0074/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2, Artikel 108 Absatz 7 und Artikel 50 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0179/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zur Verlängerung des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Indien zu übermitteln.

(1) ABl. L 213 vom 9.8.2002, S. 29.

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